Verhandlungsschrift 004-1/ /2009

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1 Verhandlungsschrift 004-1/ /2009 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Mühlheim am Inn am Montag, den 22. Oktober 2007 im Sitzungszimmer der Gemeinde Mühlheim am Inn. ANWESENDE: 1. Bgm. Johann Strasser als Vorsitzender 2. Vzbgm. Georg Kreil 3. GR Roman Hatheier 4. GR Leopoldine Fink 5. GR Josef Binder 6. GR Franz Gast 7. GR Johann Herndlbauer 8. GR Sabine Gratl 9. GR Peter Wagner 10. GR Ferdinand Hintermair Ersatzmitglieder: 11. Ersatz-GR Herbert Hofbauer 12. Ersatz-GR Ferdinand Holzleitner 13. Ersatz-GR Ulrike Hubauer Es fehlen entschuldigt: GV Franz Schöberl, GR Ing. Franz Mairinger, GR Josef Grahamer -x- Es fehlen unentschuldigt: -x- Der Leiter des Gemeindeamtes, Gemeindesekretär Konsulent Karl Schwandtner, zugleich als Schriftführer gemäß 54 Abs. 2 O.Ö. GemO Der Vorsitzende eröffnet um 19,30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung vom Bürgermeister einberufen wurde; b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder, bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 20. September 2007 (bis 15. Oktober 2007 in Kopie an die Fraktionsobmänner ausgefolgt; von GR Roman Hatheier und GR Ferdinand Hintermair unterfertigt; von GR Peter Wagner nicht unterfertigt) bis zur heutigen Gemeinderatssitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Gemeinderatssitzung noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen: Keine Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse: 1) Vergabe Darlehen für ao. Vorhaben Kindergartensanierung Aufhebung des Vergabebeschlusses von der Gemeinderats-Sitzung vom 20. September 2007 Der Bürgermeister erläutert, dass die Darlehensvergabe von der Gemeinderats-Sitzung am 20. September 2007 aufzuheben ist, da bei der Anbotsöffnung übersehen wurde, dass die Raiffeisenbank nicht den in der Ausschreibung geforderten Zinssatz 6-Monats-Euribor Durchschnitt vorletztes Quartal angeboten hat, sondern einen anderen Zinssatz. Daher ist das Anbot der Raiffeisenbank auszuscheiden und es ist notwendig, dass diese Vergabe von der letzten Sitzung aufgehoben wird und die Vergabe neu erfolgt. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Beschluss des Gemeinderates von der Gemeinderats-Sitzung vom 20. September 2007, Das Darlehen (lt. Ausschreibung) in der Höhe von ,-- Euro für das ao. Vorhaben Kindergartensanierung bei der Raiffeisenbank Region Altheim aufzunehmen aufzuheben. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist einstimmig beschlossen, das der Beschluss des Gemeinderates von der Gemeinderats-Sitzung vom 20. September 2007 Das Darlehen (lt. Ausschreibung) in der Höhe von ,-- Euro für das ao. Vorhaben Kindergartensanierung bei der Raiffeisenbank Region Altheim aufzunehmen aufgehoben ist. Seite 1 von 5

2 2) Vergabe Darlehen für ao. Vorhaben Kindergartensanierung Der Bürgermeister berichtet, dass lt. Finanzierungsplan beim ao. Vorhaben Kindergartensanierung für den Gemeindeanteil in der Höhe von ,-- Euro ein Darlehen aufgenommen werden muss. Dazu wurden die regionalen Banken (Oberbank Altheim, Raiffeisenbank Region Altheim, Sparkasse Altheim, Volksbank Altheim-Braunau) mit einer gleichlautenden Ausschreibung zur Anbotslegung eingeladen. Die Ausschreibung lautete: Darlehensbetrag: ,-- Euro Darlehenszuzählung: 1. Oktober Tilgung am: 31. März 2008 Darlehenslaufzeit: 7 Jahre Darlehensrückzahlung: halbjährlich zu den Fälligkeiten 31. 3/ Tilgungsart: Annuitäten Verzinsungsart: kontokorrentmäßig dekursiv, klm/360 Zinsanpassung: halbjährlich per und auf Basis 6-Monats-Euribor, Durchschnitt vorletztes Quartal, + Aufschlag, - Abschlag; ergibt Zinssatz per Gebühren, Pönale und sonstige Spesen: Keine Beilage eines Tilgungsplanes: erforderlich Ende der Abgabefrist: Freitag, 7. September 2007, 12,00 Uhr Vergabe: Donnerstag, 20. September 2007 Gültigkeit des Angebotes bis: Drei Angebote sind eingelangt; die Oberbank Altheim hat kein Angebot gelegt. Die Angebote wurden bis Freitag, 7. September 2007, 12 Uhr, verschlossen abgegeben. Der Bürgermeister öffnet die Angebote; alle drei Angebote enthalten einen Tilgungsplan. Der Vergleich ergibt folgendes Bild: Anbieter Zinssatz + Aufschlag Gesamtzinssatz Raiffeisenbank Region Altheim 4,02 % 0,12 % 4,14 % Sparkasse Altheim 4,1933 % 0,25 % 4,4433 % Volksbank Altheim-Braunau 4,193 % 0,090 % 4,283 % Der Bürgermeister stellt fest, dass die Raiffeisenbank Region Altheim nicht den geforderten Zinssatz 6-Monats- Euribor angeboten hat. Damit ist dieses Angebot auszuschreiben. Somit verbleiben die Angebote der Sparkasse Altheim und der Volksbank Altheim-Braunau und mit einem Aufschlag von 0,09 % ist das Angebot der Volksbank Altheim das Günstigste. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das Darlehen (lt. Ausschreibung) in der Höhe von ,-- Euro für das ao. Vorhaben Kindergartensanierung bei der Volksbank Altheim-Braunau aufzunehmen. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist einstimmig beschlossen, das Darlehen (lt. Ausschreibung) in der Höhe von ,-- Euro für das ao. Vorhaben Kindergartensanierung bei der Volksbank Altheim-Braunau aufzunehmen. 3) Vergabe Darlehen für ao. Vorhaben Nahwärmeversorgung für VS und KG Mühlheim am Inn - Aufhebung des Vergabebeschlusses von der Gemeinderats-Sitzung vom 20. September 2007 Der Bürgermeister sagt, auch bei diesem Punkt gilt, wie bereits im Tagesordnungspunkt 1, dass die Darlehensvergabe bei der Gemeinderats-Sitzung am 20. September 2007 nicht entsprechend der Ausschreibung erfolgt ist, da bei der Anbotsöffnung übersehen wurde, dass die Raiffeisenbank nicht den in der Ausschreibung geforderten Zinssatz 6-Monats-Euribor Durchschnitt vorletztes Quartal angeboten hat, sondern einen anderen Zinssatz. Daher ist dieses Angebot auszuscheiden und es ist notwendig, dass diese Vergabe von der letzten Sitzung aufgehoben wird und die Vergabe neu erfolgt. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Beschluss des Gemeinderates von der Gemeinderats-Sitzung vom 20. September 2007, Das Darlehen (lt. Ausschreibung) in der Höhe von ,-- Euro für das ao. Vorhaben Nahwärmeversorgung für VS und KG Mühlheim am Inn Seite 2 von 5

3 bei der Raiffeisenbank Region Altheim aufzunehmen aufzuheben. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist einstimmig beschlossen, das der Beschluss des Gemeinderates von der Gemeinderats-Sitzung vom 20. September 2007 Das Darlehen (lt. Ausschreibung) in der Höhe von ,-- Euro für das ao. Vorhaben Nahwärmeversorgung für VS und KG Mühlheim am Inn bei der Raiffeisenbank Region Altheim aufzunehmen aufgehoben ist. 4) Vergabe Darlehen für ao. Vorhaben Nahwärmeversorgung für VS und KG Mühlheim am Inn - Der Bürgermeister berichtet, dass lt. Finanzierungsplan beim ao. Vorhaben Nahwärmeversorgung für VS und KG Mühlheim am Inn für den Gemeindeanteil in der Höhe von ,-- Euro ein Darlehen aufgenommen werden muss. Dazu wurden die regionalen Banken (Oberbank Altheim, Raiffeisenbank Region Altheim, Sparkasse Altheim, Volksbank Altheim-Braunau) mit einer gleichlautenden Ausschreibung zur Anbotslegung eingeladen. Die Ausschreibung lautete: Darlehensbetrag: ,-- Euro Darlehenszuzählung: 1. Oktober Tilgung am: 31. März 2008 Darlehenslaufzeit: 7 Jahre Darlehensrückzahlung: halbjährlich zu den Fälligkeiten 31. 3/ Tilgungsart: Annuitäten Verzinsungsart: kontokorrentmäßig dekursiv, klm/360 Zinsanpassung: halbjährlich per und auf Basis 6-Monats-Euribor, Durchschnitt vorletztes Quartal, + Aufschlag, - Abschlag; ergibt Zinssatz per Gebühren, Pönale und sonstige Spesen: Keine Beilage eines Tilgungsplanes: erforderlich Ende der Abgabefrist: Freitag, 7. September 2007, 12,00 Uhr Vergabe: Donnerstag, 20. September 2007 Gültigkeit des Angebotes bis: Drei Angebote sind eingelangt; die Oberbank Altheim hat kein Angebot gelegt. Die Angebote wurden bis Freitag, 7. September 2007, 12 Uhr, verschlossen abgegeben. Der Bürgermeister öffnet die Angebote; alle drei Angebote enthalten einen Tilgungsplan. Anbieter Zinssatz + Aufschlag Gesamtzinssatz Raiffeisenbank Region Altheim 4,02 % 0,12 % 4,14 % Sparkasse Altheim 4,1933 % 0,25 % 4,4433 % Volksbank Altheim-Braunau 4,193 % 0,090 % 4,283 % Der Bürgermeister stellt fest, dass die Raiffeisenbank Region Altheim nicht den geforderten Zinssatz 6-Monats- Euribor angeboten hat. Damit ist dieses Angebot auszuschreiben. Somit verbleiben die Angebote der Sparkasse Altheim und der Volksbank Altheim-Braunau und mit einem Aufschlag von 0,09 % ist das Angebot der Volksbank Altheim das Günstigste. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, das Darlehen (lt. Ausschreibung) in der Höhe von ,-- Euro für das ao. Vorhaben Nahwärmeversorgung für VS und KG Mühlheim am Inn bei der Volksbank Altheim-Braunau aufzunehmen. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist einstimmig beschlossen, das Darlehen (lt. Ausschreibung) in der Höhe von ,-- Euro für das ao. Vorhaben Nahwärmeversorgung für VS und KG Mühlheim am Inn bei der Volksbank Altheim-Braunau aufzunehmen. 5) Freizeitanlage Mühlheim am Inn Änderung der Öffnungszeiten Der Bürgermeister berichtet, dass die Freizeitanlage, sprich Badesee Mühlheim am Inn, bisher vom 1. Juni bis 31. August des Jahres offiziell geöffnet war. In dieser Zeit war auch der Kiosk geöffnet, die WC-Anlagen offen und es Seite 3 von 5

4 wurde Eintritt verlangt. In den letzten Jahren war es oftmals so, dass schon im Mai sehr schöne Tage waren und auch viele Leute zum Badesee kamen, aber es war alles geschlossen. Daher sei es sinnvoll, die offiziellen Öffnungszeiten auszuweiten und je nach Witterung kann man dann in diesem Öffnungszeitenrahmen bereits aufsperren. So wie bei den Freibädern sei er daher dafür, dass die Öffnungszeiten vom 1. Mai bis 15. September des Jahres festgelegt werden. In der Diskussion wird angefragt, ob dann bereits ab 1. Mai kassiert wird. Dazu wird gesagt, dass man sich dies etwas offen lassen solle und sobald das Wetter so schön ist, dass mehr Leute kommen, werde man mit dem Betrieb beginnen. Angefragt wird auch, ob sich dadurch auch der Miet- und Pachtzins ändert. Dazu sagt der Bürgermeister, dass der Miet- und Pachtzins ein fix vereinbarter Betrag ist, der nicht zeitgebunden ist und der für die Zeit vom 1. Juni bis 31. August gilt. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Öffnungszeit der Freizeitanlage (Badesee) Mühlheim am Inn vom 1. Mai bis 15. September des Jahres festzusetzen. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist die Öffnungszeit für die Freizeitanlage (Badesee) Mühlheim am Inn auf 1. Mai bis 15. September des Jahres festgesetzt. 6) Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates vom 7. September 1990, betreffend die Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Fahrbahnkostenbeitrages Der Bürgermeister führt aus, dass im Jahre 1990 der Gemeinderat in einer Verordnung einen Fahrbahnkostenbeitrag in der Höhe von 400,-- Schilling (29,07 Euro) festgesetzt hat. Seiten des Landes Oberösterreich gibt es seit Jahren den Einheitssatz von 50,87 Euro. In der Gebarungsprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis wurde darauf hingewiesen, dass diese Verordnung des Gemeinderates aus dem Jahre 1990 außer Kraft zu setzen und der Einheitssatz des Landes Oberösterreich anzuwenden ist. In der Diskussion wird darüber geredet, was unter Fertigstellung zu verstehen ist und wie die Berechnung erfolgt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen, dass die Fläche des Grundstückes in ein Quadrat umgerechnet wird, eine Seitenlänge mal 3,0 Meter Breite, ergibt die Fläche, mal Einheitssatz, minus 60 %, bei z. B. Kleinhausbauten, landund forstwirtschaftlichen Betrieben, ergibt den zu leistenden Betrag. Die Vorschreibung erfolgt zu 50 % bei der Herstellung des Rohbaues und zu 50 % bei der Fertigstellung (Asphaltierung). Darüber gibt es eine längere Diskussion, ob die Herstellung der Oberflächenentwässerung und der Ortsbeleuchtung zur Fertigstellung gehört, oder nur die Asphaltierung. Diese Frage kann nicht ganz genau geklärt werden; GR Roman Hatheier ist der Meinung, dass die Staubfreimachung als Fertigstellung gilt. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Verordnung des Gemeinderates vom 30. August 1990 betreffend die Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Beitrages zu den Kosten der Herstellung der Fahrbahn öffentlicher Verkehrsflächen aufzuheben. Diesem Antrag stimmen die Mitglieder des Gemeinderates mittels Abgabe von Handzeichen einstimmig zu. Damit ist die Verordnung des Gemeinderates vom 30. August 1990 betreffend die Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung des Beitrages zu den Kosten der Herstellung der Fahrbahn öffentlicher Verkehrsflächen einstimmig aufgehoben. 7) Antrag des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, sowie Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung Vergabe Planung und Örtliche Bauaufsicht für die Straßenbaumaßnahmen 2009 bis 2012 an die Firma ABH-Generalplanung GmbH, Andorf Berichterstatter: Bauausschuss-Obmann GR Roman Hatheier Bürgermeister Johann Strasser verliest den Antrag des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, sowie Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung vom 15. Oktober 2007: Vergabe Planung und Örtliche Bauaufsicht für die Straßenbaumaßnahmen 2009 bis 2012 an die Firma ABH-Generalplanung GmbH, Rathausstraße 1, 4770 Andorf gemäß Honorarangebot GR/sa vom 9. August 2007 und ersucht den Ausschussobmann um seinen Bericht. Der Ausschussobmann führt aus, dass das derzeitige Straßenbauvorhaben im Jahr 2008 auslauft und es notwendig ist, für die Jahre 2009 bis 2012 ein neues Straßenbauprojekt einzureichen. Zur Ermittlung der Gesamtkosten ist es notwendig, dass die Gemeinde einen Planer hat, der die Ausschreibung, bzw. Kostenschätzungen macht und auch berät, welche Art der Sanierung bei den verschiedenen Straßen notwendig ist. Es wurde bei drei Planern bezüglich ihrer Kosten angefragt und im Bauausschuss habe man sich auf die Firma ABH-Generalplanung GmbH. geeinigt, da diese am Günstigsten sei. Seite 4 von 5

5 In der Diskussion wird angefragt, ob es über die Ausschreibung einen Gemeinderatsbeschluss gibt. Dazu wird gesagt, dass es keine Ausschreibung war, sondern nur eine Preisanfrage. Weiters wird angefragt, wie bisher die Planungen usw. erfolgten. Dazu wird gesagt, dass die Gemeinde bei den Neu- bzw. Ausbauten von Gemeindestraßen von der Straßenmeisterei Altheim mit einem Polier unterstützt wurde. Bei anderen Straßenbauvorhaben wurden nur Angebote bei den Straßenbaufirmen eingeholt und der Bestbieter führte dann den Auftrag aus. Größere Gemeinden machen die Planungen und Ausschreibungen durch das eigene Personal. Zum Angebot der Firma ABH- Generalplanung muss noch angemerkt werden, dass das Angebot in verschiedene Positionen aufgegliedert und mit einem Faktor bewertet ist und man nicht jede Position in Anspruch nehmen müsse. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, bringt der Bürgermeister den Antrag des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, sowie Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung vom 15. Oktober 2007: Vergabe Planung und Örtliche Bauaufsicht für die Straßenbaumaßnahmen 2009 bis 2012 an die Firma ABH-Generalplanung GmbH, Rathausstraße 1, 4770 Andorf gemäß Honorarangebot GR/sa vom 9. August 2007 zur Abstimmung. Mittels Abgabe von Handzeichen sprechen sich die Mitglieder des Gemeinderates für diesen Antrag aus. Damit ist einstimmig die Vergabe Planung und Örtliche Bauaufsicht für die Straßenbaumaßnahmen 2009 bis 2012 an die Firma ABH-Generalplanung GmbH, Rathausstraße 1, 4770 Andorf gemäß Honorarangebot GR/sa vom 9. August 2007 beschlossen. 8) Allfälliges GR Ferdinand Hintermair schlägt vor, Darlehensangebotsöffnungen zukünftig bei den Gemeindevorstands-Sitzungen oder bei den Fraktionsobmännerbesprechungen zu machen. Dem schließen sich die Mitglieder des Gemeinderates an. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Gemeinderatssitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzungen vom 20. September 2007 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20,00 Uhr Schriftführer: Vorsitzender: Gemeinderat: Gemeinderat: Gemeinderat: (AV: Verhandlungsschrift in Kopie bis 29. Oktober an die Fraktionsobmänner ausgefolgt und von Ihnen unterfertigt) Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung Vom 14. Dezember 2007 keine Einwendungen erhoben wurden. Mühlheim am Inn, am 14. Dezember Der Vorsitzende: Seite 5 von 5