Beantwortung der Anfrage
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- Tobias Beyer
- vor 8 Jahren
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1 Nr 52 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder, Steiner-Wieser und Wiedermann an die Landesregierung (Nr. 7 der Beilagen der 2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) ressortzuständige Beantwortung durch Landeshauptmann Dr. Haslauer betreffend Dienstfahrzeuge der Mitglieder der Landesregierung Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder, Steiner-Wieser und Wiedermann betreffend Dienstfahrzeuge der Mitglieder der Landesregierung vom 31. Juli 2013 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Welche Mitglieder der Landesregierung haben einen Dienstwagen zu ihrer ausschließlichen Nutzung? Landeshauptmann Dr. Haslauer, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl, Landesrat Mayr, Landesrat DI Dr. Schwaiger wurden jeweils ein Dienstwagen zu ihrer ausschließlichen Nutzung zugewiesen. Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler, Frau Landesrätin Mag. a Berthold und Landesrat Dr. Schellhorn teilen sich gemeinsam zwei Dienstwägen. Zu Frage 1.1: Um welche Fahrzeuge handelt es sich (es wird um eine detaillierte Darstellung der technischen Daten sowie der Abgaswerte ersucht)? Landeshauptmann Dr. Haslauer, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl und Landesrat Mayr fahren einen BMW 520d xdrive, 4 Zylinder, 135 KW, 1,9 cm 3, 129g CO 2. Für Landesrat DI Dr. Schwaiger wurde ein Opel Insignia 2.0 CDTI ECOTC, 103 KW, 99g CO 2 bestellt. Bei den beiden zugewiesenen Dienstfahrzeugen für die Grünen handelt es sich um Hybridfahrzeuge der Marke Toyota, Prius PLUG-IN Hybrid, 73 KW, 1,8 cm 3, 49g/km CO 2. Zu Frage 1.2: Welche Mitglieder der Landesregierung nutzen den Dienstwagen auch für private Zwecke und leisten einen entsprechenden Beitrag? Landeshauptmann Dr. Haslauer, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl, Landesrat Mayr und Landesrat DI Dr. Schwaiger leisten den im Bezügegesetz für die Privatnutzung vorgesehe- 1
2 nen Kostenbeitrag. Die Regierungsmitglieder der Grünen nehmen die Möglichkeit einer Privatnutzung nicht in Anspruch und leisten daher auch keinen Beitrag. Zu Frage 1.3: Wann werden diese Fahrzeuge ausgetauscht? Die bis zum 19. Juni 2013 von den bisherigen Regierungsmitgliedern verwendeten Fahrzeuge der Marke BMW GT wurden im Hinblick auf die auslaufenden Leasingverträge zurückgegeben. Wobei die neuen Regierungsmitglieder bei der Neuanschaffung vom Grundsatz "geringerer Verbrauch, geringere Anschaffungskosten, umweltfreundliche niedrige Abgaswerte" ausgegangen sind. Es standen bei der Auswahl der neuen Fahrzeuge bei allen Regierungsmitgliedern die Kosten und Umwelteffizienz also im Mittelpunkt. So wurde auf Wunsch aller Regierungsmitglieder Fahrzeuge mit deutlich geringeren Motorleistungen und Schadstoffemissionen gegenüber den Vorgängermodellen angeschafft. Zu Frage 2: Welche Mitglieder der Landesregierung nutzen einen Dienstwagen aus dem Fahrzeug-Pool des Landes? Die unter Punkt 1 genannten Regierungsmitglieder nutzen ihre zugewiesenen Dienstwägen; die drei Regierungsmitglieder der Grünen bilden mit den beiden zugeteilten Fahrzeugen einen Pool mit gemeinsamer Nutzung. Zu Frage 2.1: Für welche Fahrten können Fahrzeuge in Anspruch genommen werden? Für Dienstfahrten und falls ein nach dem Bezügegesetz vorgeschriebener Kostenbeitrag geleistet wird, auch für Privatfahrten. Zu Frage 2.2: Handelt es sich jeweils um das gleiche Fahrzeug oder wird ein solches nach Verfügbarkeit bereitgestellt? Siehe dazu Punkt 2. Zu Frage 2.3: Werden diese Fahrzeuge vom Regierungsmitglied selbst oder von einem Fahrer gelenkt? Diese Fahrzeuge werden z.t. von den Regierungsmitgliedern selbst, oder von einem Fahrer gelenkt. 2
3 Zu Frage 3: Beabsichtigt die Landesregierung eine Änderung der Beschaffungsrichtlinien, wenn ja, wann und mit welchem Ziel? Im Rahmen des Maßnahmenprogrammes des Bundes und der Länder zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes ist auch eine Überarbeitung der Kfz-Beschaffungsrichtlinien für den öffentlichen Sektor geplant. Die Umsetzung soll 2014 erfolgen. Ziel ist die Erreichung einer Reduktion der Treibhausgasemissionen. Zu Frage 3.1: Finden in den neuen Richtlinien Aspekte der Elektromobilität Berücksichtigung bzw. ist an eine vermehrte Anschaffung von Elektrofahrzeugen gedacht, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? Ja, die zuletzt 2012 überarbeitete Kfz-Richtlinie ermöglicht auch den vermehrten Einsatz von Elektrofahrzeugen. Reine Elektrofahrzeuge sind allerdings aufgrund der geringen Reichweiten derzeit nur begrenzt einsatzbar. Dort wo ein Einsatz sinnvoll ist, werden bereits Elektrofahrzeuge im Fahrzeugpool des Landes eingesetzt. So werden derzeit zwei Elektrofahrzeuge, die überwiegend Kurzstrecken etwa im Stadtbereich bzw. in der Stadtnähe zurücklegen, betrieben. Bei Neuanschaffungen wird die Einsatzmöglichkeit von Elektrofahrzeugen jedenfalls geprüft. Die technische Entwicklung am Fahrzeugsektor wird dazu laufend beobachtet. Wenn die Wirtschaftlichkeit und der praxisorientierte Einsatz von Elektrofahrzeugen gegeben sind, werden diese Fahrzeuge im Fahrzeugpool des Landes auch weiterhin Eingang finden. Zu Frage 3.2: Werden in Zukunft vermehrt Hybridfahrzeuge angeschafft, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht? Ja, derzeit werden seit August 2013 von den Regierungsmitgliedern der Grünen zwei neue Hybridfahrzeuge verwendet. Ein weiteres Hybridauto wurde bereits 2012 für Testzwecke und aus Gründen der Vorbildwirkung für den Fahrzeugpool angeschafft. Zu Frage 3.3: Inwieweit werden die Richtlinien hinsichtlich der Klimarelevanz und Energieeffizienz angepasst? Wie bereits im Punkt 3 ausgeführt, ist im Rahmen des Maßnahmenprogrammes des Bundes und der Länder zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes auch eine Überarbeitung der Kfz- Beschaffungsrichtlinien für den öffentlichen Sektor geplant. Die genauen Beschaffungskriterien werden gemeinsam mit der Abteilung 5/Klimaschutzkoordination erarbeitet. 3
4 Zu Frage 3.4: Ist daran gedacht, Diesel-Fahrzeuge im Fahrzeugbestand abzubauen, wenn ja, bis wann und durch welche Fahrzeuge sollen diese ersetzt werden? Ja, Dieselfahrzeuge wurden bereits durch 16 Erdgasfahrzeuge, drei Hybridfahrzeuge und zwei Elektrofahrzeuge ersetzt. Dazu darf allerdings angeführt werden, dass Dieselmotoren im Hinblick auf Treibstoffverbrauch und CO 2- Werte laufend optimiert werden. So konnten 2013 zwei Dieselfahrzeuge angeschafft werden, die einen durchschnittlichen Treibstoffverbrauch von 3,4 Liter und einen CO 2- Wert von unter 90g/km aufweisen. Bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen spielen nicht nur Umweltaspekte sondern auch Anschaffungskosten eine maßgebliche Rolle. Wenn die Wirtschaftlichkeit und der praxisorientierte Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen gegeben sind, werden solche Fahrzeuge weiterhin Dieselfahrzeuge ersetzen. Zu Frage 3.5: Welche weiteren Kriterien sollen angepasst werden? Für die Beschaffung der Dienstfahrzeuge seitens der Fachabteilung Präsidialangelegenheiten gelten die zuletzt 2012 modifizierten Kfz-Richtlinien. Zu Frage 4: Werden die Mitglieder der Landesregierung zukünftig verstärkt öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen, wenn ja, um welche Regierungsmitglieder handelt es sich und wie erfolgt die Abrechnung? In welchem Umfang in der Zukunft öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies hängt von der jeweiligen terminlichen Gegebenheit ab. Zu Frage 5: Werden die Dienstfahrzeuge der Mitglieder der Landesregierung auch für Fahrten innerhalb der Stadt Salzburg in Anspruch genommen, wenn ja, um welche Regierungsmitglieder handelt es sich? Aufgrund der Termindichte bzw. notwendiger, dringender Transportfahrten (wie z.b. Personen-, Aktentransport u.ä.) machen teilweise auch Dienstfahrten innerhalb des Stadtgebietes erforderlich. Seit Einführung der Taxigutscheine für die Mitglieder der Landesregierung haben sich dienstliche Fahrten innerhalb des Stadtgebietes oder in Stadtnähe mit Chauffeur deutlich reduziert und es konnten erhebliche Kosten eingespart werden. 4
5 Zu Frage 5.1: Werden Regierungsmitgliedern für Dienstfahrten innerhalb der Stadt Salzburg Zeitkarten des ÖPNV angeboten, wenn ja, welche Regierungsmitglieder nehmen diese in Anspruch? Es steht eine SVV-Kernzonenjahreskarte zur Verfügung. Zu Frage 6: Werden die Dienstfahrzeuge der Mitglieder der Landesregierung auch für Fahrten zu Zielen, die mit dem öffentlichen Verkehrsmittel leicht zu erreichen sind, in Anspruch genommen, wenn ja, um welche Regierungsmitglieder handelt es sich? Individuell unterschiedlich, je nach Erreichbarkeit und Terminsituation. Zu Frage 6.1: Werden Regierungsmitgliedern für Dienstfahrten zu diesen Zielen Vorteilskarten der ÖBB angeboten, wenn ja, welche Regierungsmitglieder nehmen diese in Anspruch? Siehe Punkt 6. Zu Frage 7: Inwieweit werden die einzelnen Mitglieder der Landesregierung ihrer Vorbildfunktion bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie hinsichtlich einer ressourcen- und klimaschonenden Mobilität nachkommen (es wird um eine Darstellung nach Mitglied der Landesregierung ersucht)? Siehe Punkt 4. bzw Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 9. September 2013 Dr. Haslauer eh 5
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Beantwortung der Anfrage
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