Allgemeine Sicherheitsunterweisung Dezember Annette Nienhaus Sicherheit und Umweltschutz D5 Stand

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1 Allgemeine Sicherheitsunterweisung Dezember 2004 Annette Nienhaus D5 Stand

2 Inhalt Rechtliche Grundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Allgemeine Sicherheitsregeln bei DESY Spezifische Gefährdungen und Sicherheitsregeln Notfallvorsorge und Erste Hilfe Arbeitsmedizinische Vorsorge

3 Rechtliche Grundlagen

4 Grundpflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen in den Arbeitsbereichen der Beschäftigten zu ermitteln, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zum Schutz der Beschäftigten zu treffen, eine dem Betrieb angepasste geeignete Arbeitsorganisation sowie notwendige Mittel bereitzustellen, notwendige Anweisungen an die Beschäftigten zu erteilen und diese zu überwachen, Einrichtungen stillzulegen, wenn Personen gefährdet sind.

5 Grundpflichten der Beschäftigten Die Beschäftigten haben alle Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen, müssen Weisungen des Unternehmers zum Zweck der Unfallverhütung befolgen, dürfen sicherheitswidrige Weisungen (z.b. Verwendung von Werkzeugen mit beschädigter Elektroleitung) nicht befolgen.

6 Grundpflichten der Beschäftigten Sie sind verpflichtet, alle Ihnen zur Verfügung gestellten Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß zu verwenden. notwendige Persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß anzuwenden.

7 Was machen Sie, wenn Sie einen sicherheitstechnischen Mangel feststellen? Melden Sie den Mangel unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder wenden Sie sich an D5. Das Gleiche gilt für Unfälle, Beinaheunfälle, Schäden oder Gefahren. Defekte Schleifscheibe Sie haben die Pflicht, festgestellte Mängel eigenständig zu beseitigen, soweit es zu Ihren Aufgaben gehört und Sie über die notwendige Befähigung (z.b. Ausbildung, Unterweisung) verfügen.

8 Allgemeine Sicherheitsregeln bei DESY Die Höchstgeschwindigkeit auf dem DESY-Gelände beträgt 30 km/h Die Aufnahme von Arbeiten unter Alkoholeinfluss und der Genuss von alkoholischen Getränken während der Arbeit sind verboten!

9 Allgemeine Sicherheitsregeln bei DESY Der Transport von Gefahrstoffen auf öffentlichen Straßen unterliegt dem Gefahrstoffrecht und erfordert spezielle Sicherheitsvorkehrungen. Ansprechpartner: D5

10 Allgemeine Sicherheitsregeln bei DESY Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung Gefahrenkennzeichnungen und Zutrittsverbote sind zu beachten. Arbeiten in gruppenfremden Bereichen dürfen nur nach Abstimmung zwischen den betroffenen Gruppen ausgeführt werden.

11 Koordination von Arbeiten Bei gleichzeitigen Arbeiten mehrerer Gruppen in einem Bereich sind die Arbeiten zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen zu koordinieren (Verantwortlichen bzw. Koordinator benennen). Arbeiten in Räumen oder Anlagen anderer Gruppen sind vor ihrem Beginn bei der Verantwortlichen Person bzw. einem von ihr benannten Verantwortlichen anzumelden. Der Koordinator bzw. die benannten Verantwortlichen legen ggf. individuelle Schutzmaßnahmen für die Arbeiten fest.

12 Vermeidung von Gefährdungen Vermeiden Sie jegliche Gefährdung Ihrer eigenen Person sowie von anderen Personen! Mustermann BETRIEBSANWEISUNG NR.:MA 2 Version 2 1. Anwendungsbereich Betrieb eines C-Bogen-Röntgengerätes im Keller (Archiv) für Entwicklungs-zwecke. Das Gerät darf nur im Bereich rechts neben dem Fahrstuhl (abgeschirmte Zelle) betrieben werden. Gefahr durch ionisierende Strahlung. 2. Gefahren für Mensch und Umwelt BETRIEBSANWEISUNG Mustermann NR.: GS 20 Gemäß 20 GeffStoffV Arbeitsbereich: Gefahrstofflager; Materiallager Arbeitsplatz / Tätigkeit: Reinigen von Oberflächen 1. Gefahrstoffbezeichnung Lösemittel für Reinigungszwecke (Z.B.: Aceton, IBS-Spezialreiniger EL/Extra, EFDEZELL-Reiniger, EFD-Universalverdünnung, Brennspiritus/Ethanol, Reinigungsbenzin, Petroleum, Isopropanol, Loctite Activator 7649, n-butylacetat, Diamant-Nitro-Verdünner, Terpentinersatz, Lackverdünner, Freiotherm Verdünnung) 2. Gefahren für Mensch und Umwelt F Xn Produkt ist leicht entzündlich. Produkt verursacht Augenreizungen und kann die Haut entfetten und austrocknen. Kann sich beim Umfüllen elektrostatisch aufladen. Leichtentzündlich Gesundheitsschädlich 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Haut- und Augenkontakt vermeiden. Bei längerem Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen. Bei Spritzgefahr Schutzbrille tragen. Nicht essen, trinken oder rauchen. Von Zündquellen fernhalten. Dämpfe nicht einatmen, für Frischluftzufuhr sorgen. Getränkte Kleidung wechseln. Behälter bei Nicht-Gebrauch dicht verschlossen halten. Nur in geeignete Sicherheitskannen /-behälter abfüllen. Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich waschen. Hautschutzplan beachten. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 4. Verhalten im Gefahrfall Geeignete Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, CO2 (Kohlendioxid) nicht mit Wasservollstrahl löschen!!! Nach Verschütten oder Auslaufen mit flüssigkeitsbindendem Material (Bindevlies, Chemikalienbinder) aufnehmen. Bei großen Mengen Gullideckel abdichten. 5. Erste Hilfe Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Ggf. Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife spülen. Bei Reizung der Haut Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen. Ggf. Arzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen. NOTRUF: oder Beachten 6. Sachgerechte Entsorgung EAK: Gebrauchte Lösemittel in die entsprechend gekennzeichneten Entsorgungsbehälter im Gefahrstofflager füllen. Datum Unterschrift 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Die Benutzung des C-Bogens ist nur den dafür berechtigten, namentlich bekannten Personen gestattet. Zutritt für Jugendliche unter 18 Jahren und Schwangere ist strengstens verboten. Die zugangsberechtigten Personen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit im Kontrollbereich nach 37 Röntgenverordnung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, daß aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen diese Tätigkeit bestehen. Die Untersuchung werden vom Betriebsarzt durchgeführt. Zusätzlich müssen die o.g. Personen eine Strahlenschutzbelehrung sowie eine Einweisung am mobilen Röntgengerät nachweisen, die jährlich aufzufrischen sind. Die Belehrung führt der Strahlenschutzbeauftragte durch. Der C-Bogen darf von den berechtigten Personen nur betrieben werden, wenn einer der Strahlenschutzbeauftragten im Hause ist. Die Namen sind dem Aushang im Bereich des C-Bogens zu entnehmen. Der C-Bogen ist nur mit einem speziellen Schlüsselschalter in Betrieb zu nehmen. Der Schlüssel befindet sich in der Obhut der Softwareentwicklungsabteilung (Sekretariat), ebenso wie der Schlüssel für die Zugangstür und die Strahlendosimeter. Eine Ausgabe ist nur an namentlich zugangsberechtigte Personen gestattet und muß jedesmal genau protokolliert und mit Unterschrift versehen werden (siehe Anlagenbuch, welches sich im Sekretariat der Softwareentwicklung befindet). Vor dem Benutzen des C-Bogens ist zu überprüfen, ob sich weitere Personen im Bereich zwischen C- Bogen und hinterer Stahltür (bei Arbeitsplätzen SPS) aufhalten. Diese müssen die Räumlichkeiten vor Inbetriebnahme des C-Bogens verlassen, wenn sie nicht zum autorisierten Personenkreis (Liste im Sekretariat Softwareentwicklung Autorisierung durch den Strahlenschutzbeauftragten) gehören. Vor der Benutzung des C-Bogens ist beim Eintritt in den Raum das Schild Röntgen Kein Zutritt (siehe Abbildung rechts) gut sichtbar an der Außenseite der Tür (Gangseite) anzubringen und die Tür zuzuziehen. Vor Inbetriebnahme des C-Bogens müssen die berechtigten Personen das mit ihrem Namen versehene Strahlendosimeter anstecken. Dieses ist am Körper und somit unter der Strahlenschutzschürze zu tragen (auf korrekte Anbringung und Orientierung ist zu achten). Röntgen Kein Zutritt für Unbefugte Jeder Berechtigte muß eine Strahlenschürze tragen, von denen 4 Stück vorhanden sind. Sollten mehr Berechtigte teilnehmen, so ist dies nur abwechselnd möglich. Bei jeder Tätigkeit sind die A s zu berücksichtigen, um die Strahlenbelastung auf ein Minimum zu reduzieren: Abstand, Aufenthaltszeit, Abschirmung. Sofern sich weitere als die namentlich festgelegten Personen im Kontrollbereich aufhalten, wenn der C- Bogen in Betrieb ist, so müssen diese ein Stabdosimeter benutzen und die jeweiligen Dosiswerte im Anlagenbuch (Sekretariat Softwareentwicklung) festhalten (Name, Datum, Dosis, Unterschrift). Diese Vorgehensweise ist nur nach Rücksprache mit dem Strahlenschutzbeauftragten möglich. ZEITtt.MM. jjjj Sie hierzu auch die Betriebsanweisungen.

13 Sicherheitskennzeichen Es gibt folgende Arten von Sicherheitskennzeichen: Gebotszeichen Verbotszeichen Warnzeichen Rettungszeichen Brandschutzzeichen

14 DD55 Die wichtigsten Gebotszeichen bei DESY Schutzhelm benutzen Fußschutz benutzen Gehörschutz benutzen Handschutz benutzen Augenschutz benutzen

15 Sicherheitsregeln in den HERA-Hallen Der Zutritt zu den vier HERA-Hallen und dem HERA-Tunnel ist nur nach Einweisung in die speziellen Gefährdungen in den Hallen und im Tunnel und mit einer HERA-Zugangskarte erlaubt. Im Hallenbereich (gekennzeichnete Bereiche) besteht Helmpflicht In den Hallen und im Tunnel ist das Rauchen verboten Der Betrieb mit brennbaren Gasen wird durch Schilder angezeigt Achtung! Brennbare Gase! Caution! Flammable Gases!

16 Not-Aus-Taster Anlagen und Einrichtungen mit erhöhtem Gefährdungspotential sind mit Not-Aus-Tastern ausgerüstet, die die Einrichtung im Gefahrfall stillsetzen. Der Umfang der Abschaltung soll aus dem Not-Aus-Taster ersichtlich sein.

17 Spezifische Gefährdungen und Sicherheitsregeln

18 - Elektromagnetische Felder - Laser - Sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln - Gefahrstoffe -Gase

19 Elektromagnetische Strahlung In den Arbeitsbereichen bei DESY können Sie mit elektromagnetischen Feldern durch starke Magnete, Energieversorgungsanlagen oder Hochfrequenzeinrichtungen konfrontiert werden. Die Bereiche, in denen mit solchen Feldern gerechnet werden muss, sind durch folgende Zeichen gekennzeichnet: Warnung vor elektromagnetischem Feld Warnung vor magnetischem Feld

20 Elektromagnetische Strahlung Verbot für Personen mit Herzschrittmacher Verbot für Personen mit Implantaten aus Metall Personen mit Herzschrittmachern oder Metallimplantaten sind besonderen Gefährdungen ausgesetzt. Diesen ist der Zutritt zu diesen Bereichen verboten!

21 Auswirkungen magnetischer Felder Warnung vor magnetischem Feld

22 Auswirkungen magnetischer Felder In Bereichen mit magnetischen Feldern ist mit erhöhter Gefährdung beim Umgang mit magnetischen Gegenständen zu rechnen:

23 Auswirkungen magnetischer Felder

24 Laser In so gekennzeichneten Bereichen besteht Gefahr durch Laserstrahlung. Warnung vor Laserstrahlung Bei DESY wurden Laserschutzbeauftragte für die sichere Handhabung von Lasern benannt, die auch für detaillierte Auskünfte zur Verfügung stehen.

25 Arbeitsmittel Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden.

26 - Erfaßt werden an Kleidung und Haaren durch offenen Antrieb; Schleifscheibe oder herum schleuderndes Werkstück; - Getroffen werden durch herumschleuderndes Werkstück oder wegfliegende Teile oder - Beim Umgang mit Kühlschmierstoffen sind Hautschäden und Allergien möglich. - Antriebe vor Einschalten der Maschine verdecken; - Werkstücke festspannen bzw. am Anschlag anlegen; - Werkstückwechsel nur bei Stilstand; Pullover und Kittel sind nicht geeignet; - Krawatten, Schals, Armbanduhren, Hand- und Armschmuck sind unzulässig; besondere Betriebsanweisung (gem. GefStoffV) beachten! - Kühlflüssigkeiten so führen, daß Umgebung nicht benetzt wird, erforderlichenfalls Abweiser - Bei Bruch oder Festsetzen des Schleifscheibe sowie bei herumschleudernden Teilen Maschine sofort stillsetzen und Störung im Stillstand beseitigen. - Maschine abschalten; - Verletzten bergen, - Erste Hilfe leisten (Blutungen stillen, abgerissene Gliedmaßen in Plastbeutel mitgeben, - Späne nach Abschluß jeder Schleifarbeit in Spänesammelbehälter; - Maschine zum Arbeitsende reinigen; - Mängel an der Maschine den Aufsichtsführenden mitteilen; - Instandsetzungsarbeiten nur durch hiermit beauftragte Personen. Gesundheitliche Folgen: Verletzung, Erkrankung D 5 Benutzung von Arbeitsmitteln Beauftragung Arbeiten an Schleifmaschinen jeder Größe Abfälle; - Schnittverletzungen durch Späne; - Späne nur mit Spänehaken oder Besen entfernen; - Enganliegende Kleidung tragen (Ärmel mit Bündchen oder nach innen aufkrempeln), - Handschuhe dürfen bei Bohrarbeiten nicht getragen werden; - Gesundheitsschädliche Stäube (Asbest, Quarz) an der Entstehungsstelle absaugen, benutzen. - Keine Teile aus Aluminium schleifen! Brüche ruhigstellen); - Unfall melden. Beschäftigte dürfen Arbeitsmittel nur benutzen, wenn sie von ihrem Vorgesetzten beauftragt sind und Arbeiten mit diesem Arbeitsmittel selbständig sicher durchführen können oder nach vorheriger Unterweisung unter Aufsicht einer mit den Arbeiten vertrauten Person stehen.

27 Vor dem Benutzen ist eine Sicht- und Funktionskontrolle durchzuführen! Arbeitsmittel müssen einen betriebssicheren Zustand aufweisen und frei von Beschädigungen sein. Schutzeinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen und Not-Befehlseinrichtungen müssen immer funktionsfähig sein. Beschäftigte, die Arbeitsmittel benutzen, dürfen sich und andere nicht gefährden.

28 Benutzung von Arbeitsmitteln Arbeitsmittel, die sicherheitstechnische Mängel aufweisen, dürfen nicht mehr benutzt werden bzw. müssen abgeschaltet werden und sind dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden. Schadhafte Arbeitsmittel austauschen oder instandsetzen (lassen).

29 Bestimmungsgemäße Benutzung Arbeitsmittel dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung bzw. Betriebsanweisung sowie sonstiger Sicherheitshinweise benutzt werden. Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Einrichtungen dürfen nicht unbefugt benutzt oder betreten werden.

30 Bestimmungsgemäße Benutzung von Arbeitsmitteln?

31 Rüst-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten Arbeiten wie Rüsten, Reparaturen, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten dürfen erst begonnen werden, nachdem gefahrbringende Bewegungen zum Stillstand gekommen sind, unbefugtes, irrtümliches oder unerwartetes Ingangsetzen und gefahrbringende Bewegungen infolge gespeicherter Energien verhindert sind.

32 Rüst-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten Beispiele für gespeicherte Energien: hydraulische oder pneumatische Energien potentielle Energie (Schwerkraftwirkung) kinetische Energie (Schwungmassen) elektrische Energie Federenergie 1 0 Ausschalten, wenn möglich von der Stromversorgung trennen Gegen Ingangsetzen und gefahrbringende Bewegungen sichern Arbeiten entsprechend dem Auftrag ausführen

33 Sicheres Benutzen von Leitern Schadhafte Leitern nicht benutzen und Mängel melden. Maximale Traglast 150 kg. Maximal zulässige Arbeitshöhe 7 m Leitern nur auf rutschsicherem, tragfähigem und ebenen Untergrund aufstellen. Anlegeleitern im richtigen Winkel anlehnen (60-70 ) Anlegeleitern müssen mindestens 1 m über die Kante des Objektes herausragen

34 Sicheres Benutzen von Leitern Leitern, die an oder auf Verkehrswegen aufgestellt werden, müssen auffällig gekennzeichnet und gegen Umstoßen gesichert sein. Beschäftigte müssen bei Arbeiten mit beiden Beinen auf der Leitersprosse stehen. Bei beidseitig begehbaren Stehleitern darf die oberste Stufe nicht bestiegen werden Von Stehleitern darf nicht auf höhergelegene Plätze übergestiegen werden. Leitern dürfen nicht als permanenter Arbeitsplatz benutzt werden (Faustregel: Arbeitsdauer < 2 h)

35 Unsicheres Benutzen von Leitern!

36 Gefahrstoffe Gefahrstoffe werden nach ihren Eigenschaften wie folgt gekennzeichnet: Hochentzündlich Explosionsgefährlich Leichtentzündlich Brandfördernd Sehr giftig Giftig Reizend Ätzend Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich Biogefährdend

37 Leichtentzündlich Gesundheitsschädlich D 5 Gefahrstoffe Beim Einsatz von Gefahrstoffen sind besondere Schutzmaßnahmen notwendig. Mustermann BETRIEBSANWEISUNG NR.: GS 20 Gemäß 20 GeffStoffV Arbeitsbereich: Gefahrstofflager; Materiallager Arbeitsplatz / Tätigkeit: Reinigen von Oberflächen 1. Gefahrstoffbezeichnung Lösemittel für Reinigungszwecke (Z.B.: Aceton, IBS-Spezialreiniger EL/Extra, EFDEZELL-Reiniger, EFD-Universalverdünnung, Brennspiritus/Ethanol, Reinigungsbenzin, Petroleum, Isopropanol, Loctite Activator 7649, n-butylacetat, Diamant-Nitro-Verdünner, Terpentinersatz, Lackverdünner, Freiotherm Verdünnung) 2. Gefahren für Mensch und Umwelt F Produkt ist leicht entzündlich. Produkt verursacht Augenreizungen und kann die Haut entfetten und austrocknen. Kann sich beim Umfüllen elektrostatisch aufladen. Xn Besorgen Sie vor dem Einsatz eines Gefahrstoffes zunächst das entsprechende EG-Sicherheitsdatenblatt. Es enthält viele Informationen zum Gefahrstoff. 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Haut- und Augenkontakt vermeiden. Bei längerem Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen. Bei Spritzgefahr Schutzbrille tragen. Nicht essen, trinken oder rauchen. Von Zündquellen fernhalten. Dämpfe nicht einatmen, für Frischluftzufuhr sorgen. Getränkte Kleidung wechseln. Behälter bei Nicht-Gebrauch dicht verschlossen halten. Nur in geeignete Sicherheitskannen /-behälter abfüllen. Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich waschen. Hautschutzplan beachten. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 4. Verhalten im Gefahrfall Geeignete Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, CO2 (Kohlendioxid) nicht mit Wasservollstrahl löschen!!! Nach Verschütten oder Auslaufen mit flüssigkeitsbindendem Material (Bindevlies, Chemikalienbinder) aufnehmen. Bei großen Mengen Gullideckel abdichten. 5. Erste Hilfe Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Ggf. Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife spülen. Bei Reizung der Haut Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen. Ggf. Arzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen. NOTRUF: oder Sachgerechte Entsorgung EAK: Gebrauchte Lösemittel in die entsprechend gekennzeichneten Entsorgungsbehälter im Gefahrstofflager füllen. Datum Unterschrift Der Umgang mit Gefahrstoffen wird durch Betriebsanweisungen geregelt. Beachten Sie die darin aufgeführten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.

38 Gefahrstoffe b > 1 cm (A 1 cm²) Gefäße, Gebinde, Rohrleitungen und gefährliche Arbeitsstoffe müssen eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. F Xn Petroleum Enthält: - Hinweise auf besondere Gefahren: R 11 Leichtentzündlich R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen Sicherheitsratschläge: S 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen S 25 Berührung mit den Augen vermeiden Hersteller/ Einführer: Vertreiber: UN-Nr. : 2363 EG-Nr. : CAS-Nr.: Nach dem Umfüllen in andere Gefäße sind auch diese zu kennzeichnen. F Xn F Xn Gefahrstoffe dürfen nicht in Lebensmittelbehältern oder Getränkeflaschen aufbewahrt werden!

39 Gefahrstoffe... kennzeichnen!

40 Gefahrstoffe Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind bestimmte (gefahrstoffabhängige) Warnhinweise zu beachten, z.b.: Essen und Trinken verboten Rauchen verboten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten

41 Brennbare Gase In einigen Bereichen bei DESY, z.b. in den HERA-Hallen bzw. Gasräumen, sind brennbare Gase vorhanden. Arbeiten in diesen Bereichen erfordern bestimmte Sicherheitsvorkehrungen und sind immer mit der Verantwortlichen Person bzw. dem Sicherheitsverantwortlichen abzustimmen. Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre Rauchen verboten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten

42 Tiefkalte Gase Beim Umgang mit tiefkalten Gasen bestehen Gefährdungen durch Kaltverbrennungen beim direkten Kontakt mit tiefkalten Gasen Mögliche Sauerstoffanreicherung Erstickung bei der Verdampfung größerer Mengen tiefkalter Gase in geschlossenen Räumen Der Umgang mit tiefkalten Gasen ist daher nur besonders unterwiesenen Personen erlaubt. Transport von Gasen nur durch -MEA6-!

43 Notfallvorsorge und Erste Hilfe

44 Welche Brandschutz- und Brandbekämpfungseinrichtungen gibt es bei DESY? Brandmelder Löschdecken Manuelle Alarmauslösung Feuerlöscher Automatische Gaslöschanlagen Notruf: 2500 Technischer Notdienst

45 Alarmsysteme in den HERA-Hallen In den HERA-Hallen gibt es drei Alarmsysteme: Gas-Voralarm: Achten Sie auf weitere Durchsagen! Feueralarm: Information über eine Rauchentwicklung in der Halle oder im Gebäude, achten Sie auf weitere Durchsagen! Räumungsalarm: Verlassen Sie sofort die Halle und melden Sie sich mit Ihrer Zugangskarte ab. Haben Sie Ihre Zugangskarte nicht dabei, nennen Sie dem HERA-Pförtner Ihren Namen!

46 Notfalleinrichtungen Kennen Sie in Ihrem Arbeitsbereich die Fluchtwege? Standorte von Erste Hilfe-Einrichtungen Standorte von Feuerlöschern Sammelstellen Notrufnummer Ersthelfer

47 Rettungskennzeichen Rettungsweg Notdusche Erste Hilfe Notruftelefon Notausgang Augenspüleinrichtung Krankentrage

48 Erste Hilfe Was machen Sie, wenn Sie selbst oder einer Ihrer Kollegen im Betrieb einen Unfall haben? Melden Sie den Unfall an den Technischen Notdienst: Tel Der Technische Notdienst alarmiert den Rettungswagen und dirigiert ihn zum Einsatzort. Es gibt in Ihrer Gruppe außerdem mehrere Ersthelfer, die ausgebildet sind, die Erstversorgung vorzunehmen.

49 Erste Hilfe Bringen Sie den Verletzten aus dem Gefahrenbereich und sichern Sie die Unfallstelle ab. Beziehen Sie umherstehende Kollegen mit ein - z.b. zum Alarmieren des Technischen Notdienstes. Technischer Notdienst Tel Wo Was Wieviele Welche Warten Meldung an den Technischen Notdienst nach folgendem Ablauf: Genaue Bezeichnung des Notfallortes (Gebäude, Stockwerk, Raum) Kurze Beschreibung der Notfallsituation Wieviele Verletzte/Betroffene? Welche Verletzungen? Warten Sie auf eventuelle Rückfragen.

50 Erste Hilfe Was müssen Sie nach einem Unfall noch beachten? Melden Sie jeden Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten! Tragen Sie alle Verletzungen in das Verbandbuch ein. Das ist sehr wichtig als Nachweis, dass der Unfall während der Arbeit passiert ist - also in der Zeit, in der Sie bei der Landes-Unfallkasse versichert sind. Wenn viel Verbandmaterial aus dem Verbandkasten entnommen wurde oder Sie festgestellt haben, dass etwas fehlt, sorgen Sie bitte dafür, dass dies wieder aufgefüllt wird.

51 Arbeitsmedizinische Vorsorge Es gibt bei DESY arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die vom Betriebsärztlichen Dienst -BA- Herrn Dr. Bandelow Frau Dr. Bünz durchgeführt werden. Der -BA- ist in Gebäude 1, Raum 107 (Tel ) zu erreichen. Er steht Ihnen auch in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes zur Verfügung.

52 Arbeitsmedizinische Vorsorge Vorsorgeuntersuchungen sind z. B. erforderlich, wenn Sie regelmäßig Arbeiten mit bestimmten Gefahrstoffen ausführen (z.b. Methanol, Blei, Benzol) Fahr- und Steuertätigkeiten ausführen (Krane, Gabelstapler, DESY-Fahrzeuge) in Lärmbereichen arbeiten unter schwerem Atemschutz arbeiten. Sie können außerdem eine Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen, wenn Sie regelmäßig an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten.

53 Gefährdungen am Arbeitsplatz / im Arbeitsbereich Gibt es an Ihrem Arbeitsplatz / in Ihrem Arbeitsbereich Gefährdungen? Wie können diese Gefährdungen vermieden werden? Welche Maßnahmen sollten noch getroffen werden?

54 Unsere gesetzliche Unfallversicherung Landesunfallkasse Hamburg (LUK) Sie sind während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. Heimweg bei der LUK versichert.

55 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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