Muster-Dienstvertrag für Angestellte in Reisebüros (gebührenfrei)

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1 Feber 2003 Muster-Dienstvertrag für Angestellte in Reisebüros (gebührenfrei) Hinweis: Nach 2 AVRAG ist dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (in Form eines gebührenfreien Dienstzettels) auszuhändigen. Da seit auch schriftliche Arbeitsverträge von der Gebührenpflicht befreit sind, empfiehlt sich im Interesse einer besseren Beweissicherung der Abschluß von schriftlichen Arbeitsverträgen. Arbeitgeber (Name und Anschrift)... Betriebsstandort(e):... Arbeitnehmer/in:... geboren am:... SV-Nr... Adresse... Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Adressänderungen dem Arbeitgeber unverzüglich bekanntzugeben. Andernfalls gehen alle Folgen, die aus der Unterlassung einer solchen Bekanntgabe entstehen können zu seinen Lasten. Präsenz-(Zivil-)dienst: (Zutreffendes bitte ankreuzen) Der Arbeitnehmer erklärt, daß er noch nicht daß er bereits gemustert wurde. Bei der Musterung wurde er für tauglich untauglich befunden. Der Arbeitnehmer erklärt, den Präsenzdienst bzw. den Zivildienst bereits geleistet zu haben. 1) Anzuwendender Kollektivvertrag Für das vorliegende Dienstverhältnis gilt neben dem Angestelltengesetz der Kollektivvertrag für Angestellte in Reisebüros idgf (in weiterer Folge nur mehr Kollektivvertrag genannt) bzw. die auf

2 Betriebsebene abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen. Diese Unterlagen liegen... zur Einsichtnahme auf. 2) Mitarbeitervorsorgekasse Der Arbeitgeber leistet Beiträge nach dem BMVG in die Mitarbeitervorsorgekasse 3) Beginn und Ende des Dienstverhältnisses (Zutreffendes bitte ankreuzen): Unbefristetes Dienstverhältnis: Das Dienstverhältnis beginnt am... Für die Kündigung gelten die Bestimmungen des 20 Angestellten-Gesetz und Pkt. IX des Kollektivvertrages. Ausdrücklich vereinbart wird die Möglichkeit, daß die Kündigungsfrist am 15. oder Letzten eines Kalendermonats endet ( 20 Abs. 3 AngG *) ) Befristetes Dienstverhältnis: Das Dienstverhältnis beginnt am... und endet am... Grund der Befristung: Saisonarbeit Karenz-, Urlaubs- oder Krankenstandsvertretung liegt im Interesse des Arbeitnehmers, weil (z.b. eine über die Probezeit hinausgehende Feststellung der Qualifikation erforderlich ist) Eine Probezeit von 1 Monat sonstiges. wird vereinbart *) Aufgrund des Kollektivvertrages gilt diese Möglichkeit nur für Beschäftigte mit max. 3-jähriger Dauer des Dienstverhältnisses 2

3 wird nicht vereinbart. Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis von beiden Parteien jederzeit aufgelöst werden. 4) Tätigkeit Art der Tätigkeit und Verwendung im Betrieb:... Als Arbeitnehmer(in) verpflichten Sie sich, alle mit der vorgesehenen Tätigkeit verbundenen Arbeiten durchzuführen und dabei alle betrieblichen Ordnungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer eine andere Verwendung zuweisen. Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, vorübergehend auch geringwertigere Tätigkeiten auszuüben. Konsum von Alkohol oder sonstigen Suchtmitteln ist während der Arbeit und in den Pausen strengstens untersagt. Ebenso ist das Antreten zum Dienst in alkoholisiertem oder sonst berauschtem Zustand verboten. 5) Arbeitsort: Gewöhnlicher Arbeitsort (Einsatzort) ist:... Mit der Tätigkeit ist regelmäßig / zeitweise ) Außendienst im Bereich...verbunden. Der Arbeitgeber behält sich die Versetzung in eine andere Betriebsabteilung bzw. Betriebsstätte vor. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung eines allenfalls damit verbundenen Mehraufwandes besteht bei Versetzungen im Bundesland...nicht. 6) Einstufung gemäß Kollektivvertrag:... Gehaltstafel... Verwendungsgruppe / Gruppendienstjahr... Angerechnete Gruppendienstjahre:... Das monatliche Bruttogehalt lt. Kollektivvertrag beträgt daher:... ) Nichtzutreffendes streichen 3

4 Das tatsächliche monatliche Bruttogehalt beträgt:... Fälligkeit der Auszahlung:... Diese erfolgt jeweils am letzten eines jeden Kalendermonats im nachhinein auf das vom Arbeitnehmer (von der Arbeitnehmerin) namhaft gemachte Konto beim Geldinstitut......Blz...Konto-Nr... Mit dem vereinbarten Entgelt sind abgegolten: jede Teilnahme an Informations- und Schulungsmaßnahmen außerhalb der Normalarbeitszeit alle Vertretungstätigkeiten in anderen Betriebsstätten des Arbeitgebers jedwede Arbeits- und Rufbereitschaft isd Abschnittes IV des Kollektivvertrages. Allfällige sonstige Entgeltsbestandteile richten sich nach Dem anzuwendenden Kollektivvertrag *) der Betriebsvereinbarung *) sonstiger Vereinbarung *)... Die Höhe und Fälligkeit der Sonderzahlungen wie auch sonstiger Entgeltbestandteile (Zulagen, Zuschläge...) richten sich nach dem Kollektivvertrag. 7) Arbeitszeit (Zutreffendes bitte ankreuzen): Die wöchentliche Normalarbeitszeit richtet sich nach dem Kollektivvertrag und beträgt derzeit -bei Vollzeitbeschäftigung...38,5.. Stunden. -bei Teilzeitbeschäftigung *)... Die Aufteilung dieser Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart. Der Arbeitnehmer erklärt sich mit der jederzeitigen Änderung der vereinbarten Arbeitszeiteinteilung durch den Arbeitgeber unter Beachtung der arbeitszeitlichen Grenzen und Beschränkungen des 19c Abs. 2 und 3 AZG (bei Teilzeit 19 d) einverstanden. Der Arbeitnehmer (die Arbeitnehmerin) erklärt sich bereit, über entsprechende Anordnung des Arbeitgebers auch Arbeitsleistungen über die wöchentliche Normalarbeitszeit oder das vereinbarte *) Nichtzutreffendes streichen *) Nichtzutreffendes streichen 4

5 Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung hinaus im gesetzlichen Ausmaß zu erbringen. (Überstundenleistung bzw. Mehrarbeit). Eine Mehr- oder Überstundenleistung ohne vorherige Anordnung ist nur in außergewöhnlichen Fällen statthaft. Hievon ist dem Arbeitgeber unverzüglich Mitteilung zu machen. Die geleisteten Mehr- oder Überstunden sind spätestens innerhalb einer Wochen schriftlich zu melden, anderenfalls sie als nicht geleistet gelten. Überstunden bzw. Mehrarbeit können durch Zeitausgleich im entsprechenden Ausmaß abgegolten werden. 8) Urlaub: Für das Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes gelten die Bestimmungen des Punktes VIII des Kollektivvertrages sowie des Urlaubsgesetzes. Es beträgt demnach 30 Werktage bzw. bei Anrechnung von mindestens 25 Vordienstjahren: 36 Werktage. Der Arbeitnehmer (die Arbeitnehmerin) ist mit dem Urlaubsverbrauch während des...wöchigen Betriebsurlaubes einverstanden. 9) Arbeitsverhinderung: Der Arbeitnehmer (die Arbeitnehmerin) hat jede Arbeitsverhinderung infolge Krankheit oder Unglücksfall unverzüglich dem Arbeitgeber bekanntzugeben, sowie eine ärztliche Bestätigung (Kassenarzt) über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Diese Bestätigung hat einen Vermerk zu enthalten, daß der zuständigen Gebietskrankenkasse zugleich eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsanzeige übermittelt wurde. Meldet der Arbeitnehmer nicht unverzüglich verliert er für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Entgelt. 10) Konkurrenzverbot: Jede konkurrierende oder sonst der arbeitsvertraglichen Verwendung widersprechende Nebenbeschäftigung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. Für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es dem (der) Arbeitnehmer/in untersagt, im Geschäftszweig des Arbeitgebers ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung unselbständig oder selbständig tätig zu werden. Diese Beschränkung gilt für das Bundesland... den Bezirk... 11) Konventionalstrafe: Bei Verstoß gegen das Konkurrenzverbot gemäß Punkt 8 bzw. Verletzung von Geheimhaltungspflichten ist der (die) Arbeitnehmer(in) zur Zahlung einer sofort fälligen Vertragsstrafe im 5

6 Ausmaß von 3 Bruttomonatsentgelten, (Berechnung analog Abfertigung) verpflichtet. 12) Kündigung: Das Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitgeber in den ersten drei Jahren unter vorheriger Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu jedem Fünfzehnten oder Letzten eines Monats aufgelöst werden. Das Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitnehmer unter vorheriger Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat zu jedem Monatsletzten aufgelöst werden. 13) Verfall von Ansprüchen: Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem gegenständlichen Arbeitsverhältnis - mit Ausnahme von Ansprüchen auf Überstundenentlohnung - müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von 3 Monaten ab Fälligkeit gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Ansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleiben die generellen maßgeblichen Verjährungs- bzw. Verfallfristen gewahrt. Für Ansprüche auf Überstundenentlohnung gilt Abschnitt VII, Ziffer 8 des anzuwendenden Kollektivvertrages.... Ort, Datum Unterschrift des Dienstgebers: Unterschrift des Dienstnehmers: 6

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