Vertragsrecht Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit von Schulen

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1 Vertragsrecht Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit von Schulen Stand: November Folie 1

2 Voraussetzung Temporärer Vertretungsbedarf aufgrund Erkrankung, Fortbildung, dienstlich bedingte Abwesenheit etc. Nicht möglich, wenn feststeht, dass der zu Vertretende den Dienst nicht wieder aufnehmen wird Nicht möglich zur Vertretung von Ruheständlern Nicht möglich zur Vertretung Verstorbener Folie 2

3 Mutterschutz /Elternzeit Ist eigentlich nicht PES, sondern deckt eher strukturellen Bedarf; PES-Portal wird nur genutzt wird immer über Kapitel und Titel der ADD bewirtschaftet ab Beginn der Vertragslaufzeit daher ist es sinnvoll, vor Vertragseingabe bereits Kontakt wegen der Bewirtschaftung mit der Schulaufsicht aufzunehmen Folie 3

4 Grundfrage zum Vertragnehmer Personal der Schule? Beamte oder Beschäftigte (LiB) Mehrarbeit (Beamte o. Vollzeitangestellte); Änderungsvertrag (Beschäftigte/Teilzeit) Personal von außen? Arbeitsvertrag oder Ehrenamt Folie 4

5 Arbeitsvertrag Vertrag ohne Sachgrund 14 Abs.2 TzBfG KAPOVAZ Vertrag mit Sachgrund 14 Abs. 1 Nr.3 TzBfG = Verträge konkret zur Vertretung des Bedarfs der aufgrund des Ausfalls einer Lehrkraft entsteht Folie 5

6 Kapovaz Vereinbarung der Arbeitsleistung auf Abruf ( 14 II i.v.m. 12 TzBfG) Festlegung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit (ansonsten gelten die Fiktionen des 12 Abs. 1 S. 3 und 4 TzBfG), Laufzeit: mind. 6 Monate Probezeit: 6 Wochen Folie 6

7 -mit Grund zur Einzelpersonenvertretung 14 Abs.1 Nr. 3 TzBfG als Zeitbefristung (z.b. bis zum ) oder als kombinierte Zweck- und Zeitbefristung (Doppelbefristung:... bis zur Rückkehr von X, längstens jedoch bis zum ) Probezeit: 6 Monate Folie 7

8 Mutterschutz/Elternzeit richtet sich nach 21 BEEG ist immer aus Kapitel und Titel der ADD zu bezahlen Bedarf an Schule A muss auch an Schule A geregelt werden, kein Verschieben der Gründe Probezeit: 6 Monate Folie 8

9 Sachgrund der Vertretung Kausalzusammenhang zwischen Ausfall des Vertretenen und Einstellung des Vertreters: Unmittelbare Vertretung: A fällt aus (M/PH) und B als deren Vertreter übernimmt genau die Aufgaben von A Mittelbare Vertretung: A (M/PH) fällt aus. C wird zur Vertretung eingestellt (E/F). B (E/M) übernimmt die Stunden Mathe von A und C unterrichtet dafür E von B Kausalkette Folie 9

10 Änderungsvertrag Zur Erhöhung der Stundenzahl eines Beschäftigten während der Laufzeit des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich auf einen bestehenden Vertrag im Rahmen von PES oder GTS, aber auch auf bestehenden ADD-Vertrag wird wie die Arbeitsverträge je nach Laufzeit über Kapitel und Titel PES ODER ADD gebucht Folie 10

11 Vertragsmanagement I Kostenverteilung - Verträge bis zu 8 Wochen werden über Kapitel und Titel von PES (Schule) finanziert - Verträge über 8 Wochen werden grundsätzlich über ADD finanziert. Es bedarf der Genehmigung der Finanzierung vor Vertragsschluss. Möglicherweise werden Kosten nur anteilig übernommen - Kapovaz-Verträge werden immer über Kapitel und Titel PES (Schule) gezahlt - MuSchu/EZ immer über Kapitel und Titel ADD Folie 11

12 Vertragsmanagement II - Möglichst lange Zeiträume erfassen, um den Beschäftigten über einen insgesamt langen Zeitraum einsetzen zu können (Kettenvertragssperre) - Daher wenn möglich lieber einen Vertrag hinsichtlich der Kostenteilung splitten als zunächst einen Vertrag über Budget der Schule zu schließen um dann zweiten Vertrag über Budget der ADD anzuschließen Folie 12

13 Nr. Regelung 1 2 Genehmigung ADD vor Vertragsabschluss für gesamten Vertrag (MUEZ) schleichende Verlängerung: Genehmigung ADD kann nur für ganze Verträge erfolgen Jan Februar März Vertrag über 8 Wochen oder Doppelbefristung länger als 8 Wochen Finanzierung komplett (auch wenn letztlich Vertrag unter 8 Wochen bleibt) ggf. Vertrag 1 (PES) Doppelbefristu ng max. 8 Wo Vertrag 2 mit Genehmigung ADD Finanzierung PES Finanzierung schleichende Verlängerung: grundsätzliche Genehmigung der ADD vor Vertragsabschluss; Übernahme auf ab beliebigem festzulegenden Zeitpunkt, wenn tatsächlich Erkrankung längerfristig wird Vertrag mit Doppelbefristung länger als 8 Wochen Finanzierung PES Finanzierung Folie 13

14 Ehrenamt Bedeutet die Leistungserbringung ohne Erbringung einer Gegenleistung Denkbar ist nur Aufwandsersatz für tatsächlichen Aufwand wie Fahrt- oder Materialkosten, nicht für den Zeitaufwand Grds. nicht möglich neben dem Beamten-oder Angestelltenverhältnis zum Land Folie 14

15 Mehrarbeit für Beamte oder Vollzeitbeschäftigte über das persönliche Regelstundenmaß geleisteter Unterricht wird bezahlt ab der 4.gehaltenen Stunde, bei TZ- Beamten 73 Abs, 2 LBG ab 1/8 der durchschnittlichen wöchentlichen AZ Beamte in Teilzeit werden bis zum Erreichen der vollen Stelle anteilig Planstelle bezahlt. ( fachliche Themen, Beamte aktiver Dienst, Mehrarbeitsvergütung ) Quartalsabrechnung Folie 15

16 Personalvertretung 78 Abs. 2 LPersVG - Einstellung, Eingruppierung, Zeit- oder Zweckbefristung, Höher- und Rückgruppierung, Abmahnung wenn beantragt, Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit 18 LGG Schwerbehindertenvertretung Folie 16

17 Freischaltung von Arbeitsverträgen Schule bittet Sachbearbeiter um Freischaltung einer Person für den Abschluss eines Arbeitsvertrages (i.d.r. per Epos-Mitteilung) erforderliche Unterlagen sind beizufügen: Zeugnis des höchsten Bildungsabschlusses (z.b. Staatsexamen, Diplomurkunde) ggf. Vordruck über Beschäftigungszeiten Mitteilung des Fächereinsatzes Sachbearbeiter nimmt die Eingruppierung vor, trägt diese ins Portal ein und schaltet die Person frei Folie 17

18 Bitte lesen Sie sich die hilfreichen Informationen im Downloadbereich der Portale durch!!! Hier vor allem: das Kompendium, aber auch die FAQs im öffentlichen Teil Folie 18

19 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Folie 19

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