Workshop II: Betreiberverantwortung in der Lehre
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- Franziska Grosse
- vor 8 Jahren
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1 Workshop II: Betreiberverantwortung in der Lehre FM-Recht, FM-3D und Betreiberverantwortung im FM-Masterstudiengang an der Techn. Hochschule Nürnberg Henning Wündisch Rechtsanwalt Rödl & Partner Anke Klein Dipl.-Ing. (FH) Brochier Gebäudemanagement Ulrich Glauche Dipl.-Ing. (FH) Rödl & Partner Betreiberverantwortung in der Lehre
2 Agenda 1. Vorstellung des FM-Masterstudiengangs an der TH-Nürnberg Glauche 2. Dialogrunde mit den Teilnehmern alle 3. Auszüge aus Foliensatz Recht & Betreiberverantwortung im FM (2014) a) Recht im FM, Rechtslage, Unternehmer- und Betreiberpflichten Wündisch b) FM-Modell (Entwicklung) Glauche 4. FM-3D in der Lehre (2015) Klein/Glauche 5. Abschlussdiskussion alle Betreiberverantwortung in der Lehre
3 Betreiberverantwortung in der Lehre
4 Betreiberverantwortung in der Lehre
5 Betreiberverantwortung in der Lehre
6 Betreiberverantwortung in der Lehre
7 Problem der Fragmentierung ca. 20 Dozenten, davon ca. 15 Externe, entsprechende Anzahl an Skripten Die facilitären Weltbilder der Dozenten und damit deren Lehrmeinungen sind divergent. Eine inhaltliche Abstimmung zwischen den Dozenten und damit die Abstimmung der Lehrinhalte /Skripten ist schwierig. Der Studiengang ist fragmentiert; ein sichtbarer roter Faden wird vermisst. Die inhaltliche Orientierung an einem Mgt.-Modell könnte helfen. Betreiberverantwortung in der Lehre
8 2. Dialogrunde mit den Teilnehmern alle Was würden Sie besonders von einem FM-Masterstudiengang erwarten? a) Anwendung von Strategien und Methoden Erstellung von (Betreiber-/Instandhaltungs-/Energie- oder anderen) Konzepten Aufbau und Anwendung eines FM-Controllings Aufbau und Anwendung eines FM-Benchmarkings b) Planung, Erstellung und Änderung von Gebäuden Projektentwicklung, Bedarfsplanung Planung von Gebäuden und gebäudetechn. Anlagen, z.b. Auslegung von TGA c) Operatives Management im Betrieb von Gebäuden Wahrnehmung der Objektleitung für eine komplexe Immobilie Aufbau und Anwendung eines FM-Reportings Einführung eines CAFM-Systems d) Verständnis der Zusammenhänge zwischen den Disziplinen Technik, Betriebswirtschaft, Recht zwischen den Lebenszyklusphasen im FM. Betreiberverantwortung in der Lehre
9 Vorlesung im Master-/Zertifikats- Studiengang FM 2013/2014 Dipl.-Ing.(FH) Ulrich Glauche RA Henning Wündisch 15. März 2014 Recht & Betreiberverantwortung im FM 1 Recht im FM 2 FM-Modell 3 Rechtslage 4 Gefahrenlage Gebäude/Technik 5 Unternehmer- und Betreiberpflichten 6 Risikobasierter Ansatz in der Betreiberverantwortung 7 Delegation und Rückdelegation 8 Arbeitshilfen 9 Zusammenfassung und Ausblick
10 0. Vorstellungen 0.1 Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Glauche Ulrich Glauche Dipl.-Ing. (FH) Senior Associate Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Str. 100 D Nürnberg Telefon +49 (911) Telefax +49 (911) Beratung & Begutachtung Grundausbildung: Maschinenbauingenieur Rödl & Partner - verantwortlich für Facility Management Beratung und Begutachtung - Spezialgebiet Integration Technik, Organisation & Recht Forschung & Lehre Lehrbeauftragter für FM an HS Nürnberg Dozent an der IRE BS Immobilienakademie Referent bei verschiedenen öffentlichen und privaten Bildungsträgern Leiter des Richtlinienwesens GEFMA e.v. Arbeitskreise RealFM e.v. (ehem. IFMA-D) Ausschüsse von DIN e.v. und VDI e.v. Sonstiges Bundesfachtagung Betreiberverantwortung Masterplan Betreiberverantwortung FM-3D-Modell REG-IS Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 2
11 0. Vorstellungen 0.2 RA Henning Wündisch Beratung & Begutachtung Organisations- und Haftungsrecht Analyse und Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation Schwachstellenanalyse Betreiberverantwortung Verkehrssicherheitspflichten Rechtssichere Dokumentation Henning Wündisch Rechtsanwalt Associate Partner Rödl & Partner Äußere Sulzbacher Str. 100 D Nürnberg Telefon +49 (911) Telefax +49 (911) Vertragsgestaltung Erstellen und Verhandeln von Verträgen Rechtswirksame Delegation Technik- und Umweltrecht Lehrbeauftragter an der TH Nürnberg Dozent an der IRE BS Immobilienakademie Referent bei div. öff. und priv. Bildungsträgern Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 3
12 1. Recht im FM
13 1. Recht im FM 1.1 Anwendungsbereich GEFMA 300 Facility Management Recht (FM-Recht) gibt es in der klassischen Rechtswissenschaft als klar umgrenztes Rechtsgebiet bisher nicht. Der Begriff FM-Recht bildet sich in der Praxis aktuell heraus und beschreibt grundsätzlich alle rechtlichen Fragestellungen, die im Handlungsrahmen des Facility Managements entstehen. Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre sachgerechte Anwendung bei der Aufgabenerfüllung im FM sind allerdings erforderlich, um die Kernziele des FM- Leistungsspektrums so optimal wie möglich zu unterstützen. Unterstützen ist eine wichtige Grundüberzeugung, die auch den Umgang mit Gesetzen und Regelwerken im FM prägen sollte. Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 5
14 1. Recht im FM 1.1 Anwendungsbereich GEFMA 300 Dabei sind immobiliennahe Rechtsgebiete wie das Bau- und Architektenrecht ebenso zu nennen, wie das Gewerbe- und Wohnraummietrecht sowie das Umweltund Technikrecht. Aber auch FMbezogene Besonderheiten des allgemeinen Vertragsrechts, des Organisations- und Haftungsrechts oder des Vergaberechts spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. [fortgesetzt] Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 6
15 1. Recht im FM 1.2 Aufgabe und Grundverständnis GEFMA 300 Im Facility Management und bei der Erbringung von Facility Services steht die gebäudebezogene Leistung im Mittelpunkt. Eine technische Anlage muss funktionieren, ein Verkehrsweg im Winter soll geräumt und eine Arbeitsstätte eine verträgliche Umgebung für die Mitarbeiter sein. Meist handelt es sich dabei um Leistungen (Sekundärprozesse), die ihrerseits die Erbringung von Leistungen (Hauptprozessen) des Kunden unterstützen. Die Aufgabe des FM-Rechts ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen in ihrer Anwendung und Umsetzung für die betriebliche Praxis handhabbarer zu machen. Es soll eine Brückenfunktion wahrnehme zwischen den abstrakt-generellen juristischen Gesetzen und Regelwerken sowie dem praktischen Alltag der im FM tätigen Menschen Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 7
16 1. Recht im FM 1.3 Die Bedeutung des Lebenszyklus im FM-Recht Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 8
17 3. Rechtslage
18 3. Rechtslage 3.1 Systematik der Regelsetzung in Deutschland 3.2 Umfang und Veränderung des Regelwerks EU Bund Länder Städte & Gemeinden Unfallversicherungsträger Genehmigungsbehörden beauftragt RL ermächtigt Verordnungen & Richtlinien Gesetze & Verordnungen Gesetze & Verordnungen Verordnungen & Satzungen Bescheide & Auflagen UVVen BGI, BGG, BGR VO Begriffe Pflichten mit Adressaten Tätigkeiten mit Mindest-Befähigungen und Fristen Dokumentation, Nachweise behördliche Aufsicht Sanktionen Anzahl Änderungen p.a. Bund ca ca % Länder 16 x ca Staatliche Ausschüsse DIN, DVGW, VDE, VDI AMEV, GEFMA, gif, VDMA Techn. Regeln staatl. Aussch. Normen, Richtlinien Richtlinien Empfehlungen DIN ca ca % VDI ca Sonst ca Regelsetzer Schadensversicherer VdS-Richtlinien Vers.klauseln Regelwerke Bestimmungen Gesamt: >> ca. 25% davon FM-relevant: ca Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 11
19 5. Unternehmer- und Betreiberpflichten
20 5. Unternehmer- und Betreiberpflichten 5.1 Masterplan Unternehmer- und Betreiberverantwortung Input: Datenquelle Regelwerke Handlungsstrang Unternehmerpflichten Prozessschritte in P-D-C-A Input: Datenquelle REG-IS Kernbereich Erläuterungen GEFMA- Richtlinien u. -verzeichnisse Handlungsstrang Betreiberpflichten Download: Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 17
21 5. Unternehmer- und Betreiberpflichten 5.2 Strukturierung (im Lz. nach GEFMA 100/200) Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 18
22 5. Unternehmer- und Betreiberpflichten 5.2 Strukturierung (nach Aufgabenfeldern) Unternehmerpflichten ( Unternehmer, objekt- und lebenszyklusübergreifend) Allgemeine Unternehmerpflichten Sozialen Arbeitsschutz wahrnehmen (Technischen) Arbeitsschutz wahrnehmen Geeignete betriebliche Organisation Gefährdungsbeurteilungen An-, Ein-, Unterweisungen Geeignete Arbeitsmittel Pers. Schutzausrüstung (PSA) Geeignete Maßnahmen Aufgabendelegation an geeignete Beschäftigte Betriebsärztlichen Dienst bereitstellen Betreiberpflichten ( Betreiber, objektspez. und nur in LzPh. 6) Objektbetrieb managen Bestimmungsgemäßer Betrieb Baul. & Techn. Brandschutz Sicherer Anlagenbetrieb Verkehrs- & Standsicherheit Bestimmungsgemäße Ver- & Entsorgung Reinigung & Pflege Unternehmensleitung Organisationspflichten Aufbauorganisation... festlegen geeignete... einsetzen Führungskräfte Betriebsbeauftrag... bestellen te / Koordinatoren Gefährdungs-... veranlassen beurteilung gesetzliche... sicherstellen Prüfungen geeignete Beschäftigte /DL... auswählen Ablauforga./... festlegen Arbeitsabläufe An-/Ein-/Unterweisungen... veranlassen geeignete... auswählen (Arbeits-) Mittel Führungskräfte Führungspflichten Aufsicht... durchführen... organisieren... einsetzen Durchführungs -pflichten... überwachen... einhalten... erteilen... befolgen... bereitstellen... benutzen sonstige Pflichten Beschäftigte Aufsicht Aufsicht Spezielle Pflichten Aufgaben wahrnehmen... prüfen... Beauftragte Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 19
23 5. Unternehmer- und Betreiberpflichten 5.3 Betreiberpflicht: Prüfung prüfpflichtiger Anlagen Arbeitsmittel i.s. BetrSichV Abschnitt 2 Leitern und Tritte Hubarbeitsbühnen Winden, Hub- und Zuggeräte Werkzeuge ortsveränderl. el. Betriebsmittel Schweißgeräte PSA, etc. überwachungsbedürftige Anlagen i.s. BetrSichV Abschnitt 3 Schnittmenge Arbeitsmittel / Sonstiges: Pkw Sonstiges Turn- und Sportgeräte Bäume etc. Schnittmenge Arbeitsmittel / TGA: Krananlagen Hebebühnen Stetigförderer Presscontainer etc. Schnittmenge überwachbed. Anlagen / TGA: Aufzugsanlagen Fassadenbefahranlagen Druckbehälter / Druckgeräte etc. Schnittmenge Arbeitsmittel / Baukonstruktion: Regalanlagen etc. Technische Anlagen (TGA) und ihre Bestandteile Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Wärmeversorgungsanlagen Lufttechnische Anlagen Starkstromanlagen Fernmelde- und informationstechnische Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Anlagen Gebäudeautomation Spezielle Beispiele: Grundstücksentwässerungsanlagen Trinkwasserversorgungsanlagen (nach TrinkwV) Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel VAwS-Anlagen (nach WHG) Bauliche Anlagen und ihre Bestandteile Brandschutztüren und -tore inkl. Feststellanlagen Rauchschutztüren inkl. Feststellanlagen Kraftbetätigte Türen und Tore RWA-Anlagen Tragende Bauteile (Tragwerk/Standsicherheit) Geländer und Brüstungen Flucht- und Rettungswege sowie -pläne Verkehrsflächen außen (Winterdienst) Spiel- und Sportplätze etc. Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 21
24 5. Unternehmer- und Betreiberpflichten Masterplan mit Anwendungsbeispielen (2013) Download: Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 22
25 2. FM-Modell
26 2. FM-Modell 2.1 Bisherige Modelle für GM, FM, QM Seit Beginn der fachlichen und wissenschaftlichen Arbeit mit FM und der Beschreibung von Gebäude- und Facility Management in Deutschland in den 1990er Jahren war es stets ein Anliegen, die komplexen Sachverhalte und Wechselwirkungen in stark vereinfachter Form bildlich darzustellen. Ein Modell, als eine auf das Substanzielle reduzierte Darstellung, soll dabei den Blick auf das Wesentliche lenken. DIN (2000) DIN EN ISO 9000 ( ) GEFMA (2004) DIFMA (ca. 2002) Hochschule St. Gallen (2002) DIN EN (2007) Wädenswil (ca. 2008) Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 24
27 2. FM-Modell 2.1 Bisherige Modelle für GM, FM, QM Bisher bekannte Modelle für Gebäude-, Facility- und Qualitätsmanagement sind (in chronologischer Reihenfolge) in nachstehender Gegenüberstellung genannt. Den bisherigen Modellen ist es gemeinsam, dass es sich um zweidimensionale Abbildungen handelt, die jeweils nur Teilaspekte darzustellen vermögen. Publikation: DIN Gebäudemanagement; Begriffe und Leistungen DIN EN ISO 9000 Qualitätsmanageme ntsysteme; Grundlagen und Begriffe GEFMA Facility Management; Grundlagen GEFMA Facility Management; Leistungsspektrum DIN EN Facility Management; Teil 1: Begriffe FM-3D Prozess- u. Datenmodell Facility Management veröffentlicht: Bild: Bilduntertitel: Leistungsbereiche des Gebäudemanagements Darstellung eines prozessorientierten QMS Allgemeines Prozessmodell für FM Lebenszyklusphasen mit FM-Hauptprozessen FM-Modell FM-3D Lebenszyklus: nein nein nein ja nein ja Prozessverlauf: (Wertschöpfungskette) nein ja ja nein nein ja Beteiligte Parteien: keine 2 2 keine 2 4 Handlungsebenen: keine 2 2 keine 3 5 Datenmodell: nein nein nein nein nein ja Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 25
28 2. FM-Modell 2.2 Anforderungen an eine Weiterentwicklung Eine Weiterentwicklung der bisherigen Modelle sollte idealerweise folgende Elemente enthalten: Lebenszyklus im FM Der Lebenszyklus ist unverzichtbar für das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Planung, Errichtung und Betrieb sowie für die Nachhaltigkeit. (FM-) Prozessverlauf Der (FM-) Prozess wird als die wertschöpfende Aktivität im FM angesehen. Sein Ergebnis schafft unmittelbaren (Kunden-) Nutzen. Beteiligte Parteien FM funktioniert arbeitsteilig und interaktiv. In einigen Modellen werden Wechselwirkungen zwischen zwei beteiligten Parteien dargestellt, z. B. zwischen Anbieter und Kunde. In Hinblick auf die Betreiberverantwortung müssen aber auch Gesetzgeber und Behörden einbezogen werden. Handlungsebenen Im Vergleich zu bisherigen Modellen sollen entsprechend den beteiligten Parteien auch zusätzliche Ebenen dargestellt werden. Datenmodell Das Modell soll sich derart konkretisieren und umsetzen lassen, dass z. B. auch eine Verwaltung von FM-Daten und -Dokumenten nach einer aus dem Modell abgeleiteten Struktur sinnvoll möglich ist. Ulrich Glauche, Henning Wündisch Recht & Betreiberverantwortung im FM 2014 Seite 26
29 Workshop II Bundesfachtagung BetrV 24. März 2015 Präsentation FM-3D in der Lehre (2015) im Masterstudiengang FM der Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon- Ohm Ein Prozess Nicht abstrakt eindeutig Von Anfang bis Ende FM-3D durchgängig G E B Ä U D E T E C H N I K A U S L E I D E N S C H A F T Seite 1
30 Referentenportrait Anke Klein Dipl.-Ing.(FH) Versorgungstechnik Prokuristin Brochier Gebäudemanagement GmbH Schüblerstraße 8 in Nürnberg Kontakt: anke.klein@a-brochier.de 1993 bis 1998 Studium der Versorgungstechnik an der Fachhochschule Nürnberg Georg-Simon-Ohm; 09/97 bis 02/98 Diplomarbeit bei Brochier Entwicklung einer Ablaufstruktur für den Gesamtzyklus eines Projektes des Technischen Gebäudemanagements ; Auszeichnung der Arbeit mit dem GEFMA Förderpreis 1998; seit 1999 Dozentin bei Verbund IQ für den FM- Master Studiengang der THN GSO für das Modul Gebäudemanagement und das Praxismodul Instandhaltungsmanagement; Seite 2
31 Bachelorarbeit Florian Körner Seite 3
32 Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell Farblegende: Normative Ebene und Daten Regelsetzung, Gesetz- & Normgebung Normative Bestimmungen Behörden-Ebene und Daten Genehmigung & Erlaubnis Auflagen, Nebenbestimmungen Behördliche Aufsicht Anordnungen, Sanktionen Nutzer - / Kunden-Ebene und Daten Bedarfsplanung & Auftragsvergaben Nutzeranforderungen, LVs, Verträge Nutzung & Aufsicht Rückmeldung Strategische & taktische Ebene u. Daten (Facility Management) Planung & Steuerung (Plan) Überwachung (Check) & Korrektur (Act) Operative Ebene und Daten (Facility Services) Aus-/Durchführung (Do) Nachweis-Dokumentation Seite 4
33 Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: LzPh. 1 Quelle: Bachelorarbeit Florian Körner LPH 1 HOAI inkl. Bedarfsplanung (Besondere Leistung) Ergebnis (Output) aus LzPh. 1 wird Input in LzPh. 2 Seite 5
34 Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: LzPh. 2 aus LzPh. 1 (LPH 1 HOAI, DIN 18205) 1 Umlauf je Planungsphase nach HOAI: LPH 2 Vorplanung LPH 3 Entwurfsplanung LPH 4 Genehmigungsplanung LPH 5 Ausführungsplanung sowie: LPH 6 Vorbereitung der Vergabe LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe Ergebnisse (Output) aus LzPh. 2: Bauantrag (LPH 4 HOAI), führt zur Baugenehmigung, Ausführungsplanung (LPH 5 HOAI), beauftragte Errichterfirmen (LPH 6-7 HOAI) werden Input in LzPh. 3 LzPh. 2 Planung LPH 2-5 HOAI LPH 6-7 HOAI Seite 6
35 Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: LzPh. 3 aus der Baugenehmigung aus LzPh. 2 (LPH 5-7 HOAI) LPH 8 HOAI nach VDI/DVGW 6023: vor der Befüllung /Inbetriebnahme Seite 7
36 Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: LzPh. 6 Anzeige an Behörde bei Grenzwertüberschreitung ( 16 Abs. 1 TrinkwV) Quelle: DVGW W551 Seite 8
37 Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: Plakat Seite 9
38 Trinkwasserhygiene im FM-3D-Modell: Ausblick Das FM-3D-Modell wird Verwendung finden: zur Weiterentwicklung von GEFMA und -2, zur Weiterentwicklung von FM- Excellence (2.0), für die Lehre, Aus- und Weiterbildung, als Datenmodell für die Standardisierung von Schnittstellen zwischen IT- Systemen im FM (CAFM-Connect 2.0), als Argumentationshilfe gegen das Hausmeister-Image. Fundstellen: downloads.aspx (Wiki, im Aufbau) Seite 10
39 V I E L E N D A N K F Ü R I H R E A U F M E R K S A M K E I T Ein Prozess Nicht abstrakt eindeutig Von Anfang bis Ende FM-3D durchgängig Seite 11
Gemeinsam erfolgreich
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