Arbeitsmarktservice (AMS) Wien. Publizitäts- und Kennzeichnungsvorschriften für. GeschäftspartnerInnen im Bereich. Arbeitsmarktförderung
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- Joachim Weber
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1 Arbeitsmarktservice (AMS) Wien Publizitäts- und Kennzeichnungsvorschriften für GeschäftspartnerInnen im Bereich Arbeitsmarktförderung
2 Seite 2 Einleitung Wird zwischen dem AMS Wien und GeschäftspartnerInnen im Bereich Arbeitsmarktförderung eine vertragliche Vereinbarung getroffen bzw. eine Arbeitsstiftung / Implacementstiftung gegründet, ist der/die jeweilige AuftragnehmerIn verpflichtet, dem AMS Wien alle diesbezüglichen Aktivitäten im Bereich des Marketing und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen und gegebenenfalls mit diesem abzustimmen bzw. zu koordinieren. Dies betrifft Print-Produkte, Internet-Homepage, PR- und Pressearbeit aber auch Veranstaltungen und die Kennzeichnungen der Räumlichkeiten, in denen die vom AMS Wien beauftragten (Dienst)Leistungen erbracht werden. Die (grafische) Gestaltung steht den AuftragnehmerInnen grundsätzlich frei. Die Implementierung der grafischen Mindeststandards (CD-Richtlinie) des AMS sind jedoch immer zu gewährleisten: Erforderlich ist jedenfalls die gut sichtbare und lesbare Platzierung des Arbeitsmarktservice (AMS) Wien als Förder- bzw. Auftraggeber; dies ist bei Abschluss eines Vertrages zwischen dem AMS Wien und einem/r AuftragnehmerIn als integraler Bestandteil in den Vertrag aufzunehmen. Schriftliche Informationen zu Förderangeboten (wie zum Beispiel Folder, Broschüren oder Sites auf einer Homepage) richten sich sprachlich und inhaltlich an die potentiellen TeilnehmerInnen und sollen die BeraterInnen des AMS Wien bei der Information über das jeweilige Förderangebot unterstützen. Inhalt, Kapitelgliederung und Überschriften stehen frei, sollen jedoch unbedingt den Grundsätzen einer einfachen, verständlichen und auf die LeserInnen abgestimmten Sprache genügen. Besonders zu vermeiden sind umständliche, abstrakte und bürokratische Formulierungen. Die organisatorischen Hinweise (wie Ort, Zeit und Anmeldung) sind möglichst kurz zu fassen. Auf eine gender-konforme Sprache ist zu achten. Räumlichkeiten, in denen vom AMS Wien beauftragte (Dienst)Leistungen erbracht werden, müssen so gekennzeichnet sein, dass TeilnehmerInnen sofort erkennen können, dass die hier angebotenen und durchgeführten Leistungen im Auftrag des Arbeitsmarktservice Wien durchgeführt werden.
3 Seite 3 1. Das AMS-Wien-Logo 1.1. Das AMS-Wien-Logo als unveränderbare Einheit Das Logo des AMS Wien stellt eine unveränderbare Einheit dar. Die Proportionen dürfen nicht verändert werden. Auch die Zusatzzeilen (Sublines) sind integrierter Bestandteil des Logos und müssen daher bei Größenveränderungen proportional mitvergrößert oder verkleinert werden. Richtwert dabei ist die Breite des Schriftzugs Arbeitsmarktservice sie entspricht immer der Breite der Ellipse. Die häufigste Anwendung ist das Logo mit einem zweizeiligen Zusatz, wobei in der ersten Zeile Arbeitsmarktservice steht und in der zweiten Zeile Wien. Zusatzzeilen müssen immer linksbündig an der Kante der Ellipse angesetzt werden. Die Schriftfarbe ist bei färbigem Logo immer Blau. Die Schriftart ist immer die AMS-Schrift. Sollte aus Platzgründen die Verwendung dieses Logos nicht möglich sein oder der Schriftzug Arbeitsmarktservice Wien aufgrund zu geringer Größe unleserlich werden, kann in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem Arbeitsmarktservice Wien auch eine einzeilige Variante oder das Logo ohne Zusatzzeile verwendet werden: Das AMS-Wien-Logo darf nicht als Ersatz der Buchstaben AMS in einem Text oder Schriftzug als dessen Bestandteil verwendet werden!
4 Seite Die Farben des AMS-Wien-Logos Die Farben des AMS-Logos dürfen nicht verändert werden. Die Primärfarben im Druckbereich des Corporate Designs des Arbeitsmarktservice sind der im Logo verwendete Blau- bzw. Rotton. Die Definition der Primärfarben lautet: Blau = Pantone 286 (286C für gestrichenes Papier, 286U für ungestrichenes Papier) bei Vierfarbzerlegung 100c/70m/0y/0k RAL 5002 Web- und Bildschirmdarstellung (RGB) 0r/61g/129b Rot = Pantone 185 (185C für gestrichenes Papier, 185U für ungestrichenes Papier) bei Vierfarbzerlegung 0c/100m/80y/0k RAL 3000 Web- und Bildschirmdarstellung (RGB) 220r/0g/0b Wird das AMS-Wien-Logo färbig verwendet, gilt folgende Regelung: Die Buchstaben AM stehen immer weiß auf dem blauen Grund der Halbellipse. Der Buchstabe S ist immer rot. Die Zusatzzeile(n) ist/sind immer logo-blau. Andere Farben oder Farbkombinationen sind nicht zulässig. Das AMS-Wien-Logo kann auch einfärbig verwendet werden: in diesem Fall ist das Logo immer 100 % schwarz, die Verwendung einer anderen Schmuckfarbe ist nicht zulässig. In diesem Fall gilt: Die Buchstaben AM stehen immer weiß auf dem schwarzen Grund der Halbellipse. Der Buchstabe S ist immer schwarz. Die Zusatzzeile(n) ist/sind immer schwarz. Andere Farben oder Farbkombinationen sind nicht zulässig.
5 Seite Hintergrundfarben bei Verwendung des AMS-Wien-Logos Das färbige AMS-Wien-Logo ist nach Möglichkeit auf weißem Grund zu positionieren. In Ausnahmefällen zum Beispiel bei der Verwendung des AMS-Wien-Logos in Fremdmedien darf von dieser Bestimmung in Absprache mit dem Arbeitsmarktservice Wien abgerückt werden. Es muss aber in diesen Fällen jedenfalls gewährleistet sein, dass der Hintergrund hell und das AMS-Wien-Logo gut erkenn- und lesbar ist. Keinesfalls darf das färbige AMS-Wien-Logo aber auf Schwarz und kräftigen, dunklen Blau- und Rottönen positioniert werden. Die Anwendung des schwarz-weiß-logos ist auf färbigem Hintergrund möglich. Allerdings muss auch hier sichergestellt sein, dass das AMS-Wien-Logo gut les- und sichtbar und ein deutlicher Kontrast zwischen AMS-Wien-Logo und der Hintergrundfarbe gegeben ist. D.h. auch hier ist von Schwarz und kräftigen, dunklen Blau- und Rottönen als Hintergrundfarbe Abstand zu nehmen Gleichrangigkeit bei Verwendung mehrerer Logos Bei der Gestaltung von Publikationen, Beschriftungen, Websites u.ä. ist darauf zu achten, dass bei der Verwendung mehrerer Logos die Gleichrangigkeit bei Farbe, Größe und Häufigkeit des Einsatzes - des Logos der AuftragnehmerIn einerseits und des - AMS-Wien-Logos andererseits und gegebenenfalls - weiterer Logos von KooperationspartnerInnen besteht. Beim Einsatz eines oder mehrerer Logos neben dem AMS-Wien-Logo ist auf den einheitlichen Einsatz von färbigen bzw. schwarz-weißen Logos zu achten: Ein Mischen von färbigen und schwarz-weißen Logos ist nicht zulässig. Das AMS-Wien-Logo muss zumindest gleich groß oder größer als alle anderen verwendeten Logos sein: Ober- und Unterkante der anderen Logos steht auf einer Linie mit der Ober- und Unterkante der AMS-Wien-Ellipse (nicht mit dem AMS- Schriftzug!!)
6 Seite 6 Alle Logos müssen gleichwertig, d.h. auf der selben Seite platziert sein. Auch für einen gemeinsamen Einsatz von AMS-Wien-Logo und dem esf-logo gilt das Prinzip der Gleichrangigkeit. Grundsätzlich ist die Platzierung mehrerer Logos immer etwas schwierig, weil jedenfalls theoretisch auf das Corporate Design sämtlicher vertretenen Organisationen zu achten ist. Dies wird in der Praxis meistens nicht möglich sein. Bei diesbezüglichen Fragen stehen die MitarbeiterInnen des Arbeitsmarktservice Wien Landesgeschäftsstelle gerne zur Verfügung (Kontaktdaten auf Seite 8) Mindestfreiraum rund um das AMS-Wien-Logo Rund um das AMS-Wien-Logo ist ein Mindestfreiraum einzuhalten. Dieser wird an der Schriftgröße der Buchstaben AMS gemessen: Bei Logos ohne Subline beträgt der Abstand von der Oberkante der Ellipse nach oben, von der Unterkante der Ellipse nach unten und rechts (gemessen ab dem S von AMS ) jeweils mindestens einmal die Größe (= Höhe) der Buchstaben AMS. Der Abstand links vom Logo (gemessen vom äußersten Punkt der Ellipse) muss mindestens der halben Größe (= Höhe) der Schrift AMS entsprechen. Bei Logos mit Subline(s) muss der Abstand von der Oberkante der Ellipse nach oben und unterhalb der Subline(s) nach unten zumindest der Größe (= Höhe) der Schrift AMS entsprechen. Links (gemessen vom äußersten Punkt der Ellipse) und rechts (gemessen vom Wort Arbeitsmarktservice in der Subline) muss der Abstand zumindest der halben Größe (= Höhe) der Buchstaben AMS entsprechen Verwendung des AMS-Wien-Logos und eines Finanzierungshinweises Die Bestimmungen zur Verwendung des AMS-Wien-Logos umfassen alle Werbeund PR-Maßnahmen in Geschäftsfeldern, in denen der/die GeschäftspartnerIn im Auftrag des oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem AMS Wien tätig ist. Dazu zählt auch die Kennzeichnung von Räumlichkeiten, die zur Erbringen von (Dienst)Leistungen für das Arbeitsmarktservice Wien verwendet werden. Zu den Mindeststandards, die AuftragnehmerInnen zur gut sichtbaren und lesbaren Platzierung des Arbeitsmarktservice (AMS) Wien als Förder- bzw. Auftraggeber umsetzen müssen, gehören jedenfalls die Verwendung des AMS Wien-Logos gegebenenfalls in Kombination mit dem ESF-Logo sowie ein textlicher Finanzierungshinweis, dem zu entnehmen ist, dass das jeweilige Förderangebot, die jeweilige Publikation und/oder Veranstaltung aus Mitteln des Arbeitsmarktservice Wien finanziert bzw. in dessen Auftrag durchgeführt bzw. umgesetzt wird.
7 Seite 7 Je nach Platz ist der Finanzierungshinweis unter oder neben dem AMS-Wien-Logo zu positionieren. Dabei ist ebenfalls ein Mindestfreiraum zwischen AMS-Wien-Logo und dem Finanzierungshinweis einzuhalten: Wird der Finanzierungshinweis unterhalb des Logos angebracht, gilt als Mindestabstand die Größe (= Höhe) der Buchstaben AMS im Logo. Wird der Finanzierungshinweis rechts vom Logo angebracht, ist ein Mindestabstand im Ausmaß der halben Schriftgröße (= Höhe) der Buchstaben AMS im Logo einzuhalten, gemessen vom Wort Arbeitsmarktservice in der Subline. Bei mehrseitigen Publikationen oder längeren Dokumenten (z.b. Websites) ist das AMS-Wien-Logo prominent und gut sichtbar zu positionieren; der Finanzierungshinweis kann in solchen Fällen weiter entfernt (bei Publikationen auf der zweiten Umschlagseite oder am Ende eines längeren Dokuments) gut sichtbar platziert werden Für AuftragnehmerInnen, die zu 100 % vom AMS Wien finanziert werden, gilt: Das AMS-Wien-Logo sowie ein textlicher Finanzierungshinweis müssen gut sicht- und lesbar angebracht sein. Dieser textliche Finanzierungshinweis muss mindestens lauten: Diese(r) Kurs(e ) / Publikation(en) / ( Veranstaltung(en) / etc. wird (werden) aus Mitteln des Arbeitsmarktservice Wien finanziert Für AuftragnehmerInnen, die vom AMS Wien und aus Mitteln des esf und/oder anderer AuftraggeberInnen finanziert werden, gilt: Das AMS-Wien-Logo sowie das esf-logo und/oder das/die Logo(s) eines anderen Auftraggebers / anderer AuftraggeberInnen sind jedenfalls zu verwenden. Darüber hinaus muss ein textlicher Finanzierungshinweis gut sicht- und lesbar angebracht sein. Dieser textliche Finanzierungshinweis muss mindestens lauten: Diese(r) Kurs(e ) / Publikation(en) / ( Veranstaltung(en) / etc. wird (werden) aus Mitteln des Arbeitsmarktservice Wien und des Europäischen Sozialfonds sowie aus Mitteln des XY / der XY finanziert.
8 Seite 8 Optional kann das AMS-Wien-Logo auch mit einem Textbaustein wie zum Beispiel Im Auftrag des oder In Kooperation mit dem verwendet werden. Diese Textbausteine können eingesetzt werden, sind aber nicht verpflichtend anzubringen. Wenn allerdings von solchen Textbausteinen Gebrauch gemacht wird, dürfen diese nicht verändert, sondern müssen in der dargestellten Form verwendet werden: Alle hier dargestellten Logos können beim AMS Wien jederzeit angefordert werden! Bei Fragen und für weitere Informationen stehen Ihnen folgende MitarbeiterInnen des AMS Wien Landesgeschäftsstelle gerne zur Verfügung: Katharina Würtinger: katharina.wuertinger@ams.at Bernhard Wieland: bernhard.wieland@ams.at 2. Print-Produkte 2.1. Anwendungsbereiche: - Broschüren, Folder, Informationsblätter, Inserate, Plakate, Medieninformationen - Einladungen, Formulare, Bildungspläne und sonstige Druckwerke, Informationsmaterialien und Tafeln (Beschriftungen), die in Zusammenhang mit einer Finanzierung (einem Förderangebot) durch das (des) AMS Wien stehen.
9 Seite 9 Neben den allgemeinen Bestimmungen wie in Kapitel 1 beschrieben gelten folgende zusätzliche Regelungen: Platzierung des AMS-Wien-Logos und eines Finanzierungshinweises Mehrseitige Publikationen mit Umschlag: Platzierung des AMS-Wien-Logos auf der Titelseite Wird das AMS-Wien-Logo (gegebenenfalls gemeinsam mit Logos anderer FördergeberInnen und/oder AuftragnehmerInnen) bei mehrseitigen Publikationen auf der Titelseite (U1) prominent platziert, kann der textliche Finanzierungshinweis auf der Titelseite entfallen. Er ist dann gemeinsam mit dem AMS-Wien-Logo entweder auf der Titel-Innenseite (U2) oder auf der Rückseite (U4) der Publikation zu platzieren Mehrseitige Publikationen mit Umschlag: Platzierung des AMS-Wien-Logos auf der Titel-Innenseite (U2) oder auf der Rückseite (U4) Wird das AMS-Wien-Logo (gegebenenfalls gemeinsam mit den Logos anderer FördergeberInnen und/oder AuftragnehmerInnen) nicht auf der Titelseite, sondern auf der Titel-Innenseite (U2) oder der auf der Rückseite (U4) platziert, so ist der textliche Finanzierungshinweis jedenfalls auf der selben Seite gemeinsam mit dem AMS-Wien-Logo anzuführen Kleinere Publikationen: Platzierung des AMS-Wien-Logos auf der Titelseite (U1) In diese Kategorie fallen etwa vier- oder sechsseitige Folder/Flyer. Wird das AMS-Wien-Logo (gegebenenfalls gemeinsam mit den Logos anderer FördergeberInnen und/oder AuftragnehmerInnen) auf der Titelseite (U1) prominent platziert, kann der textliche Finanzierungshinweis auf dieser Seite entfallen. Dieser ist dann gemeinsam mit dem AMS-Wien-Logo auf der Rückseite der Publikation (U4) zu positionieren Kleinere Publikationen: Platzierung des AMS-Wien-Logos auf der Rückseite (U4) Wird das AMS-Wien-Logo (gegebenenfalls gemeinsam mit den Logos anderer FördergeberInnen und/oder AuftragnehmerInnen) nicht auf der Titelseite (U1), sondern auf der Rückseite (U4) platziert, so ist der textliche Finanzierungshinweis jedenfalls auf der selben Seite gemeinsam mit dem AMS-Wien-Logo anzuführen. Entfallen kann der textliche Hinweis bei bestimmten Formularen wie Anträgen, Bescheinigungen und Teilnahmebestätigungen.
10 Seite Impressum Die Angabe eines Impressums (natürliche oder juristische Person, die für den Inhalt verantwortlich ist) ist verpflichtend. 3. Internet Homepage Wird auf der Homepage von GeschäftspartnerInnen des AMS Wien eine von diesem geförderte bzw. finanzierte (Dienst)Leistung angeboten bzw. eine Arbeits- bzw. Implacementstiftung dargestellt, muss neben allen anderen Bestimmungen (siehe Kapitel 1) ein Link zur Homepage des Arbeitsmarktservice Wien vorhanden sein. http.// Das Arbeitsmarktservice Wien ist dabei immer als Auftraggeber anzuführen. 4. Presse- und PR Arbeit Alle Aktivitäten im Bereich der Presse- und PR-Arbeit in Zusammenhang mit vom AMS Wien geförderten Kursen, Projekten und (Dienst)Leistungen sowie Arbeitsbzw. Implacementstiftungen sind dem Arbeitsmarktservice Wien zur Kenntnis zu bringen und gegebenenfalls mit diesem abzustimmen. Das Arbeitsmarktservice Wien ist als Förder- bzw. Auftraggeber immer zu nennen. Die Zustimmung des Arbeitsmarktservice Wien zu Presse- und PR-Arbeit gilt im Rahmen eines Vertrages/einer Vereinbarung, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Im Fall einer esf-kofinanzierung sind auch die esf-publizitätsvorschriften zu beachten, d.h. auf die Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds ist hinzuweisen.
11 Seite Kennzeichnung und Beschilderung von Kurs- und Projekteinrichtungen 5.1. Schilder und Tafeln in bzw. an Außenmauern von Gebäuden Werden Räumlichkeiten ausschließlich oder zu einem überwiegenden Teil für vom AMS Wien beauftragte bzw. von diesem finanzierte Projekte und/oder Dienstleistungen genutzt, sind diese entsprechend zu kennzeichnen. Neben dem AMS-Wien-Logo, das immer zwingend zu verwenden ist, ist jedenfalls ein Textbaustein anzubringen, der für KursteilnehmerInnen und BesucherInnen deutlich erkennbar macht, dass das Arbeitsmarktservice Wien als Förder- bzw. Auftraggeber fungiert. Solche Textbausteine können sein: Im Auftrag des Mit finanzieller Unterstützung des Finanziert aus Mitteln des In Kooperation mit Diese Hinweise sind entweder in die Beschilderungen bzw. Beschriftungen der jeweiligen GeschäftspartnerInnen zu integrieren oder falls eigene Schilder angefertigt werden in unmittelbarer Nähe (neben oder unterhalb) der Schilder/Tafeln der GeschäftspartnerInnen zu positionieren. Sollten für die Herstellung entsprechender Schilder/Tafeln Kosten entstehen, können diese nach Rücksprache mit dem Arbeitsmarktservice Wien abgerechnet werden Beflaggung von Gebäuden Hat ein/e AuftragnehmerIn das Gebäude beflaggt, in dem für einen längeren Zeitraum und überwiegend Kurse und Projekte im Auftrag des Arbeitsmarktservice Wien stattfinden, so ist auch eine Flagge einzusetzen, die auf die vom AMS Wien geförderten und finanzierten Kurse und Projekte hinweist. Hinsichtlich der Gestaltung gelten dieselben Bestimmungen, die auch für die Beschriftung und Kennzeichnung von Gebäuden mit Tafeln und Schildern gelten. Die Anschaffung solcher Flaggen kann in Absprache mit dem Arbeitsmarktservice Wien im Rahmen der Förderung des Kurses/Projekts gefördert werden Informationen in den Gebäuden Der/die AuftragnehmerIn hat sicherzustellen, dass in allen Räumlichkeiten, die von KursteilnehmerInnen und Beschäftigten (insbesondere TrainerInnen und
12 Seite 12 BetreuerInnen) genutzt werden, alle vorgegebenen Informationen des AMS Wien vorhanden und gut sichtbar angebracht sind. Insbesondere gilt dies für Trainings- bzw. Schulungsräumlichkeiten aber auch für Aufenthalts- und Sozialräume. Je nach Größe der Einrichtung ist auch die Errichtung einer Infoecke bzw. das Anbringen einer Informationstafel erforderlich, wo alle aktuellen Informationen des Arbeitsmarktservice Wien (z.b. Plakate, ausgewählte Produktblätter, etc.) aber auch etwa ein Verweis auf andere Träger übersichtlich angebracht sind bzw. entsprechend präsentiert und zur Entnahme aufgelegt werden. Werden vom Arbeitsmarktservice Wien Plakate/Poster/Produktblätter zur Verfügung gestellt, die für KundInnen wichtige Informationen enthalten und/oder als zusätzlicher Hinweis dafür verwendet werden sollten, dass das Arbeitsmarktservice Wien als Auftraggeber fungiert, sind diese umgehend und gut sichtbar anzubringen. Es ist auch darauf zu achten, dass gegebenenfalls auf Basis von Vorlagen, die das Arbeitsmarktservice Wien zur Verfügung stellt, Plakate in entsprechender Größe und erforderlicher Anzahl herzustellen sind; die dafür anfallenden Kosten können nach Absprache mit dem Arbeitsmarktservice Wien ersetzt werden. Seitens der GeschäftspartnerInnen ist darauf zu achten, dass etwa im Falle einer Ankündigung oder Information zu einer (zeitlich begrenzten) Aktion diese nach Ablauf des Aktionszeitraumes wieder entfernt werden. Wien, im November 2013
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