Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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- Arnim Sternberg
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1 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München Per OWA an - alle Haupt-/Mittelschulen - Staatlichen Schulämter - Regierungen Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, IV.2 5 S 7501(2011) Telefon: Name: Frau Aicher Prüfungen an Haupt-/Mittelschulen hier: Neuerungen und Hinweise im Schuljahr 2010/11 Sehr geehrte Damen und Herren, die Änderungen der Schulordnung für die Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern (Volksschulordnung - VSO) führen immer wieder zu Nachfragen, v.a. im Bereich der Prüfungen. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit: 1. Teilnahme von Schülerinnen und Schülern des M-Zugs an der Besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses Seit dem Schuljahr 2010/11 besteht für Schülerinnen und Schüler des M- Zugs die Wahlmöglichkeit entweder nach 54 VSO, oder nach 59 VSO an der Besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses teilzunehmen. Entscheiden sich ein Schüler/ eine Schülerin bzw. die Erziehungsberechtigten für die Teilnahme nach 54 VSO, werden die Noten des Zwischen- Telefon: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
2 - 2 - zeugnisses als Jahresfortgangsnoten in die Gesamtbewertung eingebracht. Ein Antrag der Erziehungsberechtigten ist hierfür notwendig. Erfolgt die Teilnahme nach 59 VSO, werden bei der Festlegung der Gesamtnoten die Jahresfortgangsnoten - wie bisher - nicht miteinbezogen. Die Entscheidung für die Teilnahmebedingungen muss vor Prüfungsbeginn erfolgen, sie wird jedoch schon zum Zeitpunkt der Anmeldung empfohlen. Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Einschränkungen dieser Wahlmöglichkeit nicht zulässig sind. 2. Aufnahme in die Mittlere-Reife-Klassen Seit dem Schuljahr 2010/11 gelten für die Aufnahme in die Mittlere Reife Klassen veränderte Bedingungen. Schüler, die den entsprechenden Notendurchschnitt von 2,66 (Jahrgangsstufe 6) bzw 2,33 (Jahrgangsstufe 7, 8 und 9) nicht erreicht haben, können seit dem Schuljahr 2010/11 eine Aufnahmeprüfung für den M-Zug ablegen. Das Staatsministerium empfiehlt, dass die Prüfungsaufgaben von einer Arbeitsgruppe auf Schulamtsebene erstellt werden. Damit soll ein einheitliches Anforderungsniveau gewährleistet werden. Die Schulämter werden gebeten, diese Arbeitsgruppen zu bilden und Termine für die Erstellung der Aufnahmeprüfungen festzulegen. Der Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung wird durch das Schulamt in Absprache mit den aufnehmenden Schulen festgelegt, die Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen müssen bis Ende April vorliegen (Klassenbildung). Die Aufnahmeprüfung findet an der aufnehmenden Schule statt und wird auch dort korrigiert. Sie erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und muss in allen Fächern abgelegt werden, in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischenzeugnis bzw. im Zeugnis über den qualifizierenden Hauptschulabschluss erzielt wurde.
3 - 3 - Im Vorgriff auf die geplante Änderung der VSO gilt für das Aufnahmeverfahren im Schuljahr 2010/11 Folgendes: Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnote und der in der Aufnahmeprüfung erzielten Note(n) 2,66 (Jahrgangstufe 6) bzw. 2,33 (Jahrgangsstufen 7,8,9) beträgt, d.h. die Aufnahme in die M- Klasse ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenverbesserung erreicht wird und mit dieser Gesamtnote dann das Aufnahmekriterium 2,66 bzw. 2,33 erfüllt ist. Beispiel: Jahrgangsstufe 6 Jahrgangsstufe 8 Zeugnisnote Aufnahmeprüfung Gesamtnote Zeugnisnote Aufnahmeprüfung Gesamtnote Deutsch 3 Note 3 3 Deutsch 3 Note 2 2 Mathematik 4 Note 3 3 Mathematik 3 Note 2 2 Englisch 2 entfällt 2 Englisch 3 Note 3 3 Aufnahmeprüfung mit 2,66 bestanden Aufnahmeprüfung mit 2,33 bestanden 3. QA im Fach Muttersprache Seit dem Schuljahr 2009/10 besteht für alle Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache die Möglichkeit, auf Antrag der Erziehungsberechtigten statt Englisch das Fach Muttersprache zu wählen. Die Lehrkräfte werden gebeten, betroffene Schülerinnen und Schüler eingehend über diese Prüfung zu informieren und zu beraten. Als Prüfungsvorbereitung können die Musterprüfung 2009, der Leistungstest 2009 und die Abschlussprüfung 2009 herangezogen werden. Die Erhebung der Teilnehmer erfolgt demnächst. Am Dienstag, dem 12. April 2011 findet der Leistungstest statt, dessen Ergebnis als Jahresfortgangsnote in die Gesamtbewertung eingebracht wird. Dieser Leistungstest soll auch zeigen, ob die Teilnahme an der Prüfung überhaupt sinnvoll ist.
4 - 4 - Die Schulen erhalten rechtzeitig vor Beginn des Leistungstests die Namen der zuständigen Korrektoren. Das Staatsministerium übermittelt den Leistungstest und auch die Abschlussprüfung eine Woche vor dem Termin über das geschützte elektronische Postfach OWA. Es wird darum gebeten, die Prüfungsaufgaben auszudrucken und den Prüflingen ausschließlich ausgedruckte Prüfungsaufgaben vorzulegen, da bei kopierten Vorlagen die Qualität der Bilder zu sehr leidet. Die Schulen schicken die Prüfungsarbeiten per Post an den Korrektor, dieser übermittelt die korrigierte Arbeit schnellstmöglich zurück an die Schule. Die Schulen werden eindringlich gebeten, den frankierten Rückumschlag nicht zu vergessen! Der Termin der Abschlussprüfung im Fach Muttersprache ist im Schuljahr 2010/11 um eine Woche vorverlegt worden und findet am Freitag, dem statt. Die Prüfung im Fach Muttersprache kann von den Schülern und Erziehungsberechtigten nach Abschluss der Prüfung eingesehen werden. Sollten die Erziehungsberechtigten Einwände gegen die Korrektur haben, schicken die Schulen die schriftlich formulierten Einwände und eine Kopie der Prüfungsarbeit an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, zu Händen Frau Abteilungsleiterin Alexandra Brumann, Schellingstraße 155, München. Frau Brumann wird eine Stellungnahme des Erstkorrektors einholen. Ob die Note verändert wird oder eine Nachkorrektur notwendig ist, entscheidet die Prüfungskommission der Schule auf Grundlage der Stellungnahme des Erstkorrektors. 4. Allgemeine Hinweise zur Korrektur der Abschlussprüfungen Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus überprüft jedes Jahr stichprobenweise die schriftlichen Arbeiten sowie das gesamte Schriftwesen aus der Abschlussprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses und aus der Abschlussprüfung zum Erwerb des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses. Eigens zum Zwecke der Nachprüfung einberufene Kommissionen aus erfahrenen Hauptschullehrkräften prüfen die angeforderten Unterlagen und halten die Ergebnisse der Überprüfung in Form eines Berichts
5 - 5 - fest. Aus gegebenem Anlass wird um Beachtung folgender Hinweise gebeten: Die Zweitkorrektur muss eine deutlich erkennbare eigenständige Korrektur der Arbeiten sein, die sorgfältig und nachvollziehbar ausgeführt werden soll. Auch die Einheitlichkeit der Korrektur innerhalb einer Schule ist nicht immer gegeben. Es wird empfohlen, dass vor Beginn der Korrektur die Korrekturhinweise des Staatministeriums besprochen und evtl. Musterlösungen angefertigt werden. Die Entscheidung darüber, wann ein Punkt gegeben wird und wann nicht, darf nicht willkürlich im Ermessen des Einzelnen liegen. Um entsprechende Absprachen und Zusammenarbeit der Korrektoren wird gebeten. 5. Interner Bereich des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Auf der Homepage des (ISB) sind im internen Bereich wichtige Hinweise zur Gestaltung der schulhausinternen Prüfungen zu finden. Der Zugang zum internen Bereich ist nicht nur für Schulleitungen, sondern auch für alle Lehrkräfte möglich. Es wird darum gebeten, die Lehrkräfte über die Zugangsdaten zu informieren: rechts oben anklicken: Intern Der Username lautet: OHSchiP Das Passwort lautet: 24MT08ak Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Peter Müller Ministerialdirigent
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