JUAR EF LLB/H. Einführung in das Modul Juristische Arbeitstechnik
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- Simon Brinkerhoff
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1 JUAR EF LLB/H Einführung in das Modul Juristische Arbeitstechnik
2 Europäische Fernhochschule Hamburg GmbH Alle Rechte vorbehalten. 1214K06 $
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4 Prof. Dr. Thomas Tegen ist Präsident der Europäischen Fernhochschule Hamburg und Studiengangsdekan des Studiengangs Wirtschaftsrecht (LL.B.). Prof. Tegen ist seit 2003 selbstständiger Notar und Rechtsanwalt in Ahrensburg. Nach einer Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten Bayreuth und München. Nach Auslandsstationen in Saudi-Arabien und den USA war Professor Tegen zunächst mehrere Jahre als Rechtsanwalt im Bereich Advisory für internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (pwc und KPMG) tätig. Anschließend war er Partner einer regionalen Anwaltssozietät und bis 2011 Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Nordhausen (Thüringen). Prof. Tegen ist ferner Dozent für Bankrecht an der Frankfurt School of Finance & Management und als Dozent für Grundstücksrecht im Rahmen der Ausbildung künftiger Anwaltsnotare bei der Notarkammer Celle tätig. Falls wir in unseren Studienheften auf Seiten im Internet verweisen, haben wir diese nach sorgfältigen Erwägungen ausgewählt. Auf Inhalt und Gestaltung haben wir jedoch keinen Einfluss. Wir distanzieren uns daher ausdrücklich von diesen Seiten, soweit darin rechtswidrige, insbesondere jugendgefährdende oder verfassungsfeindliche Inhalte zutage treten sollten.
5 JUAR 1214K06 EF LLB/H Einführung in das Modul Juristische Arbeitstechnik Inhaltsverzeichnis 1214K06 Vorwort Einführung Lernziele und Lerninhalte Wissenschaftliches Arbeiten Juristische Fallbearbeitung Juristische Recherche Organisation und Prüfungen Anhang A. Übersicht über die Studienheftinhalte B. Übersicht über die Seminarinhalte C. Aufbau und Ablauf des Moduls Juristische Arbeitstechnik K06 JUAR EF LLB/H
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7 Liebe Studierende, JUAR EF LLB/HEinführung in das Modul Juristische Arbeitstechnik1214K06 ich begrüße Sie zum Modul Juristische Arbeitstechnik. Dieses Einführungsheft gibt Ihnen einen Überblick über die Studieneinheiten des Moduls und die Studienhefte, die in den Studieneinheiten enthalten sind. Es enthält Informationen darüber, welche Ziele dieses Modul verfolgt und welche Inhalte Sie erwarten. Dieses Heft soll Ihnen bei der Bearbeitung des Moduls Juristische Arbeitstechnik helfen und Ihnen den in den einzelnen Studieneinheiten enthaltenen Stoff näher bringen. Es möchte Ihnen als ein Leitfaden dienen, der Sie auf Ihrem Lernweg durch die Studieneinheiten begleitet und führt. Das erste Kapitel dieses Einführungsheftes stellt Ihnen das Modul Juristische Arbeitstechnik in einem Überblick vor. Im zweiten Kapitel stellen wir Ihnen die einzelnen Studieneinheiten nach Inhalt und Ziel genauer vor, und im dritten Kapitel finden Sie wichtige Informationen über den organisatorischen Ablauf und die Prüfungen, mit denen Sie die Studieneinheiten und dieses Modul abschließen. Das Modul wird Ihnen das juristische Handwerkszeug vorstellen und bildet damit eine wichtige Grundlage für alle folgenden juristischen Module. Wenn Sie dieses Modul vollständig bearbeitet haben, sollen Sie mit Ihrem juristischen Handwerkszeug umgehen können. Sie sollen dann in der Lage sein, juristische Fälle selbstständig mithilfe der juristischen Arbeitstechnik zu lösen. Sie sollen ferner wissen, auf welche Quellen Sie bei Ihrer juristischen Falllösung zurückgreifen können und wie Sie hierfür das Internet nutzbringend einsetzen können. Und nun noch ein wichtiger Rat: Lesen Sie nicht nur in diesem Modul, sondern stets (!) alle in den Studienheften genannten Paragrafen aufmerksam nach. Eine alte Juristenweisheit sagt: Man muss nicht alles wissen, aber wissen, wo es steht. Und dazu muss man den Inhalt einer Vorschrift kennen, ihn also gelesen (!) haben. Und nun viel Spaß beim Durcharbeiten und viel Erfolg bei den Prüfungen. Ihr Prof. Dr. Thomas Tegen
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9 Wichtig für die Bearbeitung des Moduls Juristische Arbeitstechnik ist, dass Sie über einen aktuellen Gesetzestext verfügen. Hierzu haben Sie mit dem ersten Studienpaket die neueste Auflage der Aktuellen Wirtschaftsgesetze erhalten. Diesen Gesetzestext sollten Sie beim Bearbeiten dieses Moduls und seiner Studieneinheiten stets bei sich haben. Sie haben ja schon gelernt: Jede genannte Vorschrift ist im Gesetz nachzulesen! Bitte beherzigen Sie diesen so wichtigen Grundsatz. Ziel dieses Moduls ist es, dass Sie den sicheren Umgang mit Ihrem juristischen Handwerkszeug lernen, damit Sie in den folgenden Modulen in der Lage sind, die begleitenden Übungen, Aufgaben zur Selbstüberprüfung und Prüfungen selbstständig zu bearbeiten. Ferner lernen Sie, auf welche Hilfsmittel Sie hierbei zurückgreifen können und wie Sie Gesetze, Kommentare sowie juristische Datenbanken und Internet effektiv einsetzen. Des Weiteren sollen Sie die Besonderheiten der Wissensvermittlung und Lerntechniken im Fernstudium kennen. Damit Sie dieses Modul erfolgreich bearbeiten, versuchen Sie bitte alle in ihm enthaltenen Übungsfälle zunächst selbst und ohne Zuhilfenahme der in den Heften befindlichen Musterlösungen zu lösen. Dies mag am Anfang etwas Überwindung kosten, zwingt Sie aber gleich zu Beginn, selbst Lösungen zu formulieren. Je früher Sie damit beginnen, desto leichter wird Ihnen die Falllösung in den folgenden Modulen fallen. Das Modul Juristische Arbeitstechnik gliedert sich in drei Studieneinheiten: 1) Wissenschaftliches Arbeiten 2) Juristische Fallbearbeitung (inkl. Präsenzseminar) 3) Juristische Recherche Die Studieneinheit Wissenschaftliches Arbeiten macht Sie mit den Besonderheiten des Fernstudiums und des Lernens im Fernstudium vertraut, vermittelt Ihnen die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten, wie Ihrer Bachelor-Thesis, benötigen und gibt wichtige Hinweise zum Umgang mit Texten. Die Studieneinheit besteht aus drei Studienheften. Die Studieneinheit Juristische Fallbearbeitung besteht aus einem Studienheft, das Sie mit der Arbeitstechnik der Juristen, mithin Ihrem künftigen Handwerkszeug und dem richtigen Umgang damit vertraut macht, sowie einem zweitägigen Präsenzseminar, in dem Sie anhand von Übungsfällen die juristische Arbeitstechnik anwenden sollen und in dem die Falllösungen besprochen werden. Das Seminar können Sie erst besuchen, wenn Sie die erste Studieneinheit des Moduls Wirtschaftsprivatrecht bearbeitet haben. Das Studienheft zur Studieneinheit Juristische Fallbearbeitung enthält eine umfangreiche Fallsammlung mit Lösungshinweisen. Diese Übungsfälle sollen Sie auch durch die Module Wirtschaftsprivatrecht und Unternehmensrecht begleiten. Die Übungsfälle sind so gewählt, dass der Schwierigkeitsgrad ansteigt. Die ersten Fälle sollen Ihnen zum einen als Übung dienen, anhand derer Sie die erlernte juristische Arbeitstechnik anwenden und üben können. Zum anderen sollen die komplexeren Fälle, wie etwa der Glasfaserkabelfall, zur Übung für die Prüfungen in den Modulen Wirtschaftsprivatrecht und Unternehmensrecht dienen. Sie müssen also nicht gleich alle Übungsfälle bearbeiten. Vor dem Abschluss des Moduls Unternehmensrecht sollten Sie aber sämtliche Übungsfälle in Ihrem eigenen Interesse mindestens einmal durchgearbeitet haben.
10 Selbstverständlich können Sie sich auch schon früher an die komplexeren Fälle herantrauen. Denn auch in der Juristerei gilt: Erst die Übung macht den Meister. Die Studieneinheit Juristische Recherche besteht aus einem Studienheft mit zahlreichen weiterführenden Hinweisen und Links, die Ihnen wichtige Informationsquellen im Internet nennen. Wir empfehlen Ihnen, im Verlauf Ihres Studiums mindestens einmal in einige der im Studienheft genannten Kommentare, Entscheidungssammlungen und juristischen Fachzeitschriften in einer rechtswissenschaftlichen Bibliothek hineinzuschauen, damit Sie im Umgang mit diesen Dokumenten vertraut werden. Auch wenn ich mich nun wiederhole bitte nicht vergessen, für alle Studieneinheiten gilt: Bitte legen Sie den mitgelieferten Gesetzestext ( Aktuelle Wirtschaftsgesetze ) während der Arbeit mit den Studienheften bereit. Viele Fragen, die sich bei einzelnen Rechtsgebieten oder Rechtsinstituten ergeben, klären sich von allein, sobald Sie den dazugehörigen Gesetzestext gelesen (!) haben. Und noch ein Tipp: Lesen Sie regelmäßig eine juristische Ausbildungszeitschrift (wie etwa die JuS Juristische Schulung) oder Fachzeitschrift (wie etwa die NJW Neue Juristische Wochenschrift). Dabei müssen Sie nicht die ganze Zeitschrift durcharbeiten, sondern suchen sich die gerade für Ihren Ausbildungsabschnitt interessanten Aufsätze, Berichte und Urteile heraus.
11 In diesem Kapitel stellen wir Ihnen die wichtigsten Lernziele und Inhalte des Moduls Juristische Arbeitstechnik vor. Diese Studieneinheit besteht aus den Studienheften Wissenschaftliches Arbeiten I: Einführung in das Lernen im Fernstudium. Gestaltung einer wissenschaftlichen Arbeit (WIAR / H), Strukturieren und Berichten (STBE 1N/H und STBE 2N/H). Die Studieneinheit hat das Ziel, Sie mit den Lernprozessen des Fernstudiums vertraut zu machen und Sie dabei zu unterstützen, Ihr erfolgreiches Lernen mit den Anforderungen von Beruf und Familie zu verbinden. Daneben sollen Sie die Fähigkeit erwerben, Texte und Präsentationen so aufzubereiten, dass ein optimaler Informationsfluss gewährleistet ist. Diese Fähigkeit können Sie über Ihr Studium hinaus anwenden, und sie ist gerade für Sie als künftiger Wirtschaftsjurist von Vorteil, da Sie in der Praxis viel mit Texten und Berichten zu tun haben werden. Ziel dieses Studienhefts ist es, Sie bei der erfolgreichen Durchführung Ihres Studiums zu unterstützen. Sie sollen mit den Besonderheiten des Wissenstransfers im Fernstudium vertraut gemacht werden. Ferner werden Ihnen die Anforderungen an die Gestaltung einer wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel einer Bachelor-Thesis vermittelt. Der Lernprozess im Fernstudium ist durch fünf wesentliche Aspekte geprägt: 1) Planung und Organisation 2) Information aufnehmen 3) Speichern 4) Wissen aufbauen 5) Wissen abrufen Einer der ganz wichtigen Aspekte für das Durchhalten eines Fernstudiums ist die Planung. Hier gibt es kein Patentrezept. Richten Sie Ihre Planung nach Ihren individuellen Bedürfnissen aus. Hierbei gilt insbesondere: Planen Sie realistisch. Nehmen Sie sich nicht zuviel vor und denken Sie daran, Ihr erlerntes Wissen regelmäßig anhand juristischer Übungsfälle, die Sie in den rechtswissenschaftlichen Studienheften und in der Fallsammlung im Studienheft Juristische Fallbearbeitung in diesem Modul finden, zu überprüfen. Lernen Sie, wenn es irgend geht, wenn Sie frei von anderen Einflüssen (Telefon, Handy, TV, usw.) sind. Lieber wenige Stunden konzentriert, als acht Stunden mit ständigen Unterbrechungen und Ablenkungen arbeiten.
12 Die Kapitel Notizen machen und Lerntechniken geben Ihnen Hinweise auf die Bedeutung und Funktion der Abspeicherung von Informationen für Ihren Lernprozess. Entscheidend ist das Trainieren Ihrer Fähigkeit, Wissen zielgerichtet aufzubauen ( Was ist wichtig? ) und es optimal mit Ihrem bereits vorhandenen Wissen zu verknüpfen. Sie werden erfahren, dass kurze und regelmäßige Wiederholungen helfen, zielgerichtet Wissen aufzubauen. Die Kapitel Lerntechniken und Lernerfolgskontrollen unterstützen Sie dabei. Lernerfolgskontrollen dienen in erster Linie der Kontrolle Ihres Lernfortschritts. Sie erfahren, welche Lernerfolgskontrollen bereitstehen, und Ihnen werden Techniken vorgestellt, die Ihnen das Umgehen mit Lernerfolgskontrollen erleichtern. Gerade die Bearbeitung der juristischen Übungsfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Erfolgskontrollen. Das Kapitel Arbeiten mit Zahlen und Tabellen vermittelt Ihnen den sachgerechten Umgang mit Zahlen und Grafiken, den Sie als Wirtschaftsjurist beherrschen sollen. Die Verfügbarkeit der sogenannten Neuen Medien, wie das Internet, hat außerordentlich großen Einfluss auf das moderne Fernstudium. Das Internet hat sowohl die Kommunikation als auch die Bereitstellung von Lehr- und Lernressourcen revolutioniert. Wie Sie das Internet im Hinblick auf die Information und die Kommunikation im Fernstudium erfolgreich nutzen und wo die Grenzen dieser Nutzung liegen, wird Ihnen gezeigt. Am Ende Ihres Studiums schreiben Sie Ihre Bachelor-Thesis über ein wirtschaftsrechtliches Thema und fertigen damit eine wissenschaftliche Arbeit an. Dabei sind einige wichtige Grundlagen für das Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten zu beachten. Diese Grundlagen werden Ihnen im Kapitel Gestaltung einer wissenschaftlichen Arbeit vorgestellt. Das Heft soll Sie während des gesamten Studiums begleiten und als Nachschlagewerk dienen. Es enthält daher keine abprüfbaren Lernziele im engeren Sinne. Dieses Studienheft hat das Ziel, Sie beim Prozess des Schreibens zu begleiten. Es soll praktische Tipps für oft auftauchende Probleme geben und vor häufig vorkommenden Fehlern warnen. Dabei wird eine Brücke zwischen der gängigen Ratgeberliteratur in diesem Bereich und Ergebnissen der Lern- bzw. Schreibpsychologie geschlagen. Thematisch stehen folgende Punkte im Mittelpunkt: Eingrenzen und Fokussieren eines Themas, kreatives Generieren von Ideen, Organisieren und Gliedern der eigenen Gedanken, wissenschaftliches Argumentieren sowie Tools zur Erleichterung der wissenschaftlichen Arbeit. Diese Punkte werden am Fall einer Arbeit aus der BWL erläutert.
13 Aufbauend auf den Grundlagen wissenschaftlicher Forschung lernen Sie, wie Sie über Techniken des Ideensammelns, Schaffung von sinnvollen Ordnungsstrukturen bis hin zur Gliederung sinnvoller Argumentationsmuster Ihre Gedanken und Gelerntes in eine Form bringen, die den Ansprüchen sowohl wissenschaftlichen Arbeitens als auch des Berufslebens entspricht. Am Ende des Studienheftes und nach konsequenter Durchführung der Übungen haben Sie gelernt, einen umfangreicheren Text, z. B. eine Haus- oder Abschlussarbeit, sinnvoll und logisch aufzubauen. Als Wirtschaftsjurist haben Sie in der Praxis vielfach mit Texten zu tun. Sei es, dass Sie sie lesen oder selbst verfassen müssen. Dieses Heft soll die Sensibilität gegenüber sprachlichen Formulierungen und visuellen Darstellungen ebenfalls auf der Grundlage von Ergebnissen der Lern- und Schreibpsychologie fördern. Dabei sollten Sie sich stets vor Augen halten, dass verständliches Schreiben und Bebildern lernbar ist; aber dieser Lernprozess setzt voraus, dass man seinen eigenen Produkten gegenüber kritisch bleibt: Jeder muss seine stilistischen Schwächen kennen und bekämpfen und dabei auch auf Kritik von Korrekturlesenden und Korrekturschauenden nicht empfindlich reagieren. Innerhalb des Studienheftes werden folgende Themen behandelt: Sprache und Bilder auf Adressaten ausrichten, verständliche Wörter benutzen, überschaubare Sätze bauen, Texte mit klarem roten Faden ausstatten, Schriftbild und Layout lesefreundlich gestalten, Abbilder (Fotos, Zeichnungen) verstehensfreundlich gestalten, übersichtliche Diagramme und Charts erstellen, Hilfsmittel zum Evaluieren von Text und Bild nutzen. Ziel dieses Studienheftes und seiner Übungen ist es, Ihnen zu vermitteln, wie man seine Gedanken verbal und visuell verständlich zu Papier bringt (wobei Papier im übertragenen Sinne gemeint ist und auch PowerPoint-Präsentationen einschließt). Sie lernen wichtige Gestaltungsmittel auf Wort-, Satz- und Textebene kennen, um sich verständlich und überzeugend auszudrücken. Im Mittelpunkt stehen dabei solche Herangehensweisen, die Sie sowohl in Ihrem studentischen als auch beruflichen Alltag sehr gut einsetzen können. Am Ende des Studienheftes und nach gewissenhafter Durchführung der Übungen können Sie mithilfe von Texten und Visualisierungen adressatengerecht kommunizieren.
14 Die Studieneinheit Juristische Fallbearbeitung besteht aus einem Studienheft mit Fallsammlung und einem Präsenzseminar. Während das Studienheft Ihnen Ihr juristisches Handwerkszeug vorstellt, macht das Präsenzseminar Sie mit dem Umgang mit diesem Handwerkszeug vertraut. Ziel ist es, Sie in die Lage zu versetzen, juristische Fälle selbstständig zu lösen und Ihre Lösung in Form eines juristischen Gutachtens aufbauen zu können, und Ihnen somit zu helfen, eine gute Klausur zu schreiben. Das Studienheft Juristische Fallbearbeitung vermittelt Ihnen, was ein Sachverhalt ist, welche wichtigen Arbeitsschritte Sie bei der Arbeit am Sachverhalt beachten und welche Fehler Sie vermeiden sollten. Sie erfahren, dass in juristischen Klausuren häufig Parteien auftreten, die voneinander etwas wollen, etwa die Zahlung eines Kaufpreises, die Herausgabe einer Sache oder die Zahlung von Schadensersatz, und Sie lernen, dass dieses Begehren als Anspruch bezeichnet wird. Sie erfahren, wie Sie mithilfe Ihres Handwerkszeugs, nämlich eines Gesetzes (des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder auch anderen Gesetzen des Wirtschaftsrechts), klären können, ob einer Partei gegen eine andere Partei ein solcher Anspruch zusteht oder nicht. Sie lernen, dass bei der Lösung juristischer Sachverhalte grundsätzlich von einem Anspruch auszugehen ist, und es Ihre Aufgabe ist, im Gesetz die Norm zu finden, die das Beanspruchte zuspricht. Wie aber findet man den richtigen Anspruch (auch Anspruchsgrundlage genannt), wenn allein schon das Bürgerliche Gesetzbuch 2385 Paragrafen enthält? Keine Sorge das Studienheft zeigt Ihnen, was ein Anspruch überhaupt ist und wie ein Anspruch aufgebaut ist. Hierzu lernen Sie die Vorschrift des 194 Absatz 1 BGB kennen. Danach ist ein Anspruch das Recht, von einem anderen ein Tun (etwa die Herausgabe einer Sache) oder ein Unterlassen zu verlangen. Sie lernen, wie Sie mithilfe des 194 Absatz 1 BGB Anspruchsgrundlagen identifizieren können. Alle Anspruchsnormen enthalten die gleiche Architektur. Sie bestehen aus den Anspruchsvoraussetzungen und der Anspruchsfolge. Die Anspruchsvoraussetzungen werden Tatbestandsvoraussetzungen oder Tatbestandsmerkmale genannt. Die Anspruchsfolge nennt man Rechtsfolge. Sie enthält das Begehren, das in juristischen Fällen eine Partei gegen die andere geltend macht. Anhand von Beispielen lernen Sie, dass bei einigen Anspruchsgrundlagen Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge leicht zu erkennen sind, während sie bei anderen Anspruchsgrundlagen erst herausgearbeitet werden müssen. In 280 Absatz 1 Satz 1 BGB sind die Tatbestandsmerkmale und die Rechtsfolge bereits deutlich im Gesetzestext genannt: Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Die Rechtsfolge ist hier also Schadensersatz. Dagegen müssen Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolge bei 433 Absatz 1 Satz 1 BGB erst herausgearbeitet werden: Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Hier ist die Rechtsfolge nicht auf den ersten Blick zu erkennen. 433 Absatz 1 Satz 1 BGB verpflichtet den Verkäufer zu etwas, sagt aber
15 nicht ausdrücklich, dass der Käufer etwas von dem Verkäufer verlangen kann. Diese Technik findet sich auch in anderen Anspruchsgrundlagen. Hier lernen Sie, die Rechtsfolge aus dem Inhalt der Verpflichtung herauszuarbeiten. Zunächst ist zu klären, wem gegenüber der Verkäufer verpflichtet ist gegenüber dem Käufer. In einem zweiten Schritt beantworten Sie die Frage, wozu er verpflichtet ist. Das wiederum entnehmen Sie aus dem Inhalt des 433 Absatz 1 Satz 1 BGB ( dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen ). Nun wechseln Sie einfach den Blickwinkel, indem Sie sich fragen, was der Käufer vom Verkäufer verlangen kann. Das wiederum richtet sich nach dem Inhalt der Pflicht des Verkäufers aus 433 Absatz 1 Satz 1 BGB. Der Käufer kann folglich vom Verkäufer verlangen, dass der Verkäufer ihm die Sache übergibt und ihm das Eigentum an der Sache verschafft. Die Rechtsfolge von 433 Absatz 1 Satz 1 BGB ist damit Übergabe der Sache und Verschaffung (Übertragung) des Eigentums an der Sache. Ihnen werden wichtige Anspruchsgrundlagen vorgestellt. Sie lernen, vertragliche Anspruchsgrundlagen in Primäransprüche und Sekundäransprüche zu gliedern und zwischen beiden zu differenzieren. Ferner lernen Sie, in welcher Rangfolge rechtsgeschäftliche und gesetzliche Ansprüche sowie Ansprüche aus dem Sachenrecht und deliktische Ansprüche zu prüfen sind. Da am Anfang jeder Falllösung häufig ein Anspruch steht, also ein gegen eine andere Person gerichtetes Begehren einer Person, und der Anspruch regelmäßig aus Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolge besteht, hat sich der unter Juristen wohl bekannteste Merksatz entwickelt: Sie erfahren, was dies im Einzelnen heißt: WER WILL VON WEM? WAS? WORAUS? Wer will von wem? Diese Frage zielt darauf ab, gegen wen ein Begehren gerichtet ist. Sie werden lernen, dass diese Frage stets im Zusammenhang mit der Fallfrage zu beantworten ist. Lautet die Fallfrage etwa: Kann A von B Zahlung des Kaufpreises verlangen?, liegt die Beantwortung der Frage wer will von wem? geradezu auf der Hand. Bedeutung gewinnt diese Frage allerdings, wenn die Fallfrage lautet: Beurteilen Sie die Rechtslage. Sie werden erfahren, dass Sie dann mithilfe der Frage wer will von wem? klären können, wo einzelne Interessen und Begehren bestehen. Was? Sie lernen, dass die Frage nach dem Was meint, welches Anspruchsziel, mithin welche Rechtsfolge (etwa Schadensersatz, Erfüllung oder Herausgabe), verlangt wird. Woraus? Sie erfahren, dass mit dieser Frage die eigentliche juristische Arbeit beginnt. Woraus fragt nach der Anspruchsgrundlage, die das Verlangte (Was) zuspricht. Sie lernen, unter den Vorschriften des BGB diejenige herauszusuchen, die in ihrer Rechtsfolge das Verlangte gewährt. Haben Sie die richtige Anspruchsgrundlage gefunden, ist der Fall noch nicht gelöst. Jetzt wissen Sie zwar, dass die gefundene Anspruchgrundlage das Begehrte (etwa Zahlung des Kaufpreises) grundsätzlich gewähren kann, ob dies in dem von Ihnen zu lösenden Fall auch zutrifft, bleibt indes noch zu prüfen. Wie dies zu prüfen ist, lernen Sie in einem weiteren Schritt.
16 Jede Anspruchsgrundlage ist abstrakt formuliert, gilt also für eine Vielzahl von Fällen und regelt gerade nicht einen konkreten Fall. Deshalb erfahren Sie, wie zu prüfen ist, ob gerade in dem konkreten Aufgaben- oder Klausurfall die begehrte Rechtsfolge gewährt werden kann. Sie werden erkennen, dass darin die eigentliche Kärrnerarbeit juristischer Falllösung besteht. Diese Kärrnerarbeit wird Subsumtionstechnik genannt. Sie werden lernen, dass sich der Subsumtionsvorgang in drei Schritten vollzieht. In einem ersten Schritt arbeiten Sie die Tatbestandsmerkmale der Anspruchsgrundlage heraus. Sie erfahren, dass die Rechtsfolge nur eintritt, wenn alle Tatbestandsmerkmale vorliegen. In einem zweiten Schritt müssen einzelne Tatbestandsmerkmale ggf. definiert werden. Sie lernen, dass Sie einschlägige Definitionen mithilfe des Gesetzes oder von Kommentaren finden und einige schlicht lernen müssen. In einem dritten Schritt lernen Sie, wie Sie nun prüfen, ob nach dem zu lösenden Sachverhalt das definierte Tatbestandsmerkmal vorliegt. Sie messen also den Sachverhalt an dem definierten Tatbestandsmerkmal. Diese Technik wird Ihnen vermittelt und Sie lernen sie auf einfache Sachverhalte anzuwenden. Keine Sorge auch hier gilt: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Durch stetige Übungen werden Sie diese Technik beherrschen und in der Lage sein, damit juristische Sachverhalte und Klausuren zu lösen. Häufig haben Studierende rechtswissenschaftlicher Fächer zwar viel gelernt, wissen aber nicht, wie sie ihr Wissen anwenden sollen ( ich habe alles gewusst, nur nicht, wie ich es formulieren sollte ). Das Studienheft vermittelt Ihnen, wie Sie ein juristisches Gutachten anfertigen und juristische Klausuren richtig aufbauen, und was bei einer juristischen Fallbearbeitung zu beachten ist. Bei der Anfertigung der Lösung juristischer Aufgaben (Sachverhalte) ist der Gutachtenstil anzuwenden. Dieser Stil zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass er den Leser zum Ergebnis hinführt, also nicht eine Lösung vorangestellt wird. Sie erfahren, dass am Anfang eines juristischen Gutachtens immer eine Vermutung (Hypothese K könnte gegen R einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus 433 Absatz 2 BGB haben) steht. Im Verlauf des Gutachtens wird sodann untersucht, ob diese Hypothese zutrifft. Am Ende Ihrer Ausführungen steht also ein Ergebnis bzw. die Antwort auf die eingangs aufgeworfene Frage (Hypothese). Das Gegenteil vom Gutachtenstil ist der Urteilsstil, den die Gerichte bei der Abfassung ihrer Urteile anwenden. Ein Urteil beginnt mit dem Ergebnis ( Die Klage wird abgewiesen. Dem K steht gegen den D kein Anspruch auf Schadensersatz zu ) und anschließend folgt die Begründung. Den Gutachtenstil üben Sie anhand der in dem Studienheft enthaltenen Übungsfälle. Schließlich vermittelt Ihnen das Studienheft einen ersten Überblick über das System der Einwendungen und Einreden. Ziel dieses Studienheftes ist es, Ihnen die Methode der juristischen Arbeitstechnik zu vermitteln und Sie so in die Lage zu versetzen, selbstständig juristische Sachverhalte zu lösen. Sie sollen wissen, worum es in juristischen Sachverhalten geht, und in der Lage sein, die Funktion und den Aufbau einer Anspruchsgrundlage zu nennen und wichtige Anspruchsgrundlagen aufzuzeigen. Ferner sollen Sie in der Lage sein, ein juristisches
17 Gutachten richtig aufzubauen und den Unterschied zwischen Gutachten- und Urteilsstil kennen. Schließlich sollen Sie die häufigsten Fehler kennen, die bei der Falllösung unterlaufen und wissen, wie sie vermieden werden können. Im Rahmen des Präsenzseminars wenden Sie die juristische Arbeitstechnik anhand von Übungsfällen, die Sie allein oder in Gruppen lösen oder die interaktiv erarbeitet werden, an und vertiefen sie somit. Ziel des Seminars ist es, dass Sie bei der Erarbeitung juristischer Lösungen und Anfertigung juristischer Gutachten eine zunehmende Sicherheit entwickeln und lernen, wie Sie Ihr bisher erworbenes Wissen auf konkrete Fälle anwenden. Daneben bietet das Seminar Gelegenheit, Probleme und Schwierigkeiten bei der Anwendung der juristischen Arbeitstechnik direkt und persönlich zu klären. Zum Seminar können Sie sich anmelden, sobald Sie die erste Studieneinheit zum Modul Wirtschaftsprivatrecht durchgearbeitet und am Einführungsseminar Einführung in das Wirtschaftsrecht teilgenommen haben. Mit dem Studienheft Juristische Fallbearbeitung sollten Sie ebenfalls vertraut sein. Bitte bringen Sie das Studienheft und Ihre Gesetzessammlung unbedingt zum Seminar mit. In kurzen Übungen, die Sie im Rahmen des Präsenzseminars auch in Gruppen durchführen können, werden Sie selbst einige wichtige Anspruchsgrundlagen nach Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolge gliedern. Das Seminar setzt Basiskenntnisse des BGB Allgemeiner Teil und des Allgemeinen Schuldrechts voraus. Anhand einiger ausgewählter Fälle aus der im Studienheft Juristische Fallbearbeitung abgedruckten Fallsammlung üben Sie gemeinsam mit dem Dozenten die erlernte Arbeitstechnik und schulen den juristischen Gutachtenstil. Die im Seminar behandelten Übungsfälle sind so gewählt, dass auch Lerninhalte aus den Studieneinheiten des Moduls Wirtschaftsprivatrecht berücksichtigt werden. Bereits im Studienheft haben Sie gelernt, dass ein einmal entstandener Anspruch wieder erlöschen kann oder zwar nicht erlischt, aber nicht mehr durchsetzbar ist. Dieses Wissen wird nun durch praktische Übungen vertieft. Der Anspruch erlischt Die Tatsache, dass ein Anspruch oder ein anderes Recht einmal wirksam entstanden ist, gibt alleine noch keine Auskunft darüber, ob dieser Anspruch zum Beispiel im Zeitpunkt eines Prozesses immer noch besteht. Sie erfahren, dass nachdem ein Anspruch entstanden ist, eine Reihe von rechtlich relevanten Umständen eintreten können, die den Anspruch wieder erlöschen lassen.
18 Frau Emsig kauft im Supermarkt Putzmittel und bezahlt diese bar an der Kasse. Der zunächst im Rahmen des Kaufvertrages über die Putzmittel wirksam entstandene Anspruch des Supermarktinhabers gegen Frau Emsig auf Zahlung des Kaufpreises ist mit der Bezahlung gemäß 362 Absatz 1 BGB erloschen. Der gekaufte Gebrauchtwagen wird vor der Übergabe bei einem Unwetter komplett zerstört. Der Anspruch aus 433 Absatz 1 BGB auf Übereignung und Übergabe des Autos ist nach 275 Absatz 1 BGB ausgeschlossen, da niemand mehr in der Lage ist, diesen Wagen zu übereignen. Ein weiterer bedeutsamer Erlöschensgrund ist die Aufrechnung. Erklärt eine Vertragspartei gegenüber der anderen, dass sie mit einer Gegenforderung aufrechne, erlöschen Haupt- und Gegenforderung nach 389 BGB rückwirkend. Sie lernen folgenden wichtigen Merksatz: Ansprüche erlöschen nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Lässt sich weder eine gesetzliche Vorschrift noch ein ungeschriebenes Rechtsinstitut finden, welches anordnet, dass ein ursprünglich wirksam entstandener Anspruch erlischt, bleibt der Anspruch bestehen. Der Anspruch ist nicht durchsetzbar Ist der Anspruch wirksam entstanden und auch später nicht erloschen, kann er trotzdem undurchsetzbar sein, falls dem Schuldner eine Einrede gegen den Anspruch zusteht. Sie erfahren, dass eine Einrede dazu führt, dass der Schuldner mindestens vorübergehend die Leistung verweigern kann, obwohl der Anspruch fortbesteht. Wegen dieses Effektes werden Einreden auch als Leistungsverweigerungsrechte bezeichnet. Typische Einreden sind etwa das Zurückbehaltungsrecht nach 273 BGB oder die Verjährung gemäß 214 BGB. Der Unternehmer U kauft für sein Unternehmen eine komplette Telefonanlage bei Cora-Telecommunications (T). Es ist vereinbart, dass T die Anlage auch aufstellen und anschließen muss. Nachdem T die Bestandteile geliefert hat, verlangt er die Bezahlung der vereinbarten Vergütung. U kann die Zahlung nach 273 Absatz 1 BGB verweigern, bis T die Anlage auch aufgestellt und angeschlossen hat.
19 Auch hierzu ein Merksatz: Auf Einreden muss sich der Schuldner spätestens im Prozess ausdrücklich berufen. Sie werden vom Gericht nicht automatisch geprüft. Da der Schuldner, dem eine Einrede zusteht, die Leistung verweigern kann, dies aber nicht notwendigerweise tun muss, bleibt ihm die Entscheidung darüber vorbehalten, ob er eine bestehende Einrede erhebt oder nicht. Unterlässt er es, die Einrede zu erheben oder vergisst er dies im Prozess, wird er zur Leistung verurteilt; das Gericht darf die bestehende Einrede in seinem Urteil nicht berücksichtigen. Ziel dieser Studieneinheit ist, dass Sie den Umgang mit der juristischen Arbeitstechnik üben und somit eine erste Routine bei der juristischen Fallbearbeitung entwickeln. Ferner soll Ihnen diese Studieneinheit Gelegenheit geben, eventuelle Schwierigkeiten bei der selbstständigen Falllösung zu erkennen und bietet Ihnen hierzu Hilfestellung an. Sie sollen ferner Einwendungen von Einreden hinsichtlich ihrer Funktion und Folgen abgrenzen können und in der Lage sein, wichtige Einwendungen und Einreden in praktischen Übungsfällen zu erkennen. Die Studieneinheit Juristische Recherche besteht aus einem gleichnamigen Studienheft mit zahlreichen Hinweisen auf juristische Literatur und Internet-Fundstellen. Zudem werden Ihnen die wichtigsten Gesetzessammlungen, Kommentare, Formularbücher, Lehrbücher, Monografien, Handbücher, Zeitschriften und Festschriften vorgestellt. Diese Studieneinheit verschafft Ihnen einen Überblick über die gängigsten Online-Recherchemöglichkeiten und soll Sie in die Lage versetzen, selbst entscheiden zu können, welche Technik im Einzelfall erfolgreich sein kann. Viele Juristen empfinden es nach wie vor als angenehmer, mit gedruckten Texten zu arbeiten, da sie etwa den Einsatz von Textmarkern erlauben oder ein Buch oder eine Zeitschrift schlicht greifbar sind. Ihnen werden die Vor- und Nachteile von Gesetzen in Loseblattsammlungen aufgezeigt und die Arbeit mit Kommentaren vermittelt. Während ein Kurzkommentar den Gesetzestext in wenigen Sätzen erläutert und sich vornehmlich an den Praktiker richtet, beschäftigt sich ein Großkommentar in einem Band mit nur wenigen Normen eines Gesetzes ausführlich. Das Mittelmaß bildet der Handkommentar. Formularbücher enthalten Musterformulare für die verschiedensten Rechtsgebiete. Sie erfahren, dass Sie diese Musterformulare nicht bedenkenlos und schematisch verwenden sollten, sondern ein Musterformular als Checkliste und Formulierungshilfe zu verstehen ist, die Sie nicht davon entbindet, auf die Besonderheiten des Einzelfalles Rücksicht zu nehmen. Eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Recherche bilden die Fachzeitschriften. Juristische Fachzeitschriften setzen sich vornehmlich mit der neuesten Rechtsprechung auseinander und gehen auch auf aktuelle Rechtsfragen in Literatur und Praxis ein.
20 Wichtige Fachzeitschriften sind etwa die Neue Juristische Wochenschrift (NJW), die Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), die Zeitschrift für Deutsches Steuerrecht (DStR) oder die Neue Zeitschrift des Arbeitsrechts (NZA). Speziell mit wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und Urteilen beschäftigen sich auch wirtschaftswissenschaftliche Zeitschriften wie Der Betrieb (DB) und Der Betriebsberater (BB). Zunehmend gewinnt heute die Online-Recherche an Bedeutung. Sie erfahren, dass zwischen kostenfreier und kostenpflichtiger Online-Recherche zu differenzieren ist. Sie erhalten einen Überblick über die Möglichkeiten der kostenfreien Online-Recherche im Internet aber auch über die damit verbundenen Gefahren. Das Studienheft enthält eine Vielzahl von Internetadressen, die juristische Informationen enthalten. Die kostenpflichtigen Online-Dienste sind heute längst nicht mehr auf reine Rechtsprechungsdatenbanken beschränkt. Auch Kommentare, Gesetzessammlungen und Fachzeitschriften können online eingesehen werden. Sie erhalten einen Überblick über die kostenpflichtige Online-Recherche und über die Vor- und Nachteile der Nutzung dieses Mediums. Ziel dieses Studienheftes ist es, Ihnen die juristische Arbeit zu erleichtern. Durch Ihre hier erworbenen Kenntnisse über die vielfältigen Möglichkeiten der juristischen Recherche sind Sie dann in der Lage, Problemstellungen schneller und effektiver zu lösen.
21 Ihre Studienhefte beinhalten eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Selbstüberprüfung, deren Bearbeitung Sie darin übt, das Gelernte wiederzugeben und in anderen Zusammenhängen anzuwenden. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihren Lernfortschritt selbstständig zu kontrollieren und ggf. nachzubessern. Die Einsendeaufgaben, die Sie jeweils am Ende der Studienhefte finden, dienen der konkreten Anwendung des in den Studienheften behandelten Lernstoffes. Am schnellsten geht es, wenn Sie uns Ihre bearbeitete Einsendeaufgabe über den Online-Campus einsenden. Sie bekommen die Aufgabe dann von Ihrem Tutor korrigiert und kommentiert zurück. Die Einsendeaufgaben dienen in erster Linie Ihrer eigenen Erfolgskontrolle, d. h. Sie bekommen durch die konstruktive Kritik im Rahmen der Korrektur wertvolle Hinweise darauf, wie gut Sie den Stoff verdaut haben, und auch auf möglicherweise noch vorhandene Wissensdefizite. Diese Rückmeldungen Ihrer Tutoren werden Ihnen die Bewältigung der Präsenzklausur erleichtern. Auch wenn die Bearbeitung der Einsendeaufgaben freiwillig ist (und die Noten die Endnote nicht beeinflussen, die Sie für dieses Modul erreichen), empfehle ich Ihnen dringend, diese Übungsmöglichkeit gerade zu Beginn Ihres Studiums regelmäßig zu nutzen. Sie bereiten sich so optimal auf die Prüfung vor: Neben dem Beherrschen der reinen Lerninhalte sind Sie durch dieses Training dann nämlich auch methodisch besser auf die Bewältigung der Präsenzprüfung vorbereitet. Unsere Erfahrung zeigt jedenfalls ganz eindeutig, dass die offiziellen Noten positiv damit korrelieren, dass Sie Ihren Lernerfolg vorher überprüft haben. Nutzen Sie also unseren Service! Wenn Sie inhaltliche Fragen zu Ihrem Studienmaterial haben, können Sie sich jederzeit an Ihren Tutor wenden: Im Bereich Mein Studium steht Ihnen dafür zu jeder Lerneinheit (bspw. Studienheft oder Prüfung) unter der Rubrik Optionen der Button Kontakt zum Tutor zur Verfügung. Hier finden Sie alle Kontaktdaten und Sie können auch sofort eine formulieren. Ihr Modul Juristische Arbeitstechnik beinhaltet auch eine Präsenzphase /Seminar: Zum Seminar Juristische Fallbearbeitung können Sie sich anmelden, sobald Sie die Einführungsveranstaltung besucht haben und die erste Studieneinheit zum Modul Wirtschaftsprivatrecht bearbeitet haben. Zudem setzen wir für Ihre erfolgreiche Teilnahme am Seminar voraus, dass Sie mit dem Studienheft Juristische Fallbearbeitung sowie mit Basiskenntnissen des BGB Allgemeiner Teil und des Allgemeinen Schuldrechts vertraut sind. Zum Seminar können Sie sich über anmelden. Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar Juristische Fallbearbeitung können Sie sich über zur Modulabschlussprüfung, der Präsenzklausur, anmelden. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Klausurtermine. Genauere Angaben zu Prüfungs- und Seminarstandorten, zur Anmeldung, den Terminen und Anfahrtswegen entnehmen Sie bitte der Rubrik Prüfungen auf dem Online- Campus.
22 Wenn Sie die Präsenzklausur bestanden haben (d. h. mindestens die Note 4,0 erreicht haben), haben Sie das Modul Juristische Arbeitstechnik erfolgreich abgeschlossen und sich acht ECTS-Punkte verdient. Ihre Note entspricht der Klausurnote. Über Ihren erfolgreichen Abschluss des Moduls Juristische Arbeitstechnik erhalten Sie von der Euro-FH eine Zertifikat, das die von Ihnen erreichte Note, die damit erworbenen ECTS- Punkte sowie die einzelnen Studieneinheiten ausweist.
23 Studienheft WIAR/H: Wissenschaftliches Arbeiten I: Einführung in das Lernen im Fernstudium. Gestaltung einer wissenschaftlichen Arbeit Kapitel 1: Was ist Fernstudium? Kapitel 2: Organisation des Fernstudiums Kapitel 3: Lerntechniken Kapitel 4: Lesen Kapitel 5: Notizen machen Kapitel 6: Arbeiten mit Fallstudien Kapitel 7: Arbeiten mit Zahlen, Tabellen und Grafiken Kapitel 8: Präsenzphasen Kapitel 9: Die Rolle des Internet im Fernstudium Kapitel 10: Lernerfolgskontrollen Kapitel 11: Gestaltung einer wissenschaftlichen Arbeit Studienheft STBE 1N/H: Strukturieren Kapitel 1: Erschaffen eines Gedankenreservoirs Kapitel 2: Begriffs- und Wissensstrukturen Kapitel 3: Argumentationsstrukturen Kapitel 4: Die Gliederung als Krönung des Strukturierens Studienheft STBE 2N/H: Berichten Kapitel 1: Für die Adressaten schreiben und bebildern Kapitel 2: Verständlich formulieren Kapitel 3: Verständlich visualisieren Kapitel 4: Übersichtliches Layout Kapitel 5: Beurteilung von Text und Bild
24 Studienheft JUFA/H: Juristische Fallbearbeitung Kapitel 1: Der Sachverhalt Kapitel 2: Die Arbeit am Sachverhalt erste Schritte Kapitel 3: Die richtige Anspruchgrundlage Kapitel 4: Das Auffinden der Anspruchgrundlage Kapitel 5: Die Reihenfolge der zu prüfenden Ansprüche Kapitel 6: Die Subsumtionstechnik Kapitel 7: Der juristische Gutachtenstil Studienheft JURE/H: Juristische Recherche Kapitel 1: Onlinefreie Recherche Kapitel 2: Besonderheiten Kapitel 3: Strategie und Auswertung einer Recherche Kapitel 4: Kostenfreie Online-Recherche Kapitel 5: Kostenpflichtige Online-Recherche Kapitel 6: Verwertung der Rechercheergebnisse in rechtswissenschaftlichen Arbeiten
25 1. Anwendung der juristischen Arbeitstechnik auf Übungsfälle 2. Selbstständige Bearbeitung juristischer Sachinhalte: Übungen 3. Das System der Einwendungen 4. Das System der Einreden
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Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
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