Der Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht
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- Lars Michel
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4928 Der Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht Vorbemerkung der Fragesteller DasVerhältnisvonStaatundReligionsgemeinschaftenistinDeutschlandvon derreligionsfreiheit,dertrennungvonstaatundkircheunddemkirchlichen Selbstbestimmungsrechtgeprägt.EinigeKirchenwiediekatholischeKirche, dieevangelischenlandeskirchensowieauchisraelitischesynagogengemeindenwerdeninderrechtsformeinerkörperschaftdesöffentlichenrechts eigenerartgeführt.imunterschiedzuanderenkörperschaftendesöffentlichenrechtssinddiereligionsgemeinschaftenmitkörperschaftsstatusaber keinteildesstaatesundsomitnichtträgeröffentlichergewaltimsinnedes Artikels1Absatz3desGrundgesetzes.InfolgedessensinddieReligionsgemeinschaftennichtgrundrechtsverpflichtet,sonderngrundrechtsberechtigt. SiebesitzeneinenKörperschaftsstatuseigenerArt.Esgibtdeshalbkeine staatlicherechtsaufsichtüberdieöffentlich-rechtlichorganisiertenreligionsgemeinschaften. DieserStatusisthistorischgewachsenundwirdauchdurchweitreichende, verfassungsrechtlichgarantierteprivilegiengeschützt.dazugehört,dassdie öffentlich-rechtlichenglaubensgemeinschaftenorganisatorischundreligiös selbstbestimmtagieren.allerdingsergibtsichgeradeausihremstatusals KörperschaftdesöffentlichenRechtsdiebesondereVerpflichtung,dieGrundprinzipienunsererVerfassungzuachtenunddenvollenDiskriminierungsschutz umzusetzen. DieArbeitsbedingungenderArbeitnehmendeninkirchlichenWirtschaftsbetriebenwieDiakonieundCaritaswerdennichtmitdenGewerkschaftenin Tarifverträgenvereinbart,sonderninsogenanntenArbeitsrechtlichenKommissionenbeschlossen.DieserkirchlicheSonderwegimArbeitsrechtwurdevon den Gewerkschaften seit jeher kritisiert. Schoninden1950er-JahrenhatdieÖTV,seit2001VereinteDienstleistungsgewerkschaftver.di,denAbschlussvonTarifverträgenunddieGültigkeitdes StreikrechtsinkirchlichenWirtschaftsbetriebeneingefordert.DieDGB-Ge- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales vom25.märz 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode werkschaftenhabendenkirchlichensonderwegnieakzeptiert.eskamaber nichtzukonfliktenumdenmaterielleninhaltderkirchlichenregelwerke,da z.b.inarbeitsvertragsordnungenundarbeitsvertragsrichtlinienderdiakonie unddercaritasimwesentlichendietarifeundarbeitsbedingungendesöffentlichen Dienstes übernommen wurden. DieÖkonomisierungdersozialenDienstleistungenunddiedamitverbundene EinführungmarktwirtschaftlicherElementeindieEntgeltstruktursowie knappefinanzierungenseitensderöffentlichenhandhabendiebranchen grundlegendverändert.immermehrkirchlichewirtschaftsbetriebenutzenden kirchlichensonderwegundweichenvonentgeltenimöffentlichendienstab. InderFolgeentstehenWettbewerbsvorteilegegenüberprivatenundöffentlichenAnbietern,diezunehmenddenLohn-undPreiswettbewerbinden Branchen prägen. AufSeitenderBeschäftigteninkirchlichenWirtschaftsbetriebensteigtderUnmut,denndieEinflussmöglichkeitenderMitarbeitervertretungenundtraditionellenkirchlichenMitarbeiterverbändeaufArbeitsbedingungen,Arbeitszeit undarbeitsentgeltesindgering.beschäftigteninkirchlicheneinrichtungen wird imunterschiedzubeschäftigteninanderenbereichen diemöglichkeitverwehrt,mitdenmittelndergewerkschaftenfürbesserearbeitsbedingungen Einfluss zu nehmen. DarüberhinausergibtsichausdembesonderenTendenzschutzderReligionsgemeinschaftendasRecht,MitarbeiterinnenundMitarbeiterwegenihrerReligionoderihrerWeltanschauungbeiderBeschäftigungunterschiedlichzubehandeln ( 9des AllgemeinenGleichbehandlungsgesetzes).Allerdingsbezieht sichdiesesrechtangesichtsdereuropäischenantidiskriminierungsrichtlinien imgegensatzzurbisherigenrechtsprechunglediglichaufdenzentralenkern derglaubensverkündigung.diesbetrifftebenfallsdaskündigungsrechtgegenübermitarbeiterinnenundmitarbeitern,diebeispielsweiseihrekonfession ändern, sich scheiden lassen oder eine Lebenspartnerschaft eingehen. Vorbemerkung der Bundesregierung DasVerhältnisdesStaateszudenKircheninDeutschlandistinArtikel140des Grundgesetzes (GG)durcheinenBezugaufdieArtikel136,137,138,139 und141derweimarerreichsverfassunggeregelt.diefürdiebegründungund GestaltungvonDienstverhältnissenmaßgeblicheGarantie,dassog.Kirchliche Selbstbestimmungsrecht,enthältArtikel137Absatz3derWeimarerReichsverfassung. JedeReligionsgemeinschaftordnetundverwaltetihreAngelegenheitenselbständiginnerhalbderSchrankenderfürallegeltendenGesetze.Sie verleihtihreämterohnemitwirkungdesstaatesoderderbürgerlichengemeinde. EsistdanachausschließlichSachederKirchezubestimmen,welche Ämterinihrbestehen,welcheAnforderungenandiePersondesAmtsinhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten mit dem Amt verbunden sind. Zunächstbedeutetdies,dassdieKirchenselbstentscheidenkönnen,obsieihre DienstedurchdenAbschlussvonArbeitsverträgenregeln.Wennsiesichdafür entscheiden,giltdasstaatlichearbeitsrecht,insbesonderedaskündigungsschutzgesetz.diesistallerdingsimlichtdesverfassungsrechtlichenselbstbestimmungsrechtsderkirchenauszulegen,etwasoweitbesondereloyalitätsanforderungengestelltwerden (z.b.konfessionszugehörigkeitalsvoraussetzung fürdenabschlusseinesarbeitsvertragesoderkündigungbeikirchenaustritt). DieLoyalitätsanforderungenkönnenauchdasaußerdienstlicheVerhaltenerfassen.Maßgeblichistdann,obdiekonkretausgeübteTätigkeitdeskirchlichen ArbeitnehmerseinesolcheNähezukirchlichenAufgabenhat,dassdersieausübendeArbeitnehmermitderKircheidentifiziertwirdunddeshalbdieGlaubwürdigkeitderKircheberührtist,wennersichinseinerprivatenLebensführungnichtandietragendenGrundsätzederkirchlichenGlaubens-undSittenlehre hält.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5305 DarüberhinausistesdenKirchenverfassungsrechtlichgarantiert,einkircheneigeneskollektivesArbeitsrechtzuschaffen.DiesumfasstauchdasRecht,für diemitarbeiterinnenundmitarbeitereigenemitarbeitervertretungsstrukturen und-regelnzuschaffen.dementsprechendsindwederdasbetriebsverfassungsgesetz noch die Personalvertretungsgesetze (Bund, Länder) anwendbar. DieKirchenkönnenRegelungen,diefürihreBeschäftigtenallgemeinangewandtwerdensollen,auchaufanderemWegalsdurchTarifvertragtreffen,sog. DritterWeg.VondieserMöglichkeithabendieevangelischeunddiekatholischeKircheGebrauchgemacht.SiehabenRegelungengeschaffen,dienachInhaltundAufbauTarifverträgenähnlichsind (EvangelischeKirche: Arbeitsvertragsrichtlinien,KatholischeKirche: Arbeitsvertragsordnungen ).DieRegelungenwerdenvonkircheninternenGremienerstellt,dieparitätischausVertreternderMitarbeiterundVertreterndesDienstgebersbestehenundsiefinden durcheinzelarbeitsvertraglichebezugnahmeanwendungaufdasarbeitsverhältnis.tarifvertraglicheregelungenexistierenbeidernordelbischenevangelisch-lutherischenkircheundbeiderevangelischenkircheberlin-brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). DaskirchlicheArbeitsrechtgiltfürdiesogenannteverfassteKirche,alsodie eigentlichekirchenorganisation,aberauchfürprivatrechtlicheorganisationen, wiediakonieundcaritas,sowiekirchlichekindergärten,diekatholische Nachrichtenagentur (KNA),denevangelischenPresseverbandNord.e.V.etc. DenndaskirchlicheSelbstbestimmungsrechtstehtnichtnurderverfasstenKircheoderReligionsgemeinschaftalssolcherzu,sondernallenihrenEinrichtungen,soweitsienachkirchlichemSelbstverständnisihremZweckoderihrer Aufgabeentsprechendberufensind,einStückdesAuftragsderKirchewahrzunehmen.DeshalbsindnichtnurdieorganisierteKircheundderenrechtlich selbständigenteile,sondernallederkircheinbestimmterweisezugeordneten EinrichtungenohneRücksichtaufihreRechtsformObjekte,beiderenOrdnung undverwaltungdiekirchegrundsätzlichfreiist,wennihreeinrichtungennach kirchlichemselbstverständnisihremzweckoderihreraufgabeentsprechend berufensind,einstückdesauftragsderkirchewahrzunehmenundzuerfüllen. DazugehörenunabhängigvonderRechtsformjedenfallsdiejenigenkirchlichenEinrichtungen,diekaritativ-diakonischemWirkenzuzuordnensind,das heißtdertätigennächstenliebe,alsokirchlichgetragenekrankenpflege,aber auchallgemeindieandenreligiösengrundanforderungenausgerichtetefürsorgefürhilfsbedürftigemenscheneinschließlichihrererziehungundausbildung.dasssichdiekirchezurerfüllungihresauftrageseinerorganisationsformdesstaatlichenrechtsbedient,hebtdiezuordnungdereinrichtungzur Kirchenichtauf.EbensowenigkanndieMitwirkungvonLaienbeiderVerwaltungeineLockerungderZuordnungzurKirchebegründen.Esgehörtzum SelbstverständnisderKirchen,dasszuihrerReligionsausübungauchdieEntfaltungundWirksamkeitinderWeltzählt.DaskaritativeWirkenistalstätige Nächstenliebe eine wesentliche Aufgabe der Christen. Allgemeine Fragen 1.WievieleBeschäftigtesindnachdemDrittenWegderKircheninkirchlichenEinrichtungenundinwelchenBranchenangestellt (bittedifferenziert nach Vollzeit, Teilzeit, Minijobs, Leiharbeit und Werkverträgen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.WiebeurteiltdieBundesregierungdasVerfahrenindenArbeitsrechtlichen Kommissionen,densogenanntenDrittenWegderKirchen,imVergleich zuverhandlungenzwischenarbeitgebernundgewerkschaftennachdem Tarifvertragsgesetz? AufdieAusführungeninderVorbemerkungderBundesregierungwirdverwiesen. 3.IstesausSichtderBundesregierungakzeptabel,dassdieSonderstellung derkirchenimarbeitsrecht,überdenengenbereichderverkündigunghinaus,auchinallenanderenkirchlicheneinrichtungen,diegesellschaftliche Aufgaben übernehmen, gilt? WennsichdieKirchenentscheiden,ihreDienstedurchdenAbschlussvonArbeitsverträgenzuregeln,findendiefüralleArbeitgebergeltendenarbeitsrechtlichenSchutzvorschriftenAnwendung,z.B.dieRegelungendesArbeitszeitrechtsunddieVorschriftendesAllgemeinenGleichbehandlungsgesetzes (AGG) zumschutzvordiskriminierung.diekirchenunddievonihnengetragenen EinrichtungensinddanngrundsätzlichwiejederandereArbeitgeberverpflichtet,dieseGesetzezubeachten.BeiderAuslegungundAnwendungdergesetzlichenRegelungensinddieverfassungsrechtlichenGewährleistungennichtnur beidenkirchen,sondernauchbeidenvonihnengetrageneneinrichtungenzu berücksichtigen. ImÜbrigenvergleichedieAusführungeninderVorbemerkungderBundesregierung. 4.SindderBundesregierungInformationenüberUmbrücheundKonfliktein denarbeitsrechtlichenkommissionenderkirchen,diediearbeitsvertragsrichtlinien (AVR)undVergütungsordnungenfürdieBeschäftigtenin kirchlichen Einrichtungen festlegen, bekannt? Wenn ja, welche? Nein.DieBundesregierunghatkeinenEinblickinInternaderArbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen. Vereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt 5.IstderkirchlicheSonderwegimArbeitsrechtausSichtderBundesregierungmittel-bislangfristigmitdenRegelneinesgemeinsameneuropäischen Binnenmarktes mit gleichen Arbeitsrechten zu vereinbaren? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 6.SindderBundesregierungDiskussionenimEuropäischenRat,derEU- KommissionunddemEuropäischenParlamentüberdenkirchlichenSonderweg im Arbeitsrecht bekannt? Wennja,inwelcheneuropäischenInstitutionengibtesKritikamdeutschenSonderweg,vonwemstammtdieKritik,undwelcheForderungen werden diskutiert? 7.HatdieEuropäischeKommissionseit2005mitderBundesregierungwegendeskirchlichenSonderwegsimArbeitsrechtKontaktaufArbeitsebene aufgenommen? Wennja,umwelcheInhaltegehtes,wieintensivistderKontakt,underwartetdieBundesregierung,dassdieEuropäischeKommissionInitiativen
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/5305 zurveränderungdesdeutschensonderwegsderkirchenfordertodereinleitet? Antwort zu den Fragen 5 bis 7: GemäßArtikel17Absatz1derkonsolidiertenFassungdesVertragsüberdie ArbeitsweisederEuropäischenUnionvom30.März2010 (AEUV)achtetdie UniondenStatus,denKirchenundreligiöseVereinigungenoderGemeinschaftenindenMitgliedstaatennachderenRechtsvorschriftengenießen,undbeeinträchtigtihnnicht.Artikel17Absatz1AEUVgehtaufdieErklärungNummer11 zumvertragvonamsterdamzumstatusderkirchenundweltanschaulichen Gemeinschaftenvon1997zurück,aufdieinErwägungsgrundNummer24der Richtlinie2000/78/EGdesRatesvom27.November2000zurFestlegungeines allgemeinenrahmensfürdieverwirklichungdergleichbehandlunginbeschäftigung und Beruf Bezug genommen wird. DiedeutscheGesetzes-undRechtslageentsprichtdenVorgabendesArtikels4 Absatz2derRichtlinie2000/78/EG,derfürberuflicheTätigkeiteninnerhalb vonkirchen,religions-undweltanschauungsgemeinschafteneineausnahmeregelungvorsieht.diediesbezüglichzurumsetzungindeutschesrechterfolgten Vorschriften werden von der Europäischen Kommission nicht beanstandet. DarüberhinausgehendeDiskussionenindeneuropäischenInstitutionenzuder Thematik sind nicht bekannt. Nationaler Wettbewerb 8.WelcheAuswirkungenhatderkirchlicheSonderwegimArbeitsrechtlaut AuffassungderBundesregierungaufdieWettbewerbsbedingungenderöffentlichen,privatenundkirchlichenUnternehmenimBereichdersozialen Dienstleistungen? 9.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungkommunalerundprivatwirtschaftlicherUnternehmen,diesozialeDienstleistungenverrichten,dass derkirchlichesonderwegderentgeltfindungeinenlohndrucknachunten verursachtundanbieter,diez.b.dietarifverträgedesöffentlichen Dienstesanwenden,vermehrtWegesuchenmüssen,umvondenTarifverträgenabweichenzukönnen,umimWettbewerbmitdenkirchlichenEinrichtungen bestehen zu können? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu den Fragen 8 und 9: DerWettbewerbimBereichdersozialenDienstleistungenwirddurcheine ReihevonFaktorenbeeinflusst.EinFaktordavonsinddieArbeitsbedingungen. DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissevor,dassdemkirchlichenSonderweg hierbei besondere Bedeutung zukommt. DerBundesregierungliegenauchkeineInformationenvor,dassdieEntgeltfindungimRahmenderArbeitsrechtlichenKommissionenderKirchenauf WettbewerberimBereichsozialerDienstleistungenaußerhalbderKirchen Lohndruck ausübt.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.WiebeurteiltdieBundesregierung,dasskirchlicheEinrichtungenimBereichdersozialenDienstleistungenihreselbstfestgelegtenArbeitsvertragsrichtlinienundVergütungsordnungendurchdenEinsatzvonLeiharbeitskräften umgehen? 11.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieUmgehungderAVR undvergütungsordnungenmittelsleiharbeitskräftendendrittenwegder Kirchen im Arbeitsrecht infrage stellt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu den Fragen 10 und 11: DerBundesregierungistnichtbekannt,inwelchemUmfangkirchlicheEinrichtungenZeitarbeitskräfteeinsetzen.SoweitdieseEinrichtungendasarbeitsmarktpolitischeInstrumentderZeitarbeitnutzen,geltenfürsiedieselbenarbeitsrechtlichenRegelungenwiefürjedesandereUnternehmen,dasaufZeitarbeitskräfte zurückgreift. Arbeitsbedingungen und Entgelte 12.WelcheUnterschiedebestehenbeidenArbeitsbedingungenundArbeitszeitenzwischenkirchlichen,privatwirtschaftlichenundöffentlichen Wirtschaftseinrichtungen (bittedifferenziertnachkonfession,privatwirtschaftlichen und öffentlichen Einrichtungen)? DerBundesregierungliegenkeineInformationenübertatsächlicheUnterschiedezwischenkirchlichen,privatwirtschaftlichenundöffentlichenEinrichtungenbeidenArbeitsbedingungenundArbeitszeitenvor.Zudenrechtlichen Rahmenbedingungenvgl.VorbemerkungundAntwortzuFrage3.Dasbedeutet:EntscheidensichdieKirchen,ihreDienstedurchdenAbschlussvonArbeitsverträgenzuregeln,geltenfürdieseArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer grundsätzlichdieselbengesetzlichenbestimmungenüberarbeitsbedingungen undarbeitszeitenwiefürarbeitnehmerinnenundarbeitnehmerinnichtkirchlicheneinrichtungen.diekirchenunddieöffentlich-rechtlichenreligionsgemeinschaftenkönnenjedochaufdergrundlagevon 7Absatz4ArbZGin ihrenregelungenabweichungenvoneinzelnenbestimmungendesarbzgin demgleichenumfangfestlegen,derauchdentarifvertragsparteiennach 7 Absatz 1, 2 und 2a ArbZG zusteht. DieKirchenundöffentlich-rechtlichenReligionsgemeinschaftenunterfallen, wiealleübrigenarbeitgeber,deraufsichtderarbeitsschutzbehördenderländer.dasbedeutetz.b.,dassdievoraussetzungen,dieandieanwendbarkeit derausnahmeregelungengeknüpftwerden (dassetwaimfalldes 7Absatz2a ArbZGdurchbesondereRegelungensichergestelltwird,dassdieGesundheit derarbeitnehmernichtgefährdetwird),vondenarbeitsschutzbehördenüberprüft werden können. VollständigausgenommenvonderGeltungdesArbZGistnach 18Absatz1 Nummer4ArbZGderliturgischeBereichderKirchenundderReligionsgemeinschaften.DieserunmittelbardurchArtikel4Absatz2GGgeschützte Bereichder auchinzeitlicherhinsicht ungestörtenreligionsausübungunterliegtauchdannnichtdemarbzg,wenndiekirchenundreligionsgemeinschaftenhierarbeitnehmereinsetzen.wasimeinzelnenzumliturgischenbereichgehört (etwagottesdienste,dasgemeinschaftlichegebet),kanndabeije nach Kirche und Religionsgemeinschaft unterschiedlich sein.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ LiegenderBundesregierungDatenüberdieEntgeltdifferenzzwischen kirchlichen, privaten und öffentlichen Einrichtungen vor? Wennja,wiehochistdieEntgeltdifferenz (bittedifferenziertnachkonfession, Privatwirtschaft und öffentlichen Einrichtungen)? Wennnein,wirddieBundesregierungeineUntersuchungderAbweichungenvonEntgeltenundArbeitsbedingungenzwischenkirchlichen, privaten und öffentlichen Einrichtungen in Auftrag geben? DerBundesregierungliegenkeineInformationenzuEntgeltdifferenzenzwischenkirchlichen,privatenundöffentlichenEinrichtungenvor.DieBundesregierungplantkeineallgemeineUntersuchungderAbweichungenvonEntgeltenundArbeitsbedingungenzwischenkirchlichen,privatenundöffentlichen Einrichtungen.AllerdingswirdimRahmenderEvaluationderWirkungdes MindestlohnsinderPflegeeineDifferenzierungderErgebnissenachkirchlichen,privatenundöffentlichenEinrichtungenangestrebt.Inwieweitdiesangesichts der Datenlage möglich ist, ist zurzeit nicht abzuschätzen. 14.WiehochsinddieMedian-undDurchschnittseinkommeninkirchlichen Wirtschaftsunternehmen im Bereich der sozialen Dienstleistungen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15.WiehochsinddieMedian-undDurchschnittseinkommeninprivatenund öffentlicheneinrichtungenimgesundheits-undpflegebereichsowiebei anderensozialendienstleistungen,dievonkirchlichenbetriebenerbracht werden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Koalitionsfreiheit und Streikrecht 16.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieEinschränkungder Koalitionsfreiheit in kirchlichen Einrichtungen noch zeitgemäß ist? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 17.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassBeschäftigteinkirchlichen EinrichtungenvergleichbareMöglichkeitenzurDurchsetzungbesserer ArbeitsbedingungenundEntgeltehabenwieBeschäftigteinnichtkirchlichen Unternehmen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum? 18.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderEntscheidungdesLandesarbeitsgerichtsHammvom13.Januar2011,dasgeurteilt hat,dassstreiksinkirchlicheneinrichtungennichtgenerellunzulässig sindundeingenerellesstreikverbotunverhältnismäßigindasimgrundgesetzverbürgtestreikrechtderarbeitnehmerinnenundarbeitnehmer eingreift? 19.HältdieBundesregierungeinStreikrechtinkirchlichenWirtschaftsbetrieben für notwendig? Wenn nein, warum nicht?
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Antwort zu den Fragen 16 bis 19: DieAbwägungzwischendemverfassungsrechtlichgewährleistetenSelbstbestimmungsrechtderKirchenundderebenfallsimGrundgesetzverankerten KoalitionsfreiheiteinschließlichStreikrecht,istaktuellGegenstandeinergerichtlichenAuseinandersetzung,dieinzwischenbeimBundesarbeitsgerichtanhängigist.WegendergrundsätzlichenBedeutungderAngelegenheitbleibtdie Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts abzuwarten. 20.WiebeabsichtigtdieBundesregierungdieBeschäftigteninkirchlichen EinrichtungeninihrenBestrebungennachgleichenArbeitsrechtenzu stärken? Vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung und Antwort zu Frage 3. Kündigungsrecht 21.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassderbesondereTendenzschutzderReligionsgemeinschaftenundinsbesonderederenKündigungsrechtsichangesichtsdereuropäischenAntidiskriminierungsrichtlinienlediglichaufdenzentralenKernderGlaubensverkündigungbeziehen? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerinkirchlichenArbeitsverhältnissenwerdenwieandereBeschäftigtevorunzulässigenKündigungendurchdenArbeitgebergeschützt (vgl.vorbemerkungundantwortzufrage3).beiderbeurteilungeineskündigungsgrundesistdasderkirchegarantierteselbstbestimmungsrechtzubeachten.imrahmenderinteressenabwägungwerdendaherdie vorgegebenenkirchlichenmaßstäbebeiderbewertungdervertraglichenloyalitätspflichtenberücksichtigt,soweitsienichtinwiderspruchzudengrundprinzipien der Rechtsordnung stehen. 22.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassBeschäftigtebeikirchlichenWirtschaftsbetriebenwiederDiakonieundderCaritas soweitsie keinetendenzträgersind wegenihrerkonfession,konfessionslosigkeit bzw.eineskonfessionswechselswederbevorzugtnochbenachteiligt werden dürfen? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? 23.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassBeschäftigtebeikirchlichenWirtschaftsbetriebenwiederDiakonieundderCaritas soweitsie keinetendenzträgersind aufgrunddervonihnengewähltenfamilienform weder bevorzugt noch benachteiligt werden dürfen? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? 24.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassangesichtsderneusten RechtsprechungdesEuropäischenGerichtshofesfürMenschenrechteim FalleeinesarbeitsrechtlichenStreitszwischenKirchenbzw.kirchlichen WirtschaftsbetriebenundderenMitarbeiterinnenundMitarbeitereingenerellerTendenzschutzbestehtoderaberderFallerstnacheinerEinzelprüfungundunterBerücksichtigungdereuropäischenAntidiskriminierungsrichtlinien zu entscheiden ist? 25.IstdieBundesregierungderRechtsauffassung,dassangesichtsdesAufrufesderkatholischenTheologen,Menschennichtauszuschließen, die Liebe,TreueundgegenseitigeSorgeineinergleichgeschlechtlichenPart-
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/5305 nerschaftoderalswiederverheiratetegeschiedeneverantwortlichleben ( dahereinebenachteiligungodergarkündigungimhinblickaufdielebensformfürdiesegruppenimkirchlichendienstnichtmehrbegründet werden kann? Falls nein, wie begründet sie ihre Rechtsauffassung? Antwort zu den Fragen 22 bis 25: ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerinkirchlichenArbeitsverhältnissenwerdenwieandereBeschäftigtevorunzulässigerBenachteiligungdurchdenArbeitgebergeschützt (vgl.vorbemerkungundantwortzufrage3).derschutz wirdunterbeachtungdeskirchlichenselbstbestimmungsrechtsauchdurchdie gesetzlichendiskriminierungsverbotedesallgemeinengleichbehandlungsgesetzes (AGG) gewährleistet. Neben 8AGG,dereineunterschiedlicheBehandlungwegenderReligion oderweltanschauungfürzulässigerklärt,wenndergrundfürdieunterschiedlichebehandlungwegenderartderauszuübendentätigkeitoderderbedingungenihrerausübungeinewesentlicheundentscheidendeberuflicheanforderungdarstellt,istfürbeschäftigungsverhältnisseinkirchenundreligionsgemeinschaftenzusätzlich 9AGGzubeachten.DanachisteineunterschiedlicheBehandlungwegenderReligionoderWeltanschauungbeider BeschäftigungdurchReligionsgemeinschaftenunddenihnenzugeordneten Einrichtungenzulässig,wenneinebestimmteReligionoderWeltanschauung unterbeachtungdesselbstverständnissesderjeweiligenreligionsgemeinschaftodervereinigungimhinblickaufihrselbstbestimmungsrechtodernach derartdertätigkeiteinegerechtfertigteberuflicheanforderungdarstellt. Zudemkönnennach 9Absatz2AGGbesondereLoyalitätspflichtenvonden Beschäftigtenverlangtwerden.MitderBetonungunddemausdrücklichenAbstellenaufdasjeweiligeSelbstverständniswirddiebesondereAutonomieder ReligionsgemeinschaftenbeiWertentscheidungen (vgl.vorbemerkung)vom Gesetzgeberausdrücklichanerkannt.DasgarantierteSelbstbestimmungsrecht istbeiderbeurteilungeineskündigungsgrundesdurchdasarbeitsgerichtzu beachten.diekonkreteentscheidungwirddabeimaßgeblichdurcheineinteressenabwägung und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall getroffen.
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Der Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht
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MehrDelegationsreise der Drogenbeauftragten der Bundesregierung nach Südamerika
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14737 17. Wahlperiode 11. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele, weiterer
MehrTätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrSicherheit beim Luftfrachtverkehr und bei der zivilen Luftfahrt gewährleisten, Engpässe vermeiden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrFlughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8218 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer
MehrWeitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrUmsetzung der den Bereich Medizin betreffenden Empfehlungen des Deutschen Ethikrats aus der Stellungnahme zur Intersexualität
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11855 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrDie Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter
MehrStädtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14250 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehrwehrtechnischeindustrie.eigenewehrtechnischefähigkeitensinddievoraussetzung,umdeneuropäischenintegrationsprozessmitzugestalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8097 17. Wahlperiode 08. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrKrankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11342 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
MehrRückstellungen der Energieversorgungsunternehmen für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1866 17. Wahlperiode 27. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrderfortpflanzungsmedizinwiezumbeispieldieinsemination,alsodieinjektionvonspermienindeneileiterderfrau,oderauchdielagerungvon
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4297 17. Wahlperiode 20. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrMaßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12018 17. Wahlperiode 04. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
Mehr1.WieistderaktuelleUmsetzungsstandderVKE20derA49,undwannist mit einem Abschluss der Bauarbeiten der VKE 20 der A 49 zu rechnen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12281 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrZur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1680 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter
Mehrwerden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrÜbernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
MehrEnergieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6729 17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrMitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8037 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrBarrierefreiheit, Information für Reisende und Kundenfreundlichkeit im Schienenpersonenverkehr
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14608 17. Wahlperiode 22. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrAufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5883 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer
MehrAbwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und Gesundheitsbereich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14716 17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Mehrseinsollen.gemäßartikel58absatz4habendiemitgliedstaatendafürzusorgen,dassdiemarktteilnehmerübersystemeundverfahrenzuridentifizierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13158 17. Wahlperiode 18. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrStand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
MehrAusgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrProbleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
MehrWirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrDatenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
MehrInterviewsdieNotwendigkeiteinesNATO-RaketenabwehrsystemshervorgehobenundeinedeutscheBeteiligunganderFinanzierungangekündigthat,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9201 16. Wahlperiode 14. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Anja Hajduk, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
MehrWettbewerbliche Auswirkungen der Öl-Gas-Preisbindung auf den deutschen Gasmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 16/506 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrImporte von Produkten aus israelischen Siedlungen in der Westbank in die Europäische Union und nach Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13511 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger,
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073 17. Wahlperiode 25. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Remmers, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrNachAngabeneinesfrüherenManagerseinesSicherheitsdienstleistungsunternehmensbietetauchdieNPD
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12963 17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrStand des Breitbandausbaus in Deutschland und möglicher Genehmigungsstau bei LTE
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11999 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzungsschwierigkeiten beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2272 16. Wahlperiode 20. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
Mehr1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10889 17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard Schick,
MehrÜberhöhte Tarife für Frauen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2786 17. Wahlperiode 19. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411 17. Wahlperiode 07. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
MehrGoldstone-Bericht über mutmaßliche Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1361 17. Wahlperiode 12. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter
MehrStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrwirdgeradevonjungenundkleinenfirmenundsogenanntenstartupsgenutztundführtzudeutlichensteigerungsratenbeifirmengründungenin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1585 17. Wahlperiode 06. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter
Mehreinernsthaftesvermittlungshindernisdarstellen.nachderoffiziellenarbeitslosenstatistikhatten2010nahezu542000arbeitslosevermittlungsrelevante
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9860 17. Wahlperiode 04. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrProjektträger in der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6846 17. Wahlperiode 19. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und
MehrUmsetzung der Leistungen des bundesweiten Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9682 17. Wahlperiode 18. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Josef Philip Winkler, Ulrich Schneider, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8845 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
Mehr1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14757 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10396
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10452 17. Wahlperiode 10. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
MehrHaltung der Bundesregierung zur beabsichtigten EU-Regulierung der Roaming-Gebühren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4052 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Zeil, Gudrun Kopp, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), weiterer
MehrUnisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5674
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5835 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
Mehr39ProzenteinTrassenzubaubedarfzwischen1700km (beinutzungvon Hochtemperaturseilen,TAL)und3600kmimÜbertragungsnetzbesteht.In
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6289 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10518 17. Wahlperiode 23. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Renate Künast, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehrgespeichertendatenzuentschlüsseln.dazusollendenerwerbernderzertifikatelizenziertecomputerprogrammeausgegebenwerden.diezertifikatesollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1880 16. Wahlperiode 20. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, weiterer
Mehr1.VerfügtdieBundesregierungüberStatistikenbzw.valideSchätzungen,welcheAnteileamVolumengriechischerStaatsanleihendeutscheBankenund
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6312 17. Wahlperiode 27. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrSicherheit von über das Internet steuerbaren Industrieanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14031 17. Wahlperiode 17. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Josef Philip
Mehr(vgl.mündlichefrage18derabgeordnetendr.martinabunge,plenarprotokoll17/151).dieweigerung,kassenleistungenzuerbringen,findetauch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13356 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14566. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14566 17. Wahlperiode 15. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
MehrEntgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
MehrErwerb und Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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