Bestellnummer:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bestellnummer: 7376600"

Transkript

1

2

3

4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von Mai Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt ein. E-Book-Update-Service: Gerne teilen wir Ihnen mit, sobald eine aktualisierte Ausgabe Ihres E-Books zur Verfügung steht. Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie immer auf aktuellem Stand! Melden Sie sich gleich an! Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:

5 Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Die Pflegestufen begreifen 7 2 Den Antrag richtig stellen 9 3 Die drei Pflegestufen 13 4 Die Leistungsarten 17 5 Das Pflegegutachten 29 6 Das Pflegetagebuch Fallbeispiele 55 8 Die Zukunft regeln auch wenn s schwerfällt Wer bietet Hilfestellung? Anhang Stichwortverzeichnis 149

6 Dieses Buch widme ich meiner guten Freundin Moni, der für mich schlausten Frau der Welt. Sie ist 82 Lenze jung und lernt und lernt und lernt. Ich kenne niemanden sonst, der so viele Ausbildungen und Weiterbildungen gemacht hat wie sie. Ihr Terminkalender ist ständig übervoll, denn sie arbeitet ehrenamtlich mit und für Senioren, für und mit Behinderten sowie für die Kirche. Zum Altwerden hat sie keine Zeit. Sie denkt und handelt absolut uneigennützig und stellt die Belange anderer Menschen stets vor ihre eigenen. Daher verdient sie meine größte Hochachtung und meinen Respekt.

7 Kapitel 1 Die Pflegestufen begreifen 1 Die Pflegestufen begreifen Dieses Handbuch ist eine Anleitung der Hilfe zur Selbsthilfe. Es ist keine Rechtsberatung, sondern hilft in dem verwirrenden Thema Pflegestufen durch praktische Erfahrungsberichte vom täglichen Umgang mit den medizinischen Gutachtern und den Begutachtungsrichtlinien weiter erlebt und aufgeschrieben in meiner Funktion als unabhängige Gutachterin und Helferin der Kranken. Natürlich werden keine Namen und Orte genannt, weder der Pflegebedürftigen noch der Institutionen, die die geschilderten Begutachtungen durchgeführt haben. Ich habe den Inhalt so praktisch wie möglich gehalten: kurz, knapp und prägnant. Denn aus meiner Berufserfahrung weiß ich, wie schwierig es ist, die Theorie der Begutachtungsrichtlinien mit der praktischen Umsetzung zu verknüpfen. Hinzu kommen die Individualität des Einzelnen sowie die verschiedensten Krankheitsbilder. Da das Thema leider einen bitteren Beigeschmack hat, habe ich mir erlaubt, diesen mit meinem Humor etwas zu versüßen. Begleiten Sie mich als unabhängige Pflegesachverständige bei meinen Begutachtungsterminen. Dabei begegnen wir den von den Pflegekassen beauftragten Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Die gesetzlichen Pflegekassen setzen Mitarbeiter des MDK ein. Bei Arbeitsüberlastung darf sich der MDK auch der Mitarbeit externer Gutachter bedienen, die jedoch dem MDK unterstehen. Die privaten Kassen setzen auch gerne niedergelassene Ärzte ein. Der Begriff Pflegegutachter ist bis dato nicht geschützt. Jeder, der ein Pflegeexamen sowie eine zweijährige Berufserfahrung nachweisen kann, darf sich Pflegegutachter nennen. Die bestmögliche Ausbildung als Pflegegutachter bzw. Sachverständiger dauert 18 Monate, ist berufsbegleitend und beinhaltet 525 Unterrichtseinheiten. Die Einstufung in die Pflegestufe nehmen Gutachter der Pflegekassen vor. Ermittelt werden die Pflegestufen gemäß den Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzes, den sogenannten Begutachtungsrichtlinien (BRI). Da es sich dabei um einen sehr komplexen und individuellen Themenbereich handelt, beschränken wir uns auf das Wesentliche. Für ausführliche Hintergrundinformationen rund um das Thema Pflegeversicherung empfehlen wir Ihnen den Fachratgeber Die neue Pflegeversicherung (ISBN ), ebenfalls erschienen im Walhalla Fachverlag. Lassen Sie mich Ihnen anhand tatsächlich stattgefundener Begutachtungstermine im Auftrag der Pflegekassen anschaulich die Begutachtungsrichtlinien nahebringen und uns gemeinsam kritisch die von mir miterlebten Begutachtungstermine beleuchten. Und genauso wichtig lernen Sie praxisnah, wie die beauftragten Gutachter der Pflegekassen ihre Arbeit verrichten und das Prozedere von Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse bis zum Erhalt der Pflegestufe vonstattengeht. Von meinen Kunden kenne ich die teilweise Jahre dauernden Martyrien: Die vielen auszustehenden Kämpfe mit Kranken- und Pflegekassen, Ärzten, sonstigen involvierten Institutionen bzw. deren Mitarbeitern, die nicht zuhören wollen. nicht wirklich sozial eingestellt sind. überbelastet sind. Kompetenz mit Arroganz verwechseln. keine ausreichenden Qualifikationen in den Fachbereichen besitzen, um qualitativ und kundenorientiert arbeiten zu können. für andere Menschen kein Einfühlungsvermögen haben. einfach nur desinteressiert und/oder lustlos bei der Arbeit sind. 7

8 Die Pflegestufen begreifen Kapitel 1 Diese Auseinandersetzungen zehren an der Substanz eine Substanz, die im Vorfeld oft schon die eigenen Kinder und manchmal schon die Enkel nahezu aufgebraucht haben. Natürlich ist man dazu gerne bereit. In den meisten Fällen sind die Pflegenden Frauen. Doch wie viele Frauen sind mir bereits begegnet, die gar nicht wissen, was es heißt, ein eigenes Leben ohne die schwere Last der Verantwortung für andere zu tragen, weil sie ständig nur für andere da sind. Eine Freundin sagte einmal zu mir, ich solle auch mal an mich denken und etwas für mich tun. Ich wusste damals gar nicht, was sie damit meinte. Heute weiß ich es: zum Beispiel Wellness oder Sport machen, nett essen gehen, etwas Kulturelles unternehmen usw. Zum besseren Verständnis der einzelnen Begutachtungstermine folgen jedem geschilderten Fall die Diagnosen zum Versicherten sowie das entsprechende Pflegetagebuch. Dieser Pflegekurs hilft Ihnen bei der Einschätzung, ob Ihnen eine Pflegestufe zusteht und im bestem Fall welche. Gleichzeitig erhalten Sie Hilfestellungen, um Ihre Rechte bei den Pflegekassen geltend zu machen. Mein Ziel ist es, Ihnen dieses ernste Thema verständlich und mit Humor näherzubringen. Erlebt habe ich während meiner Tätigkeit als unabhängige Pflegesachverständige bis dato genug, und ständig kommen neue Erfahrungen hinzu. Mein Rat: Kämpfen Sie für Ihr Recht! Je mehr Menschen kämpfen, desto mehr wird sich das Blatt für die Alten, Kranken und Schwachen zum Positiven wenden. Leider wird gerade diesen Menschen oft nicht wirklich geholfen und das ist meiner Meinung nach kein neues Phänomen, sondern ein von jeher herrschendes Problem. Lassen Sie uns das gemeinsam ändern! Birgit Greif Postfach Düren Tel.: 0177/ Birgit Greif 8

9 Kapitel 2 Den Antrag richtig stellen 2 Den Antrag richtig stellen Der Ablauf 10 Der Gutachter-Termin 12 Der Zeitrahmen 12 Die Kosten 12

10 Der Ablauf Den Antrag richtig stellen Der Ablauf Wo ist der Antrag zu stellen? Zuerst stellen Sie einen Antrag an die Pflegekasse für die Einstufung in die Pflegestufe. Dieser Antrag kann vor Ort, das heißt bei der Pflegekasse gestellt oder auch per Post eingeschickt werden. Praxis-Tipp: Sollten Sie sich für die postalische Antragstellung entscheiden, ist der Versand als Einschreiben zu empfehlen, damit der Antrag nicht verloren geht oder Sie einen konkreten Nachweis haben. Der Prozess der Einstufung beginnt mit dem Eingangsdatum des Antrags bei der Pflegekasse. In der Regel erhält die Antragstellung einen Eingangsbescheid mit der Information, dass das Gesuch nun bearbeitet wird. Allerdings kann dies von Kasse zu Kasse variieren. Wichtig: Üblicherweise erhält der Versicherte nach der Bewilligung der Pflegestufe sein Geld rückwirkend ab Tag der Antragstellung ausbezahlt. Muster: Antrag auf eine Pflegestufe An die Krankenkasse Pflegekasse Name des Versicherten Straße PLZ/Ort Krankenversichertennummer Erstantrag Datum Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Begutachtung zwecks Einstufung in die Pflegestufe. Mit freundlichen Grüßen Muster: Verschlimmerungsantrag An die Krankenkasse Pflegekasse Name des Versicherten Straße PLZ/Ort Krankenversichertennummer Verschlimmerung Datum Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich erneut die Begutachtung zwecks Einstufung in die Pflegestufe. Begründung: Mein Gesundheitszustand hat sich wesentlich verschlechtert. Mit freundlichen Grüßen 10

11 Den Antrag richtig stellen Der Ablauf Welche Angaben benötigt die Pflegekasse? Nach einigen Tagen sollte Ihnen ein Formular zugehen, welches Sie ausgefüllt zurücksenden. Allgemeine Angaben Die Pflegekasse stellt folgende Fragen: Wer pflegt den Pflegebedürftigen? Wer ist/sind der/die behandelnde/n Arzt/Ärzte? Bestehen Ansprüche auf Beihilfen? Ist die Pflegebedürftigkeit Folge eines Unfalls o. Ä.? Wurden bereits Gelder von einem anderen Leistungsträger erhalten? Pflegesachleistungen oder Pflegegeld Die Pflegekasse benötigt die Angabe darüber, welche Leistungen Sie beantragen möchten: Pflegesachleistungen, das heißt Hilfe/Unterstützung eines Pflegedienstes, einer Tagespflegeeinrichtung oder einer stationären Einrichtung Pflegegeld, da zu Hause von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen gepflegt wird Kombination aus Hilfe/Unterstützung und Pflegegeld stundenweise Versorgung in einer Pflegeeinrichtung Wichtig: Ohne professionelle Hilfe geht es um Pflegegeld, mit professioneller Hilfe um Sachleistungen. Gesetzliche Betreuung Angegeben werden muss darüber hinaus, ob eine gesetzliche Betreuung für den Versicherten besteht. Wichtig: Sollte der Antragsteller in einer stationären Einrichtung untergebracht sein, muss die Anschrift dieser Einrichtung selbstverständlich angegeben werden. Hilfebedarf Der sogenannte Hilfebedarf beschreibt, in welchen Bereichen der Versicherte Hilfe benötigt. Geklärt werden muss, ob er Betroffene Unterstützung bedarf bei der Körperpflege, der Ernährung (wozu auch die mundgerechte Zubereitung, das heißt das Schneiden des Essens wie auch das Öffnen von Flaschen und Eingießen der Getränke gehört) sowie bei der Mobilität (Gehen, Stehen, Treppensteigen innerhalb der Wohnung, Aufstehen/Hinlegen). Notwendige Unterlagen Anschließend werden die Unterschrift des Versicherten zur Entbindung von der Schweigepflicht, die Einwilligung zum Informationsaustausch mit dem Arzt, die Bankverbindung sowie zwei weitere Unterschriften des Versicherten am Ende des Formulars verlangt. Pflegetagebuch Je nach Pflegekasse können Sie aufgefordert werden, ein sogenanntes Pflegetagebuch zu erstellen. Dies ist für einen Laien jedoch sehr schwierig. Selbst mit meiner langjährigen Berufserfahrung als Krankenschwester musste ich mich in diese Materie erst einarbeiten. In Kapitel 6 finden Sie ein einfach und verständlich gestaltetes Muster-Pflegetagebuch. Damit Sie Ihr persönliches Pflegetagebuch anlegen können, finden Sie im Anhang genügend Ausfüllformulare für sieben Tage. 11

12 Der Gutachter-Termin Den Antrag richtig stellen Der Gutachter-Termin Terminankündigung Nachdem Sie die erforderlichen Informationen mitgeteilt haben, wird Ihnen schriftlich vom MDK der Besuch des Gutachters angekündigt. Sollte dieser Termin kurzfristig und telefonisch mitgeteilt werden das ist bei manchen Privatkassen der Fall sind Sie nicht verpflichtet, diesen Termin anzunehmen. Bitten Sie ruhig um eine schriftliche und frühzeitige Ankündigung des Termins. Die Teilnahme von in die Pflege involvierten Personen, zum Beispiel der Pflegedienst, ist sehr wichtig. Sollte es der Fall sein, dass eine dritte Person, die Sie gerne bei dem Begutachtungstermin zugegen hätten, verhindert ist, können Sie ebenfalls auf die Verlegung des Termins bestehen. Achtung: In einigen Regionen wurde das Ankündigungsschreiben abgeändert. In diesen wird nun behauptet, dass die Vorlage aktueller Atteste des behandelnden Arztes nicht nötig wäre. Doch das ist falsch, wenn nicht sogar fatal, denn: die Versicherten stehen in der Beweispflicht und der MDK fordert nicht mehr wie früher üblich im Zweifelsfall bei den Ärzten Akteneinsicht (laut Aussage einer MDK-Mitarbeiterin aus Kostengründen) Praxis-Tipp: Es geht hier um Geld, um die Pflege zu sichern. Vor allem chronisch Kranke beziehen dieses Geld im Optimalfall das Geld der Pflegekasse für den Rest ihres Lebens. Somit ergibt sich im Laufe der Zeit eine nicht unerhebliche Summe. Daher nehmen Sie sich die nötige Zeit für den Begutachtungstermin! Und vor allem: Besorgen Sie sich alle aktuellen ärztlichen Atteste! Begutachtungstermin Alle wichtigen Informationen zum tatsächlich stattfindenden Begutachtungstermin sowie ein Formular bzw. den Fragenkatalog zur Begutachtung finden Sie in Kapitel 5. Der Zeitrahmen Laut Gesetzgeber soll der gesamte Zeitablauf von Antragstellung bis hin zum abschließenden Bescheid der Pflegekasse das Zeitfenster von fünf Wochen nicht überschreiten. Sollte dies doch der Fall sein, hat der Versicherte das Recht, über einen Rechtsanwalt die Beschleunigung des Verfahrens anzuregen. Der Gutachter der Pflegekasse wird Ihnen in der Regel nicht unmittelbar nach Abschluss der Begutachtung angeben, ob und welche Pflegestufe Ihnen gewährt wird. Wie bereits erwähnt, variiert die Bearbeitungsdauer von Kasse zu Kasse. Nach meiner Erfahrung geht der Bescheid nach dem Termin nach etwa zwei Wochen zu. Wie in vielen Bereichen der Pflege leider häufig, sind auch die Gutachter des Medizinischen Dienstes vielfach überlastet. Daher rate ich meinen Kunden zu etwas Verständnis und solange sich das ausgeweitete Zeitfenster noch im Rahmen hält zu etwas Geduld. Praxis-Tipp: Viele unabhängige Pflegesachverständige wie ich bieten ihren Kunden ein All-inclusive-Paket : Sie übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse und den involvierten Ärzten, erstellen ein unabhängiges Gutachten und sind während des Begutachtungstermins des MDK anwesend. Das erspart den Kunden Zeit und Nerven und gibt ihnen vor allem Sicherheit. Zudem ist das erste Beratungsgespräch meist kostenlos. Die Kosten Bei Anträgen an Sozialleistungsträger kommen prinzipiell keine Kosten auf Sie zu. Gleiches gilt in der Regel bei Verfahren vor den Sozialgerichten. 12

13 Kapitel 3 Die drei Pflegestufen 3 Die drei Pflegestufen Die Pflegestufen 14 Pflegestufe I Erhebliche Pflegebedürftigkeit 14 Pflegestufe II Schwerpflegebedürftigkeit 15 Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftigkeit 16 Das betrifft alle Pflegestufen 16

14 Pflegestufe I Erhebliche Pflegebedürftigkeit Die drei Pflegestufen Die Pflegestufen Für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XI sind pflegebedürftige Personen einer der drei Pflegestufen zuzuordnen. Dies kann auch befristet erfolgen. Die drei Pflegestufen Pflegestufe I erheblich Pflegebedürftige Hilfebedarf: für wenigstens zwei Verrichtungen einmal täglich zuzüglich mehrfach wöchentlich Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung Pflegestufe II Hilfebedarf: mindestens dreimal täglich und mehrfach wöchentlich in der hauswirtschaftlichen Versorgung Pflegestufe III Schwerpflegebedürftige Schwerstpflegebedürftige Hilfebedarf: täglich rund um die Uhr, auch nachts, zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Pflegestufe I Erhebliche Pflegebedürftigkeit Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus dem Bereich der Grundpflege, das heißt Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Zusätzlicher Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung etwa Einkauf oder Wohnungsputz mehrfach in der Woche Der wöchentliche Zeitaufwand, den eine nicht ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen. Auf die Grundpflege müssen mehr als 45 Minuten entfallen. Wichtig: Der wöchentliche Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger, Nachbar oder eine andere, nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für alle für die Versorgung des Pflegebedürftigen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens eineinhalb Stunden betragen. Hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen. Besteht Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege nur bei einer Verrichtung (z. B. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme), ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung nicht gegeben. Achtung: Das Spritzen von Insulin allein rechtfertigt nicht die Anerkennung der Pflegestufe I. Der Zeitaufwand für eine Heimdialyse ist bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit für die Pflegestufe I nicht zu berücksichtigen. Das gilt aber nur, soweit nicht gleichzeitig Hilfe für eine sogenannte Grundverrichtung erforderlich ist. 14

15 Die drei Pflegestufen Pflegestufe II Schwerpflegebedürftigkeit Für die Zuordnung zu einer Pflegestufe sind auch Aufenthalte in einer Arztpraxis zu berücksichtigen. Allerdings ist hier im Regelfall ein Zeitwert von 30 bis 45 Minuten anzusetzen. Das Bundessozialgericht hat in Zusammenhang mit einem an insulinpflichtigem Diabetes mellitus leidendem Mann festgestellt, dass eine Diätzubereitung in den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung fällt und deshalb bei der Grundpflege nicht zu berücksichtigen ist. Wichtig: Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen werden bei der Feststellung des Pflegeaufwandes nur berücksichtigt, wenn sie entweder Bestandteil der Hilfe sind oder im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser Hilfe erforderlich werden. Bei Ermittlung des Pflegebedarfs ist eine Fußpilzerkrankung nicht zu berücksichtigen. Das gilt auch für eine Klopfmassage bei einem Erwachsenen sowie für die Begleitung zur Bushaltestelle auf dem Weg zur Behindertenwerkstatt. Hilfebedarf in Pflegestufe I Körperpflege Ernährung Mobilität wenigstens zwei Verrichtungen aus diesen Bereichen zusätzlich: Hilfebedarf mindestens einmal täglich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Pflegestufe II Schwerpflegebedürftigkeit Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Zusätzlicher Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrfach in der Woche Der wöchentliche Zeitaufwand, den eine nicht ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen. Auf die Grundpflege müssen mindestens zwei Stunden entfallen. Hilfebedarf in Pflegestufe II Körperpflege Ernährung Mobilität aus einem oder mehreren dieser Bereiche Hilfebedarf mindestens einmal täglich zu verschiedenen Tageszeiten zusätzlich: mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung 15

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Die Pflegestufen begreifen 7 2 Den Antrag richtig stellen 9 3 Die drei Pflegestufen 13 4 Die Leistungsarten 17 5 Das Pflegegutachten 29 6 Das Pflegetagebuch

Mehr

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Die Pflegestufen begreifen 7 2 Den Antrag richtig stellen 9 3 Die drei Pflegestufen 15 4 Die Leistungsarten 19 5 Das Pflegegutachten 31 6 10 Fallbeispiele

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

BKK Textilgruppe Hof Pflegekasse

BKK Textilgruppe Hof Pflegekasse BKK Textilgruppe Hof Pflegekasse Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Erstantrag Änderung der Pflegestufe (Höherstufung) Eingangsstempel Änderung der Pflegeleistung ab Antragsdatum:, Vorname der

Mehr

Kürzung des (anteiligen) Pflegegeldes

Kürzung des (anteiligen) Pflegegeldes Kürzung des (anteiligen) Pflegegeldes Argumentationshilfe für Eltern behinderter Kinder, die in Wohnheimen der Eingliederungshilfe leben (z.b. Internat der Heimsonderschule, Wohnheim) - Kombination von

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Vital & Aktiv. Pflegeberatung. Der Fall der Fälle Pflegefall

Vital & Aktiv. Pflegeberatung. Der Fall der Fälle Pflegefall Vital & Aktiv Pflegeberatung Der Fall der Fälle Pflegefall Ratgeber für Pflegebedürftige und Angehörige Antworten zur Pflege von Senioren und Menschen mit Behinderungen www.pflegestufe.com Vorwort Sehr

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI) Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine

Mehr

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste - K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Zweitgutachtertermin vorbereiten

Zweitgutachtertermin vorbereiten Zweitgutachtertermin vorbereiten Das Widerspruchsverfahren Beibringung ärztlicher Atteste und Untersuchungsberichte Besorgen Sie, soweit nicht schon geschehen, alles an Unterlagen, was geeignet ist, die

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%)

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%) Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Informationsservice Statistik Aktuell März 2009 Pflegestatistik 2007 Eckdaten der Pflegestatistik 2007 7.178 Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflege: 1.251

Mehr

SIE SIND PFLEGEBEDÜRFTIG ODER PFLEGEN EINEN ANGEHÖRIGEN? Kostenfrei: Ihre HygieneBox. www.hygiene-daheim.de

SIE SIND PFLEGEBEDÜRFTIG ODER PFLEGEN EINEN ANGEHÖRIGEN? Kostenfrei: Ihre HygieneBox. www.hygiene-daheim.de SIE SIND PFLEGEBEDÜRFTIG ODER PFLEGEN EINEN ANGEHÖRIGEN? Kostenfrei: Ihre HygieneBox www.hygiene-daheim.de Wir machen das Pflegen leichter Was ist Hygienedaheim? Hygienedaheim ist ein Komplettservice für

Mehr

Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen. Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de

Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen. Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de Pflegebedürftig? Ich doch nicht! Gerne verschließen wir die Augen davor, durch

Mehr

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen

Mehr

Freizeiten und Reisen mit Begleitung

Freizeiten und Reisen mit Begleitung Belegung der Ferienanlage mit eigenen Gruppen: Infos 022 33 93 24 54 1 Haus Hammerstein www.lebenshilfe-nrw.de www.facebook.com/lebenshilfenrw Freizeiten und Reisen mit Begleitung Bei der Lebenshilfe NRW

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

INFORMATIONEN ZUM PFLEGEGELD ERKLÄRT IN LEICHTER SPRACHE

INFORMATIONEN ZUM PFLEGEGELD ERKLÄRT IN LEICHTER SPRACHE INFORMATIONEN ZUM PFLEGEGELD ERKLÄRT IN LEICHTER SPRACHE IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), Stubenring 1, 1010 Wien Verlags-

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Mit dem Pflegetagebuch sind Sie gut vorbereitet für die Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst

Mit dem Pflegetagebuch sind Sie gut vorbereitet für die Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst Mit dem Pflegetagebuch sind Sie gut vorbereitet für die Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst Ein Pflegetagebuch sollten Sie führen, wenn der Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung (MDK)

Mehr

Pflegetagebuch. 1. Tag (Datum): Blatt Nr.

Pflegetagebuch. 1. Tag (Datum): Blatt Nr. Sehr geehrte Pflegeperson(en), Pflegetagebuch dieses Pflegetagebuch soll Ihnen helfen, zur richtigen Einstufung in der Pflegeversicherung zu gelangen. Bevor Sie mit dem Eintragen beginnen, lesen Sie bitte

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie

Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie Dieser Leitfaden von Wellenbrecher führt Sie Schritt für Schritt zum Kostenerstattungsantrag. Um sicher zu stellen,

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK

Beratung zur Pflegeversicherung. Herzlich Willkommen ASK Beratung zur Pflegeversicherung Herzlich Willkommen Die gesetzliche Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung eines Pflegefalles. Sie wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt. Leistungen

Mehr

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung Name, Vorname: Straße, Versicherungsnummer: Antwort an: pronova BKK Pflegekasse, Postfach 10 02 60, 51302 Leverkusen Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung 1 Wie beabsichtigen Sie Ihre

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin: Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

PFLEGEKASSE. Antrag zur KKH Pflegeberatung

PFLEGEKASSE. Antrag zur KKH Pflegeberatung Antrag zur KKH Pflegeberatung Sie möchten die KKH Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Hierfür senden wir Ihnen das Antragsformular mit der erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zu.

Mehr

Absender: AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Servicezentrum. Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Guten Tag,

Absender: AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Servicezentrum. Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Guten Tag, Absender: AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Servicezentrum Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Guten Tag, den "Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung" habe ich unterschrieben beigefügt.

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min.

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min. EINFÜHRUNG 0,5 Min. THEMEN: Freizeit, Unterhaltung (T1), Einkaufen (T2), Ausbildung, Beruf (T3), Multikulturelle Gesellschaft (T4) Hallo/Guten Tag. (Nehmen Sie bitte Platz. Können Sie mir bitte die Nummer

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt: Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache 8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Wie stellt man den Antrag bei der Pflegekasse?

Wie stellt man den Antrag bei der Pflegekasse? 1 Zuerst zur Pflegekasse Wie stellt man den Antrag bei der Pflegekasse? Notdienste Notdienste Notdienste Wichtig! Ein formloses Schreiben genügt als Erstantrag Der Pflegebedürftige muss selbst unterzeichnen

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Kongress Pflege 2016 Expertenrunde Pflegende Angehörige Berlin 22.01.2016 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Neue gesetzliche Rahmenbedingungen von Pflegeleistungen, Abteilung Versorgungsmanagement

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Liebe Leserin, lieber Leser,

Liebe Leserin, lieber Leser, Liebe Leserin, lieber Leser, wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, muss schnell gehandelt werden. Hilfe und Pflege sind zu organisieren, der Alltag des Pflegebedürftigen muss häufig

Mehr

Zu Hause pflegen: Vorbereitungen

Zu Hause pflegen: Vorbereitungen k o m p a k t Zu Hause pflegen: Vorbereitungen Pflegedienst, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel Dieses E-Book kompakt ist ein Auszug aus dem Ratgeber Pflege zu Hause organisieren. Zu Hause pflegen: Vorbereitungen

Mehr

Christian Zahn. Perspektive der Krankenversicherung. bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens. 100 Jahre Reichsversicherungsordnung

Christian Zahn. Perspektive der Krankenversicherung. bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens. 100 Jahre Reichsversicherungsordnung Perspektive der Krankenversicherung bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens 100 Jahre Reichsversicherungsordnung Christian Zahn Vorsitzender des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes Präsentation

Mehr

Sterben in Deutschland Wissen und Einstellungen zum Sterben

Sterben in Deutschland Wissen und Einstellungen zum Sterben Sterben in Deutschland Wissen und Einstellungen zum Sterben Sterben in Deutschland Erhebungszeitraum und durchführendes Institut - 25. bis 28. Juni 2012 - Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH, Mannheim

Mehr

Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV 32 Häusliche und teilstationäre Pflege (1) 1 Bei einer häuslichen Pflege durch geeignete Pflegekräfte oder einer teilstationären Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung

Mehr

Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?

Arbeitshilfe Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen Was gilt für mich? Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Mit dieser Arbeitshilfe können Sie Gespäche über Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz wirkungsvoll vorbereiten. Tipps Bereiten Sie sich

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

In vier Schritten zu Ihrer neuen Krankenkasse So wechseln Sie:

In vier Schritten zu Ihrer neuen Krankenkasse So wechseln Sie: ein Portal der Kassensuche GmbH Mitglied werden der AOK Sachsen-Anhalt In vier Schritten zu Ihrer neuen Krankenkasse So wechseln Sie: 1. Bevor Sie die Vorteile Ihrer neuen Krankenkasse genießen können,

Mehr

micura Pflegedienste München Ost

micura Pflegedienste München Ost In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung

Mehr

wir sind die berater auf ihrer seite

wir sind die berater auf ihrer seite wir sind die berater auf ihrer seite Optimierung Einsparung Wussten Sie, dass die meisten Menschen enorm viel Geld an Banken, Versicherungen und an den Staat abdrücken, ohne es zu merken? zu viele Menschen

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Sind Sie reif fürs ASSESSEMENT CENTER?

Sind Sie reif fürs ASSESSEMENT CENTER? Ihr Name: Datum: ALLGEMEINES WISSEN 1. Im Assessment Center sind folgende Eigenschaften wichtig: a. Durchsetzungskraft b. Mein IQ c. Professionelle Argumentation, sicheres Auftreten 2. Mein Wissen wird

Mehr

Antrag auf Kostenübernahme für die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (gemäß 78 Abs. 1 i.v.m. 40 Abs.

Antrag auf Kostenübernahme für die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (gemäß 78 Abs. 1 i.v.m. 40 Abs. Antrag auf Kostenübernahme für die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (gemäß 78 Abs. 1 i.v.m. 40 Abs. 2 SGB XI) Versicherte(r) (vom Versicherten/ Vertreter/ Betreuer auszufüllen)

Mehr

Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt

Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt 1. Arbeits-Markt bedeutet: Menschen mit Behinderung arbeiten da, wo Menschen ohne Behinderung auch arbeiten. Zum Beispiel: Im Büro,

Mehr

Darum geht es in diesem Heft

Darum geht es in diesem Heft Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.

Mehr

Mit Sicherheit mehr Lebensqualität

Mit Sicherheit mehr Lebensqualität Mit Sicherheit mehr Lebensqualität Service mit Sicherheit Suchen Sie eine haushaltsnahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen mobilen Mittagstisch, einen Einkaufsdienst, einen Fahrdienst? Oder möchten

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Information für Patienten

Information für Patienten Information für Patienten Information für gesetzlich versicherte Patienten zur Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, wenn bei Ihnen eine Psychotherapie medizinisch

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr

Gemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg

Gemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg Gemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg Die Klinik Lindenegg ist ein zentral gelegenes Miteinander Pflegewohnheim, welches auch für erwachsene Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Mehr