b) nicht stimmberechtigt: Bürgermeister Bernd Sienknecht, Herr Detlef Strufe als beratendes Mitglied, verschiedene Gemeindevertreter/innen
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- Matilde Albert
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1 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Verkehrs- und Werkausschusses der Gemeinde Osterrönfeld am Donnerstag, 07. Juni 2007, im Verwaltungsgebäude Osterrönfeld Beginn: Uhr Ende: Uhr Az.: Ma Anwesend sind: a) stimmberechtigt: Der Ausschussvorsitzende Herr Rolf Brandt Die Ausschussmitglieder Herr Axel Dinges Herr Uwe Tödt Herr Andreas Rathje Frau Melanie Volquardts b) nicht stimmberechtigt: Bürgermeister Bernd Sienknecht, Herr Detlef Strufe als beratendes Mitglied, verschiedene Gemeindevertreter/innen und bürgerliche Mitglieder, Herr Peter Klarmann, Herr Karsten Rüger sowie Frau Dörthe Martens von der Amtsverwaltung, letztere als Protokollführerin c) als Gast anwesend: Herr Künzel, Leiter der Polizeistation Osterrönfeld Der Ausschussvorsitzende, Herr Brandt, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zu dieser Sitzung mit Einladung vom 21. Mai 2007 ordnungsgemäß unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen wurde. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sind öffentlich bekannt gemacht worden. Gegen die ordnungsgemäße Einladung werden keine Einwendungen erhoben. Aufgrund der Anzahl der erschienenen Mitglieder ist der Ausschuss beschlussfähig. Der Ausschussvorsitzende beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern: TOP 2 Verbindungsweg zwischen Aspelweg und Aukamp Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig beschlossen. Damit ergibt sich folgende Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Verbindungsweg zwischen Aspelweg und Aukamp
2 Winterdienst Sachstandsbericht 4. Schießstand Bürgerzentrum Sachstandsbericht 5. Sanitäre Einrichtungen im Bereich Jugendzentrum 6. Gemeindeeigenes Grundstück Dorfstr Dachsanierung Anbau Verwaltungsgebäude Osterrönfeld 8. Verschiedenes Öffentlicher Teil TOP 1: Es gab keine Wortmeldungen. TOP 2: Herr Brandt berichtet, dass der Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am , dem Verkehrs- und Werkausschuss empfohlen hat, über eine Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Verbindungsweg zwischen Aspelweg und Aukamp zu beraten. In der Vergangenheit ist der Antrag der Gemeinde Osterrönfeld, die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen, von der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgelehnt worden. Der Ausbau des Verbindungsweges ist sehr kostenintensiv und erst sinnvoll, wenn durch die Ansiedlung der Fa. REpower auf dem Gelände an der Straße Am Kamp die dort vorgesehene wohnbauliche Nutzung entfalle, so dass die Flächen südlich des Verbindungsweges dann für eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen werden könnten. Eine weitere Möglichkeit ist die Sperrung des Weges für den Kraftfahrzeugverkehr. In diesem Zusammenhang begrüßt Herr Brandt Herrn Künzel und bittet ihn um Stellungnahme. Herr Künzel berichtet, dass die Anwohner beantragen, den Verbindungsweg für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren. Auf Nachfrage begründen diese den Antrag mit der nicht vorhandenen Verkehrssicherheit auf dem Weg für die Schulkinder, weil es dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt und man im Schnittpunkt der Kurve den Gegenverkehr nicht ausweichen kann. Herr Künzel informiert darüber, dass es in diesem Jahr im Verbindungsweg lediglich einen Unfall mit einer leichtverletzten Person gegeben hat und der Weg ansonsten auch nicht als unfallträchtig gilt. Er hat in den vergangenen Tagen dort zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr eine Verkehrszählung durchgeführt, die ergeben hat, dass der Weg neben Radfahrern und Fußgängern von 45 Pkw (wovon 5 keine Schülertransporte
3 - 3 - waren) benutzt wurde. Er sieht darin kein überhöhtes Verkehrsaufkommen und somit auch keine Notwendigkeit, den Verbindungsweg für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren. Außerdem würde die Dorfstraße dann noch stärker frequentiert werden und andere ähnlich genutzte Schulwege (z.b. im Bereich Ohldörp ) müssten dann auch gesperrt werden. Herr Künzel regt an, dass die Schulkinder von den Eltern mit dem Rad zur Schule gebracht werden sollten, damit sie schon früh eine gewisse Sicherheit im Straßenverkehr erlangen. Nach eingehender Diskussion beschließt der Ausschuss einstimmig, den Verbindungsweg zwischen Aspelweg und Aukamp nicht für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren. TOP 3: Herr Sienknecht berichtet, dass mit der Stadt Rendsburg Gespräche hinsichtlich der Übernahme des Winterdienstes für die Gemeinde Osterrönfeld geführt und die betroffenen Strecken besichtigt wurden. Die Durchführung des Winterdienstes in der Gemeinde Osterrönfeld sei für die Stadt Rendsburg unproblematisch. Die Räum- und Streupflicht und somit auch die Haftung, würde auf die Stadt Rendsburg übergehen. Ein entsprechender Vertragsentwurf, in dem auf Stundenbasis zuzüglich des Streuguts abgerechnet werden soll, wird z.zt. vorbereitet. Der Winter 2007/2008 sollte dann als Testphase genutzt werden, wobei die Gehwege weiterhin vom Bauhof der Gemeinde Osterrönfeld gestreut bzw. geräumt werden. Weiter informiert Herr Sienknecht die Ausschussmitglieder darüber, dass die Investition für örtliche Bauunternehmer und Lohnunternehmer für das Vorhalten von entsprechenden Fahrzeugen zur Durchführung des Winterdienstes zu groß ist. Herr Klarmann weist ergänzend darauf hin, dass auch im Hinblick auf die Verlässlichkeit der Stadt Rendsburg bei der Durchführung des Winterdienstes keine weiteren Verhandlungen mit örtlichen Bauunternehmen bzw. Lohnunternehmen mehr geführt werden sollten. Nach kurzer Diskussion beschließt der Ausschuss einstimmig, das Bürgermeister Sienknecht die Verhandlungen mit der Stadt Rendsburg wegen der Übernahme des Winterdienstes für die Gemeinde Osterrönfeld fortführen soll. TOP 4: Herr Sienknecht gibt dem Ausschuss zur Kenntnis, dass die Errichtung eines überdachten Schießstandes auf der Außenfläche im Bereich des Bühnensaales des Bürgerzentrums (siehe Niederschrift v , Pkt. 7) nach Gesprächen mit dem
4 - 4 - zuständigen Schießstandsachverständigen kein Problem sei. Beim Bau des Unterstandes hat der Schützenverein Eigenleistung zugesagt. Eine Kostenermittlung für die Baumaßnahme wird noch durchgeführt. In diesem Zusammenhang äußert der Zuhörer Herr Jasmer seinen Unmut darüber, dass eine Baumaßnahme für den Schützenverein finanziert werden soll, jedoch die Verbreiterung der Eingangstür im Bürgerzentrum aus Kostengründen abgelehnt wurde. Zudem wird die Fluchttür immer noch zeitweise von abgestellten Fahrrädern versperrt. Herr Sienknecht entgegnet, dass der Sozialverband dann ggf. auf das Abstellverbot hinweisen sollte. TOP 5: Herr Brandt berichtet dem Ausschuss, dass die erforderlichen Reparaturen der sanitären Einrichtungen im Bereich des Jugendzentrums abgeschlossen sind. Für die Sanierung liegen dem Ausschuss 2 Varianten mit entsprechender Kostenschätzung vor. Bei der Variante 1, die vorsieht, den vorhandenen Abstellraum zu belassen, würden die Kosten rd ,00 brutto betragen. Bei der 2. Variante ist vorgesehen, den Abstellraum in die Sanierung mit einzubeziehen. Hier würden die Kosten rd ,00 brutto betragen. Nach eingehender Diskussion empfiehlt der Ausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, im Haushaltsjahr 2008 Mittel für die Sanierung der sanitären Einrichtungen im Bereich des Jugendzentrums entsprechend der Variante 2, die dann auch ein Behinderten WC berücksichtigen soll, bereitzustellen. TOP 6: Herr Brandt berichtet dem Ausschuss, dass der Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am beschlossen hat, das vorhandene Gebäude auf dem Grundstück Dorfstr. 9 abreißen zu lassen. Der Abriss des Gebäudes mit anschließender Wiederherrichtung des Grundstücks würde Kosten in Höhe von ca ,00 brutto betragen. Herr Sienknecht weist noch einmal auf den sehr schlechten Zustand des Gebäudes hin und befürwortet deshalb dessen Abriss. Nach kurzer Diskussion beschließt der Verkehrs- und Werkausschuss einstimmig, das Gebäude auf dem Grundstück Dorfstr. 9 noch in diesem Jahr abreißen zu lassen und empfiehlt deswegen dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, die dafür erforderlichen Mittel im Nachtragshaushalt 2007 bereitzustellen.
5 - 5 TOP 7: Herr Brandt erinnert daran, dass für die Dachsanierung des Anbaus des Verwaltungsgebäudes Osterrönfeld bereits Mittel bereitgestellt, jedoch mit einem Sperrvermerk versehen worden sind. Herr Rüger erläutert noch einmal, dass der von den Eheleuten Peters-Hilburger genutzte Raum und der Heizungsraum betroffen sind. Die vorhandene Bitumenabdichtung ist defekt. Bei den von den Eheleuten Peters- Hilburger genutzen Raum sind die Anschlüsse Dach/Wand abgerissen, die Dachkonstruktion jedoch noch nicht beschädigt ist. Hier sei lediglich die Erneuerung der Dachabdichtung aus Bitumenschweißbahnen und der Dachentwässerung erforderlich. Beim Heizungsraum tritt schon seit mehreren Jahren Regenwasser ein und hat die vorhandenen Holzschwellen und Teile der Dachsparren beschädigt, so dass neben der Erneuerung der Dachentwässerung und der Dachabdichtung aus Bitumenschweißbahnen auch ein Teilaustausch der Dackkonstruktion erforderlich ist. Die Kosten für die Dachsanierung dieser beiden Gebäudeteile des Anbaus würden ca ,00 brutto betragen. Eine weitere Möglichkeit ist es, die gesamte Dachfläche des Anbaus mit Aluminiumeindeckung (wie tlw. bereits vorhanden) zu sanieren. Hier würden die Kosten ca ,00 betragen. Auf Nachfrage erklärte Herr Rüger, dass die Sanierung der Dachfläche mit Bitumenschweißbahnen eine Haltbarkeit von ca. 20 Jahren hat. Nach kurzer Diskussion beschließt der Ausschuss einstimmig, dass die Dachsanierung des Anbaus des Verwaltungsgebäudes wie in der kostengünstigeren Variante beschrieben durchgeführt werden und die Verwaltung die erforderlichen Arbeiten hierfür ausschreiben soll. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird einstimmig empfohlen, den Sperrvermerk für die bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel aufzuheben. TOP 8: Herr Brandt gibt dem Ausschuss zur Kenntnis, dass ein erneuter Antrag der Gemeinde Osterrönfeld auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h im Schwarzen Weg von der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde, wie schon mehrmals in der Vergangenheit, abgelehnt worden ist. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht möglich, weil hier weder eine örtliche Besonderheit, noch eine besondere Gefahrenlage vorliegt, die eine Beschränkung bzw. Verbote des fließenden Verkehrs durch das Aufstellen von Verkehrszeichen rechtfertigen würde.
6 - 6 - Weiter gibt Herr Brandt den Ausschussmitgliedern das Schreiben der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Kenntnis, wonach die Entfernung vorfahrtregelnder Verkehrszeichen in der Straße An der Hochbrücke angeordnet wird, so dass dann in diesem Bereich die Vorfahrtregelung Rechts vor Links gilt. Herr Sienknecht teilt mit, dass das Richtfest des OTSV für die Erweiterung des Sportlerheims am um Uhr stattfindet. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende mit einem Dank für die rege Mitarbeit um Uhr die Sitzung. Ausschussvorsitzender Protokollführerin
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