Tarif NRV 2010 Plus. Rechtsschutz. für Privatpersonen/Nichtselbstständige. vermittelt durch:

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1 vermittelt durch: Rechtsschutz Tarif NRV 2010 Plus für Privatpersonen/Nichtselbstständige Tarif P NRV 2010 Plus 1.2 ( ) Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Augustaanlage Mannheim Telefon 0621/ Telefax 0621/ vertriebsteam@nrv-rechtsschutz.de

2 02 NRV 2010 Plus Inhalt 03 Tarife und zuwählbare Leistungen im Überblick 04 Die Leistungen der NRV 06 Allgemeine Tarifbestimmungen 07 Die Rechtsschutzpakete und was sie enthalten 09 JURCASH, JURCALL 10 Verkehrs-Rechtsschutz 12 Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie 13 Fahrer-Rechtsschutz 14 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige 16 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige 18 Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige 24 Rechtsschutz für Unternehmensleiter 26 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) 28 Anhang Übersicht der Beiträge bei einjähriger und unterjähriger Zahlungsweise: 28 Verkehrs-Rechtsschutz 28 Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie 28 Fahrer-Rechtsschutz 28 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige 29 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige 30 Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige 31 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

3 NRV 2010 Plus 03 Tarife und zuwählbare Leistungen im Überblick Verkehrs-Rechtsschutz 21 Seite 10 f. Fahrer-Rechtsschutz 22 Seite 13 Privat- und Berufs- Rechtsschutz 25 Seite 14 f. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz 26 Seite 16 f. Rechtsschutz ab 50 Seite 18 ff. Straf-Rechtsschutz Seite 22 f. Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie 21 Seite XXL-Deckung XXL-Deckung XXL-Deckung XXL-Deckung Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz 29 Seite 26 f. Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz 29 Seite 26 f. Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz 29 Seite 26 f. Straf-Rechtsschutz Seite 22 f. Straf-Rechtsschutz Seite 22 f. Rechtsschutz für Unternehmensleiter Seite 24 f. Rechtsschutz für Unternehmensleiter Seite 24 f.

4 04 NRV 2010 Plus Die Leistungen der NRV Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2010 Plus) folgende Kosten: ó Anwalts- und Gerichtskosten ó Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite ó Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters bis b ó Mediationskosten: Übernahme der Kosten einer Mediation, wenn der Fall über unsere Hotline gemeldet wird. ó Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen bei Kauf, Reparatur von Kraftfahrzeugen und bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. ó Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen. Neu ab Mediation ó Mediation ist das außergerichtliche Verfahren zur konstruktiven Konfliktlösung. Nutzen Sie die Unterstützung eines unparteiischen Dritten, der nicht die Rolle eines Richters, sondern eines Vermittlers einnimmt. Unkompliziert einfach die Hotline anrufen. Professionell ein speziell ausgebildeter und unparteiischer Mediator kümmert sich um die Konfliktlösung. Individuell Sie können selbst aktiv an einer Lösung mitarbeiten. ó Ein weiterer Vorteil: Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie sich für die Konfliktlösung Mediation entscheiden. Wir rechnen auch keine Selbstbeteiligung an, wenn die Mediation nicht erfolgreich war und Sie in derselben Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt benötigen. Vorausgesetzt Sie sind drei Jahre bei der NRV versichert und haben in dieser Zeit keinen Rechtsschutzfall der NRV gemeldet. Nach weiteren drei Jahren ohne Rechtsschutzfall können Sie von diesem Vorteil als NRV-Kunde erneut profitieren. Unser Tipp: Mediation können Sie auch nutzen, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bereits vor 2010 bei der NRV abgeschlossen haben. XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz ó Reisevertrags-Rechtsschutz Rechtsschutz etwa im Zusammenhang mit Reisemängeln. ó Mietverträge von Garagen Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist nicht erforderlich. ó Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, etwa wegen der Kostenübernahme von Rehabilitationsmaßnahmen, wenn ein Verkehrsunfall diese Maßnahmen erforderlich gemacht hat. ó Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, etwa in Zusammenhang mit der Festsetzung der Kfz- Steuer. XXL-Baustein zum Rechtsschutz ab 50 und zum Privat-, Berufsund Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ó Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, etwa wegen der Einordnung der Pflegestufe. ó Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, z. B. im Rahmen einer Auseinandersetzung über die Höhe der Werbungskosten. ó Verwaltungs-Rechtsschutz auch außergerichtlich Rechtsschutz besteht auch hier bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren im privaten wie im gewerblichen Bereich. ó Rechtsschutz auch in Aufhebungsverträgen im Arbeitsrecht Beim Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen sind Kosten bis max e je Rechtsschutzfall versichert. ó Mitversicherung der Eltern Mitversicherung der Eltern, die sich im Ruhestand befinden und die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben. ó Rechtsschutz im Zusammenhang mit privaten Solaranlagen (Anlagen bis max. 15 kwp [Kilowatt-Peak]) Hierbei sind auch Streitigkeiten mit der Energiegesellschaft über private Verträge zur entgeltlichen Stromeinspeisung versichert. ó Rechtsschutz im Zusammenhang mit Anliegerabgaben (im Zusatzbaustein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Abgaben, die die Behörde von Ihnen als Wohnungs- oder Grundstückseigentümer fordert. ó Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht und in Betreuungsverfahren über eine Beratung hinaus Soweit die anwaltliche Tätigkeit im Familien-, Betreuungs- oder Erbrecht über eine Beratung hinausgeht, übernimmt die NRV Kosten bis max je Rechtsschutzfall.

5 NRV 2010 Plus 05 Und zusätzlich bietet die NRV je nach Rechtsschutzpaket folgende Vorteile: ó Unbegrenzte Deckungssumme Die versicherten Anwalts- und Gerichtskosten werden in unbegrenzter Höhe übernommen. ó Kautionsstellung bei Strafverfahren Wir zahlen bis zu E als zinsloses Darlehen für eine Kaution, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. ó Wartezeit nur 2 Monate Es gilt bei der NRV eine Wartezeit von nur 2 Monaten. Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes; branchenüblich sind 3 Monate. ó Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versicherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher nicht versicherten Leistungsarten. ó Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich Der Rechtsschutz der NRV gilt in ganz Europa und allen Mittelmeerländern. Im Privat- und Verkehrsbereich besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz. ó JURCALL Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten. ó JURCASH Der Inkassoservice für Ihre Forderungen als Vermieter ist in allen Vermieter-Rechtsschutzverträgen beitragsfrei enthalten. ó Selbstbeteiligung einmal je Rechtsschutzfall ó Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt bei Schäden, die sich im Ausland ereignen. ó Internet-Rechtsschutz Rechtsschutz für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden. ó Folgeereignistheorie Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt als Eintritt des Rechtsschutzfalles nicht die Ursache, sondern das Ereignis, das daraus folgt. Somit wird das Risiko der Vorvertraglichkeit erheblich reduziert. ó Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. ó Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern Im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder sind im privaten Bereich mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. ó Vorsorgeversicherung für mitversicherte Kinder Kinder bleiben nach Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag bei der NRV abgeschlossen wird. ó Zweitwohnung mitversichert Besteht Rechtsschutz nach 29 für die Erstwohnung, versichern wir die ausschließlich selbstgenutzte, im Eigentum des Versicherungsnehmers befindliche Zweitwohnung beitragsfrei mit. ó Mitversicherung von Studentenwohnungen Besteht für den Versicherungsnehmer Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die selbstgenutzte Wohneinheit, dann sind auch die selbstgenutzten Wohnungen der Kinder für die Zeit der Ausbildung (Studium, Lehrzeit, Praktikum) mitversichert. ó Rechtsschutzversicherung auch ohne Selbstbeteiligung ó Freizeit-Rechtsschutz im Verkehrsbereich Ohne einen Privat-Rechtsschutz schützt Sie der Verkehrs-Rechtsschutz auch in der Freizeit. Im Übrigen gilt: Immer Rechtsschutz neuester Stand! Leistungs-Update-Garantie Sie profitieren von allen Leistungsverbesserungen automatisch ab dem Tarif 2010, ohne dass Sie diese beantragen müssen.

6 06 NRV 2010 Plus Allgemeine Tarifbestimmungen Versicherungsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (NRV 2010 Plus). Deckungssumme und Strafkaution Die Deckungssumme ist nicht begrenzt (Ausnahme: Straf-Rechtsschutz für Unternehmen). Für Strafkautionen werden bis zu b als zinsloses Darlehen bereitgestellt. Örtlicher Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht europaweit und in den Mittelmeerländern ( 6 Abs. 1 NRV 2010 Plus). Weltweiter Versicherungsschutz besteht für den Verkehrsbereich sowie den privaten Bereich im Rahmen der 21, 22, 23, 25, 26, 27 und 28 ( 6 Abs. 2 NRV 2010 Plus). Im Rechtsschutz für Unternehmensleiter gilt der örtliche Geltungsbereich nach 6 Abs. 1 NRV 2010 Plus. Beiträge, Vertragsdauer und Versicherungsteuer Die Beiträge sind Jahresbeiträge in Euro ohne Versicherungsteuer und gelten bei einer Vertragsdauer von einem Jahr. Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen. Die Versicherungsteuer wird an die Finanzverwaltung abgeführt. Wartezeit Es besteht keine Wartezeit mit Ausnahme folgender Leistungsarten: Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Daten-, Verwaltungs-, Wohnungs- und Grundstücks-, Versicherungsvertrags-, Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz, beim Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und bei Leistungsarten im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz für Solaranlagen. Im Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz besteht darüber hinaus eine Wartezeit beim Rechtsschutz im Zusammenhang mit Flurbereinigungs-, Raumordnungs-, Umlegungs- und Enteignungsverfahren und im Zusammenhang mit Cross Compliance. Zahlungsweise Die Beiträge bei ½- jährlicher, ¼- jährlicher und monatlicher Zahlungsweise sind im Anhang des Tarifs aufgeführt. Lohn- und Gehaltsempfänger, die zugleich als Nebenerwerbslandwirte tätig sind, sollten Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz abschließen. Auch Vorstandsmitglieder einer AG und sonstige vertretungsberechtigte Organe im Angestelltenverhältnis können Rechtsschutz für Nichtselbstständige abschließen. Arbeits-Rechtsschutz für solche Personen besteht jedoch nicht. Diese Risiken können durch den Rechtsschutz für Unternehmensleiter abgesichert werden. Geschäftsführer einer GmbH, die zugleich beherrschende Gesellschafter der GmbH sind (Inhaber von mindestens 50 % der Geschäftsanteile), sind dagegen als Selbstständige anzusehen. Selbstbeteiligung Eine vereinbarte Selbstbeteiligung gilt einmal je Rechtsschutzfall. Single-Tarif Dieser Rechtsschutztarif ist für Alleinstehende mit oder ohne Kinder gedacht. Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. Tarif für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes Der Sondertarif für den öffentlichen Dienst gilt für Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, Angestellte und Arbeiter, die bei folgenden Einrichtungen tätig sind bzw. dort ausgebildet werden und diese Tätigkeit mindestens 50 % der normalen Arbeitszeit beansprucht: Bundeswehr, Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, überstaatliche und zwischenstaatliche Einrichtungen, Selbsthilfeeinrichtungen der Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes, gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, juristische Personen des Privatrechts, wenn diese im Hauptzweck Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öffentlichen Hand obliegen würden, und wenn an ihrem Grundkapital juristische Personen des deutschen öffentlichen Rechts mit mindestens 50 % beteiligt sind. Der Sondertarif gilt auch für Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige und für nichtberufstätige versorgungsberechtigte Witwen/Witwer, soweit beim verstorbenen Ehegatten/bei der verstorbenen Ehegattin die Voraussetzungen für den Sondertarif gegeben waren. Nichtselbstständige sind z. B. Lohn- und Gehaltempfänger, also Personen, die in einem Dienst-/Arbeitsverhältnis stehen, aber auch Rentner und Pensionäre, Hausfrauen und Studenten oder sonstige Personen, die nicht ausschließlich einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen.

7 NRV 2010 Plus 07 Die Rechtsschutzpakete und was sie enthalten Grundangebot Ergänzungsangebot Leistungsarten Rechtsschutzpakete Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Nichtselbstständige ( 26 NRV 2010 Plus) inkl. XXL-Baustein Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Nichtselbstständige ( 26 NRV 2010 Plus) Rechtsschutz ab 50 (Klausel zu 25 NRV 2010 Plus) inkl. XXL-Baustein Rechtsschutz ab 50 (Klausel zu 25 NRV 2010 Plus) Privat- und Berufs- Rechtsschutz für Nichtselbstständige ( 25 NRV 2010 Plus) Verkehrs-Rechtsschutz ( 21 NRV 2010 Plus) inkl. XXL-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz ( 21 NRV 2010 Plus) Fahrer-Rechtsschutz ( 22 NRV 201 Plus) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Schadenersatz-Rechtsschutz Sozialgerichts-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Reisevertrags-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Daten-Rechtsschutz Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Erb- u. Betreuungsrecht Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten auch außergerichtlich Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max. 15 kwp) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Erb- u. Betreuungsrecht über das Beraten hinaus (bis 500 E) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen Rechtsschutz im Zusammenhang mit Mietverträgen über Garagen Erweiterung Straf-Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Zusammenhang mit Anliegerabgaben Schadenersatz-Rechtsschutz z. B. für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer. Beispiel: H. Becker ist mit seinem Fahrzeug unterwegs und wird unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. An seinem Fahrzeug entsteht ein Schaden von Da die Versicherung des anderen Unfallbeteiligten nicht zahlt, beauftragt H. Becker einen Rechtsanwalt. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt, rät der Anwalt H. Becker zur Klage. Das Gericht verurteilt den Gegner dazu, H. Becker die Hälfte des Schadens zu ersetzen. Daher bekommt H. Becker keine Anwaltskosten erstattet und er muss die Hälfte der Gerichtskosten tragen. Ausgehend von einem Streitwert von (mit der Klage geforderter Betrag) fallen für H. Becker Gesamtkosten in Höhe von ca an, die die NRV übernimmt. Arbeits-Rechtsschutz z. B. in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach Abmahnung oder Kündigung. Beispiel: P. Schramm erhält von seinem Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung. Er ist der Auffassung, dass er als Familienvater nicht gekündigt werden dürfe, wo doch sein gleichaltriger Kollege als Single keine Kündigung erhalten hat. Nachdem der Rechtsanwalt von P. Schramm von der NRV die Kostendeckungszusage erhalten hat,

8 08 NRV 2010 Plus wird die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben. Kosten des Arbeitsgerichtsprozesses: Der Streitwert beträgt (= Höhe des Bruttovierteljahresgehaltes des Klägers). Eine Einigung zwischen P. Schramm und seinem Arbeitgeber gibt es in der Güteverhandlung nicht. P. Schramm gewinnt den Prozess und muss vom Arbeitgeber weiter beschäftigt werden. Trotz Obsiegens fallen im Arbeitsrecht P. Schramm die Anwaltskosten in Höhe von etwa zur Last, die jedoch die NRV übernimmt. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z. B. für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Beispiel: M. Schulz erhält einen Bußgeldbescheid. Ihm wird vorgeworfen, auf der Autobahn 45 km/h zu schnell gefahren zu sein. Neben einer Geldbuße in Höhe erhält er drei Punkte und einen Monat Fahrverbot. M. Schulz bestreitet die Geschwindigkeitsübertretung und beauftragt seinen Anwalt mit der Angelegenheit. Da die Bußgeldbehörde bei ihrer Entscheidung bleibt, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Zur Feststellung, ob ein Messfehler vorliegt, wird ein Sachverständigengutachten eingeholt. Die Kosten eines solchen Gutachtens liegen durchschnittlich bei bis Schließlich kann festgestellt werden, dass M. Schulz deutlich weniger als 45 km/h zu schnell gefahren ist. Er muss eine Geldbuße zahlen. Ein Fahrverbot wird nicht auferlegt. Die Kosten seines Rechtsanwaltes sowie die Gerichtskosten (einschließlich der Kosten des Sachverständigen) übernimmt die NRV. Sie betragen in der Summe Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, z. B. weil eine andere Person durch einen Verkehrsunfall verletzt wurde. Beispiel: K. Mayer ist privat und beruflich oft mit einem Fahrzeug unterwegs und fährt seit vielen Jahren unfallfrei. Völlig unerwartet erhält er eine Vorladung: K. Mayer soll beim Ausparken einen Passant verletzt und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. K. Mayer hat davon nichts bemerkt und am Fahrzeug sind keine Unfallspuren ersichtlich. Deshalb beauftragt K. Mayer einen Rechtsanwalt, der ihn zu dem Anhörungstermin begleiten und in dem anstehenden Strafverfahren verteidigen soll. Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, in der der Anwalt schließlich erreichen kann, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Gerichtskosten übernimmt die Staatskasse, die Kosten des Anwaltes in Höhe von jedoch nicht. Diese übernimmt die NRV. Sozialgerichts-Rechtsschutz z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht leistet. Beispiel: D. Müller erleidet auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz einen Wegeunfall, den die Berufgenossenschaft nicht anerkennt. Nachdem auch sein Widerspruch abgelehnt worden ist, beauftragt er seinen Rechtsanwalt für das Klageverfahren. Das Sozialgerichtsurteil bestätigt den Wegeunfall. Die NRV hätte D. Müller von ca freigestellt, wenn er unterlegen wäre. Beratungs-Rechtsschutz z. B. wenn bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts lediglich eine anwaltliche Beratung gewünscht wird. Beispiel: Die Mutter von H. Ludwig ist verstorben. Sie hinterlässt ein Einfamilienhaus, das mit einer Hypothek belastet ist. H. Ludwig möchte wissen, welche Folgen die Annahme der Erbschaft für ihn haben würde. Die NRV übernimmt die Beratungsgebühr in Höhe von Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzahlungsbescheid des Finanzamtes. Beispiel: Die Eheleute P. u. A. Schneider wenden sich gegen die Festsetzung der Einkommensteuer. Das Finanzamt hat die Fortbildungskosten der Ehefrau nicht als Werbungskosten anerkannt. Nach ebenfalls abschlägiger Entscheidung des Einspruchs erhebt der Rechtsanwalt Klage beim Finanzgericht. Die Eheleute P. u. A. Schneider unterliegen. Die Kosten in Höhe von ca zahlt die NRV. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz z. B. um eine grundlose Mieterhöhung für die Wohnung anzufechten oder im Zusammenhang mit Mietminderung wegen Wohnungsmängeln. Beispiel: L. Peters verlangt von seinem Vermieter die Beseitigung von Schimmel im Bad. Bis zur Mängelbeseitigung zahlt er nur 2/3 der Monatsmiete (Mietminderung). Nachdem der Vermieter immer noch nicht reagiert, beauftragt L. Peters einen Fachmann mit der Beseitigung des Schimmels. Er fordert vom Vermieter die Erstattung der Beseitigungskosten. Der Vermieter fordert dagegen die Zahlung des vollen Mietzinses. Es kommt zum Rechtsstreit, den L. Peters gewinnt. Wäre er unterlegen, hätte die NRV die Gesamtkosten in Höhe von etwa übernommen. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. Kauf- oder Reparaturverträgen. Beispiel: T. Schmidt bekommt endlich die bestellte Einbauküche geliefert. Sie muss bald feststellen, dass die Schranktüren nicht richtig schließen und auch die Maße nicht denen im Katalog entsprechen. Mehrere Nachbesserungen durch den Küchenhersteller schlagen fehl. Der Hersteller würde eine Kaufpreisminderung akzeptieren. T. Schmidt will jedoch den Kauf rückgängig machen und fordert deshalb den Kaufpreis von zurück. Es kommt zu einem Rechtsstreit vor dem Landgericht, den T. Schmidt gewinnt. Hätte T. Schmidt verloren, hätte die NRV T. Schmidt von den Gesamtkosten in Höhe von etwa freigestellt. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen z. B. für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren wegen Einschränkung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage usw. Beispiel: Obwohl die durch das Gericht festgesetzte Führerschein- Entzugszeit bei W. Friedrich abgelaufen ist, weigert sich die Verwaltungsbehörde, eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Behörde verweist auf das Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. W. Friedrich beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. Die Angelegenheit endet mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts, das W. Friedrich zumindest die Fahrerlaubnis gegen Auflagen zuspricht. Insoweit übernimmt die NRV Gesamtkosten in Höhe von ca Erweiterung Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung. Beispiel: O. Werner ist Polizeibeamter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Nötigung. Er habe im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in eine tätliche Auseinandersetzung eingegriffen und dabei eine Person in unverhältnismäßiger Weise in den Schwitzkasten genommen. Der Rechtsanwalt des O. Werner kann die Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Kosten in Höhe von ca leistet die NRV. Hinweis: Die in den Fallbeispielen aufgeführten Namen und Sachverhalte sind frei erfunden.

9 NRV 2010 Plus 09 Ein Anwalt wie gerufen! Für eine erste Einschätzung Ihres Problems können Sie als NRV- Kunde bei JURCALL anrufen der kompetenten Anwaltshotline. Und möchten Sie Ihr Anliegen schriftlich in Ruhe formulieren, nutzen Sie die Rechtsberatung per . Alles ohne zusätzlichen Versicherungsbeitrag. Bei JURCALL beraten Sie unabhängige und erfahrene Anwälte direkt und kostenfrei. So oft Sie wollen und auf allen Rechtsgebieten. Sogar wenn sie die Leistung Ihrer NRV-Rechtsschutzversicherung nicht betreffen sollten. Selbstverständlich bekommen Sie auch einen qualifizierten Anwalt in Ihrer Nähe vermittelt. Die JURCALL-Vorteile auf einen Blick: ó JURCALL ist die Anwaltshotline für alle Kunden der NRV, direkt und kostenfrei ó Keine extra Monatsgebühr oder sonstige Zusatzkosten ó Umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene und unabhängige Anwälte per Telefon oder per ó Schnell erreichbar von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr 0,14 /Min. aus dem deutschen Festnetz. Anrufe aus dem Mobilfunknetz max. 0,42 /Min. ó Immer dabei: Ihre JURCALLCard mit Ihrer persönlichen NRV-Vertragsnummer ó Auskunft für alle Rechtsgebiete: auch in nicht versicherten Bereichen, weit über den eigenen Rechtsschutzvertrag hinaus ó Ohne Begrenzung. JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft gebraucht wird. ó Kostenfreie Anwaltsuche in einem bundesweiten, qualitätsgeprüften Anwaltsnetz So wissen Sie schnell, ob Sie im Recht sind! Mit der neuen JURCALLCard haben NRV-Versicherte den Anwalt immer dabei. Einfach die Nummer von JURCALL wählen, die NRV-Vertragsnummer nennen, und schon kann es losgehen. Angesichts hoher Anwaltshonorare spart man schon beim ersten Einsatz von JURCALL bares Geld! Es lohnt eben, sich für eine Rechtsschutzversicherung der NRV entschieden zu haben. Mehr erfahren Sie auf Besser Cash als Crash! Als Vermieter werden Sie JURCASH schätzen. Dieser professionelle Inkassoservice ist in jedem NRV-Vertrag zum Vermieter-Rechtsschutz beitragsfrei enthalten wenn Sie dies wünschen. Unser erfahrener Inkassopartner kümmert sich um Ihre ausstehenden Mieten. Und das mit einem extrem geringen Kostenrisiko für Sie. Vor neuen Mietverhältnissen können Sie über JURCASH besonders preiswert aktuelle Bonitätsprüfungen abrufen. Die JURCASH-Vorteile auf einen Blick: Im Inkassoverfahren ó Ohne Mitglieds- und Jahresbeitrag, Einmalgebühr oder Erfolgsprovision ó Keine Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid, auch keine Barauslagen Voraussetzung: Positive Bonitätsauskunft über den Schuldner, d. h. keine eidesstattliche Versicherung oder Insolvenz des Schuldners ó Beauftragter Inkassodienstleister ist Vertragspartner der SCHUFA- Holding AG. ó Zahlungsaufforderung an Schuldner mit SCHUFA-Flyer ó Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) und Saldenmeldung an die SCHUFA ó Telefoninkasso mit Einwands- und Widerspruchsbearbeitung ó Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ó Wöchentliche Auszahlung der eingezogenen Gelder ó Ermittlung unbekannt verzogener Mieter Online-Inkasso schnell und benutzerfreundlich ó Persönlicher Zugang zum Online-Forderungsmanagement über Kunden-Log-in ó Forderungsübergabe und Übersicht über alle laufenden und erledigten Forderungen mit Suchfunktion ó Bonitätsauskunft mit Archivfunktion Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte Forderungsausfälle vermeiden durch Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte ó Einfach, preisgünstig und schnell über Ihren persönlichen Zugang zum Onlineportal unseres Inkassopartners mit Online- Archivierung aller abgerufenen Auskünfte Mehr erfahren Sie auf

10 10 NRV 2010 Plus Verkehrs-Rechtsschutz ( 21 Abs. 3 NRV 2010 Plus) Versicherter Personenkreis ó Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigter Fahrer und berechtigter Insasse der im Versicherungsschein bezeichneten und mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, ó für den Versicherungsnehmer als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge (privat oder beruflich), ó für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner und die minderjährigen Kinder besteht auch Versicherungsschutz in ihrer Eigenschaft als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern. ó Der Rechtsschutz als Fußgänger bezieht sich auch auf die Ausübung von Freizeitsport. Versicherte Leistungsarten ó Schadenersatz-Rechtsschutz ó Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* ó Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* ó Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Straf-Rechtsschutz ó Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ó Opfer-Rechtsschutz Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten ( 21 a NRV 2010 Plus) ó Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Reisevertrags-Rechtsschutz* ó Mietverträge von Garagen (nur für Privatkunden)* Besondere Hinweise ó Das Fahrzeug muss nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen sein. ó Der Beitrag ist für jedes Fahrzeug zu berechnen. ó Während der Vertragsdauer hinzukommende Fahrzeuge sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen, soweit sie auf den Versicherungsnehmer zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen oder als Selbstfahrervermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemietet sind. Die Anfrage nach dem Fahrzeugbestand erfolgt jeweils zur Hauptfälligkeit mit der Beitragsrechnung (Vorsorgeversicherung). ó Die Angabe der amtlichen Kennzeichen ist erforderlich! * nur 2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) NRV 2010 Plus

11 NRV 2010 Plus 11 Verkehrs-Rechtsschutz ohne SB mit 150 f SB Beitrag je Fahrzeug netto netto Normaltarif Pkw, Omnibusse bis 9 Sitze, Wohnmobile* 79,50 b 64,60 b mit Saisonkennzeichen* 51,50 b 41,90 b Öffentlicher Dienst Pkw, Omnibusse bis 9 Sitze, Wohnmobile* 61,80 b 50,70 b mit Saisonkennzeichen* 40,10 b 32,90 b Normaltarif und öffentlicher Dienst Zweiräder mit Versicherungskennzeichen* 71,50 b 58,50 b Zweiräder mit amtlichem Kennzeichen, Quads* 93,70 b 76,50 b mit Saisonkennzeichen* 60,80 b 49,60 b Normaltarif und öffentlicher Dienst Anhänger für Pkw (auch Wohnwagen)* 19,90 b 16,10 b motorisierte Spezialfahrzeuge* für Versehrte (außer Pkw) 19,90 b 16,10 b XXL-Baustein Normaltarif und öffentlicher Dienst 19,80 b 16,20 b *Besteht für das Fahrzeug ein weiterer Versicherungsvertrag mit einem unserer Konsortialpartner, wird ein Cross-Selling-Rabatt von 20 % gewährt. Im Antrag ist die Angabe der Versicherungsscheinnummer erforderlich. Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge. Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen. Die Beiträge bei ½-jährlicher, ¼-jährlicher und monatlicher Zahlungsweise sind im Anhang des Tarifs auf Seite 28 aufgeführt.

12 12 NRV 2010 Plus Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie ( 21 Abs. 11 NRV 2010 Plus) Für Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger Versicherter Personenkreis Versicherungsnehmer, der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, und zwar ó als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger ausgenommen Nutzfahrzeuge, ó als Erwerber solcher Fahrzeuge, ó als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges zu Lande sowie eines Anhängers, ó als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer; ó mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen. Versicherte Leistungsarten ó Schadenersatz-Rechtsschutz ó Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* ó Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* ó Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Straf-Rechtsschutz ó Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ó Opfer-Rechtsschutz Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten ( 21 a NRV 2010 Plus) ó Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Reisevertrags-Rechtsschutz* ó Mietverträge über Garagen (nur für Privatkunden)* Besondere Hinweise ó Versichert sind alle auf den oben genannten Personenkreis zugelassenen privat genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger. Nutzfahrzeuge sind hiervon ausgenommen. ó Fahrten im Zusammenhang mit einer zusätzlichen selbstständigen Nebentätigkeit sind generell nicht versichert. ó Die Angabe der amtlichen Kennzeichen ist nicht erforderlich. * nur 2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) NRV 2010 Plus Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie ohne SB netto mit 150 f SB netto Normaltarif 122,80 b 101,50 b öffentlicher Dienst 101,00 b 82,50 b XXL-Baustein Normaltarif und öffentlicher Dienst 30,60 b 25,30 b Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge. Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen. Die Beiträge bei ½-jährlicher, ¼-jährlicher und monatlicher Zahlungsweise sind im Anhang des Tarifs auf Seite 28 aufgeführt.

13 NRV 2010 Plus 13 Fahrer-Rechtsschutz ( 22 NRV 2010 Plus) Für Einzelpersonen, die ständig auch beruflich fremde Fahrzeuge lenken Versicherter Personenkreis ó Versicherungsnehmer als Fahrer von Fahrzeugen, die weder ihm gehören noch auf ihn zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind, sowie als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer. Versicherte Leistungsarten ó Schadenersatz-Rechtsschutz (jedoch nicht für Schäden am benutzten Fahrzeug) ó Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* ó Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Straf-Rechtsschutz ó Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ó Opfer-Rechtsschutz Besondere Hinweise Aufgrund der Vorsorgeversicherung nach 22 Abs. 4 NRV 2010 Plus erweitert sich mit der Zulassung eines eigenen Fahrzeuges auf den Versicherungsnehmer der Fahrer-Rechtsschutz auf den Verkehrs-Rechtsschutz nach 21 Abs. 1 NRV 2010 Plus. Der Versicherungsnehmer hat dadurch auch Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im Zusammenhang mit dem Erwerb des Fahrzeuges, und zwar ohne Wartezeit. * nur 2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) NRV 2010 Plus Fahrer-Rechtsschutz ohne SB mit 150 f SB Beitrag je Fahrer netto netto Normaltarif 69,10 b 56,40 b Öffentlicher Dienst 59,40 b 48,60 b Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge. Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen. Die Beiträge bei ½-jährlicher, ¼-jährlicher und monatlicher Zahlungsweise sind im Anhang des Tarifs auf Seite 28 aufgeführt.

14 14 NRV 2010 Plus Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ( 25 NRV 2010 Plus) Bei Berufssportlern und Künstlern: Direktionsanfrage Versicherter Personenkreis im privaten Bereich sowie im beruflichen Bereich als Nichtselbstständiger: ó Versicherungsnehmer, ó ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner, ó minderjährige Kinder, ó unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder sowie im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Vom versicherten Personenkreis sind Tageskinder ausgenommen, soweit diese gegen Entgelt im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Versicherte Leistungsarten ó Schadenersatz-Rechtsschutz ó Arbeits-Rechtsschutz* (abwählbar) ó Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* ó Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* ó Sozialgerichts-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten* ó Verwaltungs-Rechtsschutz ab Gericht in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten* ó Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ó Straf-Rechtsschutz ó Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ó Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ó Opfer-Rechtsschutz Besondere Hinweise ó Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und seinen mitversicherten Lebenspartner im privaten und beruflichen Bereich. Hat der Versicherungsnehmer ausschließlich eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufgenommen, wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen solchen nach 23 NRV 2010 Plus um. ó Zu den mitversicherten Kindern zählen nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. ó Mitversicherte Kinder bleiben nach Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag gemäß 21, 23, 25, 26, 27 oder 28 bei der NRV abgeschlossen wird. Für den Anschlussvertrag bestehen keine Wartezeiten. ó Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Fahrzeugen, aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile. ó Die vorübergehende Vermietung von bis zu 8 Betten im vom Versicherungsnehmer ständig genutzten/bewohnten Gebäude, z. B. an Feriengäste, ist im Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht mitversichert, wenn jeder einzelne Mietvertrag nicht über eine längere Dauer als ein Jahr abgeschlossen wird. * nur 2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) NRV 2010 Plus

15 NRV 2010 Plus 15 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige Familie ohne SB mit 150 f SB mit 250 f SB netto netto netto Normaltarif 211,00 b 166,00 b 154,20 b öffentlicher Dienst 176,50 b 153,50 b 134,30 b Normaltarif ohne Arbeits-Rechtsschutz 165,90 b 140,90 b 120,80 b öffentlicher Dienst ohne Arbeits-Rechtsschutz 150,00 b 130,50 b 114,10 b Single Normaltarif 175,70 b 149,30 b 132,50 b öffentlicher Dienst 158,80 b 138,20 b 120,80 b Normaltarif ohne Arbeits-Rechtsschutz 149,20 b 126,80 b 108,60 b öffentlicher Dienst ohne Arbeits-Rechtsschutz 134,90 b 117,40 b 102,60 b Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die selbstgenutzte Wohneinheit als Eigentümer eines Einfamilienhauses 54,80 b 39,40 b 34,50 b Eigentümer einer Wohnung 54,80 b 39,40 b 34,50 b Mieter 54,80 b 39,40 b 34,50 b Wenn die Erstwohnung versichert ist, sind die ausschließlich selbstgenutzte, im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Zweitwohnung und auch die selbstgenutzten Wohnungen der Kinder für die Zeit der Ausbildung (Studium, Lehrzeit, Praktikum) beitragsfrei mitversichert. Vermietete und weitere selbstbewohnte Objekte sind gesondert zu versichern! Zusätzlich wählbare Leistungen: Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige: Erklärungen/Beiträge zum Produkt finden Sie auf Seite 22 Rechtsschutz für Unternehmensleiter: Erklärungen/Beiträge zum Produkt finden Sie auf Seite 24 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: Erklärungen/Beiträge zum Produkt finden Sie auf Seite 26 Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge. Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen. Die Beiträge bei ½-jährlicher, ¼-jährlicher und monatlicher Zahlungsweise sind im Anhang des Tarifs auf Seite 28 aufgeführt.

16 16 NRV 2010 Plus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ( 26 NRV 2010 Plus) Bei Berufssportlern und Künstlern: Direktionsanfrage Versicherter Personenkreis im privaten Bereich sowie im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige, als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge sowie Anhänger, als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer gleichartiger Fahrzeuge und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen: ó Versicherungsnehmer, ó ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner, ó minderjährige Kinder, ó unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, ó Personen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge, im privaten sowie im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige, ó im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Vom versicherten Personenkreis sind Tageskinder ausgenommen, soweit diese gegen Entgelt im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Erweiterung des versicherten Personenkreises im XXL-Baustein ( 26 a NRV 2010 Plus) Eltern des Versicherungsnehmers, des ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners, soweit sich die Eltern im Ruhestand befinden und in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben. Versicherte Leistungsarten ó Schadenersatz-Rechtsschutz ó Arbeits-Rechtsschutz* (abwählbar) ó Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht* ó Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* ó Sozialgerichts-Rechtsschutz* ó Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Verwaltungs-Rechtsschutz ab Gericht in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten* ó Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ó Straf-Rechtsschutz ó Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ó Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ó Opfer-Rechtsschutz Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten ( 26 a NRV 2010 Plus) ó Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen (bis E je Rechtsschutzfall)* ó Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Verwaltungs-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht über eine Beratung hinaus (bis 500 E) ó Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max. 15 kwp)* * nur 2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) NRV 2010 Plus Besondere Hinweise ó Hat der Versicherungsnehmer ausschließlich eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufgenommen, wandelt sich der Versicherungsschutz in einen Verkehrs-Rechtsschutz nach 21, 1, 4-9 NRV 2010 Plus für die auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge und einen Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach 23 NRV 2010 Plus um. ó Zu den mitversicherten Kindern zählen nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. ó Mitversicherte Kinder bleiben nach Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag gemäß 21, 23, 25, 26, 27 oder 28 bei der NRV abgeschlossen wird. Für den Anschlussvertrag bestehen keine Wartezeiten.

17 NRV 2010 Plus 17 ó Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile. ó Die vorübergehende Vermietung von bis zu 8 Betten im vom Versicherungsnehmer ständig genutzten/bewohnten Gebäude, z. B. an Feriengäste, ist im Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht mitversichert, wenn jeder einzelne Mietvertrag nicht über eine längere Dauer als ein Jahr abgeschlossen wird. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige Familie ohne SB mit 150 f SB mit 250 f SB netto netto netto Normaltarif 276,80 b 224,50 b 188,20 b öffentlicher Dienst 253,60 b 181,30 b 157,20 b Normaltarif ohne Arbeits-Rechtsschutz 235,10 b 190,70 b 159,80 b öffentlicher Dienst ohne Arbeits-Rechtsschutz 228,10 b 163,10 b 141,50 b Single Normaltarif 248,90 b 202,00 b 169,20 b öffentlicher Dienst 228,10 b 163,10 b 141,40 b Normaltarif ohne Arbeits-Rechtsschutz 211,50 b 171,50 b 143,90 b öffentlicher Dienst ohne Arbeits-Rechtsschutz 205,20 b 146,70 b 127,30 b XXL-Baustein Familie/Single im Normaltarif und öffentlicher Dienst XXL 83,10 b 67,30 b 56,50 b Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die selbstgenutzte Wohneinheit als Eigentümer eines Einfamilienhauses 54,80 b 39,40 b 34,50 b Eigentümer einer Wohnung 54,80 b 39,40 b 34,50 b Mieter 54,80 b 39,40 b 34,50 b XXL-Baustein beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz XXL 13,70 b 9,90 b 8,70 b Wenn die Erstwohnung versichert ist, sind die ausschließlich selbstgenutzte, im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Zweitwohnung und auch die selbstgenutzten Wohnungen der Kinder für die Zeit der Ausbildung (Studium, Lehrzeit, Praktikum) beitragsfrei mitversichert. Vermietete und weitere selbstbewohnte Objekte sind gesondert zu versichern! Zusätzlich wählbare Leistungen: Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige: Erklärungen/Beiträge zum Produkt finden Sie auf Seite 22 Rechtsschutz für Unternehmensleiter: Erklärungen/Beiträge zum Produkt finden Sie auf Seite 24 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: Erklärungen/Beiträge zum Produkt finden Sie auf Seite 26 Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge. Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen. Die Beiträge bei ½-jährlicher, ¼-jährlicher und monatlicher Zahlungsweise sind im Anhang des Tarifs auf Seite 29 aufgeführt.

18 18 NRV 2010 Plus Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab 50 Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab 50 darf nur abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer das 50. Lebensjahr vollendet hat. Privat-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab 50 (Klausel zu 25 NRV 2010 Plus Abs. 1 und 2) Versicherter Personenkreis im privaten Bereich als Nichtselbstständige, als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge sowie Anhänger, als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer gleichartiger Fahrzeuge und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen: ó Versicherungsnehmer, ó ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner, ó minderjährige Kinder, ó minderjährige Enkelkinder, Nichten, Neffen und Patenkinder während der Zeit der Obhut beim Versicherungsnehmer/Lebenspartner und sofern nicht die Rechtsschutzversicherung der Erziehungsberechtigten eintrittspflichtig ist, ó unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder sowie im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Vom versicherten Personenkreis sind Tageskinder ausgenommen, soweit diese gegen Entgelt im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Erweiterung des versicherten Personenkreises im XXL-Baustein (Klausel zu 25 Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab 50 Abs. 1, 2 und 3 NRV 2010 Plus, XXL-Baustein) Eltern des Versicherungsnehmers, des ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners, soweit sich die Eltern im Ruhestand befinden und in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben. Versicherte Leistungsarten ó Schadenersatz-Rechtsschutz ó Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im privaten Bereich* ó Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* ó Sozialgerichts-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten* ó Verwaltungs-Rechtsschutz ab Gericht in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten* ó Straf-Rechtsschutz ó Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ó Opfer-Rechtsschutz ó Rechtsschutz für betriebliche bzw. berufliche Altersversorgung/Beihilfesachen ( Kleiner Arbeits-Rechtsschutz )* ó Rechtsschutz im Erbrecht über eine Beratung hinaus (bis 500 E je Rechtsschutzfall) ó Rechtsschutz in Betreuungsverfahren (bis E je Rechtsschutzfall) Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten (Klausel zu 25 Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab 50 Abs. 1, 2 und 3 NRV 2010 Plus, XXL-Baustein) ó Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen (bis E je Rechtsschutzfall), wenn der Berufs-Rechtsschutz mitversichert ist* ó Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Verwaltungs-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Betreuungsrecht über eine Beratung hinaus (bis 500 E je Rechtsschutzfall) ó Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max. 15 kwp)* JURFIFTY Beitragsfreier Service zum Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab 50 gemäß Klausel zu 25 NRV 2010 Plus ó Hotline: Die exklusive Telefonhotline rund um die Themen Erb- und Betreuungsrecht ó Recht auf Rädern : Komfort und Service im Bedarfsfall: z. B. Anwalt erscheint am Wohnort des Versicherungsnehmers oder im Krankenhaus ó aktiv vorsorgen: Musterformulare für Patienten-, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht kostenfrei

19 NRV 2010 Plus 19 Zuwahlbaustein Berufs-Rechtsschutz (Klausel zu 25 NRV 2010 Plus Abs. 3) Versicherte Leistungsarten ó Arbeits-Rechtsschutz* ó Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Zuwahlbaustein Verkehrs-Rechsschutz (Klausel zu 25 NRV 2010 Plus Abs. 4) Versicherte Leistungsarten ó Schadenersatz-Rechtsschutz ó Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im Verkehrsbereich* ó Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten* ó Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen* ó Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen* ó Straf-Rechtsschutz ó Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ó Opfer-Rechtsschutz Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten (Klausel zu 25 Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab 50 Abs. 4 NRV 2010 Plus, XXL-Baustein) ó Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich* ó Reisevertrags-Rechtsschutz* ó Mietverträge über Garagen (nur für Privatkunden)* Besondere Hinweise zum Privat-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab 50 ó Hat der Versicherungsnehmer ausschließlich eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufgenommen, wandelt sich der Versicherungsschutz in einen Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach 23 NRV 2010 Plus um. ó Zu den mitversicherten Kindern zählen nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. ó Mitversicherte Kinder bleiben nach Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag gemäß 21, 23, 25, 26, 27 oder 28 bei der NRV abgeschlossen wird. Für den Anschlussvertrag bestehen keine Wartezeiten. ó Zusätzlich mitversichert sind die minderjährigen Enkelkinder, Nichten, Neffen und Patenkinder, soweit sich diese zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls in der Obhut des Versicherungsnehmers oder Lebenspartners befanden und nicht die Rechtsschutzversicherung der Erziehungsberechtigten diesbezüglich eintrittspflichtig ist. Obhut bedeutet, dass sich die Kinder während der Zeit der Abwesenheit ihrer Erziehungsberechtigten unter der Aufsicht des Versicherungsnehmers oder seines Lebenspartners befinden. ó Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile. ó Die vorübergehende Vermietung von bis zu 8 Betten im vom Versicherungsnehmer ständig genutzten/bewohnten Gebäude, z. B. an Feriengäste, ist im Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht mitversichert, wenn jeder einzelne Mietvertrag nicht über eine längere Dauer als ein Jahr abgeschlossen wird. ó Im Kleinen Arbeits-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer betrieblichen Altersversorgung sowie hinsichtlich der Ruhestandsbezüge und beihilferechtlicher Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. 4 (1) Satz 1 c) sowie Satz 3 (Wartezeit) NRV 2010 Plus gelten entsprechend. ó Im Rahmen des Rechtsschutzes im Erbrecht besteht Versicherungsschutz für eine über die Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten hinausgehende Tätigkeit. Abweichend von 4 (1) b) NRV 2010 Plus steht die Diagnose einer der Erkrankungen Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs beim Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person einer Änderung der Rechtslage gleich. Kosten werden bis maximal 500 erstattet. ó Im Rechtsschutz für Betreuungsverfahren besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen einer versicherten Person in unmittelbarem Zusammenhang mit Betreuungsanordnungen nach 1896 ff. BGB gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person. 4 Absatz 1 c) sowie Satz 3 (Wartezeit) NRV 2010 Plus gelten entsprechend. Kosten werden bis maximal erstattet. * nur 2 Monate Wartezeit gem. 4 (1) NRV 2010 Plus

20 20 NRV 2010 Plus Privat--Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab 50 Familie ohne SB mit 150 f SB mit 250 f SB netto netto netto Privat-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab ,20 b 95,60 b 82,40 b Einschluss Berufs-Rechtsschutz 44,20 b 34,50 b 29,50 b Einschluss Verkehrs-Rechtsschutz 88,00 b 79,70 b 63,90 b Single Privat-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ab ,20 b 86,10 b 74,10 b Einschluss Berufs-Rechtsschutz 39,70 b 31,00 b 26,60 b Einschluss Verkehrs-Rechtsschutz 79,20 b 71,70 b 57,40 b XXL-Baustein zum Privat-Rechtsschutz Familie/Single XXL 36,10 b 28,70 b 24,80 b XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz Familie/Single XXL 21,90 b 19,90 b 15,90 b Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die selbstgenutzte Wohneinheit als Eigentümer eines Einfamilienhauses 54,80 b 39,40 b 34,50 b Eigentümer einer Wohnung 54,80 b 39,40 b 34,50 b Mieter 54,80 b 39,40 b 34,50 b XXL-Baustein beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz XXL 13,70 b 9,90 b 8,70 b Wenn die Erstwohnung versichert ist, sind die ausschließlich selbstgenutzte, im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Zweitwohnung und auch die selbstgenutzten Wohnungen der Kinder für die Zeit der Ausbildung (Studium, Lehrzeit, Praktikum) beitragsfrei mitversichert. Vermietete und weitere selbstbewohnte Objekte sind gesondert zu versichern! Zusätzlich wählbare Leistungen: Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige: Erklärungen/Beiträge zum Produkt finden Sie auf Seite 22 Rechtsschutz für Unternehmensleiter: Erklärungen/Beiträge zum Produkt finden Sie auf Seite 24 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: Erklärungen/Beiträge zum Produkt finden Sie auf Seite 26 Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge. Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen. Die Beiträge bei ½-jährlicher, ¼-jährlicher und monatlicher Zahlungsweise sind im Anhang des Tarifs auf Seite 30 aufgeführt.

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