Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe. Mag. Manfred Bürstmayr Energie- und Umweltagentur NÖ

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1 Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe Mag. Manfred Bürstmayr Energie- und Umweltagentur NÖ

2 Förderungen im Überblick Tarifförderung gem. Ökostromgesetz 2013 Schul- und Kindergartenfonds Wasserwirtschaftsfonds / Siedlungswasserwirtschaft Photovoltaik-Stromtankstellen-Förderung Bedarfszuweisung im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde Investförderung Photovoltaik für Klima- und Energiemodellregionen Umweltförderung für Betriebe (Inselanlagen)

3 Die wichtigsten Schritte zur Anlage Bauanzeige bei der Gemeinde (für Anlagen unter 50 kwp) oder Genehmigungsverfahren nach dem ElWOG 2005 beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4 (für Anlagen größer 50 kwp). Zählpunkt und Netzzutrittsvereinbarung beim Stromnetzbetreiber beantragen (bei Inselanlagen nicht notwendig) Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4 >>> entfällt für Anlagen unter 5 kwp und Inselanlagen Einreichung für Tarifförderung bei OeMAG;

4 Förderung gem. Ökostromgesetz (ÖSG) Photovoltaik-Anlagen > 5 kwp 500 kw Fördervolumen 2013: 8 Mio für Photovoltaik Einreichzeitpunkt ab Tarife gem. Tarifverordnung 2012 für das Jahr 2013 (gelten für 13 Jahre) Anlagen auf/an Gebäuden Tarif > 5 kwp 500 kw: 0,1812/kWh Einmaliger Zuschuss: 30%, max. 200,--/kWp Anlagen auf Freiflächen Tarif > 5 kwp 500 kw: 0,1659/kWh Kein Investitionszuschuss Anträge erst 2014 wieder realistisch!

5 Förderungen speziell für Gemeinden Förderung im Rahmen des Schul- und Kindergartenfonds Förderungswerber: Gemeinden oder Gemeindeverbände Projektkosten von ,-- bis ,-- Förderhöhe 20 % Projektkosten > ,-- Förderhöhe 20 % und Zusätzlicher fiktiver Zinsenzuschuss mit einer Laufzeit von 15 Jahren, Berechnung je nach Finanzkraft Ansuchen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen Martin Fischer, post.k4@noel.gv.at Tel: 02742/ , Fax: 02742/

6 Aktuell Kleinanlagen: Förderung von Kleinanlagen <5kWp Für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen bis zur Obergrenze von 5 kwpeak gilt die Förderpauschale von 300 /kwpeak. Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kwpeak gilt die Förderpauschale von 400 /kwpeak. Förderantrag bis , 36 Millionen Euro oder Anlagen, Keine Förderkombinationen möglich! Ihr Weg zur PV-Anlage 1. Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich Ihre Zählpunktnummer bei Ihrem Netzbetreiber. 2. Wenn Ihre Planungen abgeschlossen sind: Vereinbaren Sie einen fixen Installations- und Fertigstellungstermin mit Ihrem Fachbetrieb. 3. Schritt 1: die einmalige Registrierung mit Ihrem baureifen Projekt und der Zählpunktnummer. Der mit dem Fachbetrieb vereinbarte Fertigstellungstermin darf nun nicht länger als 12 Wochen in der Zukunft liegen planen Sie einen Puffer ein! Das Förderbudget ist nun für Sie reserviert. 4. Schritt 2 spätestens 12 Wochen nach Schritt 1. Der konkrete Förderantrag (inkl. Rechnung, Prüfbefund und Endabrechnungsunterlagen) wird nun gestellt, die Anlage muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein. Ein Netzanschluss muss zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen.

7 Förderungen speziell für Gemeinden Wasserwirtschaftsfonds/Siedlungswasserwirtschaft Aktion Gefördertes Energiesparen Förderungswerber: Gemeinden oder Genossenschaften oder Verbände, die Wasserversorgungs- oder Abwasserbeseitigungsanlagen betreiben Kombination aus Bundes- und Landesmitteln Förderhöhe Wasserversorgungsanlagen % Abwasserbeseitigungsanlagen % Ansuchen: Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Siedlungswasserwirtschaft post.wa4@noel.gv.at Tel: 02742/ , Fax: 02742/ Achtung bei Bürgerbeteiligung: Es dürfen keine Zwischenfinanzierungsgewinne lukriert werden!

8 Förderungen speziell für Gemeinden PV-Stromtankstellen Voraussetzung: die Stromtankstelle ist mit einer PV-Anlage zu kombinieren Förderungswerber: NÖ Gemeinden Förderhöhe: 30 bis 75 % der Investitionskosten bis max ,-- Ansuchen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (früher Geschäftsstelle für Energiewirtschaft), post.ru3-ek@noel.gv.at Tel: 02742/ , Fax: 02742/

9 Förderungen speziell für Gemeinden Bedarfszuweisung im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde Förderungswerber: Gemeinden Förderhöhe 30 %, maximal 5.000,-- Projektförderung (Beilage zum BZ Ansuchen für 2012): z.b. Amtshaus, Bauhof, FF-Haus, etc. lt. BZ Richtlinien Ausgenommen: Maßnahmen, die NÖ Schul- und Kindergartenfonds bzw. NÖ Wasserwirtschaftsfonds fördert Abrechnung: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gemeinden im Rahmen bis spätestens Tel: 02742/9005/12619, Fax: 02742/

10 Förderungen speziell für Klima- und Energiemodellregionen Investförderung Photovoltaik 2013 Nicht mit anderer Bundesförderung (z.b. OeMAG) kombinierbar! Voraussetzungen und Ansuchen Unterschrift von KEM Manager bei Einreichung Online Einreichung First come first serve Installation der Anlage innerhalb eines Jahres Ausschreibung Kommunalkredit Public Consulting GmbH

11 Förderungen speziell für Betriebe Umweltförderung Förderungswerber: Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit Förderhöhe: bis zu 35 % der förderfähigen Kosten Ansuchen: Kommunalkredit Public Consulting GmbH Serviceteam Stromerzeugung in Insellage Tel: 01/ , Fax: 01/

12 Steuerliche Betrachtung Strommenge der PV Anlage übersteigt den Durchschnittsverbrauch der Gemeinde um 50 % => Betrieb gewerblicher Art. Vorsteuerabzug für die Gemeinde ist zulässig. Der Erlös der Stromlieferung an die OeMAG ist daher mit 20%iger Umsatzsteuer zu faktuieren. (Bei Förderantrag OeMAG anzugeben).

13 Steuerliche Betrachtung II SLB Variante: Durch den Verkauf der Paneele liegt keine wirtschaftliche Änderung des wirtschaftlichen Eigentums vor, daher keine umsatzsteuerpflichtige Lieferung. Die Gemeinde hat für den Verkauf keine Umsatzsteuer zu verrechnen. Zinsanteile an den jährlichen Leasingerlösen sind unecht von der Umsatzsteuer befreit.

14 Förderratgeber Kontakt zur Förderberatung DI in Martina Kainz Mag. Markus Maxian Umwelt-Gemeinde-Telefon: Link:

15 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Mag. Manfred Bürstmayr Büro St. Pölten Grenzgasse 10, 3100 St. Pölten Tel

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