Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

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1 Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz Blütenmeer auf dem Bahnhofsplatz in Bad Saarow Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung Internet:

2 A Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis 4.ahrgang Bad Saarow, Nr. 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee Seite1e 1.1. Stellenausschreibung für die Stelle eines/r Sachbearbeiters/in für 04 Gewerbeangelegenheiten 1.2. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee 06 in seiner 04. Sitzung am gefasst wurden 1.3. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee 07 in seiner 05. Sitzung am gefasst wurden 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow in seiner Sitzung am gefasst wurden Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow 09 in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden 2.3. Übersicht über die Verwendung der Erträge aus der Kurtaxe der Gemeinde Bad Saarow für das Haushaltsjahr Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 05. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Bekanntmachung der Widmung von Verkehrsflächen in der Gemeinde Langewahl - Widmungsverfügung der Straßen im inneren Wohngebiet Am Luch Bekanntmachung der Widmung von Verkehrsflächen in der Gemeinde Langewahl - Widmungsverfügung der Straße Streitberger Siedlung Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 4.1. Übersicht über die Verwendung der Erträge aus der Kurtaxe der Gemeinde Wendisch Rietz für das Haushaltsjahr

3 B Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK- KASERNE, Beeskower Chaussee 15a, Storkow 1.1. Schießwarnung Bekanntmachung der KWU-Entsorgung, Eigenbetrieb des Landkreises Oder-Spree 2.1. Schadstoff-/Elektroschrottmobil Termine im Frühjahr Bekanntmachung des Landkreises Oder-Spree 3.1. Badestellenliste 2015 zur Beteiligung der Öffentlichkeit Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 4.1. Öffentliches Auslegungsverfahren zur geplanten 8. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen 26 3

4 A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Stellenausschreibung für die Stelle einer/s Sachbearbeiters/in für Gewerbeangelegenheiten Im Amt Scharmützelsee ist befristet vom bis zum die Stelle eines/r Sachbearbeiters/in für Gewerbeangelegenheiten zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte: Bearbeitung der Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen Erlaubnisse nach GewO Ermittlungen im Gewerbebereich Festsetzung von Jahr- und Spezialmärkten Bearbeitung vorübergehender Gaststättenbetriebe Fundbüro, Gaststättengewerbe, Spielhallenbereich Preisangabenkontrolle Bearbeitung von Anträgen zur Durchführung von Lotterien, Tombolen Erwartet werden: gute Fachkenntnisse im Gewerberecht abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder mit vergleichbarer Qualifikation Teamfähigkeit, Flexibilität und Loyalität gute Kenntnisse im Haushaltsrecht gute Kenntnisse in Outlook, Word und Excel die Bereitschaft zu Sonderdiensten Erfahrung im Umgang mit ggfls. problematischen Kunden Darüber hinaus sind Verwaltungskenntnisse im öffentlichen Dienst erwünscht. Des Weiteren auch fundierte MS-Office Kenntnisse, Erfahrung im Umgang mit der Finanzsoftware von CIP. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Das Entgelt richtet sich nach EG 6 TVöD. Zum engagierten Team der Kernverwaltung des Amtes Scharmützelsee gehören 37 Mitarbeiter. Das Amt Scharmützelsee ist ein stark touristisch geprägtes Gebiet zu welchem die Gemeinden Bad Saarow, Wendisch Rietz, Langewahl, Reichenwalde und Diensdorf-Radlow gehören. Das Amt Scharmützelsee hat seinen Sitz in Bad Saarow und zählt ca Einwohner. Die reizvolle Scharmützelsee-Region besitzt eine gute Verkehrsanbindung und verfügt über vielfältige Kur- und Erholungseinrichtungen. 4

5 Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) bis zum an das Amt Scharmützelsee Personalamt, Frau Jänicke Forsthausstraße 4, Bad Saarow Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht vom Amt Scharmützelsee übernommen werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern werden sonst nach Ablauf von 6 Monaten vernichtet. Bitte verwenden Sie keine Klarsichthüllen. Bad Saarow, den gez. Krappmann Amtsdirektor 5

6 1.2. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 04. Sitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /15 Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung des Amtes Scharmützelsee für die Haushaltsjahre 2015 und /15 Beschluss des Amtsausschusses zur Bestätigung des Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt Scharmützelsee, der Stadt Storkow und dem Mittelbereichszentrum Fürstenwalde Nicht öffentlicher Teil /15 Beschluss zur Auszeichnung mit der Ehrennadel des Amtes Scharmützelsee Bad Saarow, gez. Krappmann - Siegel - Amtsdirektor 6

7 1.3. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 05. Sitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /15 Protokollbeschluss zur Positionierung des Amtsausschusses des Amtes Scharmützelsee zur eventuellen Bewerbung für den Ryder Cup /15 Beschluss zur Wahl einer Schiedsperson für die Besetzung der Schiedsstelle im Amtsbereich Scharmützelsee /15 Beschluss zum Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung betreffend der Zulassung weiterer verkaufsoffener Sonntage aus Anlass von besonderen Ereignissen Nicht öffentlicher Teil /15 Beschlussfassung zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung in der Kernverwaltung des Amtes Scharmützelsee Bad Saarow, den gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 7

8 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow in seiner Sitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil H 012/15 Anträge auf Bezuschussung von Vereinen und Interessengruppen H 013/15 Anträge auf Bezuschussung von Kurkonzerten und Musikveranstaltungen H 014/15 Antrag auf Zuschuss zu der Sanierung der Kirche Bad Saarow Nicht öffentlicher Teil H 015/ H 016/ H 017/15 Beschluss zum Verkauf des Flurstücks 443 der Flur 11 in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, mit einer Gesamtgröße von 213 m² (Karl-Marx- Damm) Beschluss zum Erwerb von Grundstücken in der Gemarkung Petersdorf, Flur 1, Flurstücke 51/2, 77, 88, 89 Beschluss zum Erwerb einer Teilfläche von ca. 20 m² aus dem Grundstück in der Gemarkung Petersdorf, Flur 1, Flurstück 54 Bad Saarow, den gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 8

9 2.2. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /15 Beschluss zur 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow /16 Beschluss über die Neubesetzung der Ausschüsse infolge Änderung der Fraktionsbildung sowie namentlicher Änderung der Ausschüsse /15 Protokollbeschluss zur Positionierung der Gemeinde Bad Saarow zur eventuellen Bewerbung für den Ryder Cup /15 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 065 Mischgebiet Pieskower Straße der Gemeinde Bad Saarow für die Grundstücke in der Gemarkung Bad Saarow Flur 12, Flurstücke 126, 127; 464; 465; 466 und 467 gemäß 2 BauGB /15 Beschluss zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Bewirtschaftung einer öffentlichen Toilettenanlage im Ortsbereich Saarow Strand Bad Saarow, den gez. Krappmann - Siegel - Amtsdirektor 9

10 2.3. Übersicht über die Verwendung der Erträge aus der Kurtaxe der Gemeinde Bad Saarow für das Haushaltsjahr 2014 Kur- und Fremdenverkehrsbezogener Mehraufwand 2014 Gemeinde Bad Saarow -in Euro- Zuschuss Tourismusverein Scharmützelsee e. V. Gästeservice Bahnhof Bad Saarow anteilige Beiträge Tourismusverein Scharmützelsee e.v. (Anteil an Amtsumlage) Bibliothek Saarow Centrum Zuschuss Kulturarbeit (Veranstaltungen/ Vereine) Zuschuss DLRG/ DRK Badestellenaufsicht Wochen-/Kursangebote für Kurkarteninhaber Q-Stadt Beitrag Brandenburgische Kurorte- und Bäderverband Beschaffung Kurkarten/Meldescheine 0 Gesundheitstouristisches Info-Portal Netzwerk Wellness Tourismus Kooperationsnetzwerk Gesundheitstourismus 0 Öffentliche Toiletten Info-und Orientierungsaufsteller (Aktualisierung Übersichtskarten) Stadtmöbel (Parkbänke) Unterhaltung Straßenpoller Bereich Kurpark Zuschuss Bad Saarow Kur GmbH Pflege Großgrün (Erhaltung Parkcharakter) Freiflächenpflege incl. Bepflanzung Badestellen, Spielplätze (Pflege-/Reinigungsvertrag und Unterhaltung)

11 Personalkosten Gemeindearbeiter (anteilig für Pflege und Unterhaltung Touristischer Angebote) Mehraufwand Gesamt (ohne Abschreibungen auf Investitionen) Einnahmen Kurbeiträge Kostenanteil Gemeinde am Mehraufwand

12 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 05. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /15 Beschluss der Gemeinde Langewahl zur Bestätigung des Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt Scharmützelsee, der Stadt Storkow und dem Mittelbereichszentrum Fürstenwalde /15 Beschluss zur Widmung der Straßen im inneren Wohngebiet Am Luch /15 Beschluss zur Widmung und Umbenennung der Verkehrsfläche Streitberger Siedlung Nicht öffentlicher Teil /15 Beschluss Zuschüsse für Vereine Bad Saarow, den gez. Krappmann - Siegel - Amtsdirektor 12

13 3.2. Bekanntmachung der Widmung von Verkehrsflächen in der Gemeinde Langewahl - Widmungsverfügung der Straßen im inneren Wohngebiet Am Luch Widmungsverfügung der Straßen im inneren Wohngebiet Am Luch Straßen: Kleeweg, Weidenweg, Diestelweg, Wiesengrund und Bussardweg. Der Weg zwischen Kleeweg und Weidenweg verbleibt als fußläufige Verbindung. Lage: Gemarkung Langewahl, Flurstücke 976 und 684 / Flur 1. Rechtsgrundlage: Straßengruppe: Beschränkung auf besondere Benutzerkreise: Sonstige Besonderheiten: 3 Abs. 4 und 6 Brandenburgisches Straßengesetz - BbgStrG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32], in der zur Zeit gültigen Fassung, ergeht folgender, sowie Beschluss zur Widmung vom Gemeindestraße (Ortsstraße) -keine - Der Weg zwischen Kleeweg und Weidenweg verbleibt als fußläufige Verbindung. Das Amt Scharmützelsee verfügt als zuständige Behörde die Widmung der Straßen Kleeweg, Weidenweg, Diestelweg, Wiesengrund und Bussardweg gemäß 6 BbgStrG, die dadurch den Status einer öffentlichen Straße erhalten. Der Weg zwischen Kleeweg und Weidenweg verbleibt als fußläufige Verbindung. Eingestuft werden sie als Gemeindestraßen. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Langewahl, vertreten durch das Amt Scharmützelsee, dieses vertreten durch den Amtsdirektor. Diese Widmungsverfügung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Scharmützelsee, Der Amtsdirektor, Forsthausstraße 4 in Bad Saarow zu erheben. Bad Saarow, den gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor Anlage: -Kartenauszug Widmungsflächen 13

14 14

15 15

16 3.3. Bekanntmachung der Widmung von Verkehrsflächen in der Gemeinde Langewahl - Widmungsverfügung der Straße Streitberger Siedlung Widmungsverfügung der Straße Streitberger Siedlung Straßen: Streitberger Siedlung (gem. Anlage Planauszug). Lage: Gemarkung Langewahl, Flurstück 351 / Flur 2. Rechtsgrundlage: Straßengruppe: Beschränkung auf besondere Benutzerkreise: Sonstige Besonderheiten: 3 Abs. 4 und 6 Brandenburgisches Straßengesetz - BbgStrG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32], in der zur Zeit gültigen Fassung, ergeht folgender, sowie Beschluss zur Widmung vom Gemeindestraße (Ortsstraße) die Nummern 450 bis 455 der Anlage Planauszug. - Gemeindestraße (Gemeindeverbindungsstraße) die Nummer 430 der Anlage Planauszug. - keine - keine Das Amt Scharmützelsee verfügt als zuständige Behörde die Widmung der Straße Streitberger Siedlung gemäß 6 BbgStrG, die dadurch den Status einer öffentlichen Straße erhält. Eingestuft werden die Flächen als Gemeindestraßen. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Langewahl, vertreten durch das Amt Scharmützelsee, dieses vertreten durch den Amtsdirektor. Diese Widmungsverfügung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Scharmützelsee, Der Amtsdirektor, Forsthausstraße 4 in Bad Saarow zu erheben. Bad Saarow, den gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor Anlage: -Kartenauszug Widmungsflächen 16

17 17

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19 4. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 4.1. Übersicht über die Verwendung der Erträge aus der Kurtaxe der Gemeinde Wendisch Rietz für das Haushaltsjahr 2014 Kur- und Fremdenverkehrsbezogener Mehraufwand 2014 Gemeinde Wendisch Rietz -in Euro- Zuschuss Tourismusverein Scharmützelsee e. V. (Gästeservicebüro Haus des Gastes ) Zuschuss DLRG -Wasserrettung Kursangebote für Kurkarteninhaber 990 Zuschuss Bibliothek Haus des Gastes Zuschuss kulturelle Veranstaltungen Beschaffung Kurkarten 0 Zuschuss Sport- und Freizeitpark Badestrände Wendisch Rietz Haus des Gastes Pflege Großgrün (anteilig) Unterhaltung Schleusenanlage (anteilig) 0 Freiflächenpflege (anteilig) Personalkosten Gemeindearbeiter (anteilig) Orientierungs- und Informationstafeln 0 Aufwendungen (ohne Abschreibungen auf Investitionen) Erträge aus Kurbeiträgen Kostenanteil Gemeinde am Mehraufwand

20 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK-KASERNE, Beeskower Chaussee 15 a, Storkow Schießwarnung 20

21 2. Bekanntmachung der KWU-Entsorgung, Eigenbetrieb des Landkreises Oder- Spree 2.1. Schadstoff-/Elektroschrottmobil Termine im Frühjahr 21

22 3. Bekanntmachung des Landkreises Oder-Spree 3.1. Badestellenliste 2015 zur Beteiligung der Öffentlichkeit Landkreis Oder-Spree Der Landrat Amtliche Bekanntmachung Badestellenliste 2015 zur Beteiligung der Öffentlichkeit Das Gesundheitsamt des Landkreises Oder-Spree bestimmt gemäß 11 Abs. 1 der Brandenburgischen Badegewässerverordnung die Badegewässer im Landkreis unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Bis zum 31. März 2015 melden die Gesundheitsämter der obersten Landesbehörde die Badegewässer zur Bekanntmachung im Amtsblatt des Landes Brandenburg. Die Amtsblätter erscheinen vor Beginn der Badesaison am 15. Mai. Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Oder-Spree haben das Recht, Vor-schläge, Hinweise, Bemerkungen und Beschwerden zur vorgeschlagenen Badegewässerliste einzubringen. Diese sind bis zum 31. März 2015 zu richten an: Landkreis Oder-Spree Gesundheitsamt Am Bahnhof Fürstenwalde Ansprechpartnerin: Ines Schmidt Telefonnummer: ines.schmidt@landkreis-oder-spree.de Alle im Amtsblatt ausgewiesenen Badestellen werden entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung überwacht. Badestellen, die nicht unter die Badegewässerverordnung fallen, werden zwar vom Gesundheitsamt überwacht, aber in geringerem Umfang. 22

23 Informationen zu den zusätzlich überwachten Badestellen erhalten die interessierten Bürger beim Gesundheitsamt (Kontakt siehe oben) und während der Badesaison auch auf den Internetseiten des Gesundheitsamtes des Landkreises Oder-Spree/ Hygiene und Umweltmedizin/Badewasserhygiene. ( 23

24 Auszuweisende Badegewässer und Badestellen im Landkreis Oder Spree 2015 Badegewässer Badestelle Dämeritzsee Erkner, Strandbad Flakensee Woltersdorf, Zeltplatz E 42 Glower See Friedland OT Leißnitz/Glowe Großer Kolpiner See Reichenwalde OT Kolpin Großer Müllroser See Müllrose, Freibad Großer Müllroser See Müllrose, Strandbad Großer Treppelsee Schlaubetal OT Bremsdorf, Zeltplatz Grubensee Storkow OT Limsdorf Kalksee Woltersdorf, Richard-Wagner-Straße Kiessee Grünheide OT Kagel, Zeltplatz E 40 Möllensee Grünheide OT Kagel, Zeltplatz E 37 Peetzsee Grünheide, Zeltplatz E 34 Ranziger See Tauche OT Ranzig Scharmützelsee Bad Saarow, Cecilienpark Scharmützelsee Bad Saarow, Pieskow Scharmützelsee Bad Saarow, Strandbad Mitte Scharmützelsee Diensdorf-Radlow Scharmützelsee Wendisch-Rietz, Campingplatz Schwarzhorn Scharmützelsee Wendisch-Rietz, Badestelle Ferienpark Schervenzsee Schernsdorf, Bungalows Schwielochsee Tauche OT Trebatsch/Sawall, Campingplatz Schwielochsee Friedalnd OT Niewisch Spree bei Berkenbrück Berkenbrück Spree bei Beeskow Beeskow, Spreepark Springsee Storkow OT Limsdorf Störitzsee Spreeau, Störitzland Storkower See Reichenwalde OT Dahmsdorf Storkower See Storkow, Karlslust Storkower See Storkow, Strandbad Storkower See Storkow, Wolfswinkel Tiefer See Tauche OT Ranzig 24

25 Trebuser See Werlsee Werlsee Fürstenwalde OT Trebus, Strand Grünheide Nordstrand Grünheide Südstrand 25

26 4. Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 4.1. Öffentliches Auslegungsverfahren zur geplanten 8. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen 26

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28 Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Amtsdirektor Forsthausstraße Bad Saarow Tel oder Fax: Redaktion: Hauptamt Erscheinen: Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer Im Internet: 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 0 Uhr 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung post@amt-scharmuetzelsee.de scharmuetzelsee.de eil 1 Amtliche Bekanntmachn 28

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