Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015
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- Leon Bruhn
- vor 8 Jahren
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1 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Rechtsanwaltsgebührenrecht 90 Minuten - Gesetzessammlung Schönfelder, - Aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterung und Kommentierungen, - Taschenrechner, - Gebührentabellen ohne Ausweis von Auslagenpauschalen und Umsatzsteuer, - Kalender Erstkorrektur Zweitkorrektur Punkte Datum Name, Unterschrift Punkte Datum Name, Unterschrift
2 I. Allgemeiner Teil 1. Aufgabe (6 Punkte) Was ist der Unterschied zwischen der Entstehung eines Gebührenanspruchs und der Erstattungsfähigkeit des Gebührenanspruchs. Nennen Sie jeweils ein Beispiel.
3 2. Aufgabe (5 Punkte) Unterscheiden Sie, in welchen Fällen es sich um dieselbe, verschiedene Angelegenheiten handelt. a) Das PKH- Verfahren und das Hauptsacheverfahren. b) Das Mahnverfahren und das streitige Verfahren. c) Der Urkunden- und Wechselprozess einerseits und das ordentliche Verfahren andererseits (Hauptsacheverfahren) d) Das Scheidungsverfahren und das Verfahren über die Folgesache nachehelicher Unterhalt e) das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und das nachfolgende gerichtliche Verfahren
4 3. Aufgabe (12 Punkte) Bestimmen Sie die Gegenstandswerte für die Verfahrensgebühr und geben Sie - falls erforderlich - den Rechenweg an: a) Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Der Kläger verfügt über ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von 2.300,00 = 1.600,00 netto. b) Antrag auf Zahlung rückständigen und zukünftigen monatlichen Trennungsunterhalts vor dem Familiengericht. Geltend gemacht wird ein rückständiger Unterhaltsanspruch für die Monate Juni September 2014 sowie wiederkehrende Leistungen auf Zahlung von Trennungsunterhalt beginnend ab Oktober Der monatliche Unterhaltsanspruch beträgt 230,00. Der Antrag wird im Oktober 2014 eingereicht. Unterhalt ist jeweils monatliche im Voraus bis zum ersten eines jeden Monats fällig. c) Klage im März 2015 auf Erhöhung des monatlichen Mietzinses von monatlich 230,00 netto auf 250,00 netto seit dem d) Zahlungsklage auf 2.840,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit sowie daraus vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 255,85. e) Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses über eine Forderung in Höhe von 5.000,00, Zinsen in Höhe von 230,00, Gerichtsvollzieherkosten in Höhe von 21,95 und 64,80 sowie 20,00 für den Erlass des Haftbefehls.
5 4. Aufgabe (11 Punkte) RA Müller erhebt Klage beim Amtsgericht Köln für seinen Mandanten bezüglich einer Schadensersatzforderung aus einem Verkehrsunfall in Höhe von 3.000,00. Um die Höhe der Forderung zu ermitteln hatte RA Müller Einsicht in die Gerichtsakte genommen und eine Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 an das Gericht gezahlt. Ferner hat er 20 Kopien für seine Akte erstellt. Nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung ergeht folgendes Urteil: 1. Der Beklagte zahlt an den Kläger 3.000,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5% Punkten seit dem Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. 3. Der Streitwert wird auf 3.000,00 festgesetzt. Welche Gebühren und Kosten kann RA Müller für seinen Mandanten zur Kostenfestsetzung anmelden. Geben Sie nur die Gebühren und Kosten gemäß RVG VV und GKG KV an keine Beträge.
6 II. Kostenberechnung Geben Sie bei der Berechnung die Gebühr gemäß VV RVG, den Streitwert und den Betrag an (keine Umsatzsteuer, keine Summe des Gesamtbetrages) 5. Aufgabe (10 Punkte) RA Schmitz erhebt für seinen Mandanten K Zahlungsklage über 4.000,00 gegen den Beklagten B. Für den Beklagten B bestellt sich RA Müller und stellt in einem Schriftsatz Klageabweisungsantrag. Das Gericht bestimmt Termin zur mündlichen Verhandlung. Zu diesem Termin sind beide Rechtsanwälte erschienen. RA Müller gibt nach Erörterung für den Beklagten B keine Erklärung ab. Auf Antrag von RA Schmitz ergeht daraufhin gegen den Beklagten B Versäumnisurteil. Berechnen Sie die Gebühren für RA Schmitz und RA Müller:
7 6. Aufgabe (12 Punkte) RA Schmitz beantragt die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über einen Kfz- Schaden. RA Müller bestellt sich für den Antragsgegner. Der vom Gericht bestellte Sachverständige beraumt einen Ortstermin an. Beide Prozessbevollmächtigte nehmen an diesem Termin teil. Der Gutachter schätzt den Schaden auf 3.000,00. Daraufhin erhebt RA Schmitz Klage auf Zahlung von 3.000,00. RA Müller bestellt sich für den Beklagten in diesem Verfahren. Im streitigen Verfahren wird die Klage um 1.000,00 erhöht. Nach einer mündlichen Verhandlung wird der Klage stattgegeben. Berechnen Sie die Gebühren für RA Schmitz:
8 7. Aufgabe (10 Punkte) Im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde hat Herr Müller einen Bußgeldbescheid in Höhe von 70,00 erhalten. RA Schmitz bestellt sich in diesem Verfahren und kann den Bußgeldbescheid auf lediglich 35,00 reduzieren. Gegen den Bußgeldbescheid über 35,00 legt RA Schmitz Einspruch ein. Nach Abgabe an das zuständige Amtsgericht entscheidet das Gericht nach Wahrnehmung eines Hauptverhandlungstermins durch Urteil. Berechnen Sie die Gebühren (Mittelgebühr) für den Wahlanwalt RA Schmitz.
9 8. Aufgabe (19 Punkte) RA Schmitz reicht für seinen Mandanten Herrn Müller eine Klage über einen Betrag in Höhe von 7.000,00 ein. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schlägt das Gericht vor, dass sich die Parteien vergleichen. RA Schmitz weist darauf hin, dass zwischenzeitlich ein weiterer Betrag in Höhe von 4.500,00 fällig geworden ist, der noch nicht gerichtlich geltend gemacht wurde. Dieser Betrag sollte aber mitverglichen werden. Die Parteien erörtern über die rechtshängigen 7.000,00 sowie über die weiteren gerichtlich nicht anhängigen 4.500,00. Sodann schließen die Parteien einen Vergleich, wonach der Beklagte an den Kläger einen Betrag in Höhe von ,00 zur Abgeltung aller Ansprüche zahlt. a) Geben Sie den Gegenstandswert für das Verfahren an. b) Geben Sie den Gegenstandswert für den Mehrvergleich des Vergleichs an. c) Erstellen Sie eine komplette Vergütungsabrechnung für RA Schmitz, d.h. einschließlich Umsatzsteuer und Endsumme
10 9. Aufgabe (15 Punkte) Die Eheleute Peter und Lena Schmitz wollen sich scheiden lassen. Peter lebt bereits seit einem Jahr von seiner Ehefrau getrennt. Herr Schmitz verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 1.500,00 (brutto 2.300,00) und seine Ehefrau verfügt über ein Nettoeinkommen von 3.000,00 (brutto 4.900,00). Das minderjährige Kind Max lebt bei Peter Schmitz. RA Müller reicht einen Scheidungsantrag für Peter Schmitz beim Familiengericht ein. Die Versorgungsausgleichssache wird von Amts wegen eingeleitet. Im Rahmen des Scheidungsverbundes beantragt RA Müller für Herrn Schmitz Zahlung nachehelichen Unterhalts in Höhe von monatlich 500,00, die Überlassung von Hausratsgegenständen im Wert von ,00, einen Zugewinnausgleichsanspruch in Höhe von ,00, sowie die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge betreffend das gemeinschaftliche Kind der beteiligten Eheleute auf den Herrn Schmitz. Es kommt zu einer mündlichen Verhandlung in der nach Erörterung folgender Vergleich geschlossen wird: 1. Ab Rechtskraft der Scheidung zahlt die Ehefrau an den Ehemann einen nachehelichen Unterhalt von 500, Den gemeinsamen Hausrat behält die Ehefrau. Zum Ausgleich zahlt die Ehefrau einen Betrag in Höhe von ,00 an den Ehemann. 3. Zum Ausgleich der Zugewinnausgleichsansprüche zahlt die Ehefrau an den Ehemann einen Betrag in Höhe von , Vom Versicherungskonto der Ehefrau werden Entgeltpunkte im Wert von 200,00 auf das Versicherungskonto des Ehemannes übertragen. 5. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Nach Vergleichsabschluss ergeht dann folgender Beschluss: 1. Die Ehe der beteiligten Eheleute wird geschieden. 2. Das Sorgerecht für das eheliche Kind Max wird auf den Ehemann übertragen. 3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt: Ehesache ,00 nachehelicher Unterhalt 6.000,00 Zugewinnausgleich ,00 Versorgungsausgleich 2.700,00 Haushaltssache 3.000,00 Sorgerecht 2.700,00 a) Wie hoch ist der Gegenstandswert für das Verfahren und wie hoch für den Vergleich? b) Was kann RA Müller mit seinem Mandanten abrechnen. c) Was kann RA Müller für seinen Mandanten zur Kostenausgleichung anmelden.
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