Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz)

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1 Input für die Arbeitsgruppe am Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz) RA Dr. Carsten Wendtland, Hildesheim

2 Überblick Rechtsgrundlagen der Kooperation Hintergründe des Datenschutzes Datenschutz im Sozialverwaltungsverfahren Einbeziehung freier Träger Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe Besonderer Schutz anvertrauter Daten Strafrechtliche Dimension der Geheimhaltungspflicht 2

3 Vernetzung: Beispiele für Kooperationspflichten 81 SGB VIII: Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfeträger mit anderen Sozialleistungsträgern 4 SGB VIII: Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe 18 SGB II: Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit mit Anderen Sozialleistungsträgern, zb Sozialhilfeträgern Aber auch Trägern freier Wohlfahrtspflege und privaten Akteuren Weitere Beispiele: 8 Abs 2 SGB XI (Pflege), 12 SGB IX (Reha) 3

4 Hintergründe des Datenschutzes BVerfG: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Ausprägung des allg. Persönlichkeitsrechts Art 2 Abs 1, 1 Abs 1 GG) Einfachrechtliche Grundlage: Sozialgeheimnis 35 SGB I Adressaten: Behörden Schutz vor unbefugter Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Befugt ist nur das, was in 67 ff SGB X sowie in besonderen Teilen des SGB geregelt ist Sozialdaten in 67 SGB X definiert als Einzelangaben über persönliche/sachliche Verhältnisse einer bestimmten/bestimmbaren natürlichen Person 4

5 Datenschutz im Sozialverwaltungsverfahren Zulässigkeit der Datenerhebung Richtet sich primär nach Erforderlichkeit zur Aufgabenerfüllung In erster Linie beim Betroffenen, Datenerhebung bei Dritten nur ausnahmsweise zulässig ( 67a Abs 2 SGB X) Zulässigkeit der Datenübermittlung Wichtigster Fall ( 69 Abs 1 Nr 1 SGB X): Erforderlichkeit zur Aufgabenwahrnehmung Der übermittelnden Stelle Oder der empfangenden Stelle Schranke der Verhältnismäßigkeit 5

6 Einbeziehung freier Träger Freie Träger / Private nicht unmittelbar Adressaten des Sozialdatenschutzes nach SGB X Unmittelbare Bindung nur an allgemeines Datenschutzrecht Ausnahme zb für Pflegestützpunkte in 92c Abs 7 SGB XI Im Übrigen Vertragliche Bindung an Sozialdatenschutz nach SGB X möglich Rahmenverträge Einzelverträge Allerdings nur sinngemäße Anwendung 6

7 Datenschutz im Recht der Kinder- und Jugendhilfe Spezialvorschriften in 62 ff SGB VIII Vorrangig gegenüber allgemeinen Vorschriften Diese gelten aber im Übrigen Datenerhebung ohne Mitwirkung des Betroffenen nur in Fällen des 62 Abs 3 SGB VIII (Bsp.: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) 62 Abs 4 regelt Auseinanderfallen von Betroffenem und Leistungsberechtigtem (Bsp.: Datenerhebung über Familienmitglieder) 63 Abs 2 erfordert sorgfältige Aktentrennung Datenübermittlung steht unter dem Vorbehalt der Gefährdung des Leistungserfolgs ( 64 Abs 2) 7

8 Besonderer Schutz anvertrauter Daten 65 SGB VIII: Besonderer Schutz von Daten, die im Vertrauen auf Nichtweitergabe mitgeteilt worden sind Hintergrund: Schutz des Vertrauensverhältnisses Weitergabe zulässig Mit Einwilligung (ggf konkludent) An hinzugezogene Fachkraft (dann aber ggf an Anonymisierung denken) Bei Zuständigkeitswechsel An Gericht zwecks Entscheidung über Maßnahmen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung In Situationen des rechtfertigenden Notstandes bei gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Kindes 8

9 Strafrechtliche Dimension der Geheimhaltungspflicht 203 StGB: Strafbarkeit der Offenbarung von Geheimnissen durch Angehörige eines Heilberufs, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Berater in anerkannten Beratungsstellen etc. Rechtfertigungsgründe, insbes. rechtfertigender Notstand ( 34 StGB bei gegenwärtiger nicht anders abwendbarer Gefahr für überwiegendes Rechtsgut) Dürfte in Fällen des 8a SGB VIII idr gegeben sein In besonderen Fällen (Garantenpflicht aus Vertrag oder öffentlich-rechtlicher Verpflichtung) Pflicht zur Datenweitergabe, zb in Form einer Strafanzeige 9

10 Literaturhinweise Zilkens, Martin: Datenschutz im Sozialrecht, Zeitschrift für das Fürsorgewesen (ZfF) 2008, S. 25 ff. Kunkel, Peter-Christian: Kinderschutz und Datenschutz, Nachrichten des Deutschen Vereins (NDV) 2008, S. 415 ff. Schönecker, Lydia: Datenschutz als Schutz der Vertrauensbeziehung bei Frühen Hilfen, Das Jugendamt (JAmt) 2009, S. 337 ff. 10

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