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1 T E C H N I S C H E U N I V E R S I T Ä T D R E S D E N F a k u l t ä t E r z i e h u n g s w i s s e n s c h a f t e n S T U D I E N O R D N U N G für das Ergänzungsstudium Berufliche Bildung/Berufliche Erwachsenenbildung der Technischen Universität Dresden vom Vorbemerkung: 1. Aufgrund von 25 i.v.m. 27 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen 1993 (Sächsisches Hochschulgesetz - SHG) vom 4. August (SächsGVBl. S. 691), geändert durch Gesetze vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 1006) und vom 07. April 1997 (SächsGVBl. S. 353) erläßt die TU Dresden die folgende Studienordnung. 2. Grammatisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten ebenso für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich Zugangsvoraussetzungen Studienbeginn/Studiendauer Studienziele Studieninhalte Aufbau des Studiums ehrveranstaltungen/vermittlungsformen Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen Studienberatung Inkrafttreten und Veröffentlichung...6 Anlage Studienablaufplan - 2 -

3 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Aufbau des berufsbegleitenden Ergänzungsstudiums Berufliche Bildung/Berufliche Erwachsenenbildung an der Fakultät Erziehungswissenschaften der Technischen Universität Dresden 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Ergänzungsstudium Berufliche Bildung/Berufliche Erwachsenenbildung ist der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums auf technischem, natur-, wirtschafts-, agrar- oder verkehrswissenschaftlichem Gebiet sowie der Nachweis einer ca. einjährigen Tätigkeit in der beruflichen Bildung oder beruflichen Erwachsenenbildung. (2) Bewerber mit einem Hochschulabschluß auf einem anderen als den in Abs. 1 genannten Gebieten können auf besonderen Antrag zugelassen werden, wenn in aller Regel mehrjährige Berufserfahrungen auf dem Gebiet der beruflichen Bildung oder beruflichen Erwachsenenbildung nachgewiesen werden. Die Entscheidung über die Zulassung trifft in diesen Fällen der Prüfungsausschuß im Einzelfall. Er kann dazu den Bewerber zu einem Eignungsgespräch laden. 3 Studienbeginn/Studiendauer (1) Das Studium beginnt in der Regel jeweils zum Wintersemester. (2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungen und der Anfertigung der wissenschaftlichen Abschlußarbeit 4 Semester. Das Studium wird berufsbegleitend durchgeführt und im Wechsel von Präsenzphasen und Selbststudienzeiten realisiert

4 (3) Der Gesamtumfang des Studiums beträgt ca. 80 Semesterwochenstunden (SWS). Davon sind 30 SWS als ehrveranstaltungen in den Präsenzphasen zu absolvieren. Das entspricht 450 ehr- und Übungsstunden. Pro Semester sind 5 Präsenzphasen mit je 16 Stunden ehrveranstaltungen (Freitag und Sonnabend) und pro Studienjahr eine Kursuswoche am Hochschulort zu absolvieren. Das Selbststudium ist im Umfang mit ca. 750 Stunden anzusetzen. 4 Studienziele Ziel des Studiums ist die Entwicklung von Handlungskompetenz für Tätigkeitsbereiche in der beruflichen Bildung und der beruflichen Erwachsenenbildung. Das schließt sowohl eine Grundbefähigung als auch eine Vertiefung und Spezialisierung ein. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, ernprozesse in der beruflichen Bildung und in der beruflichen Erwachsenenbildung sowohl berufsfeldübergreifend als auch berufsfeldspezifisch zu planen und zu gestalten. Die Anforderungen an das Studium orientieren sich an der berufs- und erwachsenenpädagogischen Praxis und deren theoretischer Durchdringung. 5 Studieninhalte Das Studium umfaßt folgende Inhalte (vgl. auch Studienablaufplan): 1. Studien zu berufs- und erwachsenenpädagogischen Grundlagen (12 SWS) mit den Studienfächern:. Systematische und Historische Berufspädagogik. Grundlagen der Erwachsenenbildung. Psychologie. Sozialpädagogische Grundlagen. Sozialwissenschaftliche Untersuchungsmethoden. Berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa. Arbeits- und Sozialrecht 2. Studien zur Gestaltung von Bildungsprozessen in der beruflichen Bildung und der beruflichen Erwachsenenbildung (11 SWS) mit den Studienfächern:. Didaktik beruflicher Aus- und Weiterbildung. Bildungstechnologie/Mediendidaktik. Kommunikation. Didaktik der Erwachsenenbildung/Beruflichen Weiterbildung. Weiterbildungsmanagement - 4 -

5 3. Vertiefende und spezialisierende ehrveranstaltungen des Wahlpflichtbereiches (6 SWS) Die wahlobligatorischen Vertiefungen und Spezialisierungen ergeben sich aus den direkten Anforderungen an die beruflichen Tätigkeiten der Studierenden und werden dem konkreten Bedarf angepaßt. 4. Proseminar zur wissenschaftlichen Abschlußarbeit (1 SWS) 6 Aufbau des Studiums Das Studium der berufs- und erwachsenenpädagogischen Grundlagen (12 SWS) erfolgt überwiegend im 1. und 2. Semester. Die darauf aufbauenden Studien mit dem Schwerpunkt Gestaltung von Bildungsprozessen in der beruflichen Bildung und der beruflichen Erwachsenbildung (11 SWS) haben in starkem Maße anwendungsorientierten Charakter und werden überwiegend vom 2. bis 4. Semester realisiert. Die Vertiefungen und Spezialisierungen (6 SWS) resultieren aus Angeboten des Wahlpflichtbereiches und liegen im 3. und 4. Semester. Das Proseminar zur wissenschaftlichen Abschlußarbeit begleitet die Anfertigung dieser Arbeit und findet im 4. Semester statt (1 SWS). 7 ehrveranstaltungen/vermittlungsformen Das gesamte Studium erfolgt im Rahmen von Vorlesungen und Seminaren und erfordert ein anteiliges Selbststudium zu den einzelnen Studienfächern. In den Grundlagenfächern überwiegen anfangs die Vorlesungen gegenüber den Seminaren. Mit zunehmender Anwendungsorientierung des Studiums erhöht sich der seminaristische Anteil. Seminarbelege, theoretisch begründete Erfahrungsberichte und Gruppenarbeitsformen stehen im Mittelpunkt. Im vertiefenden und spezialisierenden Studium werden die neuen Erkenntnisse aus dem Studium an den praktischen Erfahrungen reflektiert, in wissenschaftlich begründete Praxislösungen umgesetzt und in spezifischen Tätigkeitsfeldern komplex zusammengeführt. 8 Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen - 5 -

6 (1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in vergleichbaren Studien und Studiengängen der Beruflichen Bildung/Beruflichen Erwachsenenbildung werden anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit in Inhalt, Umfang und Anforderung des Studiums festgestellt ist. (2) Über die Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in vergleichbaren Studien und Studiengängen der Beruflichen Bildung/Beruflichen Erwachsenenbildung entscheidet der Prüfungsausschuß in Einzelfallprüfung. 9 Studienberatung Die Studienfachberatung über Inhalt, Aufbau und Anforderungen erfolgt durch die Hochschullehrer und Mitarbeiter des Instituts für Berufspädagogik. 10 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Studienordnung für das Ergänzungsstudium Berufliche Bildung/Berufliche Erwachsenenbildung tritt mit Wirkung vom in Kraft. (2) Diese Studienordnung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses vom und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Dresden, am... Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof. Dr. rer.nat. habil. A. Mehlhorn - 6 -

7 Anlage: Studienablaufplan Pos. Studienfächer Semester SWS Std. ges Systematische und historische Berufspädagogik 2. Grundlagen der Erwachsenenbildung 3. Psychologie (ern- und Motivationspsychologie) P P 2 4. Sozialpädagogische Grundlagen Sozialwissenschaftliche Untersuchungsmethoden Berufliche Aus- und Weiterbildung in Europa Arbeits- und Sozialrecht Gestaltung von Bildungsprozessen in der beruflichen Bildung/beruflichen Erwachsenenbildung - Didaktik beruflicher Aus- und Weiterbildung - Bildungstechnologie/Mediendidaktik - Kommunikation - Didaktik der Erwachsenenbildung/Beruflichen Weiterbildung - Methodik curricularer Arbeit 9 (3) (1) (1) (2) (2) 135 (45) (15) (15) (30) (30) 2 1 P Weiterbildungsmanagement Wahlobligat. Vertiefungen/Spezialisierungen I - Planung und Gestaltung erwachsenenpädagogischer Prozesse - schultypische Sozialisationsmechanismen Wahlobligat. Vertiefungen/Spezialisierungen II - Bildung und Produktion - Konfliktbewältigung Wahlobligat. Vertiefungen/Spezialisierungen III - Aspekte der BW und Personalentwicklung in Bildungseinrichtungen - Bildungstechnologie/Mediendidaktik 2 2 P 4 (1) 13. Proseminar zur Abschlußarbeit Summe: Abschlußarbeit Ausgab ethema In den Angaben der SWS sind keine Selbststudienstunden enthalten. Der erforderliche Selbststudienanteil dafür beträgt ca. 50 SWS. P = Fachprüfung = eistungsnachweis (1) Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung P 4 ist die Vorlage des eistungsnachweises Weiterbildungsmanagement. (2) Voraussetzung für die Annahme der Abschlußarbeit ist die Vorlage der drei eistungsnachweise der vertiefenden und spezialisierenden ehrveranstaltungen des Wahlpflichtbereiches. Abgabe (2) Arbeit - 7 -

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