pfšndung von Lebensversicherung und Direktversicherung durch Umwandlung in Rentenversicherung vermeiden

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1 pfšndung von Lebensversicherung und Direktversicherung durch Umwandlung in Rentenversicherung vermeiden E:I Diese Seite bookmarken: 1. PfŠndungsschutz f r Direktversicherung und Lebensversicherung 2. PfŠndungsschutz bei Umwandlung 3. Umwandlungspraxis Download als PDF (nur für Mitglieder) Von Dietrich von Hase ( ) Besitzt ein Schuldner eine Lebensversicherung oder Direktversicherung, kann sich der GlŠubiger vom Gericht einen PfŠndunqs- und berweisungsbeschluss ausstellen lassen, um sich über diesen Titel beim Versicherungsunternehmen des Schuldner per PfŠndung den Wert der Versicherungssumme zu sichern. Vom Prinzip her darf sich der GlŠubiger den Vermšgenswert der privaten Kapitallebensversicherung holen, selbst wenn es sich nach Sozialgesetzbuch um eine ersatzweise Lebensversicherung statt Rentenversicherung handeln sollte - so jedenfalls der Bundesfinanzhof (BFH) schon im Urteil vom , AZ VII R 54/90]1 Ob der GlŠubiger mit PfŠndunq aller Anspüche auf die spštere Versicherungsleistung auch gleich noch die Lebensversicherung vorzeitig kündigen darf, um über den "Rückkaufswert" schneller an sein Geld zu kommen, hšngt davon ab: Ist im Versicherungsvertrag keine vorzeitige regulšre Kündigungsmšglichkeit mit Rückkaufswert vorgesehen, muss der GlŠubiger sich bis zum vereinbarten Ablaufdatum des Versicherungsvertrags gedulden. Auch er muss sich an den Versicherungsvertrag halten. In der Praxis gibt es für die Millionen VertrŠge einer Direktversicherung der Arbeitnehmer dabei keine regulšre vorzeitige Kündigungsmšglichkeit. Dadurch würde die steuerliche Begünstigung enfallen, für die eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren erforderlich ist. Der GlŠubiger muss hier also warten, bis die Versicherung "reif" ist und ausgezahlt werden kann. Mit Hilfe des im MŠrz 2007 in Kraft tretenden Gesetzes zum PfŠndunqsschutz der Altersvorsorge kann der Schuldner jetzt gegensteuern, um seinen Vorsorgevermšgenswert Direktversicherung als Rente ins Trockene zu bringen. Der GlŠubiger geht in diesem Fall doch leer aus, sofern - wie so oft - die spštere Rente die normalen PfŠndungsfreigrenzen nicht überschreitet.

2 Bei dem üblichen Lebensversicherungsvertrag sieht die Vertragslage meist etwas anders aus: Hier wird im Vertrag dem Versicherten meist ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu einem berechenbaren Rückkaufswert eingeršumt. Die Idee dabei ist: Der Versicherte kommt flexibler früher ans Geld - zur Freude der Versicherer, die dafür teilweise horrende Anteile vom angesparten Vermšgenswert einbehalten. In diesen FŠllen ist eine PfŠndung jedoch hochgradig gefšhrlich: Bei einem im Vertrag eingeršumtem vorzeitigen Kündigungsrecht kündigt der GlŠubiger mit einem Titel auf die Lebensversicherungs-Police gleich den Versicherungsvertrag und holt sich damit den Rückkaufswert als Erlšs ab. Wird im LebensverSiCherungsvertrag allerdings einem Dritten ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeršumt, geht der GlŠubiger leer aus. Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündete am , AZ IV ZR 59/02... den Leitsatz, dass auch für den Erlebensfall die EinrŠumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung zugunsten eines Dritten eine PfŠndunq dieser Ansprüche durch einen GlŠubiger unmšglich macht. Konkret: Sieht der Versicherungsvertrag unwiderruflich vor, dass beispielsweise spšter das Kind oder die Ehefrau die Versicherungssumme ausgezahlt werden soll, so kann ein GlŠubiger desjenigen, der den Vertrag abgeschlossen hat, den begünstigten Dritten hier nichts mehr wegnehmen. Im Falle einer nderung des Versicherungsvertrags, d.h. der bertragung der Rechte am Vertrag vom Versicherungsnehmer an solche Begünstigte, ist dies mit dem Versicherer rechtzeitig schriftlich zu vereinbaren. Eine PfŠndunq würde diesen Schritt unmšglich machen. Ab Inkrafttreten des im Februar 2007 vom Bundesrat durchgewunkenen "Gesetzes zum PfŠndunqsschutz der Altersvorsorge" kann der Schuldner die PfŠndunq seiner Ansprüche aus einer Lebensversicherung oder Direktversicherung vermeiden, indem er sich diese in eine pfšndungsgeschützte Rentenversicherung umwandeln lšsst. Dabei besteht PfŠndunqsschutz für den in pfšndungsgeschützte Rentenansprüche umzuwandelnden Rückkaufswert der Lebensversicherung. Dieser PfŠndunqsschutz besteht in bestimmter, altersabhšngiger Hšhe. Diesen kšnnen Sie den zusštzlichen altersabhšngigen pfšndungsfreigrenzen bis Euro der PfŠndungstabelle f r Altervorsorgevermšgen von akademie.de entnehmen. Ein Rentenversicherungsvertrag ist jedoch nur dann pfšndungsgeschützt, wenn der Versicherte die Versicherung nicht vorzeitig kündigen darf und er auch kein Recht auf die Option einer Kapitalauszahlung statt Rente zu seinen Lebzeiten hat. Grundlage ist der neue. 851c der Zivilprozessordnung. pfšndungsunschšdlich ist nur eine Kapitalauszahlung, die für den Todesfall des begünstigten Versicherungsnehmers vereinbart wird und an unwiderruflich begünstigte Dritte geht. Zur Sicherung der Umwandlungsmšglichkeit einer Lebensversicherung in eine Rentenversicherung wurde das Versicherungsvertragsgesetz (WG) gešndert: Die Versicherung ist jetzt zur Umwandlung auf Wunsch des Versicherten gesetzlich verpflichtet

3 und darf dafür eine Aufwandserstattung berechnen. Als Umwandlungsstichtag ist jeweils der dem Umwandlungswunsch nachfolgende Jahresstichtag der Lebensversicherung vorgesehen. PfŠndung von Lebensversicherung und Direktversicherung durch Umwandlung in Rentenversicherung vermeiden G=;I B Diese Seite bookmarken: 1. PfŠndungsschutz für Direktversicherung und Lebensversicherung 2. PfŠndungsschutz bei Umwandlung 3. Umwandlungspraxis Download als PDF (nur für Mitglieder) Von Dietrich von Hase Zur Umwandlungspraxis der Direktversicherung in Rentenversicherung: Wurde im Lebensversicherungsvertrag die vorzeitige Kündigung ausgeschlossen - wie insbesondere bei der Direktversicherung üblich - so muss der GlŠubiger mit der Auszahlung warten, bis der Versicherungsvertrag endlich - teilweise je nach Vereinbarung nach 12, 15 oder 20 Jahren - fšllig geworden ist. Der Lebensversicherte kann aber seit 2007 seine Lebensversicherung auf seinen Wunsch hin schon jetzt in eine pfšndungsgeschützte Rentenversicherung verwandeln - wozu übrigens auch RiestervertrŠge gehšren. Zum nšchsten Jahresstichtag des Lebensversicherungsvertrags muss der Versicherer dann umwandeln. Es kommt also garnicht mehr zur Ausschüttung des Kapitals der Direktversicherung an den GlŠubigern, das Kapital steht gar nicht bereit, sondern nur noch Rentenansprüche. Der fette Batzen ist weg und es gibt für den GlŠubiger nur noch die Ansprüche auf PfŠndunq einer spšteren Rente aus dem Wandel von Lebensversicherung in Rentenversicherung. Wichtig ist dabei, dass auf die PfŠndung privater Renten-Auszahlungen seit MŠrz 2007 ebenfalls das Gesetz zum PfŠndungsschutz der privaten Altersvorsorge anzuwenden ist. Das bedeutet, dass beim PfŠndungsschutz jetzt auch die privaten Renten dem Arbeitseinkommen gleichgestellt sind. Seither gelten auch für Privatrenten die normalen pfšndungsfreigrenzen für Gehalt oder gesetzliche oder betriebliche Rente. Soweit das dann insgesamt erzielte

4 Renteneinkommen nicht die pfšndungsfreigrenzen gemš PfŠndungstabelle überschreitet, bleibt es pfšndungsfrei. Probleme des PfŠndungsschutzes bei der Umwandlung einer Lebensversicherung mit K ndigungsrecht und R ckkaufswert in pfšndungsgeschützte Rentenansprüche Ein Schuldner mit Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag sollte sofort handeln, wenn sein Versicherungsvertrag vorzeitig kündbar ist und keine unwiderrufliche Erlšsübertragung an Dritte oder bereits eine Abtretung vorliegt. Schlie lich muss in diesem Fall der GlŠubiger bei PfŠndunq nicht warten, bis der Vertrag einmal fšllig wird. Der GlŠubiger kann sich gleich das Kündigungsrecht am Vertrag mit pfšnden lassen, den Vertrag kündigen sich und sich dann den Rückkaufswert in Cash auszahlen lassen. Der Schuldner kann auch hier über das "Gesetz zum PfŠndunqsschutz der Altersvorsorge" per Antrag beim Versicherungsunternehmen seine Kapitallebensversicherung in eine pfšndungsgeschützte Rentenversicherung umwandeln lassen. Wer zu spšt kommt, den bestraft hier das Leben. Denn ist der GlŠubiger per gerichtlichem PfŠndunqs- und berweisungsbeschluss schneller, pfšndet dieser vorher schon die Versicherung. Dem Schuldner ginge dann womšglich die gesamte Lebensversicherung verloren. Gegenstrategien für den Schuldner wšren hier beispielsweise: - die sofortige Auszahlung und der Verzehr des Rückkaufwerts durch Kündigung oder Abtretung - eine sofortige Wandlung in einen pfšndungsgeschützten Rentenversicherungsvertrag gemš 851c ZPO - die unwiderrufliche Vereinbarung des Verzichts auf vorzeitige Kündigung als VertragsergŠnzung zum Versicherungsvertrag, womit Zeit gewonnen wird, um die Versicherung dann in Ruhe spšter in eine Rentenversicherung zum Jahresstichtag umzuwandeln. - Der Versicherungsvertrag wird veršndert, indem Dritten, z.b. Angehšrigen, ein unwiderrufliches Bezugsrechts der Kapitallebensversicherung im Todesfall des Versicherten eingeršumt wird. Hat der Schuldner auch bei Angehšrigen Schulden, kšnnten natürlich auch diese sich die Lebensversicherung als Sicherheit für ihre Darlehen als Erste verpfšnden lassen, bevor es der Fremdschuldner tut. Wichtiger Hinweis: Wer sich als Schuldner bereits in der Wohlverhaltensphase des Verbraucherinsolvenzverfahrens befindet, sollte mit einer solchen Umwandlung vorsichtig sein und auf jeden Fall einen Anwalt seines Vertrauens heranziehen oder seinen TreuhŠnder fragen. Mit Eintritt in die Periode der Restschuldbefreiung darf eine solche Umwandlung

5 nšmlich nicht die Bemessungsgrundlage für die PfŠndunq verringern. Es gilt hier 287 Insovenzordnung (In50) - und speziell dort Absatz 3: "Insolvenzordnung - InsO Antrag des Schuldners (1) Die Restschuldbefreiung setzt einen Antrag des Schuldners voraus, der mit seinem Antrag auf Eršffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden soll. Wird er nicht mit diesem verbunden, so ist er innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis gemš 20 Abs. 2 zu stellen. (2) Dem Antrag ist die ErklŠrung beizufügen, da der Schuldner seine pfšndbaren Forderungen auf Bezüge aus einem DienstverhŠltnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eršffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden TreuhŠnder abtritt. Hatte der Schuldner diese Forderungen bereits vorher an einen Dritten abgetreten oder verpfšndet, so ist in der ErklŠrung darauf hinzuweisen. (3) Vereinbarungen, die eine Abtretung der Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem DienstverhŠltnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge ausschlie en, von einer Bedingung abhšngig machen oder sonst einschršnken, sind insoweit unwirksam, als sie die AbtretungserklŠrung nach Absatz 2 Satz 1 vereiteln oder beeintršchtigen würden." Ein Schuldner, der sich ja gegenüber seinen GlŠubigern wohl zu verhalten hat, um sich seine Restschuldbefreiung zu erdienen, darf die Schuldner nicht durch Verringerung der Insolvenzmasse schlechter stellen, indem er nun pfšndbare Ansprüche auf den Lebensversicherungswert als Teil der Masse in eine Rente überführt, wobei die Rente in der Regel als Masse dann nicht mehr zu greifen ist. Zumindestens kšnnte es hier Probleme mit der Restschuldbefreiung geben.

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