Stadt Riedenburg Riedenburg, SITZUNGSEINLADUNG. Zur Stadtratssitzung am DIENSTAG, den 21. Januar 2014 um Uhr

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1 Stadt Riedenburg Riedenburg, SITZUNGSEINLADUNG Zur Stadtratssitzung am DIENSTAG, den 21. Januar 2014 um Uhr in der Gaststätte Fuchs-Stadel lade ich Sie hiermit ein. TAGESORDNUNG: TOP 1: Präsentation und Diskussion der Untersuchungsergebnisse zum Mobilfunk im Bereich Obereggersberg des Umweltinstituts München TOP 2: Verschiedenes (

2 Öffentliche Stadtratssitzung am Seite 49 Stadt Riedenburg N i e d e r s c h r i f t der öffentlichen Stadtratssitzung am 21. Januar 2014 Beginn: Uhr Ende: Uhr Vorsitzender: 1. Bürgermeister Schneider Zahl der Stadtratsmitglieder: 20 Zahl der anwesenden Stadtratsmitglieder: 18 Entschuldigt fehlten: 3. Bürgermeister Halbig aus beruflichen Gründen, SM Dräger Ingrid aus privaten Gründen. 1. Bürgermeister Schneider eröffnete die unter Bekanntgabe der Tagesordnungen rechtzeitig geladene Stadtratssitzung, begrüßte die anwesenden Stadträte, Ortssprecher, Presse und ca. 50 Zuhörer. Nachdem es sich um eine Sondersitzung handelte, lag ein Protokoll der vorhergehenden Stadtratssitzung nicht vor.

3 Öffentliche Stadtratssitzung am Seite Präsentation und Diskussion der Untersuchungsergebnisse zum Mobilfunk im Bereich Obereggersberg des Umweltinstituts München Sachbearbeiter: Hr. Wagner Aktenzeichen: 854 Zu diesem Punkt begrüßte 1. Bürgermeister Schneider Herrn Diplom-Ingenieur Hans Ulrich-Raithel vom Umweltinstitut München e.v. und Herrn Rechtsanwalt Frank Sommer von der Kanzlei Meidert & Kollegen München, der auf Anraten von Herrn Ulrich-Raithel zu dieser Sitzung eingeladen worden war, um speziell auf rechtliche Fragen eingehen zu können. Zunächst trug Herr Ulrich Raithel den wesentlichen Inhalt seines Gutachtens vor und wies darauf hin, dass Ziel des Gutachtens sei, eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Minimierung der elektromagnetischen Felder zu erreichen. Eine Garantie, dass hierdurch keine gesundheitlichen Schäden entstehen können, könne er nicht abgeben, genauso gut sei aber auch nicht nachgewiesen, dass durch diese Felder gesundheitliche Schäden hervorgerufen werden. Die Weltgesundheitsorganisation hat darauf hingewiesen, dass durch häufige Handynutzung möglicherweise ein erhöhtes Krebsrisiko besteht, eine ähnliche Aussage zu Mobilfunkanlagen wurde nicht getroffen. Dennoch ist eine Minimierung der elektromagnetischen Felder um Mobilfunkanlagen das angestrebte Ziel. Herr Ulrich-Raithel zeigte die verschiedenen Alternativstandorte, die auch anhand der fernmeldetechnischen Erfordernisse beurteilt worden waren. Letztlich wurde festgestellt, dass die Kompromisslösung ohne UMTS und ohne den Südsektor als Unterdachlösung am günstigsten ist. Auf Anfrage führte Herr Ulrich-Raithel aus, dass über die geplante Telekomanlage die Handys anderer Anbieter nicht betrieben werden können. Rechtsanwalt Sommer führte zur Problematik, was die Stadt für rechtliche Mittel nutzen könne aus, dass die Standortbescheinigung bei Einhaltung der Grenzwerte nicht mit Erfolg angefochten werden könne, grundsätzlich seien in diesem Gebiet der Stadt weitgehend die Hände gebunden. OS Bauer zeigte sich enttäuscht von den rechtlichen Möglichkeiten der Stadt. Rechtsanwalt Sommer führte hierzu aus, dass nach dem Baurecht Mobilfunkanlagen überall zugelassen seien, sowohl im Außen- als auch im Innenbereich. Kommunen können Modifizierungen hieran vornehmen und u.u. bei der Standortwahl mitreden, ausschlaggebendes Kriterium sei hierbei die Zumutbarkeit, wobei allerdings das Interesse an einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunk zu beachten sei. Da das Gutachten ergeben habe, dass im Bereich Obereggersberg keine günstigere Alternative vorhanden sei, würden baurechtliche Maßnahmen der Stadt eine Kompetenzüberschreitung darstellen. Eine Klage würde keine Aussicht auf Erfolg haben.

4 Öffentliche Stadtratssitzung am Seite 51 Auch gegen die Eigentümer habe die Kommune keinerlei Rechtsmittel. Auf Nachfrage führte Rechtsanwalt Sommer weiter aus, dass zur Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs lt. BGH-Urteil ein klarer Nachweis des Verursachers geführt werden müsse. Auch bezüglich einer evtl. Wertminderung von Immobilien sei die Lage nicht aussichtsreich, da zulässige Nutzungen hingenommen werden müssen. Auf die Frage, ob Rechtsmittel gegeben seien, um zu verhindern dass die Telekom den südlichen Sender auch entgegen ihrer Ankündigung aufbaut, verwies Rechtsanwalt Sommer auf die Telekom. Der ebenfalls anwesende Herr Walch als Vertreter der Telekom führte hierzu aus, dass sich die Telekom an ihre Zusage gebunden fühle, allerdings auch erwarte, dass die Protestaktionen eingestellt werden, um zu einer schriftlichen Vereinbarung zu gelangen forderte er Ortssprecher Bauer auf, einen entsprechenden Text vorzulegen. SM Schleicher sah es als sinnvoll an, die Sendeleistung nachts zu reduzieren, dem hielt Herr Walch entgegen, dass zu bestimmten Nachtzeiten der Bedarf höher sei als am Tag. OS Bauer sprach sich dafür aus nochmals an die Eigentümer des Schlosses zu appellieren, insbesondere auf die Zulassung weiterer Mobilfunkanbieter zu verzichten, dem schloss sich SM Fuchs an. 1. Bürgermeister Schneider sah eine Bewegung in der Problematik nur im Verzicht auf die südliche Sendeeinheit durch die Telekom und hielt den eingereichten Widerspruch gegen die Standortbescheinigung für aussichtslos und schlug vor, diesen zurück zu nehmen. SM Uttlinger führte aus, dass offenbar das primäre Ziel in der Versorgung des Schlosses bestehe, wobei für ihn der Schutz der Bevölkerung Vorrang habe. Herr Ulrich-Raithel wies darauf hin, dass seitens der Netzbetreiber keine Versorgungspflicht besteht, dass allerdings ein Versorgungsrecht gegeben ist, wenn ein Bedarf besteht. SM Pesl fragte, ob über den Denkmalschutz hier evtl. eine Eingriffsmöglichkeit besteht. Herr Bauer kündigte an, die Protestschilder abzubauen, wenn eine Bestätigung der Telekom auf Verzicht auf die dritte Sendeanlage vorliegt. Herr Müller aus Obereggersberg verwies auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und fragte inwieweit hier Betroffene gegen die Telekom vorgehen könnten.

5 Öffentliche Stadtratssitzung am Seite 52 Die rechtlichen Möglichkeiten gehen laut Rechtsanwalt Sommer nicht weiter als diejenigen der Stadt. SM Freihart hielt den Verhandlungsweg für zielführend. 1. Bürgermeister Schneider bat um Abstimmung über die Rücknahme des Widerspruchs gegen die Standortbescheinigung. Beschluss-Nr. 24: Der Stadtrat beschloss mit 14 : 5 Stimmen: Der Widerspruch gegen die Standortbescheinigung wird nicht zurückgenommen. 1. Bürgermeister Schneider schlug ferner ein Gespräch vor zwischen 2. Bürgermeister Lösch, Ortssprecher Bauer, der Telekom und der Familie Wenzl- Sylvester, wobei 2. Bürgermeister Lösch auch die Teilnahme von Rechtsanwalt Ederer wünschte. Dies hielten die Stadtratsmitglieder für sinnvoll. SM Schleicher hielt den Abbau der Protestschilder für bedenklich. Herr Walch wies darauf hin, dass aufgrund des angebotenen Kompromisses nur noch eine Feldstärke von 1,1 Volt pro Meter auftreten werde, die noch weit unter dem Grenzwert von Luxemburg mit 3 Volt pro Meter liegen und nur einen Bruchteil des in Deutschland geltenden Grenzwertes von 41 Volt pro Meter darstellen. Vertraglich müsse der Kompromiss mit der Telekom geschlossen werden, da die Familie Wenzl- Sylvester hier nicht mehr entscheidend ist. Die Formulierung eines Vereinbarungstextes sei juristisch schwierig, er warte daher auf den Textvorschlag von Herrn Bauer. OS Bauer beantragte daraufhin Rechtsanwalt Sommer mit der Formulierung des Textes zu beauftragen. Hierfür ist lt. Herrn Wagner mit Kosten von 250 pro Stunde zu rechnen. Beschluss-Nr. 25: Der Stadtrat beschloss mit 15 : 4 Stimmen: Der Übernahme von Rechtsanwaltskosten durch die Stadt für die Formulierung der Vereinbarung zwischen der Telekom und den Ortsbewohnern bezüglich der dritten Sendeeinheit bzw. Verzicht auf Protestaktionen wird nicht zugestimmt.

6 Öffentliche Stadtratssitzung am Seite 53 Riedenburg, Stadt Riedenburg Schneider Wagner 1. Bürgermeister Protokollführer

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