Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig

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1 Inhalte: Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Beschäftigung von Familienangehörigen Pflegeversicherung

2 Gesetzlich oder privat? Träger Solidaritätsprinzip juristische Person des öffentlichen Rechts Äquivalenzprinzip juristische Personen des privaten Rechts Grundlage Gesetz/Satzung Vertrag Leistungsart Sach-, Dienstleistungen, Geldleistungen Geldleistungen (Vorfinanzierung) Familienangehörige beitragsfreie Versicherung eigene Beitragszahlung Leistungsansprüche gleich für alle je nach Tarif nachgehende Leistungsansprüche Versicherung ja ohne Rücksicht auf Alter*), Gesundheitszustand, Versicherungsdauer nein unter Berücksichtigung von Alter, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer Wartezeiten nein*) ja Beitragshöhe nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (solidarische Finanzierung) nach individuellem Leistungsrisiko (Risikotarif) Gewinn nein ja *) Ausnahmen

3 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur Früherkennung Schutzimpfungen Maßnahmen zur Rehabilitation Ärztliche und zahnärztliche Behandlung Kieferorthopädische Behandlung Zahnersatz Arznei- und Verbandmittel Heil- und Hilfsmittel Krankenhausbehandlung Häusliche Krankenpflege Haushaltshilfe Krankengeld Krankengeld bei Erkrankung des Kindes Mutterschaftshilfe

4 Freiwillig Versicherte Krankenversicherung Personen, die aus der Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung ausscheiden Voraussetzung: Mitglied oder Familienangehöriger muss Vorversicherung erfüllen Regelungen für Kranken- und Pflegeversicherung sind grundsätzlich gleich

5 Beiträge: Freiwillige Mitglieder Beitragsbemessung: Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) Mindestbemessungsgrundlage 2008: 1.863,75 EUR mtl. für Existenzgründer: 1242,50 EUR mtl. Beitrag trägt das Mitglied grundsätzlich allein. Kassenindividuelle Beiträge. Beitragszuschlag für Kinderlose zur PV Zahlungsverzug

6 Beiträge: Freiwillige Mitglieder Einheitlicher Beitrag durch Gesundheitsfonds für hauptberuflich Selbständige ermäßigter Beitragssatz 14,9 % zur Krankenversicherung Mindestbemessungsgrundlage 2009 für Selbständige 1890,- (x 14,9% = 281,61 ) für Existenzgründer: 1260,- (x 14,9% = 187,74 ) Beitragsbemessungsgrenze ,- Beitragssätze Pflegeversicherung mit Elterneigenschaft 1,95% ohne Elterneigenschaft 2,20%

7 AOK-Krankengeld Krankengeld-Wahltarif Die Krankenkassen sind vom an verpflichtet, einen Krankengeld-Wahltarif anzubieten.

8 Die Prämie bei hauptberuflich Selbständigen ist im AOK Krankengeld-Wahltarif immer abhängig vom Eintrittsalter des Mitglieds.... vom Beginn und der Höhe des Krankengeldanspruchs. Kein Risikoausschluss, keine Unterschiede weiblich/männlich, kein Ausschluss von Vorerkrankungen

9 AOK-Krankengeld-Wahltarif

10 Nebenberuflich oder hauptberuflich selbständig? Eine nebenberufliche Selbständigkeit hat für eine Versicherung als Arbeitnehmer keine Auswirkungen Eine Nebentätigkeit (widerlegbare Vermutung) liegt vor, wenn Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden und Einkommen aus der Beschäftigung mindestens 1242,50 Euro (2008) monatlich und höher als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse

11 Nebenberuflich oder hauptberuflich selbständig? Eine selbständige Tätigkeit ist hauptberuflich, wenn: - Beschäftigung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers - Beschäftigung von mehreren geringfügig entlohnten Arbeitnehmern, deren Entgelt die Grenze von monatlich 400 Euro überschreitet

12 Konsequenzen: Keine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung (bei Ausübung einer Beschäftigung) Kein Anspruch auf Beitragszuschuss des Arbeitgebers in diesen Versicherungszweigen Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Private Absicherung erforderlich

13 Kriterien für eine Versicherungspflicht des Familienangehörigen Tatsächliche Mitarbeit und Eingliederung in den Betrieb Angehöriger unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers Beschäftigung an Stelle einer fremden Arbeitskraft Angemessene, tatsächlich fließende, laufende Vergütung Freie Verfügbarkeit über gezahltes Entgelt Zahlung von Lohnsteuer Buchung des Arbeitsentgeltes als Betriebsausgabe Tarifliche oder ortsübliche Arbeitsvertragsgestaltung

14 Versicherungspflicht des Familienangehörigen Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durch Krankenkasse, bzw. Deutsche Rentenversicherung Bund Inhaltsverzeichnis andere Versicherungsträger sind an die Entscheidung gebunden, z.b. Bundesagentur für Arbeit

15 Organisation der sozialen Pflegeversicherung Soziale Pflegeversicherung = 5. Säule unseres Sozialversicherungssystems Pflegekassen bei Krankenkassen Getrennte Mittelverwaltung Selbstverwaltungsorgane der Krankenkasse Satzung

16 Leistungen der Pflegeversicherung Häusliche Pflegehilfe oder Pflegegeld (Voll-)stationäre Pflege Absicherung der Pflegenden Pflegegeld Stufe I Stufe II Stufe III 215 EUR 420 EUR 675 EUR Vollstationäre Pflege Stufe I EUR Stufe II EUR Stufe III EUR

17 MASCHINELLES MELDEVERFAHREN

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