LANDKREIS OSTERODE AM HARZ
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- Theodor Maus
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1 LANDKREIS OSTERODE AM HARZ Teilhaushalt 7 Abfallwirtschaft Fachbereichsleiter V Michael Bührmann Produktbuch Stand
2 Produkt Altstandorte, Ablagerungen und Bodenschutz Rainer Scholz Hauptkostenstelle Untere Bodenschutzbehörde Nachhaltiger Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen oder vor von Altablagerungen und Altstandorten ausgehenden Gefahren für den Boden und den Schutzgütern Mensch, Wasser, Tiere und Pflanzen. Rechtsgrundlage BBodSchG, BBodSchV, NBodSchG, Umweltinformationsrecht u. a Erkundung, Überwachung und Gefährdungsabschätzung Stellungnahmen bei Verfahrensbeteiligung Bodenplanungsgebietsverordnung und zum Bodenmanagement Kosten- und Wertausgleichsverfahren Aufbau und Weiterentwicklung eines Boden- und Altlasteninformationssystems Altlastenbearbeitung Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten einschl. Grundwasserschäden Revitalisierung von Altstandorten (Altstandortmanagement) Verfahrensmanagement für bodenschutzrechtliche Belange durch die Erstellung und die Umsetzung einer Bodenplanungsgebietsverordnung Entwicklung und Pflege eines Informationssystems über den Boden und Altlablagerungen sowie Altstandorte Stand der Bodenplanungsgebietsverordnung Datum Stand des Informationssystem über Boden, Altlablagerungen sowie Altstandorte Datum Name d. Erstellerin/Erstellers: Letzsch/Tröh aufgestellt am:
3 Produkt Überwachung der Abfallbeseitigung und -verwertung Rainer Scholz Hauptkostenstelle Untere Abfallbehörde Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwertung und Beseitigung von Abfall Rechtsgrundlage KrW-/AbfG inkl. untergesetzl. Regelwerke, ElektroG, NAbfG, SOG, Techn. Anleitungen, Richtlinien, Abfallsatzung u. a Überwachung der Vermeidung, Verwertung u. Beseitigung von Abfällen Maßnahmen und Anordnungen zur Gefahrenabwehr Prüfung, Bewertung und Erarbeitung von Stellungnahmen Beratung und Auskunftserteilung Erfassung und Beseitigung widerrechtlicher Abfallablagerungen und Störerermittlung Störerermittlung und Inanspruchnahme unverzügliche Beseitigung widerrechtlicher Abfallablagerungen Überwachung, Überprüfung, Anordnung, Zustimmung oder Versagung Beratung Störerermittlung und Inanspruchnahme in x Fällen unverzügliche Beseitigung widerrechtlicher Abfallablagerungen Name d. Erstellerin/Erstellers: Scholz aufgestellt am:
4 Produkt Abfallentsorgung Susanne Maruhn-Vladi Hauptkostenstelle Kreismüllabfuhr Sammlung und Transport von Restabfall, Papier/Pappe/Kartonagen, Sperrabfallabholung; mobile Schadstoffsammlung; Grünabfallabholung; Gebührenerhebung; Vertrags- und Satzungswesen; Konzeption und Systemgestaltung; Beratung und Information zur Beseitigung und Verwertung von Abfällen Rechtsgrundlage KrW-/AbfG, NAbfG, Abfallgebührensatzung, Abfallsatzung u. a Kreismüllabfuhr mobile Schadstoffsammlung Grünabfallabholung Sperrabfallabholung Gebührenniveau halten (2007: 80 l-abfallbehälter = 219,00 /Jahr) Beibehaltung der Anlieferungsmenge von Schadstoffen Z 3 Beibehaltung der Einsammlungsmenge von Grünabfällen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Anzahl der Standplätze der mobilen Schadstoffsammlung beibehalten (51) ZM 3.1 Anzahl der Grünabfallstandplätze beibehalten (134) ZK 1.2 ZK 3.1 Abfallgebühren für 80 l-abfallbehälter im Landkreis Osterode am Harz = x Mindestens x l Behältervolumen (Kostenträgermenge) x Mg erfasste Schadstoffe x Mg erfasste Grünabfälle Name d. Erstellerin/Erstellers: Letzsch/Maruhn-Vladi aufgestellt am:
5 Produkt Kreismülldeponie und Altdeponie Rödermühle Martin Sieloff Hauptkostenstelle Kreismülldeponie Betrieb einschließlich Gebührenerhebung; Planung und Bau von Deponieanlagen; Nachsorge und Rekultivierung Rechtsgrundlage KrW-/AbfG, NAbfG, BImSchG, Abfallgebührensatzung, Abfallsatzung u. a Annahme von Abfällen zur Zwischenlagerung (zur Fremdentsorgung) Annahme von Abfällen zur Ablagerung Annahme von Abfällen zur Vorbehandlung Auslastung der Anlage ( Mg angelieferter Abfall ohne MBA Biologie-Output) wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen ZM 1.2 ZM 2.2 Öffentlichkeitsarbeit und Beratung bürgerfreundliche Öffnungszeiten ordnungsgemäßer Betrieb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Keine Sickerwasserfremdreinigung ZK 1.2 x Selbstanlieferer Mind. x Mg angelieferter Abfall Keine Betriebsstörung durch unwirtschaftlichen Betrieb Name d. Erstellerin/Erstellers: Letzsch/Sieloff aufgestellt am:
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