Mehrjahresprogramm
|
|
- Björn Egger
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mehrjahresprogramm MMU Mobilitätsmanagement in Unternehmen Foto: Kantonsspital St.Gallen Pflichtenheft
2 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel des Pflichtenheftes und Definition der Projektträger Pflichten der Projektträger Unterstützung durch das Programm Vertragspartner aus der Programmphase Beiträge an Projektträger Aufbaubeitrag an Projektträger Beiträge für teilnehmende Unternehmen und Areale Kriterien für die Auszahlung der Beiträge pro Unternehmen Kriterien für die Auszahlung eines Areal-Beitrags Anmeldung zur Teilnahme am Programm Impressum und Kontakt Herausgeber: EnergieSchweiz für Gemeinden Sprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch Redaktion: Monika Tschannen, Programmleitung MMU Kurt Egger, Programmleitung ESfG Hermann Scherrer, Sektion Mobilität, Bundesamt für Energie Publikation: Kontakt: Programmleitung Mobilitätsmanagement in Unternehmen EnergieSchweiz für Gemeinden Monika Tschannen, c/o Rundum mobil GmbH Schulhausstrasse 2, 3600 Thun Info@rundum-mobil.ch; m.tschannen@rundum-mobil.ch Datum: Thun / Ettenhausen, 10. Juni 2014 Seite 2
3 1. Ziel des Pflichtenheftes und Definition der Projektträger Dieses Pflichtenheft basiert auf dem Konzept zum mehrjährigen Programm Mobilitätsmanagement in Unternehmen vom Juni 2014 und richtet sich nach den darin festgelegten Zielen und Grundsätzen. Ziel des Pflichtenheftes ist es, gleiche und klare Bedingungen für alle Projektträger zu schaffen und gleichzeitig Minimalanforderungen für die Qualität der Prozesse und Ergebnisse zu definieren. Im Weiteren sollen die Zielkonformität mit dem Konzept, sowie die Basis für einen energetischen Wirkungsnachweis sichergestellt werden. Im Pflichtenheft werden alle Elemente festgehalten, die für eine Unterstützung durch EnergieSchweiz und EnergieSchweiz für Gemeinden (ESfG) unerlässlich sind. Projektträger und damit Vertragspartner von ESfG sind Gemeinden, Gemeindeverbünde (z.b Agglomerationsverbünde) und Organisationen (z.b. grosse Unternehmen mit mehreren Geschäftsniederlassungen),die im Rahmen eines mehrjährigen Programms mindestens im Ausmass des Aufbaubeitrags Eigenleistungen erbringen und die beabsichtigen, Mobilitätsmanagement in mehreren Unternehmen gleichzeitig in einem Programm, lokal oder branchenspezifisch gebündelt, einzuführen. 2. Pflichten der Projektträger - Die Projektträger bestätigen die Absicht, zum Thema Mobilitätsmanagement in Unternehmen ein mehrjähriges, qualitätsgesichertes Programm zu planen und durchzuführen und sich in Zusammenarbeit mit der Projektleitung für die Formulierung von wegweisenden Rahmenbedingungen, im Sinne einer langfristigen Perspektive zu engagieren. - Die Projektträger verpflichten sich, für die Beratung und Unterstützung der Unternehmen ausgewiesene und erfahrene Fachleute einzusetzen, welche über ein fundiertes Wissen verfügen (siehe 5.1; Punkt 4). EnergieSchweiz für Gemeinden unterstützt die Projektträger in der Suche und vermittelt in diesen Fragen erfahrene MobilitätsberaterInnen. - Die Projektträger nehmen selber oder über die beigezogenen BeraterInnen an ERFA- Veranstaltungen teil und stellen der Projektleitung die von ihr verlangten Unterlagen und Berichte zur Verfügung. - Die Projektträger verpflichten sich, die umsetzenden Unternehmen sowie die beauftragten BeraterInnen zu motivieren, das zur Umsetzung zur Verfügung gestellte Managementtool Mobilität in Unternehmen einzusetzen. Das Managementtool MMU steht ab 2015 zur Verfügung. Die Projektträger erklären sich bereit, bei Evaluationen mitzuwirken. - In Publikationen ist zu vermerken, dass die Arbeiten durch finanzielle Mithilfe des BFE entstanden sind. Bei öffentlichen Auftritten und Kommunikationsmassnahmen ist Seite 3
4 mit dem Logo Mobilität, EnergieSchweiz für Gemeinden sowie dem Logo EnergieSchweiz auf die Unterstützung durch das BFE hinzuweisen. - Im Rahmen des Programms EnergieSchweiz für Gemeinden verpflichten sich die Projektträger zu einem langfristigen Engagement für eine nachhaltige und energieeffiziente Verkehrs- und Mobilitätspolitik. Sie unterstützen EnergieSchweiz für Gemeinden mit Informationen zu erfolgreichen Beispielen und wegweisenden Instrumenten und Rahmenbedingungen zur Förderung des Mobilitätsmanagements in Unternehmen. 3. Unterstützung durch das Programm Das Programm bietet den Projektträgern folgende Unterstützungen in den drei Landessprachen (D, F, I) an: - Informationsveranstaltungen in der Startphase für Projektträger mit dem Ziel, über das Programm vertieft zu informieren, Strategien und Rahmenbedingungen vorzustellen und wertvolle Hinweise für die erfolgreiche Lancierung zu geben. - Bereitstellen eines allgemeinen Informationsflyers zu MMU. - Zurverfügungstellung von zur Projektumsetzung notwendigen Instrumenten und Hilfsmittel. Dazu gehört das Mobilitätsmanagement Tool, welches die Unternehmen in allen wichtigen Prozessschritten eines Mobilitätsmanagements unterstützt und für die verlangten Abschlüsse der verschiedenen Module die erforderlichen Vorlagen zur Verfügung stellt. - Gezielte Schulungen insbesondere in der Handhabung des Managementtools und zum Thema normierte Managementsysteme und wichtige Managementprozesse (insbesondere zu Zielsetzungs- und Controlling-Prozessen). Das Angebot richtet sich an Projektverantwortliche, Mobilitätsverantwortliche in Unternehmen sowie MobilitätsmanagementberaterInnen. - Bereitstellung von wichtigen Informationen und interessanten Beispielen für Behörden, Unternehmen und Beratende auf der Webseite und in Form eines regelmässig erscheinenden Programmrundbriefs. - Regelmässige Treffen zum Erfahrungsaustausch (ERFA-Treffen) aller beteiligten Akteure. - Aktiver Einbezug von Programmpartnern mit dem Ziel, das Programm Mobilitätsmanagement in Unternehmen sowie die langfristige Verankerung von Mobilitätsmanagement auf allen Ebenen zu stärken. Insbesondere werden Fachstellen von Bund und Kantonen gezielt über eine Begleitgruppe eingebunden. Seite 4
5 - Koordination unter den Projektträgern, Vermittlung von Informationen und Kontakten (zum Beispiel zu ergänzenden Angeboten und Anwendungen wie MIPA (Planungsprozesse), MIWO (Wohnen), MMV (Veranstaltungen). 4. Vertragspartner aus der Programmphase Projektträger aus der letzten Programmphase werden ermuntert, ihre Projekte weiterzuführen und neue Unternehmen dazu zu gewinnen. Für die Abrechnung von angemeldeten Unternehmen aus der letzten Programmphase gelten folgende Bedingungen: Unternehmen, welche Phase 1 abgeschlossen haben, setzen ihre Aktivitäten fort. Der Projektträger rechnet nach den neuen Bedingungen ab (Details siehe unter 5.2). Der bereits verrechnete Beitrag von CHF wird dabei berücksichtigt. Unternehmen, welche Phase 2 abgeschlossen haben und bis spätestens 31. Dezember 2014 Phase 3 abschliessen, werden anhand des excel-tools nach den Bedingungen aus dem Vorgängerprogramm abgerechnet. Der Projektträger muss die letzte Tranche in der Höhe von CHF bis spätestens Ende 28. Februar 2015 in Rechnung stellen. 5. Beiträge an Projektträger Als Beitrag für die Planung und den Aufbau eines Mobilitätsmanagementprogramms sieht das Programm MMU einen einmaligen Betrag von Fr. 5'000.- vor, sofern der Projektträger die Kriterien gemäss 5.1 erfüllen. Je beteiligtes Unternehmen und bei Arealen werden dem Projektträger Beiträge gemäss den Bedingungen unter 5.2 ausbezahlt. Anträge der Projektträger können jeweils per Ende Februar und per Ende August eingereicht werden. Letzter Eingabetermin für Beitragsabrechnungen ist der 28. Februar Aufbaubeitrag an Projektträger Die Berechtigung für einen Beitrag über CHF je Projektträger ist gegeben, wenn: - ein qualitätsgesichertes, mehrjähriges Programm geplant ist, mit welchem Mobilitätsmanagement in mehreren Unternehmen/Arealen lokal oder branchenspezifisch gebündelt eingeführt werden soll. Projektträger aus einer früheren Kampagnenphase, müssen eine neue Programmwelle planen, basierend auf den Erfahrungen aus ihrem alten Programm. - die Standortgemeinde (sofern diese nicht identisch ist mit dem Projektträger) und lokal tätige Transportanbieter miteinbezogen sind. - die Programmdauer mehrjährig ist (mind. 2 Jahre). Seite 5
6 - die Beratung und Betreuung der Unternehmen durch ausgewiesene und erfahrene Fachleute erfolgt, die über ausreichend fundiertes Wissen zu nachhaltiger und energieeffizienter Mobilität, über Mobilitätsmassnahmen sowie zu betrieblichen Managementsystemen (insb. Qualitäts- und/oder Umweltmanagementsysteme analog ISO 9000/ oder ISO 50'001) verfügen. - das Programm innert 6 Monaten nach Vertragsunterzeichnung gestartet wird. - der Projektträger mindestens im gleichen Betrag wie der Aufbaubeitrag Eigenleistungen erbringt. Der Aufbaubeitrag ist fällig, sobald von mindestens drei Unternehmen (für grössere Städte über EW) bzw. von mindestens zwei Unternehmen (für kleine und mittlere Gemeinden bis EW) eine verbindliche, schriftliche Zusage zur Teilnahme am Mehrjahresprogramm vorliegt. 5.2 Beiträge für teilnehmende Unternehmen und Areale Projektträger erhalten für jedes Unternehmen mit mind. 50 Mitarbeitenden, welches am Programm teilnimmt und die Kriterien gemäss erfüllt, einen Beitrag von max. CHF Ferner besteht die Möglichkeit bei Areallösungen einen Zusatzbeitrag von CHF geltend zu machen (siehe Arealbeitrag). Das Programm bietet den Unternehmen zwei mögliche Wege an, qualifizierte Mobilitätsmassnahmen 1 einzuführen und längerfristig umzusetzen. Weg A beinhaltet ein systemisches Vorgehen und Weg B ermöglicht einen lösungsorientierten Einstieg in ein Mobilitätsmanagement. Im Idealfall (Weg A) wird das Mobilitätsmanagement im betrieblichen Managementsystem verankert (z.b. Qualitäts- und/oder Umweltmanagementsysteme analog ISO 9000/ oder ISO ). Beitragsberechtigt ist der jeweilige Projektträger (Vertragspartner). Dieser kann die Beiträge aufgrund der mittels Mobilitätsmanagement Tool nachgewiesenen Module in Rechnung stellen. Alle Beiträge werden an die Projektträger als Vertragspartner von EnergieSchweiz für Gemeinden ausbezahlt. Die Projektträger sind angehalten, die Unterstützung den beteiligten Firmen in transparenter Form zu kommunizieren und einen Teil der Erfolgsbeiträge direkt an die erfolgreichen Unternehmen weiterzugeben oder indirekt durch das Bereitstellen von Beratungsleistungen. 1 Siehe: Empfehlung bezüglich Einsatzes von qualifizierten Massnahmen für ein Mobilitätsmanagement in Unternehmen (MMU) Seite 6
7 5.2.1 Kriterien für die Auszahlung der Beiträge pro Unternehmen Abrechnung Unternehmensbeitrag über Weg A Weg A beinhaltet ein systemisches Vorgehen mit zwei Modulen. Im ersten Modul (A1) werden nach einer ganzheitlichen Bestandesaufnahme und der Relevanzanalyse die Zielsetzungen definiert und ein Massnahmenplan erstellt. Der Mobilitätsmanagement- Prozess wird zudem im betrieblichen Managementsystem verankert. Nach Abschluss der Planungsphase (Kopie der Relevanzanalyse und des verabschiedeten Massnahmenplans an das Programm) kann der Beitrag von CHF für Modul A1 abgerechnet werden. Im Rahmen des zweiten Moduls (A2) werden die Massnahmen umgesetzt und dokumentiert. Modul A2 kann frühestens ein Jahr nach Beschluss des Massnahmenplans abgerechnet werden. Sobald mindestens eine erste qualifizierte Mobilitätsmassnahmen umgesetzt ist, eine Erfolgskontrolle durchgeführt wurde und die firmeninterne Berichterstattung (inkl. Nachweiskopie der Erfolgskontrolle an das Programm) zum Mobilitätsmanagement vorliegt, kann der Projektträger den Beitrag für Modul A2 von CHF in Rechnung stellen. Grafik zu Weg A VV = Verkehrsvorgang VV Geschäft VV Kunden VV Pendler VV Güter Planungsphase Umsetzung Bestandesaufnahme / Relevanzanalyse Zielsetzungen / Einzelziele Massnahmenplan Verankerung im Managementsystem & Verbesserungsprozess Umsetzung von Massnahmen Erfolgskontrolle (frühestens 1 Jahr nach dem Beschluss des Massnahmenplans) Modul A1 Modul A2 Modul A1 - Planungsphase für alle relevanten VV abgeschlossen: Erste Tranche nach Relevanzanalyse, Definition der Ziele, Vorliegen eines genehmigten Massnahmenplans für die relevanten Verkehrsvorgänge und Verankerung im betrieblichen Managementsystem Planungsphase abgeschlossen (roter Pfeil); Abrechnung Fr Modul A2 Umsetzungsphase für alle relevanten VV teilweise abgeschlossen: Zweite Tranche, wenn für die relevanten Verkehrsvorgänge mindestens eine erste qualifizierte Massnahmen umgesetzt ist und eine Erfolgskontrolle durchgeführt wurde Umsetzungsphase teilweise abgeschlossen (blauer Pfeil); Abrechnung Fr Seite 7
8 Abrechnung Unternehmensbeitrag über Weg B Weg B ermöglicht einen Einstieg über ein massnahmenorientiertes Vorgehen als direkte Antwort auf vorhandene Mobilitätsprobleme im Unternehmen. Im ersten Modul B1 wird die Ausgangslage des ausgewählten Verkehrsvorganges erhoben, Ziele definiert, ein Massnahmenplan erstellt und erste qualifizierte Massnahmen umgesetzt. Frühestens ein Jahr nach Beschluss des Massnahmenplans wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt und ein Massnahmenrapport erstellt. Nach Abschluss dieses massnahmenbezogenen Prozesses kann der Beitrag von CHF für das Modul B1 abgerechnet werden (Kopien der Ausgangslage und der Erfolgskontrolle). Im Unterschied zu Modul A1 ist bei Modul B1 keine ganzheitliche Bestandesaufnahme und keine Verankerung im betrieblichen Managementsystem erforderlich. Auch ein über Weg B eingestiegenes Unternehmen kann in einem zweiten Modul B2 sein Mobilitätsmanagement vervollständigen. Auf der Basis einer ganzheitlichen Bestandesaufnahme und der Relevanzanalyse ist für alle wichtigen Verkehrsvorgänge ein umfassender Massnahmenplan zu erstellen und umzusetzen. Zudem wird der Mobilitätsmanagement-Prozess im betrieblichen Managementsystem verankert. Modul B2 kann frühestens ein Jahr nach Beschluss des erweiterten Massnahmenplans und basierend auf der Durchführung einer Erfolgskontrolle und Vorliegen der firmeninternen Berichterstattung (Nachweiskopie inkl. Relevanzanalyse an die Programmleitung) mit einem Betrag von CHF abgerechnet werden. Grafik zu Weg B VV = Verkehrsvorgang VV Geschäft VV Kunden VV Pendler VV Güter Planungsphase Umsetzung Bestandesaufnahme / Relevanzanalyse Zielsetzungen / Einzelziele Massnahmenplan Verankerung im Managementsystem & Verbesserungsprozess Umsetzung von Massnahmen Erfolgskontrolle (frühestens 1 Jahr nach dem Beschluss des Massnahmenplans) Modul B2 Modul B1 Modul B1 Modul B1 Konzentration auf einen Verkehrsvorgang: Erste Tranche nach Planungs- und Umsetzungsphase für einen Verkehrsvorgang ohne zwingende Verankerung im betrieblichen Managementsystem (rote Pfeile); Abrechnung Fr Modul B2 Vollständige Implementierung MMU: Zweite Tranche, nach Planungs- und Umsetzungsphase für die relevanten Verkehrsvorgänge und Verankerung im betrieblichen Managementsystem (blauer Pfeil); Abrechnung Fr Seite 8
9 5.2.2 Kriterien für die Auszahlung eines Areal-Beitrags Projektträger, welche innerhalb eines Areals mehrere Unternehmen für gemeinsame Mobilitätsmassnahmen gewinnen können, erhalten gegen Einreichen einer Vereinbarung einen zusätzlichen Areal-Beitrag in Form einer einmaligen Prämie von Fr. 2' Voraussetzung für den Areal-Beitrag ist die Beteiligung von mindestens fünf Unternehmen (unabhängig ihrer Anzahl Mitarbeitenden) und eine aus Sicht Energieeffizienz erfolgversprechende Vereinbarung. Ein Prämienanspruch von CHF besteht, sobald das erste Unternehmen (oder ein Unternehmensverbund) mit mind. 50 Mitarbeitenden ein 1. Modul geltend machen kann. 6. Anmeldung zur Teilnahme am Programm Für interessierte Projektträger steht unter ein Antragsformular zur Verfügung. Zusammen mit dem Projektantrag ist vom Projektträger ein Konzept seines Mehrjahresprogramms Mobilitätsmanagement für Unternehmungen inklusiv Projektbudget einzureichen (siehe dazu auch Informationen unter 5.1). Ein entsprechender Leitfaden befindet sich ebenfalls auf der oben genannten Website. Anträge der Projektträger können jeweils per Ende Februar und per Ende August eingereicht werden. Letzter Eingabetermin für Projekteingaben ist der Kontakt: EnergieSchweiz für Gemeinden Monika Tschannen, c/o Rundum) mobil GmbH, Schulhausstrasse 2, 3600 Thun, Tel , Fax , info@rundum-mobil.ch Thun / Ettenhausen, 24. Juni 2014 / Kurt Egger und Monika Tschannen Seite 9
Mehrjahresprogramm
Mehrjahresprogramm 2014 2018 MMU Mobilitätsmanagement in Unternehmen Foto: Kantonsspital St.Gallen Pflichtenheft für Projektträger Inhalt 1. Ziel des Pflichtenheftes und Definition der Projektträger...
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrMIT NEUEN FACHTHEMEN
ZUM UMGANG MIT Version: 1.0 Datum: 15.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 3 1.1 Ziel und Zweck... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 1.3 Entwicklung und Fortführung... 3 2 DOKUMENTE... 4 2.1 Formular
MehrRichtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche
Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999
MehrPersonalverleih im IT-Bereich
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrSubventionen im Rahmen der Weiterbildung MAS Nachhaltiges Bauen (MAS, DAS, CAS)
ANTRAGSFORMULAR Subventionen im Rahmen der Weiterbildung MAS Nachhaltiges Bauen (MAS, DAS, CAS) Hochschule für Technik und Architektur Freiburg Nathalie Bachmann Boulevard de Pérolles 80 CP 32 1705 Freiburg
MehrVerordnung über die Weiterbildung
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vom 24. Februar 2016 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrDie 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung
DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389
MehrManagement Consulting-Vertrag
zwischen Vorname / Name - Auftraggeber - Strasse / Nr. PLZ / Ort Vorname / Name - Beauftragter - Strasse / Nr. PLZ / Ort A. Präambel 1. Der Beauftragte ist vom Auftraggeber für eine Beratung angefragt
MehrLeitlinie-Qualitätszirkel
Leitlinie-Qualitätszirkel 2 23 Leitlinie-Qualitätszirkel INHALTSVERZEICHNIS Präambel 3 1 Qualitätszirkel 3 1.1 Definition 3 1.2 Arten 3 1.3 Größe und Struktur 3 1.4 Themen, Dauer und Häufigkeit 4 1.5 Dokumentation
MehrKooperatives ecrm Zermatt
Kooperatives ecrm Zermatt Ausgangslage E- Mail- Marke+ng (bzw. Newsle6er- Marke+ng) ist aufgrund der hohen Reichweite und Akzeptanz bei den Kunden sowie der geringen Kosten ein sehr nützliches Marke+nginstrument
MehrGUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro.
GUT. Für die Gemeinschaft. Wir fördern Vereine, Verbände, soziale Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Jugendstätten, Hilfsorganisationen und sonstige Institutionen, die sich mit ihrem Vorhaben für die
MehrGEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN.
GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN. UNTERNEHMENSNACHFOLGE NUR WER WEISS, WO DAS ZIEL SEINER REISE IST, KANN AUCH DIE SEGEL RICHTIG
MehrKriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger
Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,
MehrAblauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung
Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung VAGA-Vereinigung für Aromapflege & Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2. Zertifizierung Einzelpersonen Je nach absolvierter Ausbildung
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrEKZ fördern Stromtankstellen. Reglement
EKZ fördern Stromtankstellen Reglement Förderansätze und Bedingungen Version vom 20. Dezember 2011 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. EKZ fördern Stromtankstellen... 3 2.1 Ziel... 3 2.2 Gegenstand der Förderung...
MehrTarif D 2008 2016 SUISA. Konzertgesellschaften SUISA. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik
SUISA Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik Tarif D 2008 2016 Konzertgesellschaften Genehmigt von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten
MehrKWF-Programm»Impulsprojekte«
KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und
MehrBeratungskompetenz Existenzgründung
Weiterbildung Beratungskompetenz Existenzgründung 11.-12.05.2015 Hoffmanns Höfe, Frankfurt, Heinrich-Hoffmann-Str. 3 Entscheidung zur Selbständigkeit Für MigrantInnen, die in ihre Heimatländer zurückkehren
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
MehrEU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung
EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung Richtlinien zur Antragstellung ab 2007/2008 www.lebenslanges-lernen.at/nkf I. An wen kann ich mich wenden? Für allgemeine Anfragen steht Ihnen Frau
MehrCHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ
CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren
MehrUnternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
MehrWärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung
Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung 2 Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung Hier finden Sie Hinweise und Tipps, die Sie dabei
MehrSVEB-Zertifikat. Leitfaden zur Erlangung des SVEB-Zertifikats für bisherige und angehende Expertinnen und Experten J+S/esa
SVEB-Zertifikat Leitfaden zur Erlangung des SVEB-Zertifikats für bisherige und angehende Expertinnen und Experten J+S/esa Dokument der Ausbildung 1.12.2015 Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 1. Zulassungsbedingungen
MehrAusstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen
Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Straße: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die CloudConf 2012 getroffen. Die
MehrWegleitung zum Formular zur Unterstützung von Sportvereinen
Stadthaus Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf Telefon +41 (0)44 801 83 91 vereine@duebendorf.ch Kultur und Sport Wegleitung zum Formular zur Unterstützung von Sportvereinen In dieser Wegleitung wird erklärt,
MehrKatalog Unterstützungsleistungen zur Umsetzung Kantonales Kinder- und Jugendleitbild
Katalog Unterstützungsleistungen zur Umsetzung Kantonales Kinder- und Jugendleitbild Im Rahmen der Umsetzung des Kantonalen Kinder- und Jugendleitbildes (2014-2020) unterstützt der Kanton Luzern Gemeinden,
MehrVerordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988
45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988
MehrKategorien der Hauptpreise (Bitte ankreuzen!)
Kategorien der Hauptpreise (Bitte ankreuzen!) Hinweis: Umweltidee Best Green Innovation Ideenförderer Idea Angel Trendidee Ideas For Upcoming Challenges Internationale Idee International Idea Die feierliche
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrEinwohnergemeinde 3428 Wiler b. U. Wiler's Energiebatze 2014
Einwohnergemeinde 3428 Wiler b. U. Wiler's Energiebatze 2014 02.12.2013 Reglement Wilers Energiebatze 2014 Seite 1 Inhalt 1. Ausgangslage...2 2. Förderprojekte...3 2.1 Energieberatung...3 2.2 Gebäudeausweis
MehrLEITFADEN STORNIERUNG
LEITFADEN STORNIERUNG An den Mautstellen-Terminals (MsT) und im Internet-Einbuchungssystem (IEBS) können Sie bereits gebuchte Fahrtstrecken stornieren. Dieser Leitfaden soll Sie bei der Stornierung unterstützen.
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrVerbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.
Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten
Mehr10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.
M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,
MehrANMELDUNG FÜR BVDW tools Lounge Berlin, 16.-17. Juni 2015
ANMELDUNG FÜR BVDW tools Lounge Berlin, 16.-17. Juni 2015 Ihr Kontakt: BVDW Jennifer N. Morgan Leiterin Messen und Kooperationen T: 0211-600-456-22 E: morgan@bvdw.org Messe Berlin Rita Schönberg Project
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
MehrD i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen
D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrProjekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern
Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Anforderungsprofil / Leistungsvereinbarung 1. Ausgangslage 2. Das Konzept 3. Erwartungen
MehrGesundheit im Betrieb
Der Netzwerkgedanke Kleinere und Mittlere Unternehmen (KMU) verfügen oft nicht über die Kapazitäten, ein eigenes, umfassendes BGM aufzubauen. Mit dem Netzwerk Gesunde Betriebe Kinzigtal schaffen wir diese
MehrAUSBILDUNGSPROGRAMM 2010
Dipl. Naturheilpraktikerin AUSBILDUNGSPROGRAMM 2010 Sind Sie interessiert an der STEINHEILKUNDE und möchten mehr dazu erfahren? Nachfolgend finden Sie die unterschiedlichen Angebote für Ausbildungen in
MehrGesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW
Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4
MehrFragebogen zur Bewerbung
Fragebogen zur Bewerbung als Partner des Nationalparks Unteres Odertal Name des Anbieters/ Unternehmens Inhaber/in des Unternehmens bzw. Geschäftsführer/in Straße PLZ/ Ort Telefon Fax Email Homepage Ihr
MehrHausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule
Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,
MehrProtokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW
1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung
MehrINTERNET SERVICES ONLINE
VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrAnleitung für die Registrierung bei OB10
1 / 5 Anleitung für die Registrierung bei OB10 Um Ihre Registrierung erfolgreich abzuschließen, müssen Sie folgende Daten angeben: Ihren Registrierungsschlüssel oder die OB10-Nummer Ihres Kunden Diese
MehrNeomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer
mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrAGB Teil 5 - Support. Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge
Thema AGB Teil 5 - Support Letzte Anpassung 17. Dezember 2013 Status / Version Final - V 1.0 Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge Summary Erstellung Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingen
MehrGW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK
Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE
MehrSponsoringkonzept. Unser Partnerkonzept basiert auf dem Prinzip von. Leistung und Gegenleistung!
Sponsoringkonzept Unser Partnerkonzept basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung! Verein "Musical Fever" Sonnenhofstrasse 26, CH-6020 Emmenbrücke E-Mail info@musicalfever.net www.musicalfever.net
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
MehrSei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen
Sei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen Nur wer neugierig ist, kann lernen (Goethe) Projektkonzept für Schüler an Haupt- und Realschulen Ziel: Steigerung der Ausbildungsfähigkeit
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrLeitfaden für ein Praktikum. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg
Leitfaden für ein Praktikum Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Allgemeines Dieser Praktikumsleitfaden gibt Orientierung und Empfehlungen über den Ablauf und den Inhalt eines Praktikums in der Kreisverwaltung.
MehrSynchronisations- Assistent
TimePunch Synchronisations- Assistent Benutzerhandbuch Gerhard Stephan Softwareentwicklung -und Vertrieb 25.08.2011 Dokumenten Information: Dokumenten-Name Benutzerhandbuch, Synchronisations-Assistent
MehrLeitfaden zum Antrag auf Förderung von TalentTagen in Paralympischen Sportarten
1. Präambel Leitfaden zum Antrag auf Förderung von TalentTagen in Paralympischen Sportarten Ziel der TalentTage ist es, möglichst vielen jungen Menschen den Einstieg in den Behindertensport zu ermöglichen.
Mehr1. Tag der Verpackung. 11. Juni 2015
1. Tag der Verpackung 11. Juni 2015 Wie Strom, Wasser und Gas ist die Verpackung zu einer selbstverständlichen Voraussetzung für unsere hohe Stufe der Zivilisation geworden. Eine Voraussetzung, die uns
MehrVerlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:
Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend
MehrAn die Gläubiger der ALPHA Events UG
An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren
MehrVom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr
Anmeldung Marktfahrer Händler die lediglich Waren verkaufen und keine Darbietungen während mindestens zwei Stunden an diesem Abend dem Publikum anbieten, gelten bei uns als Marktfahrer. Die Standgebühr
MehrDie BFV Ferien-Fussballschule in Ihrem Verein. Spaß Spiel Fußballtraining
Die BFV Ferien-Fussballschule in Ihrem Verein Spaß Spiel Fußballtraining - Was ist das? Fünf (bzw. drei) Tage Fußballschule in den Pfingst- und Sommerferien Für die Kinder und Jugendlichen Ihres Vereins
MehrGroßbeerener Spielplatzpaten
Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich
MehrVermögensberatung. Inhalt
Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich
MehrHinweise und Ausfüllhilfe zur Belegführung
Hinweise und Ausfüllhilfe zur Stand Dezember 2014 Erläuterung Zuwendungsvertrag Was gibt den Rahmen für die Durchführung der Maßnahme vor? Förderrichtlinie Kultur macht stark Vertrag und Nebenbestimmungen
MehrEnergieaudit. Energieaudit.
Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!
MehrPflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache
Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrI n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000
Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrSTEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KAROLINENSTRASSE 28-30 90402 NÜRNBERG TEL. 0911/94 62 6-19 UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen (Ausbildender) Ort Straße und (Umzuschulender) Ort
MehrRechnungslegungshandbuch
Rechnungslegungshandbuch für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER 21 Version 2015 Mit Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1 Einleitung...
MehrIBM SPSS Statistics Version 23. Einführung in Installation und Lizenzierung
IBM SPSS Statistics Version 23 Einführung in Installation und Lizenzierung Inhaltsverzeichnis Einführung in Installation und Lizenzierung................ 1 Einführung............... 1 Lizenztypen..............
MehrBetriebs-Check Gesundheit
Betriebs-Check Gesundheit 1. Rahmenbedingungen für Betriebliche Gesundheitsförderung Um die Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig zu fördern, sind bestimmte Rahmenbedingungen erforderlich. Sind Wohlbefinden
MehrAktions-Tool. Online-Verwaltung für Einrichtungen & Unternehmen. Online-Verwaltung für Einrichtungen & Unternehmen
Aktions-Tool Online-Verwaltung für Einrichtungen & Unternehmen Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Willkommen beim Veranstaltungs-Tool des Boys Day Kapitel 2 Online-Verwaltung für Einrichtungen und Organisationen
MehrRahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit
Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei
MehrKirchlicher Datenschutz
Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst
MehrBetriebsnahe Umschulung. Umschulung in Partnerschaft mit Unternehmen
Betriebsnahe Umschulung Umschulung in Partnerschaft mit Unternehmen Was ist eine betriebsnahe Umschulung? Die betriebsnahe Umschulung findet an zwei Lernorten statt: Im Berufsförderungswerk Köln wird das
MehrKathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal
Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014
Mehr1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6
Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten
MehrIII. Förderprogramm Gebäude
Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrPalme & Eckert Web-Marketing
Palme & Eckert Web-Marketing Google AdWords, Facebook & Co. Viele Website-Besucher zu haben ist gut - qualifizierte Besucher zu haben, die Kunden werden können, deutlich besser. Neben den Suchmaschinen
MehrÜberblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie
Überblick: Einführung und betriebliche Umsetzung der Weiterbildung zu Prozess- oder Applikationsexperten in der Produktionstechnologie Ziel: Spezialisten in der Produktionstechnologie Sie wollen als Vorgesetzte/r
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
Mehrakademie perspektivenwechsel
Anmeldeformular für die Teilnahme an dem Studiengang Master of Arts in Mediation, Konfliktforschung und Implementierung von konstruktiven Konfliktlösungssystemen Bitte füllen Sie die folgenden Punkte gut
Mehr