Für (echtes) Bürgergeld!

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1 Für (echtes) Bürgergeld! 1. Grundgedanke Das Grundproblem der heutigen Gesellschaft wird nicht in steigender Arbeitslosigkeit gesehen. Die Arbeitslosigkeit ist eine zwingende Folge der steigenden Produktionskraft der Menschen. Heute können problemlos mehr Güter produziert als konsumiert werden und somit sinkt zwangsweise der Bedarf an Arbeit. Erst dadurch, dass einem Arbeitslosen ungenügende Geldmittel zur Verfügung stehen um zu konsumieren, erkrankt die Wirtschaft. Die Idee des Bürgergeldes ist, dass jeder Bürger jeden Monat einen Grundbetrag erhält, ohne dass dafür eine Leistung erbracht werden muss. Dieser Betrag wird nicht versteuert und ist nicht pfändbar. Damit sollen in erster Linie drei Dinge erreicht werden: Die (psychische) Belastung für jeden Bürger wird verringert. Der Staat wird schlanker, effektiver und leichter verständlich. Die sozialen Aufgaben des Staates werden wieder finanzierbar. Die längerfristigen Ziele sind die Anzahl der verschiedenen Steuern zu reduzieren und die Staatsschulden abzuzahlen. Wenn dies erreicht ist, werden Überschüsse im Staatshaushalt auf das Bürgergeld umgerechnet und an das Volk ausgezahlt. Arbeit bleibt attraktiv, da das Bürgergeld durch eine Arbeit nicht gemindert wird. Arbeiter sind freier einer Arbeit nachzugehen, die sie gerne tun. Auch eine zeitweise Arbeit ist nun vielversprechender, denn Erspartes muss nicht bei Arbeitslosigkeit erst aufgebraucht werden. 2. Aktuelle Zahlen Die verwendeten Zahlen, sofern nicht rechnerisch ermittelt, sind den Seiten des Statistischen Bundesamtes entnommen. Deutschland hat Einwohner, wovon 18% minderjährig sind. (2003) Die Bruttolöhne und -gehälter betragen 912,78 Mrd.. (2004) Die Arbeitgeberbeiträge betragen 222,28 Mrd.. (2004) Weitere Zahlen werden nach Bedarf im jeweiligen Absatz aufgelistet.

2 3. Bürgergeld im Verhältnis zu bisherigen Leistungen Die Höhe des Bürgergeldes orientiert sich an der Armutsgrenze und dem Erfolg des Staates. Dabei erhalten Minderjährige bzw. deren Sorgeberechtigte den halben Betrag. Im folgenden wird ein Betrag von 750 bzw. 375 pro Monat angenommen. Dabei ist zu beachten, dass bestimmte Leistungen des Staates durch das Bürgergeld ersetzt werden Kindergeld Im Jahr 2004 wurden insgesamt 29 Mrd. Kindergeld ausbezahlt und ein Verwaltungsaufwand erzeugt, da je nach Ausbildung bzw. Berufsstand das Kindergeld nur bis zu einem gewissen Alter gezahlt wurde. Das Kindergeld und damit der Verwaltungsaufwand wird gestrichen. Statt dessen erhält ein minderjähriges Kind bzw. dessen Erziehungsberechtigten nun 375, also das halbe Bürgergeld. Dies entspricht einer Auszahlung von 66,85 Mrd Bafög Das Bafög-Regelwerk wurde zunehmend komplizierter und unwirksamer. Dank des Bürgergeldes ist man nun nicht mehr auf Bafög angewiesen. Unabhängig vom Einkommen der Eltern, steht jedem Studierenden ein Bürgergeld von 750 zur Verfügung. Das Bafög-System entfällt Rente Die Renten wurden wegen der demographischen Struktur zunehmend unsicher. Das Rentensystem und damit der Rentenversicherungsbeitrag entfällt. Die gezahlte Rente wird durch das Bürgergeld ersetzt. Für evtl. bestehende, höhere Rentenansprüche muss eine Übergangslösung geschaffen werden. Zusätzlich werden Gesetze für eine freiwillige, private Rentenversicherung geschaffen bzw. verbessert Arbeitslosengeld

3 Die Agentur für Arbeit hatte 2004 Ausgaben in Höhe von 54,49 Mrd.. Das Arbeitslosengeld entfällt. Die Verwaltung über das Arbeitsamt und somit das Arbeitsamt selbst werden ebenfalls abgeschafft. Es werden neue bzw. verbesserte Gesetze zur Mindestlänge von Kündigungsfristen je nach Betriebszugehörigkeitsdauer geschaffen, um einen Übergang zu gewährleisten. Ebenfalls werden neue bzw. verbesserte Gesetze zur privaten Arbeitsvermittlung geschaffen, sollte sich dies als notwendig erweisen Sozialhilfe und Wohngeld Die Sozialhilfe wurde einerseits als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt (9,8 Mrd. ), und andererseits als Hilfe in besonderen Lebenslagen. Zusätzlich wurde ein Wohngeld für "angemessenen" Wohnraum gezahlt (4,8 Mrd. ). Die Sozialhilfe wird eingeschränkt auf eine Hilfe in besonderen Lebenslagen. Dank des Bürgergeldes kann die Armutsgrenze ansonsten praktisch nicht unterschritten werden. Ein Wohngeld wird nicht mehr gezahlt. Anstatt der laufenden Hilfe und des Wohngelds erhalten die 2,8 Mio. Empfänger nun Bürgergeld in Gesamthöhe von 25 Mrd..

4 4. Finanzierbarkeit Der Bedarf an Geldmitteln lässt sich leicht ermitteln volljährige Bürger (2004) mit 750 Bürgergeld minderjährige Bürger (2004) mit 375 Bürgergeld Auf ein Jahr gerechnet ergibt sich somit ein Bedarf von 676 Mrd.. Zu beachten ist, dass dieser Betrag nicht vollständig zusätzlich benötigt wird, ein Teil wird heute bereits in Form von Verwaltungskosten und den durch das Bürgergeld ersetzten Leistungen ausgegeben. Bereits 2002 betrug der Anteil der Staatsausgaben für die soziale Sicherung 55,9% bzw. 555 Mrd.. Für die anderen Aufgaben wurden 437 Mrd. aufgewendet. Zur Finanzierung des Restbetrags und des schrittweisen Abbau der Schulden bzw. sonstiger Steuern wird die Lohnsteuer allgemein auf 50% festgelegt. Dem einzelnen Bürger wird in der Regel kein Geld fehlen, da er keine Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr entrichten muss und zusätzlich das Bürgergeld steuerfrei erhält. Langfristig wird man den Staatshaushalt hauptsächlich durch Umsatz- und Einkommensteuer finanzieren. Zusätzlich werden "lenkende" oder ökologische Steuern erhoben, z.b. auf Alkoholika, Tabakwaren, Mineralöl und Rauschmittel.

5 5. Beispiele Beispiel eines Alleinstehenden mit 2500 Brutto Einkommen. Bruttolohn: 2500 Lohnsteuer (50%): Nettoeinkommen: 2000 Effektive Lohnsteuer: 20% Beispiel einer Familie mit 2 minderjährigen Kindern und 2500 Brutto Einkommen. (Achtung: Kindergeld entfällt!) Bruttolohn: 2500 Lohnsteuer (50%): Nettoeinkommen: 3500 Effektive Lohnsteuer: -40% Beispiel eines (Langzeit-)Arbeitslosen. Zu beachten ist, dass er zusätzlich privat hätte vorsorgen können, wenn er zuvor beschäftigt war. Über die bisherigen Sozialhilfegelder würde er, auf einem ungleich komplizierteren Weg, einen ähnlichen Betrag erhalten. Bruttolohn: 0 Lohnsteuer (50%): -0 Nettoeinkommen: 750 Effektive Lohnsteuer: n/a

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