Werbung mit der Herkunft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Werbung mit der Herkunft"

Transkript

1 Werbung mit der Herkunft Hanna Knörnschild: Oktober 2014 meyer.rechtsanwälte Partnerschaft mbb Gliederung Herkunft Kennzeichnung, Täuschung LMIV 1169/2011 must-know Herkunft fast alles noch offen Regionalfenster Marketing, mehr nicht 1

2 LMIV 1169/ Geltung Unmittelbare Geltung grundsätzlich ab 13. Dezember 2014 (Art. 55). Art. 54 Abs. 1 UAbs. 1 (Regel): Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember 2014 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, dürfen weiterhin vermarktet werden, bis die jeweiligen Bestände erschöpft sind. Art. 54 Abs. 1 UAbs. 2: Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember 2016 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, die den in Art. 9 Abs. 1 Buchst. l niedergelegten Anforderungen (Nährwertdeklaration) jedoch nicht entsprechen, dürfen weiterhin vermarktet werden, bis die jeweiligen Bestände erschöpft sind. Art. 54 Abs. 2: Zwischen 13. Dezember 2014 und 13. Dezember 2016 muss eine freiwillige Nährwertdeklaration LMIV entsprechen. Verpflichtende Informationen KAPITEL IV: VERPFLICHTENDE INFORMATIONEN ÜBER LEBENSMITTEL Art. 9 Verzeichnis der verpflichtenden Angaben: a) Bezeichnung des Lebensmittels (Art. 17) b) Verzeichnis der Zutaten (Art ) c) Allergien und Unverträglichkeiten auslösende Stoffe (Art. 21, Anhang II) d) Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten [QUID] (Art. 22) e) Nettofüllmenge des Lebensmittels (Art. 23, Anhang IX) f) Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum (Art. 24, Anhang X) g) ggfs. Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen (Art. 25); h) Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers i) Ursprungsland oder der Herkunftsort (Art. 26) neu! j) ggfs. eine Gebrauchsanleitung (Art. 27) k) Alkoholgehalt, wenn > 1,2 % vol (Art. 28, Anhang XII) l) Nährwertdeklaration (Art ) neu! 2

3 LMIV Ort und Art der Kennzeichnung Artikel 2 Abs. 2 lit. k) LMIV - Begriffsbestimmungen Sichtfeld alle Oberflächen einer Verpackung, die von einem einzigen Blickpunkt aus gelesen werden können. Artikel 13 LMIV Darstellungsform der verpflichtenden Angaben (1) an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen. (5) Die in Art. 9 Abs. 1 Buchstaben a, e und k aufgeführten Angaben müssen im selben Sichtfeld erscheinen. (Abs. 6: nicht bei Art. 16 I, II) - Bezeichnung des Lebensmittels (lit. a) - die Nettofüllmenge des Lebensmittels (lit. e) - für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts (lit. k) LMIV Ort und Art der Kennzeichnung Artikel 13 - Darstellungsform der verpflichtenden Angaben (1) [ ] verpflichtende Informationen über Lebensmittel sind an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen. Sie dürfen in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden, und der Blick darf nicht davon abgelenkt werden. Problemkind Leporello 3

4 LMIV Ort und Art der Kennzeichnung Lesbarkeit Art. 13 Abs. 2 LMIV [ ] Schriftgröße mit einer x- Höhe gemäß Anhang IV von mindestens 1,2 mm Allergene, Unverträglichkeiten Allergen-Kennzeichnung Anhang II der LMIV kann Spuren von... gewollt zugesetzte Zutaten ungewollte Stoffe im Produkt 4

5 Allergene - was ist zu kennzeichnen? Anhang II 1. Glutenhaltiges Getreide 2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse 3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse 4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse 5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse 6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse 7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose) 8. Schalenfrüchte 9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse 10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse 11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse 12. Schwefeldioxid und Sulphite >10 mg/kg oder 10 mg/l 13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse 14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse Ausnahmen gelten für einige aus diesen Zutaten gewonnene Erzeugnisse (z.b. Glukosesirupe auf Weizenbasis) Allergenkennzeichnung 5

6 LMIV 1169/2011 Nährwertkennzeichnung Art. 9 Abs. 1 lit. l Verzeichnis der verpflichtenden Angaben Art. 29 bis 35 - Nährwertdeklaration Anhang I Nährwertdeklaration Anhang XV Abfassung und Darstellung der Nährwertdeklaration Anhang V (ivm Art. 16 Abs. 3) Ausnahmen von der Nährwertdeklaration Art. 16 Abs. 4 nicht für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent Anhang VIII Mengenmäßige Angabe der Zutaten bzgl. Vitamine und Mineralstoffe Artikel 54 Übergangsmaßnahmen LMIV 1169/2011 Nährwertkennzeichnung Pflichtangaben, Art. 30 Abs. 1 - BIG 7 : Brennwert Fett + gesättigte Fettsäuren Kohlenhydrate + Zucker Eiweiß und Salz ggfs. kann darauf hingewiesen werden, dass der Salzgehalt ausschließlich auf die Anwesenheit natürlich vorkommenden Natriums zuruckzuführen ist (Art. 30 Abs. 1 Satz 2): milk, vegetables, nuts, meat, fish (WORKING GROUP ON REGULATION (EU) NO 1169/2011) nur noch ergänzend: Ballaststoffe (Art. 30 Abs. 2) 6

7 Nährwertdeklaration LMIV 1169/2011 Nährwertkennzeichnung Darstellung Art. 34 Die Angaben gemäß Artikel 30 Abs. 1 [BIG 7] und 2 [ergänzende Angaben] im selben Sichtfeld als Ganzes in einem übersichtlichen Format in der in Anhang XV vorgegebenen Reihenfolge sofern genügend Platz vorhanden ist, in Tabellenform, wobei die Zahlen untereinander stehen; (nur) bei Platzmangel hintereinander Anhang XV Abfassung und Darstellung der Nährwertdeklaration 7

8 LMIV 1169/ Geltung Unmittelbare Geltung grundsätzlich ab 13. Dezember 2014 (Art. 55). Art. 54 Abs. 1 UAbs. 2: Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember 2016 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, die den in Art. 9 Abs. 1 Buchst. l niedergelegten Anforderungen (Nährwertdeklaration) jedoch nicht entsprechen, dürfen weiterhin vermarktet werden, bis die jeweiligen Bestände erschöpft sind. Art. 54 Abs. 3: Regelungen über neue Nährwertdeklaration (Art ) und Kennzeichnung von Hackfleisch (Anhang VI Teil B) dürfen bereits vor dem 13. Dezember 2014 bzw. dem 1. Januar 2014 (Art. 55) angewendet werden. Art. 54 Abs. 2: Zwischen 13. Dezember 2014 und 13. Dezember 2016 muss eine freiwillige Nährwertdeklaration LMIV entsprechen. Gliederung Herkunft Kennzeichnung, Täuschung LMIV 1169/2011 must-know Herkunft fast alles noch offen Regionalfenster Marketing, mehr nicht 8

9 LMIV 1169/ Herkunftskennzeichnung obligatorische Herkunftskennzeichnung freiwillige Herkunftskennzeichnung Art. 26 LMIV 1169/2011 Das Regionalfenster wird ein reines Deklarationsfeld sein, kein zusätzliches Markenzeichen... Wer die Kennzeichnung verwendet, muss garantieren, dass vor allem die Hauptzutat zu 100 Prozent aus der klar definierten Region kommen muss. Rindfleisch-Kennzeichnung VO (EG) 1760/2000 Referenznummer/-code: Kennnummer des Tieres oder einer Gruppe von Tieren (Charge). Die Chargengröße darf nicht die Tagesproduktion eines Betriebes überschreiten. Geboren in... Name des EU- oder Drittlandes. Aufgewachsen (gemästet) in... Name des EU- oder Drittlandes oder aller Mitgliedstaaten und Drittländer, in denen das Rind gemästet wurde Geschlachtet in... Name des EU-Mitgliedstaates oder des Drittlandes Europäische Zulassungsnummer des Schlachtbetriebes oder: nationale Registriernummer oder: Name und die Anschrift des Schlachtbetriebes anzugeben. Zerlegt in... Europäische Zulassungsnummer des Zerlegebetriebes 9

10 LMIV 1169/ Herkunftskennzeichnung Erwägungsgrund 32 der LMIV: (32) Auf der Grundlage vertikaler Ansätze sind bereits zwingende Ursprungsangaben ausgearbeitet worden, so etwa für Honig, Obst und Gemüse, Fisch, Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse sowie Olivenöl. Es muss geprüft werden, ob es möglich ist, auch für andere Lebensmittel Ursprungsangaben verbindlich vorzuschreiben. Daher sollte die Kommission ersucht werden, Berichte zu folgenden Lebensmitteln zu erstellen: andere Fleischsorten als Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch; Milch; Milch, die als Zutat in Milchprodukten verwendet wird; als Zutat verwendetem Fleisch; unverarbeiteten Lebensmitteln; Erzeugnisse aus einer Zutat; sowie Zutaten, die über 50 % eines Lebensmittels ausmachen. LMIV 1169/ Herkunftskennzeichnung Art Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung (2) Die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts ist verpflichtend: a) Falls ohne diese Angabe eine Irreführung über die Herkunft des Lebensmittels möglich wäre, insbesondere wenn anderenfalls der Eindruck erweckt würde, das Lebensmittel wäre anderer Herkunft b) bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Hausgeflügel (Hühner, Gänse, Enten, Truthühner, Perlhühner) (3) Ist das Ursprungsland oder Herkunftsort angegeben und nicht mit Ursprungsland oder Herkunftsort der primären Zutat identisch: a) Ursprungsland oder Herkunftsort der primären Zutat angeben b) angeben, dass primäre Zutat aus anderem Ursprungsland / Herkunftsort. 10

11 Art. 26 Abs. 2 LMIV 1169/2011 Die neuen Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung Art. 26 Abs. 2: Die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts ist verpflichtend: a) falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über das tatsächliche Ursprungsland oder den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre, insbesondere wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett insgesamt sonst den Eindruck erwecken würden, das Lebensmittel komme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort; LMIV 1169/ Herkunftskennzeichnung Art. 2 Abs. 2 lit. g LMIV 1169/2011: Herkunftsort bezeichnet den Ort, aus dem ein Lebensmittel laut Angabe kommt und der nicht sein Ursprungsland im Sinne der Artikel 23 bis 26 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 ist; der Name, die Firma oder die Anschrift des Lebensmittelunternehmens auf dem Etikett (Art. 9 Abs. 1 lit. h) gilt nicht als Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts von Lebensmitteln im Sinne dieser Verordnung; 11

12 LMIV 1169/ Herkunftskennzeichnung VERORDNUNG (EWG) Nr. 2913/92 vom zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Artikel 23 (1) Ursprungswaren eines Landes sind Waren, die vollständig in diesem Land gewonnen oder hergestellt worden sind. (2) Vollständig in einem Land gewonnene oder hergestellte Waren sind: a) mineralische Stoffe, die in diesem Land gewonnen worden sind; b) pflanzliche Erzeugnisse, die in diesem Land geerntet worden sind; c) lebende Tiere, die in diesem Land geboren oder ausgeschlüpft sind und die dort aufgezogen worden sind; d) Erzeugnisse, die von in diesem Land gehaltenen lebenden Tieren gewonnen worden sind; e) Jagdbeute und Fischfänge, die in diesem Land erzielt worden sind; f) Erzeugnisse der Seefischerei und andere Meereserzeugnisse, die außerhalb des Küstenmeeres eines Landes von Schiffen ausgefangen worden sind, die in diesem Land ins Schiffsregister eingetragen oder angemeldet sind und die Flagge dieses Landes führen; Was heißt regional? Ausgangsbasis: Zollregelung in der Verordnung 2913/92. Artikel 23 des Zollkodex stellt bei pflanzlichen Erzeugnissen auf die Ernte ab: (2) Vollständig in einem Land gewonnene oder hergestellte Waren sind: [ ] b) pflanzliche Erzeugnisse, die in diesem Land geerntet worden sind. Wann sind Pilze mit Migrationshintergrund deutsche? Nur die Ernte muss in Deutschland stattfinden. Bundesanstalt für Ernährung,

13 Art. 26 Abs. 2 LMIV 1169/2011 Art. 26 Abs. 2: Die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts ist verpflichtend: b) bei Fleisch, die in Anhang XI aufgeführt sind: frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Hausgeflügel (Hühner, Gänse, Enten, Truthühner, Perlhühner) Kombinierte Nomenklatur (KN-Codes): Nicht erfasst: Schlachtnebenerzeugnisse von Schweinen, Schafen und Ziegen, z.b. Schweineleber, wohl aber: Gänseleber Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1337/2013 vom 13. Dezember 2013 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Angabe des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch Begriffsbestimmungen (Art. 2 Abs. 2 VO 1337/2013): Fleischabschnitte kleine Fleischstücke, die in die in Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführten Codes der Kombinierten Nomenklatur fallen, als für den Verzehr für den Menschen geeignet eingestuft werden sowie ausschließlich beim Parieren anfallen und beim Entbeinen der Schlachtkörper und/oder beim Zerlegen von Fleisch gewonnen werden; Partie Fleisch, das in die in Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführten Codes der Kombinierten Nomenklatur fällt und von einer einzigen Tierart stammt, mit oder ohne Knochen, auch Teilstücke oder Hackfleisch/Faschiertes, und das unter praktisch gleichen Bedingungen zerlegt, gehackt oder verpackt wurde. 13

14 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013 Artikel 18 BasisVO 178/2002 (1) Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln, von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und allen sonstigen Stoffen, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie in einem Lebensmittel oder Futtermittel verarbeitet werden, ist in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen. Art. 3 Durchführungsverordnung: (1) Lebensmittelunternehmer richten ein Kennzeichnungs- und Registrierungssystem ein und nutzen dies in allen Stufen der Produktion und des Vertriebs des in Artikel 1 genannten Fleisches. (2) Durch die Anwendung des Systems ist sicherzustellen, dass: a) die Verbindung zwischen dem etikettierten Fleisch und dem Tier oder der Gruppe von Tieren, von denen das Fleisch stammt, erhalten bleibt, wobei auf der Stufe des Schlachtens der jeweilige Schlachthof dafür die Verantwortung trägt; b) die Informationen bezüglich der in den Artikeln 5, 6 oder 7 genannten Angaben wie jeweils anwendbar zusammen mit dem Fleisch an die Unternehmer in den nachfolgenden Produktions- und Vertriebsstufen übermittelt werden. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013 Art. 5-7 Durchführungsverordnung: Fleischetikettierung Pflicht zur Angabe von: des Aufzucht- und Schlachtortes Aufgezogen in: / geschlachtet in: Differenzierung bzgl. Aufzuchtzeiten zwischen verschiedenen Tierarten Sondervorgaben für den Fall verschiedener Aufzuchtorte Angabe Ursprung nur, wenn Fleisch von Tieren stammt, die in einem einzigen Mitgliedstaat geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden Partiennummer Ausführliche Ausnahmeregelungen für Hackfleisch/Faschiertes und Fleischabschnitte Zusätzliche freiwilligen Angaben in den Grenzen des Verbots der Irreführung möglich 14

15 Gliederung Herkunft Kennzeichnung, Täuschung LMIV 1169/2011 must-know Herkunft fast alles noch offen Regionalfenster Marketing, mehr nicht Was heißt regional? 15

16 Was heißt regional? Keine gesetzliche Definition! weder auf nationaler Ebene noch im EU-Recht Mögliche Kriterien? Herstellung und/oder Verarbeitung in der Region? Herkunft der Rohstoffe/Zutaten aus der Region? aber zu welchem Anteil? regionale Wertschöpfungskette? Nachhaltigkeit? Was heißt regional? Kriterium Rohstoffe Monoprodukte: Herkunft zu 100 % aus der Region ohne weiteres möglich zusammengesetzten/verarbeiteten Produkten? bei vielen Produkten kaum umsetzbar, dass alle Rohstoffe aus der Region kommen: o natur-/klimabedingt - z.b. Gewürze o produktionsbedingt - z.b. Verarbeitung best. Produkte nur noch an wenigen Standorten, z.b. Zuckerproduktion Definition von Mindestanteilen? Aber nach welchen Kriterien? 16

17 Was heißt regional? Kriterium Wertschöpfungskette 100%ig regionale Wertschöpfungskette bei zusammengesetzten Produkten schon wegen der Rohstoffe praktisch unmöglich Generell problematisch im Hinblick auf Vorprodukte und Hilfsstoffe: z.b. Düngemittel oder bestimmte Futtermittel nicht in jeder Region verfügbar (insb. bei kleinen Regionen) Zunehmende Spezialisierung/arbeitsteilige Produktion z.t. fehlen bestimmte Verarbeitungsanlagen in der Region Fazit: vollständig regionale Wertschöpfungskette kaum umsetzbar, insb. bei kleinen Regionen Was heißt regional? Kriterium Nachhaltigkeit Bessere Klimabilanz regionaler Lebensmittel durch kürzere Transportwege? Aber: lange Transportwege sind zwar ein (negativer) Faktor für die CO2- Bilanz eines Produkts, aber nicht der einzige: Saisonalität (sonst u.u. hoher Energieverbrauch durch Lagerung in Kühlhäusern o. Heizkosten in Gewächshäusern) Betriebsgröße: größere, moderne und energieeffiziente Betriebe haben oft eine bessere Klimabilanz als kleine Betriebe Art des Transportmittels 17

18 Was heißt regional? Kriterium Nachhaltigkeit - faire Preise Grundsätzlich bedeutet regional nicht, dass die Erzeuger bessere Preise erhalten, faire Preise können aber ein Zusatzkriterium sein Bisher keine gesetzliche Regelung bzw. einheitliche Zertifizierung, wann ein Produkt fair ist kein geeignetes Kriterium für Regionalität aber: Aussage fair setzt voraus, dass die Erzeuger tatsächlich einen Preis erhalten, der ihren Forderungen gerecht wird OLG München, Urt. v , Az. 6 U 1738/11 - die faire Milch sonst: irreführende Aussage gem. 3 Abs. 1, 5 UWG Was heißt regional? Regionalität aus Sicht der Marktteilnehmer - Fazit Kein einheitliches Verständnis Definition des Begriffs regional auch abhängig von den Motiven für den Verkauf/Kauf regionaler Lebensmittel: - Handel: Regionalität als Mittel zur Absatzförderung sehr weites Verständnis von Regionalität - Verbraucher: Unterstützung regionaler Betriebe, kürzere Transportwege (bessere Klimabilanz, Frische) i.d.r. eher enges Verständnis von Regionalität 18

19 Was heißt regional? Räumliche Eingrenzung Was ist eine Region? Keine gesetzliche Definition Möglichkeiten der Eingrenzung: - administrative Grenzen (Bundesland, Landkreis ) - Natur-/Landschaftsräume (Allgäu, Spreewald ) - km-radius eine geografisch-räumliche Einheit unterhalb der nationalen, aber oberhalb der lokalen Ebene Was heißt regional? Räumliche Eingrenzung Was ist eine Region? Mehrzahl der Verbraucher: Region = begrenzter Naturraum, ein Bundesland oder ein Landkreis; eine Fläche wie Süd-, Nord-, West- o. Ostdeutschland sehen nur ca. 10 % der Verbraucher als Region an Handel: Häufig das gesamte Absatzgebiet, d.h. mehrere Bundesländer; teilweise best. Umkreis um den jeweiligen Markt oder das Bundesland, in dem der Markt liegt Regionalinitiativen: Bundesland, ein oder mehrere Landkreise, best. Umkreis um Standort, Naturraum 19

20 Was heißt regional? Räumliche Eingrenzung Was ist eine Region? Abstrakt-generelle Definition praktisch unmöglich schon der Begriff der Region wird sehr unterschiedlich verstanden Werbung nicht nur mit dem Begriff Region, sondern auch mit Begriffen wie Nähe, Heimat, hier, unser Norden unmöglich, alle diese Begriffe verbindlich zu definieren Verbraucher verbinden z.b. mit dem Begriff Heimat sehr individuelle Vorstellungen Was heißt regional? Rechtlicher Rahmen Keine Spezialvorschriften für Werbung mit bzw. Kennzeichnung daher: Rückgriff auf das allgemeine Irreführungsverbot der 3 Abs. 1, 5 UWG bzw. 11 LFGB (ab 2014: Art. 7 und 26 LMIV 1169/2011) 11 LFGB verbietet es, Lebensmittel unter irreführenden Bezeichnungen, Aufmachungen etc. in den Verkehr zu bringen eine Irreführung liegt insb. dann vor, wenn Angaben über die Herkunft des Lebensmittels gemacht werden, die dazu geeignet sind, den Verbraucher zu täuschen aber: wann ist eine derartige Täuschungseignung zu bejahen? 20

21 Was heißt regional? - Rechtsprechung LG Offenburg (Urt. v , Az. 5 O 114/07 KfH) Frisch aus unserer Region EDEKA Südwest vertrieb unter seiner Marke gut & günstig einen Speise-Quark, der mit der Aussage Frisch aus unserer Region beworben wurde; verkauft wurde der Quark in Stuttgart und Konstanz, hergestellt aber in Saarbrücken. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hielt die Aussage Frisch aus unserer Region für irreführend. EDEKA Südwest argumentierte, dass sie als Regionalgesellschaft für den gesamten Südwesten Deutschlands zuständig sei; die Aussage aus unserer Region sei daher auf die Region Südwestdeutschland bezogen und insofern nicht irreführend. Was heißt regional? - Rechtsprechung LG Offenburg Frisch aus unserer Region Das Gericht entschied, dass die Werbeaussage irreführend sei. Im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Produkten verstehe der Verbraucher unter Region die Gegend, in der er wohne, da er mit Region Frische und kurze Transportwege assoziiere. Wer in Stuttgart oder Konstanz lebe, zähle Saarbrücken aber nicht mehr zu seiner Region. Zwar definierte das Gericht nicht, was genau eine Region sei; der Begriff Region umfasse aber jedenfalls nicht den gesamten südwestdeutschen Raum; allerdings müsse sie auch nicht kleiner als ein Landkreis sein. 21

22 Kontakt Hanna Knörnschild meyer.rechtsanwälte Partnerschaft Sophienstraße 5, Etage 3 D München Fon +49 (0) knoernschild@meyerlegal.de Internet: Blog: Twitter: meyer.tweets 22

Errungenschaften für Verbraucher

Errungenschaften für Verbraucher Die neue Lebensmittelkennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Errungenschaften für Verbraucher Bessere Lesbarkeit der Pflichtangaben Verpflichtende Einführung einer Mindestschriftgröße,

Mehr

Aktuelles zur Verbraucherinformationsverordnung

Aktuelles zur Verbraucherinformationsverordnung Aktuelles zur Verbraucherinformationsverordnung Allergenkennzeichnung für unverpackte Lebensmittel Geltungsbeginn der LMIV EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011 ( LMIV ) Geltungsbeginn ab

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen Bl/ 2. Dezember 2014 Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen Grundsatz Die LMIV gilt ab dem 13. Dezember

Mehr

Allergeninformationsverordnung

Allergeninformationsverordnung Allergeninformationsverordnung Wer ist von dieser Verordnung betroffen? Jeder Lebensmittelunternehmer, der nicht vorverpackte Lebensmittel, also offene Waren an Kunden bzw. Gäste weitergibt. Dazu zählen

Mehr

Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit

Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit Vortrag bei dem Workshop Lebensmittelverluste und Lebensmittelrecht an der Leuphana Universität Lüneburg von Dr. Tobias Teufer,

Mehr

LMIV Endspurt für die neue Produktkennzeichnung

LMIV Endspurt für die neue Produktkennzeichnung LMIV Endspurt für die neue Produktkennzeichnun Martina Denner, staatl. epr. Lebensmittelchemikerin, Institut Romeis Bad Kissinen GmbH Sind Ihre Produkte schon emäß der LMIV ekennzeichnet oder benötien

Mehr

Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)

Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) Übersicht Einführung Die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gilt ab dem 13.12.2014. Sie bringt eine Vielzahl neuer Kennzeichnungsvorschriften

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

Richtige Auszeichnung landwirtschaftlicher Produkte in der Direktvermarktung

Richtige Auszeichnung landwirtschaftlicher Produkte in der Direktvermarktung Richtige Auszeichnung landwirtschaftlicher Produkte in der Direktvermarktung Fachausschuss Direktvermarktung Landesbauernverband Sachsen - Anhalt 12.03.2012 Lebensmittel - Kennzeichnungsverordnung Geltungsbereich

Mehr

Praxisworkshop Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertangaben EU-Anforderungen und praktische Umsetzung

Praxisworkshop Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertangaben EU-Anforderungen und praktische Umsetzung Praxisworkshop Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertangaben EU-Anforderungen und praktische Umsetzung Die neue Lebensmittelinformations- Verordnung (LMIV) Anforderungen zur Umsetzung und praktische Hinweise

Mehr

Geografische Herkunftsangaben

Geografische Herkunftsangaben Geografische Herkunftsangaben - Absatzförderung oder erzwungene Transparenz? Prof. Dr. Michael Loschelder GRUR-Jahrestagung 2015 Gliederung I. Einführung und Problemstellung Die Regelungen der geografischen

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformations-Verordnung

EU-Verordnung Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformations-Verordnung EU-Verordnung Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformations-Verordnung Dr. Richard Joachim Lehmann 18. August 2014 Manager E-Business/GDSN, GS1 Germany GmbH Inhalt Hintergrund und Einführung Verantwortlichkeiten

Mehr

Essig (z.b. Apfelessig) Obstart muss angegeben werden

Essig (z.b. Apfelessig) Obstart muss angegeben werden Essig (z.b. Apfelessig) Obstart muss angegeben werden Reiner Gärungsessig, 5% Säure 0,5 l Nettofüllmenge Gefördert aus Mitteln der EU, Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Juni 2007 des Bundes

Mehr

Gentechnisch verändert?

Gentechnisch verändert? Gentechnisch verändert? So wird gekennzeichnet! VERBRAUCHERSCHUTZ ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT Gentechnik in Lebensmitteln gibt es das schon? In Europa und Deutschland wurden bislang kaum gentechnisch veränderte

Mehr

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Änderungen vom... Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 1

Mehr

Made in Germany Referent: Rechtsanwalt Andreas Kammholz Geschäftsführer des TÜV Markenverbunds

Made in Germany Referent: Rechtsanwalt Andreas Kammholz Geschäftsführer des TÜV Markenverbunds Referent: Rechtsanwalt Andreas Kammholz Geschäftsführer des TÜV Markenverbunds 06.02.2013 RA Andreas Kammholz 1 Vom Schandsiegel zum Gütesiegel 06.02.2013 RA Andreas Kammholz 2 Wo ist die Aussage über

Mehr

Entsorgung von Küchen-, Speise- sowie Lebensmittelabfällen aus Speisegaststätten / Imbissbetrieben / Gemeinschaftsverpflegung / Einzelhandel

Entsorgung von Küchen-, Speise- sowie Lebensmittelabfällen aus Speisegaststätten / Imbissbetrieben / Gemeinschaftsverpflegung / Einzelhandel Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Lebensmittelüberwachung Kronsforder Alle 2-6, 23560 Lübeck Tel.: 0451/122-3969, Fax: 0451/122-3990 E-Mail: unv@luebeck.de MERKBLATT Entsorgung von Küchen-,

Mehr

Produktdeklarationen bei loser Ware nach der Lebensmittel-Informations-Verordnung LMIV. Deklaration von loser Ware bisher musste angegeben werden:

Produktdeklarationen bei loser Ware nach der Lebensmittel-Informations-Verordnung LMIV. Deklaration von loser Ware bisher musste angegeben werden: Produktdeklarationen bei loser Ware nach der Lebensmittel-Informations-Verordnung LMIV Deklaration von loser Ware bisher musste angegeben werden: Artikelbezeichnung/Verkehrsbezeichnung Menge Preis / evtl.

Mehr

Informationen zur GHS Verordnung

Informationen zur GHS Verordnung Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel

Mehr

bewusster zu konsumieren

bewusster zu konsumieren Verstehen, um bewusster zu konsumieren DIE LEBENSMITTEL- VERPACKUNGEN Die nötigen Informationen: bewährte Praktiken Die Konsumenten, ob gross oder klein, müssen informierte Entscheidungen treffen können.

Mehr

Gentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft

Gentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft Gentechnikfreie Futtermittel Ein Erfolgsrezept für die Zukunft Raiffeisen Kraftfutterwerk GmbH 1963 gegründet Kehl am Rhein, Baden-Württemberg 110 Mitarbeiter Herstellung von Mischfuttermittel - ausschließlich

Mehr

24.09.2014. Auslobung Ohne Gentechnik Marktbedeutung und Mitwirkungsmöglichkeiten

24.09.2014. Auslobung Ohne Gentechnik Marktbedeutung und Mitwirkungsmöglichkeiten Auslobung Ohne Gentechnik Marktbedeutung und Mitwirkungsmöglichkeiten Was versteht man unter Ohne Gentechnik? Pflanzliches, Tierisches, Auslobung Christoph Zimmer Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v.

Mehr

HÜMMERICH & BISCHOFF. Hinweise zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung und Informationen über aktuelle Vorschriften und Vorgaben

HÜMMERICH & BISCHOFF. Hinweise zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung und Informationen über aktuelle Vorschriften und Vorgaben Hinweise zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung und Informationen über aktuelle Vorschriften und Vorgaben 10. September 2014 Rechtsanwalt Mario Genth HÜMMERICH & BISCHOFF Telefon:

Mehr

Übersicht zur Darstellungsform sowie Schriftart, -größe und -farbe in der Etikettierung von Erzeugnissen des Weinrechts

Übersicht zur Darstellungsform sowie Schriftart, -größe und -farbe in der Etikettierung von Erzeugnissen des Weinrechts Trier, im März 2015 Übersicht zur Darstellungsform sowie Schriftart, -größe und -farbe in der Etikettierung von Erzeugnissen des Weinrechts GMO = Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Thema 1: Obst und Gemüse große Auswahl von nah und fern

Thema 1: Obst und Gemüse große Auswahl von nah und fern Thema 1: Obst und Gemüse große Auswahl von nah und fern Obst und Gemüse sind gesund. Das wissen bereits die meisten Kinder. Wo und wann aber wächst welches Obst und Gemüse? Woher kommen die Früchte, die

Mehr

Obligatorische Herkunftskennzeichnung im Lebensmittelrecht

Obligatorische Herkunftskennzeichnung im Lebensmittelrecht Obligatorische Herkunftskennzeichnung im Lebensmittelrecht Olaf Sosnitza Freiburg i. Br., 24. September 2015 So eine Arbeit wird eigentlich nie fertig, man muß sie für fertig erklären, wenn man nach Zeit

Mehr

2.8.1 Checkliste Kennzeichnungsvorgaben auf Speise- und Getränkekarten

2.8.1 Checkliste Kennzeichnungsvorgaben auf Speise- und Getränkekarten Datum Prüfer Unterschrift Wird eine der aufgeführten Forderungen nicht erfüllt, müssen Sie den Mangel notieren und Abhilfe schaffen. Notieren Sie auch, wann und dass der Mangel beseitigt wurde und die

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Orientierungsverhalten der Konsumenten bei gesunden Lebensmitteln April 2008

Orientierungsverhalten der Konsumenten bei gesunden Lebensmitteln April 2008 Orientierungsverhalten der Konsumenten bei gesunden Lebensmitteln April 2008 OGM Österreichische Gesellschaft für Marketing +43 1 50 650-0; Fax - 26 marketing@ogm.at www.ogm.at Zur Untersuchung Auftraggeber:

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2013R1337 DE 17.12.2013 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B DURCHFÜHRUNGSVERORDN UNG (EU) Nr. 1337/2013

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Was muss der Verbraucher über meine Lebensmittel wissen? Lebensmittelkennzeichnung im Online-Handel

Was muss der Verbraucher über meine Lebensmittel wissen? Lebensmittelkennzeichnung im Online-Handel RA Philipp C. Redlich, RA Dr. Hendrik Wieduwilt 1 WEBINAR 6.11.2015 Was muss der Verbraucher über meine Lebensmittel wissen? Lebensmittelkennzeichnung im Online-Handel Rechtsanwalt Philipp C. Redlich 2

Mehr

Gentechnikrechtliche Kennzeichnungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union

Gentechnikrechtliche Kennzeichnungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union Gentechnikrechtliche Kennzeichnungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union Dr. Gisela Günter, Referat Neue Technologien, BMELV Veranstaltung des MULEWF Rheinland-Pfalz am 28.05.2014 in Mainz

Mehr

MERKBLATT Tracking und Tracing von Explosivstoffen gültig ab 5. April 2015:

MERKBLATT Tracking und Tracing von Explosivstoffen gültig ab 5. April 2015: MERKBLATT Tracking und Tracing von Explosivstoffen gültig ab 5. April 2015: Geltungsbereich: Für Personen, die gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes Schieß- und Sprengmittel herstellen, verarbeiten,

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Kurzanleitung für Verkäufer

Kurzanleitung für Verkäufer Kurzanleitung für Verkäufer Registrieren auf www.easybasar.de Einloggen Am Basar anmelden Artikel erfassen Artikel abgeben Artikel abholen Registrieren bei www.easybasar.de Sie sollten sich bereits vor

Mehr

Kriterienkatalog 09001 22. Nov. 2012 Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft

Kriterienkatalog 09001 22. Nov. 2012 Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft Kriterienkatalog 09001 22. Nov. 2012 Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 09 Lebensmittel Arbeitsgruppenleiter: Dr. Bernhard Kromp MA 49 - Bio Forschung

Mehr

Lebensmittelkennzeichnung - Drin ist, was drauf steht, oder?

Lebensmittelkennzeichnung - Drin ist, was drauf steht, oder? Lebensmittelkennzeichnung - Drin ist, was drauf steht, oder? Was ist Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln wichtig und worauf achten sie beim Einkauf? Diesen Fragen

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Mengen Mittlere

Mehr

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung "Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales

Mehr

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist mit der Zeit gegangen Manche loben die GAP, andere kritisieren sie. Die GAP war ein Erfolg,

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

LEBENSMITTEL- RETTER LEBENSMITTELRETTER

LEBENSMITTEL- RETTER LEBENSMITTELRETTER LEBENSMITTEL- RETTER Das kommt Ihnen sicher bekannt vor: Plötzlich überfällt Sie ein Hungergefühl und schon stehen Sie am Kühlschrank. Wenn dort nicht gerade die große Leere herrscht, treffen Sie bestimmt

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Mit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind

Mit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind D R. A N D R E A F L E M M E R Mit einem Vorwort von Warum sie wirklich gesünder sind Gesetzliche Vorschriften 19 weit ein. 1999 kamen tierische Produkte hinzu. Damit gibt es für die Mitglieder der EU

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Hygieneschulung 2014 erster Teil

Hygieneschulung 2014 erster Teil Hygieneschulung 2014 erster Teil Susanne Greiner-Fischer, Amtstierärztin Folie 1 Hygieneschulung 2014 des Landkreises Lichtenfels gem. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. mit Anh. II Kap. XII

Mehr

Nicht gleich allergisch reagieren

Nicht gleich allergisch reagieren Nicht gleich allergisch reagieren LMIV & Co: Die neue Allergenkennzeichnung für lose Lebensmittel Fachtagung am 2. Juni in Coesfeld Dr. Elke Jaspers mikrologos GmbH DARF MAN DAS? NEIN! Es gibt doch noch

Mehr

Marktcheck Verpackter Spargel im Handel. Bei Qualität und Frische von verpacktem Spargel besteht Verbesserungsbedarf

Marktcheck Verpackter Spargel im Handel. Bei Qualität und Frische von verpacktem Spargel besteht Verbesserungsbedarf Marktcheck Verpackter Spargel im Handel Bei Qualität und Frische von verpacktem Spargel besteht Verbesserungsbedarf 12.05.2015 Anlass Bei der Verbraucherzentrale Bayern gehen Verbraucherbeschwerden ein,

Mehr

EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen

EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen Zwischen Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH, Markstraße 18, 38154 Königslutter (Name, Adresse) und (Name, Adresse)

Mehr

Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II)

Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II) Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II) Webchance Frankfurt, den 14. Januar 2015 Frank Falker, LL.M., Schulte Riesenkampff, Frankfurt a. M. Webshop ohne Abmahnung (Teil

Mehr

Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Meerane

Mehr

Vermarktung regionaler Lebensmittel

Vermarktung regionaler Lebensmittel Vermarktung regionaler Lebensmittel Katharina von Plocki Marketinggesellschaft Baden-Württemberg.03.01 Chart 1 MBW Marketinggesellschaft 1994 gegründet zur Durchführung von Absatzförderungsmaßnahmen für

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: «Firmenname» «Straße_Hausnr»

Mehr

Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche

Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH Rechtliche Anforderungen an das Halten von Legehennen als Nutztiere unter dem Aspekt Tierschutz Europäische Union Deutschland unter

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME. des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. zu dem

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME. des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. zu dem Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss NAT/ 228 "Zusatz von Vitaminen und Mineralien sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln" Brüssel, den 31. März 2004 STELLUNGNAHME des Europäischen

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

Produktdeklarationen bei Fertigpackungen. Deklaration von Fertigpackungen bisher musste angegeben werden:

Produktdeklarationen bei Fertigpackungen. Deklaration von Fertigpackungen bisher musste angegeben werden: Produktdeklarationen bei Fertigpackungen Deklaration von Fertigpackungen bisher musste angegeben werden: Artikelbezeichnung bei Fantasienamen (z. B. Engelsaugen) außerdem die Verkehrsbezeichnung des Artikels

Mehr

Soja-Lebensmittel - Quelle von hochwertigem Eiweiß

Soja-Lebensmittel - Quelle von hochwertigem Eiweiß Soja-Lebensmittel - Quelle von hochwertigem Eiweiß Thesenpapier des wissenschaftlichen Beirats der ENSA Einleitung Eiweiß ist ein wichtiger Grundnährstoff, der für das Wachstum und die Reparatur aller

Mehr

»Vier Jahre Erfahrung, eine Erkenntnis: Der Erzeuger, sein Handwerk und der Fokus auf die Qualität der Lebensmittel stehen an erster Stelle.

»Vier Jahre Erfahrung, eine Erkenntnis: Der Erzeuger, sein Handwerk und der Fokus auf die Qualität der Lebensmittel stehen an erster Stelle. Pressemappe 01 GEGESSEN WIRD IMMER ist der Online-Lebensmittelhändler für hochwertige Lebensmittel des Alltags. Handwerkliche Qualität steht bei allen Produkten im Vordergrund. Im Angebot finden sich u.a.

Mehr

Was gibt s zum Frühstück?

Was gibt s zum Frühstück? Was gibt s zum Frühstück? Natürlich dm! Um fit und vital in den Tag starten zu können, hält dm viele Leckereien bereit, die jedes Frühstücksherz höher schlagen lassen. Ob Beeren Müsli, Chiasamen, Mandel

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! 15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

1 Mathematische Grundlagen

1 Mathematische Grundlagen Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

GVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung?

GVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung? GVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung? Parlamentarischer Abend des Grain Club am 13. November 2007 in Berlin Dr. Claudia Döring Deutscher Raiffeisenverband e. V., Berlin

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Flughafen München GmbH Nordallee 25 85356 München BDEW Codenummer: 9907324000008

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Flughafen München GmbH Nordallee 25 85356 München BDEW Codenummer: 9907324000008 Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Zwischen Flughafen München GmbH Nordallee 25 85356 München BDEW Codenummer: 9907324000008 Und Name Straße PLZ und Ort BDEW Codenummer Vertragsbeginn

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 Aktualisierung (Stand 6/2015) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil IV VORBEMERKUNG

Mehr

Rückverfolgbarkeit ISO 13485

Rückverfolgbarkeit ISO 13485 ISO 13485 Normforderung Rückverfolgbarkeit Stolpersteine aus Sicht einer Zertifizierungsstelle ISO 13485 Die Norm ISO 13485: Zweck: Zur Unterstützung der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der europäischen

Mehr

MERKBLATT. Kennzeichnung der Allergene

MERKBLATT. Kennzeichnung der Allergene Kennzeichnung der Allergene Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel MERKBLATT 1 Veterinäramt

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Staatliche und kollektive Kennzeichnung

Staatliche und kollektive Kennzeichnung Staatliche und kollektive Kennzeichnung Anforderungen und Möglichkeiten im Lebensmittelrecht Dr. Michael Beer Abteilung Lebensmittelsicherheit 1 Inhalt Rechtliche Basis Vorgeschriebene Kennzeichnung Freiwillige

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Benutzerhandbuch Allergen-Manager

Benutzerhandbuch Allergen-Manager Benutzerhandbuch Allergen-Manager 1. Systemvoraussetzungen Der Allergen-Mager basiert auf Microsoft Access, dies ist Bestandteil des Microsoft Office Paketes. Während der Bestellung konnten Sie auswählen,

Mehr

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Klarheit für Verbraucher Auf einen Blick Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Überblick

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.

Mehr

Lebensmittelhygiene-Recht 2006

Lebensmittelhygiene-Recht 2006 Lebensmittelhygiene-Recht 2006 Geltungsbereiche Grundsätze Detailbestimmungen Gliederung Seite 1. 2 2. Nr. 3 3. Nr. 5 www.friedrich-sailer.de 4. Nr. 9 5. 10 Rechtssituation & Grundsätze Beginn der Anwendung

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 29. Dezember 2000 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 29. Dezember 2000 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 29. Dezember 2000 Teil II 416. Verordnung: Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische

Mehr

Frisch vom Land! Wir bringen den Wochenmarkt ins Internet.

Frisch vom Land! Wir bringen den Wochenmarkt ins Internet. Frisch vom Land! Wir bringen den Wochenmarkt ins Internet. PRESSKIT 01.2015 Was ist Bonativos Mission? Bonativo bringt den Wochenmarkt ins Internet. Bonativo sammelt die einzigartigen, frisch erzeugten

Mehr

Feiertage in Marvin hinterlegen

Feiertage in Marvin hinterlegen von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,

Mehr