Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie

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1 Prozessname Prozesseigner/in Prozessverantwortliche/r Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie Zentralschulpflege Kreisschulpflege-Präsident/in Beobachtungen in der Klasse 6 Konsens zu Beizug SPD? Schulisches Standortgespräch 7 SPD-Abklärung anordnen? 3 Information an Schulleitung 8 Schulpsychologische Abklärung 9 Beizug Fachpersonen Prüfung von Alternativen erfolgt? 0 Fachärztliches Gutachten Schulpsychologischer Bericht 5 Konsens für Audiopädagogische Empfehlung für Audiopädagogische Fachärztliches Gutachten 3 Einigkeit bzgl. Audiopädagogische Antrag an KSP Ergänzende Abklärungen? 5 Ergänzende Abklärungen 3 Entscheid Einteilung in Audiopädagogische 6 Anhörung Eltern (rechtliches Gehör) 7 Verfügung resp. Ablehnungsverfügung Zuteilung zu Audiopädagogische Therapie 5 Umsetzung 9 Entscheid der KSP für Audiopädagogische 8 Rekurs der Eltern? 0 Gerichtsbeschluss für Audiopädagogische Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie 6. Februar 03

2 Klassen LP IF SHP SL KSP ZSP Eltern SPD Fachpersonen Departement Schule und Sport Teilnehmende Nr. Schritte weitergehende Schritte Beobachtungen in der Klasse Z Z F Schulisches Standortgespräch Z Z F Z F F 3 Information an Schulleitung V Prüfung von Alternativen erfolgt? F F V F F F F Nr. 5 F F V F F F F 5 Konsens für Audiopädagogische Z Z Z Z Nr. Nr. 6 6 Konsens zu Beizug SPD? Z Z Z Z Nr. 8 Nr. 7 7 SPD-Abklärung anordnen? E Nr. 9 F F F V F F F 8 Schulpsychologische Abklärung Z 9 Beizug Fachpersonen V 0 Fachärztliches Gutachten V Schulpsychologischer Bericht V Empfehlung für Audiopädagogische V Nr. 3 F F F V F F F 3 Einigkeit bezüglich Audiopädagogische Z Z Z Z Z F Nr. Nr. Ergänzende Abklärungen? V Nr. 5 Nr. 6 5 Ergänzende Abklärungen Nr. 3 V 6 Anhörung Eltern (rechtliches Gehör) V Z 7 Verfügung resp. Ablehnungsverfügung V 8 Rekurs der Eltern? V Nr. 0 Nr. 9 9 Entscheid der KSP für Audiopädagogische E Nr. F F F V F F F 0 Gerichtsbeschluss für Audiopädagogische E Nr. F F F V F F F Fachärztliches Gutachten V Antrag an KSP V 3 Entscheid Einteilung in Audiopädagogische E Nr. F F V F F F F Zuteilung zu Audiopädagogische Therapie V 5 Umsetzung V Legende Z = Zwingend V = Verantwortlich F = Fakultativ E = Entscheid Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie 6. Februar 03

3 Erläuterungen zu den einzelnen Punkten Nr. Erläuterungen Beobachtungen in der Klasse Die Klassenlehrpersonen und die Schulische Heilpädagogin der IF sowie allenfalls noch andere Fachpersonen halten ihre Beobachtungen schriftlich fest. In einem gemeinsamen Gespräch werden diese Beobachtungen ausgetauscht. Diese Beobachtungen bilden die Grundlage für die Durchführung des Standortgespräches. Schulisches Standortgespräch Wenn Eltern, Lehrpersonen oder weitere Fachpersonen (z.b. Schulische Heilpädagogin, Arzt, Schulsozialarbeit) Schwierigkeiten, Veränderungen oder Auffälligkeiten im Verhalten oder den Leistungen der Schülerin oder des Schülers wahrnehmen wird ein schulisches Standortgespräch mit Eltern und Lehrperson(en) geführt ( Abs. VSM). Am Gespräch sollen diejenigen Personen teilnehmen, die für die Klärung der Situation wichtig sein können. Immer sind die Lehrperson und die Erziehungsverantwortlichen (Vater und/oder Mutter) dabei. (Quelle: Kurzinformation: Wie führen wir..., BiD) 3 Information an Schulleitung Die Klassenlehrperson informiert die Schulleitung über das schulische Standortgespräch. Prüfung von Alternativen erfolgt? Mögliche Alternativen: IF, DaZ, Förderung in Fördergruppen, Kleinklasse, Einschulungsklasse (. Primarklasse), Exploratio (Primarstufe), Jump/Jumpina (Sekstufe), 5 Konsens zu Audiopädagogische Für die Zuweisung zu Audiopädagogische Therapie ist das Verfahren «Schulische Standortgespräche» massgebend. Der Vorschlag über die anzuordnende Massnahme erfolgt konsensorientiert im Rahmen des Schulischen Standortgesprächs. Mit der Zustimmung der Schulleitung wird der Vorschlag zur Entscheidung und gelangt als Antrag an die Kreisschulpflege. Sofern zwischen Lehrpersonen, Schulischer Heilpädagogin, Erziehungsberechtigten und Schulleitung keine Einigung erzielt wird, muss der Beizug des SPD erfolgen. Relevante Bestimmungen siehe Art. Abs. Sopäregl. und 38 und 39 VSG sowie 5 und 6 VSM. 6 Konsens zu Beizug SPD? Kann keine Einigung über die sonderpädagogische Massnahme erzielt werden oder bestehen Unklarheiten, wird eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt. Diese kann von der Kreisschulpflege auch gegen den Willen der Eltern angeordnet werden. 7 SPD-Abklärung anordnen Die Kreisschulpflege ordnet eine SPD Abklärung an. 8 Schulpsychologische Abklärung Die Abklärung wird (in der Regel) durch den schulpsychologischen Dienst des DSS durchgeführt. Dieser kann weitere Fachpersonen beiziehen. 9 Beizug Fachpersonen Der SPD veranlasst eine Abklärung durch Fachleute, wenn besondere, vor allem medizinische, heilpädagogische, logopädische oder psychomotorische Kenntnisse notwendig sind. Für eine audiopädagogische Therapie muss ein fachärztliches Gutachten vorliegen (Art. 9 Abs. Sopäregl.). 0 Fachärztliches Gutachten Die abklärende Fachperson verfasst einen Bericht mit einer Einschätzung über den Förderbedarf. / Schulpsychologischer Bericht / Empfehlung für Audiopädagogische Der SPD verfasst einen Bericht mit einer Empfehlung für Audiopädagogische Therapie. Wurden weitere Fachpersonen beigezogen, fliesst deren Bericht in den schulpsychologischen Bericht ein. 8 Rekursmöglichkeit Eltern Sind die Eltern mit dem Entscheid betr. Einteilung in die Audiopädagogische Therapie nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit, Rekurs beim Bezirksrat einzureichen. Antrag an KSP Die Schulleitung stellt für den neuen Schüler Antrag bei der Kreisschulpflege an. 3 Entscheid Einteilung in Audiopädagogische Die KSP entscheidet über den Antrag (Art. Abs. 5 Sopäregl.). Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie 6. Februar 03

4 Zuteilung zu Audiopädagogische Therapie Die Kreisschulpflege teilt die Schülerin/den Schüler in die Audiopädagogische Therapie ein. 5 Umsetzung Spätestens nach einem Jahr werden die vereinbarten Förderziele im Rahmen des Schulischen Standortgesprächs überprüft. Ergänzende rechtliche Quellen und Hinweise Reglement über die sonderpädagogischen Massnahmen in der Stadt Winterthur vom 3. Mai 008 Art. Abs. Art. Abs. 5 Art. 9 Abs. Über die Anordnung aller übrigen sonderpädagogischen Massnahmen entscheidet die Kreisschulpflege, sofern zwischen Fachlehr- und Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten und Schulleitung keine Einigung erzielt wird. 5 Audiopädagogische Angebote sind immer von der zuständigen Kreisschulpflege zu bewilligen. Die Anordnung einer audiopädagogischen Massnahme setzt die Einholung eines fachärztlichen Gutachtens voraus. Volksschulgesetz (VSG) vom 7. Februar Kann keine Einigung über die sonderpädagogische Massnahme erzielt werden oder bestehen Unklarheiten, wird eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt. Diese kann von der Schulpflege auch gegen den Willen der Eltern angeordnet werden. Die Zuweisung zum Aufnahmeunterricht oder zu einer Aufnahmeklasse kann ohne Abklärung erfolgen. Die schulpsychologische Abklärung erfolgt im Rahmen eines von der Direktion bezeichneten Klassifikationssystems. 3 Bei Bedarf können weitere Fachleute beigezogen werden. 39 Wird nach durchgeführter schulpsychologischer Abklärung unter den Beteiligten keine Einigung erzielt, entscheidet die Schulpflege. Sie berücksichtigt dabei das Kindeswohl und die Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) (vom. Juli 007) Die Prüfung einer sonderpädagogischen Massnahme setzt eine Standortbestimmung voraus. Diese erfolgt auf Antrag der Lehrpersonen oder der Eltern. In der Standortbestimmung legen die Beteiligten den Förderbedarf, die Förderziele und den weiteren Ablauf fest. Das Volksschulamt regelt das Verfahren. Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie 6. Februar 03

5 5 6 Eine schulpsychologische Abklärung wird durchgeführt, wenn:a.die Schülerin oder der Schüler einer Sonderschulung zugewiesen werden soll,b.von den Beteiligten keine Einigung über die sonderpädagogische Massnahme erzielt werden kann,c.unklarheiten bestehen. Die Abklärung wird in der Regel beim zuständigen schulpsychologischen Dienst durchgeführt. Dieser kann weitere Unterlagen beiziehen. 3 Er veranlasst eine Abklärung durch Fachleute, wenn besondere, vor allem medizinische, logopädische oder psychomotorische Kenntnisse notwendig sind. Der schulpsychologische Dienst verfasst einen Bericht mit einer Empfehlung über Art und Umfang einer allfälligen Massnahme. 5 Steht eine stationäre Massnahme zur Diskussion, sind in der Regel die Organe der Jugendfürsorge einzubeziehen. 6 Das Volksschulamt bezeichnet Fachleute für die Abklärungen gemäss Abs. 3. Nach Durchführung der Standortbestimmung und einer allfälligen Abklärung unterbreiten die Lehrpersonen und die Eltern der Schulleitung einen Vorschlag für die anzuordnende Massnahme. Die Abklärung darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. Mit der Zustimmung durch die Schulleitung wird der Vorschlag zur Entscheidung. Können sich die Lehrpersonen und die Eltern nicht einigen oder stimmt die Schulleitung ihrem Vorschlag nicht zu, entscheidet die Schulpflege. Sie kann ergänzende Abklärungen anordnen. 3 Die Entscheidung hält fest, welche Massnahme angeordnet und wann sie überprüft wird. Eine Sonderschulung bedarf stets der Zustimmung der Schulpflege. Kurzinformation: Wie führen wir an unserer Schule schulische Standortgespräche durch (Bildungsdirektion Kanton Zürich, 009) Alternativen: IF DaZ Fördergruppen Kleinklasse Kleinklassen werden mit 8 Schülerinnen und Schülern geführt und von einer Schulischen Heilpädagogin oder einem Schulischen Heilpädagogen (SHP) unterrichtet. Die Kleinklasse fördert Schülerinnen und Schüler mit besonders hohem Förderbedarf. Neben den klassen- und stufenbezogenen Lernzielen liegen wichtige Förderziele in den Bereichen allgemeines Lernen, Umgang mit Anforderungen und Umgang mit Menschen. Kleinklassen sollten nur zeitlich begrenzte Lösungen sein. EK Die Einschulungsklasse ist für max. Kinder gedacht, die den Lernanforderungen der. Klasse noch nicht gewachsen sind und für die ein weiteres Jahr im Kindergarten nicht angebracht ist. Ziel ist die Vorbereitung auf die Lernanforderungen der. Primarklasse hinsichtlich der körperlichen, kognitiven, sprachlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung. Exploratio Die Begabungs- und Begabtenförderung der Stadt Winterthur Jump/Jumpina Jugendprogramm für 3-7 jährige Schüler zwischen Schule, Beruf und Freizeit / Angebot für vorzeitig aus der Schule ausgeschiedene Schüler, die eine Anschlusslösung suchen. Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie 6. Februar 03

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