Einwanderer stärken unsere Wirtschaft. Dipl.-Kfm. Jürgen Hindenberg

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1 Einwanderer stärken unsere Wirtschaft Dipl.-Kfm. Jürgen Hindenberg

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3 Begrifflichkeiten 3 Duldung Die Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern. In welchen Fällen die Abschiebung ausgesetzt wird und entsprechend eine Duldung erteilt wird, regelt 60a AufenthG. Dies sind insbesondere Fälle, in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Gestattung Aufenthaltsgestattung nennt man das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten zu dürfen. Dieses Recht beruht auf Artikel 16a Grundgesetz in Verbindung mit 55 ff AsylVfG. Aufenthaltsgestattung ist zugleich die Bescheinigung, die Personen erhalten, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben.

4 Die Arbeitsmarktzulassung wird als Nebenbestimmung in der Duldung/Aufenthaltsgestattung vermerkt 4

5 5 Zustimmungsfreie Beschäftigungen 31 BeschV 31 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Keine Zustimmung zur Beschäftigungserlaubnis ist erforderlich bei Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 5 AufenthG. Das sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich mit einer aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilten Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig hier aufhalten, z.b. bei einem Aufenthalt aus humanitären Gründen nach 25 AufenthG Abs. 1 = als Person mit Anerkennung als Asylberechtigter Abs. 2 = als Person mit Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft Bei Personen mit Gestattungs- bzw. Duldungsstatus (z.b. Anerkennung zum Asylberechtigten/Flüchtling noch in Prüfung), erfolgt Einbindung der Bundesagentur für Arbeit.

6 6 Arbeitsmarktzugang nach der Beschäftigungsverordnung 32 Beschäftigung von Personen mit Duldung/Gestattung Die Zustimmung zur Beschäftigungserlaubnis kann erteilt werden, wenn sich geduldete Ausländer seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufgehalten haben. Arbeitsmarktprüfung und Prüfung der Arbeitsbedingungen gem. 39 AufenthG;

7 7 Anforderungen: Zustimmungsanfrage i.s.d. 60a AufenthG oder 61 (2) AsylVfG i.v.m. 32 BeschV der Ausländerbehörde liegt vor mindestens dreimonatiger Aufenthalt in Deutschland keine Versagungstatbestände i.s.d. 40 AufenthG (z.b. Leiharbeit) Fachkraft oder Hilfskraft? beides ist möglich Arbeitsmarktprüfung: Hilfskraft und Wartezeit von 15 Monaten nicht erfüllt: AMP (Vorrang und Bedingungen) Fachkräfte sowie Hilfskräfte, die Wartezeit von 15 Monaten bereits erfüllt haben: AMP (nur Bedingungen)

8 8 Zustimmungsfreie Beschäftigungen 32 Abs. 2 BeschV Aufnahme einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, Beschäftigung nach 2 Absatz 1, 3 Nummer 1 bis 3, 5, 14 Absatz 1, 15 Nummer 1 und 2, 22 Nummer 3 bis 5 und 23 (Hochqualifizierter, Führungskraft, Wissenschaftler/Forscher, im Rahmen von gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten, schulischen und von der EU geförderten Praktika u.a. bestimmten zustimmungsfreien Beschäftigungen) oder Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Verschwägerten ersten Grades eines Arbeitgebers in dessen Betrieb, wenn der Arbeitgeber mit diesen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Wenn sich der Ausländer, der eine Duldung besitzt, seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung aufgehalten hat. Die Beschäftigung muss von der zuständigen Ausländerbehörde vorher erlaubt worden sein. Bei Personen mit Aufenthaltsgestattung gilt jedoch in den ersten drei Monaten ein Beschäftigungsverbot ( 61 AsylVfG)

9 Arbeitsmarktzugang für ausländische Menschen mit geduldetem oder gestattetem Aufenthalt 9

10 10 Gleiche Chancen für Flüchtlinge in Schule und Ausbildung schaffen Schule Regel- und berufsschulische Angebote für junge Flüchtlinge sind in den Bundes-ländern unterschiedlich organisiert und ausgebaut. Damit den jungen Flüchtlingen der Einstieg in das Bildungs- und Ausbildungssystem in Deutschland gelingen kann, sind flächendeckend Angebote zur Regelbeschulung und der Ausbau berufsschulischer Angebote notwendig, die sich nicht auf die Altersgruppe bis 21 Jahre beschränken sollten. Eine adäquate Sprachförderung während der Schul-zeit bildet dabei einen entscheidenden Erfolgsfaktor für die schulische und berufliche Integration. Ausbildung Betriebe, die junge Flüchtlinge und Geduldete ausbilden, können bisher nicht sicher sein, dass diese nicht während der Ausbildung ihr Aufenthaltsrecht verlieren oder abgeschoben werden. Nur wenn die Jugendlichen selbst und die Betriebe diesbezüglich Planungssicherheit erhalten, indem der Aufenthalt während der gesamten Ausbildung gesichert ist, kann mehr jungen Flüchtlingen und Geduldeten eine Ausbildung ermöglicht werden.

11 11 Ein gesicherter Aufenthalt sollte bundesweit während der gesamten Ausbildung und, nach erfolgreichem Abschluss, auch unmittelbar nach dem Abschluss über die Ausbildung hinaus für zwei Jahre rechtssicher, transparent und einheitlich garantiert werden. Mit dem Wegfall der Vorrangprüfung zur Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung durch die BA im Jahr 2009 und dem Wegfall der Wartefrist sowie der Prüfung der Ausbildungsbedingungen am 1. Juli 2013 sind die Chancen für Geduldete, eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen, gestiegen. Dies ist analog bei der Aufnahme eines berufsvorbereitenden Praktikus (EQ) seit 1. möglich. Eine Schlüsselrolle für Geduldete spielen weiterhin die Ausländerbehörden: Sie führen die aufenthaltsrechtliche Prüfung zur Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung durch und erlauben bzw. versagen diese. Insbesondere bei Migranten, die sich aus sog. sicheren Herkunftsländern in ein Asylverfahren begeben haben, gibt es ein Beschäftigungsverbot. (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien (ehem. jugoslawische Republik), Montenegro, Senegal und Serbien)

12 Projektidee: Individuelle Integration durch Ausbildung Weitere Infos zum Thema Asylanten in Ausbildung der Einstiegsqualifizierung unter: Webcode 2761 Webcode 398 * Achtung nach 29 a Anlage II Entwurf der Änderung der Beschäftigungsverordnung: Keine Ausbildung für Herkunftsländer aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien (ehem. jugoslawische Republik), Montenegro, Senegal und Serbien. 12

13 13 FAQ Können Kosten für Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, ggf. einschließlich notwendiger Qualifikationsanalysen, für Flüchtlinge aus der Regelförderung von Jobcentern und Arbeitsagenturen finanziert werden? Falls ja, für welche Zielgruppe von Flüchtlingen genau? Grundsätzlich steht das Beratungsangebot für jeden zur Verfügung. Förderinstrumente kommen bei Flüchtlingen grundsätzlich erst nach der 3-monatigen Wartefrist zum Einsatz. Nach Ablauf der Wartefrist kommen bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Vermittlungsdienstleistungen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung infrage. Wer einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat, kann auch die Dienstleistungen inklusive der Förderinstrumente nach diesem Gesetzbuch in Anspruch nehmen. So können auch die Kosten für Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, ggf. einschließlich notwendiger Qualifikationsanalysen nach dieser Wartefrist über das Vermittlungsbudget übernommen werden. Für Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung nach der Wartefrist von 3 Monaten durch die Arbeitsagentur. Asylberechtigte/anerkannte Flüchtlinge und Flüchtlinge nach Aufnahmeprogrammen mit Aufenthaltserlaubnis haben einen sofortigen und uneingeschränkten Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II.

14 14 Welche Flüchtlinge können eine Einstiegsqualifizierung (EQ) als Überbrückungsmaßnahme bis zum Beginn der Berufsausbildung unter Nutzung der Regelförderinstrumente absolvieren? Für welche Gruppen von Flüchtlingen können BvB-Maßnahmen, BAE-Maßnahmen gefördert werden? a) Asylbewerber/innen mit Aufenthaltsgestattung sowie geduldete Ausländer/innen haben nach 3 Monaten die Möglichkeit, eine EQ durchzuführen. Ausländer/innen mit Aufenthaltserlaubnis können ohne Wartezeiten eine EQ beginnen. Asylbewerber/-innen mit Aufenthaltsgestattung sowie geduldete Ausländer/innen werden im Rahmen von abh, BvB und BaE gefördert, wenn sie sich selbst vor Beginn der Berufsausbildung insgesamt 5 Jahre in Deutschland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind oder zumindest ein Elternteil während der letzten 6 Jahre vor Beginn der Berufsausbildung sich insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist. b) Ausländer/-innen mit Aufenthaltserlaubnis (z. B. Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge) können ohne Wartezeiten an einer abh, BvB und BaE teilnehmen. Ausländer/innen mit Aufenthaltserlaubnis (z. B. Verlängerung bei außergewöhnlicher Härte, Humanitäre Gründe) werden im Rahmen von abh, BvB und BaE gefördert, wenn sie sich selbst vor Beginn der Berufsausbildung insgesamt 4 Jahre in Deutschland aufgehalten haben oder zumindest ein Elternteil während der letzten 6 Jahre vor Beginn der Berufsausbildung sich insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist.

15 15 Für welche Gruppen von Flüchtlingen werden ausbildungsbegleitende Hilfen und Berufsausbildungsbeihilfe gewährt? (Den einschlägigen Unterlagen können wir entnehmen, dass alle Flüchtlinge, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung unter 4 Jahren haben, über das Sozialgesetzbuch nicht förderfähig sind. Ist dies richtig?) Die Recherche bezogen auf die Förderung der Ausbildung von Flüchtlingen ist richtig. Die Beantwortung der Frage bezogen auf abh erfolgte bereits unter Frage 2. Asylbewerber/innen mit Aufenthaltsgestattung werden im Rahmen von BAB gefördert, wenn sie sich selbst vor Beginn der Berufsausbildung insgesamt 5 Jahre in Deutschland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind oder zumindest ein Elternteil während der letzten 6 Jahre vor Beginn der Berufsausbildung sich insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist. Geduldete Ausländer/innen werden während einer betrieblichen Berufsausbildung im Rahmen von BAB gefördert, wenn sie sich seit mindestens 4 Jahren ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten oder zumindest ein Elternteil während der letzten 6 Jahre vor Beginn der Berufsausbildung sich insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist.

16 16 Ausländer/innen mit Aufenthaltserlaubnis (z. B. Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge) können ohne Wartezeiten über BAB gefördert werden. Ausländer/innen mit Aufenthaltserlaubnis (z. B. Verlängerung bei außergewöhnlicher Härte, humanitäre Gründe) können über BAB gefördert werden, wenn sie sich seit mindestens 4 Jahren ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten oder zumindest ein Elternteil während der letzten 6 Jahre vor Beginn der Berufsausbildung sich insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist.

17 17 Gibt es Angebote in Nordrhein-Westfalen für eine allgemeine/berufsbezogene Sprachförderung von Flüchtlingen? (Im IQ-Netz werden Angebote für Flüchtlinge angeboten, die eine Berufsqualifikation aus dem Ausland mitbringen. Die ESF-BAMF-Kurse sind auch nur für bestimmte Flüchtlingsgruppen.) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat keine rechtliche Grundlage, reine Sprachkurse zu fördern. Für die Modellstandorte Early-Intervention NRW+ werden aus ESF-Landesmitteln durch das MAIS "Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen" angeboten. Daneben beinhaltet die Maßnahme "Profiling und Coaching für Asylbewerber und Flüchtlinge Produktname Perspektive für Flüchtlinge der BA einen 96 Zeit-Stunden umfassenden Anteil der berufsbezogenen Sprachförderung. Darüber hinaus stehen Deutschkurse bei den VHS oder durch das Ehrenamt, unterschiedlich ausgeprägt, zur Verfügung. Während der Dauer des Verbleibes in den Unterbringungsgemeinschaften des Landes werden einfache Sprachkurse auf niedrigem Niveau angeboten. Nach Zuweisung in die Gemeinden bietet das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen keine weitere allgemeine/berufsbezogene Sprachförderung für Flüchtlinge an. Auf Grund der dann ggf. bestehenden Schulpflicht können im Rahmen des 3 Abs. 3 AsylbLG Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gewährt werden.

18 18 Gibt es ausbildungsbegleitende Sprachkurse, damit Flüchtlinge, die einen Ausbildungsvertrag erhalten haben, vor allem die Fachsprache für den Beruf systematisch in Ergänzung zum Lernort Betrieb und Berufsschule erlernen können? Solche Angebote gibt es nicht.

19 19 Inwieweit kollidieren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit einer Ausbildungsvergütung? Nach 7 Absatz 1 AsylbLG ist das Einkommen von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach dem AsylbLG aufzubrauchen. Gem. Abs. 3 ist jedoch ein sog. Freibetrag in Höhe von 25 vom Hundert, höchstens jedoch in Höhe von 50 vom Hundert der maßgeblichen Bedarfsstufe nach 3 Abs. 1 und 2, bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen.

20 20 Inwieweit besteht die Möglichkeit für Flüchtlinge, die ein Ausbildungsverhältnis begonnen haben, weiter in einer Flüchtlingsunterkunft zu wohnen? Die zuständige Behörde bestimmt - als weisungsfreie Pflichtaufgabe - in welcher Unterkunft ein AsylbLG- Leistungsberechtigter wohnt. Es bestehen allerdings keine gesetzlichen Bedenken gegen einen Verbleib in einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. Flüchtlingsunterkunft. Es ist jedoch Folgendes zu beachten: Nach 7 Abs. 1 Satz 3 AsylbLG haben Leistungsberechtigte, bei der Unterbringung in einer Einrichtung, in der Sachleistungen gewährt werden, soweit Einkommen vorhanden ist, für erhaltene Leistungen dem Kostenträger für sich und ihre Familienangehörigen die Kosten in entsprechender Höhe der in 3 Abs. 2 Satz 2 genannten Leistungen sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung zu erstatten; für die Kosten der Unterkunft und Heizung können die Länder Pauschalbeträge festsetzen oder die zuständige Behörde dazu ermächtigen.

21 21 Wird eine ggf. vorhandene Residenzpflicht für Flüchtlinge für die Dauer von berufsvorbereitenden Sprachkursen, einer beruflichen Orientierung, wie Praktika, und bei einer dualen Ausbildung in Betrieben aufgehoben? Aufgrund seit dem geltenden Rechtslage erlischt die räumliche Beschränkung der Bewegungsfreiheit bei Asylbewerbern und geduldeten Ausländern nach dreimonatigem Aufenthalt im Bundesgebiet, so dass sie sich - ohne einer Erlaubnis zu bedürfen - vorübergehend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfen. In besonderen Einzelfällen, wie u. a. nach rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung, verbleibt den Ausländerbehörden jedoch die Möglichkeit, eine räumliche Beschränkung der Bewegungsfreiheit anzuordnen (vgl. 61 Abs. 1c AufenthG, 59b Abs. 1 AsylVfG).

22 22 Welche Gruppen von Flüchtlingen brauchen eine Zustimmung der Ausländerbehörde für die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung? Gibt es eine solche Zustimmungspflicht auch für betriebliche Praktika und Ausbildungsverhältnisse? Wenn ja, für welche Zielgruppen? Gemäß 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) berechtigt ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern es nach diesem Gesetz bestimmt ist oder der Aufenthaltstitel die Ausübung der Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt. Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Einem Ausländer, der keine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung besitzt, kann die Ausübung einer Beschäftigung nur erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in den Aufenthaltstitel zu übernehmen.

23 23 Durch die dritte Änderung der BeschV werden bestimmte Praktika von der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgenommen, um junge Asylsuchende und Geduldete bei der beruflichen Orientierung zu unterstutzen und die spätere Aufnahme einer Ausbildung zu erleichtern. Dabei handelt es sich um Pflichtpraktika, Orientierungspraktika, ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten sowie die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung. Für diese Praktika muss nach dem Mindestlohngesetz kein Mindestlohn gezahlt werden. Von einem Praktikum zur beruflichen Orientierung ist insbesondere dann auszugehen, wenn noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Auch nach abgeschlossener Berufsausbildung kann ein Praktikum der beruflichen Umorientierung oder der Orientierung zur Aufnahme eines Studiums dienen. Dabei ist es unerheblich, ob eine bestimmte Ausbildung im Anschluss an das Praktikum tatsachlich angetreten wird. Es können daher mehrere Orientierungspraktika zustimmungsfrei sein, wenn sich Asylsuchende und Geduldete für mehrere Ausbildungen orientieren mochten.

24 24 Unter welchen Bedingungen können "Geduldete", die eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben, eine Aufenthaltserlaubnis mit der Perspektive auf einen Daueraufenthalt erhalten? Geduldete, die eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben, können bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis gem. 18a AufenthG, 25a oder ggf. auch 25b AufenthG erhalten. Quelle: WHKT-REPORT- Sonderausgabe : Flüchtling e und Ausbildung

25 Bericht des WDR von Marion Theisen 25 "Die Motivation ist gigantisch groß" Die 18-jährige Shilan aus Syrien und der 17- jährige Koshan aus Afghanistan sind erst seit einigen Monaten in Deutschland. Koshan war fünf Monate lang auf der Flucht, Shilan hat im Bürgerkrieg ihre Eltern verloren. In Deutschland, da sind sich beide einig, wollen sie jede Chance ergreifen, die sie bekommen. Shilan sagte, sie würde gern Dolmetscherin werden, sie könne ein bisschen Deutsch und Arabisch und Kurdisch. Koshan möchte gern einen Schulabschluss machen und danach studieren. Für ihn komme aber auch eine Berufsausbildung als Metallbauer oder Schweißer in Frage. Christoph Scheele ist Bildungsgangleiter für die Förderklassen am Bonner Friedrich-Liszt- Berufskolleg, und er glaubt an seine Schüler: "Es ist mehr als viel Potential in den Klassen. Die Motivation ist gigantisch groß. Die haben wirklich Lust, entweder schulisch oder beruflich hier einzusteigen, auch perspektivisch hier zu bleiben."

26 26 "Individuelle Integration durch Ausbildung" Flüchtlinge sollen ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten Flüchtlinge sollen ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten Was für die zunächst nur geduldeten Flüchtlinge bisher nach dem Prinzip Zufall verlief, nämlich eine Ausbildung oder einen Job zu bekommen, soll nun eine klare Struktur bekommen. "Individuelle Integration durch Ausbildung" kurz IIDA ist ein weit gespanntes Netzwerk für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis: IHK, Handwerkskammer, Berufsschulen, Arbeitsagentur, Städte und Gemeinden wollen gemeinsam möglichst viele Einwanderer in Ausbildung bringen. Auch die, die bisher noch nicht anerkannt sind, sagt Jürgen Hindenberg von der Bonner IHK: "Wir wollen versuchen, hier einen regionalen Bildungsfonds aufzubauen, wo Firmen, Institutionen, hineinspenden, so dass aus diesem Topf heraus die Flüchtlinge, die das nicht staatlich finanziert bekommen, die Möglichkeit haben, trotzdem die ausbildungsbegleitenden Hilfen das ist eine individuelle Sprachförderung bekommen zu können. "

27 27 Einstieg per Langzeit-Praktikum Firmen stellen speziell für das Projekt Langzeit-Praktika zur Verfügung so genannte Einstiegsqualifizierungen. IHK und Handwerk schicken eigens ausgebildete junge Lotsen in die internationalen Klassen, die Lust auf ihre Berufe machen und über das duale Ausbildungssystem informieren. Die Arbeitsagentur vermittelt und die Berufsschulen helfen bei Jobwahl und Bewerbung. Ein gutes Netzwerk, findet Christoph Scheele vom Friedrich-Liszt- Berufskolleg. Die Arbeitsagentur vermittelt Christoph Scheele: "Wir glauben, dass das ein sehr guter Weg ist. Die Betriebe lernen die Jugendlichen ganz anders kennen und die Jugendlichen selber erleben diese neue Situation als eine große Chance, tatsächlich in die Ausbildung reinzukommen."

28 28 Jobhürden sollen gesenkt werden Die Duldung, das ist offenbar gängige Praxis, wird jedes Jahr verlängert, so lange ein junger Mensch in Ausbildung ist. Danach allerdings ist wieder alles offen. Und der Arbeitgeber hat unter Umständen drei Jahre in jemanden investiert, der dann zurück in sein Land muss. An dieser Stelle, fordert Jürgen Hindenberg von der IHK, müsse noch etwas geschehen. "Wir glauben, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl von der Landesregierung als auch von der Bundesregierung noch deutlich verbessert werden müssen. Wenn Betriebe ausbilden, und wir haben einen Fachkräftemangel, dann gehört in so eine Gesetzesänderung rein, dass die dann auch noch zwei Jahre nach der Ausbildung bleiben müssen, weil Ausbildung kostet Geld und wir brauchen Fachkräfte." Er ist in guter Gesellschaft, denn auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank Jürgen Weise fordert, die Jobhürden für Asylbewerber und Flüchtlinge weiter zu senken. Das Bonner Modell IIDA jedenfalls, das nun auch geduldeten Flüchtlingen schnell eine Chance gibt, wird von der Wirtschaft der Region und den rund 60 internationalen Klassen begeistert aufgenommen. Und auch Shilan und Koshan sind glücklich, ihren Platz in Deutschland gefunden zu haben: Shilan sagt, sie gehe sehr gern zur Schule, sie lerne dort Deutsch und Landeskunde und habe dort auch viel Spaß. Und Koshan erzählt, von seiner Ankunft in Deutschland: ein Mann habe ihm gesagt, er sei nun in Deutschland, er ging zur Polizei, die habe ihn zum Jugendamt gebracht, dort habe man ihm weitergeholfen. "Ich hab gesehen, Deutschland ist gut."

29 29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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