Anlage zum Rahmenvertrag: Verlegerichtlinie der SWKiel Netz GmbH
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1 Anlage zum Rahmenvertrag: Verlegerichtlinie der SWKiel Netz GmbH Technische Verlegerichtlinie für Leitungsarbeiten im öffentlichen und privaten Bereichen der SWKiel Netz GmbH TR-Netz Ausgabe Okt Sicher. Zuverlässig. Norddeutsch.
2 TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 1 von 27
3 Inhaltsverzeichnis Geltungsbereich 1. Meldungen von Baumaßnahmen / Aufgrabungen 1.1. Maßnahmen mit Aufgrabungen 1.2. Bauprojekte/ Planungsabstimmung 1.3. Meldungen von Aufgrabungen 1.4. Planauskunft 1.5. Suchschachtungen zum auffinden von Leitungen 1.6. Aufgrabungen in Leitungsnähe 1.7. Verhalten bei Beschädigung 1.8. Schutz Amtlicher Vermessungspunkte 1.9. Grünflächen und Baumbestand Flurschäden Altertumsschutz Vorschäden Dokumentation 2. Bauausführung 2.1. Erdaushub 2.2. Grabensohle und Verfüllung 2.3. Einmessen 2.4. Fertigstellungsmeldung 2.5. Regelüberdeckung 2.6. Wassersicherung von Oberflächenwasser 2.7. Verbau 2.8. Verdichtung 2.9. Abnahme Verkehrssicherungspflicht des AN 3. Wiederherstellung von Verkehrsflächen 4. Verfahrensanweisung für Kabellegung 5. Technische Verfahrensanweisung Strom 5.1. Allgemein 5.2. Kabel Auslegen 5.3. Auslegen durch Hilfskräfte 5.4. Tabelle Zugbeanspruchung 6. Technische Verfahrensanweisung Gas/ Wasser 6.1. Allgemeines 6.2. Trinkwasserbeprobung 6.3. Verlegung von Leitungen 6.4. Neuverlegung Trinkwasserleitungen 6.5. Einbau von Hydranten 6.6. Störungen/ Reparatur 7. Fernwärme 8. Technische Beispiele für Baugruben und Aufmasse 9. Wiederherstellung von Oberflächen 10. Kabelfreischaltung 11. Prozesspläne Kabelfreischaltung TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 2 von 27
4 Bearbeiter Version Datum TNCa / ITh Anlage zum Rahmenvertrag: Verlegerichtlinie zu den Leistungsbeschreibungen für die Ausführung von Leitungsbauarbeiten Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Verfahrensanweisung zur Verlegung von, oder Arbeiten an, Versorgungsleitungen vom Auftraggeber SWKiel Netz GmbH hier AG genannt Vorbemerkungen zu Leitungsverlegung mit Tiefbau Geltungsbereich dieser technischen Anlage Diese technische Verlegerichtlinie gilt mit ihrem Inhalt für alle Beauftragungen durch die SWKiel Netz GmbH Auftraggeber, hier AG genannt, zum Bau von Anlagen und Leitungen, für direkt beauftragte Auftragnehmer und beauftragte Dritte (SUB) Auftragnehmer hier AN genannt, sowie für alle Unternehmen die im Umfeld der Leitungen der SWKiel Netz GmbH tätig sind. Allgemein Der unterirdische Bauraum der Stadt Kiel und der Umlandgemeinden ist mit einer Vielzahl von Kabeln, Leitungen und Kanälen der Versorgungsarten Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernheizung, Post/Telekom/Kabel Deutschland, Straßenbeleuchtung, Signal- und Sicherungsanlagen, Antennenanlagen und ähnlichen (nachfolgend Versorgungsleitungen genannt) belegt, so dass dessen Aufgrabung durch Baggern oder ausschachten für: Leitungsneu- oder -umverlegung Erneuerungen(Austausch) Leitungssysteme Reparaturen, Wartungen, Instandsetzungen Gründungen, Erd- und Straßenbau sowie das Eintreiben, Bohren oder Gründen von Pfählen, Masten, Spundwänden und dergleichen mit einem hohen Maß an Verantwortung und Vorsicht einhergehen muss und deshalb zu koordinieren ist. Durch Beschädigungen an o. g. Versorgungsleitungen wie auch an Straßenverkehrsanlagen, kommt es immer wieder zu Störungen im betreffenden Versorgungsnetz und somit zu erheblichen Beeinträchtigungen der Versorgungssicherheit. Um jegliche Beschädigungen an Leitungsnetzen und Straßenverkehrsanlagen aus Unkenntnis, Ungewissheit, fehlenden Plan- oder Bestandsunterlagen oder TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 3 von 27
5 anderen Unterlassungen zu verhüten, wird in der vorliegenden Bedingung ausdrücklich auf die Erkundigungspflicht unmittelbar vor Baubeginn hingewiesen. Mit den inhaltlichen Forderungen und Bedingungen steht diese Verlegerichtlinie der SWKiel Netz GmbH im Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen sowie den geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst. Stellvertretend sind dafür besonders genannt: DIN Unterbringung von Leitungen im öffentlichen Bauraum VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) Teil C: Allg. Technische Vorschriften für Bauleistungen DIN Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art DIN Erdarbeiten DIN Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumbreiten Unfallverhütungsvorschriften, bes. BGV A3, BGV D29, BGV C22, BGR 500 Kap (BGV = Vorschriften der Berufsgenossenschaften) Richtlinien der Tiefbauberufsgenossenschaft (BG Bau), FA Tiefbau Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ZTV., ZTVA - StB 97/06 (Zusätzlichen technischen) Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Straßenbau ) Allg., Kreuzungs- u. Leitungsrecht ZTV-FLN/Deutsche Bundespost (Zusätzliche Technische Vorschriften für Bauleistungen am Fernmelde- Leitungs-Netz) Telegrafenwegegesetz (Neufassung v ) Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v., Arbeitsblätter, besonders Arbeitsbl. GW 315, 316,120) Regelwerk der ATV (Abwasser-Technische Vereinigung) e. V. (besonders Arbeitsbl. 139) VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker) 0100/0101 (Vorschrift über Starkstromleitungen bis 1000 V/>1 KV) VWEW Kabelhandbuch DIN 2425, DIN 4033, DIN 18305, DIN u. a. fachbezogene Normen, Richtlinien und Vorschriften Verkehrsicherung nach der STVO, RSA, ZTV-SA 97 und TL. Arbeitsstellen Verkehrsrechtliche Anordnungen des Ordnungsamtes / Straßenverkehrsbehörde Dokumentationsanweisung der SWKiel Netz GmbH für das Gas-, Wasser-, und Stromnetz in Ihrer jeweils neusten Fassung z.b. Dokumentation von: Netzanschlüssen, Baustellenberichten, schweißen von Rohrleitungen, anfertigen eines Rohrbuchs. Baustellen- und Verarbeitungsanweisungen der SWKiel Netz GmbH TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 4 von 27
6 Alle von diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen angesprochenen oder bei der Ausführung von Leitungsbauarbeiten zu beachtenden Regelwerke und Gesetze gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung. Sollten sich dadurch Abweichungen zu den Festlegungen dieser Verlegerichtlinie ergeben, haben die Regelwerke Vorrang. 1. Meldungen von Baumaßnahmen / Aufgrabungen Grundsätzlich sollen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum (Geh-, Fahrweg und Grünflächen) vor der Ausführung mit den Beteiligten (Eigentümer und Konzessionsträgern) abgestimmt werden. Allgemein sind folgende Punkte zu beachten: 1.1. Bei Maßnahmen mit Aufgrabungen ist diese dem zuständige Straßenbaulastträger vorher über die Art, Größe und Lage sowie die Dauer der Aufgrabung, anzuzeigen Anzeige der Maßnahme beim zuständigen Straßenbaulastträger 6 Wochen vor Baubeginn Meldungen der Aufgrabung an den zuständigen Straßenbaulastträger 2 Wochen vor Baubeginn Einholung von Bestandsplänen (Entwässerung, Ampelkabel usw.) zur Planung 1.2. Bei Maßnahmen die die Gewerke des Konzessionsträgers für Strom/Gas/Wasser und Fernwärme berühren, ist der Konzessionsträger bei der Planung mit einzubinden, Vorlaufzeit des Konzessionsträgers mind. 6 Wochen Einholung von Planwerken zur Planauskunft, siehe Abschnitt Vorabstimmung von Bauprojekten, Planungsabstimmung bei Maßnahmen im Bereich von Leitungen des Konzessionsträgers an Postfach Projektinfo@swkiel.de (6 Wochen vorher) Notwendige Unterlagen zur Planungsabstimmung: a) Übersichtplan 1:10000 (pdf und dxf) b) Lageplan 1:500 mit Legende (pdf und dxf) c) Baubeschreibung pdf d) Termine, Bauherr und Ansprechpartner, ggf. geplante Energie/ Wasser Anschlussdaten Ansprechpartner hierfür ist Abt. TSPn der SWKiel Service GmbH Mailto: Projektinfo@swkiel.de TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 5 von 27
7 1.3. Bei Aufgrabungen Bauarbeiten, die Kabeltrassen oder Rohrleitungstrassen berühren, sind der zuständigen Planauskunft des zuständigen Netzbetriebs so rechtzeitig vor Baubeginn schriftlich anzuzeigen, dass der SWKiel Netz GmbH als Leitungsbetreiber ausreichend Zeit zur Wahrnehmung seiner Interessen bleibt. Hierbei ist eine genau abgegrenzte Lage der Baustelle, der Ort, die zuständige Baufirma, der zuständige Bauleiter und die Telefonnummer anzugeben. Sollte sich der Baubeginn ändern, ist eine erneute Anzeige erforderlich. Bei vorhandenen Versorgungsleitungen im unterirdischen Bauraum, ist schwerpunktmäßig den Regelwerken entsprechend zu beachten: o Vor Baubeginn ist der Leitungsverlauf auf der Oberfläche eindeutig zu kennzeichnen, o bei ungenauen Angaben sind Suchschachtungen durchzuführen, o bei freigelegten Leitungen ist die fachgerechte Befestigung, Unterstützung oder Abfangung vorzunehmen und Schutzvorkehrungen gegen Beschädigung oder Diebstahl zu treffen Planauskunft Unmittelbar vor den Aufgrabungsarbeiten sind bei der Netzauskunft der SWKiel Netz GmbH die Planauszüge anzufragen. Es ist darauf zu achten, dass immer aktuelle Pläne vor Ort vorliegen. SWKiel Netz GmbH - Netzauskunft Uhlenkrog 32-34, Geb Kiel Tel.: 0431/ Fax.: 0431/ Mailto: Auskunft.Plankammer@swkiel.de Öffnungszeiten : Montags bis Freitags : Donnerstags : 7:30-12:30 Uhr 13:00-15:00 Uhr Die Auskunft gilt nur für den angefragten Bereich und nur für eigene Leitungen der SWKiel Netz GmbH, so dass ggf. noch mit Anlagen anderer Versorgungsunternehmen gerechnet werden muss, bei denen weitere Auskünfte eingeholt werden müssen. TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 6 von 27
8 An dieser Stelle wird auf die zentrale Auskunftsstelle der Fa. ALIZ hingewiesen hier kann für geringes Entgelt Auskunft zu allen Leitungsbetreibern gegeben werden Suchschachtungen nach VOB Teil C Suchschachtungen, Suchschlitze oder Anwendung von Leitungssuch-/- ortungsgeräten sind grundsätzlich gefordert. Der Aufwand dafür stellt im Sinne der VOB - DIN keine Nebenleistung dar. Die Erkundigungspflicht und die daraus abzuleitende Sicherungspflicht der Aufgrabungsstelle bleibt auch dann bestehen, wenn Vertreter der Versorgungs-/ Rechtsträger anwesend sind oder ein Subunternehmen beauftragt ist. Bei Anwendung von Suchschachtungen und Suchschlitzen ist eine detaillierte Zeichnung aller vorgefundenen Leitungen mit Angabe der Lage und Höhe zu dokumentieren und den Baubeauftragten des Auftraggebers in Kopie auszuhändigen. Freigelegte Mittelspannungskabel Freischalten lassen!!! Beantragung über den Baubeauftragten der SWKiel Service GmbH. Bei Arbeiten in der Nähe von Mittelspannungskabeln sind diese grundsätzlich durch die Netzleitstelle der SWKiel Netz GmbH freischalten zu lassen. Täglich vor Beginn der Arbeiten den Schaltzustand in der Netzleitstelle erfragen und täglich nach Beendigung der Arbeiten schaltklar oder ggf. bedingt schaltklar melden. Prozess beachten! siehe Seite 24. Alle Leitungen sind den Vorschriften entsprechend vor dem Aufgraben auf der Oberfläche eindeutig zu kennzeichnen Aufgrabung in Leitungsnähe In der Nähe von Leitungen darf mit spitzen oder scharfen Werkzeugen (Bohrern, Picken, Stoßeisen, Spaten, Dornen, Pfählen u. dgl.) nur unter größter Vorsicht gearbeitet werden. Ab einem Abstand oberhalb von Leitungen von 0,30 m und in einer Breite von je 0,40 m rechts und links der vorhandenen Leitung sind grundsätzlich stumpfe Geräte (z. B. Schaufeln) möglichst waagerecht zu führen und vorsichtig zu handhaben Verhalten bei Beschädigung von Versorgungsanlagen und anderen Anlagen Werden Kabel oder Rohrleitungen beschädigt, so hat der Unternehmer unverzüglich den Eigentümer bzw. die für den Betrieb zuständige Störungsannahmestelle der SWKiel Netz GmbH (Tel.: 0431/ für Strom, 0431/ für Gas-Wasser, 0431/ für Fernwärme) (Telekommunikationsunternehmen, Tiefbauamt usw.) und die Baubeauftragten (Bauüberwacher) der SWKiel Service GmbH (für Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- u. Fernwärmeleitungen) zu benachrichtigen sowie alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Dies gilt auch bei TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 7 von 27
9 Beschädigung anderer Anlagen. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich auf das Regelwerk GW 129 (Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen) hin Schutz amtlicher Vermessungspunkte Sind Vermessungspunkte (z.b. Höhenbolzen, trigonometrische Punkte, Grenzpunkte, Polygonpunkte, Pfähle u.a. Vermarkungen) von der Baumaßnahme betroffen, so sind dieselben zu erhalten und zu sichern und das Tiefbau- und Vermessungsamt bzw. das Katasteramt umgehend zu verständigen Grünflächen und Baumbestand Zur Freimachung des Baufeldes für eine Aufgrabung sind für folgende Maßnahmen die Zustimmungen einzuholen: a) Ab- und Auftrag sowie Deponieren von Mutterboden, b) Veränderungen des Bewuchses und Eingriffe in Rasen-, Spiel- und Sportflächen, c) Veränderungen an Bäumen, Sträuchern und Pflanzen (besonders Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich) d) Umgang mit angetroffenen oder hinreichend verdächtigen Bodenverunreinigungen, Schadstoffen u. Altlasten. Hier sind die bestehenden Anordnungen des Grünflächenamts bzw. Baumschutzsatzungen sowie Forderungen der Umweltschutzbehörden zu beachten Flurschäden Durch Leitungsgräben unvermeidbar verursachte Flurschäden trägt der AG, soweit der Unternehmer den ihm zugewiesenen Arbeits- und Lagerraum für Boden- und Materiallagerung und für Transportwege einhält Naturwissenschaftliche bzw. Altertumswerte Gegenstände von naturwissenschaftlichem, archäologischem oder sonstigem Wert, die gefunden werden, sind der Bauleitung der SWKiel Service GmbH unter Ausschluss aller Ansprüche des Finders, außer etwaiger gesetzlicher, sofort abzuliefern. Das Auffinden von Bodendenkmälern ist der Bauüberwacher der SWKiel Service GmbH sofort mitzuteilen Vorschäden im Baubereich Vorschäden im Baufeld (Straßenkörper Geh- u. Radwege) sind mit dem AG und dem Tiefbauamt vom AN vor Baubeginn schriftlich evtl. photographisch festzuhalten und zu dokumentieren. Der Bauüberwacher der SWKiel Service GmbH ist über Vorschäden vor Baubeginn zu informieren. TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 8 von 27
10 Bei Vorschäden an Gebäuden ist der Bauleiter der SWKiel Service GmbH vor Baubeginn zu informieren um evtl. einen Sachverständigen zur Beweissicherung beauftragen zu können. 2. Bauausführung Für die Ausführung der Arbeiten sind die übergebenen Baupläne maßgebend. Abweichungen von den Bauplänen, die sich aus der Örtlichkeit ergeben können, sind nur in Abstimmung mit den Baubeauftragten (Bauüberwacher) der SWKiel Service GmbH zulässig. Werden Erdarbeiten und Leitungsverlegung von verschiedenen Unternehmern ausgeführt, so hat jeder seine Arbeiten so einzurichten, dass die Arbeiten des anderen nicht behindert, sondern so weit wie möglich gefördert werden. Das Verfüllen der Gräben darf erst erfolgen, nachdem die SWKiel Netz GmbH oder beauftragte Dritte das Einmaß aufgenommen hat. Auf die hieraus resultierende Informationspflicht der ausführenden Firma über Verlegearbeiten gegenüber dem Baubeauftragten (Bauüberwacher) wird ausdrücklich hingewiesen Erdaushub Aushubarbeiten jeder Art für Rohrleitungs- und Kabelgräben einschließlich Kopf- und Muffenlöcher, Pressgruben usw. sind entsprechend den Richtlinien oder den besonderen Anweisungen der Baubeauftragten (Bauüberwacher) herzustellen. Grobes Aushubmaterial (Abbruch, Steine, Pflaster usw.) ist entweder sofort abzufahren oder so weit vom Grabenrand entfernt zu lagern, dass die Gefahr des hereinfallen in den Graben ausgeschlossen ist. Ungeeignetes Aufbruchmaterial (Beurteilung nach DIN 18196) ist abzufahren und durch geeignetes Material für die Verfüllung und Verdichtung zu ersetzen. Es wird besonders auf die Lagerung des Erdaushub sowie der gelagerten Materialien und damit auf die DIN 4124 hingewiesen. Der Mindestabstand ist in jedem Fall einzuhalten Grabensohle und Verfüllung Bei Verlegung/Auflagerung der Versorgungsleitungen sind die jeweiligen Forderungen der verschiedenen Leitungsträger zu erfüllen. Allgemein gilt die fachgerechte Einbettung in der Leitungszone (je nach Gewerk cm über Scheitel, 10 cm unter und seitlich der Versorgungsleitung) mit steinfreiem Material Körngröße 0-2 mm. Bei Verlegung von Stromleitungen ist in gleicher Höhe über Scheitel ein entsprechendes Warnband oder Abdeckplatten einzulegen. Die Verdichtung ist im Leitungsbereich von Hand auszuführen. Ein Verdichtungsnachweis ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 9 von 27
11 2.3. Einmessen von neu verlegten oder aus dem Bestand veränderten Leitungen und Anlagen Es besteht Einmessungspflicht aller neu- oder umverlegten Leitungen nach Lage, Deckung, Dimension, Art, Material und wenn notwendig Gefälle einschließlich der dazugehörigen Bauwerke. Gleiches trifft für Schutz- oder Leerrohre zu. Die Einmessung hat bei unverfülltem Graben zu erfolgen und ist für das Netzinformationssystem der SWKiel Netz GmbH im abzuliefernden Feldbuchblatt oder Einmaßblatt zu dokumentieren und von dem AG zu bestätigen. Einmaße der Hausanschlüsse sind grundsätzlich durch den AN vorzunehmen. In Ausnahmefällen kann bei langen Hausanschlussleitungen und in Fällen in denen sich das Einmaß schwierig gestaltet auf das Vermessungspersonal der SWKiel Netz GmbH zugegriffen werden, wenn dieses rechtzeitig informiert wird. Einmessungen haben grundsätzlich einen amtlichen Charakter zu tragen und sind immer mit Datum und Unterschrift zu versehen. Einmessungen durch SWKiel Netz GmbH Personal sowie Ausnahmen, werden im Vorfeld vereinbart. Bei Einmessungen durch Personal des AGs ist dieser durch den Baubeauftragten (Bauüberwacher) frühzeitig (spätestens 2 Tage im Voraus) zu Informieren. Kosten die durch das erneute Öffnen des Grabens zu Einmaßzwecken entstehen, tragen die Auftragnehmer im vollen Umfang. Einmessungen durch den AN wird durch GW128 geschultes Personal ausgeführt, ein Nachweis ist auf Verlangen Vorzuweisen. Es gelten die Einmaßrichtlinien der SWKiel Netz GmbH Fertigstellungsmeldung Meldungen über fertig gestellte Hausanschlüsse sind der Plankammer der SWKiel Netz GmbH tagesaktuell per Fax mitzuteilen (TSM Forderung). Änderungen von Abgangsbelegungen in Kabelverteilerschränken und Netzstationen oder umgeklemmte Hausanschlüsse sind der Störungsannahme Strom tagesaktuell mitzuteilen und vor Ort in den jeweiligen Stations- oder Kastenzetteln zu vermerken! 2.5. Regelüberdeckung Die von den Versorgungsträgern geforderten Überdeckungshöhen sind einzuhalten. Allgemein gelten in Abhängigkeit von der jeweiligen Funktion folgende Mindestüberdeckungen: Wasser min. 1,30 m Gas min. 0,8 m TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 10 von 27
12 Kabel in Fahrbahnen min. 0,8 m Kabel in Geh- und Radwegen min. 0,6 m 110 KV 1,2 m Deckung Abweichungen sind nur nach Absprache mit dem örtlichen Baubeauftragten (Bauüberwacher/Bauleitung) zulässig Wassersicherung Wassersicherung von Oberflächen- und Niederschlagswasser ist nur mit geeignetem Material, z.b. Beton oder Zementverbindungen oder anderem aus der Historie geeignetem Material auszuführen. Schäden, die durch unsachgemäße Wassersicherung entstehen, wie z.b. Unterspülungen, sind vom Beauftragten (AN) auf eigene Kosten zu beseitigen. Dies gilt auch für die im Falle einer Unterspülung entstehende wiederherzustellende Mehrbreite. Der Graben ist wasserfrei zu halten Grabenverbau Es wird besonders darauf hingewiesen dass der Verbau grundsätzlich nach den Technischen Regelwerken- der VOB, der DIN 4124, der DIN18303, den UVV und den Vorschriften besonders nach denen der BGV C 22 - zu erstellen ist und zu erfolgen hat. Statische Nachweise über den Verbau sind auf Verlangen des AG! vorzulegen. Bei Stilllegung durch Gefahr oder nicht fachtechnisch richtiger Ausführung des Verbaus, trägt der Auftragnehmer alle durch den Stillstand der Baustelle entstehenden Kosten sowie die fachgerechte Herstellung des Verbaus. Böschungen in Hanglage sind bei Arbeiten für die SWKiel Netz GmbH als Auftraggeber nur zulässig, wenn eine Standsicherheit des Hanges vom Statiker nachgewiesen wird. Der Rückbau eines Grabenverbaus hat stufenweise mit der Verfüllung zu erfolgen. Je nach Verbauart müssen Verdichtung und ggf. Lasterhöhung sorgfältig und rechtzeitig bedacht werden Prüfungen der Verdichtung bei Erdbauarbeiten Der zu erreichende Verdichtungsgrad Dpr in % ist vom Rechtsträger der zu nutzenden Fläche anzugeben. Allgemein gilt für die Leitungszone unter Verkehrsflächen Dpr = 97 %, für darüber liegenden Untergrund/Unterbau %. Beengte Verhältnisse in der Leitungszone (Rohrzwickel, Kreuzungen u.ä.) sind mit äußerster Sorgfalt, gegebenenfalls von Hand zu verfüllen. Siehe hierzu ZTV A-StB (aktuelle Fassung). Alternativ ist der statische Plattendruckversuch nach DIN zugelassen. TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 11 von 27
13 2.9. Abnahme der wiederhergestellten Aufgrabung Die Abnahme hat bei Aufgrabungen mit dem Straßenbaulastträger (dem zuständigen Tiefbauamt) und dem Baubeauftragten der SWKiel Service GmbH und bei besonderen Maßnahmen mit dem AG (SWKiel Netz GmbH) zu erfolgen. Die Abnahme tritt erst nach Beseitigung etwaiger Mängel in Kraft. Die Beseitigung der Mängel ist dem AG und dem Baubeauftragten der SWKiel Service GmbH schriftlich mitzuteilen. Etwaige Restarbeiten sind binnen 14 Tage nach Abnahme zu beseitigen. 3. Verkehrssicherungs- und Haftpflicht Der AN ist für das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen zur Verkehrssicherung im Verkehrsbereich zuständig und verantwortlich. Der AN ist dem AG gegenüber für eine den gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung verantwortlich. Er übernimmt mit Baubeginn die Verkehrssicherungspflicht und haftet dem AG für etwaige Folgen und Schäden, die durch die Aufgrabung entstehen. Er ist weiterhin verpflichtet, die Baustelle zu unterhalten und alle während dieser Zeit auftretenden Mängel auf seine Kosten zu beseitigen. Die Feststellung einer eventuellen Verkehrsgefahr obliegt dem Tiefbauund dem Ordnungsamt sowie der örtlichen Bauaufsicht der SWKiel Service GmbH. Dies Berührt nicht die Kontroll- und Überwachungspflicht des AG, ferner ist der AN eigenverantwortlich für die Ausführung der Baustellenabsicherung!! 4. Wiederherstellung von Verkehrsflächen ZTV A-StB97/06 Abtreppungen (Rückschnitte) und Reststreifen sind gemäß der ZTVA- StB97/06 herzustellen, beidseitig mind. 15 cm je Seite, ab Grabentiefen größer 2 m beidseitig mind. 20 cm je Seite. Entsprechend dem Maß der aufgelockerten Randzone (Regelwerte je nach Grabentiefe und abgetreppter Grabenbreite 15/20 cm) sind die bituminösen Schichten nach dem Einbau der ungebundenen Tragschichten zurück zu schneiden. Die aufgelockerten Randzonen sind dann nachzuverdichten, Reststreifenbreiten kleiner 35 cm, bzw. 40 cm bei Platten und Pflasterflächen sind zu entfernen. Jegliches seitliches Unterstopfen des Oberbaues ist nicht zulässig! Für die Wiederherstellung des Oberbaus ist nach den Regelbauweisen mit den Bauklassen I bis VI sowie Geh- und Radwegen zu verfahren. Bei Abweichungen zum vorhandenen Oberbau können mit dem Straßenbaulastträger technisch gleichwertige Bauweisen festgelegt werden. TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 12 von 27
14 Pflaster und Plattenoberflächen Die Wiederherstellung der Pflaster und Plattenoberflächen hat mit Brechsand- Splittgemisch oder nach den Vorgaben des Straßenbaulastträgers von in der Regel 3-5 cm Stärke zu erfolgen. Vor Baubeginn hat eine Begutachtung der Oberflächen mit Aufnahme des Ist-Zustands und der vorgeschädigten Bereiche mit dem Straßenbaulastträger zu erfolgen. Der Wiederaufbau hat nach den Regelbauweisen der ZTVA-StB97/06 und in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und oder mit dem Baubeauftragten der SWKiel Service GmbH zu erfolgen. 5. Technische Verfahrensanweisungen für Kabellegung und -transport 5.1. Allgemein Die Kabelgrabensohlen sind grundsätzlich eben und steinfrei abzugleichen und einzusanden. Die tiefste zulässige Temperatur der Kabel beim Verlegen sowie beim Biegen sowohl neu zu verlegender als auch vorhandener freigelegter Kabel für die Garnituren- und Endverschlussmontage beträgt für Kunststoffkabel - 5 C und Massekabel + 5 C, abweichend VPE Kabel -20 C. Diese Temperatur gilt für das Kabel selbst und nicht für die Umgebungstemperaturen. Haben Kabel eine niedrigere Temperatur, so sind sie vorher ausreichend anzuwärmen. Es ist dafür zu sorgen, dass während der gesamten Verlegearbeiten die Kabeltemperatur nicht unter die tiefste zulässige Verlegetemperatur absinkt. Kabel dürfen nicht über harte und scharfe Kanten gezogen werden! Starke Biegungen und überhöhte Zugkräfte sind zu vermeiden. Das Auslegverfahren hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den zur Verfügung stehenden Geräten ab. Nach Absprache mit dem Baubeauftragten der SWKiel Service GmbH ist ein geeignetes Verfahren zu wählen. Von der aufgebockten Kabeltrommel ist das Kabel stets entgegen der markierten Pfeilrichtung abzuziehen. Damit bei einer plötzlichen Stockung ein weiteres Abrollen und damit Einknicken des Kabels verhindert wird, muss ein Abbremsen der Trommel jederzeit gewährleistet sein. Während der Kabelverlegung ist auf Oberflächenbeschädigungen des Kabels zu achten. Beschädigungen sind dem Auftragsverantwortlichen Bauleiter der SWKiel Service GmbH zu melden, damit entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 13 von 27
15 Die Enden geschnittener Kabel sind sofort gegen Eintritt von Feuchtigkeit und Schmutz zu schützen. Hierfür sind Schrumpfkappen zu verwenden. Rohre sind im Einzugsbereich vor Einziehen des Kabels freizulegen, damit keine Fremdkörper in die Rohre gezogen werden und die Kabelmäntel beschädigen könnten. Scharfe Kanten sind mit Einführtüllen abzudecken. Auch nach dem Einziehen sind die Kabel so zu unterfüttern, dass sie nicht auf scharfen Kanten aufliegen. Das Rohr ist so zu verschließen, dass ein Einsanden des Rohrinneren verhindert wird (Wasserdicht). Die Kabel sind nach erfolgter Kabellegung durch den Beauftragten in ihrer Lage auszurichten, durch den Vermesser der SWKiel Netz GmbH oder beauftragter Dritter einzumessen und danach von dem Beauftragten einzusanden und mit Kabelabdeckplatten zu versehen. Neu gelegte MS VPE Kabel werden nach der Verlegung durch den beauftragten auf Mantelfehler geprüft. Jede Prüfung ist zu dokumentieren und dem Baubeauftragten der SWKiel Service GmbH und auf verlangen, dem Netzbetrieb der SWKiel Netz GmbH, vorzulegen. Alle durch Tiefbauarbeiten entstandenen Schäden oder Vorschäden sind unmittelbar nach dem bekannt werden der Störungsstelle der SWKiel Netz GmbH unter der Rufnummer 0431/ für Strom zu melden. Kosten für Reparaturen, die durch eine nicht sach- oder fachgerechte Ausführung entstehen, werden dem Auftragnehmer im vollen Umfang in Rechnung gestellt Auslegen über Rollen mit Zugwinde Innerhalb sowie ggf. auch außerhalb des Kabelgrabens müssen Kabelrollen (Abstand entsprechend dem Kabelgewicht, so das dieses den Boden nicht berührt) ausgelegt werden. In den Kurven sind Eckrollen zu verwenden, die verhindern, dass der zulässige Biegeradius des Kabels unterschritten wird. Bei starken Krümmungen müssen ausreichend Rollen am Anfang und Ende eines Bogens vorhanden sein. Durch geeignete Maßnahmen ist die zulässige Zugkraft (siehe Tabelle 1) an der Kabelspitze zu kontrollieren und zu dokumentieren. Der Zugkraftbegrenzer der Zugwinde ist dem entsprechenden Wert des Kabels aus der Tabelle 1 oder dem Kabelhandbuch entsprechend einzustellen. Die Kabeltrommeln müssen der Ziehgeschwindigkeit entsprechend abgebremst werden, um Stauchungen des Kabels zu vermeiden. Beim maschinellem ziehen dürfen die Zugkräfte auf das Kabel nur mittels eines 1,8 m langen Kabelziehstrumpfes (vom Auftragnehmer zu stellen) übertragen werden, der mit dem Zugseil mit einer drehbaren Öse verbunden ist. Das Kabelzugdiagramm ist dem Aufmass der Baumaßnahme beizufügen. Kreuzungen innerhalb einer Kabeltrasse sind unbedingt zu vermeiden. TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 14 von 27
16 Spannungsebene 5.3. Auslegen durch Hilfskräfte Sofern das Kabel nicht über Rollen geführt wird, ist es, um nachhaltig Schäden zu vermeiden, mit beiden Händen zu tragen. Die Arbeitskräfte sind hierbei gleichmäßig in Abständen von 4 6 m bei 10 kv bis 30 kv- Kabeln bzw m bei 1-kV-Kabeln längs des Kabels zu verteilen. Auslegen vom Kabelwagen Kabel können unmittelbar vom Kabelwagen ausgelegt werden. (Kabel einlegen, nicht werfen) Dabei ist darauf zu achten, dass das Kabel nicht an der Grabenwand scheuert. Überwachung der ordnungsgemäßen Verlegung Der Termin für das Auslegen der Kabel ist dem Auftragsverantwortlichen der SWKiel Netz GmbH und/oder der SWKiel Service GmbH rechtzeitig mitzuteilen. Die Kabel sind grundsätzlich im beisein des Auftraggebers oder dem Baubeauftragten der SWKiel Service GmbH zu legen Tabelle: Maximal zulässige Zugbeanspruchung beim maschinellen einziehen von Kabeln auf der Basis von VDE 0298 Teil 1/ Kabeltyp Kabel Außendurchmesser mm max. Zugbelastung Ziehstrumpf N KP max. Zugbelastung Ziehkopf auf dem Leiter N KP MS N2XSY 1 x 35rm/16 mm (175) (175) MS NA2XS(F)2Y 1 x 185rm/25 mm (555) (555) MS N2XS(F)2Y 1x240rm/25 mm (740) (740) MS NA2XS(F)2Y 1x240rm/25 mm (720) (720) NS NYY-J 4 x 25rm (500) (500) NS NAYY-J 4 x 35re (420) (420) NS NAYY-J 4 x 70se (840) (840) NS NAYY-J 4 x 150se (1800) (1800) NS NAYY-J 4 x 185se (2220) (2220) Fehlende Kabeltypen sind nach dem Kabelhandbuch des VWEW Verlags unter max. zulässige Zugkräfte zu ermitteln. Dokumentation Nach Fertigstellung der Baumaßnahme benötigt der AG folgende Protokolle. - Kabelzugprotokoll - Mantelprüfungsprotokoll bei VPE- Kabelstrecken - Protokoll über Datum, Firmenname und Name der Monteure die die Montage sämtlicher Garnituren durchgeführt haben - Erdungsprotokolle TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 15 von 27
17 6. Technische Verfahrensanweisung für die Verlegung von Gas- und Wasserleitungen 6.1. Allgemeines Zu beachten sind besonders die UVV die Vorschriften der BG und das Regelwerk des DVGW. Bei Unterbrechungen der Versorgung sind vor Aufnahme der Arbeiten die Außerbetriebnahme beim Netzbetrieb schriftlich mit Angabe des Ortes, des außer Betrieb zu nehmenden Bereichs und der voraussichtlichen Dauer der Außerbetriebnahme zu melden. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Nach Beendigung der Arbeiten sind durch die Sperrungen eventuell ausgefallene Geräte wieder in Betrieb zu nehmen. Es wird besonders auf das Regelwerk GW 315 des DVGW hingewiesen. Alle durch Tiefbauarbeiten entstandenen Schäden oder Vorschäden sind unmittelbar nach dem bekannt werden der Störungsstelle der SWKiel Netz GmbH unter der Rufnummer 0431 / für Gas/ Wasser zu melden Allgemeine Anforderungen für Trinkwasserbeprobung im Verteilungsnetz Für das Trinkwasserversorgungsnetz sind bei Beprobungen die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung vor Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserleitung einzuhalten. Die Probenahme im Trinkwassernetz sind nur durch akkreditierte Probenehmer zulässig Verlegung von Gas- und Wasserrohrleitungen Die Rohrleitungen sind so zu betten, dass keine Punktauflagerung auftritt. Bei Kreuzungen von Rohrleitungen mit Kabeln muss- soweit nicht anders vereinbart- ein Abstand von 0,2 m eingehalten werden. Bei Arbeitsunterbrechungen sind alle Öffnungen der Rohrleitungen mit geeigneten Mitteln dicht zu verschließen. Die Herstellung von Rohrverbindungen an in Betrieb befindlichen Gasleitungen darf nur durch fachlich hierzu qualifizierte Kräfte und unter Anwesenheit einer erfahrenen Aufsichtsperson durchgeführt werden Neuverlegung von Trinkwasserleitungen Neu in Betrieb zu nehmende oder längere Zeit außer Betrieb gewesene Trinkwasserleitungen dürfen grundsätzlich erst dann für die Trinkwasserversorgung in Betrieb genommen werden, wenn aufgrund von Untersuchungsergebnissen der Nachweis der mikrobiologischen Unbedenklichkeit geführt worden ist. Die Keimfreiheit innerhalb einer Leitung muss durch mindestens zwei aufeinander folgende Analyseergebnisse im einstelligen Bereich bei den TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 16 von 27
18 mikrobiologischen Untersuchungen nachgewiesen werden (DVGW W291-10) Einbau von Hydranten Vor dem Einbau von geplanten Hydranten hat der Erschließer oder das zuständige Ingenieurbüro die exakten Höhen der endgültigen Oberflächen auf einem separaten Ausbauplan zu liefern. Bei Abweichungen trägt der Verursacher die Kosten der Höhenanpassung Störung / Reparatur Bei einer Störung / Reparatur muss eine Trinkwasserleitung im Allgemeinen so schnell wie möglich wieder in Betrieb genommen werden. Trinkwasserleitungen sind daher nach einer Störung / Reparatur gründlich zu spülen, bis in den betroffenen Netzabschnitt optisch keine Trübung mehr festgestellt werden kann. Die Wiederinbetriebnahme ist grundsätzlich mit der SWKiel Netz GmbH, Abt. TNB, abzustimmen. 7. Herstellung und Prüfung von Fernwärmeleitungen Bei Verlegung im gemeinsamen Graben sind die zusätzlichen technischen Bestimmungen der Fernwärmeversorgung der SWKiel Erzeugung GmbH vor Baubeginn einzuholen und einzuhalten. 8. Technische Beispiele für Baugruben und gemeinsame Verlegung Anhang Zeichnungen von Regelquerschnitten und Stufengraben. Abrechnungsgrundlage, sofern nicht pauschal nach laufendem Meter oder Stück ausgeschrieben und vergütet wird Baugrubenbreite Die Baugrubenbreite ergibt sich durch die Herstellervorgaben des angewandten Verlegeverfahren oder den Vorgaben des Baubeauftragten der SWKiel Service GmbH. Aufgemessen wird die geforderte Baugrubenbreite mit senkrechten Wänden unabhängig von der Breite (Bsenkr.) des Baggerlöffels (-Korbes). Der AG erhebt keine Bedenken, wenn die Baugruben im Gelände abgeböscht ausgeführt werden. Die Böschungsneigung muss entsprechend den Bodenverhältnissen so gewählt werden, dass die Standsicherheit gewährleistet ist. Böschungen für Bodenklasse 5 dürfen keinesfalls steiler als 60 ausgeführt werden, 40 für Bodenklasse 3 und 4, ein statischer Nachweis der Standsicherheit ist zu erbringen. Die Zustimmung der Baubeauftragten der SWKiel Service GmbH muss gegeben sein. TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 17 von 27
19 L Berechnungstiefe T.i.M c b a>= 0,1m² Bsenkr. 1/2 1/2 Bgeböscht. mit 'a' = Baukörper einschließlich separater Betonsohle, bzw. 1 Rohrpaar mit 'b' = Tragschichtdicke/Unterbau z.b. Bitukies, Beton Betonrecycling mit 'c' = Pflaster-, Trag- und Deckschichten in Fahrbahnen Aushub: L T.i.M. B - ((a 0,1 m²) L a ) Verfüllen: B T.i.M. L - ((a 0,1 m²) L a + c B L c ) (m³ fester Masse) Füllkies: B T.i.M. L - ((a 0,1m²) L a + B (c L c + b L b )) (m³ feste Masse) Baugrubentiefe Die Baugrubentiefe wird entsprechend des angewandten Verlegeverfahren sowie nach Vorgaben der VOB festgelegt. Aufgemessen wird von der Straßen- oder Geländeoberkante bis Grabensohle, die mittlere Tiefe in der jeweiligen Tiefenklasse, Ausführungstolleranzen +/ - 5 cm in Abweichung von den Anordnungen der Bauleitung bleiben unberücksichtigt, größere Abweichungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 18 von 27
20 Abrechnung nach fester verdichteter Masse siehe nachfolgende Skizzen Bei Handaushub bis 1,25 m tief 1,25 m bis 1,8 m tief 1,8 m bis 2,6 m tief z.b. 1,20 m T.i M. 1,25 T.i M. 1,80 m Berechnungstiefe Berechnungstiefe Berechnungstiefe T.i M Bei Maschinenaushub/ Hand- Maschinenaushub L z.b. 1,20 m T. i. M. Berechnungstiefe 2,60 m Handaushub mit Maschinenunterstützung Aufgemessen wird ein Bereich von 30 cm seitlich der Leitungen und bis Grabensohle (siehe Skizze). Handaushub muss entsprechend den "Richtlinien für den Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen der Stadtwerke Kiel AG" und den Richtlinien anderer Betreiber unterirdischer Ver- und Entsorgungsanlagen erfolgen. 30 cm 30 cm 30 cm 30 cm < = 60 cm 30 cm 30 cm 30 cm B B B T T T TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 19 von 27
21 8.2. Gemeinsame Verlegung Anhaltswerte für die Trassenaufteilung Legende: E Stromkabel ( z.b. E1kV, E10kV oder Beleuchtungskabel) G Gasleitungen ( G- Verteil- oder G-Transportleitungen) W Wasserleitungen (W- Verteil- oder W-Transportleitungen) P Post (Telefon- oder Kabelfernsehen) liegt nicht im Verantwortungsbereich der SWKiel Netz GmbH Abstandsmatrix für Planungszwecke Lichter Abstand in cm (ohne Schutzmaßnahmen) a) Bauwerk 30 b) 1kV Kabel 30 7 c) 1kV Kabel d) kv Kabel e) 1kV Bel f) Gasltg. Versorgung g) Gasltg. Transport h) Wasserltg. Versorg i) Wasserltg. Transport j) Telekom k) 110kV Kabel l) Fernwärmeltg. Beispiel: Abstand zwischen eine b) 1kV Kabel und einer f) Gasversorgungsleitung -> 30 cm TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 20 von 27
22 8.3. Skizze Grabenprofil Beispiel 1 Darstellung der Verlegung mit und ohne Schutzrohr Bei nicht begehbarem Graben ohne Verbau mit und ohne Teilverbau, sind die Maße von den Baubeauftragten zu liefern. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rohr- und Kabelbettung zum Schutz der Leitung eingehalten werden muss. Rohrbettung 30cm, Kabelbettung 10cm 8.4. Stufengraben Beispiel 2 Bei einer gemeinsamen Verlegung von Rohren und Kabeln ist ein seitlicher Abstand von 30 cm einzuhalten. TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 21 von 27
23 Für die Verbreiterung des Rohrgrabenprofils zur Verlegung des Kabels wird eine Abrechnungsbreite von 20 cm eingesetzt. Abweichungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen! R) Reststreifen bei befestigtem Oberbau gemäß ZTV A StB : a) Oberbau bituminöse Befestigung : 35 cm b) Oberbau mit Betondecke: < 85 cm bzw. 1,2m nach Abspr. c) Oberbau mit Platten oder Pflaster in Fahrbahn oder Parkstreifen : < 40 cm d) Oberbau mit Platten oder Pflaster in Geh- und Radwegen : 20 cm oder Formatbreite c) und d) gilt sowohl für Tragschicht in Sand als auch in Beton X) Abtreppungen gemäß ZTV A StB, bei Grabentiefe < 2 m = 15 cm 2 m = 20 cm Abtreppungen Beispiel 3 TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 22 von 27
24 9. Oberflächen Aus- u. Einbau Die Wiederherstellung von Oberbau und Oberflächen kann je nach vorgefundenem Aufbau abweichen. Im Bereich der Stadt Kiel gilt dass Hartoberflächen z.b. Pflaster, Platten usw. grundsätzlich in mindestens 20 cm Betonrecycling und 3-5 cm Brechsandsplitt wieder hergestellt werden. Abweichender Wiederaufbau der Oberflächen ist mit den Städten und Gemeinden vor Ausführung abzusprechen. Beispiel: Ausbau Pflaster auf 20 cm Beton Einbau z.b. Pflaster auf 3-5 cm Brechsandsplitt und 20cm Beton Recycling Der Wiederaufbau von befestigten Oberflächen ist vor der Baumaßnahme mit dem zuständigen Straßenbaulastträger zu klären, eine Abschrift ist dem zuständigen Baubeauftragten vor Baubeginn auszuhändigen. Bei Aufgrabungen in einer Straßen Oberfläche hintereinander, Anzahl größer (>) 4 Stück mit einem Abstand zueinander kleiner (<) 10 Meter, wird für die Deckschicht gemäß der ZTV A-StB Abschnitt ff verfahren. Fehlerhaft hergestellte Grabenaufbauten und Deckschichten sind vom Verursacher auf eigene Kosten fachgerecht wiederherzustellen. 10. Kabelfreischaltungen für Tiefbauzwecke Freischaltungen von 1 KV und 10 KV Kabeln sind nur von der baubeauftragt Fachkraft der SWKiel Service GmbH zu beantragen. TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 23 von 27
25 11. Prozess Kabelfreischaltung Prozess 1 TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 24 von 27
26 Prozess 2 TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 25 von 27
27 TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 26 von 27
28 SW Kiel Netz GmbH Knooper Weg Kiel TR_Netz SW Kiel Netz GmbH, Kiel Ausgabe Juli Seite 27 von 27
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