GEMEINDE KISDORF - Der Bürgermeister Kattendorf, den I/sc Seite 123
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1 GEMEINDE KISDORF - Der Bürgermeister Kattendorf, den I/sc Seite 123 Nr GEMEINDEVERTRETUNG KISDORF am Beginn: Uhr; Ende: Uhr, Kisdorf, Margarethenhoff Mitgliederzahl: 17 Anwesend stimmberechtigt: Bürgermeister Wisch, Reimer GV Beug, Christian GV Fölster, Heinz GV Reiche, Käthe-Christine GV Dr. Seeger, Jörg GV Biemann, Axel GV Heberle, Helmut GV Richter, Klaus GV Warner, Carl-Heinz GV Ahrens, Martin GV Huffmeyer, Hannelore GV Richter, Olaf (ab TOP 4) GV Offen, Niels GV Huber, Gerrit GV Kreuzaler, Birga (ab Beschlussfassung über den Antrag auf Absetzung von TOP 7.2) GV Hamer, Michael Nicht stimmberechtigt: Herr Löchelt, Amt Kisdorf zugleich als Protokollführer Nicht anwesend: GV Meyer, Hermann Die Mitglieder der Gemeindevertretung Kisdorf wurden durch schriftliche Einladung vom auf Mittwoch, den , unter Zustellung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.
2 Seite 124 Die Tagesordnung wird wie folgt geändert: 1. Auf Antrag von Bürgermeister Wisch wird die Öffentlichkeit bei der Beratung und Beschlussfassung zu TOP 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Verbrauchermarkt Henstedter Straße ausgeschlossen. Beschlussfassung: 12 Stimmen dafür (CDU-Fraktion, WKB-Fraktion, SPD-Fraktion), 2 Stimmen dagegen (FDP-Fraktion) 2. Auf Antrag von Bürgermeister Wisch wird TOP 7.2 Erlass einer Veränderungssperre gemäß 14 BauGB von der Tagesordnung abgesetzt; TOP 7 wird umbenannt in Bebauungsplan Nr. 30 Henstedter Straße / Burgkamp, hier: Aufstellungsbeschluss. Tagesordnung: 01. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 02. Ausfertigung der Niederschrift Nr. 21 vom Mitteilungen des Bürgermeisters 04. Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung 05. Einwohnerfragestunde 1. Teil 06. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen Bebauungsplan Nr. 30 Henstedter Straße / Burgkamp hier: Aufstellungsbeschluss 08. Gestattungsvertrag zur Verlegung von Rohrleitungen 09. Beteiligung am Vergabeverfahren Digitalfunk Feuerwehr 10. Einwohnerfragestunde 2. Teil 11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Verbrauchermarkt Henstedter Straße - nichtöffentlich hier: Durchführungsvertrag Sitzungsniederschrift Öffentlicher Teil: TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. TOP 2: Ausfertigung der Niederschrift Nr. 21 vom Nach Zustellung der Niederschrift Nr. 21 vom wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als gebilligt. Sie wird nach 41 Abs. 1 GO ausgefertigt. TOP 3: Mitteilungen des Bürgermeisters Die Verbandsversammlung des Wege-Zweckverbandes hat die Änderung des Tarifsystems bei der Abfallbeseitigung mit Wirkung vom beschlossen Radweg an der Kreisstraße K97 zwischen Kisdorf und Kaltenkirchen saniert Durchführung einer Hundezählung in der Gemeinde Kisdorf nach Auswertung von entsprechenden Dienstleistungsangeboten
3 Seite 125 TOP 4: Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung GV Dr. Seeger: - Kosten der Planverfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 28 Biogasanlage im Ortsteil Kisdorf-Wohl ; Antwort erfolgt durch die Verwaltung in schriftlicher Form TOP 5: Einwohnerfragestunde 1. Teil Herr Maßmann: Information des Wege-Zweckverbandes über neues Tarifsystem in der Abfallbeseitigung; WZV wird Kunden ein Informationsschreiben übersenden und zusätzlich im Februar 2013 eine Informationsveranstaltung in Kaltenkirchen durchführen TOP 6: Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen 2012 Der Ausschuss für Finanzen und Prüfung der Jahresrechnung hat entschieden, dass im Haushaltsjahr 2012 die Überschreitungen der Ausgabeansätze des Haushaltsplanes nicht durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung, sondern über das vereinfachte Verfahren der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben ausgeglichen werden sollen. Dafür ist die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von ,00 und im Vermögenshaushalt in Höhe von ,00 erforderlich. Die Einzelüberschreitungen können der beigefügten Auflistung entnommen werden. Der Ausschuss für Finanzen und Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt der Gemeindevertretung, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltjahr 2012 zu genehmigen (29. FinPJR vom , TOP 4). Die Gemeindevertretung genehmigt Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von ,00 im Verwaltungshaushalt und ,00 im Vermögenshaushalt. TOP 7: Bebauungsplan Nr. 30 Henstedter Straße / Burgkamp hier: Aufstellungsbeschluss Am ist eine Bauvoranfrage für den Bereich Henstedter Straße 10 bis Burgkamp 8 eingegangen, die den Neubau von zwei Reihenhauskomplexen á jeweils vier Wohneinheiten zum Gegenstand hat. Der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften hat sich in seiner Sitzung am im Rahmen seiner Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen mit dieser Bebau-ungsidee befasst und diese zum Anlass genommen, über die Aufstellung eines Bebauungsplanes nachzudenken, um in diesem derzeit noch unbeplanten Innenbereich die bauliche Zulässigkeit im Sinne einer geordneten Dorfentwicklung zu definieren und zu regeln. Im Ergebnis seiner Beratung beabsichtigt der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften den Bereich der Grundstücke Henstedter Straße 10 bis Burgkamp 16 mit einem Bebauungsplan zu überplanen und befürwortet den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung dieser Planung. Der Ausschuss hat der Gemeinde-vertretung daher empfohlen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen (45. PlanBauLiegA vom , TOP 10). Voraussetzung für Maßnahmen zur Sicherung der gemeindlichen Planung (Zurückstellungsantrag nach 15 Baugesetzbuch bzw. Veränderungssperre nach 16 Baugesetzbuch) ist jeweils ein ortsüblich bekannt gegebener Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan, der bereits ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was die Gemeinde mit der Planung als städtebauliche Zielsetzung erreichen möchte (= Sicherungsbedürfnis). Diese sind schwerpunktmäßig: Gewährleistung einer aufgelockerten Bebauung durch Einzel- und/oder Doppelhäuser, Begrenzung der zulässigen Anzahl von Wohn-einheiten zur Vermeidung von Mehrfamilienobjekten, Festsetzung der Eingeschossigkeit und Gewähr-leistung einer Mindestgrundstücksgröße von 600 m 2 bei Einzelhäusern und 400 m 2 bei Doppelhaus-hälften entsprechend dem gemeindlichen Grundsatzbeschluss (31. BauA vom , TOP 31). Dieser Bebauungsplan Nr. 30 kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung (Nachverdichtung bzw. andere Maßnahme der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren nach 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden, da es sich hier ausschließlich um Flächen handelt, die bauplanungsrechtlich dem Innenbereich im Sinne des 34 Baugesetzbuch zuzuordnen sind. Auch die übrigen Voraussetzungen des 13a BauGB liegen hier vor, da die zugelassene Grundfläche deutlich unter dem Schwellenwert von m 2 liegen wird, kein UVP-pflichtiges Vorhaben begründet werden soll und keine Anhaltspunkte für eine mögliche Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten (Natura 2000
4 Seite 126 Flächen - FFH-Gebiet / Vogelschutzgebiet) vorliegen. Im beschleunigten Verfahren entfallen insbesondere die Umweltprüfung und die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Die Gemeindevertretung kann darüber hinaus von der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und einer frühzeitigen Behördenbeteiligung absehen (hier nicht empfohlen). Alternativ zum beschleunigten Verfahren könnte der Bebauungsplan Nr. 30 auch im Regelverfahren mit einer Umweltprüfung aufgestellt werden (nicht empfohlen). Das vereinfachte Verfahren nach 13 BauGB ist hier unzulässig, da mit der Planung der bisherige Zulässigkeitsmaßstab wesentlich verändert werden soll. Für den Bebauungsplan Nr. 30 werden insgesamt ca ,00 an Planungskosten (grobe Schätzung) anfallen. In der Haushaltsplanung 2013 sind hierfür noch keine Mittel veranschlagt worden, so dass bei der Haushaltsstelle je nach Fortschritt bei den übrigen Planungen überplanmäßige Ausgaben anfallen können. 1. Für die in der Anlage dargestellten Flächen im Bereich Henstedter Straße 10 bis Burgkamp 16 wird der Bebauungsplan Nr. 30 Henstedter Straße / Burgkamp im beschleunigten Verfahren nach 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Ziele der Planung sind schwerpunktmäßig: die Gewährleistung einer aufgelockerten Bebauung durch Einzel- und/oder Doppelhäuser, die Begrenzung der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten zur Vermeidung von Mehrfamilienobjekten, die Festsetzung der Eingeschossigkeit und die Gewährleistung einer Mindestgrundstücksgröße von 600 m 2 bei Einzel-häusern und 400 m 2 bei Doppelhaushälften. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist zusammen mit den zusätzlichen Hinweisen für das beschleunigte Verfahren ortsüblich bekannt zu machen ( 2 Abs. 1 Satz 2 und 13a Abs. 3 BauGB). 3. Mit der Planung wird das Architekturbüro Jänicke + Blank aus Kiel beauftragt. 4. Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgen in normaler Anwendung der 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch unter zeitlicher Zusammenlegung der öffentlichen Auslegung und der parallelen Behördenbeteiligung. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 17, davon anwesend: 15; Bemerkung: Aufgrund des 22 GO war GV Axel Biemann von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. TOP 8: Gestattungsvertrag zur Verlegung von Rohrleitungen Die Kisdorf Energie GmbH Co. KG beabsichtigt im Ortsteil Kisdorf-Wohld ein Nahwärmeversorgungsnetz zu errichten. Zur Versorgung der Anwohner Am Waldhof wird dabei die Rohrleitung mehrfach den Weg kreuzen. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Gemeinde Kisdorf und der Kisdorf Energie GmbH Co. KG erforderlich. Zur Absicherung der Finanzierung der Baumaßnahme war der Abschluss des Gestattungsvertrages bis zum erforderlich. Der Bürgermeister hat zur Abwendung möglicher wirtschaftlicher Nachteile für den Betreiber im Rahmen einer Eilentscheidung den Vertrag abgeschlossen. Der Ausschuss für Finanzen und Prüfung der Jahresrechnung hat sich mit der Angelegenheit befasst und schlägt der Gemeindevertretung vor, die Eilentscheidung des Bürgermeister zu genehmigen (30. AFinPJR vom , TOP 4). Nach dem Antrag von GV Hamer auf Schluss der Debatte wird der nachfolgende Beschluss gefasst. Die Gemeindevertretung genehmigt den Abschluss des Gestattungsvertrages zur Verlegung von Rohrleitungen durch die Kisdorf Energie GmbH Co. KG. Beschlussfassung: 14 Stimmen dafür (5 Stimmen CDU-Fraktion, WKB-Fraktion, FDP-Fraktion, SPD-Fraktion) 1 Stimme dagegen (CDU-Fraktion)
5 Seite 127 Bemerkung: Aufgrund des 22 GO war GV Heinz Fölster von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. TOP 9: Beteiligung am Vergabeverfahren Digitalfunk Feuerwehr Seit mehreren Jahren strebt das Land Schleswig-Holstein die Einführung des digitalen Sprechfunks bei Polizei und Rettungsdiensten an. Nach dem auf Landesebene vereinbarten Zeitplan ist die Ausstattung der Feuerwehren im Kreis Segeberg in den Jahren 2013 / 2014 vorgesehen. Zur Vermeidung von parallel laufendem analogen Funkverkehr und digitalem Funkverkehr ist die zeitgleiche Ausstattung aller gemeindlichen Feuerwehren mindestens auf Kreisebene erforderlich. Nach bisherigen Erkenntnissen wird das Land Schleswig-Holstein die entstehenden Kosten für die Endgeräte mit ca. 50% bezuschussen. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist die Teilnahme am landesweit betriebenen Vergabeverfahren. Über dieses Vergabeverfahren soll u. a. sichergestellt werden, dass technisch gleiche Geräte angeschafft werden. Der Amtswehrführer hat die Ermittlung des Bedarfs in den einzelnen Gemeindewehren des Amtes Kisdorf koordiniert. Danach entstehen für die Gemeindewehr Kisdorf geschätzte Ausgaben in Höhe von ca ,00. Der Ausschuss für Finanzen und Prüfung der Jahresrechnung hat sich mit der Angelegenheit befasst und schlägt der Gemeindevertretung vor, sich am landesweiten Vergabeverfahren für die Ausstattung der Feuerwehr Kisdorf mit Digitalfunk zu beteiligen (30. AFinPJR vom , TOP 3). Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2013 unter der Haushaltsstelle zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Kisdorf beteiligt sich für die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr mit Digitalfunk an dem landesweiten Vergabeverfahren. Die voraussichtlichen Kosten betragen ca ,00. Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2013 bereit zu stellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. TOP 10: Einwohnerfragestunde 2. Teil Herr Lübker: - Bündelung von weiteren Vergabeverfahren im Bereich von Beschaffungen für die Feuerwehr; Land Schleswig-Holstein führt keine weiteren gebündelten Vergabeverfahren durch, Dienstleister (z. B. GeKom und KUBUS) bieten entsprechende Verfahren an. Frau Kielpinski: - Ansprechpartner in der Gemeinde zur weiteren Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 30 Henstedter Straße / Burgkamp ; Verweis auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Liegenschaften und auf die Möglichkeit, Anregungen und Einwände schriftlich vorzubringen. Vor Eintritt in die Beratung zu TOP 11 wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ende des öffentlichen Teils / nichtöffentlicher Teil wird nur an die Berechtigten übersandt.
GEMEINDE KATTENDORF - Der Bürgermeister - 24568 Kattendorf, den 14.12.2012 I 7/sc Seite 70. Nr. 15 - GEMEINDEVERTRETUNG KATTENDORF vom 13.12.
GEMEINDE KATTENDORF - Der Bürgermeister - 24568 Kattendorf, den 14.12.2012 I 7/sc Seite 70 «Anrede» «Vorname» «Nachname» «Straße_Hnr» «Postleitzahl» «Wohnort» Nr. 15 - GEMEINDEVERTRETUNG KATTENDORF vom
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