Arbeitssicherheitsinfos der Stabsstelle Sicherheit Nr. 1-06/2006. Thema: Prüfung der nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel

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1 Kaleidoskop Arbeitssicherheitsinfos der Stabsstelle Sicherheit Nr. 1-06/2006 Thema: Prüfung der nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel Das Thema Elektroprüfung erhitzt seit einiger Zeit die Gemüter an der Uni. Durch zum Teil widersprüchliche Informationen über die Fachpresse oder Berichte von Vertriebsleuten, wurden viele Verantwortliche und Fachkräfte in den Instituten verunsichert. Neue Vorgaben durch die 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung und die VDE0701 / 0702 waren der Grund für diese Aufregung. Um den Sachverhalt aufzuklären soll hier über den Stand der Bedingungen und die Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel informiert werden. 1. Bisheriger Stand Bis Anfang 2005 wurden den Instituten der Uni Freiburg von der Stabsstelle Sicherheit einfache Prüfgeräte zur Verfügung gestellt, mit denen so genannte elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) die nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel prüfen konnten. Die EUP dürfen nur ganz klar eingegrenzte elektrotechnische Tätigkeiten durchführen. Die Ausbildung der EUP wird von der Stabsstelle Sicherheit organisiert. Bei Fragen und Unklarheiten werden die EUP von einer Elektrofachkraft unterstützt. An der gesamten Uni wurden in den vergangenen Jahren ca. 200 Personen zur EUP ausgebildet. Je nach Institut wurden die Prüfungen mehr oder weniger gründlich im Intervall von 2 Jahren durchgeführt. Diese Prüfintervalle für die nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel konnten aus Tabellen der Unfallkassen entnommen werden. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel wie z.b. Schaltanlagen oder stationäre elektrische Geräte dürfen nur von Elektrofachkräften geprüft werden. Die Prüfung dieser Anlagen war bisher alle 4 Jahre vorgeschrieben. 2. Neuer rechtlicher Hintergrund Das Arbeitsschutzgesetz (seit 08/1996) und die Betriebssicherheitsverordnung (seit 10/2002) verpflichten den Unternehmer seinen Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Bei verschiedenen Arbeitsmitteln z.b. elektrischen Geräten bedeutet das auch, dass diese in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Bis vor 3 Jahren waren diese Prüfintervalle durch Vorgaben der Unfallversicherungsträger fest vorgegeben. Durch das Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung sind diese Vorgaben aufgeweicht worden. Der Unternehmer muss, z.b. für die Prüfung der elektrischen Geräte, selbst Art und Umfang der Prüfung festlegen und in welchen Zeitabständen die Geräte zu prüfen sind. Das heißt aber auch, dass er damit die volle Verantwortung im Schadensfall übernimmt. Die zuständigen Behörden prüfen nach einem Unfall, nach welchen Grundlagen der Unternehmer das Prüfintervall festgelegt hat, wen er mit der Prüfung beauftragt hat und ob er auch die korrekte - 1 -

2 Durchführung der Prüfung wenigstens in Stichproben kontrolliert. Unternehmer, die die elektrotechnische Fachkunde nicht besitzen, sind verpflichtet, sich durch eine Elektrofachkraft beraten zu lassen. Wenn die Rahmenbedingungen festgelegt sind, kann die Prüfung beginnen. Solange die Prüfung durch Elektrofachkräfte durchgeführt wird, kann man (normalerweise) davon ausgehen, dass durch das Fachwissen und die Erfahrung korrekt geprüft wird. Falls, wie an der Universität Freiburg, überwiegend von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) geprüft wird, müssen diese unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft stehen. Leitung heißt in diesem Fall nicht, dass die Elektrofachkraft ständig bei den Prüfungen dabei sein muss. Die EUP muss aber jederzeit die Möglichkeit haben sich bei Fragen an die Elektrofachkraft zu wenden. Durch gelegentliche Stichproben muss sich die Elektrofachkraft von der Qualität der Prüfungen überzeugen. Gerade bei den neuen Prüfgeräten hat es sich gezeigt, dass eine gute fachliche Betreuung der EUP wichtig ist, damit Messfehler und Fehlbedienungen vermieden werden. 3. Prüfgeräte Bei der Prüfung der nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel sind die maximalen Vorgaben für Art und Umfang in den VDE -Normen 0701 und 0702 genannt. Die von uns, im Jahr 2005 beschafften Prüfgeräte SECUTEST SII von der Firma Gossen-Metrawatt, entsprechen diesen Vorgaben. Die alten Prüfgeräte SECUTEST 0702 electronic 2 entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und dürfen nicht mehr zur Prüfung genutzt werden. 4. Welche Geräte werden geprüft? Abbildung 1: Prüfgerät Secutest SII Generell werden die nicht ortsfesten Elektrogeräte geprüft. Es gibt dazu die folgenden einfachen Kriterien: Die Geräte können während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden (Typ. Beispiele: Bohrmaschine, Vortex, Akkuladegeräte, Kaffeemaschine, Wasserkocher, ) Geräte wie z.b. Kühlschränke, Kühltruhen oder Kopierer gelten als ortsfest und fallen nicht unter die Prüfung. Allerdings kann es nicht schaden diese Geräte im z.b. jährlichem Abstand einer kritische Sichtprüfung zu unterziehen, so hat im Mai 2006 ein Kühlschrank gebrannt, bei dem sich die Jahrzehnte alte Staubschicht auf dem Kompressor entzündete. 5. Dokumentation Im Arbeitsschutzgesetz und in der Betriebssicherheitsverordnung gibt es keine Vorgaben für den Umfang der Dokumentation. Die VDE 0701/0702 empfiehlt die eindeutige, gerätebezogene Dokumentation der Messwerte und des Prüfungsergebnisses. Eine maximale Rechtssicherheit ist gegeben, wenn diese Werte in einer Datenbank abgelegt und z.b. auf CD-ROM archiviert werden. Für die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gilt, in Absprache mit der Gewerbeaufsicht Freiburg und der Unfallkasse Baden-Württemberg, die Regelung, dass die EUP die Dokumentation der Prüfung wie bisher handschriftlich in einen Formularbogen eintragen kann. Die Aufzeichnung der Messwerte ist nicht vorgesehen. Allerdings ist es natürlich jedem Institut möglich, die Dokumentation ausführlicher bzw. nach den Vorgaben der VDE zu gestalten. Im Institut für Biologie I wurde z.b. für die Elektroprüfung eine Datenbank entwickelt, die es ermöglicht die Messwerte des Prüfgerätes auf den PC zu übertragen und die geprüften - 2 -

3 Geräte mittels eines Barcodes eindeutig zu codieren. Die Prüfung von ca Geräten wurde an der Biologie I von HiWis durchgeführt, die unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft standen. Die Erfahrungen sind außerordentlich positiv. Falls in anderen Instituten Interesse an dieser Software besteht: Ansprechpartner zum Thema Elektroprüfung am Institut für Biologie I ist Herr Pakusa (Tel 2552). 6. Reparatur/ Entsorgung von defekten Geräten Falls ein Gerät bei der Prüfung durchfällt, kennzeichnet der Prüfer dieses Gerät mit einem Aufkleber. Die Entscheidung, ob dieses Gerät wieder Instand gesetzt oder entsorgt wird obliegt, je nach finanziellem Aufwand, dem zuständigen Verantwortlichen. Reparierte Geräte müssen von der Werkstatt nach der Instandsetzung elektrisch geprüft werden. Der Auftraggeber sollte sich die Prüfung von der Werkstatt bestätigen lassen (z.b. durch einen Hinweis auf dem Reparaturschein). 7. Probleme bei der Umsetzung Keine Elektrofachkraft im Institut Falls keine Elektrofachkraft am Institut ist, muss, wenn möglich, eine Absprache mit einer Fachkraft eines anderen Instituts getroffen werden, um die Prüfer anzuleiten und zu kontrollieren. Es kann auch eine externe Elektrofachkraft hinzugezogen werden. 8. Empfehlungen der Stabsstelle Sicherheit a. Prüfumfang Eine gründliche Sichtprüfung ist bei allen elektrischen Betriebsmitteln notwendig. Je nach Komplexität und/ oder Verwendungszweck des Geräts schließt sich daran die elektrische Prüfung an (Prüfung des Schutzleiters, der Isolation, des Ableitstroms und der Funktion). Eine reine Sichtprüfung ist z.b. bei Mehrfachsteckdosen denkbar, wenn die Nutzung ausschließlich im Büro unter dem Schreibtisch erfolgt. Verlängerungskabel oder Mehrfachsteckdosen, die unter Werkstatt-/ Laborbedingungen eingesetzt werden, müssen die komplette Elektroprüfung durchlaufen. b. Prüfintervall Da es darauf ankommt wo und wie ein Gerät genutzt wird, macht eine pauschale Aussage über das Prüfintervall keinen Sinn. Daher die folgende Unterteilung nach Einsatzort: 1. Labor Laborgeräte sind oft erheblicher mechanischer und chemischer Beanspruchung ausgesetzt. Es ist daher Abbildung 2: 19" Rack nötig diese Geräte im jährlichen Turnus zu prüfen. Computer, die im Laborumfeld genutzt werden oder an denen oft technische Veränderungen vorgenommen werden, sind ebenfalls mindestens jährlich zu prüfen. 19 Rack- oder Patchclamp-Plätze, bei denen eine Vielzahl von Geräten zu einer dauerhaften Einheit zusammengefasst wurden, sind nach Einschätzung der Stabsstelle Sicherheit ortsfeste Geräte. Eine Prüfung jedes einzelnen Gerätes in einem Rack ist nicht sinnvoll. Wichtig bei diesen Geräten ist dennoch eine regelmäßige Sichtkontrolle der Zuleitungen und ggf. der Messleitungen. Eine abschließende Bewertung ob und wie - 3 -

4 ein Patchclamp-Platz geprüft wird, sollte von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. 2. Werkstatt Geräte wie Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen, Elektroschweißgeräte, Lötstationen und Verlängerungskabel bzw. Kabeltrommeln sind durch die Nutzung in oftmals rauer Umgebung erhöhtem Verschleiß ausgesetzt. Angesägte oder angeschmorte Zuleitungen und Gehäuse sind bei dieser Gerätegruppe am ehesten zu erwarten. Wichtig ist eine Sensibilisierung der Nutzer (Hausmeister, Handwerker), damit defekte Geräte schnell ausgesondert und repariert werden können. Eine kurze Sichtprüfung vor der Benutzung sollte selbstverständlich sein. Es ist bei dieser Gerätegruppe empfehlenswert die Prüffrist anfangs auf 6 Monate festzulegen. Falls die Prüfungen eine geringe Fehlerquote (weniger als 2%) ergeben, kann die Prüffrist auf maximal 12 Monate verlängert werden. 3. Büro Reine Bürocomputer können durchaus auf einen Prüfintervall von 4 Jahren gesetzt werden. Eine Sichtprüfung der Zuleitungen und des Gehäuses sollte mindestens alle 2 Jahre vorgenommen werden. Die sonstigen Bürogeräte (Schreibtischlampen, Rechenmaschinen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Radios, ) sind in einem Intervall von 2 Jahren zu prüfen. 4. Teeküchen/ Pausenräume Die elektrischen Geräte in den Teeküchen und Pausenräumen sind in einem Intervall von 2 Jahren zu prüfen. Wasserkocher, die keinen Thermoschutz haben (z.b. der altbekannte Tauchsieder), dürfen nicht verwendet werden. Abbildung 3: angeschmorte Zuleitung Abbildung 4: eingeschnittene Zuleitung Abbildung 5: Kabel gequetscht Abbildung 6: Tauchsieder 5. Private Geräte Auf jeden Fall müssen die am Arbeitsplatz genutzten privaten elektrischen Geräte alle 2 Jahre (ggf. auch jährlich) mitgeprüft werden. Leider ist gerade die Qualität dieser Geräte oft sehr mangelhaft. Die Geräte (z.b. Radios, Kaffeemaschinen oder Wasserkocher) werden zu Hause aufgrund ihres Alters aussortiert und dann mit zum Arbeitsplatz gebracht. So findet man am Arbeitsplatz oft uralte Gerätegenerationen, deren sicherheitstechnischer Stand nicht mehr den heutigen Anforderungen genügt. Abbildung 7: Röhrenradio von anno dazumal - 4 -

5 Die Festlegung von Prüfumfang und Prüfintervall hängen von der vom Gerät ausgehenden Gefährdung ab. Grundlage muss daher eine Gefährdungsermittlung sein, bei der die Bedingungen der Nutzung betrachtet werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfung der elektrischen Betriebsmittel sollten unbedingt durch eine erfahrene Elektrofachkraft überprüft und gegebenenfalls an die Umgebungsbedingungen angepasst werden. Die Empfehlungen der SSI über Prüfumfang und Prüfintervalle verstehen sich daher nur als grobe Richtwerte. Falls Sie weitere Fragen, Kritik oder Anregungen zum Thema Elektroprüfung haben, wenden Sie sich bitte an Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Stabsstelle Sicherheit Dipl.-Ing. Roland Birmele, Stefan-Meier-Str. 8, Freiburg Tel.: 0761/ , Fax.: 0761/