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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Karl Traub u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Abendgymnasien und Abendrealschulen in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren entwickelt hat; 2. wie sich die Schülerschaft an den Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen in Baden-Württemberg gemäß vorheriger Schul- und Berufsbildung, den Alters - klassen und dem Geschlecht zusammensetzt; 3. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler ist, die das Abendgymnasium bzw. die Abendrealschule in Baden-Württemberg abbrechen (unter Angabe, wie sich diese Abbrecherquote in den letzten zehn Jahren entwickelt hat); 4. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien in Baden-Württemberg ist, die die Fachhochschulreife bzw. das Abitur erreichen; 5. wie sich die Fehlzeiten an den Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren entwickelt haben; 6. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen in Baden-Württemberg ist, die Sozialleis - tungen gemäß dem Sozialgesetzbuch aufgrund des Schulbesuchs erhalten; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 7. wie sie die Situation, Qualität und Bedeutung der Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen in Baden-Württemberg bewertet; 8. wie sie die Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen in Baden-Württemberg begleitet, kontrolliert und finanziell sowie organisatorisch unterstützt; 9. von welchen zukünftigen quantitativen und qualitativen Entwicklungen sie an den Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen in Baden-Württemberg ausgeht; 10. in welcher Höhe die Schulgelder an den einzelnen Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen zu beziffern sind und in welchem Verhältnis diese zu vergleichbaren Ersatzschulen stehen Traub, Wald, Müller, Kurtz, Wacker, Dr. Stolz, Röhm CDU Begründung Viele Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg besuchen ein Abendgymnasium oder die Abendrealschule. Dabei handelt es sich um Ersatzschulen, die primär Berufstätige, vorwiegend in dreijährigen Abendkursen, zum mittleren Bildungsabschluss, zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führen. Wie sich die Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen im Land in den letzten Jahren entwickelten, wie sich deren Schülerschaft zusammensetzt, wie erfolgreich diese Schulen in Baden-Württemberg sind, wie die Landesregierung die Abendgymnasien bewertet und unterstützt und welche zukünftigen Entwicklungen zu erwarten sind, soll mit diesem Antrag erfragt werden. Durch die Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen werden vielen Bürgerinnen und Bürgern Bildungswege ermöglicht, die nachhaltig zu ihrer persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung beitragen. Dies ist auch von gesellschaftlicher Relevanz, da es für diese Menschen faktisch kaum einen anderen Weg gibt, sich derartig durch Bildung weiterzuentwickeln. Für die Antragssteller darf diese Möglichkeiten des Bildungswegs nicht außer Acht gelassen werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 7. Januar 2015 Nr /65/1 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren entwickelt hat; Die Entwicklung der Schülerzahlen an den Abendgymnasien und Abendrealschulen in Baden-Württemberg seit dem Schuljahr 2004/2005 ist in Anlage 1 dargestellt; Angaben zum Schuljahr 2014/2015 werden im Rahmen der amtlichen Schulsta - tistik erhoben und werden voraussichtlich im ersten Quartal 2015 vorliegen. 2

3 2. wie sich die Schülerschaft an den Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen in Baden-Württemberg gemäß vorheriger Schul- und Berufsbildung, den Alters - klassen und dem Geschlecht zusammensetzt; Die Schülerinnen und Schüler an Abendrealschulen und Abendgymnasien im Schul - jahr 2013/2014 nach Geburtsjahren und nach Geschlecht sind in der Anlage 2 dargestellt. Angaben zur vorherigen Schul- und Berufsbildung werden im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht erhoben. 3. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler ist, die das Abendgymnasium bzw. die Abendrealschule in Baden-Württemberg abbrechen (unter Angabe, wie sich diese Abbrecherquote in den letzten zehn Jahren entwickelt hat); 4. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien in Baden-Württemberg ist, die die Fachhochschulreife bzw. das Abitur erreichen; Zwar könnte der Spiegelwert der Anteile der Absolventen mit Hochschulreife (Abendgymnasien) bzw. mit mittlerem Abschluss (Abendrealschulen) als Anteil der Abgänger ohne den ursprünglich angestrebten Abschluss angesehen werden, aufgrund uneinheitlicher Meldepraxis hinsichtlich der Zuordnung zu Klassenstufen der Schulen ist dies jedoch für die Abendrealschulen nicht darstellbar. In Anlage 3 sind stattdessen die Zahlen der mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfungen an den Abendrealschulen in Baden-Württemberg in den Jahren 2004 bis 2013 dargestellt. Für die Abendgymnasien ist der Anteil der mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfungen an den Teilnehmern der Klassenstufe IV (Kurssystem) des entsprechenden Schuljahres für die Jahre 2004 bis 2013 in Anlage 3 dargestellt. Die Abgänger mit Bescheinigung des schulischen Teils der Fachhochschulreife wurden im Rahmen der amtlichen Schulstatistik an den Abendgymnasien erstmals für das Jahr 2013 nachrichtlich erfragt: Hier wurden 177 Abgänger im Jahr 2013 gemeldet. Eine Quotenberechnung ist hier nicht möglich. 5. wie sich die Fehlzeiten an den Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren entwickelt haben; Die Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern werden im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht erhoben. 6. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen in Baden-Württemberg ist, die Sozialleistungen gemäß dem Sozialgesetzbuch aufgrund des Schulbesuchs erhalten; Dem Kultusministerium liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. wie sie die Situation, Qualität und Bedeutung der Abendgymnasien bzw. Abend - realschulen in Baden-Württemberg bewertet; Abendrealschulen und Abendgymnasien stellen einen wertvollen Bestandteil in der Bildungslandschaft des Landes Baden-Württemberg dar, da sie auf dem zweiten Bildungsweg die Möglichkeit eröffnen, den mittleren Schulabschluss und die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. 8. wie sie die Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen in Baden-Württemberg begleitet, kontrolliert und finanziell sowie organisatorisch unterstützt; Die Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen befinden sich in Baden-Württemberg ausschließlich in freier Trägerschaft. Die Aufsicht über diese Schulen findet deshalb ihre Grenze in der durch Artikel 7 Absatz 4 geschützten Privatschulfreiheit und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Rechtsaufsicht. 3

4 Die Prüfungen an Abendrealschulen bzw. an den Abendgymnasien finden zeitgleich mit der ordentlichen Realschulabschlussprüfung bzw. der Abiturprüfung an den allgemein bildenden Gymnasien statt. Die Abendrealschulen erhalten für die schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Pflichtfremdsprache die gleichen Aufgaben wie die öffentlichen und privaten Realschulen. Die Abendgymnasien erhalten für die schriftlichen Prüfungen die gleichen Aufgaben wie die allgemein bildenden Gymnasien. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung bzw. der Abiturprüfung erwerben die Schülerinnen und Schüler einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand bzw. die allgemeine Hochschulreife. Die genehmigten Abendrealschulen und Abendgymnasien erhalten als Zuschuss die Personalkosten für Lehrkräfte nach Maßgabe der jeweils geltenden Bestimmungen für die Vergütung nebenberuflichen Unterrichts an öffentlichen Schulen sowie einen pauschalen Zuschuss für die Schulleitung, für das Verwaltungspersonal sowie für die notwendigen sächlichen Kosten. Die notwendigen Miet- und Bewirtschaftungskosten werden in voller Höhe bezuschusst. 9. von welchen zukünftigen quantitativen und qualitativen Entwicklungen sie an den Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen in Baden-Württemberg ausgeht; Die Möglichkeiten der Ausgestaltung der Abendrealschulen und Abendgymna - sien bestimmen sich nach der jeweiligen Rechtsverordnung; die Inanspruchnahme hängt von den Anmeldungen ab. 10. in welcher Höhe die Schulgelder an den einzelnen Abendgymnasien bzw. Abendrealschulen zu beziffern sind und in welchem Verhältnis diese zu vergleichbaren Ersatzschulen stehen. Die Höhe der erhobenen Schulgelder wird nicht erfasst. Bei den Abendrealschulen und Abendgymnasien handelt es sich um Ersatzschulen kraft Rechtsverordnung nach 3 Abs. 2 Privatschulgesetz; sie haben keine Entsprechung im öffentlichen Schulwesen. Vergleichbare Ersatzschulen bestehen deshalb nicht. In Vertretung Dr. Schmidt Ministerialdirektor 4

5 Anlage 1 Schülerzahlen an Abendrealschulen und Abendgymnasien in Baden-Württemberg seit dem Schuljahr 2004/2005 Schulart Schuljahr 2004/ / / / / / / / / /2014 Abendrealschulen Abendgymnasien

6 Anlage 2 Schülerinnen und Schüler an Abendrealschulen und Abendgymnasien in Baden-Württemberg im Schuljahr 2013/2014 nach Geburtsjahren Schulart 1994 und später männlich weiblich Abendrealschulen Abendgymnasien und früher insgesamt davon 6

7 Anlage 3 Mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfungen an Abendrealschulen in Baden-Württemberg 2004 bis 2013 Absolventen mit Realschulabschluss Anzahl Prozent 1) ) Anteil der mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfungen an der Schülerzahl in Klassenstufe IV (Kurssystem) des entsprechenden Schuljahres.. = Anteil nicht sinnvoll errechenbar. Mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfungen an Abendgymnasien in Baden-Württemberg 2004 bis 2013 Absolventen mit Hochschulreife Anzahl Prozent 1) 81,4 85,5 79,6 85,2 79,6 76,9 78,8 81,0 78,0 73,2 1) Anteil der mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfungen an der Schülerzahl in Klassenstufe IV (Kurssystem) des entsprechenden Schuljahres. 7

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