Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von
|
|
- Dirk Günther
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Auf dem Weg zu sicheren Chemikalien Die Entwicklung des Chemikalien-/ Gefahrstoffrechts von Sächsischer Betriebsärztetag 2011 Dr. Erhard Schmidt
2 Die Gefahrstoffverordnung zwischen Schutzstufenprinzip und Exposition-Risiko- Beziehung Biozid- RL REACH- VO GHS/CLP- VO Gefahrstoff- Verordnung
3 Biozid-Richtlinie Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten Durch das das Biozid-Gesetz vom vom Juni Juni (BGBl. (BGBl. l, l, S. S. 2076)) 2076)) national realisiert als als Änderung des des Chemikaliengesetzes Hauptinhalt: Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte, Hauptgruppen: - Desinfektionsmittel - Schutzmittel - Schädlingsbekämpfungsmittel - Sonstige Biozid-Produkte
4 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) Zulassungsverfahren für besonders Besorgnis erregende Stoffe Stoffsicherheitsbericht bei > 10 Jato mit identifizierter Anwendung statt Technischem Dossier
5 VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen wesentliche Punkte: Einstufungskriterien Stoffe/Zubereitungen Vorgaben zur Kommunikation der Gefahreneigenschaften über Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter Grundlage für weltweit einheitliches System zum sicheren Umgang, inklusive Transport mit Erhöhung der Sicherheit
6 GHS-Verordnung = CLP-Verordnung Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures Fristen / Übergangsregelungen Stoffe müssen bis nach RL 67/548 eingestuft und ab nach GHS eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Gemische müssen bis nach RL 1999/45 und ab nach GHS eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
7 GHS - Neue Einstufungskriterien z. B.: Akute orale Toxizität LD 50 [mg/kg] EU Sehr giftig < 25 Giftig > Gesundheitsschädlich > nicht eingestuft > Kategorie 1 < 5 Kategorie 2 > 5 - < 50 Kategorie 3 > 50 - < 300 Kategorie 4 > < 2,000 Kategorie 5 - optional > 2,000 - < 5,000 GHS! Ohne Piktogramme
8 Vergleich Stoffrichtlinie - GHS EG-Stoffrichtlinie 15 Gefährlichkeitsmerkmale 7 Gefahrensymbole 123 R-Sätze einschl. 57 Kombinationssätze 73 S-Sätze einschl. 19 Kombinationssätze GHS-Verordnung 28 Gefahrenklassen mit 83 Kategorien 9 Gefahrenpiktogramme 2 Signalwörter 62 Gefahrenhinweise (H- Sätze) plus 26 EUH- Sätze 137 Sicherheitshinweise (P-Sätze) einschl. 33 Kombinationssätze
9 Gefahrenhinweise (hazard statements), H-Sätze H 300 Lebensgefahr bei Verschlucken. H 280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erhitzen explodieren. H 290 Kann Metalle korrodieren. 2 = physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren laufende Nummer Ein Satz, der über die Gefahr, den Aufnahmeweg und über die Kategorie Auskunft gibt analog zum R-Satz des bisherigen EU-Systems. Sicherheitshinweise (precautionary statements) = P-Sätze
10 Gefahrstoffverordnung 2010 weshalb? wesentliche Regelungsbereiche (GefStoffV 2005) Gefahrstoff-Informationen - Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung, ( GHS-VO!), Sicherheitsdatenblatt ( REACH-VO!) (! 6 Abs. 2 besondere Hinweispflicht auf CMR-Stoffe!) C = carcinogen, M = mutagen, R = reproduktionstoxisch, F = fruchtbarkeitsgefähdend ) Schutzmaßnahmen - Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufen, Schutzmaßnahmen - Betriebsanweisung, Unterweisung (auch für Reinigungspersonal!) - arbeitsmedizinische Beratung ( 14) - Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte Herstellungs- und Verwendungsverbote ( REACH-VO!)
11 Gefährdungsbeurteilung bei toxischen Stoffeigenschaften (Schutzstufen) nach Allescher Start Arbeitsplatzbewertung (Tätigkeit) Bewertung ergab geringes Risiko? nein nein sonst mit T oder T+ gekennzeichnet KMR- Stoffe der Kategorie 1 oder 2? ja Schutzstufe 1 Schutzstufe 2 Schutzstufe 3 Schutzstufe 4 Reichen Maßnahmen der Stufe 1? nein ja ja nein Reichen Maßnahmen der Stufe 2? AGW eingehalten oder Arbeit nach VSK? ja 7 (9) ja 7(10) nein ja nein 11(1) Maßnahmen Schutzstufe 1 Maßnahmen Schutzstufe 2 incl. 1 M a Maßnahmen Schutzstufe 3 incl. 1, 2 Maßnahmen Schutzstufe 4 incl. 1, 2, 3d
12 Grundsatz: Anpassung GefStoffV an REACH und CLP (GHS) Änderung bei Abschnitten 2 5 (GefStoffinfo Verbote und Beschränkungen) in REACH enthalten! Anhang IV bis auf wenige nationale Einträge durch Anh. XVII REACH unmittelbar geltendes Recht noch Bezug auf 67/548 EWG und 1999/45 EG Diskrepanz bei Einstufungs-/Kennzeichnungskriterien Problem mit Schutzstufenkonzept CMR ja nicht mehr als giftig (T) gekennzeichnet, sondern mit Korpussymbol versehen; gleiches haben auch Atemwegssensibilisierung, Aspirationsgefahr und Zielorgantoxizität Begriff Schutzstufe kommt in VO nicht mehr vor März 2010 Dr. Erhard Schmidt
13 Grundsatz: Anpassung GefStoffV an REACH und CLP (GHS) Ausbau allgemein gültiger Grundpflichten nicht an Kennzeichnung geknüpfte, sondern an Gefährdung orientierte Spezialpflichten Ampelmodell noch nicht in VO Anhang II nur noch nationale deutsche Beschränkung, u.a. für Pentachlorphenol und Verbindungen März 2010 Dr. Erhard Schmidt
14 Neues Schutzstufenkonzept Grundpflichten ( 8) (Substitution, Minimierung, Expositionsermittlung) Allgemeine Schutzmaßnahmen ( 9) (Grundmaßnahmen bei geringer und normaler Gefährdung) Zusätzliche Schutzmaßnahmen ( 10) (bei erhöhter Gefährdung) Besondere Schutzmaßnahmen ( 11) (bei krebserzeugenden und erbgutverändernden Stoffen Kat. 1 und 2) März 2010 Dr. Erhard Schmidt
15 Hilfestellung zu CLP und REACH für die Praxis AGS-Bekanntmachung Nr. 408: Maßnahmen und Vorgehensweisen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen während der Übergangsfristen AGS-Bekanntmachung Nr. 409: Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz LV 51: Handlungsanleitung für die Umsetzung der REACH-Verordnung im Arbeitsschutz
16 Vergleich der Regelungen GefStoffV 2005 GefStoffV 2010 Kennzeichnung bestimmt primär die Schutzstufe Gefährdungsbeurteilung ermöglicht Abweichung Keine geringe Gefährdung zulässig bei CMR F -Stoffen Kennzeichnung ist lediglich Information für Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung entscheidet über Maßnahmen!!! Auch bei CMR F - Stoffen geringe Gefährdung möglich
17 Lfd. Nr. CHECKLISTE REACH UND ARBEITSSCHUTZ 1 Enthält das Sicherheitsdatenblatt (SDB) alle für den Arbeitsschutz erforderliche Angaben (insbes. Kapitel 2, 3, 7, 8 und 15)? Prüfpunkte JA NEIN Entfällt 2 Stimmen die Informationen im SDB mit den Angaben in der Stoffsicherheitsbeurteilung (ab 10t/a registrierungspflichtiger Stoffe) überein? 3 Sind die einschlägigen Expositionsszenarien dem Sicherheitsdatenblatt (ab 10t/a registrierungspflichtiger Stoffe) beigefügt? 4 Werden Informationen zur sicheren Verwendung bestimmter Erzeugnisse (CMR Kat. 1+2, PBT, vpvb) an den Abnehmer weitergegeben? 5 Entsprechen die Tätigkeiten im Betrieb den im SDB angegebenen Expositionsszenarien? 6 Wurde die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen anhand eines vorhandenen DNEL überprüft, falls kein AGW oder validierte Werte aus anderen Quellen vorlagen? 7 Entspricht die Verwendung den in der Zulassung genannten Bedingungen? 8 Werden Tätigkeiten mit in Anhang XIV der REACH- VO aufgeführten Stoffen durchgeführt? Falls Ja: Checkliste 3 komplett abfragen 9 Werden Tätigkeiten mit Stoffen durchgeführt, die in Anhang XVII der REACH- VO enthalten sind? 10 Garantiert die mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung einen sicheren Arbeitsschutz?
18 Bekanntmachung 910 Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Es gibt 3 Risikobereiche: grün, gelb, rot mit 2 Schnittstellen der Akzeptanzschwelle zwischen grün und gelb sowie der Toleranzschwelle zwischen gelb und rot gelber Risikobereich = grundsätzlicher stoffspezifischer Entscheidungs- und Handlungsspielraum für die Balance von Gesundheitsrisiken und sozio-ökonomischen Zwängen
19 Bekanntmachung 910 Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Kein Schwarz-Weiß-Denken Spielräume für Risikomanagement Akzeptanzschwelle im Bereich eines Lebenszeit- Krebsrisikos von 4: Toleranzschwelle im Bereich eines Lebenszeit- Krebsrisikos von 4:1 000 Bei Zulassungsverfahren sollten auch erwartete Expositionsszenarien berücksichtigt werden
20 Expositions-Risiko-Beziehung TRI aus Bekanntmachung 910 Risiko Konzentration Toleranzrisiko 4: ppm 60 mg/m3 Akzeptanzrisiko ab 2008 Akzeptanzrisiko nach 2013, spätestens ab : ppm 33 mg/m3 4: ,6 ppm 3,3 mg/m3
21 Integration des risikobasierten Grenzwerte-Konzepts ins Gefahrstoffrecht (aus Artikel zum Risikoakzeptanz-Konzept des AGS - Seite 6 Ausgabe 14. Januar 2011) Konzept gegenwärtig noch in Erprobungsphase Möglicher Zeitpunkt für Aufnahme in GefStoffV Juni 2015 In TRGS 400 Hinweis, dass bei Festlegung der Schutzmaßnahmen auf beschriebenes Maßnahmenkonzept zurückgegriffen werden soll Hinweis, dass einige der enthaltenen Maßnahmen noch nicht greifen (z.b. fehlt Rechtsgrundlage für Genehmigung mit Auflagen und Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde Ebenso fehlt Rechtsgrundlage für die Veranlassung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
22 Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit
23 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Angebots- und Pflichtuntersuchungen für: Gefahrstoffe einschließlich Feuchtarbeit in Abhängigkeit von der Konzentration (Anh. Teil 1) Biologische Arbeitsstoffe (Anh. Teil 2) Tragen von Atemschutz Gr. 1 (Angebot Anh. Teil 4) bei Gr. 2 und 3 (Pflicht Anh. Teil 4) Bildschirmarbeit (Anh. Teil 4)
Informationen zur GHS Verordnung
Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel
MehrGefahrstoffe wieder einmal neu. Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie
Gefahrstoffe wieder einmal neu Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie GefStoffV 2005 Nachbesserungen zur Umsetzung von EU-RL notwendig gewesen - Erweitertes Sicherheitsdatenblatt - Schwerpunkt
MehrNeue Kennzeichnung für Gefahrstoffe
Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien () Die CLP-Verordnung Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen
MehrREACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick
REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick Mit dieser Kundeninformation möchten wir Sie auf die neue weltweit einheitliche Verordnung, Globally Harmonized System (GHS)
MehrNeufassung der Gefahrstoffverordnung - ein Überblick
Neufassung der Gefahrstoffverordnung - ein Überblick Veranstaltung Gefahrstoffe 2010 Dortmund 04.10.2010 Dr. Astrid Smola, BMAS Bonn Inhalte der Neufassung Anlass Anpassungserfordernis an neues EU-Chemikalienrecht
MehrGHS Ein System für die Welt!?
GHS Ein System für die Welt!? Umsetzung in Europa (CLP) und im Rest der Welt siemens.com/answers Einführung 2 Europa - CLP 8 USA - 17 Vergleich CLP - 21 China 24 Resümee 26 Seite 2 Einführung GHS Globally
MehrDas neue Chemikalienrecht
Das neue Chemikalienrecht Was ändert sich und wie lange gilt es? Folie Nr. 1 von 29 Chemikalienrecht eine kleine Einführung Europa Deutschland REACH (1907/2006) ChemG CLP (1272/2008) GefStoffV Folie Nr.
MehrGefahrstoffverordnung 2010 Was hat sich geändert?
Novellierung, Anlass, Ziele Gefahrstoffverordnung 2010 Was hat sich geändert? Fachtagung der LUBW Baden-Württemberg und der IHK Karlsruhe am 29. Juni 2011 GD Ralf Rutscher Anlass für die Neufassung Anpassung
MehrAuswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz
Auswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz Schnittstellen zwischen Chemikalienrecht und Arbeitsschutzrecht Inhalt Rechtliche Vorgaben im Chemikalienrecht / Arbeitsschutz EG-Verordnungen / -Richtlinien
MehrGHS Globales Harmonisiertes System
Wasserfachmann 11. Januar 2012 Zürich GHS Globales Harmonisiertes System Ergänzung zum Chemikaliengesetz Otto Wyss 1 Gefahr erkennen Die Gefahr, die von einer Substanz oder einem Substanzgemisch ausgeht,
MehrArbeitsgruppe: Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 46 -
Arbeitsgruppe: Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 46 - * * bzw. CLP-Verordnung: Regulation of Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures I. Allgemeine Einführung
MehrGloballyHarmonisedSystem
GloballyHarmonisedSystem Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Allgemeine Infoveranstaltung für Mitarbeiter (Unterweisung) GHS Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Allgemeine Infoveranstaltung für Mitarbeiter
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
Mehr- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe
- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für stoffe Gefährlichkeitsmerkmale und Kennzeichnung nach GHS im Vergleich zum bisherigen System GHS Globally Harmonised System of Classification
Mehr5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage
Kaufmann /Herold Gefahrstoffrecht für die Apotheke EU- und GHS-Regelungen Dieter Kaufmann, Augsburg Holger Herold, Leipzig 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Mit farbigen Piktogrammen und
MehrIHK-Forum Arbeitsschutz 2014
IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch GHS/CLP? Einstufung und Kennzeichnung Der Hersteller oder Einführer hat Stoffe und Zubereitungen
MehrPflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten
Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene
MehrGHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen
GHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)
MehrGlobal harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer
Global Harmonized System Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer Bekannte Kennzeichnungssysteme ADR für Gefahrgut im Strassenverkehr RID für Gefahrgut
MehrGefahrstoffverordnung 2010
GHS [1] BGBl.1 Nr. 59 v. 30.11.2010 S. 1643 CLP Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS DGUV Information 213-850 1 Europäische Union weltweit Hersteller/Lieferanten/Importeure Internationales Gefahrstoffrecht
Mehr10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg
Experimental Vortrag Brände und Explosionen im Industrie- Werkstatt- und Laborbereich 10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Mittwoch, 29.Juni 2011 Thomas Pietschmann Fachbereichsleiter Katalogfachhandel
MehrDiese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...
CLP/GHS Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Folie 1 CLP/GHS Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... Aber:
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz GHS (= Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals ) Weltweite Harmonisierung der Gefahrenkommunikation von chemischen Produkten Erstellt von
MehrNeufassung der Gefahrstoffverordnung - Überblick und Ausblick
Neufassung der Gefahrstoffverordnung - Überblick und Ausblick Im Auftrag und basierend auf einer Vorlage des BMAS gehalten von Torsten Wolf, BAuA Dortmund Verfahrensstand Verordnung zur Neufassung der
MehrNeue Kennzeichnung von Atemluftflaschen
Neue Kennzeichnung von Atemluftflaschen Die CLP-Verordnung und ihre Auswirkungen für die Feuerwehren 18. Fachtagung Atemschutz der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen am 19.02.2015 Zur
MehrGefahrstoffe in der pharmazeutischen Praxis
EG-Richtlinien über Gefahrstoffe Gefahrstoffe in der pharmazeutischen Praxis Zu Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen GHS/CLP Chemikaliengesetz Zu
MehrDie neue internationale Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS
Die neue internationale Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS Um Unterschiede in den international existierenden Systemen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aufzuheben und um den Standard
MehrEindeutig gefährlich.
Folie 1 Eindeutig gefährlich. Die neuen Gefahrstoffsymbole Sieht gefährlich aus Folie 2 Auch ohne Chemielaborant zu sein, hantiert man fast täglich mit Substanzen, die es in sich haben: Nagellackentferner,
MehrDas Chemikalienrecht eine Übersicht
Das eine Übersicht Olivier Depallens Bundesamt für Gesundheit, Bern Olivier.depallens@bag.admin.ch, Olten, Zweck Das soll das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen
MehrFAQs zum Thema Gefahrstoffe
Wir machen Arbeit sicher FAQs zum Thema Gefahrstoffe Arbeitskreis Gefahrstoffe Woran sind Gefahrstoffe zu erkennen? Im Handel erhältliche Gefahrstoffe sind durch Symbole gekennzeichnet. Die Symbole sind
MehrPerspektiven zur praxisnahen Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG. Dipl.-Ing. Annette Wilmes
Perspektiven zur praxisnahen Gefährdungsbeurteilung mit dem EMKG 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung EMKG Version 3.0 Kommunikation Fachliche Weiterentwicklung Modul Brand und Explosionsgefährdungen Wirksamkeitsüberprüfung
MehrSymposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation
MehrGHS Global Harmonisiertes System (Globally Harmonised System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
GHS Global Harmonisiertes System (Globally Harmonised System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Ein erster Überblick Seite 1 GHS BAuA-Info: Zukünftige EU-Verordnung auf Basis des GHS (Global
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt GHS, das System der UN / CLP in Europa Umsetzung in der Schweiz Überblick: Einstufen
MehrREACH AUS LIEFERANTENSICHT
REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in
MehrAlte Gefahren neue Zeichen
Alte Gefahren neue Zeichen Partieführerschulung 2011 1 GHS System GHS Globally Harmonized System Angleichung von Einstufungskriterien Global einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung Partieführerschulung
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrNeues im Umweltrecht CLP-Verordnung und Folgen des Fristenablaufs Mitte 2015. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015
Neues im Umweltrecht CLP-Verordnung und Folgen des Fristenablaufs Mitte 2015 IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 Überblick CLP-Verordnung CLP-Verordnung und Übergangsfristen Einstufung von
MehrGHS - GLOBAL HARMONISIERTES SYSTEM
GHS - GLOBAL HARMONISIERTES SYSTEM zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS ist ein von den Vereinten Nationen (UN) vorgeschlagenes System für die weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung
MehrBerücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen
28. Oktober 2014 Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen Dr. Winfried Golla FachDialog Nanotechnologie und Abfall Was sind Abfälle aus rechtlicher
Mehr: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname Stoffname : : ALT Rn. 2901a 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
MehrGefährliche Gemische sachgerecht einstufen und kennzeichnen
Gefährliche Gemische sachgerecht einstufen und kennzeichnen Dr. Bernd Glassl Jahrestagung der Gesellschaft für klinische Toxikologie Mainz, 13. November 2015 Global Harmonisiertes System (GHS) der Vereinten
MehrMerkblatt. Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten
Merkblatt Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten Lagerung von entzündlichen/entzündbaren Flüssigkeiten Der Umgang mit Gefahrstoffen, zu denen auch die entzündlichen bzw. entzündbaren Flüssigkeiten gehören,
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten
254 Tage 12 Stunden 20 Minuten Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Gefahrguttag Luzern 19.9.2014 H. Bürgy Inhalt GHS, das System der UN CLP in Europa Umsetzung
MehrGHS. Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann
GHS Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals GHS VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16.
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr
MehrREACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015
REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 Inhalt Zahlen SVHC Roadmap national Erzeugnisse Zulassung Bedeutung von REACH REACH ist eine europäische Verordnung, die
MehrSeminar BGW I. Das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen: Auswirkungen der CLP-Verordnung auf den Arbeitsschutz in Kliniken
24. Freiburger Symposium 15.-17. September 2010 Seminar BGW I Das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen: Auswirkungen der CLP-Verordnung auf den Arbeitsschutz in Kliniken Dr. Gabriele
MehrRegierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Neues aus dem Arbeitsschutz
Neues aus dem Arbeitsschutz 12. Oktober 2010 Seite 1 Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2010 Auslöser : neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der CLP-GHS- Verordnung 1272/2008/EG ( Globally Harmonised
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrKundeninformation Kennzeichnung von Atemluftflaschen nach CLP
Kundeninformation Kennzeichnung von Atemluftflaschen nach CLP Sehr geehrter Kunde unserer Atemluftflaschen, nachdem im Jahre 2002 in Deutschland als Umsetzung einer europäischen Richtlinie die Betriebssicherheitsverordnung
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrInga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung
"Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:
Mehrwww.bad-gmbh.de www.teamprevent.com
Gefahrstoffe 2010 Anpassung bei der Gefährdungsbeurteilung Erleichterungen für KMU? BAuA Veranstaltung in Dortmund, 04. Oktober 2010 B A D GmbH www.bad-gmbh.de www.teamprevent.com Erfolgsstory Gefährdungsbeurteilung
MehrBetriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013. Umgang mit Gefahrstoffen
Schule: Städtisches Labenwolf- Gymnasium Nürnberg Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013 Ansprechpartner: Fr.Riege/Hr.Wawra (Sammlungsleitung) Arbeitsbereich: Chemie- / Biologie-Unterrichts-
MehrGliederung. Hintergründe und Ziele von GHS Vergleich alte / neue Kennzeichnung Fristen für die Umsetzung Konsequenzen für die betriebliche Praxis
Das GHS-System das neue Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe Vortrag bei der Handwerkskammer Reutlingen am 28. November 2012 Heiko Herbrand Regierungspräsidium Tübingen Referat 57 Chemikalien- und Produktsicherheit,
MehrGefahrstoffkennzeichnung GHS
Gefahrstoffkennzeichnung GHS Rita Pfattheicher / Klaus Wünsche SG Arbeitssicherheit www.as.zuv.uni-erlangen.de Februar 2011 Bisher 7 Gefahrensymbole 68 Gefahrenhinweise (R-Sätze) 64 Sicherheitsratschläge
MehrREACH EXCEL TOOL. 19. März 2013. Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu
Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER www.reach.lu - www.clp.lu Inhalt 1. REACH in Kürze 2. Warum ein REACH Excel Tool? 3. Anwendung REACH Excel Tool 4. Wo finde ich
MehrCO 2 CONTROL Gaswarnsystem
CO 2 CONTROL Gaswarnsystem Rechtliche Vorgaben wie Vorschriften, Regeln und Informationen in Bezug auf die allgemeine Absicherung von Räumen gegen Unfälle/ Gefährdung durch CO 2. Diese Betrachtung richtet
Mehr1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname R+M de Wit Enthärter-Flüssigkeit 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
Mehrebsoft unterstützt GHS Globally Harmonised System
Neu von ebsoft: Kennzeichnungs-Modul für GHS Das webbasierende ebsoft-standard-kennzeichnungs-system wurde so erweitert, daß die erforderlichen Gefahrstoffetiketten wahlweise sowohl nach den zur Zeit gültigen
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrGefahrenermittlung und Gefahrenbeurteilung von chemischen Arbeitsstoffen
Gefahrenermittlung und Gefahrenbeurteilung von chemischen Arbeitsstoffen Robert Piringer Norbert Neuwirth Martina Seibert AUVA, Abt. HUB 1200 Wien, Adalbert Stifter-Straße 65 mögliche Ziele der Gefahrenermittlung
MehrFAQ s zu Produktmeldungen nach 16e ChemG und 10 WRMG. Kathrin Begemann Dr. Ronald Keipert Mareike Budelmann
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG FAQ s zu Produktmeldungen nach 16e ChemG und 10 WRMG Kathrin Begemann Dr. Ronald Keipert Mareike Budelmann Welche Produkte sind dem BfR zu melden? alle gefährlichen Gemische
MehrAuswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf das betriebliche Gefahrstoffmanagement
Auswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf das betriebliche Gefahrstoffmanagement Tobias Stefaniak, IAS Stiftung ST/Karlsruhe Neufassung der Gefahrstoffverordnung Auswirkungen auf die Praxis LUBW
Mehrchemplus GHS/CLP - Systemetiketten
GHS/CLP - Systemetiketten Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Mindestgrößen, Formaten und den Standardinhaltsangaben auf unseren Systemetiketten. Unser Etiketten bestehen
MehrGefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014
Gefahrstoffrecht Update 2014 Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014 1 Inhalt 1. Gefahrstoffverordnung und wesentliche Einflüsse 2. Biozid-Richtlinie Biozid-Verordnung
MehrSicherheitsdatenblatt - Intrinsische Eigenschaften Dr. Sabine Darschnik, BAuA
FOX Sicherheitsdatenblatt - Intrinsische Eigenschaften Dr. Sabine Darschnik, BAuA Seminar 2014 Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Intrinsisch bedeutet Intrinsische Eigenschaften gehören zum Gegenstand
MehrAufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz
Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellenangaben Version 1.8 vom September 2015 Creative Commons Lizenzvertrag Stand: September 2015 Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellen Seite 1 von
MehrVorwort... 3. 1.3.1 Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften... 29 1.3.2 Zuständigkeiten der Gewerbeaufsicht... 30
Inhaltsverzeichnis Vorwort..................................................................... 3 1 Sicherheitsarbeit im Produktionsbetrieb............................ 9 1.1 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten...........................................
MehrREACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien
Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- REACH Das neue EG-Chemikalienrecht über Herstellung, Import und Verwendung von Chemikalien Merkblatt für Betriebe Was ist REACH? REACH steht für Registration,
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
MehrGefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH. Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn
Gefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn Inhalte der Neufassung Anpassung an das neue EU-Chemikalienrecht REACH-Verordnung CLP-Verordnung Berücksichtigung
MehrDÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE BÖDEN. Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz
DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE DESEINSATZESVON EINSATZES BIOKOHLE IN BÖDEN Berlin, den 05.10.2011 Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Das Aufbringen und Einbringen von
MehrSicherheitsdatenblatt
Seite: 1/6 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator REF 481015 Handelsname Rufi MN 728, 15 cm 100 x 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen
MehrKurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers
Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner
MehrGefahrstoffverordnung 2010
Gefahrstoffverordnung 2010 Gefahrstoffrecht im Wandel Gefahrstoffverordnung 2010 Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) regelt umfassend Schutzmaßnahmen
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrBetriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG
Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrProduktgruppe Reinigungsmittel. Umweltkriterien, Nachweise, Hilfsmittel
Produktgruppe Reinigungsmittel Umweltkriterien, Nachweise, Hilfsmittel GemNova, Innsbruck 30. Juni 2014 Produktgruppe Reinigungsmittel Auf welchen Aspekten liegt der Fokus bei der umweltfreundlichen Beschaffung?
MehrGHS-Verordnung. Erich Schmidt Verlag. Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe
GHS-Verordnung Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe von Dr. Ulrich Welzbacher Erich Schmidt Verlag Bibliografische Information der Deutschen
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrErmitteln Baustein 110 zur Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe (Stand 05/12)
Einleitung Wenn festgestellt wird, dass im Betrieb Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, müssen stoffund tätigkeitsbezogene Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschafft werden. Die
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrEinstufung und Registrierung
Einstufung und Registrierung Stoffmanagement auf europäischer Ebene Emrah Turudu Chemikalienmanagement (1) Chemikalienmanagement in der EU REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Einstufung und Kennzeichnung:
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
MehrDas aktuelle Urteil des EUGH schafft Rechtssicherheit
SVHC in Erzeugnissen Das aktuelle Urteil des EUGH schafft Rechtssicherheit Ökopol Institut für Ökologie und Politik, Dr. Olaf Wirth Hamburg Handelskammer, 15. April 2016 der Auslöser REACH Artikel 7 und
MehrSICHERHEITSDATENBLATT
gemäss Verordnung Nr. 1907/2006 Seite: 1 Erstellungsdatum: 16.08.2010 Revisionsdatum: 15.03.2013 Revisionsnummer: 3 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrStand 26.03.2015. Vollzugsempfehlung Herstellung Organischer Feinchemikalien (OFC) - 1 -
Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von organischen Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang (OFC) Stand 26.03.2015 Aufgrund der im Merkblatt
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrEntwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
Entwurf Stand: 22.01.2009 Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Bundesministerium
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrAuswirkungen von REACH- und CLP-Verordnung auf die Gefährdungsbeurteilung. Annette Wilmes
Auswirkungen von REACH- und CLP-Verordnung auf die Gefährdungsbeurteilung Annette Wilmes Einführung Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Aufgabe bindet Kapazitäten geringer Nutzen ODER Egal wie weit der
MehrREACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?!
REACh, die Chemikalienverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf CNT?! INNO.CNT Jahreskongress 2013 Fellbach, den 20.02.2013 Umgang mit Stoffverboten, 20.06.2012 1 Nanotechnologie und REACh Nanotechnologie
MehrSchutzstufenkalkulator
PRAXISLÖSUNGEN Dr. Jürgen Hirsch, Arnd Pistorius Schutzstufenkalkulator Anleitung IMPRESSUM Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in
Mehr