Studienordnung. Bachelorstudiengang Religionspädagogik
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- Horst Salzmann
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1 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Religionspädagogik im Fachbereich Theologie an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Catholic University of Applied Sciences, beschlossen vom Fachbereichsrat Theologie am 23. Januar 2013, bestätigt vom Senat der KatHO NRW am 24. Juni 2013, genehmigt vom Verwaltungsrat der KFH ggmbh am 15. Juni 2013, in Kraft gesetzt durch den Erzbischof von Paderborn am 30. August 2013, Erstreckung der staatlichen Anerkennung durch das MIWF NRW am 15. Februar 2007
2 Seite 2 von 8 Inhalt 1 Geltungsbereich 3 2 Voraussetzungen zum Studium 3 3 Studienbeginn 3 4 Regelstudienzeit, Studienumfang und Studienmodule 3 5 Ziele des Studiums 3 6 Aufbau des Studiums 4 7 Inhalte des Studiums 6 8 Credits 6 9 Anforderungen des Studiums 7 10 Lehrveranstaltungen 7 11 Praxisphasen 8 12 Bachelor-Prüfung 8
3 Seite 3 von 8 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Modulhandbuchs und der Prüfungsordnung für den Studiengang Religionspädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts des Fachbereichs Theologie der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 23. Januar 2013 Inhalt und Aufbau des Studiengangs Religionspädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts. Sie ersetzt die Studienordnung vom 5. Juli 2005 i. d. F. vom 1. September 2008 und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem WS 2013/14 beginnen. 2 Voraussetzungen zum Studium (1) Im Fachbereich Theologie richten sich die Zugangsvoraussetzungen zum Studium nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. der Katholischen Hochschule Nordrhein- Westfalen. 3 Studienbeginn (1) Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. 4 Regelstudienzeit, Studienumfang und Studienmodule (1) Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluss der Bachelor-Prüfung beträgt drei Studienjahre. Ein Studienjahr besteht aus zwei Semestern. (2) Das Studium umfasst insgesamt 180 credits; Einzelheiten dazu sind in 8 geregelt. Während des Studiums sind zwei Praxisphasen gemäß den Bestimmungen der Praxisordnung zu absolvieren. [ ] (3) Die Vermittlung der Lehrinhalte findet in Studienmodulen statt. [ ] 5 Ziele des Studiums (1) Der Bachelor-Studiengang Religionspädagogik ist ein Studiengang des Fachbereichs Theologie der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen. Ziel des Studiengangs ist die Vermittlung einer praxisbezogenen wissenschaftlichen Ausbildung zur Tätigkeit im pastoralen Dienst und im schulischen Religionsunterricht. Ausbildungsziel ist die Befähigung zur beruflichen Tätigkeit einer Gemeindereferentin 1 im pastoralen Dienst und im schulischen Religionsunterricht aufgrund des kirchlichen Auftrags. Pastoraler Dienst und Erteilung von Religionsunterricht sind integrative Bestandteile der Berufstätigkeit. (2) Zu den Gegenständen des Studiums zählen die in den Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeinde- und Pastoral-Referenten/Referentinnen (Die deutschen Bischöfe, Nr. 96) vom 1. Oktober 2011 festgelegten Inhalte sowie jene Inhalte, die in den Kirchlichen Anforderungen an die Religionslehrerbildung (Die deutschen Bischöfe, Nr. 93) vom 23. September 2010 umschrieben sind. Unbeschadet der in Anlehnung an die geltenden Rahmenstatuten und -ordnungen beschriebenen Studienanforderungen ist der Fachbereich Theologie in seinem Studienangebot bemüht, sich abzeichnenden Verände- 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Studienordnung im Folgenden darauf verzichtet, männliche und weibliche Formen nebeneinander zu benutzen.
4 Seite 4 von 8 rungen sowie unterschiedlichen Gepflogenheiten verschiedener (Erz-) Bistümer hinsichtlich des Einsatzes von Gemeindereferentinnen Rechnung zu tragen, um den Studierenden die erforderlichen neuen bzw. anderen Qualifikationen und Kompetenzen zu vermitteln, selbst wenn solche Veränderungen noch nicht in entsprechenden Statuten oder Ordnungen geregelt sind. (3) Das Studium vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse in humanwissenschaftlichen Fächern (Psychologie, Erziehungswissenschaft, Soziologie, Medienpädagogik), Philosophie, Biblischer Theologie, Historischer Theologie, Systematischer Theologie, Praktischer Theologie sowie Methoden beruflichen Handelns. Die Studierenden sollen die selbstständige Aneignung und kritische Beurteilung geisteswissenschaftlicher Theorien und Methoden lernen und zu eigenverantwortlicher Arbeit auf theoretischem und praktischem Gebiet befähigt werden. Die Förderung der Urteils-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie spiritueller Kompetenzen sind wesentliche Ziele des Studiengangs. Zum Studium gehören Praxisphasen und berufspraktische Veranstaltungen, in denen die Studierenden ihre im Studium erworbenen Fachkenntnisse und Qualifikationen in unterschiedlichen Handlungsfeldern erproben und entwickeln können. 6 Aufbau des Studiums vgl. Graphik S. 5
5 Seite 5 von M 27 M 28 Selbstbestimmung und Es muss sich alles Verantwortung ändern, damit alles M 26 ausgewählte Bereiche M 24 bleibt, wie es ist. (G. M 23 M 21 M 30 angewandter Ethik Religiöse Im Glauben 6. FS Bachelorprüfung Inhalte u. erwachsen Dimensione werden Tomasi di n Religionspsych Lampedusa) erschließen ologie und Kranken- Historische Glauben leben, bezeugen und feiern In der Communio glauben Methodik Religionspäda Diakonisches Handeln der und Theologie: Vertiefung und gogik der Kirche exemplarische Trauerpa 5. FS Medienarbe Vielfalt M 25 M 22 Theol. u. Praxis d. Vertiefungsfragen der M 20 Felder und Modelle storal dogmatischen Theologie it Spiritualität, Verk. u. liturg. Feiern Gelebter Glaube Biblische Theologie und Spiritualität Sozialformen des Grundlagen Glaubens verstehen u. Jesus Christus bekennen Christologie in Gott erfahren, das Leben 4. FS M 12 M 16 gestalten Gemeinde, pastoralen interdisziplinärer Entfaltung Handelns II M 15 feiern praktische Theologie der Sakramente past. Orte u. Gelegenheiten Gesellschaft gestalten Grundfragen der Sozialethik (biblisch, systematisch) Jesus Christus im Licht des Alten Testaments Religiöse Aneignungsprozesse ermöglichen 3. FS Exegese des Alten und M 13 M 14 Religionsdidaktik M 17 M 18 M 19 Neuen Testaments Gemeinde- und schulpraktisches Studium (GSPS) 2. FS M 1 M 2 M 3 Seine Wahrnehmen, urteilen und Vom Staunen bis zu den Grenzen Wurzeln pastoral handeln M 4 M 5 M 7 M 9 des Wissens Eine Einführung in Pastoraltheologie und die Philosophie M 6 Theologie der Seelsorge 1. FS Studier en lernen kennen Einf. i. d. Theol. aus (kirchen-) histor. und liturgie-wiss. Perspek. Mensch und Gesellschaft verstehen Einführung in Felder der Humanwissenschaften Die Bibel verstehen Den christlichen Glauben Einleitungswissenschaft Freiheit u. Lern- und Orientierungspraktikum verantworten Einführung in en zum Alten und gelingendes Bildungsprozesse Grundlagen pastoralen Gemeinde und Schule die Systematische Theologie Leben M 8 M 10 M 11 Neuen Testament wahrnehmen und Handelns I (OPGS) Einf. i. d. reflektieren Fund.-Ethik Grundfragen der Relii.- Päd
6 Seite 6 von 8 7 Inhalte des Studiums (1) Die Inhalte der Module werden von folgendem Fächerkanon bestimmt: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Erziehungswissenschaften Medienpädagogik Psychologie Soziologie Recht Philosophie Biblische Theologie: Einleitungswissenschaften; Exegese Altes Testament; Exegese Neues Testament Historische Theologie: Kirchengeschichte des Altertums, christliche Archäologie und Patrologie; Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit Systematische Theologie: Fundamentaltheologie; Religionswissenschaft; Dogmatik; Ökumenische Theologie; Theologische Ethik (Moraltheologie und Sozialethik) Praktische Theologie: Pastoraltheologie und Theologie der Verkündigung; Religionspädagogik; Gemeindekatechese; Liturgiewissenschaft; Kirchenrecht Methoden beruflichen Handelns Praxis und Praxisberatung (2) In den Modulen 1 10 wird fächerbezogenes Grundlagenwissen gelehrt. Das erste Studienjahr vermittelt somit grundlegende Kenntnisse in den für die berufliche Praxis relevanten humanwissenschaftlichen und theologischen Fächern sowie der Philosophie. Außerdem erfolgt eine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Des Weiteren werden Methoden und Techniken beruflichen Handelns eingeübt. Die Module sowie umfassen thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen und sind teils monodisziplinär, teils interdisziplinär angelegt. Sie dienen der Vernetzung von Praxis und Theorie sowie der Vernetzung der einzelnen theologischen Disziplinen. Die theologischen Fächer erfahren eine Vertiefung und Erweiterung. In den Praxismodulen 11 und 19 werden wissenschaftliche und berufliche Schlüsselkompetenzen gefördert und die im Studium erworbenen Kenntnisse in unterschiedlichen Berufsfeldern praktisch erprobt und weiterentwickelt. [ ] 8 Credits (1) Die im Studium erbrachten Studienleistungen werden in einem Punktesystem mit credits gewichtet. Credits entsprechen dem für die Studienleistung erforderlichen durchschnittlichen Arbeitsaufwand. Ein credit entspricht einem creditpoint nach ECTS (European Course Transfer System) und umfasst 30 Arbeitsstunden. (2) Das Studium ist abgeschlossen, wenn alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht und insgesamt 180 credits erreicht worden sind. Die Summe setzt sich zusammen aus Studienleistungen im Umfang
7 Seite 7 von 8 von 158 credits in den Studienmodulen sowie 14 credits in den Praxismodulen. Die Bachelor-Thesis wird mit weiteren 8 credits bewertet. (3) Die einzelnen Studienleistungen werden mit credits bewertet, wie im Modulhandbuch festgelegt ist. 9 Anforderungen des Studiums (1) Im Studium müssen sich die Studierenden nach den Bestimmungen der Studienordnung an Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen aktiv beteiligen sowie nach den Bestimmungen der Praxisordnung zwei Praxismodule absolvieren. (2) Die Modulprüfungen sowie die anderen im Modulhandbuch als Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten genannten Einzel- oder Gruppenarbeiten gelten in der Regel als dokumentierte Einzelaktivität. (3) Den Studierenden wird dringend angeraten, die Angebote des Präsenzstudiums regelmäßig wahrzunehmen, um den Studienerfolg nicht zu gefährden. Eine Präsenzpflicht jedoch gilt nur für Seminare; für Übungen kann sie von den Lehrenden verlangt werden, wenn der besondere Charakter einer Lehrveranstaltung dies erfordert. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Präsenzpflicht gilt als erfüllt, wenn wenigstens 75% der jeweiligen Lehrveranstaltung besucht wurden. (4) Wenn das Modulhandbuch vorangehende Module als Teilnahmevoraussetzung für ein Modul festlegt, können die Lehrenden denjenigen Studierenden, die die entsprechenden Modulprüfungen noch nicht erfolgreich abgelegt haben, die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen dieses Moduls verweigern, soweit es sich nicht um Vorlesungen bzw. Vorlesungen mit Übungen handelt. Wenn Lehrende von dieser Regelung Gebrauch machen, sind die betroffenen Studierenden zunächst probeweise zuzulassen, damit sie binnen einer angemessenen Frist von ca. 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn die fehlenden Voraussetzungen noch nachträglich erbringen können. (5) Studierende, die bis zum Ende des dritten Semesters nicht mindestens 30 ECTS erreicht haben, können ihr Studium nur fortsetzen, wenn dies von wenigstens zwei hauptamtlich Lehrenden befürwortet wird. Ansonsten müssen sie sich exmatrikulieren oder werden von Amts wegen exmatrikuliert. 10 Lehrveranstaltungen Zur Vermittlung der Studieninhalte werden folgende Arten von Lehrveranstaltungen angeboten: Vorlesungen behandeln einen bestimmten Lehrinhalt in einer zusammenhängenden Darstellung durch die Lehrenden. Sie bieten die Grundlage für eine eigenständige Vertiefung der Kenntnisse. Übungen sollen die Studierenden befähigen, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten planend, gestaltend und reflektierend einzuüben. In Seminaren bzw. Interdisziplinären Seminaren werden bestimmte Lehrinhalte in kritischer Auseinandersetzung und in Zusammenarbeit von Studierenden und Lehrenden erarbeitet. Das Kolloquium ist eine Lehrveranstaltung, in der die Studierenden Ihre eigenen Ideen, Vorstellungen und Themen einbringen. Der Lehr- und Lernprozess wird von den Lehrenden begleitet und moderiert.
8 Seite 8 von 8 Die Aufgabenstellung von Projekten liegt in der Regel in einer Auseinandersetzung mit und in einer Lösung von Problemen in beruflichen Handlungsfeldern. Das Projekt umfasst im Hinblick auf Zeit, personellen Einsatz, Aufgabenstellung und Einsatz der Mittel einen genau umschriebenen und begrenzten Aufgabenbereich. In der Praxisberatung reflektieren die Studierenden ihre in der Praxis erworbenen Erfahrungen und werden für die weitere Studiengestaltung beraten. Die genannten Arten von Lehrveranstaltungen können miteinander kombiniert werden. 11 Praxisphasen (1) Die Studierenden sind verpflichtet, während des Studiums zwei Praktika gemäß den Bestimmungen der Praxisordnung zu absolvieren. (2) Durch die Ableistung der Praxismodule sollen die Studierenden die Vielfalt kirchlicher Handlungsfelder in Gemeinde und Schule kennenlernen und dabei die im Studium erworbenen Einsichten und Fähigkeiten einbringen und überprüfen. Praxiserfahrungen werden in den Lehrveranstaltungen aufgegriffen. Die Studierenden haben an der in den Studienplänen vorgesehenen Vorbereitung und Auswertung des Orientierungspraktikums sowie des gemeinde- und schulpraktischen Studiums teilzunehmen. Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die zum ordnungsgemäßen Studium erforderlichen Praxisstellen angeboten werden. Dazu nimmt die Hochschule die Hilfe der Diözesen sowie der schulischen Dienststellen in Anspruch. (3) Die Studienprojekte Pastoral" und Schulischer Religionsunterricht werden studienbegleitend abgeleistet. Sie werden von Praxisanleiterinnen/Mentorinnen der Einsatzstelle begleitet und mit Praxisberaterinnen der Hochschule reflektiert. Das Studienprojekt Pastoral wird im dritten Studienjahr abgeleistet. Die Studierenden werden in sachlich und zeitlich begrenztem Umfang im Bereich der Gemeindepastoral oder in einer kirchlichen Institution tätig. Das Studienprojekt Schulischer Religionsunterricht wird im zweiten Studienjahr abgeleistet. Die Studierenden planen im Fach Religion eine Unterrichtsreihe und führen sie in einer Schulklasse durch. (4) Die fachliche Betreuung während der Praxisphasen erfolgt durch die Hochschule. (5) Näheres regelt die Praxisordnung. 12 Bachelor-Prüfung (1) Die Bachelor-Prüfung ist eine kumulative Prüfung und wird studienbegleitend abgelegt. Sie besteht aus den Modul-Prüfungsleistungen, der Bachelor-Thesis sowie dem Kolloquium zur Thesis. Köln, den Prof. Dr. Peter Berker Rektor
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