Staatliches Seminar Arbeitszeit Lehrpersonal

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1 zum Vorschriftenverzeichnis Seite 1 Arbeitszeit für das Leitungs- und Lehrpersonal an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2007 (K.u.U S. 19) A Auf der Grundlage der für die jeweiligen Schularten festgelegten Ausbildungsvolumina für die Lehrveranstaltungen an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Seminare) ergeben sich die folgenden Verpflichtungen am Seminar: I. Seminarverpflichtung für Lehrveranstaltungen 1. Seminarverpflichtung für Veranstaltungen der Fachdidaktik Die Seminarverpflichtung für Lehrveranstaltungen in der Didaktik der Fächer / Fächerverbünde sowie der sonderpädagogischen Fachrichtungen und Handlungsfelder errechnet sich auf der Grundlage der zu haltenden Ausbildungsstunden:

2 Seite 2 zum Vorschriftenverzeichnis Ausbildungsumfang an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung Grund- und Hauptschulen Gymnasien 70 Seminarstunden 102 Seminarstunden Realschulen 70 Seminarstunden Vorbereitungsdienst Wissenschaftliche Lehrer (Referendariat) Gymnasien / Abt. Sonderschulen 102 Seminarstunden 200 Seminarstunden 125 Seminarstunden in (1. und 2. sonderpädagogische Fachrichtung sowie sonderpädagogisches Pädagogische Schulung Lehrkräfte Naturwissenschaften Handlungsfeld) im Angestelltenverhältnis gemäß der Formel 80 Seminarstunden Vorbereitungsdienst Anwärter Technische Lehrer 114 Seminarstunden Aufstiegslehrgang höherer Dienst 45 Seminarstunden Zahl der Seminarstunden 5,5 Zahl der Seminarstunden 6,25 Faktor Kopfzahl / 38 Schuljahreswochen: Faktor Kopfzahl / 38 Schuljahreswochen: Faktor für Zahl der Lehramtsanwärter Für jeden weiteren Anwärter 10 = 1 5 = 0,65 erhöht sich der Faktor um 0,05. 9 = 0,9 4 = 0,6 12 = 1,2 8 = 0,8 3 = 0,55 11 = 1,1 7 = 0,75 2 = 0,5 6 = 0,7 1 = 0,45 Die so errechnete Seminarverpflichtung umfasst alle Ausbildungs- und Prüfungsleistungen, die mit dem Lehrauftrag verbundene Beratungstätigkeit und ggf. die Organisation und Durchführung der Ausbildungsgespräche. Die Bildung einer Kleingruppe (unter 5) ist zu vermeiden, sofern diese nicht durch Zuweisung der angehenden Lehrkräfte unvermeidlich entsteht.

3 zum Vorschriftenverzeichnis Seite 3 2. Seminarverpflichtung für Veranstaltungen der Pädagogik und der Pädagogischen Psychologie Die Seminarverpflichtung für Lehrveranstaltungen in Pädagogik / Pädagogischer Psychologie errechnet sich auf der Grundlage der gehaltenen Ausbildungsstunden: Ausbildungsumfang an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung Grund- und Hauptschulen Gymnasien 140 Seminarstunden 102 Seminarstunden Realschulen 120 Seminarstunden Referendare aus Lehramtsstudiengängen mit Abschluss Dipl. oder MA 78 Seminarstunden Gymnasien / Abt. Sonderschulen Referendare aus Staatsexamens- 80 Seminarstunden studiengängen 102 Seminarstunden Referendare als Seiteneinsteiger aus anderen Studiengängen 120 Seminarstunden Pädagogische Schulung L.i.A. 114 Seminarstunden Vorbereitungsdienst Anwärter Technische Lehrer 114 Seminarstunden Aufstiegslehrgang höherer Dienst 45 Seminarstunden gemäß der Formel Zahl der Seminarstunden 3,0 Zahl der Seminarstunden 2,5 Faktor Kopfzahl / 38 Schuljahreswochen: Faktor Kopfzahl / 38 Schuljahreswochen: Faktor für Zahl der Lehramtsanwärter Lehramtsanwärter > 18 = 1, = 0,8 18 = 1, = 0, = 0,9 < 10 = 0,5 Die so errechnete Seminarverpflichtung umfasst alle Ausbildungs- und Prüfungsleistungen, die mit dem Lehrauftrag verbundene Beratungstätigkeit und ggf. die Organisation und Erstellung des Ausbildungsberichts.

4 Seite 4 zum Vorschriftenverzeichnis 3. Seminarverpflichtung für Veranstaltungen in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht / Schulorganisation Die Seminarverpflichtung für Lehrveranstaltungen in Schulrecht, Beamtenrecht, schulbezogenem Jugend- und Elternrecht und Schulorganisation errechnet sich auf der Grundlage Ausbildungsumfang an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung Grund- und Hauptschulen Realschulen Gymnasien Gymnasien / Abt. Sonderschulen 35 Seminarstunden 35 Seminarstunden 40 Seminarstunden 40 Seminarstunden 40 / 54 Seminarstunden gemäß der Formel Zahl der Seminarstunden 2,5 Faktor Kopfzahl / 38 Schuljahreswochen Faktor für Zahl der Lehramtsanwärter Lehramtsanwärter > 18 = 1, = 0,8 18 = 1, = 0, = 0,9 < 10 = 0,5 Die so errechnete Seminarverpflichtung umfasst alle Ausbildungs- und Prüfungsleistungen sowie die mit dem Lehrauftrag verbundene Beratungstätigkeit.

5 zum Vorschriftenverzeichnis Seite 5 4. Seminarverpflichtung für Ergänzende Veranstaltungen Die Seminarverpflichtung für Ergänzende Lehrveranstaltungen im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen oder aufgrund gesonderter Festlegungen errechnet sich auf der Grundlage Ausbildungsumfang an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung 1 Grund- und Hauptschulen Realschulen 35 Seminarstunden 35 Seminarstunden Gymnasien / Abt. Sonderschulen 20 Seminarstunden Gymnasien 30 bis 96 Seminarstunden 54 bis 72 Seminarstunden gemäß der Formel Zahl der Seminarstunden 2,0 Faktor Kopfzahl / 38 Schuljahreswochen Faktor für Zahl der Lehramtsanwärter Lehramtsanwärter = 0,9 > 14 = 1, = 0,8 14 = 1,0 < 10 = 0,5 5. Praxissemester Die Seminarverpflichtung für Lehrveranstaltungen im Praxissemester erfolgt auf der Grundlage der Formel Zahl der Seminarstunden 2,5 Pädagogik Gymnasien 48 2,5 / 38 = 3 Std. 30 2,5 / 38 = 2 Std. Fachdidaktik 8 2,5 / 38 = 0,5 Std. II. Personal 1. Lehrbeauftragte Lehrbeauftragte haben ihr Hauptamt an der Schule, d.h. die Regelung ihrer Arbeitszeit erfolgt auf der Grundlage ihres Deputats. Im Umfang der 1 Die Zahl der Seminarstunden ergibt sich aus den inhaltlichen Anforderungen der jeweiligen Ausbildung in den Vorbereitungsdiensten sowie entsprechenden Maßnahmen und wird in diesem Zusammenhang festgelegt.

6 Seite 6 zum Vorschriftenverzeichnis Seminarverpflichtung werden sie an ein Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung abgeordnet. 2. Fachleiter Fachleiter tragen im Wesentlichen die Ausbildungs- und Prüfungsleistung an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung. Sie sind vollständig an das Seminar abgeordnete Lehrkräfte. Dabei ist grundsätzlich von einer Unterrichtsverpflichtung an einer Stammschule auszugehen, die in der Regel mindestens 4 Unterrichtsstunden umfasst. Die Unterrichtsverpflichtung an Schulen kann in entsprechendem Umfang über mehrere Jahre wahrgenommen oder ausgeglichen werden. In der Regel wird mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit durch Lehrveranstaltungen am Seminar und durch die Abnahme der Prüfungen erbracht, wobei die Seminarverpflichtung entsprechend der Regelung für die Lehrbeauftragten vorgenommen wird. Besondere Tätigkeiten und Aufgaben am Seminar werden durch den Seminarleiter bewertet. 3. Bereichsleiter Bereichsleiter haben ihr Hauptamt am Seminar. Die Regelung ihrer Arbeitszeit erfolgt nach der Regelarbeitszeit für Beamte. Ihre Arbeitszeit setzt sich wie folgt zusammen: Mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit wird durch Lehrveranstaltungen am Seminar und die Abnahme der Prüfungen erbracht, wobei die Seminarverpflichtung entsprechend der Regelung für die Lehrbeauftragten vorgenommen und auf die Arbeitszeit angerechnet wird. Deputat an der Schule (mindestens 4 Unterrichtsstunden); die Unterrichtsverpflichtung an Schulen kann in entsprechendem Umfang über mehrere Schuljahre wahrgenommen oder ausgeglichen werden. Aufgaben für die Leitung des Bereichs Aufgaben, die sich aus den Verpflichtungen des Seminars gemäß Organisationsstatut ergeben. Statt weiterer Aufgaben kann auch eine höhere Lehrverpflichtung die Gesamtarbeitszeit auffüllen. Die Übernahme besonderer Aufgaben am Seminar wird durch den Seminarleiter bewertet. 4. Seminarleiter und Ständiger Vertreter des Seminarleiters Der Leiter eines Seminars, sein Ständiger Vertreter und soweit aufgrund der besonderen Struktur des Seminars vorhanden der Leiter einer Abteilung des Seminars können neben den Leitungsgeschäften eine Lehrverpflichtung übernehmen.

7 zum Vorschriftenverzeichnis Seite 7 Der Ständige Vertreter des Seminarsleiters kann zudem an einer Schule eine Unterrichtsverpflichtung von bis zu 4 Wochenstunden wahrnehmen. III. Budget für besondere Aufgaben der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung Für besondere Aufgaben, die über den unmittelbaren Ausbildungsauftrag hinausgehen, für Betreuungsaufgaben (Lehrmittelsammlungen, EDV- und Seminarnetzbetreuung, Multimedia etc.) und die weiteren Aufgaben, die sich aus den Verpflichtungen gemäß Organisationsstatut ergeben, sowie in Einzelfällen für erhöhten Ausbildungsaufwand können insbesondere für höheren Zeitaufwand in Verbindung mit einem Ausbildungsauftrag die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung Anrechnungen in Anspruch nehmen, die diese Aufgaben abdecken. Sie richten sich nach der Zahl der Lehramtsanwärter am Stichtag 1. März und werden dem Seminar im folgenden Schuljahr zugewiesen, um den besonderen Aufgaben nachkommen zu können. Sie errechnen sich wie folgt: Staatliches Seminar für Die Regeldauer der Vorbereitungs- Didaktik und Lehrerbildung dienste beträgt 1,5 Jahre Grund- und Hauptschulen Gesamtzahl der Anwärter 0,75 Realschulen Gesamtzahl der Anwärter 0,75 Gymnasien Gesamtzahl der Referendare 0,75 Gymnasien / Gesamtzahl der Referendare 0,75 Abteilung Sonderschulen Gesamtzahl der Referendare (Vorbereitungsdienst) 0,75 Gesamtzahl der Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis (Pädagogische Schulung) 1 Gesamtzahl der Anwärter Technische Lehrer kaufmännische / hauswirtschaftliche Fachrichtung (Vorbereitungsdienst) 0,75 Gesamtzahl der Anwärter Technische Lehrer gewerbliche Fachrichtung (Pädagogische Schulung) 1 Gesamtzahl der Lehrkräfte im Aufstiegslehrgang höherer Dienst an beruflichen Schulen 1 Die so errechnete Zahl wird jeweils mit folgendem Faktor multipliziert: 100 0, , , , ,4 > 500 0, /2008 Archiv-CD-ROM K.u.U Neckar-Verlag VS-Villingen

8 Seite 8 zum Vorschriftenverzeichnis Für die Verwaltung des Praxissemesters erhalten die damit befassten Seminare ein zusätzliches Anrechnungsbudget, das sich errechnet aus der Zahl der Praktikanten im Schuljahr 0,1. Das Budget deckt die nicht für Ausbildungs- und Unterrichtsaufgaben in Anspruch genommene Arbeitszeit des grundständigen Seminarpersonals (Bereichsleiter und Fachleiter) ab. Aus dem Budget können auch weitere Anrechnungen für Lehrbeauftragte vergeben werden. Das Budget darf nicht überschritten werden. B. Die Verwaltungsvorschrift wird mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.

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