Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema
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- Hansl Lenz
- vor 8 Jahren
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1 Pro Senectute Kanton Zürich / Legateveranstaltung 2010 Nachlass, Testament und Legate Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema
2 Einleitung Der Kranke tut sich keinen Gefallen, der den Arzt als Erben einsetzt. Publilius Syrus, Sentenzen M24 Folie 2
3 Agenda I. Grundzüge des Erbrechts 1. Gesetzliche Erbfolge 2. Pflichtteilsrecht 3. Der Einfluss des Güterrechts II. Testament, Erbvertrag und Legat III. Stolpersteine Folie 3
4 1. Gesetzliche Erbfolge Grundzüge: Stammesordnung Die nähere Parentel schliesst die entferntere aus Repräsentationsrecht Gesetzliche Erbberufung: Ehegatte/Nachkommen Ehegatte/Eltern Ehegatte/Geschwister Folie 4
5 1. Gesetzliche Erbfolge Beispiele Der Erblasser hinterlässt einen Ehegatten und Nachkommen 1/2 Ehegatte 1/2 Nachkommen Der Verstorbene war verwitwet oder geschieden und hinterlässt 3 Kinder 1/3 1. Kind 1/3 3. Kind 1/3 2. Kind Folie 5
6 1. Gesetzliche Erbfolge Beispiele Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Eltern 3/4 Ehegatte 1/4 Eltern Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Geschwister 3/4 Ehegatte 1/4 Geschwister Folie 6
7 2. Pflichtteilsrecht Begriffe: Pflichtteilsrecht Verfügbare Quote Im Einzelnen: Ehegatte/Nachkommen Ehegatte/Eltern Ehegatte/Geschwister Folie 7
8 2. Pflichtteilsrecht - Beispiele Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Nachkommen 1/4 Ehegatte 3/8 3/8 Nachkommen frei verfügbare Quote Der Verstorbene war verwitwet oder geschieden und hinterlässt 3 Kinder 1/4 1. Kind 1/4 3. Kind 1/4 2. Kind 1/4 frei verfügbare Quote Folie 8
9 2. Pflichtteilsrecht - Beispiele Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Eltern 3/8 Ehegatte 1/8 Eltern 4/8 frei verfügbare Quote Der Verstorbene hinterlässt einen Ehegatten und Geschwister 3/8 Ehegatte 5/8 frei verfügbare Quote Folie 9
10 3. Der Einfluss des Güterrechts Errungenschaftsbeteiligung Frau 40'000.- Mann Errungenschaft 20' '000.- Möglichkeit: Zuweisung der Errungenschaft durch Ehevertrag (bei gemeinsamen Nachkommen) Folie 10
11 3. Der Einfluss des Güterrechts Allgemeine Gütergemeinschaft 40' ' ' ' /16 = Pflichtteil der Nachkommen (auch bei Patchwork-Situationen) Bei kinderlosen Ehen kann das gesamte Vermögen dem überlebenden Ehegatten zugewendet werden. Folie 11
12 3. Der Einfluss des Güterrechts Gütertrennung das Ei des Kolumbus? kann zu unbilligen Ergebnissen führen evtl. sinnvoll, wenn im fortgeschrittenen Alter nochmals geheiratet wird das Vermögen aber nicht mehr verändert werden soll Kombination mit Erbverzichtsvertrag Folie 12
13 II. Testament und Erbvertrag 1. Unterschied -Testament -Erbvertrag 2. Formvorschriften -Testament -Erbvertrag - frei widerrufbar - vertragliche Bindung - eigenhändig oder Notar - nur Notar 3. Die häufigsten Fehler bei Testamenten Formelle Mängel: Materielle Mängel: - fehlende Unterschrift (nach dem Text!) - maschinengeschriebener Text - unklare oder unmögliche Formulierung - Pflichtteilsverletzungen Folie 13
14 4. Das Legat im Besonderen Vermächtnis = Legat Verfügung über einen bestimmten Vermögensteil (z.b. Gemälde, Silberbesteck oder auch CHF ) Vermächtnis einer Erbquote möglich Vermächtnis oder Teilungsregel? Wortlaut beachten! Folie 14
15 4. Das Legat im Besonderen Vermächtnis = Legat Vermächtnisnehmer kann natürliche oder juristische Person (z.b. Stiftung) sein Vermächtnisnehmer ist nicht automatisch Erbe Ein Erbe kann aber zusätzlich Vermächtnisnehmer sein. Folie 15
16 4. Das Legat im Besonderen Spezialfälle I: Vorausvermächtnis Erblasser wendet einem gesetzlichen oder eingesetzten Erben zusätzlich ein Vermächtnis zu. Vorausvermächtnisnehmer = Erbe und Vermächtnisnehmer. Folie 16
17 4. Das Legat im Besonderen Spezialfälle II: Nachvermächtnis Erblasser kann Vermächtnisnehmer Gegenstand zuwenden mit Verpflichtung, Gegenstand an einen Nachvermächtnisnehmer herauszugeben bestimmter oder bestimmbarer Zeitpunkt der Herausgabe Folie 17
18 III. Stolpersteine 1. Das Erbrecht der Geschwister Geschwister sind gesetzliche Erben. Sie sind aber nicht pflichtteilgeschützt. 2. Das Zufallsprinzip Kinderlose Ehegatten: Eventuell erbt eine Seite alles. 3. Erbvorbezüge Geld nicht zu verzinsen / Land: Wert bei Todestag 4. Die Demenzklausel Aufhebung der Maximalbegünstigung 5. Die Bindung des Erbvertrags Wo Bindung / Wo Freiheit? 6. Die Teileröffnung des Erbvertrags Der zweite Teil wird erst nach dem Tod des zweiten Teils eröffnet. 7. Weisungen für den Todesfall Sofortmassnahmen Folie 18
19 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wenn Sie mehr wissen möchten: Kontakt: Dr. Benno Studer Fürsprecher und Notar Fachanwalt SAV Erbrecht Studer Anwälte und Notare Laufenburg, Möhlin, Frick Bestseller Bestellung beim Beobachter Verlag ( oder in jeder Buchhandlung. Folie 19
20 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wenn Sie mehr wissen möchten: Jede Schrift und die Sammelmappe kann - solange Vorrat - für Fr zuzüglich Porto/Verpackung unter Tel oder bestellt werden. Folie 20
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