AFG Geschäftsbericht 2015 JAHRESRECHNUNG AFG ARBONIA- FORSTER- HOLDING AG

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1 175 JAHRESRECHNUNG AFG ARBONIA- FORSTER- HOLDING AG

2 176 AFG ERFOLGSRECHNUNG Anhang in % in % Dividendenertrag Finanzertrag Übriger betrieblicher Ertrag 10 1 Total Ertrag Finanzaufwand Personalaufwand Übriger betrieblicher Aufwand Total Aufwand Jahresverlust Die Anmerkungen auf den Seiten sind ein integrierter Bestandteil der Jahresrechnung.

3 177 BILANZ Anhang in % in % Aktiven Flüssige Mittel Wertschriften mit Börsenkurs Übrige Forderungen gegenüber Dritten gegenüber Konzerngesellschaften gegenüber Beteiligungen Umlaufvermögen Finanzanlagen bei Beteiligungen Beteiligungen Anlagevermögen Total Aktiven Passiven Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten gegenüber Konzerngesellschaften 4 gegenüber Beteiligungen 180 Verzinsliche Verbindlichkeiten 2.2 Bankdarlehen Anleihe gegenüber Beteiligungen Übrige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Passive Rechnungsabgrenzungen Kurzfristiges Fremdkapital Verzinsliche Verbindlichkeiten 2.3 Bankdarlehen Anleihe Langfristiges Fremdkapital Total Fremdkapital Aktienkapital Gesetzliche Kapitalreserven Reserven aus Kapitaleinlagen Übrige Kapitalreserven Freiwillige Gewinnreserven Freie Reserven Gewinnvortrag Jahresverlust Eigene Aktien Erfolg aus Verkauf eigener Aktien 240 Eigenkapital Total Passiven Die Anmerkungen auf den Seiten sind ein integrierter Bestandteil der Jahresrechnung.

4 178 AFG ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG 1 ANGEWANDTE BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 1.1 Allgemein Die Jahresrechnung 2015 wurde erstmals nach den Bestimmungen des Schweizerischen Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. In Übereinstimmung mit dem Obligationenrecht hat sich die AFG Arbonia- Forster-Holding AG dafür entschieden, die Vorjahreszahlen anzupassen, um die Vergleichbarkeit mit 2015 zu gewährleisten. Dies führte zu Änderungen in der Darstellung der Bilanz an die neuen Gliederungsvorschriften und insbesondere zur Umgliederung der eigenen Aktien von den Wertschriften ins Eigenkapital als Minusposition. Durch diese Umklassierung reduzierten sich die Wertschriften, das Umlaufvermögen und die Aktiven sowie das Eigenkapital und die Passiven um CHF 5.9 Mio. Die Reserven für eigene Aktien im Umfang von CHF 6.8 Mio. konnten vollständig aufgelöst werden. Da die AFG Arbonia-Forster-Holding AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt (International Financial Reporting Standards), hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangsangaben zu Revisionshonoraren, auf die Darstellung einer Geldflussrechnung sowie auf einen Lagebericht verzichtet. 1.2 Wertschriften mit Börsenkurs Kurzfristig gehaltene Wertschriften sind zu Anschaffungskosten oder tieferem Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet. 1.3 Übrige kurzfristige Forderungen Bei den übrigen kurzfristigen Forderungen gegenüber Beteiligungen handelt es sich um kurzfristige Darlehen, welche zum Nominalwert bilanziert und bei Bedarf individuell einzelwertberichtigt werden. 1.4 Finanzanlagen Die Finanzanlagen bestehen aus langfristigen Darlehen an Beteiligungen. Sie sind höchstens zum Anschaffungswert abzüglich allfälliger Wertberichtigungen bewertet. Gewährte Darlehen in Fremdwährung werden zum aktuellen Stichtagskurs bewertet, wobei unrealisierte Verluste verbucht, unrealisierte Gewinne hingegen nicht ausgewiesen werden (Imparitätsprinzip). 1.5 Eigene Aktien Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Veräusserung oder Lieferung im Rahmen der aktienbasierten Vergütungen wird der Gewinn oder Verlust erfolgsunwirksam als Erfolg aus Verkauf eigener Aktien im Eigenkapital erfasst. 1.6 Aktienbasierte Vergütungen Für die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht ein aktienbasierter Vergütungsplan. Im Rahmen dieses Plans erhalten die Mitglieder ein Minimum von 50 % ihres Honorars in Aktien. Die Ermittlung der Anzahl Aktien erfolgt auf Basis des volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs von 20 Handelstagen abzüglich eines 20 %igen Abschlags für die Sperrfrist. Diese zugeteilten Aktien weisen eine Sperrfrist von vier Jahren auf. Der Fair Value des abgegebenen Eigenkapitalinstruments wird am Tag der Gewährung bestimmt und der Erfolgsrechnung unter der Position Personalaufwand belastet mit entsprechender Gegenbuchung im Eigenkapital.

5 Anhang zur Jahresrechnung Verzinsliche Verbindlichkeiten Ein Agio (abzüglich Emissionskosten) von Anleihen wird in den passiven Rechnungsabgrenzungen bilanziert und über die Laufzeit der Anleihe linear aufgelöst. Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. 2 ANGABEN, AUFSCHLÜSSELUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESRECHNUNG 2.1 Beteiligungen Gesellschaft Grundkapital Kapital- und Stimmenanteil in % Grundkapital Kapital- und Stimmenanteil in % AFG Schweiz AG, Arbon % % AFG International AG, Arbon % % AFG Management AG, Arbon % % AFG CM AG, Arbon % Alle wesentlichen Beteiligungen der AFG Arbonia-Forster-Holding AG an Konzerngesellschaften sind in der Konzernrechnung der AFG Arbonia-Forster- Group unter Anmerkung 59 aufgeführt. 2.2 Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten Bankdarlehen Bankdarlehen Konsortialkredit Anleihe % Gegenüber Konzerngesellschaften Total Mit der Aktienkapitalerhöhung vom wurde der Konsortialkredit zurückbezahlt. Die Anleihe wurde im Berichtsjahr zu den kurzfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten umgegliedert, da diese am zurückbezahlt wird. 2.3 Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten Bankdarlehen Anleihe % Total

6 180 AFG Anhang zur Jahresrechnung Fälligkeitsstruktur Bis 5 Jahre Total Aktienkapital Siehe Konzernrechnung der AFG Arbonia-Forster-Group, Anmerkung Reserven aus Kapitaleinlagen Die Reserven aus Kapitaleinlagen beinhalten das Agio aus den Kapitalerhöhungen in den Jahren 2007, 2009 sowie 2015, vermindert um die bisherigen Ausschüttungen. Die Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen wird steuerlich gleich behandelt wie die Rückzahlung des Aktienkapitals. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) hat bestätigt, dass die ausgewiesenen Reserven aus Kapitaleinlagen (Saldo ) als Kapitaleinlage im Sinne von Art. 5 Abs. 1 bis VStG anerkannt sind. 2.6 Eigene Aktien Ø Kurs Anzahl Aktien Betrag Ø Kurs Anzahl Aktien Betrag in CHF in CHF Stand Käufe Aktienkapitalerhöhung Abgabe für aktienbasierte Vergütung Verkäufe Kursgewinn (+) / -verlust ( ) Stand Finanzertrag Der Finanzertrag beträgt CHF 14.9 Mio. (Vorjahr: CHF 19.7 Mio.) und beinhaltet im Wesentlichen Zinserträge auf Darlehen an Beteiligungen sowie Währungsgewinne. 2.8 Finanzaufwand Der Finanzaufwand beträgt CHF 26.4 Mio. (Vorjahr: CHF 24.2 Mio.) und beinhaltet im Wesentlichen Zinsen auf der Anleihe, Bankzinsen sowie Währungsverluste. Das Vorjahr enthielt zusätzlich die Zinsen auf den im November 2014 zurückbezahlten US Private Placement Notes.

7 Anhang zur Jahresrechnung Übriger betrieblicher Aufwand Verwaltungsaufwand Beratung und Revision Sonstiger betrieblicher Aufwand Total WEITERE ANGABEN 3.1 Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter Folgende Garantien wurden für die nachstehend aufgeführten Konzerngesellschaften abgegeben: UBS AG für Hartchrom AG für AFG Immobilien AG St. Galler Kantonalbank für EgoKiefer AG UniCredit Bank für Kermi GmbH in TEUR für Wertbau GmbH & Co. KG in TEUR Commerzbank für AFG Schoch GmbH in TEUR Eventualverbindlichkeiten Im Rahmen der Cash-Pooling-Vereinbarung mit der UniCredit Bank AG besteht eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber den angeschlossenen Konzerngesellschaften.

8 182 AFG Anhang zur Jahresrechnung 3.3 Bedeutende Aktionäre Stimmen und Kapitalanteil Stimmen und Kapitalanteil Artemis Beteiligungen I AG 27.52% 21.90% 3.4 Risikobeurteilung Siehe Konzernrechnung der AFG Arbonia-Forster-Group, Anmerkung Vollzeitstellen In der AFG Arbonia-Forster-Holding AG sind keine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angestellt. 3.6 Offenlegung von Beteiligungen Die folgenden Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung (inklusive ihnen nahe stehende Personen) hielten die folgende Anzahl an Aktien an der AFG Arbonia-Forster-Holding AG: Anzahl Namenaktien Anzahl Namenaktien Alexander von Witzleben (VR-Präsident ab und Konzernleitung ab ) Peter Barandun (VR-Mitglied ab ) Christian Stambach (VR-Mitglied) Peter E. Bodmer (VR- Mitglied) Markus Oppliger (VR-Mitglied) Heinz Haller (VR-Mitglied ab ) Michael Pieper (VR-Mitglied ab ) Rudolf Graf (VR-Präsident bis und Konzernleitung bis ) Andreas Gühring (VR-Mitglied bis ) Felix Bodmer (Konzernleitung) Knut Bartsch (Konzernleitung) Christoph Schönenberger (Konzernleitung) William Christensen (Konzernleitung ab bis ) Roman Hänggi (Konzernleitung ab bis ) Total

9 183 ANTRAG DES VERWALTUNGSRATS Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung vom wie folgt: Verwendung des Bilanzgewinns Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Jahresverlust Veränderung Reserve für eigene Aktien Bilanzgewinn Vortrag auf neue Rechnung Total

10 184 AFG BERICHT DER REVISIONSSTELLE ZUR JAHRESRECHNUNG AN DIE GENERALVERSAMMLUNG DER AFG ARBONIA-FORSTER-HOLDING AG, ARBON St. Gallen, 17. Februar 2016 Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung der AFG Arbonia- Forster-Holding AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Seiten ), für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der Revisionsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der

11 Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung 185 Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. BERICHTERSTATTUNG AUFGRUND WEITERER GESETZLICHER VORSCHRIFTEN Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. PricewaterhouseCoopers AG Beat Inauen Revisionsexperte Leitender Revisor Martin Knöpfel Revisionsexperte

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