Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfe der Hamburger Haushaltspolitik

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1 Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfe der Hamburger Haushaltspolitik

2 Alte Finanzplanung: Kreditrahmen wird voll ausgeschöpft, Rücklage wird verbraucht Ausgleich negativer Finanzierungssalden

3 Alte Finanzplanung: Nettokreditaufnahme über 2012 hinaus Begrenzung der Kreditaufnahme nach 18 LHO Bis 2012 Ab 2013 Kreditaufnahme immerin Höhe der eigenfinanzierten Investitionen zulässig Kreditfinanzierung von Investitionen nur zulässig, um den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen oder bei vergleichbar schwierigem Grund. Tilgungsplanung erforderlich

4 Keine Verbesserung der Einnahmeperspektiven Entwicklung der Steuereinnahmen Ist und Prognose Mio.

5 Haushaltsplanung für 2011 bis 2014: drastischer Anstieg der Finanzierungsdefizite Negative Finanzierungssalden nach vorläufigem Stand der Haushaltsaufstellung, inkl. Steuerschätzung und Schulfrieden Mio.

6 Zwischenstand der Haushaltsaufstellung: Erheblicher Handlungsbedarf zum Haushaltsausgleich Mio. Finanzierungsdefizite und ihre Deckung

7 Hauptproblem bis 2014: Konsolidierung im Betriebshaushalt Planung sieht vor: Eigenfinanzierte Investitionen werden komplett durch Neuverschuldung finanziert Kürzung von Investitionen erzwingt Absenkung der Nettokreditaufnahme, kurzfristiger Handlungsbedarf bleibt daher unverändert. Die Operation Haushaltsausgleich muss primär im Betriebshaushalt stattfinden.

8 Haushaltsjahr 2015: massive Verschlechterung der Finanzierungsmöglichkeiten Die MifriFi ist im Herbst 2011 vorzulegen. Haushaltsausgleich 2015 ist also Thema der laufenden Legislaturperiode Nach dem Gesetz zum Sondervermögen Konjunkturstabilisierungsfonds muss das Sondervermögen ab 2015 seine Schulden um mindestens 100 Mio. jährlich abbauen; muss der Haushalt dem Sondervermögen diese 100 Mio. zur Verfügung stellen; ist eine Kreditaufnahme im Kernhaushalt auch ab 2015 nicht zulässig. Bei unveränderter Rechtslage steigen die Finanzierungsprobleme von 2014 auf 2015 um ca Mio., nämlich Wegfall der Kreditfinanzierung (2014: noch Mio. ) Notwendigkeit, 100 Mio. zur Tilgung aufzubringen

9 Schuldenbremse nach Art. 109 (3) Grundgesetz: Verbot struktureller Neuverschuldung Länderhaushalte sind grundsätzlich ohne Kreditaufnahme auszugleichen. Ausnahmsweise zulässig: Konjunkturell bedingte Verschuldung Aber: nur symmetrisch : Nettokreditaufnahme in schlechten Jahren, Ausgleich durch Nettotilgung in guten Jahren Verschuldung bei außergewöhnlichen Notlagen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen Aber: nur mit verbindlichem Tilgungsplan Nicht zulässig: Kreditaufnahme zur Finanzierung struktureller Haushaltsdefizite

10 Überwachung Schuldenbremse durch Stabilitätsrat: nach 109 Absatz Hamburg 3 Grundgesetz ist gefährdet Inkrafttreten der Schuldenbremse mit Haushaltsjahr 2011; Abweichung nach Landesrecht bis 2019 zulässig Haushaltsaufstellung muss ab 2011 so erfolgen, dass Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020 möglich ist. Überwachung durch Stabilitätsrat ab 2010 Länder und Bund berichten jährlich über Haushaltsindikatoren (Finanzierungsaldo, Kreditfinanzierungsquote, Schuldenstand, Zins-Steuer-Quote) und Projektion der Haushaltsentwicklung Stabilitätsrat prüft und leitet bei drohender Haushaltsnotlage ggf. durch Mehrheitsbeschluss ein Evaluationsverfahren ein. Bremen, Saarland, Berlin: Evaluationsverfahren absehbar Hamburg: mittelfristig Evaluations-gefährdet

11 Hamburgs Schuldenbremse Problem: ein nach strukturelles 109 Absatz 3 Grundgesetz Haushaltsdefizit Trend der Steuereinnahmen und struktureller Finanzierungssaldo

12 Struktureller Schuldenbremse Handlungsbedarf nach 109 bis Absatz 2019: 3 Grundgesetz über eine Milliarde Finanzierungsdefizite, Kreditaufnahme und Handlungsbedarf bis 2019 Mio.

13 Handlungsbedarf auf zwei Ebenen Doppelhaushalt 2011/2012 und Mittelfristplanung bis 2014 ausgleichen Voraussetzungen für den Haushaltsausgleich 2015 schaffen, Strategie für Einhaltung der Schuldenbremse definieren

14 Haushaltsausgleich : weitere Konsolidierung unvermeidbar

15 Konsolidierung ist ohne Einbeziehung sensibler Bereiche nicht leistbar

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