RECHENSCHAFTSBERICHT. GOLDEN ROOF Branchen

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1 RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 für den Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011 Thesaurierer: ISIN AT der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Landstraßer Hauptstraße 1, Top Wien

2 GESELLSCHAFTER AUFSICHTSRÄTE Kathrein Capital Management AG Dr. Harald Thury, Vorsitzender Harald P. Holzer, CFA Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Mag. Emmerich Schneider Stellvertreter des Vorsitzenden Ulrich Fetz HYPO TIROL BANK AG Mag. Michael Blenke, CFA Universal-Investment-Gesellschaft mbh Oliver Harth STAATSKOMMISSÄR Mag. (FH) Ulrike Danzmayr STAATSKOMMISSÄR-STELLVERTRETER Mag. Ilse Schmalz GESCHÄFTSFÜHRER DI Andreas Müller Dr. Hannes Leitgeb PROKURISTEN Walter Kitzler Karin Amon Peter Müller

3 RECHENSCHAFTSBERICHT ÜBER DAS 17. RECHNUNGSJAHR VOM 1. OKTOBER 2014 BIS 30. SEPTEMBER 2015 Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011 ISIN Thesaurierer: AT Verwaltung MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27, A-1030 Wien Depotbank Fondsmanager Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, A-6900 Bregenz HYPO TIROL BANK AG, Meraner Straße 8, A-6020 Innsbruck Ein gemäß 129 Investmentfondsgesetz 2011 erstellter Prospekt, der die Fondsbestimmungen enthält, kann bei der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, A-1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27, der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft (Depotbank), A-6900 Bregenz, Hypo- Passage 1, sowie bei den Zahlstellen kostenlos bezogen werden. SEHR GEEHRTE ANTEILSINHABER! Mit 30. September 2015 beendete der, Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011, das 17. Rechnungsjahr. Das Fondsvermögen betrug zu Beginn des Rechnungsjahres EUR ,91 und hatte am Ende ein Ausmaß von EUR ,18. Der Anteilsumlauf hat sich nach mehreren Rücknahmen / Aufstockungen folgendermaßen verändert: Beginn Rechnungsjahr Ende Rechnungsjahr Thesaurierer Stück Stück Der errechnete Wert belief sich am Ende des 17. Rechnungsjahres auf EUR 12,85 je Anteil. Seit der ersten Preisberechnung des am 01. Juli 1999 wurde bis Ende des 17. Rechnungsjahres eine Wertveränderung von 1,55 % je Anteil erzielt (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG). Die Berechnungsmethode des Gesamtrisikos ist der vereinfachte Ansatz (Commitment-Ansatz). Der Fonds investiert einen wesentlichen Teil seines Vermögens in andere Fonds, deren Verwaltungsvergütung von 0,45 % bis 2,20 % p.a. im Berichtszeitraum betrugen (maximale Verwaltungsvergütung der Subfonds: 3,00 % p.a.), zusätzlich kann bei einer positiven Wertentwicklung eine erfolgsabhängige Gebühr angelastet werden. Die Verwaltungsgebühr des betrug im aktuellen Rechnungsjahr 1,35 % p.a. des Fondsvermögens (maximale Verwaltungsgebühr laut Fondsbestimmungen: 1,45 % p.a.).

4 AUSSCHÜTTUNGSDATEN UND WERTENTWICKLUNG KEST- AUSZAHLUNG Für das Rechnungsjahr 2014/2015 wird eine KESt-Auszahlung von EUR 0,04 je Thesaurierungsanteil vorgenommen und bei Vorliegen der Voraussetzungen an das Finanzamt abgeführt. Die KESt-Auszahlung von EUR 0,04 je Anteil wird am 16. November 2015 gegen Einziehung des Erträgnisscheines Nr. 15 bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Bregenz, sowie den Zweigstellen, Filialen und Zahlstellen dieser Bank(en) kostenfrei vorgenommen. Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Fonds und die KESt-Auszahlungen in den letzten fünf Rechnungsjahren Rechnungsjahr Fondsvermögen Gesamt in Mio. EUR Thesaurierungsanteil AT Errechneter Wert je Anteil in EUR Auszahlung gemäß 58 Abs 2 1. Satz InvFG in EUR Wertentwicklung in % lt. OeKB- Methode 2010/ ,19 8,91 0,00-9, / ,80 10,51 0,00 17, / ,05 11,34 0,00 7, / ,64 12,75 0,00 12, / ,15 12,85 0,04 0,78

5 KOMMENTARE DES FONDSMANAGEMENTS Entwicklung der Kapitalmärkte Nach einem fulminanten Jahresende 2014 an den internationalen Börsen gab es im neuen Jahr an den Aktienmärkten sehr unterschiedliche Entwicklungen. Der in den USA wichtige Energiesektor litt unter dem tiefen Ölpreis. In Europa gab es nach der Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Anleiheankaufprogramm auszuweiten, bis Mitte April ein regelrechtes Kursfeuerwerk. Der deutsche Leitindex DAX kletterte auf ein neues Rekordniveau. Zeitgleich konnten auch die asiatischen Börsen zulegen. Japan profitierte von einer weiteren Verbesserung des Exportes und in mehreren asiatischen Ländern senkten die Notenbanken die Zinsen, was die Notierungen unterstützte. Im Mai 2015 wurde dieser starke Aufwärtstrend jäh unterbrochen. Mit ausschlaggebend dürften schwächere Konjunkturdaten aus den USA gewesen sein. In Europa gab es zwar immer mehr Anzeichen für eine weitere Erholung der Konjunktur, trotzdem wurden die europäischen Aktienmärkte deutlich stärker getroffen als jene in den USA. Zeitgleich gerieten was sehr untypisch ist auch Anleihen und Rohstoffe unter Druck. Im Sommer wurden die Finanzmärkten vom Thema Griechenland bestimmt. Nachdem es zuerst nach einem Scheitern der Verhandlungen aussah, konnte schlussendlich doch noch eine Einigung erzielt werden, auf welche die globalen Aktienmärkten mit einer Kurserholung reagierten. Ab Juli 2015 zeigten sich die Anleger über die schwächelnde Konjukturentwicklung Chinas besorgt. Dort geriet unvermittelt eine Panikwelle in Fahrt. Überwiegend Kleininvestoren warfen Aktien auf den Markt und sorgten für einen drastischen Kursrutsch, was erst über ein Intervenieren der chinesischen Regierung eingebremst werden konnte. Der August startete mit einer Seitwärtsbewegung der Börsenkurse, die aber Mitte des Monats durch einen erneuten Kursrutsch abgelöst wurde. Vor allem die Stimmung der Anleger hatte sich weiter verschlechtert. Belastungsfaktoren waren die anhaltenden Turbulenzen an den chinesischen Aktienmärkten und die stark fallenden Rohölpreise. Bis zum Ende des Berichtsjahres zeigten sich die Märkte sensibel und sehr volatil. Fondspolitik Im zurückliegenden Berichtszeitraum erzielte der ein Plus von 0,78 %. Vorteilhaft war die hohe Gewichtung in Technologie- und Konsumwerten. Außerdem ist die erfreuliche Entwicklung von Biotech- und Pharmawerten sowie Versorgern und Private Equity zu erwähnen. Im Zuge des starken Verfalls von Rohöl wurde die Position im Guinness Global Energy, welcher in klassische Unternehmen der Erdölbranche investiert, verkauft. Dagegen beibehalten wurde die Gewichtung in erneuerbarer Energie. Ausblick Nach wie vor wirken der schwache Euro und die niedrigen Energiepreise wie ein Konjunkturpaket für den Euroraum. Diese Faktoren haben mit dazu beigetragen, dass sich die europäischen Börsen 2015 seit Jahresbeginn besser entwickelt haben als beispielsweise jene in den USA. Für Aktien spricht weiterhin, dass es kaum attraktive Anlagealternativen gibt. Vorausblickend dürfen trotz der derzeit guten Stimmung die verschiedenen geopolitische Krisen nicht außer Acht gelassen werden, oder auch ein erneuter Einbruch der Rohstoffpreise könnte kurzfristig belasten.

6 VERMÖGENSRECHNUNG UND ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS RECHNUNGSJAHR 2014/2015 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom bis insgesamt je Anteil I. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fondsperformance) 1. Anteilsw ert am Beginn des Rechnungsjahres EUR 12,75 - Ausschüttung - Ausschüttung/Auszahlung in EUR je Anteil EUR 0,00 - Anteilsw ert am Extag EUR ,41 - entspricht in Anteilen 0, Anteilsw ert am Ende des Rechnungsjahres EUR 12,85 3. Gesamtw ert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erw orbene Anteile EUR 12,85 4. Nettoertrag je Anteil EUR 0,10 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 0,78% II. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller EUR 0,00 0,00 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 0,00 0,00 3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 0,00 0,00 4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 3.533,45 0,00 5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 0,02 0,00 6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 0,00 0,00 7. Erträge aus Investmentanteilen EUR ,76 0,04 8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00 0,00 9. Abzüge ausländischer Quellensteuer EUR 0,00 0, Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -145,40 0, Zinsen aus Sw aps EUR 0,00 0, Sonstige Erträge EUR 0,00 0,00 Summe der Erträge EUR ,83 0,04 III. Aufwendungen 1. Verw altungsvergütung EUR ,82-0,23 - Verw altungsvergütung EUR ,82 - erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung EUR 0,00 - Beratungsvergütung EUR 0,00 - Asset Management Gebühr EUR 0,00 2. Administrationsvergütung EUR ,38-0,02 3. Verw ahrstellenvergütung EUR ,76 0,00 4. Lagerstellenkosten EUR ,77 0,00 5. Prüfungskosten EUR ,00-0,01 6. Veröffentlichungskosten EUR -279,06 0,00 7. Sonstige Aufw endungen EUR ,52 0,08 - Ausgleich ordentlicher Aufw and EUR ,56 - Sonstige Kosten EUR 0,00 - Verw altungskostenrückvergütung aus Subfonds EUR ,18 - Administrationsgebühr zur Verw altungskostenrückvergütung EUR ,22 Summe der Aufwendungen EUR ,27-0,18 IV. Ordentlicher Nettoertrag EUR ,44-0,14 V. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gew inne EUR ,94 2,64 2. Realisierte Verluste EUR ,55-0,59 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR ,39 2,05 VI. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,95 1,91 VII. Nettoveränderung nicht realisierte Gewinne/Verluste 1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gew inne EUR ,41-1,15 2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR ,76-0,45 Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,17-1,60 VIII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,78 0,31 Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 5.992,57 Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr für Rechnung des Fonds separat ausgew iesen bzw. abgerechnet w urden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Entwicklung des Sondervermögens 2014/2015 I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR ,91 1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR 0,00 2. Zw ischenausschüttungen EUR 0,00 3. Mittelzufluss(netto) EUR ,50 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR ,50 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR ,00 4. Ertragsausgleich/Aufw andsausgleich EUR ,99 5. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,78 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR ,18 Verwendungsrechnung insgesamt je Anteil Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,95 1,91 KESt-Auszahlung 2015 EUR ,20-0,04 Übertrag auf die Substanz EUR ,75 1,87

7 VERMÖGENSAUFSTELLUNG ZUM 30. SEPTEMBER 2015, EINSCHLIESSLICH VERÄNDERUNGEN IM WERTPAPIERVERMÖGEN VOM 1. OKTOBER 2014 BIS 30. SEPTEMBER 2015 Gattungsbezeichnung ISIN Stück Bestand Käufe/ Verkäufe/ WHG Kurs Kurswert %-Anteil bzw. Anteile Zugänge Abgänge in EUR am Fondsbzw. Whg. im Berichtszeitraum vermögen Investmentanteile EUR ,05 99,15 Gruppenfremde Investmentanteile EUR ,05 99,15 Earth Exploration Fund UI Inhaber-Anteile EUR R DE000A0J3UF6 ANT EUR 14, ,00 4,39 apo Medical Opportunities Inhaber-Anteile o.n. LU ANT EUR 115, ,56 4,82 Bellevue Fds (L)-BB Ad.Biotech Namens-Anteile I EUR o.n. LU ANT EUR 520, ,82 4,08 BGF - World Healthscience Fd Act. Nom. Classe A2 Euro o.n. LU ANT EUR 29, ,36 5,04 db x-tr.lpx MM PRIV.EQUITY ETF Inhaber-Anteile 1C o.n. LU ANT EUR 40, ,00 4,68 DNB Fd-DNB Technology Namens-Anteile IA Cap.EUR o.n. LU ANT EUR 127, ,58 7,62 Fidelity Fds-Gl Consumer Ind. Reg.Shares A (Glob.Cert.) o.n. LU ANT EUR 42, ,87 7,48 Fidelity Fds-Gl Financ.Servic. Reg.Shares A (Glob.Cert.) o.n. LU ANT EUR 27, ,94 6,06 Fidelity Fds-Gl Industrials Fd Reg.Shares A (Glob.Cert.) o.n. LU ANT EUR 37, ,52 3,96 Fidelity Fds-Gl Telecommunic. Reg.Shares A (Glob.Cert.) o.n. LU ANT EUR 10, ,45 3,97 JB Multipart.-Ro.Sam Sm.Energy Inhaber-Anteile C o.n. LU ANT EUR 17, ,50 3,46 Jupiter Gl.Fd.-J.Gl.Financials Namens-Ant.L (EUR) Acc o.n. LU ANT EUR 12, ,40 5,69 NN (L)- Industrials Actions au Porteur P CAP o.n. LU ANT EUR 497, ,14 4,29 OSS. Risk Weight. Enh.Comm. TR Inh.-Ant. UCITS ETF 1C EUR o.n LU ANT EUR 64, ,00 4,94 Partn.Grp.Lis.Inv.-Lis.Infra. Inhaber-Ant.EUR(I-Acc.)o.N. LU ANT EUR 178, ,76 5,08 Parvest-Equity World Cons.Dur. Act.au Port.I Cap o.n. LU ANT EUR 167, ,10 6,59 Pictet-Premium Brands Namens-Anteile I EUR o.n. LU ANT EUR 148, ,04 4,52 4Q-GROWTH FONDS Inhaber-Anteile DE000A0D9PG7 ANT USD 81, ,76 7,45 JPMorg.I.-Global Financials Fd Namens-Ant. A (acc.) DL o.n. LU ANT USD 113, ,25 5,03 Summe Wertpapiervermögen EUR ,05 99,15 Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR ,52 0,98 Bankguthaben EUR ,52 0,98 Guthaben bei Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft (G) Bregenz (V) Guthaben in Fondswährung EUR , ,64 0,81 Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen USD , ,88 0,17

8 Sonstige Verbindlichkeiten EUR ,39-0,13 Zinsverbindlichkeiten EUR -55,38-55,38 0,00 Verwaltungsvergütung EUR , ,54-0,12 Verwahrstellenvergütung EUR -161,74-161,74 0,00 Lagerstellenkosten EUR -92,43-92,43 0,00 Administrationsvergütung EUR , ,30-0,01 Fondsvermögen EUR ,18 100,00 Anteilwert EUR 12,85 Ausgabepreis EUR 13,36 Anteile im Umlauf STK Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 99,15 Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00 Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Es liegen keine berichtspflichtigen Geschäftsfälle gemäß ESMA Leitlinie, bezüglich Derivate zum Stichtag vor. Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/Marktsätze bewertet. Devisenkurse (in Mengennotiz) per USD 1, = 1 EUR (EUR) Die Bewertung von Vermögenswerten in wenig liquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen.

9 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE IN WERTPAPIEREN, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Gattungsbezeichnung Stück Käufe/ Verkäufe/ Volumen bzw. Anteile Zugänge Abgänge in bzw. Whg. Investmentanteile Gruppenfremde Investmentanteile LU AXA World Fds-Fr.Junior Energy Namens-Ant. F (thes.) EUR o.n. ANT IE00B3CCJC95 G.A.M.Fds-Guinness Gl.Energy Registered Shares E USD o.n. ANT LU Hend.Horiz. Fd-Gl.Technology Actions Nom. A2 (Acc.) o.n. ANT LU Invesco Energy Fund Act. Nom. A o.n. ANT LU JB Multipart.-Ro.Sam Sus.Water Actions au Porteur C EUR o.n. ANT LU JB Multistock-Energy Trans.Fd Actions au Porteur C EUR o.n. ANT LU Parvest-Equity World Utilities Act.au Port.I Cap o.n. ANT LU RobecoSAM Sust.Agribusiness Eq Actions Nominatives I EUR o.n. ANT Wien, am 25. Jänner 2016 MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Geschäftsführung DI Andreas Müller Dr. Hannes Leitgeb

10 BESTÄTIGUNGSVERMERK Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. September 2015 der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien über den von ihr verwalteten, Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011, über das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung nach 49 Abs. 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. September 2015 über den GOLDEN ROOF Branchen, Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften.

11 Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 25. Jänner 2016 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. Peter Pessenlehner Wirtschaftsprüfer

12 BERICHT DES AUFSICHTSRATES Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fondsbestimmungen sowie der Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfondsbranche überwacht. Die von der Generalversammlung zum Abschlussprüfer bestellte PwC Wirtschaftsprüfung GmbH hat den Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2014/2015 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Das Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Überprüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Wien, im Jänner 2016 Der Aufsichtsrat Dr. Harald Thury Vorsitzender

13 STEUERLICHE BEHANDLUNG DER KEST-AUSZAHLUNG AUF GOLDEN ROOF BRANCHEN- ANTEILE AUS 2014/2015 Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab ) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt Thesaurierungs- anteile AT EUR steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. (Anmerkung: im gegeben Fall ist hier auf die homepage zu verweisen, wo man diese Punkte findet) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,1643 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0400 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,0400 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,2738 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten 9) jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,2738 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 0, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,0400 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,0400 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.

14 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung - - ordentliches Fondsergebnis 0, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0, steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0, sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne: - steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge - b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0, ausgeschüttete Substanzgewinne: - in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) - Verlustverrechnung c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,0400 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,1643 steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.

15 Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privat stiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Auszahlung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Zuzüglich: a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,1643 0,1643 0,2738 0,2738 0,2738 0,1643 d) steuerpflichtige Substanzgewinne (60%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 0,1643 0,1643 0,2738 0,2738 0,2738 0, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 0,1643 0,1643 0,2738 0,2738 0,2738 0, Hievon endbesteuert 0,1643 0,1643 0,0000 0,0000 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 0,0000 0,0000 0,2738 0,2738 0,2738 0,1643 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 12,85 12,85 12,85 12,85 12,85 12,85 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,1643 0,1643 0,1643 0,1643 0,1643 0,1643 i) steuerpflichtige Substanzgewinne (60%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

16 15. Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0411 0,0411 0,0411 0,0411 0,0411 0,0411 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0411 0,0411 0,0411 0,0411 0,0411 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0400 0,0400 0,0400 0,0400 0,0400 0, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, KESt auf Zinsen gemäß 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG ,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1) EUR 0,1378 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der. KESt II pflichtigen Erträge Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten

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