Leistungsbewertungskonzept

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1 Teil I: Grundsätze der Leistungsbewertung Ein Grundmerkmal aller Benotung ist Transparenz. Dazu gehören zuverlässige Gültigkeit der Beurteilungskriterien sowie ihre Erkennbarkeit und Verständlichkeit für Schülerinnen und Schüler, für Eltern und für Lehrerinnen und Lehrer. Die Beurteilenden stellen sich dem Gespräch über die Beurteilungen. Sie nehmen dabei kritische Anregungen auf. Den Beurteilten erwächst aus der geübten Kritik kein Nachteil. Schriftliche Leistungen und sonstige Mitarbeit werden getrennt beurteilt und die Beurteilungsbereiche beeinflussen sich nicht gegenseitig. Wichtig ist dabei auch, dass der Unterschied zwischen den schriftlichen Leistungen und der sonstigen Mitarbeit den Lernenden erfahrbar ist oder gemacht wird. Die Beurteilung wird nicht nur bei Klassenarbeiten, Klausuren oder zum Quartals und Halbjahresende sichtbar. Individuelle Förderung der/des Einzelnen und Transparenz heißen für uns abgeleitet von unseren pädagogischen Grundsätzen, dass Schülerinnen und Schüler zur Selbsteinschätzung in konkreten unterrichtlichen Situationen auf positive und wertschätzende Weise wiederholt aktuelle, differenzierte und verständliche Rückmeldungen bekommen, die ein förderndes Lernklima verstärken und die Leistungsmotivation unterstützen. Leistungsmessung und Leistungsbewertung sind Elemente der internen Qualitätssicherung und damit des Schulprogramms. In diesem Zusammenhang stellt die Leistungsmessung einen Beitrag zur Evaluation der jeweils zu erreichenden Bildungsstandards dar. Im Rahmen dieses Konzeptes und der gesetzlichen Regelungen nehmen Lehrerinnen und Lehrer ihre pädagogische Verantwortung wahr.

2 Seite 2 von 6 Teil II: Allgemeines Leistungskonzept 1. Rechtliche Bestimmungen Grundlage des Konzepts zur Leistungsbewertung der Friedrichv.Bodelschwingh Schulen sind die gesetzlichen Regelungen zur Leistungsbewertung, die an folgenden Stellen ausgeführt sind: Schulgesetz NRW (Stand ) 4852; Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APOS I) vom 29. April 2005, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 10. Juli 2011, 6; Verordnung über den Ausbildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APOGOSt A und APOGOSt B) vom 5. Oktober 1998, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 10. Juli 2011, Ferner gelten die ergänzenden Erlasse wie der LRSErlass, der HausaufgabenErlass und der Erlass zur Lernstandserhebung. Gleichzeitig finden die Vorgaben der Kernlehrpläne für die jeweiligen Fächer Berücksichtigung. Alle Lehrerinnen und Lehrer haben die Pflicht, sich über die aktuellen Vorgaben zu informieren. der Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I: Realschule: Deutsch Englisch Mathematik Wahlpflichtunterricht bis zu 1 6 bis zu bis zu 1 6 bis zu 1 6* bis zu bis zu Gymnasium: Klasse Klasse Deutsch 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache Mathematik bis zu 1 6 bis zu bis zu 1 6 bis zu

3 Seite 3 von 6 Darüber hinaus werden im Wahlpflichtunterricht der Klassen 8 und 9 je Schuljahr vier Klassenarbeiten von ein bis zwei Unterrichtsstunden geschrieben. Die Fachschaften treffen im Rahmen des durch die Tabellen eröffneten Spielraums Absprachen zur Konkretisierung von Zahl, Umfang und zeitlicher Terminierung der Klassenarbeiten. Die rechtlichen Regelungen sehen in der Sekundarstufe I nach 6 Abs. 8 der APOSI die Möglichkeit vor, einmal im Jahr eine Klassenarbeit durch eine andere (mit Ausnahme der modernen Fremdsprachen in der Regel schriftliche) Form der Leistungsüberprüfung zu ersetzen. Die Fachkonferenzen treffen dazu verbindliche Absprachen. Im Fach Englisch wird in der 9. Klasse des Gymnasiums ab dem Schuljahr 2014/15 eine Klassenarbeit durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Im Fach Mathematik ist durch den Kernlehrplan einschränkend festgelegt, dass die durch 6 Abs. 8 der APOSI eröffnete Möglichkeit des Ersatzes einer Klassenarbeit durch eine nicht schriftliche Leistungsüberprüfung nicht zur Anwendung gelangt. Stufe Anzah l Deutsch Unterrichtsstunden) fortgeführte Fremdsprachen Anzahrichts Unterstunden) neu einsetzende Fremdsprache Anzahrichts Unterstunden) Mathematik sonstige Fächer Unterrichtsstunden) Unterrichtsstunden) EF EF Q Q Q /3 2 2/3 Q /4 2 3/4 2 3/4 2 3/4 Q Q , , , ,25 1 Q Q , , , ,25 1 1) Zeitstunden In der Sekundarstufe II wird in einem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase in den modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Diese Regelung gilt für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2014/15 in die Qualifikationsphase eintreten. Die Fachschaften treffen entsprechende Vereinbarungen für die konkreten Umsetzungen.

4 Seite 4 von 6 An den Friedrichv.BodelschwinghSchulen entfällt die Anfertigung einer Facharbeit durch die Belegung eines Projektkurses. 2. Weitere schulinterne Vereinbarungen Verbindliche Festlegung der Höchstzahl der Klassenarbeiten (Sek. I) und Klausuren (Sek. II) in einer Woche: An einem Tag wird nicht mehr als eine Klassenarbeit bzw. Klausur oder eine schriftliche Übung geschrieben. Begründete Ausnahmen sind nach Absprache mit allen Beteiligten möglich. In der Regel sollen in der Sek. I nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben werden und keine weitere schriftliche Übung (vgl. u.). In der Regel sollen in der Sek. II nicht mehr als drei Klausuren in einer Woche geschrieben werden und keine weitere schriftliche Übung (vgl. u.). Sek. I: Alle Kernlehrpläne sehen als eine Möglichkeit der Bewertung von Leistung im Bereich der Sonstigen Mitarbeit neben anderen Formen der Bewertung auch kurze schriftliche Übungen zur punktuellen Überprüfung einzelner Kompetenzen in fest umrissenen Bereichen des Faches vor. An den Friedrichv.BodelschwinghSchulen werden dazu fachübergreifend folgende nähere Bestimmungen beschlossen: Schriftliche Übungen sollen im Allgemeinen nicht länger als 20 Minuten dauern und müssen auf den vorangehenden Unterricht (vorangehende Unterrichtsstunden im Umfang von zwei bis drei Wochen / eine Unterrichtsreihe) bezogen sein. Ihr Anteil an der Note für die Sonstige Mitarbeit soll nicht mehr als ein Zehntel ausmachen. Sek. II: Alle Lehrpläne der gymnasialen Oberstufe sehen als eine Möglichkeit der Bewertung von Leistung im Bereich der Sonstigen Mitarbeit neben anderen Formen der Bewertung auch schriftliche Übungen vor. An den Friedrichv.BodelschwinghSchulen werden dazu fachübergreifend folgende nähere Bestimmungen beschlossen: Schriftliche Übungen sollen im Allgemeinen nicht länger als 30 Minuten dauern und müssen auf den vorangehenden Unterricht (vorangehende Unterrichtsstunden im Umfang von zwei bis drei Wochen / eine Unterrichtsreihe) bezogen sein. Ihr Anteil an der Note für die Sonstige Mitarbeit soll nicht mehr als ein Zehntel ausmachen. Klassenarbeiten, Klausuren oder schriftliche Übungen sollen rechtzeitig angekündigt werden (Klausuren und Klassenarbeiten in der Regel zwei Wochen vorher, schriftliche Übungen in der Regel eine Woche vorher). Klassenarbeiten und Klausuren sollen innerhalb einer angemessenen Frist zurückgegeben werden (in der Regel höchstens vier Unterrichtswochen später), in jedem Fall aber vor der nächsten Arbeit. 3. Bewertung sonstiger Leistungen im Unterricht und Klassenarbeiten / Klausuren: Die sonstige Mitarbeit im Unterricht kennt sehr unterschiedliche Formen. Einzelne Fächer bieten zusätzliche Möglichkeiten beispielsweise im fachpraktischen Bereich. Hier treffen die Fachschaften eigene verbindliche Verabredungen (s. u.).

5 Seite 5 von 6 Die Beteiligung im unterrichtlichen Gespräch ist zu bewerten in Quantität und Qualität der Beiträge: Zur Quantität gehören neben dem Umfang auch die Kontinuität der Beiträge Zur Bewertung der Qualität sind die in den Kerncurricula festgelegten Kompetenzbereiche zu berücksichtigen (siehe fachspezifische Angaben) Die Bewertung der Qualität mündlicher Beiträge richtet sich nach der Erfüllung der Kompetenzerwartungen: sehr gute Beiträge: Kompetenzerwartungen sind in besonderem Maße erfüllt gute Beiträge: Kompetenzerwartungen sind voll erfüllt befriedigende Beiträge: Kompetenzerwartungen sind anteilig erfüllt ausreichende Beiträge: Kompetenzerwartungen sind eingeschränkt erfüllt Die Beurteilungsbereiche Sonstige Leistungen im Unterricht und Klausuren gehen in der Sek. II im Verhältnis 50:50 in die Gesamtnote ein. In der Sek. I wird den Beurteilungsbereichen Sonstige Leistungen im Unterricht und Klassenarbeiten grundsätzlich der gleiche Stellenwert eingeräumt. Einzelheiten, wie z.b. die Einbeziehung der Ergebnisse der Lernstandserhebungen in die Gesamtnote, legen die Fachkonferenzen fest. 4. Rückmeldungen zur Leistungsbeurteilung Schülerinnen und Schüler erhalten Rückmeldung zu ihrem schriftlichen Leistungsstand und im Bereich der sonstigen Mitarbeit mit Begründung der Note. Klausuren der Oberstufe sollen in der Regel nach Kriterienbögen mit dem Erwartungshorizont bewertet werden. Die Fachschaften legen fest, wie oft in der Sekundarstufe I Rückmeldungen zur sonstigen Mitarbeit gegeben werden. In der Sekundarstufe II erfolgt diese Rückmeldung quartalsweise. Die Rückmeldung soll in jedem Fall kriteriengeleitet und transparent sein. 5. Bedeutung von Diagnose und individueller Förderung Die Rückmeldung über ihren Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler soll ihnen Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und im Rahmen der individuellen Förderung mit Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen, die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler zu fördern und die Lernenden zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören im Rahmen der kontinuierlichen Beratung auch Hinweise zu Erfolg versprechenden individuellen Lernstrategien.

6 Seite 6 von 6 Teil III: Fachspezifische Festlegungen In den Fachschaften a. wird die Einführung und der Umgang mit den Kompetenzsicherungsaufgaben geklärt und es wird festgestellt, auf welche Kompetenzbereiche sich Kompetenzerwartungen beziehen; b. werden die für das Fach infrage kommenden Formen sonstiger Mitarbeit und Möglichkeiten der Leistungsbeurteilung genannt; c. werden Absprachen zu Zahl und Umfang, zu Aufgabenformaten und zu Kriterien der Bewertung von Klassenarbeiten getroffen. Dabei werden gegebenenfalls auch Festlegungen zu alternativen Formen der Leistungsüberprüfung anstelle einer Klassenarbeit getroffen (z.b. mündliche Prüfung, Lesetagebuch, Portfolio, experimentelle Hausarbeit,...); d. wird die Bedeutung von Diagnose und individueller Förderung im Zusammenhang mit Leistungsbewertung herausgestellt. Die Fachschaften treffen verbindliche einheitliche Regelungen der Leistungsüberprüfung und bewertung auf der Grundlage der fachspezifischen rechtlichen Bestimmungen und unter Nutzung ihrer Spielräume. Ziel ist eine verbindliche Standardisierung, die Vergleichbarkeit innerhalb einer Fachschaft herstellt und rechtlichen Überprüfungen standhält. Die Erprobung alternativer Formen der Leistungsüberprüfung anstelle beispielsweise einer Klassenarbeit ist wünschenswert. Sie wird mit der Fachschaft abgestimmt. Nach Durchführung, Evaluierung und anschließender Beratung der Maßnahme in der Fachkonferenz entscheidet die Fachschaft darüber, ob die neue Form der Leistungsüberprüfung (gegebenenfalls auf Probe für einen bestimmten Zeitraum) in das schulinterne Curriculum und das aufgenommen wird.

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