Jahresbericht Jahresbericht Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Service-Punkt ARBEIT Rhede

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1 Seite 1 Jahresbericht 2008 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) im

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Leistungsgewährung 1.1 Bedarfsgemeinschaften 1.2 Leistungsempfänger 1.3 Finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 2. Eingliederung in Arbeit 2.1 Vermittlung in Arbeit (1. Arbeitsmarkt) 2.2 Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen 2.3 Arbeitgeberförderung 2.4 Schuldnerberatung 2.5 Finanzielle Leistungen zur Eingliederung 3. Arbeitslosigkeit 3.1 Anzahl und Struktur der Langzeitarbeitslosen 3.2 Arbeitslosenquote 4. Finanzbeteiligung der Stadt Rhede an den SGB II-Leistungen 4.1 Beteiligung an den Aufwendungen für kommunale Aufgaben 5. Ausblick 2009

3 Seite 3 1. Leistungsgewährung 1.1. Bedarfsgemeinschaften Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) ist der wichtigste Indikator, um die Entwicklung im Sozialleistungsbereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II) abzubilden. Bedarfsgemeinschaften sind Gemeinschaften, die einen gemeinsamen Bedarf an Einnahmen haben, um ihr Leben finanzieren zu können. Eine Bedarfsgemeinschaft wird mindestens von einer erwerbsfähigen hilfebedürftigen Person gebildet. Sie kann aus einem oder mehreren hilfebedürftigen Mitgliedern bestehen und setzt voraus, dass die Einnahmen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht ausreichen, den Lebensunterhalt zu sichern. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat in Rhede im Jahr 2008 einen Tiefstand seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum erreicht. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften Abbildung 1 Größe der Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen (Jahr 2007): : - Bedarfsgemeinschaften mit 1 Person 182 (48%) - Bedarfsgemeinschaften mit 2 Personen 70 (19%) - Bedarfsgemeinschaften mit 3 Personen 56 (15%) - Bedarfsgemeinschaften mit 4 Personen 39 (10%) - Bedarfsgemeinschaften mit 5 Personen und mehr 32 ( 8%)

4 Seite 4 Die Bedarfsgemeinschaften pro Tausend Einwohner stellen sich im südlichen Kreisgebiet des Kreises Borken zum wie folgt dar: Stadt Rhede Stadt Isselburg Stadt Bocholt Kreisdurchschnitt Kreis Borken ca. 19 BG pro Tausend Einwohner ca. 20 BG pro Tausend Einwohner ca. 29 BG pro Tausend Einwohner ca. 23 BG pro Tausend Einwohner 1.2 Leistungsempfänger In den 371 Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2008 lebten insgesamt 837 Leistungsempfänger. Ihre Zahl ist gegenüber Dezember 2007 damit geringfügig um 8 Personen gestiegen. Entwicklung der Leistungsempfänger Abbildung 2 Leistungsempfänger sind Personen, die zwischen 15 und 65 Jahre alt sind und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen (erwerbsfähige Hilfebedürftige). Hinzu kommen deren Kinder und nicht erwerbsfähige Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft. Bei den Leistungsempfängern wird demnach nach der Erwerbsfähigkeit unterschieden (Jahr 2008):

5 Seite 5 - erwerbsfähige Hilfebedürftige 533 Personen (rd. 64%) - nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige 304 Personen (rd. 36%). Die Alterstruktur der Leistungsempfänger hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert und stellt sich in 2008 wie folgt dar: - Kinder bis 15 Jahre ca. 34% - Personen 16 bis unter 25 Jahre ca. 14% - Personen 25 bis unter 55 Jahre ca. 45% - Personen 55 bis unter 65 Jahre ca. 7%. Gemessen an der anspruchsberechtigten Personengruppe bis 65 Jahre beziehen in Rhede 5,1% dieser Bevölkerungsgruppe Grundsicherungsleistungen (SGB II-Quote). Die SGB II-Quote liegt damit niedriger als in Bocholt (7,3%) und Isselburg (5,5%). Der Kreisdurchschnitt im Kreis Borken liegt bei 5,9%. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen beträgt 10,9%. Bundesweit liegt dieser Wert bei 9,6%. 1.3 Finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Das Gesetz unterscheidet zwischen den aktiven und passiven Leistungen im Sozialgesetzbuch II. Zu den aktiven Leistungen zählen alle Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Passive Leistungen sind alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, wie z.b. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Mehrbedarfe, Leistungen für Unterkunft und Heizung, befristeter Zuschlag, einmalige Leistungen. Die Regelleistung (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) zur Sicherung des Lebensunterhaltes beträgt zurzeit: - für Alleinstehende/allein Erziehende 351,00 - bei 2 Angehörige in der BG (Partner) je 316,00 - Kinder bis Vollendung des 14. Lebensjahres 211,00 - Jugendliche von Jahre 281,00 - sonstige erwerbsfähige Angehörige in der BG 281,00 Der Bund trägt die Kosten für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Mehrbedarfe und befristeten Zuschlag in voller Höhe. Die kommunalen Träger finanzieren die laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung, Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten sowie einmalige Leistungen. Die Brutto-Aufwendungen für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Bereich des Service-Punktes ARBEIT Rhede für die Jahre 2007 und 2008 sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig verändert.

6 Seite 6 Budget Leistungsgewährung (ohne Eingliederung) Aufwendungen insgesamt 3,98 Mio 3,95 Mio davon ALG II 2,40 Mio 2,36 Mio Kosten der Unterkunft 1,58 Mio 1,59 Mio Mtl. Ausgaben pro Bedarfsgemeinsch Davon mtl. Kosten der Unterkunft je Bedarfsgemeinschaft Abbildung 3 2. Eingliederung in Arbeit 2.1 Vermittlung in Arbeit Oberstes Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II ist die Eingliederung in Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt. Dazu stehen dem Service-Punkt ARBEIT umfangreiche Maßnahmen zur Vorbereitung und Integration erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zur Verfügung. Diese Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch II und III - die sogenannten aktiven Leistungen können für verschiedene Zwecke und Zielrichtungen gewährt werden und an verschiedene Adressaten gerichtet sein. So werden Leistungen zur Eingliederung gewährt - an erwerbsfähige Hilfebedürftige, - an beauftragte Dritte und - an Arbeitgeber. Die Palette der Leistungen reicht dabei von der Vermittlung in betriebliche Trainingsmaßnahmen und Praktika über die Übernahme von Kosten für Bewerbungen und Fahrten zum Arbeitgeber bis hin zur Förderung von Existenzgründungen und Arbeitgeberzuschüssen bei Einstellungen. Im Jahr 2008 wurden im insgesamt 195 Grundsicherungsempfängerinnen und Grundsicherungsempfänger in den 1. Arbeitsmarkt integriert. Die gute Integrationszahl des Vorjahres konnte nicht wieder erreicht werden. Das Jahr 2007 war vom konjunkturellen Aufschwung und einer entsprechenden Arbeitskräftenachfrage geprägt. Im vergangenen Jahr 2008 hat der Arbeitsmarkt an Dynamik verloren und die Integrationsbemühungen gestalteten sich schwieriger.

7 Seite 7 Die Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt im Zweijahresvergleich in Rhede: Integration in den 1. Arbeitsmarkt Abbildung 4 Nach Altersklassen ergibt sich folgende Aufschlüsselung bei der Integration: - unter 25 Jahre 48 Personen (25%) - 25 bis unter 50 Jahre 123 Personen (63 %) - 50 Jahre und älter 24 Personen (12%). Die verschiedenen Integrationswege zu einer Beschäftigungsaufnahme auf dem 1. Arbeitsmarkt stellen sich wie folgt dar: - Eigenbemühungen der Arbeitsuchenden 24% - Vermittlung durch beauftragten Träger 15% - Beratung durch den 40% - Konkretes Stellenangebot des Service-Punktes ARBEIT Rhede 21%. Insgesamt wurden im Jahr 2008 im Kreis Borken Grundsicherungsempfängerinnen und Grundsicherungsempfänger aus dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II in den 1. Arbeitsmarkt integriert. Gegenüber 2007 hat sich die Zahl der Integrationen in fast allen Städten und Gemeinden verringert. Die Integrationen verteilen sich wie folgt:

8 Seite 8 Abbildung Integrations- und Eingliederungsmaßnahmen Das Angebot der Integrations- und Eingliederungsmaßnahmen ist flächendeckend im Kreis Borken organisiert. Das gesamte Maßnahmespektrum zur Eingliederung, Qualifizierung, Integration oder Vorbereitung auf eine Integration steht allen erwerbsfähigen Arbeitsuchenden aus dem Kreis Borken offen. Die Service-Punkte ARBEIT können somit jedes Angebot an jedem Standort für ihre Kunden in Anspruch nehmen. Im Jahr 2008 haben insgesamt etwa 120 erwerbsfähige Arbeitsuchende aus Rhede an Integrations- und Eingliederungsmaßnahmen teilgenommen. Im Jahr zuvor waren es 143 Personen. Die rückläufigen Zuweisungen resultieren u.a. aus dem gesunkenen Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an den insgesamten Leistungsempfängern. Aber auch andere Gründe, wie z.b. Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung und geringere Bereitschaft zur Teilnahme, spielen hier eine Rolle. Die nachstehende Abbildung stellt die Zuweisung in Integrations- und Eingliederungsmaßnahmen grafisch dar:

9 Seite 9 Zuweisung in Eingliederungsmaßnahmen Abbildung Arbeitgeberförderung Eingliederungszuschüsse können Arbeitgeber erhalten, wenn sie Personen mit Vermittlungshemmnissen, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen, arbeitslose Arbeitnehmer die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder jüngere Arbeitslose die bei Aufnahme der Beschäftigung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einstellen. Die Förderung soll bestehende Defizite und Minderleistungen (z.b. längere Einarbeitungszeiten) bei neu eingestellten Arbeitskräften ausgleichen. Folgende Möglichkeiten der Arbeitgeberförderung bestehen nach den gesetzlichen Vorschriften: - Eingliederungszuschüsse nach 217 ff. SGB III - Eingliederungszuschüsse nach 421f SGB III - Qualifizierungs- und Eingliederungszuschüsse nach 421o/p SGB III - Beschäftigungsförderung nach 16a SGB II. Im Jahr 2008 wurden im insgesamt rd für Eingliederungszuschüsse aufgewendet. Damit konnten insgesamt 19 Beschäftigungsaufnahmen realisiert werden. Im Rahmen der Beschäftigungsförderung JobPerspektive nach 16 a SGB II konnten in Rhede bis zum Jahresende insgesamt 7 Personen in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden. Davon hat die Stadt Rhede im Bauhof und im Sportzentrum 3 Arbeitsplätze bereitgestellt. Für die Finanzierung dieser Beschäftigungsverhältnisse wurden zentral vom Service-Punkt ARBEIT des Kreises Borken rd aufgewendet.

10 Seite Schuldnerberatung Im Rahmen der flankierenden kommunalen Eingliederungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) wird auch eine Schuldnerberatung für die Kunden der Service-Punkte ARBEIT angeboten. Die gesetzliche Regelung unterstreicht somit, dass der Schuldnerberatung eine zentrale Bedeutung zukommt. Im Bereich des SGB II wird die Schuldnerberatung als ein Element des Förderns angesehen. Gründe für eine Überschuldung und damit notwendige Beratung sind vielfach Arbeitslosigkeit, Scheidung, wirtschaftliche Unerfahrenheit, Krankheit oder unreflektierte Konsumwünsche. Der bietet infragekommenden SGB II-Kunden auf Wunsch ebenfalls eine Schuldnerberatung vor Ort an. Die Schuldnerberatung wird zum einen durch die AWO West-Münsterland im AWO Ortsverein Alter Bahnhof, Bahnhofstr. 52, Rhede, zu festen Terminen angeboten. Zum anderen findet auch durch die EWIBO Bocholt, Werkstr. 19, Bocholt, im Rahmen des Beratungspools eine Beratung zu und Training eines ressourcenangemessenen Verhaltens im finanziellen Bereich zu regelmäßigen Gesprächszeiten im statt. Dieses Angebot ist zum nicht mehr vorhanden. Sowohl das Angebot der AWO West-Münsterland als auch der EWIBO Bocholt wurde im Jahr 2008 häufig nachgefragt. Durchschnittlich suchten im Monat ca Personen die beiden Schuldnerberatungsstellen auf. Da die Schuldnerberatung zumeist über einen längeren Zeitraum läuft, ist der Umfang der Inanspruchnahme jedoch unterschiedlich. 2.5 Finanzielle Leistungen zur Eingliederung Für Leistungen zur Eingliederung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt wurden im Jahr 2008 im Kreis Borken insgesamt rd. 11,3 Millionen aufgewendet. Der größte Teil der Eingliederungsleistungen wurde zentral durch den Service- Punkt ARBEIT des Kreises Borken ausgezahlt. Darüber hinaus wurden weitere Leistungen durch die örtlichen Service-Punkte ARBEIT in den Städten und Gemeinden des Kreises Borken gewährt. Die Budgetaufteilung nach Zuständigkeit ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen.

11 Seite 11 Budget Eingliederungsmaßnahmen Kreis insgesamt 12 Mio 11,3 Mio davon Service Punkt Arbeit des Kreises Borken 9,5 Mio 9,7 Mio für örtliche Service Punkte 2,5 Mio 1,6 Mio im Kreisgebiet davon Service Punkt Rhede (Kommunales Eingliederungsbudget) Abbildung 7 3. Arbeitslosigkeit 3.1 Anzahl und Struktur der Langzeitarbeitslosen Oberstes Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Eingliederung in Arbeit. Die Service-Punkte ARBEIT im Kreis Borken sind dabei zuständig für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen, die dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II (SGB II) zuzuordnen sind. Arbeitslose aus dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuches III (SGB III) werden durch die Agentur für Arbeit betreut. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Kreis Borken hat im Jahr 2008 einen Tiefstand seit der Einführung der Grundsicherung zum erreicht. Das trifft auch für den zu. Im Zweijahresvergleich der Abbildung ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen zum nochmals um knapp 13% auf 226 Personen gesunken.

12 Seite 12 Langzeitarbeitslose SGB II Dezember Personen 13 % Dezember Personen 141 Frauen, 85 Männer Abbildung 8 Die Arbeitslosigkeit nach dem Alter stellt sich wie folgt dar: Jahre 8 Personen - 20 bis 24 Jahre 16 Personen - 25 bis 54 Jahre 170 Personen - 55 bis 65 Jahre 32 Personen. Von den 226 Langzeitarbeitslosen hatten 25 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Anmerkung: Zu den Langzeitarbeitslosen aus dem Rechtskreis des SGB II kommen noch 179 Personen (Stand: ) aus dem Rechtskreis des SGB III hinzu. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen in Rhede betrug daher im Dezember Personen Arbeitslosenquote So wie in Nordrhein-Westfalen regionale Unterschiede bestehen, gibt es auch innerhalb des Kreisgebietes Unterschiede zwischen den Städten und Gemeinden. Die Arbeitslosenquote kann nicht nach dem Berechnungsschema der Bundesagentur für Arbeit auf Gemeindeebene heruntergerochen werden, weil die notwendige Zahl der zivilen Erwerbspersonen von der Arbeitsagentur nicht pro Gemeinde ermittelt wird. Hilfsweise kann jedoch eine Quote auf Basis der Einwohnerzahl von Jahren herangezogen werden. Nur diese Bevölkerungsgruppe ist grundsätzlich erwerbsfähig und deshalb eine sinnvolle Basis, um den Anteil der Arbeitslosen darzustellen. Die nachstehende Abbildung gibt Aufschluss über die Entwicklung der Langzeitarbeitslosen (SGB II) im Verhältnis zu Einwohnern in allen 17 Städten und Gemeinden des Kreises.

13 Seite 13 Abbildung 9 4. Finanzbeteiligung der Stadt Rhede an den SGB II-Leistungen 4.1 Beteiligung an den Aufwendungen für kommunale Aufgaben Die Stadt Rhede hat sich an den Aufwendungen für die kommunalen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu beteiligen. Hierbei handelt es sich um die laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung, die Wohnungsbeschaffungsund Umzugskosten, die Mietschulden, die einmaligen Bedarfe und die sozialintegra-tiven kommunalen Eingliederungsmaßnahmen. Die kommunale Beteiligung erfolgt über die gesetzliche Finanzbeteiligung (50%) und den Finanzierungsanteil bei der Kreisumlage /(50%). Die Finanzbeteiligung der Stadt Rhede an den SGB II-Leistungen ist in 2008 gegenüber 2007 um ca gestiegen. Diese Steigerung ist vor allem auf die geringere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sowie die geringere Landeszuwendung aus der Wohngeldersparnis zurückzuführen. Die nachstehende Abbildung gibt Aufschluss über die Beteiligung in den Jahren 2007 und 2008

14 Seite 14 Finanzbeteiligung der Stadt an den SGB II-Leistungen (u. a. Kosten der Unterkunft) über Kreisumlage über Finanzbeteil Insgesamt Veränderung Abbildung Ausblick 2009 Die allgemeine Finanz- und Wirtschaftskrise zeichnet seit Herbst 2008 für ein kontinuierliches Ansteigen der Arbeitslosenzahlen verantwortlich. Geringere Integrationszahlen und ein Ansteigen der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger in den Service-Punkten ARBEIT sind die Folge. Die Zahl der Antragsteller im hat in den ersten 3 Monaten des Jahres 2009 spürbar zugenommen. Der Wirtschaftsabschwung wird sich in den Folgemonaten noch stärker auswirken. Um die Folgen abzumildern, müssen die Mittel der Beschäftigungsförderung aus den vorhandenen Programmen und dem kürzlich beschlossenen Konjunkturpaket II des Bundes für Vermittlungsoffensiven schnell und zielgerichtet eingesetzt werden. Dazu ist verstärktes Engagement bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit notwendig.

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

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