Schwerpunktaktion 2009

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1 Schwerpunktaktion 2009 Überwachung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung in der Internetwerbung Ergebnisse der Überwachung der gesetzlich vorgeschriebenen Energieverbrauchskennzeichnung von neuen Personenkraftwagen im Internet. Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz, Rudolf-Diesel-Straße 16 18, Bad Kreuznach, Tel. (0671) , Internet:

2 Vorwort Mit der Einführung der Energieverbrauchskennzeichnung bei Personenkraftfahrzeugen sollen die Bürger, im Vorfeld einer Kaufentscheidung, Informationen über den Energieverbrauch und die CO 2 -Emission erhalten und dadurch auf die Schonung der Ressourcen aufmerksam gemacht werden. Der Verbraucher kann durch den Kauf von möglichst energieeffizienten Personenkraftfahrzeugen einen nachhaltigen Beitrag zu sparsamer und rationeller Energieverwendung leisten. Ein niedriger Kraftstoffverbrauch bewirkt nicht nur weniger Umweltbelastung, sondern spart auch Betriebskosten. Deshalb soll mit der vorgegebenen standardisierten Energieverbrauchskennzeichnung bei Personenkraftfahrzeugen die Energieeffizienz vermittelt werden. Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz überwacht kontinuierlich im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem Energieverbrauchkennzeichnungsgesetz (EnVKG) die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen und führt wechselnde Schwerpunktaktionen durch. Im Handel wurde ab Januar 2006 mit der Überwachung nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz bei Haushaltsgeräten und ab Januar 2007 nach der Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung bei Personenkraftfahrzeugen (Pkw-EnVKV) begonnen. Ziel dieser jetzigen Schwerpunktaktion soll es sein, einen Einblick über die Beachtung und Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften hier besonders bei der Internetwerbung nach der Pkw-EnVKV zu erlangen. Der Bericht wurde von Herrn B. Zimmermann erstellt. Verantwortlich für den Inhalt: Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz Rudolf-Diesel-Straße Bad Kreuznach Bad Kreuznach, AL 3 Bericht Pkw-EnVKV Internet 2009 Seite 2 von 7

3 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Problemstellung und Zielsetzung 4 2. Rechtliche Grundlagen 5 3. Umsetzung der Pkw-EnVKV in Rheinland-Pfalz 6 4. Projektablauf und Durchführung 6 5. Ergebnisse 6 6. Zusammenfassung 7 AL 3 Bericht Pkw-EnVKV Internet 2009 Seite 3 von 7

4 1. Problemstellung und Zielsetzung Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz stellt bei seinen laufenden Ü- berwachungen immer wieder fest, dass die Vorschriften nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) nicht eingehalten werden. Ziel der Schwerpunktaktion 2009 war die Feststellung, in wie weit die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Internetwerbung eingehalten wurden. Zielsetzung ist nach Anlage 4 Abschnitt II Pkw-EnVKV die Überwachung folgender vorgeschriebenen Hinweise bei in elektronischer Form verbreitetem Werbematerial (hier: Internet): 1. Werbematerial, das in elektronischer Form verbreitetet wird, muss den folgenden Hinweis enthalten: Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO 2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO 2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei [ Verweis auf die benannte deutsche Stelle oder direkte Verknüpfung zu der Organisation, die mit der Verbreitung der Informationen in elektronischer Form beauftragt ist ] unentgeltlich erhältlich ist. 1. Bezieht sich das Werbematerial auf ein bestimmtes neues Fahrzeugmodell oder auf eine bestimmte Version oder Variante davon, sind zumindest der offizielle Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus und die offiziellen spezifischen CO 2 -Emissionen im kombiniertem Testzyklus dieses Fahrzeugs so anzugeben wie auf dem Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch. 2. Wird lediglich für eine Fabrikmarke oder einen Typ geworben, ohne dass Angaben zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, gemacht werden, so ist eine Angabe der Verbrauchs- und CO 2 -Werte nicht erforderlich. 3. Die Angaben müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben (mindestens die gleiche Schriftgröße wie bei den Angaben der Motorisierung) sein als der Hauptteil der Werbebotschaft. 4. Es ist sicherzustellen, dass dem Empfänger des Werbematerials diese Informationen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, auf der Internetseite angezeigt werden. AL 3 Bericht Pkw-EnVKV Internet 2009 Seite 4 von 7

5 2. Rechtliche Grundlagen - Geltendes Recht in der Europäischen Union Grundlage ist die Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (ABl. EG 2000 Nr. L 12 S. 16), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU Nr. L 284 S. 1). - Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz ( EnVKG ) Mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz vom 30. Januar 2002, BGBl. S. 570, zuletzt geändert durch Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom wurde die vorgenannte EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. - PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung Pkw- EnVKV) vom 28. Mai 2004, BGBI I 2004, Nr. 26 vom 28. Mai 2004, Seite RICHTLINIE 1999/100/EG DER KOMMISSION vom 15. Dezember 1999 Zur Anpassung der Richtlinie 80/1268/EWG über die Kohlendioxidemissionen und den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt. Im Hinblick auf die Überwachung der CO 2 -Emissionen im Rahmen der Strategie der Gemeinschaft zur Verminderung der CO 2 -Emissionen von Personenkraftwagen ist es zweckmäßig, in die Richtlinie 80/1268/EWG neue technische Vorschriften in Bezug auf die Messung der CO 2 -Emissionen und den Kraftstoffverbrauch für die EG-Typgenehmigung von mit Gas (Flüssiggas und Erdgas) betriebenen Fahrzeugen einzuführen. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, den von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in ihrer Regelung Nr. 101 (6) erlassenen technischen Vorschriften zu folgen. AL 3 Bericht Pkw-EnVKV Internet 2009 Seite 5 von 7

6 3. Umsetzung der Pkw-EnVKV in Rheinland-Pfalz Seit dem müssen in Deutschland Hersteller und Händler, die neue Personenkraftwagen ausstellen, zum Kauf oder Leasing anbieten oder für diese werben, Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO 2 -Emissionen, nach Maßgaben der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen machen. Für den Vollzug der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung sind in Deutschland grundsätzlich die Länder verantwortlich. Die fachlich zuständige oberste Landesbehörde ist in den meisten Bundesländern das jeweilige Wirtschafts- oder Umweltministerium. Im Lande Rheinland-Pfalz ist, gemäß der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energieeinsparung vom 25. August 2006, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz, Nr. 16 vom 07. September 2006, S. 324 das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz (LME RLP) die zuständige Behörde. 4. Projektablauf und Durchführung Für die Schwerpunktaktion wurden 20 in Rheinland-Pfalz ansässige Autohäuser nach dem Zufallsprinzip ausgewählt um dort die Anforderungen an die Internetwerbung zu überwachen. Bei diesen Autohäusern wurden dann auf der Homepage die unter Nr. 1 Problemstellung und Zielsetzung genannten 5 Kriterien überwacht. Bei festgestellten Abweichungen wurde das Autohaus angeschrieben und darauf hingewiesen dass die Kennzeichnung nach der Pkw-EnVKV nicht oder nicht ordnungsgemäß vorgenommen wird. Zur Anpassung an die geltende Rechtsvorschrift wurde dann eine Frist von 2 Monaten gesetzt. 5. Ergebnisse Insgesamt ergab die Überwachung, dass nur bei 50 % der Händler die vorgeschriebene Kennzeichnung vollständig erfüllt war. Als vollständig erfüllt werden alle bezeichnet, bei denen alle vorgeschriebenen Kennzeichnungsmerkmale erfüllt waren. AL 3 Bericht Pkw-EnVKV Internet 2009 Seite 6 von 7

7 Verteilung der Mängel der 20 überwachten Autohäuser 8; (40%) 10; (50%) ohne Mängel geringe Mängel große Mängel 2; (10%) Deshalb ist es weiterhin wichtig, die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungen auch künftig vom Landesamt für Mess- und Eichwesen in allen Bereichen (Handel/Werbung) zu überwachen, damit die Bürger den Kraftstoffverbrauch und die CO 2 -Emission bewusster bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen können. Bei Händlern mit festgestellten Beanstandungen werden verstärkt Nachkontrollen vorgenommen, die bei der weiteren Nichtbeachtung der Pkw-EnVKV als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. 6. Zusammenfassung Das Ergebnis der Überwachung hat gezeigt, dass bei den Autohäusern noch Informationsdefizite in allen Bereichen der Kennzeichnungspflichten nach der Pkw-EnVKV vorhanden sind. Die festgestellten Mängel ergeben sich im Wesentlichen auf Grund der teilweisen Unkenntnis der entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Anforderungen. Durch eine intensive Aufklärung und Beratung (flankierend: Verteilung von Informationsmaterial Infoblatt Pkw-EnVKV, Handel, Werbung ) der Autohäuser und durch die Fortführung der Überwachungen können diese Defizite abgestellt werden. Darum ist es notwendig, auch in Zukunft eine ständige Überwachung durchzuführen, damit die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. AL 3 Bericht Pkw-EnVKV Internet 2009 Seite 7 von 7

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