Evaluation des Mediationsverfahrens Zukunft Landwehrkanal (Nachbetrachtung der Vorgehensweise der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes)
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- Franz Lehmann
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1 Seite 1 von 5 Evaluation des Mediationsverfahrens Zukunft Landwehrkanal (Nachbetrachtung der Vorgehensweise der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Mediationsverfahrens, das Mediationsforum hat zum Jahresende 2012 eine Lösungsvariante im Konsens mit allen Teilnehmern und auch mit dem Verwalter der Bundeswasserstraße Landwehrkanal, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), erarbeitet und verbindlich beschlossen. Diese Variante liegt dem Entwurf der dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) zugeleiteten Haushaltsunterlage für die Sanierung des Landwehrkanals zugrunde. Damit ist ein allen Beteiligten wichtiges Ergebnis erreicht worden. Die Haushaltsunterlage und die Konzeption sind die Grundlage für die Instandsetzung der Ufer des Landwehrkanals. Die Haushaltsmittel werden ab dem Jahr 2014 zur Verfügung stehen. Für den Abschluss des Mediationsverfahrens fehlt noch eine Mediationsvereinbarung mit den Regelungen für den weiteren Beteiligungsprozess. Diese soll zum Ende des ersten Quartals 2013 erarbeitet werden. Unabhängig von den sich später anschließenden Bauarbeiten am Kanal und der Form der Beteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Forums, möchte das BMVBS das im Jahr 2007 initiierte Mediationsverfahren nach dessen Abschluss evaluieren. Für die Durchführung der Evaluation hat das BMVBS das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) beauftragt. Im Folgenden möchten wir Ihnen, ergänzend zur Forumssitzung am , einige Informationen zum Ziel der Evaluation und weiteren Vorgehensweise geben. Ziel Verschiedene Infrastrukturprojekte in der Bundesrepublik Deutschland haben gezeigt, dass betroffene und interessierte Bürger im Rahmen von formellen Planungsverfahren oftmals zu
2 Seite 2 von 5 spät und/oder in nicht ausreichendem Maße erreicht werden. Vor diesem Hintergrund sollen zukünftig formelle Planungsverfahren durch informelle Angebote ergänzt werden, um eine gute Bürgerbeteiligung sicherzustellen. Auf diese Anforderungen muss sich die Verwaltung insbesondere ausrichten. Die nachträgliche Betrachtung des Mediationsverfahrens zielt deshalb auf eine verwaltungsseitige Optimierung ab. Die Evaluation bietet die Gelegenheit, aus dem konkreten Projekt Mediationsverfahren Zukunft Landwehrkanal heraus, Erfahrungen mit einem informellen Beteiligungsverfahren aufzunehmen und zu analysieren. Als Ergebnis sollen Handlungsempfehlungen für die WSV zur Vorbereitung und Durchführung künftiger Bürgerbeteiligungsverfahren erarbeitet werden. Einen Schwerpunkt sollen dabei organisatorische und personalwirtschaftliche Voraussetzungen in der Verwaltung, bspw. erforderliche Personalausstattung, Qualifikationen, Aufgaben und Kompetenzen des Personals, bilden. Beteiligungsverfahren für Bürger und interessierte Kreise sind allerdings nur dann gut, wenn Sie sich an ihren Adressaten orientieren. Vor diesem Hintergrund sollen - auch wenn im Ergebnis Handlungsempfehlungen für die WSV erstellt werden - die Erfahrungen und Rückmeldungen zur Mediation möglichst aller am Mediationsverfahren Beteiligten aufgenommen werden. Vorgehensweise Die Bewertung des Vorgehens der WSV wird in vier Schritten durchgeführt: Voruntersuchung Ist-Aufnahme Ist-Analyse Soll-Konzeption Die Voruntersuchung wird vor allem für die Erarbeitung eines Überblicks über die Themen Mediation im Allgemeinen, Mediation im öffentlichen Bereich und Bürgerbeteiligung sowie für die Auswertung von Dokumenten zum Verfahren am Landwehrkanal (Protokolle, Dokumentation der WSV, Internet) genutzt. Mit dieser Phase wurde bereits begonnen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Aufnahme und die Analyse der Ziele und des Erreichten sowie des Verfahrensablaufs. In einem ersten Schritt werden ausgehend von den
3 Seite 3 von 5 Zielen des Arbeitsbündnisses die erreichten Ergebnisse herausgestellt und bewertet. Folgende drei Ziele wurden durch das Mediationsforum definiert: das Erarbeiten von einvernehmlichen Lösungen in einem fairen Verfahren, die zum Ziel haben, den vielfältigen Interessen zur Zukunft des Landwehrkanals gerecht zu werden, die Ausarbeitung und Unterzeichnung einer Mediationsvereinbarung, welche die gefundenen Lösungen im existierenden rechtlichen Rahmen und unter Zuordnung der jeweiligen Verantwortlichkeiten verbindlich festhält, die Einrichtung geeigneter Abläufe und Kontrollmittel zur Unterstützung und Absicherung der Umsetzung vereinbarter Lösungen. Die Ziele beschreiben zum einen konkret fassbare Ergebnisse, zum anderen aber unterliegen die Ergebnisse hinsichtlich der Begriffe wie bspw. fair und den vielfältigen Interessen gerecht werden einer wertenden Betrachtung. Deshalb soll die Einschätzung des Grades der Zielerreichung zunächst durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Mediationsverfahrens selbst vorgenommen werden. So kann differenziert gegenübergestellt werden, welche konkreten Ergebnisse erzielt wurden und wie die jeweilige Teilnehmergruppe die Zielerreichung einschätzt. Hinsichtlich der Zeit- und Ressourcenziele soll ebenfalls zwischen Zielgröße und Ist-Zustand verglichen werden. Zusätzlich zu den erreichten Ergebnissen sollen auch die Erfolge des Verfahrens herausgearbeitet werden. Folgende Punkte können beispielsweise als besondere Erfolge des Verfahrens beschrieben werden: Anlage eines Baumkatasters Erprobung eines innovativen Bohrverfahrens auf einer Teststrecke zur wasserseitigen Einbringung von Spundwänden (Crush-Pile-Verfahren) Neue Erkenntnisse über den Einfluss der Bäume auf die Stabilität der Uferwand aus einem Gutachten Darüber hinaus wird die nun erarbeitete Sanierungsvariante, vor dem Hintergrund der umfangreichen Überprüfung der statischen Randbedingungen, zu einer erheblichen Kostenreduktion gegenüber den ersten Einschätzungen führen.
4 Seite 4 von 5 In einem nächsten Schritt wird der Verfahrensablauf aufgenommen und analysiert. Als Ergebnis sollen insbesondere etwaige Schwachstellen aufgezeigt werden. Erste Anhaltspunkte für Optimierungen können die Einschätzung des Grades der Zielerreichung durch die Teilnehmer und der Vergleich der Zeit- und Ressourcenziele liefern. Zudem wird eine eigene Analyse des Verfahrensablaufs das Bild vervollständigen. In der Organisationslehre gibt es drei wichtige Kennzahlen, die einen Prozess dokumentieren: Qualität, Zeiten und Kosten. Deshalb werden wir sämtliche Sachverhalte aufnehmen und hinterfragen, die diese drei Merkmale beeinflusst haben. Besondere Bedeutung kommt hier dem Qualitätsmerkmal zu. Die Qualität des Prozesses Mediationsverfahren Zukunft Landwehrkanal ist mit dem Erfolg des Verfahrens gleichzusetzen. Neben der Erarbeitung einer Sanierungslösung ging es den Beteiligten vor allem um ein faires, einvernehmliches Verfahren. Eine Aufgabe wird deshalb für uns sein, sämtliche Ereignisse aufzunehmen und zu hinterfragen, die aus Sicht der Beteiligten im Verfahrensverlauf dahingehend zu Unsicherheiten geführt haben. Maßstäbe für die Analyse sind außerdem die in der Literatur beschriebenen Merkmale und Erfolgsfaktoren von Mediation (z.b. Allparteilichkeit des Mediators, Vertraulichkeit), insbesondere von Mediation im öffentlichen Bereich (z.b. transparenter Verhandlungsrahmen, Stellvertreter Mediation), die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs beim Einsatz privater Berater (insb. Zielstellung und Steuerung von Projekten) sowie die Erfolgsfaktoren guter Bürgerbeteiligung gemäß dem Handbuch des BMVBS (z.b. Transparenz der Informationen). Als Erhebungsinstrumente werden ein Fragebogen sowie Interviews mit allen Beteiligten eingesetzt. Der Fragebogen erfüllt dabei zwei Funktionen: Einerseits soll damit die zuvor beschriebene Einschätzung der inhaltlichen Zielerreichung aufgenommen, andererseits Schwerpunkte für die Interviews identifiziert werden. Die Fragebogenaktion wird elektronisch durchgeführt und in Kürze beginnen. Dazu werden wir den Fragebogen auf der Internetseite des Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin hinterlegen. Die Abgabe der Fragebögen soll spätestens 14 Tage nach Abschluss des Mediationsverfahrens erfolgen (s. auch Hinweise im Fragebogen). Die Ergebnisse der Untersuchung werden in Form von Handlungsempfehlungen für die Verwaltung in einem Abschlussbericht zusammengefasst, der den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Mediation durch das BMVBS zugänglich gemacht werden wird.
5 Seite 5 von 5 Das BADV Das BADV ist eine Oberbehörde im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen und hat ca Mitarbeiter an den Hauptstandorten Berlin und Bonn. Neben dem Arbeitsfeld offene Vermögensfragen, das sich mit der Wiedergutmachung von Vermögensschäden aus der Zeit von 1933 bis 1989 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR befasst, liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit des BADV im Bereich der Dienstleistungen für andere Bundesbehörden. Zu unseren Dienstleistungen gehören bspw. die Übernahme von Gehaltsabrechnungen, die Abrechnung von Reise- und Umzugskosten und die Organisationsberatung. Unser Beratungsangebot richtet sich an interne und externe Kunden und umfasst alle Fragen der Organisationsgestaltung. Unser Kerngeschäft bilden Prozessanalysen, bei denen wir Arbeitsabläufe strukturiert aufnehmen, analysieren und Empfehlungen zur effektiven und effizienten Ablauf- und Aufbaustruktur erarbeiten. Daneben beraten wir Behörden zur erfolgreichen Initiierung, Durchführung und Steuerung von Projekten. Beide Beratungskompetenzen können bei der Evaluation eingesetzt werden: Einerseits sollen die Ziele und das Erreichte sowie der Verfahrensablauf des Mediationsverfahrens aufgenommen und auf mögliche Schwachstellen analysiert werden. Andererseits soll das Verfahren unter der Maßgabe der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes beim Einsatz privater Berater (insbesondere Empfehlungen zur Beauftragung, Durchführung und Steuerung von Projekten mit Externen) ausgewertet werden. Die Dienstleistungen des BADV werden als sog. Shared Service Center gegenüber anderen Bundesbehörden angeboten. Mit dem Leitgedanken der Aufgabenbündelung in einem Dienstleistungszentrum ist neben qualitativen Aspekten auch die Absicht verbunden, in anderen Behörden für diese Aufgaben kein eigenes Personal vorzuhalten und vor allem die Dienstleistungszentren vor Beauftragung privater Dritter vorrangig zu nutzen.
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