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1 Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH - Postfach Neustadt a.d. Aisch Herr Neustadt a.d. Aisch Kundenservice Telefon: Telefax: kundenservice@neustadtwerke.de Rechnungsdatum: Rechnungsnr.: Kundennummer: 1 (Bei Zahlungen und Schriftverkehr bitte angeben) echnung Sehr geehrter Herr, für den Abrechnungszeitraum vom bis erlauben wir uns für die Lieferung folgenden Betrag zu berechnen: Lieferstelle:,, Neustadt a.d. Aisch Verbrauch kwh kwh 147 m³ Gesamtbetrag bezahlter Abschlag bezahlter Abschlag bezahlter Abschlag Summe der geleisteten Zahlungen bis zu zahlender Betrag Steuersatz Netto Umsatzsteuer Brutto 19 % 1.123,78 EUR 213,52 EUR 1.337,30 EUR 19 % 1.488,83 EUR 282,88 EUR 1.771,71 EUR 7 % 424,80 EUR 29,74 EUR 454,54 EUR 3.037,41 EUR 526,14 EUR 3.563,55 EUR 19 % ,46 EUR -219,54 EUR ,00 EUR 19 % ,04 EUR -266,96 EUR ,00 EUR 7 % -442,06 EUR -30,94 EUR -473,00 EUR ,56 EUR -517,44 EUR ,00 EUR 43,55 EUR Der Betrag wird von Ihrem Konto BLZ am abgebucht Die Details zu Ihrer Rechnung finden Sie in der Anlage. Für das nächste Abrechnungsjahr ergeben sich aus Ihrem bisherigen Verbrauch folgende neue Abschläge: Gesamtbetrag Fällig am: Steuersatz Netto Umsatzsteuer Teilbetrag 19 % 115,13 EUR 19 % 135,29 EUR 7 % 38,32 EUR 21,87 EUR 25,71 EUR 2,68 EUR 137,00 EUR 161,00 EUR 41,00 EUR 288,74 EUR 50,26 EUR 339,00 EUR Ihre neuen Teilbeträge beziehen sich auf den jeweiligen Monat und werden zu folgenen Terminen fällig: , , , , , , , , , , Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung, dann kommen Sie gern auf uns zu. Wir kümmern uns darum. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Montag - Donnerstag 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Sparkasse Neustadt (BLZ ) Kto VR-Bank Uffenheim-Neustadt eg (BLZ ) Kto Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH Markgrafenstraße Neustadt a.d. Aisch Geschäftsführung: Karl Heinz Kolb Vorsitzender des Aufsichtsrats: Klaus Meier HRB 8147 Amtsgericht Fürth Ust-ID: DE Steuernummer 203/139/00089 Telefon Telefax Web ( ) ( ) kundenservice@neustadtwerke.de

2 Kundenhinweis Seit dem Jahr 2011 versorgen wir unsere Kunden mit Naturstrom aus 100% kraft. Damit führen wir unser begonnenes Naturstromprojekt weiter fort und leisten so unseren Beitrag zum Klimaschutz. Für Sie ist das vollständig kostenlos, denn wir verlangen hierfür keinen Aufpreis. Sicherlich ist Ihnen aufgefallen, dass der Umfang der Rechnung enorm gewachsen ist. Dies ist zum einen den neuen gesetzlichen Vorschriften geschuldet aber auch unserem Versprechen, die Rechnung übersichtlicher und kundenorientierter zu erläutern. Aus diesem Grund erhalten Sie ab sofort eine grafische Darstellung Ihres Verbrauchs gegenüber einem Ein- bis Vierpersonenhaushalt. Auch der Energiemix wird ab sofort als Grafik dargestellt. Aus Kostengründen haben wir uns weiterhin für den Druck in schwarz/weiß entschieden. Selbstverständlich können Sie die Grafiken in Farbe auf unserer Homepage oder persönlich in unserem Kundenzentrum einsehen. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese auch gerne zu. Kennen Sie unseren Energiespar-Shop? Schauen Sie auf unserer Homepage vorbei und informieren sich über unseren Online-Shop und dessen Energiesparprodukte. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Rechnungs- und Vertragserläuterung Sie haben Fragen zu unserer Rechnung? Gerne beraten wir Sie persönlich in unserem Kundenzentrum oder telefonisch unter ( ) Bitte halten Sie Ihre Kundennummer bereit. Im Folgenden erläutern wir Ihnen einige wichtige Punkte zur vorliegenden Rechnung sowie Ihrem Vertragsverhältnis. Eine ausführliche Rechnungserläuterung sowie Hinweise zu unseren en und Dienstleistungen erhalten Sie sowohl bei uns im Kundenzentrum als auch im Internet unter Eine Nachzahlung vermeiden! Eine Nachzahlung entsteht in der Regel durch einen höheren Verbrauch wie ursprünglich angenommen bzw. gegenüber dem Vorjahr - den direkten Vergleich zu den Vorjahren finden Sie bei der jeweiligen Detailberechnung (, Erdgas, ). Besonders beim Erdgas ist die Verbrauchsmenge von den Witterungsbedingungen abhängig. Um künftig eine Nachzahlung zu vermeiden, empfiehlt es sich den Abschlag etwas höher anzusetzen als von uns berechnet. Eine Erhöhung Ihres Abschlages teilen Sie uns bitte schriftlich oder per an kundenservice@neustadtwerke.de mit. Hinweise zum Energiedienstleistungsgesetz und zum Energiespar-Online-Shop Die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz haben für uns hohe Priorität. Auf unserer Internetseite haben wir deshalb Hinweise und Tipps für Sie eingestellt und seit kurzem auch einen Energiespar-Online-Shop eingerichtet. Weitere Informationen über Energiedienstleister, Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen und zu Energieaudits erhalten Sie außerdem auf der Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter Vertragsgrundlage, & Erdgas Für die Belieferung mit Elektrizität gelten die Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung (GVV), die Ergänzenden Bedingungen (zuletzt geändert per ) sowie die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Für die Belieferung mit Erdgas gelten die Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung (GVV), die Ergänzenden Bedingungen Erdgas sowie die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Für die Belieferung mit gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die versorgung von kunden (AVBV) mit den jeweils geltenden Ergänzenden Bestimmungen". Alle Vertragsunterlagen sind bei der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, Neustadt a. d. Aisch erhältlich und im Internet unter abrufbar. Im Übrigen gelten die jeweils abgeschlossenen Vertragsbedingungen. Sollten Ihnen diese nicht mehr vorliegen, senden wir Ihnen gerne eine Kopie zu. Informationen zu Ihrer Vertragslaufzeit und den jeweiligen Fristen erhalten Sie in der Detailberechnung der jeweiligen Energieart (, Erdgas, ). Im Zusammenhang mit einem etwaigen Lieferantenwechsel wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Nach wirksamer Kündigung werden wir einen Wechsel zügig ermöglichen. Ablesung, Abrechnung, Abschläge, Fälligkeiten, Umzug und Mahnkosten Die Rechnungslegung erfolgt einmal jährlich zum Jahresende oder zum Auszugsdatum des Kunden. Hierzu werden die -, -, und zähler abgelesen und auf das Ende des Kalenderjahres hochgerechnet. Lediglich bei einem Aus-/Umzug wird der tatsächliche Ablesestand zur Abrechnung herangezogen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, zu dem jeweiligen Termin die Zählerstände manuell mitzuteilen, bspw. zum eines jeden Jahres. Ebenso besteht die Möglichkeit, gegen ein entsprechendes Entgelt einen anderen Abrechnungsturnus zu wählen, z.b. monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich. Umzüge müssen mit einer Frist von 1 Monat auf das Ende eines Kalendermonats unter Angabe der neuen Anschrift mitgeteilt werden. Unterbleibt diese Mitteilung, so haftet der Kunde bis zur ordnungsgemäßen Abmeldung für entstandene Kosten. Alle Rechnungen haben eine Fälligkeit von 14 Tagen. In den Monaten Februar bis Dezember (11 x pro Jahr) ist jeweils am letzten des Monats ein Abschlagsbetrag zur Zahlung fällig, insofern nicht die Vorauskasse zum 01. eines Monats vereinbart wurde. Die Höhe der Abschlagszahlungen ergibt sich aus dem Vorjahresverbrauch, den Abrechnungspreisen für das Folgejahr, geteilt durch die 11 Abschlagszahlungen. Bei unterjähriger Preisanpassung sind die Stadtwerke berechtigt, die Beträge der Abschlagszahlungen entsprechend anzupassen. Halten Sie bitte die in der Rechnung angegebenen Zahlungstermine unbedingt ein. Für jede schriftliche Mahnung werden 2,50 Euro Mahnkosten erhoben. Als Zahlungstag gilt der Tag, an welchem die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH über das Geld verfügen können. Zahlungsweise per Lastschrifteinzugsverfahren oder in Bar Der Rechnungsbetrag wird von Ihrem Konto 14 Tage nach Rechnungszustellung abgebucht, insofern Sie uns eine Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben. Sollte die Rechnung ein Guthaben ausweisen, wird der Betrag auf Ihr Konto überwiesen. Künftige Abschlagszahlungen werden zum jeweiligen Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Rechnungsbeträge und/oder die Abschläge in Bar in unserem Kundenzentrum zu dem gleichen Fälligkeitstermin zu bezahlen. Guthaben über 100 Euro werden nur auf ein Bankkonto erstattet und nicht in Bar ausbezahlt. Erklärung speziell zu Erdgas Die Abrechnung der im Abrechnungszeitraum verbrauchten Erdgasmenge erfolgt in Kilowattstunden (kwh). Zur Ermittlung des Verbrauchs wird das vom Zähler gemessene Betriebsvolumen in Kubikmeter (cbm) mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor von Kubikmeter (cbm) in Kilowattstunden (kwh) setzt sich aus dem Brennwert und einer Zustandszahl zusammen. - Brennwert Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Kubikmeter im Normzustand enthalten ist und wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten an ausgewählten Stellen ermittelt. - Zustandszahl Beim wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des es im Zähler, der je nach Druck und Temperatur unterschiedlich ist. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf Grundlage des Normzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl Z, die kundenspezifisch ermittelt wird. Das von der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH gelieferte steuerbegünstigte Energieerzeugnis (Erdgas) darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Verbraucherservice Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice per Post (Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, Neustadt a. d. Aisch), telefonisch ( / , zum Ortstarif) oder per (beschwerde@neustadtwerke.de) gerichtet werden. Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität,, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen, Verbraucherservice Postfach 8001 / Bonn, Telefon: Mo.-Fr. von 09:00-15:00 Uhr unter 0 30 / oder unter dem bundesweiten Infotelefon / (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax 0 30 / , verbraucherservice-energie@bnetza.de Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle ENERGIE e.v., Friedrichstraße 133, Berlin, Telefon: 0 30 / , Telefax: 0 30 / , info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage:

3 Seite Tage FRANKEN Privat Arbeitspreis kwh 17,27 Cent/kWh 895,10 EUR steuer kwh 2,05 Cent/kWh 106,25 EUR Grundpreis Tage 67,56 EUR/Jahr 64,05 EUR Summe vom bis ,40 EUR DE Codenummer Netzbetre ber: Tage VNB-67 *) FRANKEN Privat Arbeitspreis kwh 17,27 Cent/kWh 49,05 EUR steuer kwh 2,05 Cent/kWh 5,82 EUR Grundpreis Tage 67,56 EUR/Jahr 3,51 EUR Summe vom bis ,38 EUR DE Codenummer Netzbetreiber: Gesamtverbrauch über alle Abnahmestellen Vorjahresverbrauch über alle Abnahmestellen kwh 1.123,78 EUR kwh Der Gesamtbetrag enthält 613,03 EUR für die Netznutzung. Der Netznutzungsbetrag enhält unter anderem folgende Bestandteile: Entgelt für den Messstellenbetrieb Entgelte des Messstellenbetreibers für Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern Entgelt für die Messung Entgelte des Messdienstleisters für Erfassung des Energieverbrauchs und Bereitstellung der Zählerdaten Konzessionsabgabe Entgelte an die Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen 9,01 EUR 4,69 EUR 72,17 EUR Vertragsdaten für Zählpunkt: DE Kündigungsfrist: 1 Monat(e) zum Monatsende Vertragslaufzeit: 1 Monat(e)

4 Verbrauchsverhalten Seite 2 Die Angaben zu den jeweiligen Vergleichsgruppen beruhen auf statis ischen Angaben vom BDEW. Energiemix kennzeichnung gemäß 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 geändert 2011 Angaben auf Basis 2011 (Bezugsjahr) Neustadtwerke Deutschland EEG 24,1 % KO 41,7 % KK 17,7 % SEE 75,9 % EG 14,2 % SEE 5,2 % EEG SFE 15,8 % 5,4 % KK KO EG SFE EEG SEE Kernkraft Kohle Erdgas Sonstige fossile Energieträger Erneuerbare Energie gefördert nach EEG Sonstige erneuerbare Energien Umweltauswirkungen Mix Kohlendioxid radioaktiver Abfall Deutschland 503 g/kwh 0,0005 g/kwh Neustadtwerke 0 g/kwh 0 g/kwh

5 Seite 3 von bis Differenz Multipl. Menge Preis Nettobetrag Tage Basis M Arbeitspreis , kwh 5,56 Cent/kWh 860,41 EUR Grundpreis Tage 152,60 EUR/Jahr 98,81 EUR Summe vom bis ,22 EUR DE Codenummer Netzbetreiber: Ermittlung des Multiplikators: 10,513 = Zustandszahl 0,93630 x Brennwert 11,228 von bis Differenz Multipl. Menge Preis Nettobetrag Tage Basis M Arbeitspreis , kwh 5,56 Cent/kWh 7,01 EUR Grundpreis Tage 152,60 EUR/Jahr 2,92 EUR Arbeitspreis , kwh 5,56 Cent/kWh 374,91 EUR Grundpreis Tage 152,60 EUR/Jahr 42,94 EUR Summe vom bis ,78 EUR DE Codenummer Netzbetreiber: Ermittlung des Multiplikators: 10,503 = Zustandszahl 0,93730 x Brennwert 11,206 von bis Differenz Multipl. Menge Preis Nettobetrag Tage 655 VNB-67 *) Basis M Arbeitspreis , kwh 5,56 Cent/kWh 93,91 EUR Grundpreis Tage 152,60 EUR/Jahr 7,92 EUR Summe vom bis ,83 EUR DE Codenummer Netzbetreiber: Ermittlung des Multiplikators: 10,490 = Zustandszahl 0,93730 x Brennwert 11,192 Gesamtverbrauch über alle Abnahmestellen kwh 1.488,83 EUR Vorjahresverbrauch über alle Abnahmestellen kwh Der Gesamtbetrag enthält 415,95 EUR für die Netznutzung. Der Netznutzungsbetrag enhält unter anderem folgende Bestandteile: Konzessionsabgabe Entgelte an die Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen Entgelt für die Messung Entgelte des Messdienstleisters für Erfassung des Energieverbrauchs und Bereitstellung der Zählerdaten Entgelt für den Messstellenbetrieb Entgelte des Messstellenbetreibers für Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern 7,21 EUR 7,00 EUR 15,09 EUR Vertragsdaten für Zählpunkt: DE Kündigungsfrist: 1 Monat(e) zum Monatsende Vertragslaufzeit: 1 Monat(e)

6 Verbrauchsverhalten Seite 4 Die Angaben zu den jeweiligen Vergleichsgruppen beruhen auf statis ischen Angaben vom BDEW. Hinweis für die Verwendung von Erdgas: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

7 Seite Tage preis m³ 2,40 EUR/m³ 333,60 EUR Grundpreis Tage 72,00 EUR/Jahr 68,26 EUR Summe vom bis ,86 EUR DE Tage 422 VNB-67 *) preis m³ 2,40 EUR/m³ 19,20 EUR Grundpreis Tage 72,00 EUR/Jahr 3,74 EUR Summe vom bis ,94 EUR DE Gesamtverbrauch über alle Abnahmestellen Vorjahresverbrauch über alle Abnahmestellen 147 m³ 424,80 EUR 153 m³ * Erläuterungen Ableseherkunft und Messwerttypen VNB Ermittlung durch den Netzbetreiber 67 Ersatzwert - geschätzt, veranschlagt (abrechnungsrelevant) 220 abgelesener Wert (wahrer Wert, abrechnungsrelevant)

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