UNTERLAGE ZUR REGELUNG WASSERRECHTLICHER SACHVERHALTE
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- Cornelia Keller
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1 UNTERLAGE ZUR REGELUNG WASSERRECHTLICHER SACHVERHALTE Genehmigungsplanung Ausbau der Strohgäubahn PFA 5, Heimerdingen Strecke: Korntal - Heimerdingen Bahn-km: für Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft mbh Seewiesenstraße Waiblingen Waiblingen, den. i.v. D. Litterscheid Aufgestellt von Pöyry Deutschland GmbH Presselstraße Stuttgart Stuttgart, den. i.v. G. Fremerey Festellungsvermerk Regierungspräsidium
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Abkürzungsverzeichnis... 3 Allgemeines Bestandssituation und Auswirkungen auf die Planung Vorflutverhältnisse Wasserschutzgebiete Grundwasserkontaminationen und Altlasten Beschaffenheit des anfallenden Oberflächenwassers Planung Fassung und Ableitung von Oberflächenwasser Änderung gegenüber der vorhanden Abflusssituation Bemessung Entwässerungsabschnitt 1: Bahnsteig Entwässerungsabschnitt 2: Verbindungsweg Entwässerungsabschnitt 3: Bahnsteig Entwässerungsabschnitt 4: Tiefenentwässerung Entwässerungsabschnitt 5: Streckengleis Wasserrechtliche Belange... 7 Seite 2 von 7
3 Abkürzungsverzeichnis Bf Bahnhof BÜ Bahnübergang DB AG Deutsche Bahn AG DIN Deutsches Institut für Normung DVGW Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. EA Entwässerungsabschnitt EBA EBO Ri Ril Eisenbahnbundesamt Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung Richtung Richtlinie der DB Netz AG SW Schmutzwasser TE Tiefenentwässerung WEG WHG Württembergische Eisenbahn Gesellschaft mbh Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts ZSB Zweckverband Strohgäubahn ZTVE-StB Zusätzliche Technische. Vertragsbedingungen und Richtlinien für. Erdarbeiten im Straßenbau Seite 3 von 7
4 Allgemeines Bei der Ausbildung der Entwässerungsanlagen sind die örtlichen Verhältnisse und die bautechnischen Belange zur Erhaltung der Standsicherheit der Eisenbahnverkehrsanlagen zu beachten. 1. Bestandssituation und Auswirkungen auf die Planung 1.1. Vorflutverhältnisse Für sämtliche Entwässerungsabschnitte ist in der heutigen Situation, wie auch im Planfall, eine ortsnahe, dezentrale Entwässerung in umgebende Grünflächen vorgesehen Wasserschutzgebiete Der Planungsabschnitt liegt außerhalb von ausgewiesenen Wasserschutzgebieten Grundwasserkontaminationen und Altlasten Im Planungsabschnitt sind nach aktuellen Informationen keine relevanten Grundwasserkontaminationen oder Altlasten bekannt. Das Baufeld wird vor Baubeginn auf Kampfmittelrückstände hin untersucht Beschaffenheit des anfallenden Oberflächenwassers Die Beschaffenheit des anfallenden Oberflächenwassers im Bereich der Bahnsteige ist aufgrund der vorgesehenen betrieblichen Nutzung im Regelfall als unbedenklich einzustufen, gleiches gilt für das am Gleiskörper anfallende Wasser, da die vorhandenen teerbehandelten Holzschwellen durch Stahlschwellen ersetzt werden, und die Bettung vollständig erneuert wird. Eine Vorreinigung vor Einleitung in die o. g. Vorflut ist nicht erforderlich. 2. Planung 2.1. Fassung und Ableitung von Oberflächenwasser Für die Bahnsteige, sowie den Verbindungsweg zwischen den Bahnsteigen, sind jeweils durchgängige, außenliegende Kastenrinnen geplant. Die Kastenrinnen nehmen anfallendes Oberflächenwasser auf, welches ihnen über die Querneigung der Bahnsteige zufließt. Gesammeltes Oberflächenwasser wird über die Längsneigung der Kastenrinnen parallel zur Gleisgradiente zum jeweiligen Bahnsteiganfang, bzw. ende transportiert, und dort in die bestehende TE eingeleitet. Es fließt kein Oberflächenwasser des Bahnsteiges in die Gleisanlage. Für den Bahnkörper im Bahnhofsbereich ist die Beibehaltung der bestehenden Tiefenentwässerung vorgesehen. Diese TE entwässert bei ca. km bahnrechts in umliegende Grünflächen. Seite 4 von 7
5 Oberflächenwasser aus dem Bahnkörper zwischen km und km wird in einer Tiefenentwässerung gefasst und dem bei ca. km der umliegenden Grünfläche bahnlinks zugeführt. Alle übrigen Gleisabschnitte entwässern weiterhin über die Dammschulter. Entw. -Abschnitt von km bis km Einleitstelle Reduzierte Einzugsfläche Einleitmenge (T = 15, n = 1) (1) Bahnsteig Bestands TE umliegend Grünfläche 0,027ha Q = 3,73 l/s (2) Verbindungsweg Bestands TE umliegend Grünfläche 0,005 ha Q = 0,7 l/s (3) Bahnsteig Bestands TE umliegend Grünfläche 0,025 ha Q = 3,39 l/s (4) Tiefenentw Grünfläche bei ca. km ,026 ha Q = 3,5 l/s (5) Streckengleis Grünfläche bei ca. km ,041 ha Q = 5,7 l/s Tabelle 1: Übersicht Entwässerungsabschnitte 2.2. Änderung gegenüber der vorhanden Abflusssituation Durch die Erweiterung von Bahnsteig 1, und insbesondere den Neubau von Bahnsteig 2 sowie des dazwischenliegenden Verbindungsweges, werden größere Mengen Oberflächenwassers gesammelt und abgeleitet. Da jedoch sämtliches im Bahnhofsbereich gesammelte Wasser nicht ins Kanalnetz, sondern ortsnah und dezentral über die bereits vorhandene TE umliegenden Grünflächen zugeführt wird, entsteht hierdurch praktisch keine Veränderung zur aktuellen Situation. Ähnliches gilt für das Streckengleis, bei dem lediglich der vorhandene Bahnseitengraben, welcher in seiner Dimension nicht regelkonform ausgebildet werden kann (bedingt durch die Lage des Bahnkörpers im Einschnitt), durch eine Tiefenentwässerung ersetzt wird. Gesammeltes Wasser wird wie bisher in umliegende Grünflächen östlich des Bahnübergangs Liebigstraße abgeleitet. 3. Bemessung Überschlägige Bemessung der anfallenden Wassermengen: Q = r 15;1 * * A * Regenspende Stuttgart: r 15,1 = 137 l/(s*ha) Zeitbeiwert 10-jähriges Regenereignis: = 2,23 für n = 0,1 Zeitbeiwert 1-jähriges Regenereignis: = 1,0 für n = 1,0 Abflussbeiwert undurchlässig befestigte Flächen: = 0,9 Abflussbeiwert Schotteroberbau mit Schutzschicht: = 0,4 0,6 Mindestgefälle Entwässerungsanlagen: I = 0,3 % Seite 5 von 7
6 3.1. Entwässerungsabschnitt 1: Bahnsteig 1 mit n = 0,1 für die Bemessung der Kastenrinne: Q 0,1 = 137 l/(s*ha) * 2,23 * 110 m * 2,75 m * 10-4 * 0,9 = 8,32 l/s Hydraulischer Nachweis für Kastenrinne: Wasserspiegelgefälle = Längsneigung Bahnsteig = Gradientenneigung Gleis ~ 0,18 % NW 200, Kaskade (Formstück abw. mit/ohne Innengefälle) I res. ~ 0,43 % (K st = 95 m 1/3 /s) Abflussleistung Q A = 18,4 l/s > 8,32 l/s 3.2. Entwässerungsabschnitt 2: Verbindungsweg mit n = 0,1 für die Bemessung der Leitung der Tiefenentwässerung: Q 0,1 = 137 l/(s*ha) * 2,23 * 1,8 m * 31,5 m * 10-4 * 0,4 = 1,56 l/s Hydraulischer Nachweis für Kastenrinne: Wasserspiegelgefälle = Längsneigung Bahnsteig = Gradientenneigung Gleis ~ 0,00 % NW 150, mit Innengefälle von 0,5 %, (K st = 95 m 1/3 /s) Abflussleistung Q A = 14,8 l/s > 1,56l/s 3.3. Entwässerungsabschnitt 3: Bahnsteig 2 mit n = 0,1 für die Bemessung der Kastenrinne: Q 0,1 = 137 l/(s*ha) * 2,23 * 110 m * 2,5 m * 10-4 * 0,9 = 7,56 l/s Hydraulischer Nachweis für Kastenrinne: Wasserspiegelgefälle = Längsneigung Bahnsteig = Gradientenneigung Gleis ~ 1,95 % NW 100, ohne Innengefälle km , (K st = 95 m 1/3 /s) NW 100, mit Innengefälle von 0,5 % km , (K st = 95 m 1/3 /s) Abflussleistung Q A = 10,3 l/s > 8,3 l/s 3.4. Entwässerungsabschnitt 4: Tiefenentwässerung Die bestehende Tiefenentwässerung ist augenscheinlich intakt, und wird im Bestand belassen Entwässerungsabschnitt 5: Streckengleis mit n = 0,1 für die Bemessung der Leitung der Tiefenentwässerung: Q 0,1 = 137 l/(s*ha) * 2,23 * 4 m * 278 m * 10-4 * 0,4 = 13,6 l/s Seite 6 von 7
7 Hydraulischer Nachweis für Teilsickerrohr: Wasserspiegelgefälle > 1,5 % DN 160 Kunststoffrohr innen glatt (k b = 0,4 mm) Abflussleistung Q A = 24,2 l/s > 13,6 l/s 4. Wasserrechtliche Belange Für die Oberflächenentwässerung werden nach den wasserrechtlichen Vorschriften folgende zulassungs- und anzeigepflichtige Tatbestände geprüft: 3, Abs. 1, Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz WHG Einbringen und Einleiten von Stoffen (Grund- u. Oberflächenwasser) in oberirdische Gewässer Es ist keine Einleitung von Oberflächenwasser in oberirdische Gewässer vorgesehen. 19 Wasserschutzgesetz WHG Wasserschutzgebiete Der Planungsabschnitt liegt außerhalb von ausgewiesenen Wasserschutzgebieten. Seite 7 von 7
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