Herzlich Willkommen! Informationsveranstaltung ERASMUS-LLP 2013/14 Europa macht mobil Auslandssemester in Europa

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1 Herzlich Willkommen! Informationsveranstaltung ERASMUS-LLP 2013/14 Europa macht mobil Auslandssemester in Europa

2 ERASMUS-Studierendenmobilität für ein Auslandssemester - Warum Mobilität? - Gesamtprogramm - förderfähige Länder/Einrichtungen - Allg. Förderbedingungen - Antragstellung - Sonderförderung - EILC-Sprachkurse Infoveranstaltung Erasmus LLP 2

3 Warum Mobilität? wichtig für den Studienverlauf (Pflichtbestandteil, Fach- und Sprachkompetenz, Kenntnisse von Ländern und Märkten, Doppelabschluss) wichtig für den Lebenslauf (Bestandteil Stellenausschreibung, Internationalisierung) wichtig für die Persönlichkeit (Softskills wie Sprachkompetenz, Einsatz-, Organisations- und Durchsetzungsvermögen, Kommunikation, interkulturelle Kompetenz Infoveranstaltung Erasmus LLP 3

4 Gesamtprogramm EU EU-Bildungsprogramm LLP > in 2012/13 für die HS Bremen COMENIUS ERASMUS LEONARDO GRUNDTVIG Schulbildung Hochschulbildung Berufsbildung Erwachsenenbildung Nationale Agenturen Ziel der EU, der Bundesregierung und des DAAD: Deutliche Erhöhung des Anteils deutscher Studierender mit einem studienbezogenen Auslandsaufenthalt. Infoveranstaltung Erasmus LLP 4

5 ERASMUS (Hochschulbildung) Studierendenmobilität: - Auslandsstudium (SMS) - Auslandspraktikum (SMP) Personalmobilität: - Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) - Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) Infoveranstaltung Erasmus LLP 5

6 ERASMUS Beteiligte Länder 33 förderfähige Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern und überseeische Gebiete Infoveranstaltung Erasmus LLP 6

7 Allgemeine Förderbedingungen Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen Immatrikulation an der HS Bremen während des Auslandsaufenthaltes Unabhängig von Nationalität und Alter Auslandssemester in einem durch ERASMUS förderfähigen Land DAUER: mind. 3 Monate/max.12 Monate Studierende im ersten Studienjahr können nicht gefördert werden Förderung ist nur je ein Mal für Studium (SMS) oder Praktikum (SMP) möglich! Infoveranstaltung Erasmus LLP 7

8 Für SMS: Durchschnittlicher Fördersatz: 150,00 Euro/Monat (max. 300 Euro/Monat) Förderzeitraum Entsendende und aufnehmende HS benötigen jeweils eine gültige Hochschulcharta Bilaterales Abkommen zwischen der HS Bremen und der Gasthochschule Für SMP: Durchschnittlicher Fördersatz: 250,00 Euro/Monat (max. 400 Euro/Monat) Förderzeitraum Folgende Einrichtungen können nicht anerkannt werden: Europäische Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme verwalten, nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften, Konsulate usw.) des Herkunftslandes des Studierenden im Gastland Infoveranstaltung Erasmus LLP 8

9 Ablauf Antragstellung an das IO 15. Juli 2013 / 15. Febr für SMS bzw. 2 Monate VOR BEGINN des Praktikums Für SMS: Annahmeerklärung (ist von Ihnen und dem/der Auslandsbeauftragten /DIO der Fakultät zu unterschreiben) Bescheinigung über die Annahme (Letter of Acceptance oder bestätigung) Sicherstellung, dass eine Kooperation (bilaterales Abkommen) zwischen der HS Bremen und der von Ihnen gewählten Gasthochschule besteht und feststehende Anzahl von Austauschstudenten nicht ausgeschöpft ist (Absprache mit DIO) Aushändigung der ERASMUS- Studierendencharta an den Studierenden durch uns Auszahlung: VOR BEGINN des Aufenthaltes wird ca. 80 % der Gesamtsumme ausgezahlt, Rest nach Abgabe aller Abschlussunterlagen Für SMP: Deckblatt des Stipendienantrags, Teilnehmerdatenblatt (ist von Ihnen und dem/der Auslandsbeauftragten/DIO der Fakultät zu unterschreiben) Zuschussvereinbarung (Placement Agreement) Vertrag zwischen Ihnen und der Hochschule (von Ihnen und Frau Knippel zu unterschreiben) Training Agreement (Vertrag zwischen Ihnen, DIO und dem Unternehmen) Aushändigung der ERASMUS- Studierendencharta an den Studierenden durch uns Auszahlung: VOR BEGINN des Aufenthaltes wird die Gesamtsumme ausgezahlt Infoveranstaltung Erasmus LLP 9

10 Wichtigste Inhalte der Studierendencharta Rechte: Unterzeichnete Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarung Keine Vorlesungs-, Einschreibungs- oder Prüfungsgebühren Anerkennung der Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarungen durch die Heimathochschule Erhalt von Leistungsnachweisen Gleichbehandlung und betreuung wie reguläre Studierende Studienförderung durch Erasmus möglich Pflichten: Nachkommen der ERASMUS-Studierendenvereinbarung Schriftl. Information der Heimathochschule bei Abweichungen Halten an die Vorschriften und Regeln der Gasthochschule Abgabe aller nötigen Unterlagen (LoC, Bericht etc.) Infoveranstaltung Erasmus LLP 10

11 Bewilligung durch das IO Prüfung der Voraussetzungen für eine Förderung Auszahlung des Stipendiums in einer Summe mögl. vor Beginn Bei Änderungen/Abbruch sofortige Benachrichtigung an das International Office und an die DIO s Auslandsbafög kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von 300,00 Euro/Monat angerechnet. (Bescheinigung gibt es erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens) Andere Stipendien oder Einkommen haben auf das Erasmus- Stipendium keinen Einfluss (Ausnahme DAAD-Stipendien und evtl. Vorgaben von Seiten der anderen Stipendiengeber) Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen Infos unter: Infoveranstaltung Erasmus LLP 11

12 Ende des Auslandsaufenthaltes Nach Beendigung des Studiums sind Sie verpflichtet, zeitnah (spätestens innerhalb von 30 Tagen) folgende Unterlagen abzugeben Für SMS: *Letter of Confirmation for a student stay abroad SMS (LoC) *Studierendenbericht Auslandsstudium (Fragebogen und Fliesstext) Für SMP: *Letter of Confirmation for a student stay abroad SMP (LoC) *Studierendenbericht Auslandspraktikum (Fragebogen und Fliesstext) Infoveranstaltung Erasmus LLP 12

13 Zuständigkeiten DIO - Auslandsaufenthalt Beratungs- und Antragsphase Check Kooperationsvertrag/Plätze oder Unternehmen und TA-Inhalte Evtl. ECTS-Anerkennung Zuständigkeiten IO - Stipendium Einreichung der Bewerbung Zuschuss/Bewilligung Auszahlung Abschlussdokumentation Infoveranstaltung Erasmus LLP 13

14 Förderung von Studierenden mit Behinderung sowie mit Sonderbedürfnissen Förderung im Rahmen von Erasmus-finanzierten Studien- oder Praktika-Aufenthalten Studierende mit Behinderung oder Sonderbedürfnissen (z.b. Alleinerziehende) erhalten grundsätzlich den Höchstbetrag der Zuschüsse Zusätzlich kann auf Antrag bei Behinderung eine Zuschusszahlung für entstehende Mehrkosten (Beleg-Nachweis erforderlich) bzw. bei Auslandsaufenthalt mit Kind der Landeshöchstsatz gewährt werden Beratungsangebot International Office Infoveranstaltung Erasmus LLP 14

15 Förderung von Studierenden mit Behinderung sowie mit Sonderbedürfnissen Antragsverfahren: Übliche Mobilitätsformulare Zusätzliches Formular für die Extraförderung (Nachweis der Mehrkosten) Zusatzformular muss spätestens 2 Monate vor Ausreise vollständig im Büro des International Office vorliegen Die Förderung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage verfügbarer Mittel frühe Beantragung lohnt sich! Infoveranstaltung Erasmus LLP 15

16 EILC (European Intensive Language Courses) Sprachkurse Ausschließlich für folgende seltener gesprochene Sprachen in den folgenden Ländern: Belgien (flämische Gemeinschaft), Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern. Nicht: Französisch, Englisch, Spanisch, Deutsch NEU: Katalanisch, Baskisch, Galizisch und Valenzianisch sowie Kurse in der Schweiz (für Italienisch) und in Kroatien. Infoveranstaltung Erasmus LLP 16

17 European Intensive Language Courses (EILC) Vorbereitende Intensiv-Sprachkurse für Erasmusfinanzierte Studien- oder Praktika-Aufenthalte im Gastland Sprachkurs Dauer: mind. 2, höchstens 6 Wochen (min. 60 Std., bzw. 15 Std./ pro Woche) Förderung: Kosten für den Sprachkurs / Zuschuss zu Fahrt- und Aufenthaltskosten bis zu 300,- Euro Sprachkurse können nur bei ausgewählten Sprachkurs-Ausrichtern stattfinden. Infos im Internet unter Ausnahmen: - nicht parallel zu ERASMUS Studium / Praktikum - nicht für Studierende, die im Hauptfach die Sprache des Gastlandes studieren Infoveranstaltung Erasmus LLP 17

18 Hochschule Bremen International Office - Erasmus Neustadtswall Bremen Raum SI 57 b erasmus@hs-bremen.de Ilka Knippel und Antje Timmermann Telefon +49 (0) / Telefax +49 (0) Infoveranstaltung Erasmus LLP 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen??? Infoveranstaltung Erasmus LLP 19

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