Außenwirtschaftstag 6. November 2008
|
|
- Christin Schreiber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Außenwirtschaftstag 6. November 2008 Vortrag: Vorsicht Exportkontrolle Zeitrahmen: 16:00-16:45 Uhr Christina Kechagias, IHK München Inhaltsübersicht I. Dschungel der Exportkontrolle Erfahrungsbericht eines fiktiven Unternehmens Aspekte der Exportkontrolle A. Güterspezifische Exportkontrolle B. Verwendungsspezifische Exportkontrolle C. Empfängerbezogene Exportkontrolle D. Embargos III. Negative Folgen bei Verstößen gegen Exportkontrollbestimmungen IV. Hinweise zur Organisation von Exportkontrolle im Unternehmen V. Wie kann die IHK München Unternehmen in puncto Exportkontrolle unterstützen? VI. Möglichkeit zu Diskussion und Fragen 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 2 1
2 I. Dschungel der Exportkontrolle Erfahrungsbericht eines fiktiven Unternehmens EXPORTKONTROLLE 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 3 I. Dschungel der Exportkontrolle Erfahrungsbericht eines fiktiven Unternehmens Dual-use-Güter = Güter mit doppeltem Verwendungszweck = Güter, die sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken verwendet werden können. Für die Ausfuhr von Dual-use-Gütern wird eine Ausfuhrgenehmigung benötigt. 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 4 2
3 I. Dschungel der Exportkontrolle Erfahrungsbericht eines fiktiven Unternehmens De-minimis-Regel (US-Exportkontrolle) Ausländische Erzeugnisse mit einem US-Anteil ab 10% unterliegen der US-amerikanischen Exportkontrolle bei Exporten nach Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien und Sudan. Für alle anderen Länder gilt eine 25%-Grenze. 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 5 I. Dschungel der Exportkontrolle Erfahrungsbericht eines fiktiven Unternehmens US-amerikanische Blacklists (beispielhafte Auswahl) : Denied Persons List (DPL) Herausgabe durch das US-amerikanischen Bureau of Industry and Security (BIS). Liste von Personen, denen die Exportprivilegien entzogen worden sind. Güter mit US-Ursprung dürfen von Personen, die auf der DPL gelistet sind, weder geliefert noch bezogen werden. Entity List Herausgabe durch das BIS (s.o.). Die Liste enthält Namen von Personen und Unternehmen, die nach Ansicht der Behörden ein erhebliches Risiko der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder Trägertechnologie darstellen. Der Export/Reexport vieler Güter mit US-Ursprung durch US- und ausländische (deutsche) Unternehmen an eine solche gelistete "entity bedarf einer Ausfuhrgenehmigung des BIS, auch wenn normalerweise keine Genehmigung erforderlich wäre. 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 6 3
4 I. Dschungel der Exportkontrolle Erfahrungsbericht eines fiktiven Unternehmens 5d Außenwirtschaftsverordnung (AWV) nicht gelistete Güter + kerntechnischer Verwendungszweck + bestimmter Länderkreis: Algerien, Indien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan, Syrien. Ausfuhrgenehmigungspflicht 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 7 I. Dschungel der Exportkontrolle Erfahrungsbericht eines fiktiven Unternehmens Technologie zu gelisteten Gütern kann ebenfalls der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen! Mögliche Beispiele für die Ausfuhr von Technologie: Telefonat mit Kunden im Drittland Weitergabe einer Betriebsanleitung an Kunden im Drittland Mitführung technischer Zeichnungen in ausgedruckter oder digitaler Form 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 8 4
5 I. Dschungel der Exportkontrolle Erfahrungsbericht eines fiktiven Unternehmens Die Verbringung von gelisteten Gütern in ein anderes Land der EU ist genehmigungspflichtig, wenn Kenntnis darüber besteht, dass eine Weiterlieferung in ein Land außerhalb der EU erfolgen wird! 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 9 Mögliche Genehmigungstatbestände A. Güterspezifische Genehmigungspflicht B. Verwendungsspezifische Genehmigungspflicht C. Empfängerbezogene Genehmigungspflicht D. Embargos 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 10 5
6 A. Güterspezifische Genehmigungspflicht Als Güter gelten nach dem Außenwirtschaftsrecht: A = Systeme, Ausrüstung und Bestandteile B = Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen C = Werkstoffe und Materialien D = Datenverarbeitungsprogramme (also Software) E = Technologie 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 11 A. Güterspezifische Genehmigungspflicht Kategorien der Dual-Use-Güter in der Ausfuhrliste Kategorie 0: Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung Kategorie 1: Werkstoffe, Chemikalien, Mikroorganismen und Toxine Kategorie 2: Werkstoffbearbeitung Kategorie 3: Allgemeine Elektronik Kategorie 4: Rechner Kategorie 5: Teil 1 Telekommunikation Kategorie 5: Teil 2 Informationssicherheit Kategorie 6: Sensoren und Laser Kategorie 7: Luftfahrtelektronik und Navigation Kategorie 8: Meeres- und Schiffstechnik Kategorie 9: Antriebssysteme, Raumfahrzeuge und zugehörige Ausrüstung 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 12 6
7 A.Güterspezifische Genehmigungspflicht Definition Technologie (leicht gekürztes Zitat aus der Ausfuhrliste): "Technologie : spezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen wird in der Form von 'technischen Unterlagen' oder 'technischer Unterstützung' verkörpert. 'Technische Unterlagen': können verschiedenartig sein, z.b. Blaupausen, Pläne, Diagramme, Modelle, Formeln, Tabellen, Konstruktionspläne und - spezifikationen, Beschreibungen und Anweisungen in Schriftform oder auf anderen Medien aufgezeichnet, wie Magnetplatten, Bänder oder Lesespeicher. 'Technische Unterstützung': kann verschiedenartig sein, z.b. Unterweisung, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung, Arbeitshilfe, Beratungsdienste, und kann auch die Weitergabe von technischen Unterlagen einbeziehen. 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 13 A.Güterspezifische Genehmigungspflicht Umschlüsselungsverzeichnis Indikator bei der Analyse, ob ein Gut in der Ausfuhrliste enthalten ist. Auskunft zur Güterliste Kann bei Zweifeln hinsichtlich des Vorhandenseins in der Ausfuhrliste beim BAFA beantragt werden. 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 14 7
8 A.Güterspezifische Genehmigungspflicht Allgemeine Genehmigung EU001 Gültig für Ausfuhren aus allen EU-Ländern in nachfolgenden sicheren Länderkreis: Länderkreis: Norwegen Schweiz USA Kanada Australien Neuseeland Japan 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 15 A.Güterspezifische Genehmigungspflicht Nationale (deutsche) Allgemeine Genehmigungen : (beispielhafte Auswahl) Allgemeine Genehmigung Nr. 10 Allgemeine Genehmigung Nr. 12 Allgemeine Genehmigung Nr. 16 Ausfuhr von Computern Ausfuhr von Gütern unterhalb einer Wertgrenze von EURO Ausfuhr von Gütern der Telekommunikation Allgemeine Genehmigungen müssen nicht beantragt werden. Es besteht lediglich die Notwendigkeit, die Kriterien der Anwendbarkeit zu prüfen und bestimmten Registrier- und Meldepflichten in Richtung BAFA nachzukommen. 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 16 8
9 A.Güterspezifische Genehmigungspflicht Zu beantragende Arten von Ausfuhrgenehmigungen Einzelausfuhrgenehmigung: Grundform der Genehmigung. Inhalt: Genehmigt wird die Lieferung eines Gutes oder mehrerer Güter aufgrund eines Auftrages an einen Empfänger. Höchstbetragsgenehmigung: Sonderform der Einzelausfuhrgenehmigung. Inhalt: Diese Genehmigung erlaubt die Lieferung aufgrund mehrerer Aufträge an einen Empfänger bis zu dem genehmigten "Höchstbetrag". Sammelausfuhrgenehmigung: Nur für zuverlässige Ausführer. Inhalt: Diese Genehmigung erlaubt die Ausfuhr einer Gruppe von Gütern an mehrere Empfänger. Voraussetzung: Beantragung einer Vielzahl von Einzelausfuhrgenehmigungen in der Vergangenheit. 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 17 B. Verwendungsspezifische Genehmigungspflicht Bei der verwendungsspezifischen Genehmigungspflicht steht nicht das Gut, sondern dessen Verwendungszweck im Vordergrund! Einer verwendungsspezifischen Genehmigungspflicht unterliegen Güter, die nicht in der Ausfuhrliste enthalten sind (z.b. Fahrzeuge oder Einrichtungsgegenstände)! 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 18 9
10 B. Verwendungsspezifische Genehmigungspflicht 5c AWV militärische Endverwendung + Land der Länderliste K (Länderliste K: nationale Liste kritischer Länder, derzeitig: Kuba und Syrien) 5d AWV kerntechnischer Verwendungszweck + bestimmter Länderkreis (derzeitig: Algerien, Indien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan oder Syrien) 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 19 C. Empfängerbezogene Genehmigungspflichten / Verbote Listen mit Einzelpersonen, Organisationen, Unternehmen, Institutionen. Nach EU-Recht: Terroristenliste gemäß nachfolgender EG-Verordnungen Nr. 881/2002 (Taliban und Al-Qaida) Nr. 2580/2001 (sonstige terrorverdächtige Personen) Merkblatt zum Terrorismus unter (Pfad: Ausfuhrkontrolle Arbeitshilfen Merkblätter) 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 20 10
11 C. Empfängerbezogene Genehmigungspflichten / Verbote Listen mit Einzelpersonen, Organisationen, Unternehmen, Institutionen. Nach US-amerikanischem Recht: Denied Persons List Entity List Unverified List Specially Designated Nationals List of debarred parties Erläuterungen auf der Website des BIS (Bureau of Industry and Security). Teilweise konsolidierte Liste und Erläuterungen unter: (Excluded Party List System). 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 21 C. Empfängerbezogene Genehmigungspflicht Frühwarnlisten (in Deutschland) Inhalt: Verantwortlich: Länder der Frühwarnlisten: Status: Organisationen, Unternehmen und Institutionen, die in Verdacht stehen, rüstungstechnische oder nukleare Beschaffungen vorzunehmen. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. China, Dubai, Indien, Iran, Nordkorea, Pakistan, Russland, Sudan, Syrien. Nicht öffentlich zugänglich, Abfrage über das Zollreferat der IHK möglich. 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 22 11
12 D. Embargos - Deutschland und EU 1. Länderbezogene Embargos: Totalembargos Teilembargos Derzeitig besteht zu keinem Land ein Totalembargo. Beschränkungen und Verbote beziehen sich nur auf bestimmte Wirtschaftsbereiche und verbieten / beschränken nur bestimmte Handlungen und / oder Rechtsgeschäfte. Waffenembargos Beschränkungen bzw. Verbote für die Lieferung von Waffen, Munition und sonstigen Rüstungsmaterialien. 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 23 D. Embargos - Deutschland und EU 1. Länderbezogene Embargos (Fortsetzung): Embargoübersicht unter (Pfad: Ausfuhrkontrolle Embargos Übersicht) Zum Iran hat das BAFA ein Merkblatt herausgegeben. 2. Personenbezogene Embargos (siehe empfängerbezogene Genehmigungspflicht). 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 24 12
13 D. Embargos - USA Embargobestimmungen gibt es in den USA zu folgenden Ländern: Kuba Irak Nordkorea Iran Ruanda Syrien Der genaue Inhalt der Embargobestimmungen wird landesspezifisch festgelegt. Abgesehen vom Irak gelten diese Länder als Terrrorist supporting countries. 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 25 III. Negative Folgen bei Verstößen gegen Exportkontrollbestimmungen Negative Folgen bei Verstößen: Ahndung als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Bruttoerlösabschöpfung (der gesamte Umsatz muss abgeführt werden). Imageverlust (v.a. durch Negativberichte in den Medien). Entzug von vereinfachten Verfahren im Zollbereich (Import/Export). 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 26 13
14 IV. Hinweise zur Organisation von Exportkontrolle im Unternehmen Organisatorische Aspekte: Das Thema Exportkontrolle sollte organisatorisch möglichst hoch aufgehängt sein, nach Möglichkeit ohne Interessenskollisionen. Fachkundiges Personal im Bereich Exportkontrolle. Weiterbildung des Fachpersonals. Arbeits- und Organisationsanweisungen. Sensibilisierung aller Mitarbeiter, z.b. durch unternehmensinterne Basis- Schulungen November 2008, Christina Kechagias, IHK München 27 IV. Hinweise zur Organisation von Exportkontrolle im Unternehmen Prozessuale Aspekte: Prozess zur Prüfung güterspezifischer Genehmigungspflichten. Prozess zur Prüfung verwendungsspezifischer Genehmigungspflichten. Prozess zur Prüfung empfängerbezogener Genehmigungspflichten und Verbote (inkl. Embargos)... Empfehlung: Regelmäßig interne Kontrollen der Prozesse, z.b. durch Stichproben. Der Einsatz einer entsprechenden Software kann die prozessbezogenen Prüfungen erheblich vereinfachen. 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 28 14
15 V. Wie kann die IHK München Unternehmen in puncto Exportkontrolle unterstützen? Unterstützung durch die IHK: Allgemeine Beratung zur Exportkontrolle und Unterstützung bei Spezialfragen. Organisation von Seminaren zum Thema Exportkontrolle. Zusendung einer Linksammlung zum Thema Exportkontrolle. Zusendung einer Liste von Softwareanbietern im Bereich Außenhandel. Regelmäßiger Informationsdienst durch kostenlosen Außenwirtschafts- Newsletter. Spezialberatung zu Schnittstellen zwischen ATLAS-Ausfuhr und Exportkontrolle. Sonderservice: Möglichkeit einer Software-basierten Prüfung Ihrer Kunden in Frühwarnlisten-Ländern (z.b. anhand einer Excelliste). 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 29 VI. Möglichkeit zu Diskussion und Fragen Haben Sie noch Fragen? Ansprechpartner der IHK München zum Thema Exportkontrolle: Klaus Pelz 089 / Christina Kechagias Kechagias@muenchen.ihk.de 089 / Hedy Kling Kling@muenchen.ihk.de 089 / November 2008, Christina Kechagias, IHK München 30 15
16 Rechtlicher Hinweis / Haftungsausschluss Rechtlicher Hinweis / Haftungsausschluss: Diese Information wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie soll Unternehmen eine erste Orientierung bieten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Inhalt dieser Publikation ist nicht als rechtliche Beratung zu verstehen und kann diese nicht ersetzen. Es wird daher keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Information übernommen. Dies gilt auch für die Inhalte weiterführender Internet-Seiten, auf die in dieser Publikation verwiesen wird. 6. November 2008, Christina Kechagias, IHK München 31 16
Exportkontrolle. Ein Einstieg
Exportkontrolle Ein Einstieg Warum Exportkontrolle? Die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Bündnispartner soll nicht durch konventionelle Waffen oder Massenvernichtungswaffen bedroht werden. Deutsche
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrInstallation OMNIKEY 3121 USB
Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrInternet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen
Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet
MehrExportgenehmigungen für die Ausfuhr von Gütern mit sowohl zivilem wie militärischem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) seit 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3973 17. Wahlperiode 29. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrWärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung
Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung 2 Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung Hier finden Sie Hinweise und Tipps, die Sie dabei
MehrBusplan für den Reisebusverkehr in den verkehrsberuhigten Zonen ZTL1 UND ZTL2
Busplan für den Reisebusverkehr in den verkehrsberuhigten Zonen ZTL1 UND ZTL2 Anwendungsbereich Der Busplan setzt Regeln für Busse und Reisebusse in Rom. Die neuen Regeln beziehen sich auf die Zonen ZTL
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrHansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R
Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R F E U E R WE R K Informationen zum Erwerb und Abbrand pyrotechnischer Gegenstände für Privatpersonen in Stade Stand:
MehrErstellen und Bearbeiten von Inhalten (Assets)
Wichtig! Beachten Sie die Designrichtlinien im Kapitel Darstellung und Vorgaben zur Erstellung der Inhalte Ein Linkset erstellen Sie, wenn Sie mehrere Links gruppiert ausgeben möchten. Sie sollten diesem
MehrMitglieder des Fakultäts-Graduiertenzentrums Maschinenwesen können die Finanzierung
Antrag auf Förderung durch den Initiativfonds Mitglieder des Fakultäts-Graduiertenzentrums Maschinenwesen können die Finanzierung beliebiger Projekte beim Graduiertenzentrum beantragen, soweit sie den
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrTeilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrErklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung
Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Die meisten Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft sehen als formale Vereinfachung vor, dass bis zu bestimmten Wertgrenzen vom Exporteur
MehrKurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich
Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten
MehrAutoCAD 2007 - Dienstprogramm zur Lizenzübertragung
AutoCAD 2007 - Dienstprogramm zur Lizenzübertragung Problem: Um AutoCAD abwechselnd auf mehreren Rechnern einsetzen zu können konnte man bis AutoCAD 2000 einfach den Dongle umstecken. Seit AutoCAD 2000i
MehrDer Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?
GHR Arbeitsrechtsteam Vertrauen ist gut Kontrolle besser? Die Verwendung von Social Media, insbesondere Internet und E-Mails, für private Zwecke am Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate
I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Telefonieren ermöglicht die direkte Kommunikation
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
MehrRahmenbedingungen für ausländische Unternehmen
Das ist ein 1. IV. Rahmenbedingungen für ausländische Unternehmen Die philippinischen Rahmenbedingungen im Ländervergleich Im folgenden Kapitel werden die Rahmenbedingungen und ihr Einfluss auf die Geschäftstätigkeit
MehrÜberlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen
Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrMeldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU
Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) 2 Allgemeine Hinweise Wenn Sie eine Nationale Ausfuhrgenehmigung oder eine
MehrBeschreibung der Umstellungsschritte für moneyplex (neue Benutzerkennung und Kommunikationsadresse)
Beschreibung der Umstellungsschritte für moneyplex (neue Benutzerkennung und Kommunikationsadresse) (Sicherungsmedium HBCI) Bitte beachten Sie, dass wir alle Leitfäden nach bestem Wissen erstellt haben
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrInformationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)
Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer
MehrInstallation Terminkarten- und Etikettendrucker
SOFTplus Merkblatt Terminkarten- und Etikettendrucker TERMINplus besitzt eine optionale Schnittstelle, die es Ihnen erlaubt, die nächsten Termine eines Patienten direkt auf Terminkarten auszudrucken und
MehrVorsicht Exportkontrolle
Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang 1 Was bezweckt die deutsche Exportkontrolle? Sicherheit Deutschlands und Europas - der Staaten und der Bürger Verhütung von Kriegen weltweit Verhinderung der Störung der
MehrVereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat
Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Konz Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer
MehrImport ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union
ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern Richtlinien und Entscheidungshilfen für den aus Staaten außerhalb der Europäischen Union 2 -Grundlagen Broschürentitel Die Grundlagen zum Ökologische erzeugnisse
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
MehrDokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser
Dokumentation Black- und Whitelists Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser Inhalt INHALT 1 Kategorie Black- und Whitelists... 2 1.1 Was sind Black- und Whitelists?...
MehrSICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern
SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer
MehrCheckliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip
Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip
MehrDie richtige Abschreibung nach Steuerrecht
Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam
MehrAnmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung
Bitte zurücksenden an: Stadtverwaltung Eschborn Fachbereich 4 Arbeitskreis Flüchtlinge Rathausplatz 36 65760 Eschborn Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Name Vorname geboren am Straße,
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrOnline-Abzüge 4.0. Ausgabe 1
Online-Abzüge 4.0 Ausgabe 1 2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Nokia tune ist eine Tonmarke der
Mehr10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.
M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrStand: 28.11.2012. Adressnummern ändern Modulbeschreibung
Seite 1 Inhalt Allgemein...3 Installation...3 manuelle Eingabe von alten und neuen Adressnummern...4 Vorbereiten von Adressnummern-Änderungen in Tabellen...5 Seite 2 Allgemein Das INKS-Modul ermöglicht
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
Professor Dr. Peter Krebs Zusatzfall: Behandelte Gebiete: Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach 179 BGB Der Vater V hat als bewusst vollmachtsloser Vertreter für die Computer S GmbH, deren
MehrWIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER
02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
MehrName:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
Mehr1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen
1. Bezeichnung, Aufschriften und Begleitpapiere 1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1.1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen, die
MehrGenehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage
Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Einführung Was müssen Anlagenbetreiber beim Einsatz von Rüben in Biogasanlagen
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Die Verbandsgemeinde Offenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrANTRAGSHILFE https://fms.bafa.de/bafaframe/unternehmensberatung
BESTANDSUNTERNEHMEN Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) ODER JUNGUNTERNEHMEN junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) ODER
MehrWährungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen Die Gemeindeverwaltung Neuhofen eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer
MehrÜberprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland
Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland 1. Warum ein Unternehmer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern seiner EU- Kunden überprüfen sollte a) Liefert ein deutscher
MehrDer Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Veranstaltung erstellen mit vorheriger Registrierung Wenn Sie sich bei Treffpunkt Jazz registrieren, genießen Sie folgende Vorteile: Sie können bereits eingestellte Veranstaltungen auch noch später ändern
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrErstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016
Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der
MehrTheoretische Privatpilotenprüfung (A)
Theoretische Privatpilotenprüfung (A) Ausgabe 1 1. Juni 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 3 2. Prüfungsorganisation 3 3. Anmeldung 3 4. Prüfungsdauer und Hilfsmittel 4 5. Prüfungsdurchführung 5 6.
MehrDatenexport aus JS - Software
Datenexport aus JS - Software Diese Programm-Option benötigen Sie um Kundendaten aus der JS-Software in andere Programme wie Word, Works oder Excel zu exportieren. Wählen Sie aus dem Programm-Menu unter
MehrBeschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland. März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG. Künstler
Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG Künstler Künstler Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland Künstler aus den EU/EWR-Staaten sowie aus der
MehrDatenschutz im Alters- und Pflegeheim
Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrAnerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009
Anerkennungsordnung in der Fassung vom 20. November 2009 Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. setzt sich gemäß 2 Abs. 1 ihrer Vereinssatzung in der Fassung vom 28. Mai 2008 das Ziel,
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
MehrInventur. Bemerkung. / Inventur
Inventur Die beliebige Aufteilung des Artikelstamms nach Artikeln, Lieferanten, Warengruppen, Lagerorten, etc. ermöglicht es Ihnen, Ihre Inventur in mehreren Abschnitten durchzuführen. Bemerkung Zwischen
Mehr12. Wahlperiode 16. 11. 99
12. Wahlperiode 16. 11. 99 Antrag der Fraktion Die Republikaner und Stellungnahme des Innenministeriums Stand der Kryptopolitik in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung
MehrInstallation der Eicon Diva PCI Karte unter Windows XP
Installation der Eicon Diva PCI Karte unter Windows XP Wenn Sie die ADSL Karte korrekt in Ihren Rechner eingebaut haben, sollte kurz nach dem Start von Windows XP diese Fenster erscheinen. Eine Einbauanleitung
MehrAblauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung
Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung VAGA-Vereinigung für Aromapflege & Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2. Zertifizierung Einzelpersonen Je nach absolvierter Ausbildung
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrVereinfachtes Freistellungsverfahren für Schweizer Banken bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich in Deutschland
FINMA-Mitteilung 54 (2014) 6. Januar 2014 Vereinfachtes Freistellungsverfahren für Schweizer Banken bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich in Deutschland Banken Einsteinstrasse 2, 3003
MehrSo gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung
So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Büro Thema Eigene Auswertungen, Tabellenauswertungen Version/Datum V 13.00.05.101 Über die Tabellen-Auswertungen ist es möglich eigene Auswertungen
MehrNorton Internet Security
Norton Internet Security Norton Internet Security Diese CD enthält die Norton Internet Security-Software, mit der Sie Ihre Daten und Ihren PC wirksam schützen können, während Sie im Internet surfen. Sie
MehrInternet online Update (Mozilla Firefox)
Um Ihr Consoir Beta immer schnell und umkompliziert auf den aktuellsten Stand zu bringen, bieten wir allen Kunden ein Internet Update an. Öffnen Sie Ihren Mozilla Firefox und gehen auf unsere Internetseite:
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen Die Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen
MehrDer neue Personalausweis in der Praxis
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1108 Landtag 18. Wahlperiode 29.10.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Der neue Personalausweis in der Praxis Antwort des Senats vom
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrWerkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrMEDIZINPRODUKTEABGABENVERORDNUNG
MEDIZINPRODUKTEABGABENVERORDNUNG Wer ist abgabepflichtig? Jede natürliche und juristische Person, die Medizinprodukte an Letztverbraucher entgeltlich abgibt. Unter Abgeben ist in diesem Fall die entgeltliche
MehrFragebogen. zur Erschließung und Sicherung von Online-Dokumenten. Auswahl von elektronischen Publikationen
Fragebogen zur Erschließung und Sicherung von Online-Dokumenten I. Angaben zum Ansprechpartner Nachname Vorname Institution E-Mail-Adresse II. Auswahl von elektronischen Publikationen 1a) Wertet Ihre Institution
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
Mehr1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6
Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten
MehrEinstellen der Makrosicherheit in Microsoft Word
Einstellen der Makrosicherheit in Microsoft Word Stand: Word 2016 Inhalt Inhalt... 2 Allgemeine Anmerkungen... 3 Microsoft Word 2013/2016... 5 Microsoft Word 2010... 10 Microsoft Word 2007... 16 Microsoft
MehrAnleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft-Betriebssystem
Anleitung zum Computercheck So aktualisieren Sie Ihr Microsoft-Betriebssystem Information Wichtiger Hinweis: Microsoft hat am 8. April 2014 den Support für Windows XP eingestellt. Neue Sicherheitsaktualisierungen
MehrWie Sie mit einer Website tausend Geräte bespielen und das auch tun sollten
Wie Sie mit einer Website tausend Geräte bespielen und das auch tun sollten Informationen, Zahlen und Beispiele über Responsive Webdesign von artundweise GmbH Dirk Beckmann dirk.beckmann@artundweise.de
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
Mehr