Pflegereform II: Bundestag beschließt Änderungen im Pflegegesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Pflegereform II: Bundestag beschließt Änderungen im Pflegegesetz"

Transkript

1 Pflegereform II: Bundestag beschließt Änderungen im Pflegegesetz Seit dem ist es offiziell, der Bundestag hat das zweite Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Damit sollen vor allem Demenzkranke mehr Leistungen erhalten. Doch die Pflegereform hat auch Kritiker. Die große Koalition hat am Mittwoch in einer Bundestagsabstimmung die lang diskutierte Pflegereform verabschiedet, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. Die wichtigsten Änderungen des neuen Pflegegesetzes: Statt drei Pflegestufen gibt es fortan fünf Pflegegrade, Demenzkranke wie Alzheimerpatienten, die nach dem alten System nur selten Leistungen erhalten hatten, sollen vom neuen Gesetz profitieren mehr Pflegebedürftige werden nach Aussagen des Gesundheitsministeriums künftig Leistungen beziehen können. Diese Neuerungen bringt das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegekräfte fehlen schon heute Derzeit leiden 1,6 Millionen Menschen in Deutschland an Demenz. Der Großteil von ihnen fiel bislang nicht in eine der drei Pflegestufen, die über Grad der Pflegebedürftigkeit und Höhe der Leistungen entscheiden, weil im alten Modell vor allem nach körperlichen Defiziten beurteilt wurde. Viele Demenzkranke sind körperlich gesund, benötigen aufgrund ihrer abnehmenden geistigen Fähigkeiten jedoch teils erhebliche Unterstützung im Alltag. Die Bundesregierung verspricht sich von der Reform nun einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. so Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Schlechter gestellt werden soll, entgegen anders lautender Berichte, niemand. Ziel sei es, möglichst vielen Menschen, trotz Pflegebedürftigkeit, auch im Alter noch ein Leben zu Hause zu ermöglichen. Wie das in der Praxis genau funktionieren soll, ist bislang unklar. Die Opposition moniert, es gebe schon heute zu wenige Pflegekräfte. Weitere Neuerung: Keine Minutenpflege mehr Bislang wurde die Pflegebedürftigkeit eines Menschen daran gemessen, wie viele Minuten es dauert, ihn im Alltag zu unterstützen, z. B. 10 Minuten für das Essen oder zum Waschen. Diese Minutenpflege wurde in der Vergangenheit heftig kritisiert, da teils um Minuten gefeilscht wurde und der Druck auf Pfleger und Pflegebedürftige sehr hoch war. Das Modell wird daher nun abgeschafft, zu Gunsten eines Fragebogens, in dem acht Bereiche abgedeckt werden sollen. Neben der Frage, wie gut der Pflegebedürftige seinen Alltag selbst gestalten kann, unter anderem auch, ob und wie viele soziale Kontakte er besitzt. Dabei soll am Ende kein aufsummierter Minutenwert herauskommen, sondern ein Pflegegrad, aus dem sich die Höhe der Leistungen ergibt. Das soll besser funktionieren als das alte Minutensystem. Ob es das tatsächlich tut, wird die Zukunft zeigen. Kritiker sagen: Die Zeitnot bleibt, trotz Pflegereform Pflegekräfte sollen mit dem neuen Gesetz mehr Zeit für Pflege und Motivationsmaßnahmen erhalten, Kritiker bezweifeln das jedoch und bemängeln, dass es auch mit dem neuen System akute Zeitnot bei der Pflege geben wird. Denn die wird von den Pflegekassen in sogenannte Module unterteilt, z. B. für waschen oder anziehen. Für jedes Modul erhalten Pflegekräfte ein bestimmtes Entgelt. Wer sich zu lange an einem Modul aufhält, macht auf Dauer Miese. Die Zeitnot, einer der häufigsten Kritikpunkte am aktuellen System, wird also auch nach der Reform bleiben. Genau wie der Fachkräftemangel. Bis 2060 rechnet sich Bundesregierung mit 4,7 Millionen Pflegebedürftigen, also rund dreimal so vielen wie heute.

2 In der Branche fehle es aber schon jetzt an Pflegekräften. Ein ursprünglich geplanter Personalschlüssel für Pflegeheime, ähnlich dem Betreuungsschlüssel in Kindergärten, wurde in der Reform nicht umgesetzt. Stattdessen soll bis 2010 ein entsprechendes Personalbemessungskonzept erarbeitet werden und teurer wird die Pflege für Versicherte natürlich auch. Um all die Änderungen zu finanzieren, werden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017 um 0,2 Prozent erhöht. Das zweite Pflegestärkungsgesetz Pflegereform 2016 / 2017 Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) im Zuge der Pflegereform 2016 / 2017 wird die größte und tiefgreifendste Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung seit ihrer Einführung realisiert. Besonders hervorzuheben ist die Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Zum soll das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft treten. Die Umstellung auf die neue Begutachtungssystematik mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie alle wesentlichen neuen Leistungen soll zum erfolgen. Mit der Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff im Zuge der Pflegereform 2017 gibt es dann keine Pflegestufen mehr. An deren Stelle rücken die fünf Pflegegrade. Für die Pflegeeinstufung ist dann nicht mehr der Grad der Hilfebedürftigkeit entscheidend, sondern der Grad der individuellen Selbständigkeit. Die neue Begutachtung erstreckt sich über folgende sechs Bereiche: Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Umgang mit Krankheit Gestaltung des Alltagslebens Damit sind nun auch explizit Menschen mit demenziellen Tendenzen in den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mit einbezogen. Die Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade Sämtliche Pflegebedürftigen die vor dem eingestuft wurden, werden automatisch in das neue System der Pflegegrade übergeleitet. Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten: Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz erhalten einen einfachen Stufensprung von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2 usw. Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten einen doppelten Stufensprung von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 3 usw. Tipp: Um vom doppelten Stufensprung zu profitieren, sollte spätestens bis Ende 2016 eine Einstufung nach 45a SGB XI erfolgen ( Nachweis über eingeschränkte Alltagskompetenz ) Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff führt auch zu einer neuen Definition der Pflegesachleistungen. Bisher hat man nur zwischen Grundpflege- und hauswirtschaftlichen Leistungen unterschieden. Mit den neuen Pflegegraden soll nun zwischen folgenden Leistungen unterschieden werden: Körperbezogene Pflegemaßnahmen Pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung Die Leistungen der zusätzlichen Betreuungsleistungen sind nun Bestandteil der Pflegesachleistungen. Die erhöhten Leistungsbeträge für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) sind in die einzelnen Pflegegrade mit einbezogen worden. Der Entlastungsbetrag für die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von 104,00 Euro und 208,00 Euro wird mit der Pflegereform vereinheitlicht und beträgt in Zukunft pauschal 125,00 Euro. Neu hierbei ist, dass die 125,00 Euro nun auch für sämtliche Sachleistungen des ambulanten Pflegedienstes, mit Ausnahme der Körperpflege, verwendet werden kann.

3 Die Ausnahme hiervon ist der Pflegegrad 1. Bei dem Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für die Körperpflege verwendet werden. Die gesetzlichen Regelungen für die zusätzlichen Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen wurden deutlich verschärft. Durch Anpassungen des Wortlauts im Gesetz, wird noch deutlicher wann Wohngruppen im Sinne von 38a SGB XI anerkannt werden können, und die Bewohner einen Anspruch auf den Wohngruppenbetrag bekommen. Die Leistungen die in einer ambulant betreutet Wohngruppe erbracht werden, dürfen nicht mit denen einer vollstationären Einrichtung identisch sein. Es muss somit ein klarer Unterschied im allgemeinen und pflegerischen wie auch betreuerischen Aufwand zu erkennen sein. Neu ist auch, dass Bewohner einer Wohngruppe Leistungen der Tagespflege nur noch in Anspruch nehmen dürfen, wenn dies ausdrücklich vom MDK als Notwendig bescheinigt wird. Es soll ein klarer Zusatznutzen nachvollziehbar sein. Bisher wurden nur die pflegebedürftigen Menschen zweimal im Jahr von einer examinierten Pflegefachkraft für einen Beratungsbesuch nach 37 Abs. 3 SGB XI besucht, die sich für das Pflegegeld entschieden haben und die Pflege selbst durchführen. Zukünftig sollen jedoch alle Eingestuften Pflegebedürftigen Anspruch auf zwei Beratungseinsätze im Jahr haben. Unabhängig davon ob sie sich für das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen oder für die Kombinationsleistungen entschieden haben. Darüber hinaus sollen die Beratungen durch die Pflegekassen nach 7 und 7a SGB XI deutlich ausgebaut werden. Jeder Pflegebedürftige soll mit dem Einstufungsbescheid einen zuständigen Pflegeberater zugeordnet bekommen. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege haben sich folgende Neuerungen ergeben: Die Hälfte des Pflegegeldes wird während einer Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI für bis zu acht Wochen gewährt. pro Kalenderjahr. Während der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen gewährt. pro Kalenderjahr Die Leistungen der Tagespflege werden sich weiterhin an denen der ambulanten Sachleistungen orientieren. Wenn beispielsweise ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 ambulante Sachleistungen für 689,00 Euro erhält, so bekommt dieser ab 2017 den gleichen Betrag nochmals für die Tagespflege. Die Pflegenoten für Pflegeeinrichtungen die nach der Transparenzverein-barung jährlich vom MDK gemacht werden, werden zunächst weiterhin Bestand haben. Zurzeit läuft aber noch ein Schiedsverfahren zur Anpassung des Prüfungssystems. Es sollen neue Qualitätsdarstellungsvereinbarungen entwickelt werden, welche die tatsächliche Qualität der Pflegeeinrichtungen erfassen soll. Momentan sind die Pflegenoten ein großer Streitpunkt, da sich in der Praxis herausgestellt hat, dass das aktuelle Bewertungssystem nur sehr mangelhaft die wirkliche Qualität der Pflege abbilden kann. Aus Pflegestufen werden Pflegegrade! Auch der Begriff der Pflegestufe ändert sich: ab 2017 heißen die Pflegestufen Pflegegrade. Die Abstufungen werden neu vorgenommen, um den Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden: Diese bekommen ab 2017 voraussichtlich den jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen. Momentan wird die Überführung in das neue System noch diskutiert. Es wird aber wahrscheinlich zu einer formalen Übertragung der jetzigen Pflegestufen in das neue Modell kommen.

4 Hier sehen Sie, wie die derzeitigen Pflegestufen ab 2017 voraussichtlich in Pflegegrade umgewandelt werden: Pflegestufe 0 Pflegegrad 1 Pflegestufe 1 Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 5 Härtefall Pflegegrad 5 Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) Der Begriff des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) hört sich erst einmal überwältigend an. Doch dahinter steckt nichts anderes, als ein neues System der Begutachtung. Es wird weiterhin bewertet, inwiefern die Pflegebedürftigen in der Lage sind, ihren Alltag selbst zu gestalten. Generell soll die Selbstständigkeit das neue Kriterium bei der Einstufung in die Pflegegrade sein, und zwar nicht mehr nur auf körperlicher Ebene, sondern auch in Bezug auf die geistige Verfassung. Was neu ist: Auf die bisherige Zeitmessung wird verzichtet, stattdessen treten neue Messmethoden an diese Stelle. Die minutengenaue Messung wird im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) nun gar keine Rolle mehr spielen, sondern die Pflegebedürftigen werden ganzheitlich im Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Dies geschieht mit Hilfe einer Punktevergabe. Auf einer Skala von 0 bis 100 wird dann eine Einteilung in eine der fünf Pflegegrade vorgenommen. Dies gilt natürlich nur für die neuen Fälle von Pflegebedürftigen. Diese Art der Pflegegrad-Ermittlung wird momentan in einem Probelauf getestet und aller Voraussicht nach 2017 eingeführt. Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden die folgenden sechs Bereiche begutachtet. Für jeden Pflegegrad gibt es in diesen sechs Bereichen Richtwerte, an denen sich die Begutachter bei der Bewertung des Pflegegrades ausrichten können. 1) Hilfen bei Alltagsverrichtungen Wie viel Zeit wird für die alltäglichen Verrichtungen aufgewendet? 2) Psychosoziale Unterstützung Welcher Hilfebedarf besteht im Hinblick auf psychosoziale Unterstützung? 3) Nächtlicher Hilfebedarf Wie viel Unterstützung ist während der Nacht nötig? 4) Präsenz am Tag Über welche Zeitspanne kann der oder die Pflegebedürftige tagsüber alleine gelassen werden? 5) Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z.b. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig? 6) Organisation der Hilfen Wer übernimmt die Hilfeleistungen? Gibt es Angehörige, die die Pflege übernehmen, oder muss ein professioneller Pflegedienst in Anspruch genommen werden? Welche Voraussetzungen gelten für die Pflegegrade? Natürlich gibt es weiterhin bestimmte Voraussetzungen, die je nach Pflegegrad erfüllt werden müssen. Doch diese richten sich nicht mehr nur nach dem Zeitaufwand für die Pflegemaßnahmen, sondern generell an der Selbstständigkeit der Betroffenen aus. Dennoch gibt es einige Anhaltspunkte, welche Voraussetzungen für welchen Pflegegrad vorliegen müssen.

5 Wer zahlt die Pflegereform? Die Mittel, aus denen die erhöhten Leistungen für Pflegebedürftige finanziert werden, fallen natürlich nicht vom Himmel. Wer zahlt also für diese umfassende Pflegereform? Immerhin geht es hier bis 2017 um zusätzliche 4,8 Milliarden Euro Ausgaben sowie im Anschluss um jährlich 2,4 Milliarden Euro Mehrausgaben. Der Bundesgesundheitsminister sieht die Pflicht bei den Beitragszahlern: Sie müssen künftig 0,5 Prozentpunkte mehr für die Pflegeversicherung zahlen, was seiner Meinung nach gerechtfertigt sei, liege die Pflegereform doch im Interesse aller. Weitere Aussichten für die Zukunft der Pflegeleistungen Bereits zu 2015 wurde eine erste Reform der Pflegeleistungen vom Bundesministerium für Gesundheit umgesetzt: Alle Leistungen aus sämtlichen Bereichen wurden um 4 Prozent angehoben werden, um die Inflation auszugleichen. Solch eine Angleichung an die Preisentwicklung soll zukünftig dann regelmäßig alle drei Jahre geprüft und gegebenenfalls vorgenommen werden. Seit Beginn des Jahres 2015 heißt das beispielsweise für die Pflegesachleistungen, dass in der Pflegestufe 1 statt gezahlt werden. In der Pflegestufe 2 ist die Leistung von 1100 auf 1144 gestiegen und in der Pflegestufe 3 von 1550 auf Doch nicht nur die Pflegesachleistungen, auch die anderen Bereiche wie Pflegegeld werden ständig an die Inflation angeglichen. Des Weiteren wird in Aussicht gestellt, dass die Zahl der Auszubildenden in der Pflege und die Einstellung weiterer Pflegekräfte steigen sollen. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass pflegende Angehörige Anspruch auf zusätzliche Hilfen haben. Diese Aussichten werden laut Gesundheitsministerium in etwa zeitgleich mit der Reform der Pflegestufen spätestens 2017 in die Tat umgesetzt. Der Bundesrat rät dazu, das neue Gesetz bereits zu 1. Januar 2016 einzuführen. Vergleich der Leistungen heute und nach der Reform Weil die meisten unserer Leser sich fragen, auf welche Leistungen sie nach der Reform Anspruch haben, haben wir die aktuellen Bezüge von heute mit denen von 2017 in drei Tabellen vergleichen. Wer sich zu Hause pflegen lässt, wird sich in keinem Fall verschlechtern. Alle Bezüge steigen, außer in der Pflegestufe III ohne Demenz, hier bleibt der Betrag von 728 Euro Pflegegeld, bzw Euro für den Pflegedienst gleich. Aktuell ab 2017 Pflegestufe Pflegegeld Pflegedienst Pflegegrad Pflegegeld Pflegedienst Ohne Demenz I II III Mit Demenz I II III Härtefall

6 Auch bei der Pflege in einem Heim gibt es in fast allen Pflegestufen mehr Geld. Nur Versicherte der Pflegestufen I und II ohne Demenz, die laut dem neuen Modell in die Pflegegrade zwei und drei Fallen, würden nach der Reform weniger Geld bekommen. Wer bereits Bezüge erhält wird jedoch nicht heruntergestuft, sondern bekommt weiterhin denselben Betrag wie bisher von der Pflegekasse ausgezahlt. Wer ab 2017 zum Pflegefall wird, für den greifen dann die niedrigeren Beträge. Ebenfalls neu: Der Eigenanteil an den Kosten für die Heimunterbringung soll für Versicherte künftig auf 580 Euro festgelegt werden. Bislang stieg diese Selbstbeteiligung meist mit Höhe der Pflegestufe. Was ändert sich, wie viel wird gezahlt? Insbesondere sollen Demenzkranke, die bisher nicht von der Pflegeversicherung profitieren, stärker unterstützt werden. Statt wie bislang drei wird es fünf Pflegestufen geben. Darum geht es bei der neuen Pflegereform Im Pflegestärkungsgesetz II soll neu definiert werden, wer Pflegebedürftig ist und wer nicht. Körperlich und geistig Erkrankungen sollen fortan gleichbehandelt werden, so der Plan. Demenzkranke fielen in der gesetzlichen Pflegeversicherung bislang beispielsweise in keine der drei Pflegestufen und hatten demzufolge auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse. Um das künftig zu ändern, soll ein neues Begutachtungsverfahren Anwendung finden, das Versicherte statt in drei Pflegestufen nun in fünf sogenannte Pflegegrade einordnet. Ein entsprechend neuer Gesetzesentwurf ab 2016 wurde von Gesundheitsminister Hermann Gröhe bereits vorgelegt, im August soll er vom Bundeskabinett beschlossen werden. Verabschiedet werden könnte das Gesetz, nach einigen Beschlussempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums, im November. Inkrafttreten soll es zum 1. Januar 2016, die Umstellung der Pflegegrade wird voraussichtlich erst ab 1. Januar 2017 erfolgen. Die Gründe für die Pflegereform? In den vergangenen Jahren hat sich vielfach gezeigt, dass eine Beschränkung der Pflegeleistungen ausschließlich auf körperlich Beeinträchtigte nicht ausreichend ist. Als Hauptbewertungskriterien des Begutachtungsverfahrens galt bisher die Mobilität eines Versicherten, ob er sich beispielsweise selbstständig waschen, anziehen oder ernähren kann oder bei diesen Tätigkeiten auf die Unterstützung anderer angewiesen ist. Für Demenzkranke ist ein solches Bewertungssystem jedoch vollkommen ungeeignet. Sie besitzen zwar die körperlichen Voraussetzungen für die nötige Mobilität, wären also theoretisch in der Lage, sich selbst zu versorgen, scheitern aber aufgrund ihrer Demenzerkrankung häufig daran, z. B. weil sie schlicht vergessen, zu essen. Demenzkranke benötigen in der Regel eine ebenso umfassende Betreuung wie Menschen mit körperlichen Defiziten. Dies soll nun im neuen Bewertungsmodell berücksichtigt werden. Was sich für bereits Pflegebedürftige ändert Aus drei Pflegestufen werden ab 2017 fünf Pflegegrade. Entscheidend ist bei der Einstufung die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen, also inwiefern er oder sie im Alltag die Unterstützung von anderen benötigt. Das viel kritisierte Minutenzählen der Prüfer soll damit wegfallen, die Beurteilung gerechter vonstattengehen. Beurteilt wird künftig anhand von: Mobilität geistigen und kommunikativen Fähigkeiten Verhalten Selbstversorgung Umgang mit Erkrankungen und Belastungen sozialen Kontakten

7 Gewisse Kriterien wie geistige und kommunikative Fähigkeiten oder soziale Kontakte sind neu und kommen Demenzerkrankten zugute. Bisher waren nur Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung Kriterien bei der Einordnung in die Pflegestufen. Für jeden Bereich werden je nach Grad der Beeinträchtigung Punkte vergeben und am Ende zusammengerechnet. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über den zu vergebenden Pflegegrad. Wichtig: Ein Herunterstufen auf weniger Leistungen als bisher bezogen werden, ist nicht möglich. Bestehende Pflegestufen werden in gleichwertige Pflegegrade umgewandelt. Ein demenzkranker Versicherter der Pflegestufe I, der zu Hause gepflegt wird, entspricht künftig z. B. dem Pflegegrad drei und bekommt damit mehr Geld. Statt wie bisher 316,00 Euro erhält er ab 2017 dann 545,00 Euro. Pflegegrad eins kommt gänzlich neu hinzu und betrifft körperlich wenig Eingeschränkte. Zu den Leistungen von Pflegegrad eins gehören unter anderem eine Pflegeberatung zu Hause, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zum barrierefreien Wohnungs-umbau in Höhe von maximal 4.000,00 Euro. Ziel ist es, Versicherten zu ermöglichen, so lange wie möglich zu Hause zu wohnen. Geht das nicht mehr, wird das Wohnen in einer betreuten Gruppe mit bis zu 205,00 Euro monatlich subventioniert. Entscheidet sich der Versicherte dennoch für ein Heim, erhält er nur 125,00 Euro Zuschuss. Zusätzlichen Betreuungsleistungen Auch nach der Reform wird es das Recht auf Pflegeberatung, Zuschüsse für Wohnungsumbau für barrierefreies Wohnen oder Hilfsmittel für die Pflege geben. Auch die vierwöchige Kurzzeitpflege oder Ersatzpflege bei Vertretung des Pflegenden Angehörigen, z. B. während des Urlaubs, wird weiterhin gefördert, und zwar mit bis zu 1.612,00 Euro im Jahr. Beide Leistungen sind kombinierbar. Eine Änderung gibt es bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wie Spazierengehen oder Vorlesen: Statt, wie bisher, Pflegebedürftige mit 104,00 Euro und stark Demente mit 208,00 Euro zu fördern, erhalten künftig alle 125,00 Euro als einheitlichen Entlastungsbetrag. Das Geld kann auch für Tagespflege, Kurzzeitpflege und Betreuungsangebote genutzt werden. So werden die Beiträge steigen Schon zum Beginn dieses Jahres gab es eine erste Reform mit einer Vielzahl an neuen Leistungen, die Beiträge stiegen von 0,3 % an. Kinderlose zahlen aktuell 2,6 %, Eltern 2,35 % ihres Bruttolohns. Ab 2017 werden die Beiträge schließlich um weitere 0,2 % steigen. Kinderlose zahlen dann also 2,8 %, Eltern 2,55 %. Damit sollen die fünf Milliarden Euro eingenommen werden, die die Reform kosten wird. Vergleich der Leistungen heute und nach der Reform Weil die meisten unserer Leser sich fragen, auf welche Leistungen sie nach der Reform Anspruch haben, haben wir die aktuellen Bezüge von heute mit denen von 2017 in drei Tabellen vergleichen. Pflege zu Hause Wer sich zu Hause pflegen lässt, wird sich in keinem Fall verschlechtern. Alle Bezüge steigen, außer in der Pflegestufe III ohne Demenz, hier bleibt der Betrag von 728,00 Euro Pflegegeld, bzw ,00 Euro für den Pflegedienst gleich.

8 Zu Hause Aktuell ab 2017 Pflegestufe Pflegegeld Pflegedienst Pflegegrad Pflegegeld Pflegedienst Ohne Demenz I II III Mit Demenz I II III Härtefall Pflege im Heim Auch bei der Pflege in einem Heim gibt es in fast allen Pflegestufen mehr Geld. Nur Versicherte der Pflegestufen I und II ohne Demenz, die laut dem neuen Modell in die Pflegegrade zwei und drei Fallen, würden nach der Reform weniger Geld bekommen. Wer bereits Bezüge erhält wird jedoch nicht heruntergestuft, sondern bekommt weiterhin denselben Betrag wie bisher von der Pflegekasse ausgezahlt. Wer ab 2017 zum Pflegefall wird, für den greifen dann die niedrigeren Beträge. Ebenfalls neu: Der Eigenanteil an den Kosten für die Heimunterbringung soll für Versicherte künftig auf 580,00 Euro festgelegt werden. Bislang stieg diese Selbstbeteiligung meist mit Höhe der Pflegestufe. Im Heim Aktuell ab 2017 Pflegestufe Monatliche Leistungen Pflegegrad Monatliche Leistungen Ohne Demenz I II III Mit Demenz I II III Härtefall

9 Tages- und Nachtpflege Auch im Bereich der Tages- und Nachtpflege werden die Leistungen für alle Versicherten steigen. Mit und ohne Demenz Aktuell ab 2017 Pflegestufe Pflegegeld Pflegegrad Pflegegeld I II III Pflegefall in der Familie: Schützen Sie ihr Vermögen durch private Vorsorge Mehr als ein Drittel aller Deutschen hat einen Pflegefall in der Familie oder rechnet in naher Zukunft damit, so eine Umfrage des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV). Oftmals werden die Pflegekosten nicht durch Rente, Privatvermögen und gesetzliche Pflegeversicherung der Betroffenen abgefedert. Dann zahlen die Familienmitglieder. Direkte Nachkommen müssen obendrein eventuell zusätzlichen Elternunterhalt zahlen. Die Lösung: der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung am besten so früh wie möglich. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine gute Basis um sich für den späteren Pflegefall zu rüsten. Mehr aber auch nicht. In der höchsten Pflegestufe III werden derzeit Euro ausgezahlt, die Pflegekosten betragen jedoch meist mehr als das Doppelte. Wer vermeiden will, dass im Alter erhebliche Kosten auf sich und Angehörige zukommen, schließt deshalb besser früh eine private Pflegeversicherung ab. Es gilt: Je früher, desto günstiger, denn die zu zahlenden Beiträge steigen mit dem Alter erheblich an. Diese drei Möglichkeiten der Vorsorge gibt es: Pflegetagegeldversicherung (flexibler Beitrag) Sie vereinbaren mit dem Versicherer einen Betrag für jede Pflegestufe, pro Tag ein Tagegeld, das Ihnen im Pflegefall täglich ausgezahlt wird. Je höher dieser Betrag sein soll, umso mehr müssen Sie natürlich einzahlen. Was Sie am Ende mit dem Geld tun, bleibt Ihnen überlassen. Sie können Pflegepersonal engagieren, einen Verwandten unterstützen, der Sie selbst pflegt, usw.

10 Staatlich geförderte private Pflegeversicherung auch Pflege-Bahr genannt Seit 2013 fördert der Staat Ihre private Pflegeversicherung. Benannt nach dem damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr, der das Konzept auf den Weg gebracht hat, subventioniert der sogenannte Pflege-Bahr ihre private Vorsorge mit 60 Euro im Jahr, solange Sie mindestens 10 Euro im Monat selbst einzahlen. Tests haben allerdings gezeigt, dass der Pflege-Bahr in vielen Fällen weniger sinnvoll ist, als ungeförderte Tarife und sich für viele Versicherte überhaupt nicht lohnt. Eine Karenzzeit 5 Jahre und ungenügende Versicherungssummen machen sie unattraktiv. Unbedingt Verbesserungswürdig. Pflegerentenversicherung (konstanter Beitrag) Eine Pflegerentenversicherung funktioniert ähnlich wie ein klassische Rente. Sollte der Pflegefall eintreten, zahlt Ihnen die Pflegekasse einen festen monatlichen Betrag, den Sie mit dem Versicherer vereinbart haben, bis ans Ende Ihres Lebens. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach Ihrer Pflegestufe. In der Regel gibt es bei Pflegestufe III volle 100 Prozent, bei Pflegestufe II 50 und bei Pflegestufe I nur 25 Prozent. Der Vorteil: Sie zahlen nur bis zur Pflegebedürftigkeit ein und können die Beitragszahlungen sogar zeitweise ruhen zu lassen, ohne dass der Versicherungsschutz dabei erlischt. Der Nachteil: Die Beiträge zur Pflegerentenversicherung sind meist deutlich höher als bei Pflegetagegeldversicherungen aber stabil. Wichtig: Achten Sie bei allen privaten Pflegeversicherungen, dass Sie im Leistungsfall also wenn Sie die Pflege in Anspruch nehmen müssen, dass die Versicherung dann sofort beitragsfrei gestellt wird. Das nennt man Beitragsbefreiung im Leistungsfall.

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.

Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Gesundheit erhalten Pflegezusatzversicherung PflegeSchutz mit staatlicher Förderung 60 jährlich Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Mit dem Thema Pflege

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Jetzt Pflegezulage sichern!

Jetzt Pflegezulage sichern! Deutsche-Förder-Pflege Jetzt Pflegezulage sichern! Sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Mit der Deutschen-Förder-Pflege der Barmenia. Einfach, unkompliziert und staatlich gefördert. Pflege

Mehr

Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung?

Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung? VERBRAUCHERINFORMATION Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung? Viele Menschen sind besorgt, ob sie im Alter die Kosten für ihre Pflege aufbringen können. Die Zahl der Pflegebedürftigen

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Die ARAG: Ihr Partner, auch im Pflegefall

Die ARAG: Ihr Partner, auch im Pflegefall Die ARAG: Ihr Partner, auch im Pflegefall Mit über 75 Jahren Erfahrung als unabhängiges Familienunternehmen und als Krankenversicherer wissen wir, dass echte Freiheit und Unabhängigkeit nur aus Sicherheit

Mehr

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen auch Ihre Kunden! Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit ständig

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Und plötzlich: Pflege -... Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg

Und plötzlich: Pflege -... Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg Seite 1 Gliederung - Pflegebedürftigkeit was ist zu tun? - Unterstützungs- und Hilfesystem in Freiburg - Zahlen Daten

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Sparkasse. (Pf)legen Sie los! Sorgen Sie schon heute für eine entspannte Zukunft. 1Sparkassen-Finanzgruppe

Sparkasse. (Pf)legen Sie los! Sorgen Sie schon heute für eine entspannte Zukunft. 1Sparkassen-Finanzgruppe Sparkasse (Pf)legen Sie los! Sorgen Sie schon heute für eine entspannte Zukunft. 1Sparkassen-Finanzgruppe Pflege gehört zum Leben heute und in der Zukunft. Sie kümmern sich um Ihr Wohlbefinden. Sie legen

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Pflegereform ab 2015. Was ändert sich für Sie?

Pflegereform ab 2015. Was ändert sich für Sie? Gute Lösungen finden! Pflegereform ab 2015 Was ändert sich für Sie? Auf einen Blick was deutlich besser wird Pflegesätze Die Pflegesätze steigen um 4% an: Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Pflegegeld

Mehr

Pflege in Deutschland. Kosten und Zukunft. Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.

Pflege in Deutschland. Kosten und Zukunft. Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Pflege in Deutschland Kosten und Zukunft Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Sven Grosse Folie 1 Mama muss ins Heim, wer finanziert das? Unsere Mama 75 Jahre

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Sozial-Info Pflegepolitik Januar 2016

Sozial-Info Pflegepolitik Januar 2016 Sozial-Info Pflegepolitik Januar 2016 Neue Pflege? Das Zweite Pflegestärkungsgesetz von A bis Z Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2015 das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) verabschiedet.

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff rosenbaum nagy unternehmensberatung 2015 Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Thomas Harazim rosenbaum nagy unternehmensberatung, Stolberger Str. 114a, 50933

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.

Mehr

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich) 1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) 1. Auflage, Stand: März 2013 Durch die demografischen Veränderungen in Deutschland ist es eine große

Mehr

Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK

Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK Beratung zur Pflegeversicherung Herzlich Willkommen Die gesetzliche Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung eines Pflegefalles. Sie wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt. Leistungen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz I -

Pflegestärkungsgesetz I - Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika

Mehr

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht. Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4. Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung

Mehr

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen

Mehr

Im Pflegefall AUCH ZU HAUSE BESTENS VERSORGT. 60, EUR pro Jahr vom Staat dazu! Private Pflegezusatzversicherungen

Im Pflegefall AUCH ZU HAUSE BESTENS VERSORGT. 60, EUR pro Jahr vom Staat dazu! Private Pflegezusatzversicherungen Im Pflegefall AUCH ZU HAUSE BESTENS VERSORGT 60, EUR pro Jahr vom Staat dazu! Private Pflegezusatzversicherungen Kosten im Pflegefall KEINE FRAGE DES ALTERS Kaum jemand denkt in jungen Jahren an eine mögliche

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Pflege-Tagegeld (Tarif PZT-Komfort) Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Jetzt mit noch besseren Leistungen Unser Kooperationspartner: Möchten Sie Ihren Angehörigen die Pflegekosten

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedür4igkeitsbegriff und das neue Begutachtungs- Verfahren. 3. Von den

Mehr

Wir nehmen uns Zeit für Sie

Wir nehmen uns Zeit für Sie Liebe Leserinnen und Leser, Vertrauen ist der Anfang von allem. Dieses Sprichworts bedienen sich viele. Ausgesprochen ist es schnell, umgesetzt hingegen viel schwieriger. Aber genau dieser Satz bildet

Mehr

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)

Mehr

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung E-Interview mit Lutz Lieding Name: Lutz Lieding Funktion/Bereich: Geschäfts- und Produktpolitik Organisation:

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Verbesserungen ab 2017 (PSG II) für Demenzkranke (2015/16 = vorläufiger Gesetzentwurf für 2017 = )

Verbesserungen ab 2017 (PSG II) für Demenzkranke (2015/16 = vorläufiger Gesetzentwurf für 2017 = ) stufe Verbesserungen ab 2017 (PSG II) für Demenzkranke (2015/16 = vorläufiger Gesetzentwurf für 2017 = ) grad -geld -geld sachl.* sachl.* 45b 45b Heim ** Heim ** Auch f. 36 einsetzbar 1 125-125 - ja 40

Mehr

Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG

Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG Dr. Friederike Hoepner-Stamos, Referat 411, in Vertretung für Dr. Martin Schölkopf Bundesministerium für Gesundheit www.bmg.bund.de

Mehr

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%)

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%) Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Informationsservice Statistik Aktuell März 2009 Pflegestatistik 2007 Eckdaten der Pflegestatistik 2007 7.178 Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflege: 1.251

Mehr

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen

Mehr

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch

Mehr

Pfl egezusatzversicherung

Pfl egezusatzversicherung Pfl egezusatzversicherung Kinder haften für ihre Eltern! Seite 02/05 Pfl egezusatzversicherung Leistungsbeispiele aus der Praxis Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1

Mehr

Der Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Der Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz II, Stand 12.8.2015 Der Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Liebe Leserin, lieber Leser, mit dem Pflegestärkungsgesetz II schlagen wir einen

Mehr

Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung

Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung Referentin: Hülya Turhan Referentin für Soziales Recht und Projekte beim

Mehr

Ambulante Pflege und Assistenz

Ambulante Pflege und Assistenz 24 Stunden Rufbereitschaft Beratung und Hilfe Hauswirtschaftliche Versorgung Pflegekurse für Angehörige Ambulante Pflege und Assistenz Leistungen der Pflegeversicherung Herzlich willkommen im Ev. Johanneswerk

Mehr

Lebensqualität bei Demenzerkrankung Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg 19. Mai 2008

Lebensqualität bei Demenzerkrankung Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg 19. Mai 2008 Die Lebensqualität demenzkranker Menschen aus der Perspektive des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen Dr. Peter Pick Geschäftsführer Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der

Mehr

Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen. Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de

Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen. Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de Pflegebedürftig? Ich doch nicht! Gerne verschließen wir die Augen davor, durch

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

Das Alter ist nichts für Feiglinge Über ein ganzheitliches Pflegekonzept und den Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Alter ist nichts für Feiglinge Über ein ganzheitliches Pflegekonzept und den Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Alter ist nichts für Feiglinge Über ein ganzheitliches Pflegekonzept und den Pflegebedürftigkeitsbegriff Mechthild Rawert, MdB, Pflege-Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Trends und Herausforderungen

Mehr

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Pflege in Deutschland. Zielgruppenansprache in der Pflegeversicherung oder Vertriebsunterstützung, die den Unterschied macht!

Pflege in Deutschland. Zielgruppenansprache in der Pflegeversicherung oder Vertriebsunterstützung, die den Unterschied macht! Pflege in Deutschland Carsten Bernd Regionalleiter Nord/West Mail: carsten.bernd@ukv.de Zielgruppenansprache in der Pflegeversicherung oder Vertriebsunterstützung, die den Unterschied macht! Wichtiges

Mehr

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Kurzzeitpflege 42 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Stand: 09.2013 In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum

Mehr