Einladung. Tagesordnung

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1 Weiden i.d.opf., Einladung für die am Donnerstag, , um 14:30 Uhr stattfindende öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung 1. Bauverwaltungsamt - Abt. Bauen und Wohnen - Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom Bauverwaltungsamt Liste der Bauvorhaben, die seit der Bau- und Planungsausschusssitzung am auf dem Verwaltungsweg behandelt wurden. 3. Amt für Hochbau und Gebäudemanagement Alleetiefgarage, Untersuchung Sanierungsbedarf von Zwischendecke, Bodenplatte und Rampen Vorstellung der Untersuchungsergebnisse durch Referenten. 4. Antrag auf Nutzungsänderung von Bank in Wettbüro auf dem Grundstück Flst.Nr...., Gemarkung Weiden i.d.opf., Bahnhofstr.... BV-Nr. 423/13 5. Errichtung bzw. Anbringung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Flst.Nr...., Gemarkung Weiden i.d.opf., Nikolaistr Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr...., Gemarkung Weiden i.d.opf., Danziger Str.... BV-Nr. 120/13 7. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst. Nr...., Gemarkung Weiden i.d.opf., Clausnitzerstr.... BV-Nr. 119/13

2 8. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Dachstuhls und Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Flst.Nr...., Gemarkung Rothenstadt, Kirchenstraße... BV-Nr. 115/13 9. Antrag auf Nutzungsänderung eines Ladens in ein Wettbüro zur Vermittlung von Sportwetten, inkl. Ausschank alkoholfreier Getränke, Übertragung von Sportereignissen (TV) und Aufenthaltsfunktion auf dem Grundstück Flst.Nr...., Gemarkung Weiden i.d.opf., Schlörplatz... BV-Nr. 420/ Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit Stellplätzen und Garagen auf dem Grundstück Flst.Nr...., Gemarkung Manteler Forst, Brandweiher... VB-Nr. 633/ Antrag auf Nutzungsänderung von Laden zu Friseurgeschäft auf dem Grundstück Flst. Nr...., Gemarkung Weiden i.d.opf., Ringstr.... BV-Nr. 124/ Antrag auf Nutzungsänderung von Laden zu Spiel- und Lernwerkstatt mit Verkauf von Spielen und Fördermaterialien auf dem Grundstück Flst. Nr...., Gemarkung Weiden i.d.opf., Frauenrichter Str.... BV-Nr. 121/ Antrag auf Nutzungsänderung von Laden in Nagelstudio auf dem Grundstück Flst.Nr...., Gemarkung Weiden i.d.opf., Wörthstr.... BV-Nr. 126/ Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines kirchlichen Gemeindezentrums der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten auf dem Grundstück Flst.Nr...., Gemarkung Weiden i.d.opf., Leimbergerstr.... BV-Nr. 123/ Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines überdachten Stellplatzes (Carport) und teilweise Einfriedung der seitl. Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Flst.Nr...., Gemarkung Weiden i.d.opf., Adam-Krafft-Str.... BV-Nr. 822/13

3 16. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports mit Holzlege auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Frauenrichter Str. BV-Nr. 122/ Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von 6 Eigentumswohnungen mit 4 PKW- Garagen, 2 Carports und 4 PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Berliner Str. BV-Nr. 438/ Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) zum Anbau eines Carports mit Geräteräumen an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Adalbert-Stifter-Straße BV-Nr. 127/ Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an ein Einfamilienhaus mit Nutzungsänderung auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Meilerstraße BV-Nr. 131/ Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Tristanweg VB-Nr. 638/ Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften mit Carports auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Am Schirchendorf VB-Nr. 639/ Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit je einer Garage und einem Stellplatz auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Stormstraße VB-Nr. 634/ Antrag auf Nutzungsänderung: von Laden zu Textilpflege auf dem Grundstück Flst. Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Ringstraße BV-Nr. 125/13

4 24. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Prößlstraße VB-Nr. 635/ Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Rothenstadt, Untere Hauptstraße VB-Nr. 636/ Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Hammerweg BV-Nr. 410/ Stadtplanungsamt Bebauungsplan Nr Horbach Flächennutzungsplanänderung Nr Ä28 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Horbach gem. 2 BauGB mit gleichzeitiger 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB. 28. Stadtplanungsamt Bebauungsplan Nr Änderung 10 Neue Mitte Hammerweg Aktualisierte Planung, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Vorgang Bau-/ und Planungsausschuss v , Vorschlag-Nr. 49 Vorgang Stadtrat v , Beschluss-Nr Stadtplanungsamt Außenbereichssatzung für den Bereich Am Fischerberg Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Satzungsbeschluss gem. 10 BauGB Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom , Vorschlags-Nr. 81 Vorgang Stadtrat vom , Beschluss-Nr Amt für Hochbau und Gebäudemanagement Anfrage durch Stadtrat Schinabeck bezüglich Baumaßnahmen an der Montessorischule Nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im Anschluss an die öffentliche Sitzung

5 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 01: Bauverwaltungsamt - Abt. Bauen und Wohnen - Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom Genehmigung der Niederschrift.

6 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 02: Bauverwaltungsamt Liste der Bauvorhaben, die seit der Bau- und Planungsausschusssitzung am auf dem Verwaltungsweg behandelt wurden. Siehe beiliegende Auflistung. ( ) beratend ( ) beschließend

7 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 03: Amt für Hochbau und Gebäudemanagement Alleetiefgarage, Untersuchung Sanierungsbedarf von Zwischendecke, Bodenplatte und Rampen Vorstellung der Untersuchungsergebnisse durch Referenten. Die Untersuchung der Bodenplatte ist abgeschlossen. Das Gutachten vom liegt in Schriftform vor. Gesamtaussage ist, dass sowohl die Zwischendecke, als auch die Bodenplatte einer Sanierung bedürfen. Es sind unterschiedliche Varianten der Vorgehensweise denkbar. Vollsanierung in einem Zug (Dauer ca. 1-1,5 Jahre ab Mittelbereitstellung) Sanierung in unterschiedlichen Teilabschnitten auf bis zu 3 4 Jahre gestreckt Das Gutachten ist sehr umfangreich und beinhaltet auch diverse, z.t. sehr große Pläne. Aus diesem Grunde wurde von einem Versand abgesehen. Das vollständige Gutachten liegt aber in der Sitzung auf. Zudem kann es in der Hochbauabteilung jederzeit eingesehen werden. ( ) beratend ( ) beschließend

8 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 04: Antrag auf Nutzungsänderung von Bank in Wettbüro auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Bahnhofstr. BV-Nr. 423/13 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist nicht zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

9 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 05: Errichtung bzw. Anbringung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Nikolaistr. Bei der Werbeanlage handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist nicht zulässig. Auf die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

10 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 06: Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Danziger Str. BV-Nr. 120/13 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

11 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 07: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst. Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Clausnitzerstr. BV-Nr. 119/13 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/ Wegen der Lage des Carports vollständig außerhalb der Baugrenzen ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

12 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 08: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Dachstuhls und Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Rothenstadt, Kirchenstraße BV-Nr. 115/13 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

13 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 09: Antrag auf Nutzungsänderung eines Ladens in ein Wettbüro zur Vermittlung von Sportwetten, inkl. Ausschank alkoholfreier Getränke, Übertragung von Sportereignissen (TV) und Aufenthaltsfunktion auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Schlörplatz BV-Nr. 420/13 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist nicht zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

14 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 10: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 4 Doppelhaushälften mit Stellplätzen und Garagen auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Manteler Forst, Brandweiher VB-Nr. 633/13 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

15 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 11: Antrag auf Nutzungsänderung von Laden zu Friseurgeschäft auf dem Grundstück Flst. Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Ringstr. BV-Nr. 124/13 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

16 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 12: Antrag auf Nutzungsänderung von Laden zu Spiel- und Lernwerkstatt mit Verkauf von Spielen und Fördermaterialien auf dem Grundstück Flst. Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Frauenrichter Str. BV-Nr. 121/13 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 60/ (Baulinienplan). Festsetzungen dieses Bebauungsplanes stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

17 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 13: Antrag auf Nutzungsänderung von Laden in Nagelstudio auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Wörthstr. BV-Nr. 126/13 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach 3 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

18 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 14: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines kirchlichen Gemeindezentrums der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Leimbergerstr. BV-Nr. 123/13 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr Wegen der Art der Bebauung, der Anzahl der Vollgeschosse und der Überschreitung der Baulinie sind Befreiungen nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

19 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 15: Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines überdachten Stellplatzes (Carport) und teilweise Einfriedung der seitl. Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Adam-Krafft-Str. BV-Nr. 822/13 Die verfahrensfreien Vorhaben befinden sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/ Wegen der Überschreitung der Baugrenze (Carport) und der Höhe der Einfriedung sind Befreiungen nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Überdachung: Der Bauherr hat an der westlichen Grundstücksgrenze bereits eine vorhandene Grenzbebauung von 11,58 m und überschreitet die zulässige Grenzbebauung für Nebengebäude von 9 m bereits um 2,58 m. Genehmigt wurde eine Grenzbebauung von 8,86 m. Mit dem geplanten Carport würde die zulässige Grenzbebauung insgesamt um 8,58 m überschritten. Die gesamte Grenzbebauung an der westlichen Grundstücksgrenze würde damit 17,58 m betragen. Grenzbebauung heißt, dass entweder direkt an die Grundstücksgrenze oder in einem Abstand bis zu 2,99 m von der Grundstücksgrenze entfernt gebaut werden kann. Ab 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze liegen bei Nebengebäuden i.d.r. die Abstandsflächen wieder auf dem Baugrundstück selbst und man spricht nicht mehr von Grenzbebauung. Bei den vom Antragsteller aufgeführten Bezugsfällen wurden entweder die Abstandsflächen durch die Nachbarn übernommen, oder wegen der vorliegenden Zustimmungen der Nachbarn die Vorhaben durch den Bauausschuss (wenn auch rechtswidrig) genehmigt. Im vorliegenden Fall hat der Nachbar bereits angekündigt, dass er dem geplanten Vorhaben nicht zustimmen wird. Der Bauherr besteht trotz mehrmaligen Besprechungen mit der Bürgerbauberatung auf seinem Vorhaben. Das Vorhaben ist nicht zulässig. Einfriedung: Das Vorhaben ist zulässig. Wegen der weiteren Ausführungen wird auf die planungsrechtliche Stellungnahme verwiesen.

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21 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 16: Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports mit Holzlege auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Frauenrichter Str. BV-Nr. 122/13 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Der Bauherr überschreitet die zulässige Grenzbebauung für Nebengebäude von 9 m mit dem geplanten Vorhaben um 3 m und damit ist das Vorhaben ist bauordnungsrechtlich nicht zulässig. Da keine atypische Grundstückssituation vorliegt, kann auch eine Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Bauordnung nicht zugelassen werden. Bei Einhaltung der Abstandsflächen oder Verkürzung des Carports auf 9 m wäre das Vorhaben genehmigungsfähig. Auf die planungs- und bauordnungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

22 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 17: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von 6 Eigentumswohnungen mit 4 PKW- Garagen, 2 Carports und 4 PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Berliner Str. BV-Nr. 438/13 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr Wegen der Überschreitung der Baugrenzen, der Anzahl der Vollgeschosse und der Lage der südlichen Garagen und Stellplätze außerhalb der Baugrenzen sind Befreiungen nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

23 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 18: Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) zum Anbau eines Carports mit Geräteräumen an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Adalbert-Stifter-Straße BV-Nr. 127/13 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 60/ Wegen der Überschreitung der Baugrenzen ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

24 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 19: Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an ein Einfamilienhaus mit Nutzungsänderung auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Meilerstraße BV-Nr. 131/13 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/ /138 Ä 3. Wegen der Überschreitung der Baugrenzen ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

25 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 20: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Tristanweg VB-Nr. 638/13 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/ Ä 1. Wegen der Überschreitung der Baugrenzen durch Hauptgebäude und Carport, der Anzahl der Vollgeschosse und der Dachneigung sind Befreiungen nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

26 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 21: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften mit Carports auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Am Schirchendorf VB-Nr. 639/13 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr Ä 1. Wegen der Überschreitung der Baugrenzen, des Bautyps, der Dachform, der Zufahrt und der Lage des südlichen Carports außerhalb der Baugrenzen sind Befreiungen nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

27 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 22: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit je einer Garage und einem Stellplatz auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Stormstraße VB-Nr. 634/13 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/ Wegen der Überschreitung der Baugrenzen durch Hauptgebäude und Garagen, GRZ, GFZ und gestalterischer Festsetzungen sind Befreiungen nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

28 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 23: Antrag auf Nutzungsänderung: von Laden zu Textilpflege auf dem Grundstück Flst. Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Ringstraße BV-Nr. 125/13 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Die Auflagen des Umweltamtes hinsichtlich Vollzug der Wassergesetze und des Immissionsschutzes sind jedoch zu beachten. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

29 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 24: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Prößlstraße VB-Nr. 635/13 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/ Wegen der Überschreitung der Baugrenzen, eines 3. Vollgeschosses und der abweichenden Dachform sind Befreiungen nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Die Befreiungen werden nicht erteilt. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

30 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 25: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Rothenstadt, Untere Hauptstraße VB-Nr. 636/13 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr Ä3. Wegen der Überschreitung der Baugrenzen, der abweichenden Dachform und Dachneigung sowie der Lage der Stellplätze teilweise außerhalb der Baugrenzen sind Befreiungen nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Die Befreiungen werden erteilt. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen.

31 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 26: Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr., Gemarkung Weiden i.d.opf., Hammerweg BV-Nr. 410/13 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Es wurde bereits in der Bau- und Planungsausschusssitzung vom behandelt. Zwischenzeitlich haben sich bezüglich der baurechtlichen Beurteilung des Bauvorhabens jedoch folgende Änderungen ergeben: Im Laufe des Bauantragsverfahrens wurde ein Großteil des ursprünglichen Baugrundstücks verkauft. Ein Bauherrenwechsel fand dabei nicht statt. Dies wirkt sich in mehrerlei Hinsicht auf das o.g. Bauvorhaben aus: Zum einen wurde hierbei der vorher zum Baugrundstück gehörende wegemäßige Anschluss an den Hammerweg abgemessen und nicht mit übereignet (Flst.Nr. 3048/5, siehe beigefügter Lageplan), weshalb dem Baugrundstück nun ein unmittelbarer Anschluss an das öffentliche Straßennetz als Teil der Erschließung fehlt. Aus diesem Grund müsste die wegemäßige Erschließung des Baugrundstücks in rechtlicher Hinsicht durch eine entsprechende Dienstbarkeit auf Dauer gesichert sein. Zum anderen befinden sich fünf der geplanten Stellplätze zum Großteil auf dem o.g. weggemessenen Grundstück Flst.Nr. 3048/5. Darüber hinaus sind auch die restlichen der insgesamt acht für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze auf dem fremden Buchgrundstück Flst.Nr. 3048/4 bzw. zum Teil auf dem vorgenannten Grundstück Flst.Nr. 3048/5 geplant (siehe beigefügter Übersichtsplan). Die Stellplatzpflicht kann zwar durch die Herstellung der notwendigen Stellplätze auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks erfüllt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn deren Benutzung für diesen Zweck gegenüber der Stadt Weiden durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit rechtlich gesichert ist. Dessen ungeachtet ist aufgrund des o.g. Grundstücksverkaufs auch das für eine Baugenehmigung erforderliche Sachbescheidungsinteresse nunmehr zumindest zweifelhaft, zumal die Erwerber sich auf Nachfrage gegenüber der Stadt Weiden weder zustimmend noch ablehnend zum Bauvorhaben geäußert haben. Ein möglicherweise fehlendes Sachbescheidungsinteresse wurde auch im Entwurf einer inzwischen angedrohten Schadensersatzklage wegen Amtshaftung angenommen (s. Entwurf S. 5). Im Hinblick auf die angedrohte Klage wurde vom Rechtsamt im Übrigen bereits eine Meldung an die Haftpflichtversicherung der Stadt Weiden mit der Bitte um Deckungszusage veranlasst.

32 Die o.g. rechtlichen Sicherungen der wegemäßigen Erschließung sowie der Stellplatzbenutzung sind auf Nachfrage bisher nicht erfolgt. Stattdessen drängt der Bauherr auf eine vorherige Zusicherung der Erteilung einer Baugenehmigung und verweist auf eine mögliche Behandlung der vorgenannten Erschließungs- und Stellplatzsicherungsfragen durch entsprechende Auflagen im Baugenehmigungsbescheid (siehe beigefügtes Schreiben vom ). Wesentliche Genehmigungsvoraussetzungen, wie hier zumindest die gesicherte Erschließung, dürfen jedoch nicht Gegenstand von Nebenbestimmungen in einem Baugenehmigungsbescheid sein. Eine Nebenbestimmung ist daher in aller Regel unzulässig, wenn darin die Sicherung der Erschließung gefordert wird, da diese eine unerlässliche Voraussetzung der Zulässigkeit darstellt. Das Bauvorhaben ist daher aktuell aufgrund der dargelegten Veränderungen bauplanungssowie bauordnungsrechtlich unzulässig.

33 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 27: Stadtplanungsamt Bebauungsplan Nr Horbach Flächennutzungsplanänderung Nr Ä28 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Horbach gem. 2 BauGB mit gleichzeitiger 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB. Plangebiet Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Rothenstadt und wird wie folgt umgrenzt: - im Norden durch Waldflächen - im Süden durch die Straße Etzenrichter Straße - im Westen durch die Straße Zum Burgstall sowie durch bestehende Bebauung - im Osten durch bestehende Bebauung Das Plangebiet umfasst die Flurstücke..,...,.... Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt. Planungsanlass Die Eigentümer der o. g. Grundstücke traten mit dem Wunsch, die Grundstücke einer Wohnnutzung zuzuführen, an die Stadt Weiden i.d.opf. heran. Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich gem. 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet landwirtschaftliche Flächen, im nord-westlichen Bereich Waldflächen, dar. Der Entwurf des Landschaftsplanes stellt Flächen für die Forstwirtschaft dar. Für die Schaffung von Baurecht ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Für die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) sowie der sich daran anschließenden Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes) legten die Eigentümer eine Kostenübernahmeerklärung für das Angebot der Planungsgruppe für Natur und Landschaft aus Weiden i.d.opf. (vom , Nr d) vor. Von Seiten der Stadtverwaltung wird das Angebot als vollständig und geeignet bewertet.

34 Im Hinblick auf den derzeit bestehenden Bedarf an Wohnbauland in Weiden i.d.opf. ist dieses Vorhaben aus Sicht der Stadtverwaltung zu begrüßen. Insofern kann die zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums vorgeschlagene Bauleitplanung ausdrücklich empfohlen werden. Bauleitplanverfahren Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt gem. 2 BauGB, die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB. Im Bauleitplanverfahren soll zunächst durch die sap die grundsätzliche Möglichkeit einer Wohnbebauung im Planbereich geprüft werden. Bei positiven Ergebnis soll der Flächennutzungsplan von der Darstellung von landwirtschaftlichen Flächen / Waldflächen in Wohnbauflächen geändert werden und eine Wohnbebauung durch Festsetzungen im Bebauungsplan ermöglicht werden. Kosten für die Stadt Weiden i.d.opf. Sämtliche Kosten sind von den Eigentümern zu tragen. Dies wird durch Kostenübernahmeerklärungen geregelt. Weiterer Verfahrensablauf Durchführung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Erarbeitung eines Vorentwurfes zur Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung Vorstellung der Vorentwürfe im Stadtrat, Beschluss zur Erörterung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB Beteiligung der Fachstellen und Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB Behandlung der Stellungnahmen im Bau- und Planungsausschuss mit Beschluss zur öffentlichen Auslegung Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Fachstellen und Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB Behandlung der Stellungnahmen mit Abwägung Satzungsbeschluss gem. 10 Abs. 1 BauGB Vorlage des Flächennutzungsplanes bei der Regierung der Oberpfalz Bekanntmachung und damit Rechtskraft gem. 10 Abs. 3 BauGB (x) beratend ( ) beschließend

35 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 28: Stadtplanungsamt Bebauungsplan Nr Änderung 10 Neue Mitte Hammerweg Aktualisierte Planung, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Vorgang Bau-/ und Planungsausschuss v , Vorschlag-Nr. 49 Vorgang Stadtrat v , Beschluss-Nr. 69 Der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.opf. hat in seiner Sitzung vom 29. Juli 2013 unter Nr. 69 beschlossen, der Bebauungsplan Nr. 137 Hammerweg Johann-Sebastian-Bach-Straße einer erneuten, räumlich begrenzten Änderung zu unterziehen. Durch diese zehnte Änderung Neue Mitte Hammerweg (alt: Stadtteilzentrum Hammerweg ) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit ergänzenden Angeboten (Ratisbona) und eines Dienstleistungszentrums sowie Wohnungen (SGW) geschaffen werden. Der Aufstellungs-/ resp. Änderungsbeschluss vom 29. Juli 2013 ermächtigt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. 3 Abs. 1 sowie 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Da aber das städtebauliche Gesamtkonzept der Neuen Mitte Hammerweg seit Juli 2013 (Plan-Nr / 20. Juni 2013 TK-Bauplanungs GmbH) weiterentwickelt wurde, hält es die Verwaltung für erforderlich, den Bau-/ und Planungsausschuss von der aktualisierten Planung (Plan-Nr / 13. Dez. 2013/ TK-Bauplanungs GmbH) vor Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erneut in Kenntnis zu setzen. (x) beratend ( ) beschließend

36 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 29: Stadtplanungsamt Außenbereichssatzung für den Bereich Am Fischerberg Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Satzungsbeschluss gem. 10 BauGB Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom , Vorschlags-Nr. 81 Vorgang Stadtrat vom , Beschluss-Nr. 90 Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB fand in der Zeit vom bis zum statt. Stellungnahmen privater Art wurden nicht vorgebracht. Es gingen folgende Stellungnahmen ein, über deren Inhalt eine Abwägung vorzunehmen ist. (Die Originale der eingegangenen Stellungnahmen können während der Sitzung eingesehen werden.) 1. Bayernwerk Schreiben vom Es bestehen grundsätzlich keine Einwendungen, wenn durch das Planungsvorhaben der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Bayernwerk Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Beschlussvorschlag: Der Inhalt des Schreibens diente zur Kenntnisnahme, die fachlichen Hinweise werden berücksichtigt. 2. PLEdoc GmbH Schreiben vom Der Planbereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der im Schreiben aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so wird um unverzügliche Benachrichtigung gebeten.

37 Beschlussvorschlag: Der Inhalt des Schreibens diente zur Kenntnisnahme, die fachlichen Hinweise werden berücksichtigt. Bei Änderung des Geltungsbereiches ist die PLEdoc GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Stadtwerke Weiden i.d.opf. Schreiben vom Die Trinkwasserversorgung ist vorhanden. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem. Die Schmutzwasserentsorgung ist gesichert. Die Niederschlagswasserentsorgung erfolgt über Privatkanäle bzw. Versickerung. Beschlussvorschlag: Der Inhalt des Schreibens diente zur Kenntnisnahme. 4. Regierung der Oberpfalz Höhere Landesplanungsbehörde Schreiben vom Einschlägig für das Vorhaben sind die Erfordernisse der Raumordnung zur "Vermeidung von Zersiedelung" in Kapitel 3 "Siedlungsstruktur" des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP). Aus städtebaulicher Sicht können Bedenken wegen der zu befürchtenden Verfestigung einer Splittersiedlung ( 35 Abs. 6 Satz 1 BauGB) aufgrund der engend Abgrenzung des Geltungsbereiches, nach der eigentlich nur nördlich des Anwesens "Am Fischerberg 3a" eine Erweiterung dieses Gebäudes oder die Errichtung eines einzelnen neuen Wohngebäudes möglich ist, ebenso zurückgestellt werden, wie bezüglich der Satzungsvoraussetzung "Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung" ( 35 Abs. 6 Satz 4 BauGB). Vor diesem Hintergrund werden auch aus landesplanerischer Sicht keine Einwände erhoben. Es wird darauf hingewiesen, dass der Planbereich in einem im Regionalplan Oberpfalz-Nord ausgewiesenen landschaftlichen Vorbehaltsgebiet liegt (vgl. RP 6 BI 2.1 (Z)). Zum vorgenannten Schreiben der Regierung der Oberpfalz wurde eine Stellungnahme des Umweltamtes - Untere Naturschutzbehörde - eingeholt (Schreiben des Umweltamtes vom ): Die Aufstellung einer Außenbereichssatzung in diesem Bereich kann u.e. nach dazu beitragen, eine weitere Ausdehnung der Siedlung Am Fischerberg auf landwirtschaftlich genutzte Flächen zu unterbinden. Daher trägt der Erlass der Satzung dem besonderen Gewicht der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im Vorbehaltsgebiet Rechnung. Beschlussvorschlag: Der Inhalt des Schreibens diente zur Kenntnisnahme. Die Aufstellung einer Außenbereichssatzung in diesem Bereich trägt dazu bei, eine weitere Ausdehnung der Siedlung Am Fischerberg auf landwirtschaftlich genutzte Flächen zu unterbinden. Daher trägt der Erlass der Satzung dem besonderen Gewicht der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Rechnung. Eine Änderung der Satzung ist nicht veranlasst. Von Seiten folgender Fachstellen und Träger öffentlicher Belange bestehen keine Bedenken gegen diese Planung: Wasserwirtschaftsamt, Schreiben vom ; Regierung der Oberpfalz Höhere Naturschutzbehörde, Schreiben vom ; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden i.d.opf., Schreiben vom ; Amt 31, Schreiben vom ; Amt 32/36, Schreiben vom ; Amt 63, Schreiben vom

38 Ergebnis der Abwägung: Zusammenfassend wird nach der Abwägung festgestellt, dass mit dem Inhalt und dem Ziel der Außenbereichssatzung weiterhin Einverständnis besteht. Die Aufstellung einer Außenbereichssatzung in diesem Bereich trägt dazu bei, eine weitere Ausdehnung der Siedlung Am Fischerberg auf landwirtschaftlich genutzte Flächen zu unterbinden und trägt daher den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege Rechnung. Die Außenbereichssatzung kann somit gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen werden. Weiterer Verfahrensverlauf Rechtskraft der Außenbereichssatzung durch die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses gem. 10 Abs. 3 BauGB. (x) beratend ( ) beschließend

39 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Tagesordnungspunkt 30: Amt für Hochbau und Gebäudemanagement Anfrage durch Stadtrat Schinabeck bezüglich Baumaßnahmen an der Montessorischule Zu den gestellten Fragen kann wie folgt Stellung genommen werden: a) Die Bauarbeiten finden auf städtischem Grund statt. Wann wurden diese Baumaßnahmen genehmigt? Diese Arbeiten sind genehmigungsfrei, da es sich nur um Gestaltung der Außenanlagen handelt. Die Arbeiten wurden jedoch mit der Hochbauabteilung, der Bauordnung, der Feuerwehr und der Stadtgärtnerei abgesprochen und rechtzeitig vorangekündigt. b) Um welche Baumaßnahmen handelt es sich, und aus welchem Grund erfolgen diese Arbeiten? Es handelt sich hier um Erdarbeiten, sowie um gärtnerische und gestalterische Arbeiten. Die Umgestaltung des Pausenhofes erfolgt auf Wunsch der Schulleitung der Montessorischule. c) Wer bezahlt diese Baumaßnahmen? Ist die Stadt an den Kosten beteiligt? Die Maßnahme wird durch die Montessorischule selbst getragen, eine Beteiligung durch die Stadt erfolgt nicht. ( ) beratend ( ) beschließend

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