S E M I N A R LeitnerLeitner GmbH
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1 S E M I N A R Die steuerliche Optimierung der Forschungsprämie - Ein praxisnahes Update Wien, 15. April 2015 Mag. Natascha Stornig Mag. Michael Kern LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Am Heumarkt 7, A 1030 Wien T F E wien.office@leitnerleitner.com
2 LeitnerLeitner steht für Nationale und internationale Netzwerke und Kooperationen (Universitäten, Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien) Starke Partnereinbindung Einsatz von Expertenteams Hochqualifizierte, motivierte und konstante Teams Interdisziplinarität Kurze Reaktionszeiten Lösungs- und zielorientierte Vorgehensweise Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit als Unternehmensgrundsatz Top-Qualität zu einem fairen Preis Mitarbeitertraining nach internationalen Standards im In- und Ausland tax Sie müssen sich nicht mit Ihren Steuerfragen auseinandersetzen! Unsere Steuerberater bieten Ihnen individuelle und kreative Lösungen für die Optimierung der Steuerbelastung in nationalen und internationalen Projekten an. audit Sie wollen nicht nur einfach einen Prüfungsbericht? Unsere Wirtschaftsprüfer analysieren für Sie im Laufe der Prüfung gewonnene Erkenntnisse, um Ihnen organisatorische und betriebswirtschaftliche Verbesserungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen zu bieten. advisory Sie suchen einen Partner für ergebnisorientierte Unternehmenssteuerung? Unsere Berater unterstützen Sie mit fachlichem Know-how aus langjähriger Praxis und Erfahrung um gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. legal Sie wollen eine umfassende Beratung für Ihr Unternehmen? Im Sinne eines one-stop-shop Prinzips arbeiten wir in den verschiedenen Ländern in Kooperation mit Rechtsanwälten, um Ihnen auch anwaltliche Leistungen anbieten zu können.
3 CURRICULUM VITAE Mag. Michael Kern Standort Wien Jahrgang 1982 Position Director Kontakt T E michael.kern@leitnerleitner.com Ausbildung 2009 Steuerberater 2006 Mag. rer. soc. oec., Wirtschaftsuniversität Wien und Columbia University, New York City (US) Berufserfahrung Seit 2009 LeitnerLeitner, Wien Deloitte, Wien Ernst & Young, Wien Spezialisierung Internationales Steuerrecht, Konzernsteuerrecht, Umgründungssteuerrecht, Mergers & Acquisitions, Verrechnungspreise, Forschungsprämie Sprachen Deutsch, Englisch
4 CURRICULUM VITAE Mag. Natascha Stornig Standort Wien Jahrgang 1977 Position Director, Geschäftsführerin Kontakt T E natascha.stornig@leitnerleitner.com Ausbildung / Berufserfahrung / Beruflicher Werdegang 2010 LeitnerLeitner, Wien Selbständige Tätigkeit als Steuerberaterin 2006 Steuerberater Adlbauer & Adlbauer, Graz/Klagenfurt Pöschl & Partner, Klagenfurt 2003 Mag. rer.soc.oec., Karl-Franzens-Universität Graz Spezialisierung Österreichisches und internationales Steuerrecht, Unternehmenssteuerrecht, Konzernsteuerplanung, Verrechnungspreise, F&E Sprachen Deutsch, Englisch, Italienisch
5 Die steuerliche Optimierung der Forschungsprämie ein praxisnahes Update Michael Kern Natascha Stornig Wien, Wirtschaftskammer Wien
6 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Agenda F&E Statistik aktuell Grundsätze und Neuerungen Steuerreform 2015 Entwurf EStR Wartungserlass 2015 Update FFG Verfahren (FFG/MMag. Hofmann-Turek) Negatives FFG Gutachten was nun? Erste Rechtsprechung zum FFG Verfahren Betriebsprüfungsschwerpunkte Auftragsforschung / Forschung im Konzern Abgrenzungsthemen Entwicklung vs Produktion Bemessungsgrundlage Diskussion
7 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen F&E Statistik EU Statistik: R&D intensities in 2011 and targets 2020 Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Quelle: DG Research and Innovation Economic Analysis Unit Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Statistik Österreich (Quelle Statistik Austria, Stand ) F&E Quote ,88 % (2013 2,90 %) Forschungsprämie 2012 EUR 574 Mio 2013 EUR 378 Mio 2014 EUR 375 Mio (gem Schätzung BMF)
8 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: Neuerungen: Steuerreform 2015 Anhebung der Forschungsprämie von 10 % auf 12 % Voraussichtliches Inkrafttreten für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen (in Anlehnung an bisherige Inkrafttretens-Bestimmungen bei Änderungen izm der Forschungsprämie) - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Erweiterung Zuzugsbegünstigung für ausländische Wissenschaftler und Forscher Aktuell nur Begünstigung von ausländischen Einkommensteilen ( 103 EStG) Vorschlag Steuerreformkommission Künftig auch Begünstigung für Inlandseinkommen durch pauschalen Zuzugsfreibetrag (zb Steuerfreiheit von bis zu 30% der Bezüge) Ausgleich Steuernachteil und Zuzugsmehraufwand Verfahrensbeschleunigung: Setzung einer Frist (zb 8 Wochen) für Entscheidung über Zuzugsbegünstigung
9 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Neuerungen: Entwurf EStR Wartungserlass 2015 Pharmazeutische Forschung (Einschränkung Rz 8208e) Bisher: Klinische Studien der Phase IV sind angewandte Forschung, wenn positives Votum der Ethikkommission Gilt nur mehr für WJ, die vor dem enden Künftig auch bei Vorliegen eines positiven Votums der Ethikkommission im Einzelfall zu prüfen ob angewandte Forschung vorliegt (zb neue Indikationen, Langzeiteffekte) Klarstellungen betreffend Forschungskooperationen im Rahmen von COMET Kompetenzzentren (Rz 8208e) Keine Auftragsforschung für In-Kind-Forschungsleistungen Unternehmenspartner machen eigenbetriebliche Prämie geltend Gemeinkosten sind gegebenenfalls zu schätzen (Rz 8208g, uva VwGH , 2011/15/0156) Wahrung Parteiengehör vor Entscheidung über den Prämienantrag (Rz 8208q)
10 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Überblick Grundsätze Forschungsprämie Forschungsprämie 10 % der Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E); ab : 12 % (Steuerreform 2015) Gutschrift auf dem Abgabenkonto (kein Steuerfreibetrag) Unabhängig von steuerpflichtigem Gewinn Rechtsanspruch Für Geschäftsjahre mit Beginn nach : Verpflichtendes Gutachten der FFG für eigenbetriebliche F&E für jedes Wirtschaftsjahr (auch Rumpf-Wirtschaftsjahre) Für Aufwendungen für F&E Eigenbetriebliche F&E Auftragsforschung (Bemessungsgrundlage max EUR ) Inlandsbezug Eigenbetriebliche F&E: Forschung muss im inländischen Betrieb oder Betriebsstätte erfolgen Auftragsforschung: Auftrag durch inländischen Betrieb oder Betriebsstätte an Einrichtung oder Unternehmer in EU / EWR
11 F&E Statistik Grundsätze Einbindung FFG in Antragsverfahren Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E Verpflichtendes Jahresgutachten der FFG (gilt ab KJ 2012/abweichende WJ 2012/13) Forschungsbestätigung (freiwillig auf Basis Projektgutachten der FFG, seit 2013) Informelle Einbeziehung FFG seit 2013 immer möglich Feststellungsbescheid über die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie (ab 2013) basierend auf einem Wirtschaftsprüfergutachten Forschungsprämie Auftragsforschung Kein Gutachten der FFG notwendig (aber Erläuterungen an das Finanzamt im Rahmen des Prämienantrages analog zu FFG-Beschreibung) Informelle Einbeziehung FFG seit 2013 immer möglich
12 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? FFG Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: 2 Negatives Jahresgutachten (über FinanzOnline) - Was passiert in der BP? Informelle Beiziehung Auftragsforschung Unternehmen - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Finanzamt Freie Beweiswürdigung Gutschrift oder Festsetzungsbescheid Standorte Kontaktdaten 3 Einwände ir Parteiengehör
13 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Negatives FFG Gutachten was nun? FFG Gutachten stellt Beweismittel isd BAO dar Freie Beweiswürdigung durch Abgabenbehörde Keine Bindungswirkung hinsichtlich FFG Gutachten Es bleibt bei ausschließlicher Entscheidungskompetenz der Abgabenbehörde Faktisch: Abgabenbehörde folgt dem FFG Gutachten Vorgehen bei negativer Begutachtung durch FFG Einwände sind gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen Finanzämter sind angewiesen den Steuerpflichtigen vor Entscheidung über den Prämienantrag ird Parteiengehörs zur Stellungnahme aufzufordern (vgl EStR Rz 8208q idf Entwurf Wartungserlass 2015) Gegendarstellung durch ergänzende Unterlagen /Projektbeschreibungen (keine Zeichen Beschränkung) Vorlage eines Sachverständigengutachten möglich In der Folge Würdigung der Einwände durch Finanzamt selbst oder Beiziehung der FFG
14 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Negatives FFG Gutachten was nun? Im Falle einer (teilweisen) Ablehnung des Prämienantrages durch Finanzamt Ergehen eines Festsetzungsbescheides mit Anpassung der Höhe der Forschungsprämie bzw Abweisung des Antrages auf Forschungsprämie Gegen Festsetzungsbescheid Beschwerde bei Finanzamt (Beschwerdevorentscheidung) bzw Verzicht auf BVE Vorlageantrag beim Bundesfinanzgericht Revision beim Verwaltungsgerichtshof Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten
15 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Rechtsprechung zu negativen FFG Gutachten BFG , RV/ /2013 Negatives FFG Gutachten für Jahre 2009 bis 2011 Begründung gemäß BFG nicht ausreichend für Übernahme in Festsetzungsbescheide Verweis, dass in Methode/Vorgehensweise keine konkreten F&E Aktivitäten beschrieben wurden ohne Darstellung der beurteilten Methode/Vorgehensweise - ist nicht ausreichend Der Antragsteller ist zur Präzisierung des Sachverhaltes aufzufordern, solange bis gutachterliche Stellungnahme der FFG ausreichend schlüssig und nachvollziehbar ist Revision gegen BFG Erkenntnis nicht zugelassen Auswirkungen auf künftige FFG Gutachten Zu erwarten: Ausführlichere Begründungen durch die FFG und Übernahme der Begründungen in den Festsetzungsbescheid nur im Parteiengehör/BP-Verfahren?
16 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Betriebsprüfungsschwerpunkte was passiert in der BP? Für Wirtschaftsjahre vor 2012 bzw 2012/13 Stichprobenartige Anforderung von FFG Gutachten für Projekte Kein standardisierter Begutachtungsprozess (3.000 Zeichenbeschränkung gilt nicht) Für Wirtschaftsjahre ab 2012 bzw 2012/13 Stichprobenprüfung von Projekten bei Forschungsschwerpunkten (FFG Begutachtung für Einzelprojekte) Prüfung von ergänzenden Hinweisen in FFG Gutachten Sachverhaltsprüfung Allgemeine Prüfungsschwerpunkte Zeitliche Abgrenzungen der Forschungsprojekte Qualität der Zukäufe Inlandsbezug der Forschungstätigkeit Prüfung der Höhe der Bemessungsgrundlage Meldung der Auftragsforschung
17 F&E Statistik BP Schwerpunkt: Eigenbetriebliche vs Auftragsforschung Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Eigenbetriebliche Forschung Forschung im eigenen Unternehmen mit eigenen Ressourcen unter eigener Projektverantwortung Auslagerung einzelner Komponenten des Forschungsprojekts Unterstützungsleistungen zur Erreichung des Projektziels Beispiele (Teilleistungen): einzelne Zeichenleistungen Messungen von Forschungsergebnissen/Zwischenergebnissen Fertigung einer Komponente des Prototyps Auftragsforschung Beauftragung eines anderen Unternehmens/einer anderen Einrichtung mit Forschungsprojekt (Auslagerung der F&E) Auslagerung eines qualifizierten Forschungsprojektes is Frascati Auftrag über ein selbständiges Forschungsergebnis Beispiel: Beauftragung über die Entwicklung eines (neuen) Produkts mit bestimmten Eigenschaften inkl Vornahme von Test (samt Testprotokoll) - Zielvorgabe
18 F&E Statistik BP Schwerpunkt: Eigenbetriebliche vs Auftragsforschung Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Eigenbetriebliche Forschung unbeschränkte Höhe inländischer Betrieb (Betriebsstätte) keine Einschränkungen bei Auslagerung von Teilleistungen (Höhe, Auftragnehmer) verpflichtendes FFG-Jahresgutachten Auftragsforschung max EUR ,00 (max EUR ,00 Prämie) Meldung an Auftragnehmer bis Ablauf des Wirtschaftsjahres (Vermeidung Doppelförderung) Auftraggeber: inländischer Betrieb (Betriebsstätte) Auftragnehmer: EU/EWR Auftragnehmer darf nicht unter beherrschendem Einfluss des Auftraggebers stehen Auftragnehmer darf nicht zu Unternehmensgruppe nach 9 KStG gehören, der auch Auftraggeber angehört kein FFG-Gutachten erforderlich (aber Beschreibung an FA)
19 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten BP Schwerpunkt: Auftragsforschung Sicht Auftragnehmer Eigenbetriebliche Forschung beim Auftragnehmer Keine Doppelberücksichtigung Keine Inanspruchnahme eigenbetrieblicher Forschungsprämie Wenn Meldung von Auftraggeber erhalten (wenn österreichischer Auftraggeber) In Höhe des gemeldeten Betrags Systematische Sammlung der Meldungen erforderlich Ausländischer Auftragnehmer (ohne inländischen Betrieb/inländische Betriebsstätte): wenn keine Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Forschungsprämie in Österreich keine Meldung erforderlich (EStR 2000 RZ 8209b) Auftraggeber hat Vorrecht! Empfehlung: bereits bei Auftragsvergabe vertraglich vereinbaren wer Forschungsprämie geltend macht!
20 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen BP Schwerpunkt: Auftragsforschung - Abgrenzungen Inländischer Auftraggeber kauft Leistungen izm F&E zu Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten F&E Tätigkeit (Leistung qualifiziert als eigenbetriebliche F&E) AN Drittland Keine Auftrags F&E AN Ö/EU/EWR Konzernausschlussgründe (beherrschender Einfluss/Gruppe) Dienstleistung /Teilleistung Keine Auftrags F&E (Teil der eigenbetrieblichen F&E bei AG) Keine Meldung Nicht Konzern F&E Ergebnis Nicht FP begünstigt Meldung/keine Meldung bei AN im Ausland Keine Auftrags F&E Keine Auftrags F&E Auftrags F&E
21 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Beispiel 1: Auftragsforschung allgemein Auslagerung Forschungsprojekt Auftraggeber Ö Auftragnehmer Ö / EU/EWR / Drittland Auftragsforschung Wenn Auftragnehmer Ö / EU Meldung Max Prämie Auslagerung Teilleistung Eigenbetriebliche Forschung (wenn Ö) Prämie insoweit er keine Meldung vom Auftraggeber erhält Auftraggeber Ö Auftragnehmer Ö / EU/EWR / Drittland Eigenbetriebliche Forschung Betraglich unbegrenzt Keine Einschränkung wer Auftragnehmer der Teilleistung ist In der Regel keine Forschung
22 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: Auftragsforschung im Konzern Beispiel 2: Gemeinsames F&E Projekt im Konzern M (in Ö) - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten T 1 (AG in Ö) Beauftragung T 2 (AN in HU) T 1 leitet F&E Projekt in Ö und kauft mangels Know-how Softwareleistungen bei T 2 in HU für F&E Projekt zu und trägt Kosten und Risiko Qualifiziert Softwareleistung als eigenbetriebliche F&E isd VO Kosten sind nicht in die eigenbetriebliche F&E der T 1 aufzunehmen, ABER: Auftragsforschung gsdl möglich, weil T 1 und T 2 nicht in einer U-Gruppe und T1 keinen beherrschenden Einfluss auf T 2 hat (nur Mutter-Tochter Verhältnis wäre schädlich, enge Auslegung auch seitens der FinVerw) Keine Meldung lt FinVerw erforderlich, da T 2 nicht in Ö T 2 kann in HU eventuell F&E Begünstigung erhalten
23 F&E Statistik Beispiel 2 Variante (U-Gruppe/AN im Drittland) Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: M (in Ö) - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten T 1 (AG in Ö) Beauftragung T 2 (AN in USA) T 1 leitet F&E Projekt in Ö und kauft Softwareleistungen bei T 2 in den USA für F&E Projekt zu Softwareleistung qualifiziert nicht als eigenbetriebliche F&E isd VO Teilleistung und daher sind die Kosten in die eigenbetriebliche F&E der T 1 aufzunehmen (keine Einschränkungen hinsichtlich des Auftragnehmers Keine Auftragsforschung bei T 1 Bei T 2 wohl keine F&E
24 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? Abgrenzung zur Produktionstätigkeit Forschung und Entwicklung begünstigt Produktion nicht begünstigt BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Beginn: Idee / Auftrag (ir Erstellung des Pflichtenheftes) Entwicklung Prototyp Entwicklungsarbeit zur Definition der Fertigungsüberleitung Ende: Produktionsreife / Lösung der technischen Unsicherheit (ir kommerzielle Verwertung) Versuchsproduktion (Endprodukt wirtschaftlich verwertbar) Nachbetreuung und Fehlerbehebung im Stadium der Versuchsproduktion Marktentwicklung Ingangsetzen (Rüsten) des Produktionsprozesses Schulung der Mitarbeiter für Produktion Standorte Kontaktdaten Qualitätskontrollen / Routine-Tests Industrial Design Datensammlung Dokumentation Standardisierungsmaßnahmen Patent- und Lizenzarbeiten
25 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Abgrenzung begünstigte F&E Prototypen Konstruktion, Errichtung und Erprobung Modell, das alle technischen Eigenschaften und Ausführungen eines neuen Produkts aufweist. Zur Gänze F&E, bis der beabsichtigte Entwicklungsendstand (Produktionsreife, Testphase abgeschlossen) erreicht ist. Pilotanlagen Anlagen, deren Hauptzweck darin besteht, weitere Erfahrungen, technisches Wissen und Informationen zu erzielen, die insbesondere als Grundlage für weitere Produktbeschreibungen und spezifikationen dienen Sie fallen zur Gänze unter F&E, solange der Hauptzweck F&E ist Großprojekte und kostenintensive Pilotanlagen/Prototypen Nur Zusatzkosten förderbar (Verweis auf Frascati Manual) Prototyp als Verkaufsobjekt Spezialmaschine Anlagenbau: Nur Mehrkosten förderbar (UFS RV/0994-G/09 vom )
26 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten Abgrenzungen Software Software-Entwicklung F&E wenn sie zu Problemlösungen beiträgt, die einen wissenschaftlichen und / oder technologischen Fortschritt darstellen Ziel des Projektes: Klärung / Beseitigung einer wissenschaftlichen / technologischen Unsicherheit Abgrenzung zur routinemäßigen Herstellung von Software (Standard- oder Individualsoftware) Der F&E ist beispielsweise zuzuordnen die Entwicklung neuer Algorithmen von Betriebssystemen, Kommunikationsoftware, software development tools Internet Technologien Methoden zum Datenschutz und speicherung Nicht der F&E zuzuordnen Anpassung existierender Software ohne wesentliche Veränderung der Struktur und des Ablaufes Bereinigen von Programmfehlern Routinemäßige Herstellung von Software
27 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten BP Schwerpunkt: Bemessungsgrundlage Löhne und Gehälter inklusive freiwillige Sozialleistungen und Rückstellungsaufwendungen Anteilige Berücksichtigung für Beschäftigte, die nicht ausschließlich in F&E tätig sind Ermittlung Stundensätze Berechnung pro Mitarbeiter (durchschnittliche Berechnung gs nicht vorgesehen, idr auch ungünstiger) Produktiver Stundenteiler Unmittelbare Aufwendungen, zb extern in Auftrag gegebene Teilleistungen (wie beispielsweise Tests) Lizenzgebühren, die erforderlich sind um Projekt durchzuführen (Achtung: aa UFS RV/2297-W/09 v im Widerspruch zur F-Prämien-VO da im unmittelbarem Zusammenhang mit F&E?) Patentarbeiten? Doku zum Zwecke der Patentierung förderbar Anmeldegebühr? Wenn Patentierung in Entwicklungsphase förderbar (siehe F-Prämien-VO Teil B Z 9.)
28 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten BP Schwerpunkt: Bemessungsgrundlage Gemeinkosten Anteilige Abschreibungen für Anlagenvermögen das nicht unmittelbar F&E Zwecken dient können berücksichtigt werden Anteilige Verwaltungskosten Anteilige Aufschlüsselung zulässig (VwGH ) NICHT Vertriebskosten gem Richtlinien der Finanzverwaltung Finanzierungsaufwendungen Soweit der Forschung und experimentellen Entwicklung zuordenbar Unmittelbarer Finanzierungszusammenhang Anteilige Zuordnung wenn kein unmittelbarer Finanzierungszusammenhang gegeben ist (allgemeine Betriebsmittelfinanzierung, auch Intercompany Finanzierung) Keine Berücksichtigung wenn unmittelbarer Zusammenhang mit nicht begünstigter Tätigkeit (zb Vertrieb: Fremdfinanzierung Beteiligungserwerb Vertriebstochter
29 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten BP Schwerpunkt: Bemessungsgrundlage Unmittelbare Investitionen (ins Anlagevermögen) Soweit sie nachhaltig F&E dienen Berücksichtigung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung Investitionsaufwand entsprechend dem Nutzungseinsatz für F&E Bei mehrjähriger Herstellung: im Jahr der Fertigstellung gesamt Nachhaltige Nutzung liegt dann vor, wenn Abnutzbare Wirtschaftsgüter mit ND <= 10 Jahre mind 50 % der ND für F&E Grundstücke, Gebäude und andere abnutzbare Wirtschaftsgüter ND > 10 Jahre mind 10 Jahre Nutzung für F&E Nachträgliche Änderung der Nutzung? (Daten!, es gilt Vertrauensschutz!) Entsprechend ist daher Abschreibung auszuscheiden (nur für diese Investitionen) Geleaste Investitionsgüter: Leasingraten gehen entsprechend in die Bemessungsgrundlage ein (außer aktiviertes Finanzierungsleasing)
30 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Forschungsprämie Quellen 108c EStG / 118a BAO Verordnung BGBL II 515/2012 Frascati Manual (Kapitel 2) Frascati Manual - Zusammenfassung frascati-d.pdf FAQs Standorte Kontaktdaten
31 Für Ihre Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung! Mag. Michael Kern, Steuerberater A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 T , F E michael.kern@leitnerleitner.com Mag. Natascha Stornig, Steuerberaterin A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 T , F E natascha.stornig@leitnerleitner.com
32 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten beograd bratislava brno budapest linz ljubljana praha salzburg sarajevo wien zagreb zürich bucuresti * praha * sofia * warszawa * * kooperation
33 F&E Statistik Grundsätze und Neuerungen Negatives FFG Gutachten was nun? BP-Schwerpunkte: - Was passiert in der BP? - Auftragsforschung - Abgrenzungsthemen - Bemessungsgrundlage Diskussion Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten LeitnerLeitner Consulting d.o.o. SRB BEOGRAD, Knez Mihailova Street 1-3 t f e office.belgrade@leitnerleitner.com BMB Leitner k.s. SK BRATISLAVA, Zámocká 32 t f e bratislava.office@bmbleitner.sk LeitnerLeitner CZ, s.r.o. CZ PRAHA, Římská 12 CZ BRNO, Vídeňská 995/63 t t e marian.novak@bmbleitner.sk Leitner + Leitner Tax Kft H 1027 BUDAPEST, Kapás utca 6-12 Viziváros Office Center B/IV t f e office@leitnerleitner.hu LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 t f e linz.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner d.o.o. SI 1000 LJUBLJANA, Dunajska cesta 159 t f e office@leitnerleitner.si LeitnerLeitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 5020 SALZBURG, Hellbrunner Straße 7 t f e salzburg.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Revizija d.o.o. BIH SARAJEVO, Ul. Džemala Bijedića 162 t e office@leitnerleitner.ba LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 t f e wien.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Consulting d.o.o. HR ZAGREB, Heinzelova ulica 70 t f e office@leitnerleitner.hr LeitnerLeitner Zürich AG CH 8001 ZüRICH, Bahnhofstrasse 69a t f e zuerich.office@leitnerleitner.com kooperationen Stalfort Legal. Tax. Audit. RO BUCUREŞTI, Str. Lt. Av. Vasile Fuica Nr. 15 t f e bukarest@stalfort.ro Fučík & partneři, s.r.o. CZ PRAHA 1, Klimentská 1207/10 t f e ff@fucik.cz Tascheva & Partner BG 1303 SOFIA, Ulitsa Marko Balabanov 4 t f e office@taschevapartner.com MDDP PL WARSZAWA, 49 Mokotowska Street t f e biuro@mddp.pl
34 Forschungsprämie Die Gutachten der FFG MMag. Claudia Hofmann-Turek Wien,
35 AGENDA FFG Gutachten: Was, Wer, Wann? Jahresgutachten Beschreibung der F&E Aktivitäten Mehrjährige Projekte Weitere Informationen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 1
36 DAS INNOVATIONSSYSTEM Parlament Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie Bundesregierung Auftraggeber Eigentümer Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 2
37 Standardvariante: Jahresgutachten FFG Anforderung des Jahresgutachtens Jahresgutachten Finanz Online Finanz Online 1 3 Unternehmen 3 Unternehmen 2 Postweg Antrag Forschungsprämie (Formular E108C) Finanzamt Gutschrift oder Bescheid 4 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 3
38 Forschungsprämie FFG Gutachten Seit Jänner 2013 muss ein FFG Jahresgutachten angefordert werden für Wirtschaftsjahre (ab 2012) für Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E FFG beurteilt die beschriebenen F&E Aktivitäten (elektronisch übermittelte Informationen in standardisierter Form) FFG beurteilt nicht die Richtigkeit der Informationen die Richtigkeit der Bemessungsgrundlage Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 4
39 Forschungsprämie FFG Gutachten Beurteilungsgrundlage: Gesetz und Forschungsprämienverordnung Prämienbegünstigt sind gemäß 108c EStG: "eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Ergänzend wird das Frascati Manual (2002) der OECD herangezogen ( Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 5
40 7 Schritte zum Jahresgutachten 1. In FinanzOnline einsteigen 2. Link bei Extern Gutachten Forschungsprämie folgen 3. Jahresgutachten anfordern wählen 4. Eigenbetriebliche F&E-Aktivitäten beschreiben 5. Angaben prüfen 6. Anforderung absenden 7. Gutachten im Steuerakt ansehen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 6
41 FinanzOnline Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 7
42 Einstiegsseite Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 8
43 Anforderung Jahresgutachten Allgemeine Daten 1 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 9
44 Anforderung Jahresgutachten Allgemeine Daten 2 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 10
45 Anforderung Jahresgutachten Aufwendungen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 11
46 Anforderung Jahresgutachten Beschäftigte Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 12
47 Anforderung Jahresgutachten F&E-Aktivitäten 4. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 13
48 Anforderung Jahresgutachten F&E-Aktivitäten NEU! Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 14
49 Anforderung Jahresgutachten Mehrjährige F&E-Aktivitäten NEU! Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 15
50 Anforderung Jahresgutachten F&E-Aktivitäten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 16
51 Anforderung Jahresgutachten Abschluss. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 17
52 Gutachten Alle für Ihr Unternehmen erstellten Gutachten sind für Personen mit entsprechender Zugangsberechtigung in FinanzOnline jederzeit einsehbar. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 18
53 Beschreibung der F&E Aktivitäten 1 bis 20 Schwerpunkte/Projekte Zeichen pro Schwerpunkt/Projekt mind Zeichen Beschreibung auch bei geförderten Projekten Kooperationsprojekte: eigenbetriebliche Tätigkeiten Beschreibung in deutscher Sprache Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 19
54 Beschreibung der F&E Aktivitäten Tipps Fokus in Ihrer Beschreibung auf: konkrete F&E Aktivitäten im Wirtschaftsjahr eigenbetriebliche Tätigkeiten mehrjährige Projekte: Abgrenzung der F&E Aktivitäten auf jeweiliges Wirtschaftsjahr Hilfetexte beachten! Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 20
55 Beschreibung der F&E Aktivitäten Ziel und Inhalt Beschreiben Sie hier die angestrebten naturwissenschaftlich-technischen bzw. sozial- oder geisteswissenschaftlichen Ziele und Inhalte. Welche Ziele, welchen technischen bzw. wissenschaftlichen Zweck verfolgen Sie mit Ihrer F&E Tätigkeit? In welchem Kontext finden diese F&E Tätigkeiten statt? Welches konkrete, detaillierte Ziel soll durch Ihre F&E Tätigkeit erreicht werden? Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 21
56 Beschreibung der F&E Aktivitäten Methode bzw. Vorgangsweise Beschreiben Sie die Lösungswege bzw. die verwendeten Methoden zur Erreichung der beschriebenen Ziele. Wie wurden die Ziele erreicht? Wie sind Sie konkret vorgegangen? Welchen Lösungsansatz haben Sie verwendet? Welche wissenschaftlichen Methoden wurden systematisch genutzt? Beschreiben Sie hier nicht Eigenschaften sondern die konkrete Vorgangsweise! Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 22
57 Beschreibung der F&E Aktivitäten Neuheit Charakterisieren Sie die Neuheit Ihres Schwerpunktes/Projektes gegenüber dem Stand des Wissens bzw. der Technik. Wie unterscheidet sich das Projekt bzw. der Schwerpunkt vom bekannten Stand des Wissens bzw. der Technik? In welchen Teilbereichen wird neues Wissen erschlossen? Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 23
58 Abschluss Welche Folgen hat eine nicht vollständig positive oder negative Beurteilung durch die FFG? Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung des Finanzamtes. Einwände können gegenüber dem Finanzamt im Verfahren vorgebracht werden. Die Entscheidung verbleibt zur Gänze ausschließlich beim zuständigen Finanzamt. Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Anforderung? Zielsetzung: Bearbeitungsdauer von 2 Monaten nicht überschreiten Eine Bearbeitung im Zeitraum von 4 Monaten wird garantiert Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 24
59 Spezialfall Projektgutachten Was ist ein Projektgutachten? Es wird die F&E-Aktivität eines zukünftigen Forschungsprojektes beurteilt. Nur dann verpflichtend anzufordern, wenn beim Finanzamt eine Forschungsbestätigung beantragt wurde. Anforderung nach Beantragung der Forschungsbestätigung, ab Gültigkeitszeitraum: Wirtschaftsjahr der Anforderung und max. drei weitere Wirtschaftsjahre Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 25
60 Weitere Informationen Fragen&Antworten auf: an: Forschungsprämie Hotline: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse Wien 26
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