Ausschreibung. Programm Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit. vom 16. Mai Inhalt. 1. Allgemeine Situationsbeschreibung...2

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1 Ausschreibung Programm Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit vom 16. Mai 2012 Inhalt 1. Allgemeine Situationsbeschreibung Ziele und Gegenstand des Programms 2.1 Ziele des Programms Gegenstand des Programms Teilnehmerkreis Regelungen und Voraussetzungen 4.1 Allgemeine Voraussetzungen Finanzierung/Zuwendung Entscheidungsverfahren 5.1 Antragstellung/Bewilligung Projektdurchführung Ausschreibungsfrist Programmträger..12

2 1. Allgemeine Situationsbeschreibung Die Beseitigung besonders der absoluten Armut sowie die Möglichkeit zu Bildung und Ausbildung sind Voraussetzungen für eine eigenständige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Diese Voraussetzungen sind außerdem der Schlüssel zur Teilnahme an politischen Entscheidungen und somit an Demokratisierungsprozessen und der friedlichen Entwicklung eines Landes. Unkenntnis und besonders wirtschaftliche Not zwingen die Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern häufig zur Zerstörung ihrer natürlichen Lebensgrundlagen. Weltweite Klimaveränderungen führen zusätzlich zu Binnenmigration und zunehmender Verarmung der betroffenen Menschen. Mit der Unterstützung von Projekten baden-württembergischer Organisationen, die in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländer aktiv sind, wirkt die Baden-Württemberg Stiftung daran mit, die wirtschaftliche, soziale, ökologische und frauenspezifische Situation benachteiligter Bevölkerungsgruppen in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas zu verbessern. Dabei steht besonders die Förderung der Bildung derjenigen Gruppen, die besonderer Unterstützung bedürfen, im Mittelpunkt. Ausschreibung Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit Seite 2

3 2. Ziele und Gegenstand des Programms 2.1 Ziele Die Projektvorhaben im Rahmen der nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit sind auf die Sicherung von Grundbedürfnissen benachteiligter und armer Bevölkerungsgruppen ausgerichtet. Ziele des Programms sind, das zivilgesellschaftliche Engagement badenwürttembergischer Initiativen im Rahmen der nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit zu fördern wie auch zur Sicherung von Grundbedürfnissen benachteiligter und armer Bevölkerungsgruppen beizutragen. Projekte in den Bereichen Umwelt und Naturschutz, Gesundheit und Medizin, Maßnahmen zur Einkommensverbesserung und insbesondere Bildung sind hierbei vorrangig. Unter Bildung verstehen wir, dass Menschen in ihren geistigen, seelischen, kulturellen und sozialen Fähigkeiten, als eigenständiges Individuum gestärkt und unterstützt werden. Dabei ist Bildung eine individuelle, nie endende Leistung der Eigentätigkeit und eröffnet neue Lebenschancen sowie Zukunftsperspektiven. 2.2 Gegenstand des Programms Mit dem Programm Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit der Baden- Württemberg Stiftung werden Projektvorhaben von gemeinnützigen Einrichtungen aus Baden-Württemberg unterstützt, die in Zusammenarbeit mit einem Partner in einem Entwicklungs- und Schwellenland Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas oder in Baden-Württemberg partnerschaftliche Projekte der Entwicklungszusammenarbeit durchführen und welche die unter 2.1 genannten Ziele verfolgen. Ausschreibung Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit Seite 3

4 3. Teilnehmerkreis Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Projekte müssen in Zusammenarbeit mit einem Partner aus einem Entwicklungsund Schwellenland Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas durchgeführt werden. Bei Einbindung des ausländischen Partners vor Ort ist zwischen diesem und dem badenwürttembergischen Projektpartner der Baden-Württemberg Stiftung ein Hilfspersonenvertrag im Sinne des 57 der Abgabenordnung abzuschließen. Die steuerlichen Bestimmungen im Sinne der Gemeinnützigkeit erfordern dabei, dass der Antragsteller das Handeln des Partners vor Ort bestimmen und dies nachweisen kann. Für die baden-württembergischen Vereine ist zu beachten, dass sie dem Namen und der Satzung nach kein Förderverein i. S. von 58 Nr. 1 Abgabenordnung sind (d. h. gemeinnützige Körperschaften, deren Satzungszweck sich auf eine bloße Mittelbeschaffung und -weiterleitung an andere Körperschaften oder Einrichtungen bezieht). Bei Antragstellung vorzulegen sind der aktuelle Freistellungsbescheid, die gültige Satzung und der letzte finanzielle Jahresabschluss des Antragstellers (ausgenommen hiervon sind kirchliche Institutionen wie Diözesen oder Ordensverbände). Der Antragsteller muss grundsätzlich personell, fachlich und organisatorisch in der Lage sein, Projekte der Entwicklungszusammenarbeit qualifiziert zu planen, durchzuführen, zu kontrollieren und abzurechnen. Ausschreibung Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit Seite 4

5 4. Regelungen und Voraussetzungen 4.1 Allgemeine Voraussetzungen Mit dem Programm werden ausschließlich gemeinnützige Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in einem Entwicklungs- oder Schwellenland Afrikas, Asiens und Lateinamerikas oder in Baden-Württemberg gefördert. Folgende Vergabekriterien sind von besonderer Relevanz: Die Zielsetzung des Projekts stimmt mit Inhalt und Zielsetzung der Satzung und dem steuerbegünstigten Zweck des Freistellungsbescheids des Antragstellers überein. Es handelt sich um ein neues, in sich abgeschlossenes Projekt. Die Vorhaben müssen Aspekte der Nachhaltigkeit beinhalten. Diese finden sich vor allem in spezifischen Befähigungen der Zielgruppe nach Abschluss des Vorhabens oder in einer selbstständigen Fortführung des Vorhabens. Wünschenswert sind insbesondere innovative Projekte, die einen beispielhaften Charakter haben und die mit ähnlicher Wirkung auch in größerem oder kleinerem Umfang auf andere Situationen oder Länder übertragbar sind. Die Projekte unterliegen dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe und berücksichtigen entsprechende Erfahrungen der Entwicklungszusammenarbeit. Die Zielgruppe ist hinreichend umfangreich und schließt mit Rücksicht auf die vorhandenen Ressourcen grundsätzlich niemanden aus, der dem Profil der Zielgruppe entspricht. Ausschreibung Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit Seite 5

6 Nicht gefördert werden können Projekte mit folgendem Inhalt: Baumaßnahmen oder der Erwerb von Immobilien Erwerb einzelner Investitionsgüter Vergabe von Barmittel-Kleinkrediten Projekte, die der Form und dem Zweck nach einer institutionellen Förderung entsprechen würden (sowohl beim baden-württembergischen Antragsteller als auch beim Partner vor Ort) Projekte, welche lediglich Besuchsprogramme darstellen Mit den Fördermitteln dürfen keine rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg erfüllt werden. Hierzu gehören auch Lehrplanersetzende Maßnahmen 4.2. Finanzierung/Zuwendung Die Baden-Württemberg Stiftung führt dieses Programm als eigenes Vorhaben durch und stellt insgesamt für Projekte einer nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen, zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von bis zu 75% der Gesamtkosten, maximal je Antragsteller. Die Projektziele müssen klar definiert sein. Ein Zeit- und Finanzrahmen muss vorgegeben werden, wobei die Laufzeit der eingereichten Projekte höchstens 24 Monate betragen darf. Eine Förderung bereits begonnener Projekte kann grundsätzlich nicht erfolgen. Eine positive Entscheidung durch die Baden-Württemberg Stiftung kann nur erfolgen, wenn die Finanzierung des Projekts und damit seine Durchführung als gesichert angesehen werden können. Ausschreibung Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit Seite 6

7 Die Finanzierung des Projekts ist als gesichert anzusehen, wenn die Summe der Eigenmittel, Drittmittel und der beantragten Mittel die erforderliche Gesamtsumme ergeben. Als Eigenmittel werden angesetzt: mindestens 15% der erforderlichen Gesamtsumme in Barmitteln seitens des baden-württembergischen Antragstellers sowie mindestens 10% seitens des Projektpartners im/aus dem Ausland. Der Anteil des Projektpartners vor Ort kann auch in belegbaren Sachmitteln oder Arbeitsleistungen erbracht werden. Drittmittel sind alle Mittel, die nicht den Eigenmitteln oder der beantragten Mittel seitens der Baden-Württemberg Stiftung zugerechnet werden können. Die zur Finanzierung der Gesamtkosten des Projekts verwendeten Drittmittel müssen ausgewiesen werden. Drittmittel können nur innerhalb der nach Abzug der Eigenmittel verbleibenden 75% der Gesamtkosten angesetzt werden. Ausgaben für die eigene Verwaltung im Rahmen des Projekts sind in angemessenem Umfang (bis ca. 10 %) zulässig. Die Projekte dürfen erst nach schriftlicher Mitteilung einer positiven Entscheidung der Baden-Württemberg Stiftung begonnen werden. Mit den Mitteln der Baden- Württemberg Stiftung wird keine Finanzierungslücke geschlossen, die durch den Ausfall eines anderen Finanziers entstanden ist. Über die gemeinnützige Verwendung der Mittel der Baden-Württemberg Stiftung ist ein Nachweis zu führen. Darüber hinaus ist einmal jährlich inhaltlich über den Verlauf der Projekte sowie nach Abschluss der Projekte insgesamt abschließend zu berichten. Ausschreibung Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit Seite 7

8 5. Entscheidungsverfahren und Projektdurchführung 5.1 Antragstellung/Bewilligung Die Antragstellung erfolgt schriftlich mittels des Formblatts Antrag für Projekte baden-württembergischer gemeinnütziger Einrichtungen im Programm Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit durch die Baden-Württemberg Stiftung ggmbh. Maßgeblich ist die letzte gültige Version. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über die Stiftung Entwicklungs- Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ), die für diese Ausschreibung als Dienstleisterin für die Baden-Württemberg Stiftung tätig ist. Dem Antrag sind beizulegen: Satzung, letzter gültiger Freistellungsbescheid und letzter gültiger finanzieller Jahresabschluss des Antragstellers, Informationen über den Partner vor Ort, Kostenvoranschläge sowie gegebenenfalls relevantes Bildmaterial. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass die Baden-Württemberg Stiftung das Projekt von Dritten auf sein entwicklungspolitisches Ziel und die fachliche Durchführbarkeit prüfen lassen kann. Die zugelassenen Projekte werden durch ein unabhängiges, ehrenamtliches Gutachtergremium beurteilt. Die Gutachter nehmen insbesondere auch zur Feststellung des Innovations- und Nachhaltigkeitscharakters sowie der entwicklungspolitischen Sinnhaftigkeit des Vorhabens in der Begutachtung Stellung. Des Weiteren werden die Anträge gesondert auf ihre gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit hin geprüft. Die Beurteilung der zugelassenen Anträge erfolgt im September Das Bewilligungsverfahren wird voraussichtlich bis Ende Oktober abgeschlossen sein. Ausschreibung Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit Seite 8

9 Auf Grundlage der erfolgten Gutachterbewertungen sowie der Ergebnisse der gemeinnützigkeitsrechtlichen Prüfung entscheidet die Baden-Württemberg Stiftung über die zu unterstützenden Projekte. Im Falle einer Ablehnung des Antrages wird der Antragsteller hierüber schriftlich informiert. Eine Begründung der Ablehnung erfolgt nicht. Die Zusage erfolgt durch einen schriftlichen Projektvertrag, gegebenenfalls in Verbindung mit Auflagen. Das Projekt kann erst nach Unterzeichnung des Vertrags durch beide Vertragspartner begonnen werden. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung eines Antrags besteht nicht. Die Entscheidungen der Baden-Württemberg Stiftung sind gegenüber dem Antragsteller nicht zu begründen. 5.2 Projektdurchführung Nach dem Vorliegen des von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Projektvertrags können die bewilligten Mittel abgerufen werden. Die Maßnahme ist entsprechend den im Antrag gemachten Angaben und der gegebenenfalls im Projektvertrag festgelegten Auflage mit dem Projektpartner vor Ort durchzuführen. Der Projektbeginn ist dem Programmträger der Baden-Württemberg Stiftung schriftlich anzuzeigen. Die Änderungen in Inhalt und/oder die Finanzierung der bewilligten Maßnahme müssen über den Programmträger mit der Baden- Württemberg Stiftung im Vorfeld abgeklärt werden. Der Projektträger ist verpflichtet, im Rahmen seiner projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Förderung des Projekts durch die Baden- Württemberg Stiftung erfolgt (unter Verwendung des Logos der Baden-Württemberg Ausschreibung Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit Seite 9

10 Stiftung auf allen Druckschriften bzw. entsprechenden Veröffentlichungen auf der Website). Veröffentlichungen sind im Vorfeld über den Programmträger mit der Baden-Württemberg Stiftung abzustimmen. Das Merkblatt zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist zu beachten (siehe Anlage). Der Projektträger ist gegenüber der Baden-Württemberg Stiftung für die Durchführung und Abrechnung des bewilligten Projektes, einschließlich der Einhaltung von Fristen, Anzeige von Änderungen und Vorlage von Belegen, allein verantwortlich. Regelmäßig zum 15. Februar des Folgejahres nach Projektbeginn mit Stand 31. Dezember eines jeden Jahres ist detailliert über den Stand des Projektes, die Gesamtkosten und insbesondere über die Verwendung der Mittel der Baden-Württemberg Stiftung sowie über evtl. erzielte Erträge zu berichten und die Verwendung nachzuweisen (Verwendungsnachweis mit Anhang, detaillierter Finanzbericht entsprechend Projektantrag und ausgezahlter Mittel, Belegkopien, sachlicher Bericht über Stand des Projektes in deutscher Sprache und Euro, möglichst mit Fotos). Ein abschließender Bericht (Verwendungsnachweis, zahlenmäßiger Nachweis mit Originalbelegen und entsprechenden Übersetzungen, sachlicher Bericht mit Dokumentation in deutscher Sprache und Euro) ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens einzureichen. Die Förderzusage kann nachträglich widerrufen und bereits ausgezahlte Beträge können zurück verlangt werden, wenn die Mittel nicht entsprechend dem Antrag bzw. den im Projektvertrag niedergelegten Auflagen oder einer vorherigen Absprache mit der Baden-Württemberg Stiftung verwendet wurden oder Zwischen- und Abschlussberichte sowie der Nachweis der Gesamtkosten des geförderten Projektes nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorgelegt werden. Ausschreibung Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit Seite 10

11 Die Förderzusage kann nachträglich auch widerrufen werden, wenn seitens des Zuwendungsempfängers wiederholt gegen die Öffentlichkeitsarbeit betreffende Verpflichtungen verstoßen wird. 6. Ausschreibungsfrist Anträge müssen bis vor Ablauf der Einreichungspflicht am 31. Juli 2012 vollständig und formal korrekt dem Programmträger für die Baden-Württemberg Stiftung, der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ), vorliegen. Später eingegangene Anträge bleiben bei der Auswahl unberücksichtigt. Zum Termin für die Entscheidung der Mittelvergabe kann jeweils nur ein Antrag eingereicht werden. Ausschreibung Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit Seite 11

12 7 Programmträger Mit der Trägerschaft für das Programm Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit wurde die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ) betraut. Das notwendige Antragsformular sowie die Ausschreibung stehen unter (Menüpunkt Projektförderung) und (Menüpunkt Ausschreibungen) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass zur Vollständigkeit des Antrages auch ein gültiger Freistellungsbescheid für den Nachweis der Gemeinnützigkeit, der letzte Jahresabschlussbericht des Antragstellers sowie eine Kopie der Satzung beigefügt werden müssen. Die Anträge sind zu richten an: Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ) Tobias Schill Werastraße Stuttgart Tel.: 0711 / schill@sez.de Ausschreibung Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit Seite 12

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